Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.5 Form des Antrags (§ 1a Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 39 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1a Abs 1 S 2 Hs 1 KStG ist der Antrag nach amtl vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu stellen. Die Übermittlung des Datensatzes hat nach § 87a Abs 6 iVm § 87b AO über eine amtl bestimmte Schnittstelle zu erfolgen. Hierzu s Kurzinformation des FM S-H v 11.08.2021 (DStR 2021, 2468). Tz. 40 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Tatsächliche Verwendung der Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 150 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine Zuwendung muss, um nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG abzb zu sein, tats für die begünstigten Zwecke verwendet werden (s H 10b.1 "Zuwendungsbestätigung" EStH 2022). Eine tats Verwendung der Spende für st-begünstigte Zwecke erfordert jedoch nicht, dass genau der zugewendete Einzel-Geldschein oder die Einzel-Bankgutschrift für diese Zwecke verausg...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 596 § 18 Abs. 2 AStG regelt die örtliche Zuständigkeit.[1] Er ist als lex specialis zu den § 18 ff. AO anzusehen und geht diesen daher vor.[2] Im Ergebnis folgt die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit aber auch im Falle der gesonderten Feststellung nach § 18 AStG den Grundsätzen der §§ 18 ff. AO.[3] Rz. 597–604 einstweilen freimehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2.3 Örtliche Zuständigkeit bei beschränkt Stpfl.

Rz. 640 Wird die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft durch einen beschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 4 AStG im Privatvermögen gehalten, ist nach § 19 Abs. 2 AO das FA örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich der wertvollste Teil des inländischen Vermögens befindet.[1] Rz. 641 Ist eine beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögens...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.3.4 Prüfungsvermerk

Rz. 74 Nach § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 S. 2 AStG kann die FinBeh verlangen, dass die Vorlage der Bilanzen, Erfolgsrechnungen, Steuererklärungen oder Steuerbescheide mit einem Prüfvermerk versehen sind. Durch den Prüfvermerk erhalten die Unterlagen eine erhöhte Beweiskraft. Im deutschen Handelsrecht findet sich ein entsprechender Bestätigungsvermerk anerkannter Wirtschaftsprüfung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.1 Vertrauensschutz (§ 9 Abs 3 S 1 KStG)

Tz. 253 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Gem § 9 Abs 3 S 1 KStG darf der Stpfl grds auf die Richtigkeit der Bestätigung über Spenden und Mitgliedsbeiträge vertrauen; dieser Vertrauensschutz besteht nur dann nicht, wenn er die Bestätigung durch unlautere Mittel oder falsche Angaben erwirkt hat oder ihm die Unrichtigkeit der Bestätigung entweder bekannt oder infolge grober Fahrlässi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gesamtschuldner

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bei einer Gesamtschuldnerschaft schulden mehrere Personen eine Leistung, wobei jede Partei für sich die gesamte Leistung zu erbringen hat, der Gläubiger diese jedoch nur einmal einfordern kann. Der Gläubiger hat dabei das Wahlrecht die Leistungspflicht in beliebiger Höhe bei den jeweiligen Parteien zu erwirken. Bis zur vollständigen Begleichung der...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2.7 Zuständigkeitswechsel

Rz. 680 Im Falle eines Zuständigkeitswechsels gilt die allgemeine Bestimmung des § 26 AO aufgrund des Verweises auf die entsprechende Anwendbarkeit der Vorschriften der AO in § 18 Abs. 1 S. 4 AStG auch in den Fällen des § 18 AStG.[1] Rz. 681–688 einstweilen freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.8 Berücksichtigung der negativen Einkünfte auch in einem ausländischen Staat im Rahmen der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person

Tz. 703 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Negative Eink des OT oder der OG bleiben gem § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG idFd ÄndG v 20.02.2013 bei der inl Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie in einem ausl Staat iRd Besteuerung des OT, der OG oder einer anderen Person berücksichtigt werden. Wenn eine dem Organkreis zugehörige Gesellschaft negative Eink hat, die in einem ausl Staat berü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Nachträgliche Anschaffungskosten bei der Übernehmerin

