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03.11.2014
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die korrekte Beantwortung von Gesundheitsfragen ist für den Versicherungsschutz existenziell. Selbst ohne konkreten Verdacht auf eine nicht erwähnte Vorerkrankung dürfen Versicherungen in der Krankheitsgeschichte ihrer Kunden wühlen. Wer das nicht zulässt und seine Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbindet, kann nicht erwarten, dass die Versicherung, z.B. im Falle einer Berufsunfähigkeit, zahlt.
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