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16.09.2016
FG Pressemitteilung
Ein Arbeitnehmer, der in Großbritannien für ein dort ansässiges Unternehmen tätig wird, das demselben Konzern wie sein Arbeitgeber angehört,ist auch dann nicht als Arbeitnehmer des britischen Unternehmens im Sinne von Art. XI Abs. 3 DBA GB (in der bis 2010 gültigen Fassung) anzusehen, wenn die Kosten innerhalb des Konzerns nach einem allgemeinen Verteilungsschlüssel verrechnet werden.
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