Tz. 82 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der festgesetzte Einbringungsgewinn II erhöht auf Antrag die AK der Übernehmerin für die eingebrachten Anteile an der erworbenen Gesellschaft, soweit die entspr St entrichtet worden ist und dies durch eine Bescheinigung iSd § 22 Abs 5 UmwStG (s Tz 101ff) nachgewiesen wurde (s § 23 Abs 2 S 3 UmwStG, zu den Voraussetzungen im Einzelnen s § 23 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Minderjährige

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Minderjährige sind Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Sie sind bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres geschäftsunfähig und danach grundsätzlich beschränkt geschäftsfähig (vgl § 106 BGB). Minderjährige bedürfen zu einer Willenserklärung, durch die sie nicht nur einen rechtlichen Vorteil erlangen, der Einwilligung der gesetzliche...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.4 Andere Lasten

Rz. 41 Andere Lasten sind solche Lasten, die keine Schulden sind. Unter Lasten sind alle Verpflichtungen zu einer Leistung zu verstehen. Andere Lasten sind somit alle Verpflichtungen zu einer nicht nur einmaligen Leistung, namentlich Rentenverpflichtungen, Rückstellungen mit Schuldcharakter und sonstige Lasten.[1]mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / VII. Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen

Rz. 1319 [Autor/Stand] Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Nach § 138e Abs. 2 Nr. 4 Buchst. c AO sind seit dem 1.7.2020 unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 138d ff. AO Verrechnungspreisgestaltungen gegenüber dem BZSt anzeigepflichtig, bei denen innerhalb von verbundenen Unternehmen eine grenzüberschreitende Übertragung oder Verlagerung von Funkt...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.5.3 Zuständigkeit für die Durchführung der Außenprüfung

Rz. 1356 Das Feststellungs-FA nach § 18 Abs. 2 AStG ist gem. § 195 S. 1 AO als für die Besteuerung zuständiges FA auch für die Durchführung der Außenprüfung zuständig.[1] Rz. 1357 V.a. in Konzernfällen oder bei verbundenen Unternehmen kann es zweckmäßig sein, dass abweichend hiervon durch das Feststellungs-FA ein anderes FA mit der Durchführung der Außenprüfung beauftragt wir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rödder/Schumacher, Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts, DStR 2001, 1637; Crezelius, FR 2002, 805; Weiss/Brühl, Teleologische Reduktion der Sperrfrist des § 6 Abs 5 S 6 EStG? Zugleich Anmerkung zu FG München v 10.07.2019, 7 K 1253/17, DB 2020, 914; Thörmer/Eitrich, Die jüngere BFH-Rspr zur teleologischen Reduktion von § 6 Abs 5 S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 2.12.1994 – IV C 7 - S 1340 – 20/94 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1995, Sondernummer 1 – Auszug –

Rz. 2 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszug 16. Mitwirkungspflicht 16.0 Allgemeines § 16 AStG legt eine umfassende Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen bei Geschäftsbeziehungen zu nicht oder nur unwesentlich besteuerten Personen im Ausland fest. Die Vorschr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 3 Verfahren

Rz. 152 Für die Prüfung der Voraussetzungen des § 4 AStG ist das Erbschaftsteuer-FA zuständig. Dies gilt auch, soweit über die tatbestandliche Anwendung des § 2 Abs. 1 S. 1 AStG zu entscheiden ist. Die im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu § 2 AStG getroffenen Feststellungen entfalten insoweit keine Bindungswirkung.[1] Wenngleich sich für beide Steuerarten die Zuständi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.4 Zuständiges FA (§ 5 Abs. 3, § 18 Abs. 2)

Rz. 107 Aufgrund des umfassenden Verweises auf § 18 richtet sich die Zuständigkeit des FA nach § 18 Abs. 2 AStG. Nach der in § 18 Abs. 2 S. 1 AStG enthaltenen Grundregel ist das FA zuständig, das auch für die Ermittlung der aus der Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft bezogenen Einkünfte zuständig ist. Während sich für unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 AStG aus diese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.2 Die transparente Besteuerung in der Rechtsprechung

