Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung von Grund und Betrag.

1. Grundlagen. Rn 10 Die Abgrenzung des Anspruchsgrunds von dem Betragsverfahren ist die schwierigste und streitträchtigste Frage des § 304. Die Abgrenzung hat sich an dem Grundsatz zu orientieren, dass § 304 eine vollständige Entscheidung über den Anspruchsgrund verlangt, die dem Nachverfahren nur den Betrag übrig lässt (vgl Musielak/Musielak Rz 17). Alles, was nicht nur die...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundsätzliche Abgrenzung

a. Beteiligung des bilanzierenden Unternehmens Tz. 7 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 IFRS 2 widmet sich der Bilanzierung aller Transaktionen, bei denen die Gegenleistung in der Abgabe von Unternehmensanteilen oder Optionen auf Unternehmensanteile besteht. Zudem unterliegen auch Transaktionen, für die als Gegenleistung Zahlungen, die auf dem Unternehmenswert basieren, entrichtet wer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Abgrenzung.

I. Sonderregelungen. Rn 2 Im Zwangsversteigerungsverfahren gelten die §§ 95–104 ZVG. Wird das GBA als Vollstreckungsorgan tätig, ist nur die einfache Beschwerde nach §§ 71 ff GBO statthaft. Hat das Prozessgericht als Vollstreckungsgericht iRd §§ 887, 888, 890 entschieden, ist die sofortige Beschwerde nach § 793 der richtige Rechtsbehelf. Auch Entscheidungen des Arrestgerichts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung von und Verhältnis zu anderen Beweismitteln, Gutachten und Sonstigem.

1. Abgrenzung ggü Zeugen. Rn 6 Der Zeuge berichtet Wahrnehmungen, die er in der Vergangenheit ohne gerichtlichen Auftrag gemacht hat. Bedurfte er dazu besonderer Sachkunde, so ist er sachverständiger Zeuge, § 414 (zur Abgrenzung vom SV § 414 Rn 2; auch dieser kann den SV idR nicht ersetzen, Kobl MedR 05, 473, 474 [OLG Koblenz 19.05.2005 - 5 U 1470/ 04] zum Arzthaftungsprozess...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Abgrenzung zum Eigengeschäft des Vertreters.

a) Allg Auslegungsgrundsätze. Rn 31 Ob der Erklärende in eigenem oder fremdem Namen handelt, ist in Zweifelfällen durch Auslegung vom Empfängerhorizont zu ermitteln (BGHZ 125, 175, 178). Für die Auslegung gelten die Grundsätze der §§ 133, 157 u I 2. Hiernach muss die Erklärung nicht ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgen, es genügt vielmehr, wenn sich die Stellvertret...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzung zu anderen Verträgen.

1. Sachdarlehensvertrag und Leihe. Rn 5 Gegenstand von Gelddarlehensverträgen ist nur Bar- u Buchgeld. Für die darlehensweise Überlassung beweglicher Sachen einschließlich Wertpapiere gelten §§ 607 ff, für die leihweise Überlassung §§ 598 ff. 2. Ungenehmigte Kontoüberziehung. Rn 6 Bei ungenehmigter Kontoüberziehung (§ 505 Rn 2) liegt kein Darlehensvertrag vor. Es ist daher eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abgrenzung zu anderen Rechtsformen.

I. GbR. Rn 5 Die Abgrenzung zur GbR ist angesichts § 54 2 (ab 1.1.24 § 54 II) und wegen der Frage, ob das Innenrecht des Vereins oder der GbR Anwendung findet, unverzichtbar. Der nV setzt begrifflich einen gemeinsamen Zweck, Gesamtnamen sowie körperschaftliche Struktur durch Vorstand, Mitgliederversammlung und Unabhängigkeit vom Mitgliederwechsel voraus. Er muss mindestens dr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Abgrenzung.

I. Anwendbarkeit. Rn 2 Die Drittwiderspruchsklage richtet sich gegen die Vollstreckung aus sämtlichen möglichen Vollstreckungstiteln, so auch gegen die Vollstreckung aus Arresten und eV (BGHZ 156, 310, 314) und gegen die Vollstreckung eines Arrestbefehls nach § 111d StPO (BGHZ 164, 176, 178 ff). § 771 gilt auch für Forderungspfändungen (BGH NJW 77, 384, 385; WM 81, 648, 649)....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzung des Dienstverhältnisses zu anderen Rechtsverhältnissen.

