Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 4. Gleichwohlgewährung

Rz. 61 Nach § 158 Abs. 4 S. 1 SGB III erhält der Arbeitslose trotz des Ruhens des Anspruchs das volle Arbeitslosengeld, wenn er die Entlassungsentschädigung tatsächlich nicht erhalten hat. Allerdings geht in diesem Fall der Anspruch des Arbeitslosen auf die Abfindung nach §§ 158 Abs. 4 S. 1 SGB III, 115 Abs. 1 SGB X auf die Agentur für Arbeit über, soweit diese Arbeitsloseng...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 3. Dauer des Ruhens

Rz. 56 Nach § 158 Abs. 1 S. 1 SGB III ruht der Arbeitslosengeldanspruch von dem Ende des Arbeitsverhältnisses an bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist geendet hätte. Der Ruhenszeitraum läuft kalendermäßig ab. Grundsätzlich ruht der Anspruch bis zum vollständigen Ablauf der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist. In § 158 Ab...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 1. Beendigungsart und Zeitpunkt

Rz. 7 Zu Nr. 1 des Beendigungsvergleichs werden typischerweise Art und Zeitpunkt der Beendigung geregelt. Rz. 8 Formulierungsbeispiel Die Parteien sind sich einig, dass ihr Arbeitsverhältnis aufgrund arbeitgeberseitiger ordentlicher fristgerechter betriebsbedingter Kündigung/Kündigung aus betrieblichen Gründen vom (…) zum (…) sein Ende gefunden hat/finden wird. Rz. 9 Durch die...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / III. Rechtsfolgen

Rz. 30 Liegt ein der gesetzlichen Vorgabe entsprechendes Angebot des Arbeitgebers vor und lässt der Arbeitnehmer die Klagefrist verstreichen, entsteht ein auf den Ablauf der Kündigungsfrist aufschiebend bedingter Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung in einer gesetzlich definierten Höhe. [41] Das Verstreichen der Kündigungsfrist ist keine echte Anspruchsvorau...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / 3. Fünftelungsregelung

Rz. 45 Nach der sog. Fünftelungsregelung des § 34 Abs. 1 S. 2 EStG wird die Steuer so berechnet, als sei die Abfindung verteilt auf fünf Jahre zugeflossen.[61] Zunächst wird nach den Steuertabellen die Einkommensteuer für das ohne die Abfindung zu berechnende Einkommen ermittelt. Anschließend wird die Einkommensteuer auf das Einkommen unter Hinzurechnung eines Fünftels der A...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / II. Abfindungsklausel

Rz. 8 Die Abfindungsklausel findet sich in nahezu jedem Abwicklungs- und Aufhebungsvertrag. Hinsichtlich der Höhe der Abfindung hat sich bereits vor der Einführung des § 1a KSchG ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Verhandlungsbasis eingebürgert. Insbesondere bei kürzeren Beschäftigungszeiten wird hiervon in der Praxis nach oben abgewichen. Enthält die A...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 2. Maßgebliche Kündigungsfrist

Rz. 54 Die Entlassungsentschädigung führt nur dann zu einem Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für einen Zeitpunkt vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers vereinbart wurde. § 158 SGB III fingiert, dass bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Entlassungsentschädigung auch das Arbeitsentgelt bi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Höhe der Einkünfte.

Rn 31 Grund der Sonderbehandlung nicht wiederkehrend zahlbarer Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste ist ihr abweichender Zahlungsmodus, der einer Gleichstellung mit dem laufenden Arbeitseinkommen Grenzen setzt. In ähnlicher Weise gilt dies auch für sonstige Einkünfte, etwa aus Vermögen, wenn zB Dividenden in anderen Rhythmen als Arbeitseinkommen gezahl...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / B. Strategische und taktische Überlegungen zum Kündigungsschutzprozess

Rz. 6 In der Praxis gehen die meisten Unternehmen davon aus, eine Kündigung vor dem ArbG nicht wirksam durchsetzen zu können. Dreiviertel der Betriebe geben an, Probleme mit der Durchführung betriebsbedingter Kündigungen gehabt zu haben.[17] Diese Annahme führt sehr häufig dazu, dass bereits außergerichtlich, spätestens im Gütetermin unabhängig von den konkreten Umständen de...mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / IV. "Brutto = Netto"-Klauseln

Rz. 48 Grundsätzlich schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Bruttobeträge.[106] Der Arbeitgeber ist zwar gegenüber den Finanzbehörden im Rahmen der ihm obliegenden Haftung Gesamtschuldner mit dem Arbeitnehmer (§ 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 1 EStG). Im Innenverhältnis ist aber in der Regel allein der Arbeitnehmer Schuldner der Steuerforderung.[107] Der Arbeitnehmer muss da...mehr

