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19.04.2017
Öffentliche Auftragsvergabe
Korrupte Unternehmen sollen in einem bundesweiten „Wettbewerbsregister“ gelistet werden. Dies hat das Kabinett am 29.03.2017 beschlossen. Erstmals soll in ganz Deutschland eingeführt werden, was es bisher nur in manchen Bundesländern und dort sehr uneinheitlich gibt. Unternehmen, in denen Bestechungen, Betrug oder Kartellvergehen u. ä. vorgekommen sind, sollen nach einheitlichen Regeln in einer Art "schwarzer Liste" erfasst werden, die bei der Vergabe öffentliche Aufträge beachtet wird.
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