1. Werkvertrag. Rn 5 In der Praxis bedeutsam ist die Abgrenzung zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag (§§ 631–651). Während der Dienstverpflichtete zur Dienstleistung als solcher verpflichtet ist, schuldet der Werkunternehmer als Arbeitsergebnis deren Erfolg (BAG NZA 13, 1348). Daher regelt das Werkvertragsrecht anders als das Dienstvertragsrecht eine verschuldensunabhängige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abgrenzung der Entscheidungszuständigkeiten.

I. Prozessgericht. Rn 2 IdR hat das Prozessgericht über die Streitigkeiten zu entscheiden, von denen die Fortsetzung der Beweisaufnahme und damit letztlich des Verfahrens abhängt. Ausdrücklich ist dies in §§ 387, 389 für die Berechtigung einer Zeugnisverweigerung und in §§ 402, 408 iVm §§ 387, 389 für die Berechtigung einer Gutachtensverweigerung geregelt. Es entscheidet aber...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzung zu anderen Vertragstypen.

1. Werkvertrag (s generell BGHZ 182, 140) und Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte. a) Unbewegliche Sachen. Rn 2 Zwischen folgenden Vertragstypen ist zu differenzieren: (1) Der Bauvertrag, dh die Errichtung eines Bauwerks auf einem Grundstück des Bestellers, unterliegt Werkvertragsrecht, da § 650 nur Verträge über die Herstellung und Lieferung beweglicher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abgrenzung.

Rn 33 Die Abgrenzung zwischen Außen- und Innen-GbR hat vor dem Hintergrund der neueren Rspr zur Rechtsfähigkeit der GbR größere Bedeutung erlangt. Die vom BGH entwickelten Grundsätze zur Rechtsfähigkeit gelten ausschl für die Außengesellschaft. Diese ist die Regelform der GbR, wie sie in §§ 705 ff normiert ist. Die einschlägigen Vorschriften sind jedoch dispositiv (Rn 2). Di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgrenzung zur Vollstreckung nach § 888.

Rn 2 Bei Untätigkeit des Schuldners, der eine bestimmte Handlung schuldet, stehen sich das Interesse des Gläubigers an einem Vollstreckungserfolg und das Interesse des Schuldners an einem möglichst kleinen Eingriff in seine Rechte ggü. Diese Interessenkollision hat der Gesetzgeber berücksichtigt und verschiedene Mittel der Handlungsvollstreckung gesetzlich geregelt. Nicht ma...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzung zur Gesellschaft.

Rn 4 Die Bruchteilsgemeinschaft ist von der Gesamthand erstens dadurch abzugrenzen, dass es hier an einem übergeordneten Zweck, welcher über das – allerdings ebenfalls gleichlaufende – Interesse der Teilrechtsinhaber an dem Gegenstand hinausgeht, fehlt. Bei der Gemeinschaft erschöpfen sich die gleichlaufenden Interessen der Teilhaber in dem gemeinsamen Gegenstand als solchem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abgrenzung zur Stellvertretung.

Rn 6 IdR handelt der Treuhänder im eigenen Namen und ist deshalb nicht Vertreter iSd §§ 164 ff (BGH WM 12, 1496 Rz 10). Von der mittelbaren Stellvertretung unterscheidet die echte Treuhand sich dadurch, dass jene idR nur auf die Vornahme eines einzelnen Geschäfts gerichtet und der mittelbare Stellvertreter nur kurzfristiger Durchgangserwerber ist, während der Treuhänder typi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung von Einkommen und Vermögen.