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§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / E. Verhältnis zu anderen Ansprüchen

Rz. 42 Wird von Seiten des Arbeitnehmers erwogen, einen Auflösungsantrag gem. §§ 9, 10 KSchG zu stellen, sollte in der anwaltlichen Beratung auch eine Prüfung durchgeführt werden, inwieweit ein Anspruch auf Schadensersatz gem. § 628 Abs. 2 BGB in Betracht kommt. Voraussetzung für einen solchen Schadensersatzanspruch ist zunächst ein Auflösungsverschulden des Vertragspartners...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 3. Abfindungszahlung nach §§ 9, 10 KSchG

Rz. 104 Stellt das Arbeitsgericht durch Urteil fest, dass das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung nicht aufgelöst wurde, jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zu zumuten ist, so hat es nach § 9 KSchG auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen. Di...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / e) Wichtiger Grund

Rz. 25 Hatte der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für das Lösen seines Arbeitsverhältnisses, scheidet eine Sperrzeit nach § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III aus. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn Umstände vorliegen, unter denen nach verständiger Abwägung mit den Interessen der Versichertengemeinschaft dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht z...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / H. Steuerrechtliche Behandlung von Abfindungszahlungen

Rz. 39 Sowohl Abwicklungs- als auch Aufhebungsverträge sehen regelmäßig die Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes vor. Abfindungen, welche anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber an den ausscheidenden Arbeitnehmer gezahlt werden, unterliegen grundsätzlich in vollem Umfang der Einkommensteuer. Mit Wirkung zum...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / 1. Entschädigung

Rz. 41 Nach § 24 Nr. 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG muss es sich bei der Zahlung um eine Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen oder für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit handeln. Die Zahlung der Abfindung muss eine Gegenleistung für den Verlust des Arbeitsplatzes darstellen.[51] Dies ist nicht der Fall, wenn die Beendigung des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unterhaltsabfindungen.

Rn 45 Unterhaltsabfindungen sind grds Vermögen. Sie sind jedoch dann nicht, auch nicht ratenweise, zur Rückführung von Prozesskosten einzusetzen, wenn die Partei die Abfindung benötigt, um ihren laufenden Lebensbedarf zu decken. Eine Abfindung muss daher auf einen angemessenen Zeitraum umgelegt werden (Saarbr Beschl v 27.12.12 – 9 WF 435/12; Nürnbg FamRZ 08, 1261; Stuttg Bes...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / 1. Niedrigeres Angebot

Rz. 47 Der Hinweis auf die Höhe der Abfindung gehört nicht zu den essentialia negotii des Angebots nach § 1a Abs. 1 KSchG. Nimmt der Arbeitgeber ungeachtet dessen eine konkrete Abfindungshöhe in sein Angebot auf und macht gleichzeitig deutlich, dass es sich um ein Angebot nach § 1a KSchG handeln soll, tritt die gesetzlich fixierte Rechtsfolge des § 1a Abs. 2 KSchG ein.[53] D...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / C. Beratungshinweise

Rz. 59 Im Grundsatz kann es weder dem Arbeitgeber noch dem Arbeitnehmer geraten werden, ein Angebot nach § 1a KSchG abzugeben bzw. anzunehmen. Rz. 60 Der Arbeitgeber wird durch Abgabe eines entsprechenden Angebots in aller Regel seine Rechtsposition verschlechtern. Nimmt der Arbeitnehmer das Angebot nicht an, sondern erhebt Kündigungsschutzklage, wird es dem Arbeitgeber schwe...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / A. Einführung

Rz. 1 § 1a ist durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt mit Wirkung zum 1.1.2004 in das KSchG eingefügt worden.[1] Der Einfügung ging ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren voraus, das erst durch die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss Mitte Dezember 2003 sein Ende fand. § 1a KSchG ist indes seit dem ursprünglichen Gesetzgebungsvorschlag[2] nicht geändert worden. Die...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / Literaturtipps

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / D. Kündigung, verbunden mit einem Angebot nach § 1a KSchG

Rz. 65 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Kündigung und Angebot nach § 1a KSchG Sehr geehrte(r) Herr/Frau _________________________, hiermit kündigen wir Ihr Arbeitsverhältnis ordentlich fristgemäß zum _________________________, hilfsweise zum nächsten rechtlich möglichen Termin. Die Kündigung ist auf dringende betriebliche Erfordernisse gem. § 1 Abs...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / VI. Steuerliche Rahmenbedingungen