Tz. 42b Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In ihrer jüngeren Rspr gehen sowohl das FG Hbg (s Beschl des FG Hbg v 09.07.2015, Az: 3 K 308/14) als auch das FG München (s Beschl des FG München v 28.01.2016, EFG 2016, 869) von einer transparenten Besteuerung der KGaA aus; die "Abspaltung der Eink an der Wurzel" (s Tz 20) gilt nach dem Beschl des FG Hbg "einschl darin anteilig enthaltene...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 26.10.2018 – IV B 5 - S 1348/07/10002-01 – DOK 2018/0734820 (Passive Entstrickung aufgrund erstmaliger Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung [DBA]), BStBl. I 2018, 1104

Rz. 8 [Autor/Stand] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in den Fällen der sogenannten passiven Entstrickung Folgendes: 1. Passive Entstrickung und Entstrickungszeitpunkt Der Tatbestand des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 2 Numme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.5 Abgabe der Feststellungserklärung (§ 14 Abs 5 S 5 KStG)

Tz. 1570 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 3 S 5 KStG soll die Erklärung zu den gesonderten und einheitlichen Feststellungen mit der KSt-Erklärung der OG verbunden werden. Insoweit ist der OT von seiner nach § 181 Abs 2 AO bestehenden Erklärungspflicht befreit (s § 181 Abs 2 S 2 AO). GlA s Frotscher (in F/D, § 14 KStG Rn 945a). Zweifelnd s Brink (in Sch/F, 2. Aufl, § ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Rechtsfolgen

a) Außerbilanzielle Einkünftekorrektur ..., sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Rz. 157 [Autor/Stand] Einkünfteerhöhung. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1 bewirkt eine außerbilanzielle Erhöhung der Einkünfte (Nettobetrag) durch den Austausch der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.4.2 Sperrfristverhaftete "beruhende Anteile" auf Antrag (Billigkeitsregelung des UmwSt-Erlasses)

Tz. 15b Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Von Ges wegen entstehen sperrfristverhaftete "beruhende Anteile" aus einer Weitereinbringung originär oder derivativ sperrfristverhafteter Anteile gem § 20 Abs 1, § 21 Abs 1 S 2 UmwStG zum Bw (s Tz 15). Diese Vorgänge werden nämlich als für Zwecke des § 22 Abs 1 und 2 UmwStG "unschädliche" Anteilsübertragungen angesehen (s Tz 33, 41 und 42)...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Zuordnung in Zweifelsfällen (Abs. 4)

(4) Kann ein Geschäftsvorfall nicht eindeutig zugeordnet werden, so ist eine Zuordnung vorzunehmen, die den Absätzen 1 bis 3 nicht widerspricht. Rz. 3117 [Autor/Stand] Auffangregelung. § 9 Abs. 4 BsGaV räumt dem Stpfl. ein Wahlrecht für die Zuordnung von Geschäftsvorfällen ein, wenn sich die Zuordnung eines Geschäftsvorfalls nach § 9 Abs. 1 bis 3 BsGaV nicht eindeutig ermi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.2.2.1 Ansatz der Untergrenze bei der Schätzung

Rz. 88 Zu den Tatbestandsmerkmalen des § 17 Abs. 2 AStG gehört die Schätzung, auf welche die Rechtsfolge wiederum mit dem Ausdruck "bei der Schätzung" Bezug nimmt. Rechtsgrundlage der Schätzung bleibt § 162 AO. Ausschließlich hinsichtlich der Wertbemessung weicht § 17 Abs. 2 AStG ab und geht zur Schätzung der Höhe nach als speziellere Regelung der Schätzung aus der AO vor. §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Anforderungen an Vorbereitung einer Veräußerung