Rn 5 Maßgeblich für die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen ist zunächst die Zweckbestimmung. Ein Geldbetrag, der zum alsbaldigen Verbrauch bestimmt ist, gehört zum Einkommen. Vermögen – und nicht Einkommen – der bedürftigen Partei ist auch der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (BGH FamRZ 04, 1633; BAG NJW 08, 1400). Vermögen sind Zahlungen aus Vermögensauseinandersetzun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Abgrenzung zur BGB-Gesellschaft

Tz. 10 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Steuerlich bedeutsam ist die Abgrenzung zwischen dem nichtrechtsfähigen Verein und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Deren Einkünfte und Vermögen werden nämlich nicht bei der Gesellschaft erfasst, sondern auf die einzelnen Mitglieder verteilt und anteilig erst von diesen der Besteuerung unterworfen. Die Grenze zwischen einem nichtr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff und Abgrenzung zur Stellvertretung.

Rn 14 Von der Stellvertretung ist die Verwaltung fremden Vermögens abzugrenzen, bei der dem Verwalter durch Gesetz oder testamentarische Verfügung eine Vermögensverwaltung anvertraut ist. Hierzu zählen der Insolvenzverwalter (§ 80 InsO), Nachlassverwalter (§ 1985), Testamentsvollstrecker (§ 2205) und Zwangsverwalter (§ 152 ZVG). § 116 Nr 1 ZPO spricht von der Partei kraft Am...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzung zum Gefälligkeitsverhältnis.

Rn 4 Wesentliches Merkmal des Vertrags ist der Wille der Parteien, sich rechtlich zu binden (MüKo/Armbrüster Vor § 116 Rz 23). Fehlt er auf einer Seite, so liegt schon keine wirksame Willenserklärung vor (s § 145 Rn 5; NK-BGB/Feuerborn Vor §§ 116–144 Rz 9). Die Verbindung ist dann nicht als Vertrag, sondern als Gefälligkeitsverhältnis oder als sog Gentlemen's Agreement (Nürn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abgrenzung.

Rn 9 Ob ein Leistungsgegenstand erfüllungshalber, an Erfüllungs statt oder als vereinbarte Erfüllung hingegeben wird, hängt von den Vereinbarungen der Parteien ab. Diese bedürfen im Zweifel der Auslegung (zB Karlsr NJW 03, 2322). Bei der Abgrenzung kommt es namentlich darauf an, ob die Forderung unmittelbar durch Hingabe des ersatzweise vorgesehenen Leistungsgegenstands erlö...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abgrenzung zur Bürgschaft.

Rn 61 Die ggü einem Gläubiger erklärte harte Patronatserklärung ähnelt durch die Übernahme einer Einstandsverpflichtung der Bürgschaft (deshalb gelten auch die gleichen allg Zustimmungserfordernisse vgl § 765 Rn 10). Es bestehen aber wesentliche Unterschiede (vgl zB Michalski WM 94, 1229, 1237 f): (1.) die Formfreiheit (s.o. Rn 57); (2.) ihre Flexibilität (BeckOGK/Harnos § 7...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung zu § 6 Abs 5 S 3 EStG

Rn. 1460 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach der Rspr des BFH geht die Vorschrift des § 16 Abs 3 S 2 EStG den Regeln betreffend die Übertragung von Einzel-WG nach § 6 Abs 5 S 3 EStG vor, da sie die speziellere, genau auf den Fall des Ausscheidens eines Mitunternehmers bezogene Norm ist (BFH v 30.03.2017, IV R 11/15, BStBl II 2019, 29; Schmidt/Siegmund, NWB 2017, 3926; anders noc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abgrenzung.

Rn 4 Gesamthandgemeinschaften sind nach überlieferter Auffassung die GbR, der nichtrechtsfähige Verein, OHG, KG, EWIV sowie die Güter- und die Erbengemeinschaft. Das Gesetz geht nach wie vor von einem Unterschied zur juristischen Person aus, indem es von der rechtsfähigen Personengesellschaft spricht (§ 14 I, 1059a II). Während das Vermögen der Organisation bei der juristisc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Abgrenzung ggü amtlicher Auskunft.

Rn 11 Die amtliche Auskunft ist an verschiedenen Stellen in der ZPO erwähnt, etwa in §§ 273 II Nr 2, 358a S 2 Nr 2, s.a. §§ 437 II, 118 II 2 und § 236 FamFG, weiter § 44 III, II: dienstliche Äußerung, § 432 zur Beiziehung behördlicher Akten. Es kann sich der Sache nach um Zeugen- oder Sachverständigen-, uU Urkundenbeweis handeln (vgl BGHZ 62, 93, 95 = NJW 74, 701; BGHZ 89, 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff und Abgrenzung.

