Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Geschäftsleitung (§ 12 Satz 2 Nr. 1 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Betriebstätte ist die Stätte der Geschäftsleitung anzusehen. Zum Begriff der Geschäftsleitung s. § 10 AO und die dortigen Erläuterungen.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Geschwister der Eltern (§ 15 Abs. 1 Nr. 7 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Geschwister der Eltern sind Onkel und Tanten. Nicht dazu zählen die Geschwister der Eltern des Ehegatten oder Lebenspartners sowie Vettern und Cousinen. Beachte aber auch § 15 Abs. 2 AO (Rz. 14).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Text der V zu § 180 Abs. 2 AO

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1 Gegenstand, Umfang und Voraussetzungen der Feststellung (1) Besteuerungsgrundlagen, insbes. einkommensteuerpflichtige oder körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte, können ganz oder teilweise gesondert festgestellt werden, wenn der Einkunftserzielung dienende Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen von mehreren Personen betrieben, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 320 Mehrfache Pfändung einer Forderung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt das Procedere der Vollstreckung, wenn eine Forderung mehrfach gepfändet worden ist. Sie findet keine Anwendung, wenn die Forderung sowohl gepfändet als auch abgetreten ist. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 320 AO regelt das Problem einer Mehrfachpfändung durch sinngemäße Anwendung der §§ 853 bis 856 ZPO bzw. §...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 407 Beteiligung der Finanzbehörde in sonstigen Fällen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Rechtsstellung der Finanzbehörde in den Fällen des gerichtlichen Steuerstrafverfahrens nach Anklageerhebung (s. §§ 151ff. StPO) oder wenn im Strafbefehlsverfahren Hauptverhandlung anberaumt oder Einspruch erhoben ist. Die Befugnisse der Finanzbehörde sind nun auf ein bloßes Anhörungs- und Fragerecht be...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 411 Bußgeldverfahren gegen Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zwischen der öffentlich-rechtlichen Aufgabe des Steuerberaters, zu der "richtigen" Erhebung der Steuer beizutragen, und seiner privatrechtlichen Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber, dessen Steuerlast nach Möglichkeit zu verringern, können sich Kollisionen ergeben. Soweit diese zu einem strafbaren Verhalten des Berufsträgers führen, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verhältnis zu den Änderungsvorschriften der Abgabenordnung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Verhältnis der Wiederaufnahme des finanzgerichtlichen Verfahrens zur Rücknahme, Änderung oder Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsaktes durch die Finanzbehörde (aufgrund der Verfahrensvorschriften der AO, insbes. §§ 130 und 172 ff. AO) in der Gestalt, die er durch die finanzgerichtliche Entscheidung erhalten hat, ist zunächst die R...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Bearbeiterübersicht

Prof. Dr. Roberto Bartone AO §§ 1–5, 169–177, FGO Vorbemerkung, FGO §§ 1–94a, §§ 135–184 Karl Blesinger/Dr. Andreas Viertelhausen AO §§ 29a–84, 191, 192, 219, 369–415 Prof. Dr. Frank Hardtke AO §§ 347–368 Dr. Werner Kuhfus AO §§ 134–154 Dr. Norbert Lemaire AO §§ 218, 220–232, 240–346 Katharina Wagner / Dr. Klaus J. Wagner FGO §§ 95–134 Dr. Klaus J. Wagner AO §§ 85–117c, 233–239 Alexander ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 369 Steuerstraftaten

Schrifttum Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Joecks, Steuerstrafrechtliche Risiken in der Praxis, DStR 2001, 2184; Bender, Der EuGH und das Zollstrafrecht, wistra 2006, 41; Jäger, Aus der Rechtsprechung des BGH zum Steuerstrafrecht, NStZ 2007, 688, NStZ 2008, 21; Klötzer, Modernisierung des Zollkodex – der Weg zum europä...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 49 Verschollenheit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verschollenheit ist langdauernde Abwesenheit mit unbekanntem Aufenthalt und ohne Lebensgewissheit (s. § 1 Abs. 1 VerschollenheitsG). Verschollene können unter den Voraussetzungen des VerschollenheitsG im Aufgebotsverfahren für tot erklärt werden. Die Todeserklärung begründet die Vermutung, dass der Verschollene an dem Tag verstorben ist,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 160 Beteiligung und Beiladung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift erlaubt es dem Bund und den Ländern, die von der Ermächtigung des § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO Gebrauch machen – z. B. in Gemeinde- oder Kirchensteuersachen –, für die Verfahrensbeteiligung (§ 57 FGO) und die Beiladung (§ 60 FGO) eine abweichende Regelung treffen (vgl. Brandis in Tipke/Kruse, § 160 FGO Rz. 1 f.; Schwarz in HHSp, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Teilweise Förderung des bezahlten Sports, § 58 Nr. 8 AO