Tz. 10 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Fraglich ist, wann eine Spaltung der Vorbereitung der Veräußerung an außenstehende Pers dient. Auch wenn dies aus dem Ges-Wortlaut nicht eindeutig hervorgeht, soll dafür nach der Ges-Begr eine konkrete Veräußerungsabsicht bestehen müssen oder zumindest eine Veräußerung nicht nur hypothetisch in Betracht gezogen werden (s BT-Drs 20/8628, 143)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.3.1 Fehlverwendung der Zuwendung

Tz. 271 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Veranlasserhaftung erfasst Fehlverhalten des Empfängers in Zusammenhang mit der Verwendung der Zuwendung (s Urt des BFH v 24.04.2002, BStBl II 2003, 128). Eine Fehlverwendung ist nicht gegeben, wenn der Empfänger die Zuwendung zu dem in der Bestätigung angegebenen st-begünstigten Zweck verwendet hat, auch wenn er im KSt-Veranlagungsverf...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 34 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Ermittlungsverfahren [Rdn 420]

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.6 Inhaltsadressat (Feststellungsbeteiligte)

Rz. 358 Aus § 18 Abs. 1 S. 1 AStG ergibt sich nicht, an wen die gesonderte Feststellung zu richten ist. Allerdings kann aus § 18 Abs. 1 S. 2 und 3 AStG sowie § 18 Abs. 3 S. 1 AStG entnommen werden, dass Inhaltsadressat des Feststellungsbescheids alle unmittelbar oder mittelbar an der ausländischen Gesellschaft beteiligten unbeschränkt und beschränkt Stpfl. sind.[1] Ist ein S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Geltendmachung des Widerspruchs von AOA und einschlägigem DBA Rz. 2895 [Autor/Stand] Form der Geltendmachung durch den Steuerpflichtigen. Zur Anwendung des § 1 Abs. 5 Satz 8 muss der Stpfl. geltend machen, dass die Regelungen der betriebsstättenbezogenen Gewinnermittlung/-abgrenzung nach dem jeweils einschlägigen DBA § 1 Abs. 5 Sätze 1–7 widersprechen. Hinsichtlich der kon...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1.2 Einzelfälle der Leistung von Sachspenden

Tz. 199 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur Bewertung der Spende von (selbst geschaffenen oder gesammelten) Kunstwerken s Urt des BFH v 06.06.2001 (BFH/NV 2002, 28) und s Vfg der OFD Ffm v 17.07.2018 (DB 2018, 2468). Nach Baldauf (s ZKF 2017, 176) erhöhen die (vom Spender zu tragenden) Kosten für den Sachverständigen und sonstige notwendigen Nebenkosten (zB Transportkosten) den a...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Grundregelung (Satz 1)

(6) [1] Vermögenswerte im Sinne dieser Verordnung sind Wirtschaftsgüter und Vorteile. Rz. 2952 [Autor/Stand] Definition. § 2 Abs. 6 Satz 1 BsGaV enthält eine sehr weitgehende Definition der Vermögenswerte. Demnach umfasst der Begriff "Vermögenswert" sowohl (materielle wie immaterielle) Wirtschaftsgüter, als auch "Vorteile". Nach der Verordnungsbegründung kommt es dabei we...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.7.1 Unmittelbare und mittelbare Beteiligung am Nennkapital

Rz. 327 § 7 Abs. 1 S. 1 statuiert, dass die steuerpflichtige Hinzurechnung der Zwischeneinkünfte "bei dem unbeschränkt Stpfl. entsprechend seiner unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung am Nennkapital" erfolgt. Im Vergleich zur Vorgängerregelung erfasst § 7 Abs. 1 S. 1 AStG nunmehr auch die direkte Zurechnung von Zwischeneinkünften aus mittelbaren Beteiligungen. Die Erfassu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.2.2 Effektivbelastung von weniger als 15 %

