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17.01.2018
Einstweilige Anordnung
Eine einstweilige Verfügung, die die Einreichung einer unrichtigen GmbH-Gesellschafterliste zum Handelsregister untersagt, verpflichtet die Gesellschaft, die Einreichung zu verhindern oder eine Korrekturliste einzureichen. Bei Verstoß gegen diese Pflicht ist die Gesellschaft so zu behandeln, als sei die unrichtige Gesellschafterliste nie ins Handelsregister aufgenommen worden.
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