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23.07.2019
Prozesskostenhilfe
Eine Abfindung, die ein gekündigter Arbeitnehmer im Rahmen eines Kündigungsstreits erhält, muss er teilweise dazu verwenden, die ihm für den Arbeitsgerichtsprozess gewährte Prozesskostenhilfe zu erstatten. Die Abfindung ist, bis auf einen Freibetrag als Schonvermögen und einen Abschlag für Bewerbungskosten, zur Begleichung der Prozesskosten zu verwenden.
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