Rz. 430 Gem. § 8 Abs. 5 S. 1 AStG liegt eine Niedrigbesteuerung grds. dann vor, wenn die nach § 10 Abs. 3 EStG ermittelten Einkünfte, für die die Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, einer Belastung mit Ertragsteuern von weniger als 15 % unterliegen. Die Norm basiert somit auf einer Division der auf die passiven Einkünfte erhobenen Ertragsteuern durch die nach § 10 Abs. 3 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 25 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die bisherige Besteuerungskonzeption der Einbringung von BV in eine Kap-Ges/Gen mit Entstehung sog einbringungsgeborener Anteile (s Vor § 20 UmwStG [vor SEStEG] Tz 6ff und s § 21 UmwStG [vor SEStEG]) wird durch die Systemänderung des §§ 20ff UmwStG idF ab SEStEG aufgegeben und auf der Ebene des Einbringenden/AE durch eine nachträgliche Beste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Rechtsfolge bei quotaler, unterquotaler und überquotaler Übertragung

Rn. 1439 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Bei quotaler Übertragung von Sonder-BV unterfällt die Übertragung des Anteils an dem Mitunternehmeranteil insgesamt § 6 Abs 3 S 1 EStG; § 6 Abs 3 S 2 EStG findet keine Anwendung. Eine Sperrfrist/Behaltefrist löst die Übertragung also nicht aus. Rn. 1439a Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Entsprechendes gilt nach Auffassung des BFH bei überquotaler...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Zuordnung in Zweifelsfällen (Abs. 4)

(4) Kann ein Vermögenswert im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 nicht eindeutig zugeordnet werden oder ändert sich der überwiegende funktionale Zusammenhang häufig, so ist eine Zuordnung vorzunehmen, die den Absätzen 1 bis 3 nicht widerspricht. Rz. 3080 [Autor/Stand] Beurteilungsspielraum des Unternehmens. Lässt sich nicht eindeutig ermitteln, welche Personalfunktion die größte ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.1 Allgemeines; zeitliche Anwendung

Tz. 500 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits ausgeführt (s Tz 24), brachte das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Untenehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen deutliche Erleichterungen bei der GAV-Voraussetzung. Mit dieser Ges-Änderung wurde das frühere Problem weitestgehend entsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.4 Frist für die Antragstellung (§ 1a Abs 1 S 2 und 7 KStG)

Tz. 37 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der Antrag ist nach § 1a Abs 1 S 2 KStG spätestens einen Monat vor Beginn des Wj zu stellen, ab dem die Besteuerung wie eine Kap-Ges erfolgen soll. Hierbei handelt es sich um eine sog Ausschlussfrist. Bei kj-gleichem Wj ist somit der Antrag spätestens bis zum 30.11. des Vorjahres zu stellen, ab dem die Option gelten soll. GlA s Rn 16 des Sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.3 Erstmalige Anwendung der durch das StÄndG 2015 modifizierten Konzernklausel (§ 34 Abs 6 S 5 KStG)

Tz. 40 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 34 Abs 6 S 5 KStG idF des StÄndG 2015 , der durch das Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften entfallen ist, regelt die erstmalige Anwendung der durch das StÄndG 2015 geänderten sog Konzernklausel im Zusammenhang mit schädlichen Anteilserwerben iSd § 8c KStG. Die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.6 Die transparente Besteuerung der KGaA nach der BFH-Rechtsprechung

Tz. 42f Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die – lange erwartete – Entsch, dass auf der Ebene des phG die Anwendung des Halb-/Teileink-Verfahrens in Bezug auf die ihm über den Gewinnanteil anteilig zugerechneten lfd Beteiligungseink der KGaA anzuwenden ist, hat der BFH in dem Urt v 01.06.2022 (Az: I R 44/18) uE eher "beiläufig" gefällt und nicht mit der in diesem Urt besonders hervo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abzinsung (Altregelung für Wj, die vor dem 01.01.2022 enden)

Rn. 958 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Für Verbindlichkeiten sieht § 6 Abs 1 Nr 3 S 1 EStG eine Abzinsung mit dem Zinssatz von 5,5 % vor. Gegen die Höhe des Zinssatzes bestehen nach Auffassung des FG Hamburg zu Recht ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, weshalb es in dem entsprechenden Fall vorläufigen Rechtsschutz gewährte (vgl FG Hamburg v 31.01.2019, 2 V 112/18, EF...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Anwendungsvoraussetzungen