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unschädlichkeit der Förderung des bezahlten Sports neben dem unbezahlten stellt eine Ausnahme von dem Gebot der Selbstlosigkeit dar. Die Regelung steht im Zusammenhang mit s. § 67a AO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Korrektur von Verbrauchsteuerbescheiden (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

1. Anwendungsbereich und Tatbestand Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern (s. § 3 AO Rz. 40) lässt § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO nach dem pflichtgemäßen Ermessen der Behörde ohne weitere Voraussetzungen eine Aufhebung oder Änderung der unter die Vorschrift fallenden Bescheide zu. Alleiniger Grund für eine Änderung nach dieser Vorschrift ist...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Fabrikations- oder Werkstätten (§ 12 Satz 2 Nr. 4 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fabrikations- oder Werkstätten dienen der Herstellung und Bearbeitung von beweglichen Gegenständen.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Beachtung des Zwecks des Verwaltungsakts (§ 120 Abs. 3 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 120 Abs. 3 AO stellt lediglich klar, dass eine Nebenbestimmung dem Zweck des Verwaltungsakts nicht zuwiderlaufen darf und diesen nicht aushöhlen darf.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Steuerrechtliche Besonderheiten der Aufrechnung (§ 226 Abs. 2 bis 4 AO)

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In § 226 Abs. 2, 3 und 4 AO sind spezielle für die Aufrechnung im Steuerrecht geltende Regelungen getroffen. I. Keine Aufrechnung mit verjährten Ansprüchen (§ 226 Abs. 2 AO) Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 226 Abs. 2 AO kann mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis nicht aufgerechnet werden, wenn sie durch Verjährung o...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Auflagenvorbehalt (§ 120 Abs. 2 Nr. 5 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Auflagenvorbehalt ist nur bei einem begünstigenden Verwaltungsakt zulässig und ermöglicht der Behörde eine nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ausschluss der Nichtigkeit (§ 125 Abs. 3 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 125 Abs. 3 AO stellt klar, dass in den dort erwähnten Fällen keine die Annahme der Nichtigkeit rechtfertigenden Fehler vorliegen. I. Verstoß gegen örtliche Zuständigkeitsvorschriften Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Nichteinhaltung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit (§§ 17ff. AO) führt nicht zur Nichtigkeit des V...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Regelungsermächtigung für Ballungszentren (§ 19 Abs. 5 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 19 Abs. 5 AO schafft die Voraussetzungen für eine den Zwecken der Verwaltungsvereinfachung dienende besondere Regelung der örtlichen Zuständigkeit in städtischen Ballungszentren.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Ausnahme durch Rechtsvorschrift (§ 121 Abs. 2 Nr. 4 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Diese Vorschrift erwähnt die Befreiung vom Begründungszwang durch Rechtsvorschrift. Ein Beispiel für eine derartige Rechtsvorschrift ist § 164 Abs. 1 Satz 1 AO.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Allgemeinverfügung (§ 121 Abs. 2 Nr. 5 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Öffentlich bekannt gegebene Allgemeinverfügungen bedürfen keiner Begründung (zum Begriff s. § 118 AO Rz. 16).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gemeinsame Voraussetzungen (§ 172 Abs. 1 Satz 1 1. HS AO)

