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11.09.2023
Beweiswert einer AU-Bescheinigung
Hat ein Arbeitnehmender bereits gekündigt und erkrankt innerhalb der Kündigungsfrist, mindert dies nicht den Beweiswert seiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Allein die Tatsache, dass die Erkrankung innerhalb der Kündigungsfrist liegt, gibt keinen Anlass, die Glaubwürdigkeit der AU-Bescheinigung anzuzweifeln. Dies entschied das LAG Mecklenburg-Vorpommern.
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