Rz. 58 Die im Rahmen eines Anspruchs nach § 1a KSchG gezahlte Abfindung ist wie jede Abfindung auch vollständig steuerbelastet, jedoch im Rahmen der Tarifermäßigung gem. §§ 34, 24 Nr. 1b EStG privilegiert.mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / I. Aufhebungsvertrag

Rz. 47 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 19.1: Aufhebungsvertrag Zwischen _________________________ GmbH, – Arbeitgeberin – und Herrn/Frau _________________________, wohnhaft _________________________ – Arbeitnehmer – wird Folgendes vereinbart: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbe...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / 2. Höheres Angebot

Rz. 50 Die Ausführungen zum niedrigeren Angebot gelten sinngemäß auch für ein höheres Angebot des Arbeitgebers. Da die Höhe der Abfindung im Falle des Zustandekommens des Vertrages gem. § 1a KSchG gesetzlich fixiert ist, ändert ein höheres Angebot des Arbeitgebers hieran grundsätzlich nichts, sodass der Vertrag auf dem Wege des § 1a KSchG zu den angebotenen höheren Maßgaben ...mehr

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ZErb 04/2024, Zwingender An... / b. Der Unterhaltsbedarf und die Kapitalisierung

Voraussetzung für den Übergang der Unterhaltspflicht ist (vgl. § 1615a Abs. 1 BGB-E sowie § 1586b Abs. 1 BGB-E), dass "zur Zeit des Erbfalls zu erwarten ist, dass sie (i.e. die Unterhaltsgläubiger) ihren Unterhalt nicht nachhaltig selbst sichern können". Dann geht die Unterhaltspflicht als Nachlassverbindlichkeit auf den Erben über (vgl. ebenfalls § 1615a Abs. 1 BGB-E sowie ...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / I. Beendigungsklausel

Rz. 6 Anlass und Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollten insbesondere im Aufhebungsvertrag Erwähnung finden. Hatte der Arbeitnehmer objektiv einen wichtigen Grund für den Abschluss des Aufhebungsvertrages, droht keine Sperrzeit nach § 159 SGB III (vgl. § 32 Rdn 25 ff.). Es empfiehlt sich daher, den Anlass für den Abschluss des Aufhebungsvertrages in der Bee...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / 2. Zusammenballung

Rz. 44 Entschädigungszahlungen i.S.v. § 24 EStG sind nur dann nach § 34 EStG steuerbegünstigt, wenn es dadurch zu einer Zusammenballung von Einkünften kommt, welche sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten.[57] Dies setzt grds. voraus, dass die Entschädigung innerhalb eines Kalenderjahres gezahlt wird. Dies gilt nicht, soweit es sich um eine im Verhältnis z...mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / B. Karenzentschädigungen

Rz. 54 An Arbeitnehmer gezahlte Karenzentschädigungen [120] sind Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit, die wie Arbeitsentgelt zu versteuern sind.[121] Sie sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt auch dann, wenn die Karenzentschädigung in einem Einmalbetrag geleistet wird.[122] Vereinbaren die Parteien bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Umwandlung ei...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / 3. Nachträgliche Zulassung der Klage (§ 5 KSchG)

Rz. 52 Nach den dargestellten Grundsätzen ist der Anspruch mit Verstreichenlassen der Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG aufschiebend bedingt entstanden. Wie das Schicksal des Anspruchs sich entscheidet, wenn der Arbeitnehmer nach Verstreichenlassen der Klagefrist die Möglichkeit des § 5 KSchG wählt, ist streitig. Nach einer Ansicht soll der Anspruch des Arbeitnehmers "entfalle...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / 4. Klagerücknahme im Prozess

Rz. 56 Nimmt der Arbeitnehmer im laufenden Kündigungsschutzprozess die Klage zurück, ist der Rechtsstreit zwar in prozessualer Hinsicht gem. § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO als nicht anhängig geworden anzusehen. Die für diesen Fall befürwortete Konsequenz, dass der Anspruch auf die Abfindung nach § 1a KSchG "wieder entsteht",[62] tritt aber nicht ein. Die Ausdehnung der Rücknahmefikti...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Umgang mit den Mandanten

