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06.02.2012
Verkehrssicherungspflicht
Die Aufgabe, öffentliche Gehwege vom Schnee und Eis zu befreien, ist zuvörderst Pflicht der Kommunen. Praktisch sämtliche Kommunen haben diese Verpflichtung aber durch kommunale Satzungen auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Diese haben also nicht nur ihr Eigentum + Zugänge bzw. Zufahrten eisfrei zu halten, sondern auch angrenzende öffentliche Gehwege.
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