Rn 1 § 781 betrifft das konstitutive (dh abstrakte) Schuldanerkenntnis, welches, wie das Schuldversprechen des § 780, eine selbstständige einseitige Forderung begründet. Abzugrenzen hiervon ist das deklaratorische (dh kausale) Schuldanerkenntnis, durch welches lediglich eine bereits existierende Schuld endgültig festgelegt werden soll. Unabhängig vom Wortlaut des § 781 müsse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / c) Abgrenzung zur bloßen Vermögensverwaltung

Eine steuerfreie Vermögensverwaltung liegt regelmäßig vor, wenn Vermögen genutzt, z.B. Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird (§ 14 S. 3 AO). Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt insoweit nur im Ausnahmefall vor, wenn die Stiftung z.B. als gewerblicher Wertpapierhändler[49] oder Grundstückshändler[50] tätig wird...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzung.

Rn 2 Der Entleiher erhält, anders als der Verwahrer (§§ 688 ff), das Recht zur Benutzung der Sache iRd Vereinbarung, im Gegensatz zur Schenkung aber nicht ihre Vermögenssubstanz (§ 516 Rn 7). Er darf sie weder verbrauchen noch über sie verfügen. Auch eine langfristige Nutzungsüberlassung, zB auf Lebenszeit des Entleihers (BGH NJW 82, 820 [BGH 11.12.1981 - V ZR 247/80]) oder ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / I. Abgrenzung des Kombinierungskreises

Tz. 14 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Kombinierte Abschlüsse werden typischerweise im Zusammenhang mit Kapitalmarkttransaktionen oder M&A-Aktivitäten erstellt. Hintergrund ist regelmäßig, dass das Investitionsobjekt eine oder mehrere ökonomisch abgrenzbare Aktivitäten umfasst, die in der Vergangenheit weder als rechtliche Einheit noch als (Teil-)Konzern organisiert war. Entsprech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abgrenzung zu verwandten Rechtsfiguren.

Rn 5 Wie bei der Wahlschuld ist auch bei der Gattungsschuld der Leistungsgegenstand zunächst relativ unbestimmt, doch wählt der Schuldner bei der Gattungsschuld aus einer Menge gleichartiger Gegenstände, bei der Wahlschuld hingegen aus einer Menge verschiedener, individuell bestimmter Gegenstände aus (Grüneberg/Grüneberg § 262 Rz 4; Staud/Bittner/Kolbe § 262 Rz 4; ausf Wiese...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung, sonstige Rechtsbehelfe.

Rn 3 Der Unterschied zur Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 besteht darin, dass mit der Klauselgegenklage nur eine Entscheidung über die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus der erteilten Klausel herbeigeführt werden kann (BGHZ 118, 229, 234; ZfIR 12, 251); materiell-rechtliche Einwendungen gegen die titulierte Forderung können nicht geltend gemacht werden. Wird ein ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zustandekommen, Formfreiheit, Abgrenzung zu anderen Vertragstypen.

Rn 3 Ein Kreditauftrag liegt vor, wenn der Beauftragte (zB eine Bank) ein Vertragsverhältnis eingeht (RGZ 56, 130, 135; BGH WM 56, 463, 465; 1211, 1212; Köln DB 83, 104), aufgrund dessen er sich zur Gewährung eines Darlehens oder einer Finanzierungshilfe an einen Dritten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung verpflichtet. Das Angebot des Auftraggebers muss einen auf die Ü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestand und Abgrenzung.

Rn 2 Die auferlegte Leistung ist im weitesten Sinn zu verstehen. Sie kann in aktivem Tun oder Unterlassen, auch von nur immateriellem Wert, bestehen (BayObLG NJW 74, 1142). Rn 3 Begünstigt kann der Schenker, der Beschenkte oder ein Dritter sein. Das Wertverhältnis von Schenkung und Aufl ist grds ohne Bedeutung. Es genügt, dass nach Einschätzung der Vertragsparteien dem Besche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abgrenzung.