Rz. 29 Die anwaltliche Tätigkeit fußt für gewöhnlich auf einem zwischen dem Anwalt und der Mandantschaft geschlossenen Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter, §§ 611, 627 Abs. 1, 675 BGB.[12] Dieser Anwaltsvertrag verpflichtet den Anwalt, die juristischen Dienstleistungen im Einzelfall zu erbringen, andererseits ist der Mandant verpflichtet, diese Leistungen zu bezah...mehr

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ZErb 04/2024, Zwingender An... / d. Unterhaltsverpflichtungen als – gewöhnliche – Nachlassverbindlichkeiten

Eine weitere zentrale Weichenstellung des Entwurfs ist es, die auf den Erben übergegangenen Unterhaltsverpflichtungen als Nachlassverbindlichkeiten einzuordnen. Der Erbe haftet also persönlich, aber eben für eine übergegangene Erb­lasserschuld, er tritt nicht selbst in das familienrechtliche Unterhaltsverhältnis ein.[28] Für den Unterhaltsanspruch gelten dann die allgemeinen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.16 Wegen der Corona-Krise wird das Dienstverhältnis aufgelöst. In der Auflösungsvereinbarung (Abfindungsvereinbarung) wird die Zahlung einer Corona-Beihilfe von 1.500 Euro vereinbart. Ist diese steuerfrei?

Arbeitgebern steht es frei, anstelle einer üblichen Abfindung wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes zu leisten. Allerdings war erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder anderen Vereinbarungen bz...mehr

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§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / II. Form, Inhalt und Zeitpunkt des Auflösungsantrags

Rz. 10 Der Auflösungsantrag kann bei einer ordentlichen Kündigung sowohl vom Arbeitnehmer wie auch vom Arbeitgeber, bei einer außerordentlichen Kündigung nur vom Arbeitnehmer (§ 13 Abs. 1 S. 3 KSchG, vgl. Rdn 5), gestellt werden. Dem Auflösungsantrag des Arbeitnehmers kommt der Charakter eines uneigentlichen Eventualantrages zu, da er nur für den Fall der Begründetheit der K...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Taktik in der Kammerverhandlung

Rz. 98 Vor allem in denjenigen Fällen, in denen der Arbeitnehmer sich nach wie vor im Zustand der Arbeitslosigkeit befindet, wird es zur Durchführung einer Kammerverhandlung kommen. Je nach Länge der Kündigungsfrist einerseits, Zügigkeit der Terminierung der jeweiligen Kammer andererseits, wird zum Zeitpunkt der Kammerverhandlung bereits ein gewisses Annahmeverzugslohnrisiko...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / I. Gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Anspruch?

Rz. 5 Umstritten ist in der Literatur, ob die Konsequenz des § 1a KSchG ein gesetzlicher oder ein rechtsgeschäftlicher Anspruch ist. Auswirkungen hat diese Streitfrage auf die Möglichkeit, die rechtserhebliche Erklärung anzufechten. Unterschiede ergeben sich weiter, wenn der Arbeitnehmer Klage erhebt und diese dann später zurücknimmt. Gem. § 279 ZPO ist diese Klage als nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkungen.

Rn 53 Nicht wiederkehrende Vergütungen unterliegen im vollen Umfang dem Gläubigerzugriff und sind abtretbar (MüKoZPO/Smid § 850i Rz 7). Der Pfändungs- und Abtretungsschutz wird erst durch den Beschl des Vollstreckungsgerichts begründet. Auf den Schutz kann nicht verzichtet werden. Mit dem Antrag wird nicht die Überprüfung des Pfändungsbeschlusses, sondern die Berücksichtigun...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / A. Einführung

Rz. 1 § 7 KSchG erfasst dabei alle Unwirksamkeitsgründe. Ausnahmen sind die formnichtige Kündigung und die Kündigung durch einen vollmachtlosen Vertreter, die auch nicht nachträglich genehmigt wurde: Diese Unwirksamkeitsgründe werden von § 4 S. 1 KSchG nicht erfasst und damit auch nicht von § 5 KSchG.[1] Rz. 2 Auch im Rahmen des sog. gesetzlichen Abfindungsanspruchs bei betri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Urteile auf Kapitalabfindung.

