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12.09.2019
FG Kommentierung
Bei der Lieferung von Textilien stellt die bloße Angabe einer Gattung in einer Rechnung (wie T-Shirt, Bluse, Tops, Kleid, Hosen) keine handelsübliche Bezeichnung dar, die den Anforderungen an eine zutreffende Leistungsbeschreibung genügt.
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