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23.08.2019
Schwellenwerte
Für die Mitarbeiterzahl, die nach dem Mitbestimmungsgesetz nötig ist, um einen paritätischen Aufsichtsrat zu bilden, zählen auch Leiharbeitnehmer. Dabei kommt es nicht auf deren konkrete Einsatzdauer, sondern auf die Zahl der Arbeitsplätze an, die länger mit Leiharbeitnehmern besetzt sind. Das hat der BGH nun entschieden.
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