1. Steuerbescheide und gleichgestellte Bescheide Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anwendungsbereich der vorliegenden Bestimmung beschränkt sich auf Steuerbescheide i. S. des § 155 AO und auf die ihnen durch Gesetz ausdrücklich gleichgestellten Bescheide (s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 6 f.). Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gilt demnach nicht für Haftung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Dauer der Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 169 Abs. 2 AO bestimmt vier verschiedene Festsetzungsfristen. I. Regelmäßige Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Satz 1 AO) Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für Verbrauchsteuern (s. § 3 AO Rz. 36, 42) und Verbrauchsteuervergütungen beträgt die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ein Jahr (vgl. z. B. BFH v. 26.09.2017, VI...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Vertrauensschutztatbestände gem. § 176 AO

Tz. 11a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Einzelnen umfasst die Vorschrift des § 176 AO folgende Vertrauenstatbestände: I. Nichtigkeit eines Gesetzes (§ 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Stellt das BVerfG die Nichtigkeit eines förmlichen Parlamentsgesetzes fest, auf dem die bisherige Steuerfestsetzung beruht, so darf der Spruch des BVerfG, dem...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Kinder der Geschwister (§ 15 Abs. 1 Nr. 5 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Kinder der Geschwister sind Nichten und Neffen, nicht jedoch Kinder der Geschwister untereinander (z. B. Vettern), (AEAO zu § 15, Nr. 4).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Geschäftsstellen (§ 12 Satz 2 Nr. 3 AO)

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Geschäftsstellen sind Einrichtungen oder Anlagen, die der Tätigkeit eines Unternehmens dienen, in denen aber nur Teilbereiche der Tätigkeit des Unternehmens, wie teilweise ausgelagerte Bürotätigkeit oder Publikumsverkehr, ausgeübt werden, sodass der Begriff der Zweigniederlassung nicht erfüllt wird.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Korrektur von Bescheiden über andere Steuern (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

1. Allgemeines Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis d AO behandeln die Aufhebung oder Änderung von unter die Vorschrift fallenden Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden, die andere Steuern als Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben i. S. des Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK oder Verbrauchsteuern betreffen. Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET:...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Meinungsverschiedenheiten (§ 250 Abs. 2 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit der ersuchten Behörde oder Zulässigkeit der Vollstreckungsmaßnahme entscheidet – abweichend von § 112 Abs. 5 Satz 2 AO – stets die Aufsichtsbehörde der ersuchten Vollstreckungsbehörde.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden (§ 172 Abs. 1 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 172 Abs. 1 AO geregelten Korrekturtatbestände verfügen jeweils über gemeinsame geschriebene und ungeschriebene Tatbestandsmerkmale. I. Gemeinsame Voraussetzungen (§ 172 Abs. 1 Satz 1 1. HS AO) 1. Steuerbescheide und gleichgestellte Bescheide Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anwendungsbereich der vorliegenden Bestimmung bes...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 139 Erstattungsfähige Kosten

Schrifttum von Wedelstädt, Quo vadis praeclusio – Die Rechtsprechung der Finanzgerichte zu § 364b AO, DB 1998, 2188. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 139 Abs. 1 FGO enthält eine Legaldefinition des für den Finanzprozess maßgeblichen Kostenbegriffs. Er umfasst nicht nur die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen), die gem. § 19 GKG anzusetzen si...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 52 Sitzungspolizei usw.

Schrifttum Britz, Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal, 1999. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 52 Abs. 1 FGO verweist hinsichtlich der Regelungen über die Öffentlichkeit, die Sitzungspolizei, die Gerichtssprache und über die Abstimmungen auf die Vorschriften des GVG. Diese technischen Verfahrensfragen gelten somit für alle Gerichtszweige – von ein...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 79 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung

A. Zweck der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zweck der Vorschrift ist die Verwirklichung der Konzentrationsmaxime (vgl. BFH v. 10.12.2012, VI B 135/12, BFH/NV 2013, 569), der auch § 76 Abs. 2 und § 77 FGO dienen. Danach ist immer anzustreben, die Sache ist in tatsächlicher (und in rechtlicher) Hinsicht soweit vorzubereiten, dass in einem Verhandlungstermin bz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 128 Statthaftigkeit der Beschwerde