Rn 14 Ist anstelle einer Rente eine Kapitalabfindung zu zahlen, kommt eine spätere Korrektur über § 323 nicht in Betracht (BGHZ 79, 187, 192 = NJW 81, 818). Dies begründet der BGH zutr damit, dass in die Berechnung der Höhe der Abfindung zwar eine Prognose der künftigen Entwicklung einfließt, die Kapitalabfindung aber zugleich Elemente eines Vergleichs beinhaltet. Der die Ab...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / II. Empfehlungen zum Verhalten des Mandanten

Rz. 66 Ein vorausschauender Anwalt wird seinem Mandanten Empfehlungen hinsichtlich dessen außerprozessualen und – soweit der Mandant an der Güteverhandlung teilnehmen soll oder will – des Verhaltens in der Verhandlung geben. Dazu gehört der dringliche Hinweis, mit der Information über die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses, wenn sie gelingt, nicht hausieren zu gehen...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / B. Gegenstandswert

Rz. 6 Die Höhe der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG bemisst sich nach dem Gegenstandswert, also dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit für den Mandanten hat, § 2 Abs. 1 RVG. Dieser Gegenstandswert ist in arbeitsrechtlichen Mandaten die Grundlage für die Wertgebühren, die nach Maßgabe des § 13 RVG i.V.m. Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG gestaffelt sind.[6] Der ...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / III. Arten der Änderungskündigung

Rz. 15 Die Änderungskündigung wird üblicherweise als unbedingte Beendigungskündigung ausgesprochen, verbunden mit einem Angebot der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen. Es ist aber ebenso möglich, eine bedingte Kündigung auszusprechen, wobei die (aufschiebende) Bedingung (also eine Bedingung i.S.d. § 158 Abs. 2 BGB) in der Ablehnung des Änderungsan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Kündigungsschutzklage.

Rn 46 § 42 II 1 GKG. Vierteljahresverdienst Höchstgrenze, innerhalb derer Schätzung nach § 3, anzusetzen gesamtes Arbeitsentgelt einschl Nebenleistungen (LAG Rheinl-Pf MDR 07, 1106) wie etwa 13. Monatsgehalt (LAG Hambg JurBüro 91, 373; LAG Köln MDR 94, 843) und Gratifikationen (LAG Ddorf JurBüro 90, 1153; aA LAG Köln BB 94, 1868), nicht aber Zuwendungen aus anderen Gründen a...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 3. Aufhebungsvertrag

Rz. 89 Eine Ausnahme vom Sonderkündigungsschutz stellt der Aufhebungsvertrag dar. Der Arbeitnehmer begibt sich mit Abschluss eines Aufhebungsvertrags insgesamt dem allgemeinen und auch dem besonderen Kündigungsschutz.[175] Schließt ein schwerbehinderter Arbeitnehmer also einen Aufhebungsvertrag mit seinem Arbeitgeber, so bedarf es keiner Zustimmung des Integrationsamtes mehr...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / III. Ruhen des Anspruchs bei Entgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 62 § 157 Abs. 1, 2 SGB III ordnet das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld an, wenn dem Arbeitnehmer Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber zustehen. Die Vorschrift soll Doppelzahlungen verhindern, da die Entgeltersatzleistung Arbeitslosengeld nicht benötigt wird, solange trotz Arbeitslosigkeit kein Verdienstausfall eintritt.[119] Rz. 63 Gemäß § 157 Abs. 1 SGB III ruht de...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 2. Beschwer bei Auflösungsanträgen

Rz. 4 Mangels formeller Beschwer ist es dem im Kündigungsschutzprozess obsiegenden Arbeitnehmer verwehrt, nur deshalb Berufung einzulegen, um in der 2. Instanz erstmals einen Auflösungsantrag nach §§ 9, 10 KSchG zu stellen[7] (zur Möglichkeit der Anschlussberufung siehe auch Rdn 113 f.). Auch kann der Arbeitnehmer, dessen Auflösungsantrag stattgegeben worden ist, nicht Beruf...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nicht wiederkehrende Vergütung.

Rn 17 Zu den nicht wiederkehrenden Ansprüchen auf Vergütungen eines ArbN gehören Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aus den §§ 9, 10 KSchG (BAG NZA 97, 563, 565; LG Bochum ZInsO 10, 1801; LG Essen ZVI 11, 379, 380; LG Wuppertal JurBüro 19, 267) bzw Sozialplanabfindungen nach den §§ 112, 113 BetrVG (BAG NZA 92, 384, 385; LG Bamberg JurBüro 09, 32...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / III. Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen die Kündigungsschutzklage

Rz. 18 Der Arbeitgebervertreter wird routinemäßig prüfen, ob die erhobene Kündigungsschutzklage an Mängeln leidet, insbesondere, ob möglicherweise die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG nicht eingehalten ist. Im Hinblick auf einen möglichen Sonderkündigungsschutz nach dem MuSchG bzw. nach dem SGB IX ist zu kontrollieren, ob arbeitnehmerseitig die Fristen für die Mitteilung der ...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / I. Checkliste

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