Tz. 108 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 2 KStG regelt in entspr Anwendung des § 15 S 1 Nr 2 KStG, dass die Entscheidung darüber, ob Gewinnanteile aus der Beteiligung der OG an einer ausl Gesellschaft dem DBA-Schachtelprivileg unterliegen, nicht auf OG-, sondern erst auf OT-Ebene zu treffen ist. Tz. 109 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine Beteiligung an einer ausl Gesellschaft l...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Am Umwandlungsvorgang beteiligte Gesellschaften (§ 1 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 146 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Als Gesellschaften iSd Art 54 AEUV gelten die GbR und des HR einschließlich der Genossenschaften und der sonstigen jur Pers d öff Rechts und des privaten Rechts. Gesellschaften idS sind alle einen Erwerbszweck verfolgenden, rechtlich konfigurierten Marktakteure, die auch als solche im Rechtsverkehr auftreten (s Callies/Ruffert, Art 54 AEUV ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Allgemeine Hinweise

Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ziel der Regelung in § 40a Abs 2 EStG (> Rz 6) ist es, die ArbG geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse mit Abgaben zu belasten, wie sie auch bei beitragspflichtigen Beschäftigungen entstehen würden. Ferner sollen illegale Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige und steuerpflichtige Beschäftigungen zurückgeführt ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Dauerhafte Nutzungsänderung (Satz 2)

[2] Wird dasselbe materielle Wirtschaftsgut später auf Dauer in einer anderen Betriebsstätte genutzt, so ist es ab dem Zeitpunkt der Nutzungsänderung der anderen Betriebsstätte zuzuordnen. Rz. 3023 [Autor/Stand] Zuordnungsänderung bei dauerhafter Nutzungsänderung. Ändert sich die Nutzung eines materiellen Wirtschaftsguts "auf Dauer", so ist das Wirtschaftsgut gem. § 5 Abs. ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.4.3 Entsprechende Anwendung der Vorschriften der FGO

2.1.4.3.1 Klagebefugnis (§ 48 FGO) Rz. 570 Möchte sich ein Stpfl. mit einer Klage gegen den Feststellungsbescheid wehren, ist im Hinblick auf die Klagebefugnis aufgrund des Verweises in § 18 Abs. 1 S. 4 AStG § 48 FGO zu beachten.[1] Rz. 571 Sind mehrere Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft beteiligt, kann sich jeder von ihnen mit einer Klage nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO gege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Bescheinigungsverfahren über die nachträgliche Einbringungsgewinnbesteuerung (§ 22 Abs 5 UmwStG)

Tz. 101 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Das in § 22 Abs 5 UmwStG geregelte Bescheinigungsverfahren dient dem Zweck, die Voraussetzungen für eine Bw-Aufstockung bei der übernehmenden Gesellschaft gem § 23 Abs 2 UmwStG zu schaffen. Denn die Vorlage einer Bescheinigung gem § 22 Abs 5 UmwStG ist tatbestandliche Voraussetzung (s § 23 UmwStG Tz 118f) für eine Erhöhung der Werte des übe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.4 Insolvenz des Steuerpflichtigen (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 3)

Rz. 383 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 3 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn der Stpfl. Insolvenz anmeldet. Durch diesen Widerrufstatbestand der Ratenstundung im Insolvenzfall sollen die Fikalinteressen gewahrt werden.[1] Im Insolvenzverfahren nach deutschem Recht wäre dies wohl nicht erforderlich, weil gem. § 41 InsO Forderungen – inklusive Abgabenan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Allgemeines

Tz. 110 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Hinsichtlich der Person des OT ist das KStG wes großzügiger als hinsichtlich der der OG. Hier werden beginnend bei der nat Person über die PersGes und Kö bis hin zum BgA einer jur Pers d öff Rechts nahezu alle Rechtsformen akzeptiert, vorausgesetzt, sie erzielen gew Eink und unterliegen damit der GewSt. § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG legt den Krei...mehr