Rn 5 Das Kernproblem von § 454 liegt in der Feststellung, wann die Parteien einen Kauf auf Probe oder etwas anderes vereinbaren wollten, zB einen Erprobungskauf. Da der Kauf auf Probe angesichts der völligen Freiheit des Käufers zur Billigung auf eine einseitige Bindung des Verkäufers hinausläuft, ist bei seiner Annahme ›Zurückhaltung geboten‹ (Erman/Grunewald Rz 3). Deshalb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Abgrenzung.

Rn 35 Die ergänzende Vertragsauslegung bedarf nach verschiedenen Seiten der Abgrenzung. Sie geht der Irrtumsanfechtung nach § 119 vor, weil Gegenstand der Anfechtung der durch (ergänzende) Auslegung ermittelte Inhalt der Willenserklärung ist. Zur Anfechtbarkeit von Vertragsergänzungen Rn 28. Rn 36 Der methodische Unterschied zwischen ergänzender Vertragsauslegung und geltungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Abgrenzung zu sonstigen Rechtsbehelfen.

Rn 44 Alle Anträge der Partei, die bis zum Ablauf der Beschwerdefrist erfolgen, sind im Zweifel als Beschwerde aufzufassen, da mit der Beschwerde sowohl die Unrichtigkeit der getroffenen Entscheidung als auch eine zwischenzeitliche Veränderung bis zum Erlass der Beschwerdeentscheidung geltend gemacht werden können. Im Zweifel soll das Gericht zurückfragen (Dürbeck/Gottschalk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzung.

Rn 8 Kautelarjuristisch sind dem Vorkaufsrecht und seinen Funktionen ähnl: I. Dingliches Vorkaufsrecht (§§ 1094–1104). Rn 9 Auf das dingliche Vorkaufsrecht finden die §§ 463 ff Anwendung (§ 1098 I 1), nicht aber umgekehrt die §§ 1094 ff auf das schuldrechtliche. Nur bei Vereinbarung besteht neben einem dinglichen ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht (BGH NJW 14, 622 Rz 8 ff: we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Abgrenzung

Rn. 664 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Veräußerungskosten sind von privaten Aufwendungen im nicht steuerlichen Bereich, von laufenden BA, AK (im Bereich des § 17 EStG) und nachträglichen (negativen) Einkünften abzugrenzen (Kobor in H/H/R, § 16 EStG Rz 420 (Februar 2013)). a) Nicht steuerlicher (privater) Bereich Rn. 665 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der Abgrenzung der Veräußerungskos...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abgrenzung.

Rn 1 Karten, Marken und ähnlichen Urkunden können einfache Beweispapiere und keine Wertpapiere sein. Dies gilt etwa für Quittungen oder sonstige Belege. Sie können auch Legitimationspapiere sein, wie etwa Garderobenmarken, Gepäckscheine oder Reparaturscheine (Staud/Marburger Rz 6; MüKo/Habersack Rz 13). Diese dokumentieren im Ggs zu Inhaberpapieren keinen Anspruch, ermöglich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abgrenzung zur Gestaltungswirkung.

Rn 9 Von der Rechtskrafterstreckung zu trennen ist weiter die inter omnes eintretende Gestaltungswirkung von Urteilen, etwa des Scheidungsurteils, die unmittelbar eine Änderung der Rechtslage herbeiführen. Die bei Gestaltungsurteilen eintretende Bindung Dritter an die Entscheidung stellt keine Rechtskrafterstreckung dar, sondern ist Ausfluss der von jedermann zu beachtenden ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung zu besonderen Vollstreckungsregeln.

Rn 3 Obwohl auch Zahlungen, Herausgabe oder die Abgabe von Willenserklärungen Handlungen darstellen, werden auf ihre Vornahme gerichtete Titel grds nach den folgenden, vorrangigen Vorschriften vollstreckt. Das Gleiche gilt für Duldung und Unterlassung. 1. Geldvollstreckung (§§ 803 ff). Rn 4 Ansprüche auf Geldzahlung werden nach §§ 803 ff vollstreckt. Dies gilt auch für Ansprüc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abgrenzung.