Schrifttum Brunk, Beschwerde gegen den Einstellungsbeschluss des Finanzgerichts, FR 1972, 390; Gräber, Beschwerdeverfahren und Wiederaufnahmeverfahren nach der FGO (§§ 128–134 FGO), DStR 1972, 202; Mittelbach, Einwendungen gegen Beschlüsse bei Klagerücknahme und Hauptsacheerledigung, INF 1980, 289; Rüsken, Rechtsbehelfe gegen willkürliche Gerichtsentscheidungen – Mindeststandard...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 56 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 56 FGO regelt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (nur) für das finanzgerichtliche Verfahren, also für prozessuale Fristen (s. Rz. 2). Für das Verwaltungsverfahren, also auch das Einspruchsverfahren, gilt § 110 AO (s. Rz. 19). Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein Rechtsbehelf eig...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 79b Fristsetzung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 79b FGO ist eine Präklusionsvorschrift, die dem Gericht die Möglichkeit gibt, Erklärungen und Beweismittel, die zu spät vorgebracht werden, bei seiner Entscheidung unberücksichtigt zu lassen. Anders als in § 364b AO sind die Fristen jedoch nicht als echte Ausschlussfristen konzipiert, sondern dem Gericht ist ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 45 Sprungklage

Schrifttum Bartone, Die Sprungklage (§ 45 FGO), AO-StB 2010, 275. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich muss vor Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO) ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchsverfahren) durchgeführt werden (§ 44 Abs. 1 FGO). § 45 FGO begründet eine Ausnahme vom Vorliegen ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 40 Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

Schrifttum Bartone, Verfahrensrechtliche Fragen beim Insolvenzverfahren, AO-StB 2004, 142; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; Werth, Rechtsschutz gegen Insolvenzanträge des Finanzamts, AO-StB 2007, 210; von Wedelstädt, Neuerungen und Änderungen im Umkreis der Abgabenordnung, BB 2008, 16; Nöcker, Das Drama um den Nu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO Vorbemerkungen über die Rechtsentwicklung und die Grundzüge des ab 01.01.1966 geltenden Rechts

Schrifttum Sunder-Plassmann in HHSp, Einf. FGO, Rz. 8 ff.; Lüke, Grundsätze des Verwaltungsprozesses, JuS 1961, 41; Tipke, Die Steuerrechtsordnung Band I, 2. Aufl. 2000; Bartone, Gesellschafterfremdfinanzierung, Bielefeld 2001; Brandt, Steuerrechtsschutz durch den EuGH, AO-StB 2002, 236 (Teil 1) und 281 (Teil 2); Brandt, Steuerrechtsschutz durch Verfassungsbeschwerde, AO-StB 2002,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 46 Untätigkeitsklage

Schrifttum Bartone, Die Untätigkeitsklage, AO-StB 2004, 68. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich muss vor Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO) ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchsverfahren) durchgeführt werden (§ 44 Abs. 1 FGO). § 46 FGO begründet eine Ausnahme vom Vorliegen dieser...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 99 Vorabentscheidung über den Grund

Schrifttum Rößler, Teilurteile und Zwischenurteile im finanzgerichtlichen Verfahren, BB 1984, 204; Rößler, Das Zwischenfeststellungsurteil nach § 99 Abs. 2 AO, StB 1994, 181; Arnold, Das Grundurteil, Diss. Passau, 1995. A. Allgemeines, Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift erlaubt eine Vorabentscheidung über einzelne Streitpunkte durch Zwis...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 102 Nachprüfung des Ermessensgebrauchs

Schrifttum Spanner, Die Prüfung von Ermessensentscheidungen in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, FS v. Wallis, 1985, 215; Lange, Ergänzung der Ermessenserwägungen im finanzgerichtlichen Verfahren, DB 2001, 2680; Wiese/Leingang-Ludolph, Kritische Anmerkungen zur Ergänzung des § 102 FGO im Gesetzentwurf zum StÄndG 2001, DB 2001, 2469; Müller, Anfechtung von Ermessensentsch...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 115 Zulassung der Revision

