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27.12.2016
Meldeverfahren
Mit dem 6. SGB IV-Änderungsgesetz wird für das Meldeverfahren ein neues Ordnungsmerkmal geschaffen, über das noch wenig bekannt ist. Die Absendernummer, die in den meisten Fällen eine Betriebsnummer ist, aber nicht so heißt, tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.
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