Schrifttum S. Schrifttum zu Vor § 115 bis 134 FGO. A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Revision ist das gegen Urteile oder – sofern nach § 90a Abs. 2 Satz 2 FGO zugelassen – Gerichtsbescheide der FG gegebene Rechtsmittel (zum Begriff des Rechtsmittels s. Vor §§ 115 bis 134 FGO). Sie findet grundsätzlich gegen alle Urteile des FG, also nicht nur gegen Endurt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 134 Anwendbarkeit der ZPO

Schrifttum Albert, Zur Besetzung des Gerichts bei Wiederaufnahmeklagen gemäß § 134 FGO, § 578ff. ZPO gegen Urteile des Einzelrichters, DStZ 1998, 239; Seibel, Das Wiederaufnahmeverfahren – Ein selten genutzter Rechtsbehelf, AO-StB 2002, 318. A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wiederaufnahme eines durch Urteil oder Beschluss (BFH v. 13.02.1986, III K 1/85, B...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 116 NZB

Schrifttum S. Schrifttum zu Vor § 115 bis 134 FGO. A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die NZB ist die einzige Möglichkeit, im Falle der Nichtzulassung der Revision eine Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils durch den BFH zu erreichen. Nach § 116 Abs. 1 FGO kann die Nichtzulassung der Revision selbstständig durch NZB angefochten werden. Damit richtet sich d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 155 Anwendung von GVG und von ZPO

Schrifttum Ehlers, Die Globalverweisungen in der FGO, BB 1971, 429; Falk, Die Anwendung der ZPO und des GVG nach § 173 VwGO, Diss. 1978; Auer, Reichweite und Grenzen der Verweisung in § 173 VwGO, Diss. 1992; Völker, Kein Anerkenntnisurteil im finanzgerichtlichen Verfahren, DStZ 1992, 207; Thomas/Wendler, Das neue Mediationsgesetz – Wesentliche Inhalte und Folgen für die Mediation...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 82 Verfahren bei der Beweisaufnahme

A. Grundsätzliche Anwendung der zivilprozessualen Vorschriften Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 82 FGO verweist hinsichtlich der allgemeinen Bestimmungen über die Beweisaufnahme und die einzelnen Beweisarten wie auch § 98 VwGO und § 118 SGG auf die Vorschriften der 358 bis 371; 372 bis 377, 380 bis 382, 386 bis 414 und 450 bis 494 ZPO. Der Verweis gilt nicht für den Ur...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 74 Aussetzung der Verhandlung

Schrifttum Bartone, Verfahrensrechtliche Fragen beim Insolvenzverfahren, AO-StB 2004, 142; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49. A. Aussetzung des Verfahrens (§ 74 FGO) I. Zweck und Bedeutung Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 74 FGO regelt die Aussetzung des Verfahrens (s. Rz. 2 ff.) und nur diese. Die Aussetzun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 126 Entscheidung über die Revision

Schrifttum S. Schrifttum zu Vor § 115 bis 134 FGO. A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 126 FGO regelt die Entscheidungsmöglichkeiten des BFH in Revisionsverfahren. Dabei ergibt sich nach der gesetzlichen Konzeption folgende Struktur: Unzulässige Revisionen sind zu verwerfen (§ 126 Abs. 1 FGO). Unbegründete Revisionen sind zurückzuweisen und zwar bei materiell...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 62 Bevollmächtigte und Beistände

Schrifttum Loose, Die Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren, AO-StB 2008, 252; Spindler, Die Neuregelung der Vertretungsmacht im finanzgerichtlichen Verfahren, DB 2008, 1283. A. Selbstvertretungsrecht vor dem FG (§ 62 Abs. 1 FGO) Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 62 Abs. 1 FGO können die Beteiligten (§ 57 FGO) vor dem Finanzgericht den Rechtsstreit selbst führe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 79a Entscheidung im vorbereitenden Verfahren

Schrifttum Loose, Der Einzelrichter im finanzgerichtlichen Verfahren, StuW 2006, 376. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dient der Straffung des Verfahrens und der Entlastung des Senats, indem bestimmte Nebenentscheidungen im vorbereitenden Verfahren dem Vorsitzenden bzw. dem Berichterstatter (§ 79a Abs. 4 FGO) übertragen werden (§ ...mehr