Rn 2 Der Arrest sichert eine künftige Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen wegen einer im Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit durchsetzbaren Geldforderung oder eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann. Die einstweilige Verfügung dient dagegen der Sicherung eines Individualanspruchs (§ 935, Sicherungsverfügung) oder der Regel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abgrenzung zum Haushaltsverteilungs- und Versorgungsausgleichsverfahren sowie Verhältnis zum Unterhalt.

Rn 3 Während Ehewohnung und Haushaltsgegenstände nach § 1568a und b und die Versorgungsanwartschaften und -aussichten wegen Alters oder Berufs- und Erwerbsunfähigkeit im Versorgungsausgleichsverfahren verteilt werden, unterfällt das sonstige Vermögen dem Zugewinnausgleich. 1. Haushaltsgegenstände. Rn 4 Haushaltsgegenstände unterliegen nicht dem Zugewinnausgleich, wenn sie nach...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5.2 Abgrenzung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu Zweckbetrieb

Tz. 37 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Im Rahmen eines Tax CMS ist zu prüfen, ob die als Zweckbetrieb behandelte Tätigkeit die Voraussetzungen eines Zweckbetriebs erfüllt. Problematisch ist hier stets die Wettbewerbsklausel des § 65 Nr. 3 AO (Anhang 1b). Gleichfalls sind insbesondere auch Vortragstätigkeiten und Seminare zu überprüfen, ob es sich bei diesen (noch) um einen Zweckb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abgrenzung zum Güterrecht (Abs 4).

Rn 5 Für Anrechte, die in den Versorgungsausgleich fallen, findet ein güterrechtlicher Ausgleich nicht statt. Damit wird sichergestellt, dass eine Doppelverwertung eines Anrechts im Versorgungsausgleich und über das Güterrecht nicht erfolgt (BGH FamRZ 92, 790). Diese Regelung ist nicht disponibel und gilt unabhängig vom Güterstand und der konkreten Durchführung eines Versorg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Abgrenzung.

Rn 5 Keine Überweisung liegt vor, wenn die Veranlassung vom Begünstigten ausgeht (zB Lastschrift) oder der Begünstigte in anderer Form bei der Gutschrift auf sein Konto mitwirkt (zB Einsatz von Karten). Die Überweisung ist ferner abzugrenzen vom Auftrag an ein Kreditinstitut, Geld in bar an den Begünstigten auszuzahlen (zu den Sorgfaltsanforderungen: BGHZ 130, 87).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anwendungsbereich und Abgrenzung zu anderen Umstrukturierungen

a) Betriebliche Einkunftsart Rn. 1459 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die die Realteilung betreffenden Regelungen sind dem Grunde nach auf alle betrieblichen Einkünfte anwendbar (BFH v 15.01.2019, VIII R 24/15, BFH/NV 2019, 940; Schallmoser in Blümich, § 16 EStG Rz 400 (Juli 2019)). Vor allem im Bereich der freiberuflichen Einkünfte ist die Realteilung von erheblicher Bedeutung. Ü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abgrenzung.

Rn 6 § 116 2 behandelt den Fall, dass der Erklärungsempfänger den geheimen Vorbehalt erkennt, der Erklärende dies jedoch nicht weiß, während nach § 117 I über den Vorbehalt Konsens besteht. Erwartet der Erklärende, dass der Empfänger den mangelnden Ernst erkennt, greifen die §§ 118, 122 ein. Soll trotz mangelnder Ernstlichkeit die Erklärung ernst genommen werden (böser Scher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abgrenzung zur Tatbestandswirkung.

Rn 8 Von der Erstreckung der Rechtskraft zu unterscheiden ist der Fall, dass eine Entscheidung im Sinne einer Tatbestandswirkung von einer der Parteien zu respektieren ist (zB BSG MDR 88, 82), weil eine materiell-rechtliche (zB § 407 II BGB) oder prozessuale Norm (zB § 717 II) die Existenz einer rechtskräftigen oder vorläufig vollstreckbaren Entscheidung als Tatbestandsmerkm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Funktion des Sachverständigen und Abgrenzung zu den Aufgaben des Gerichts.

Rn 1 Der SV ist Gehilfe des Gerichts (BGHZ 168, 380, 383 = NJW 06, 3214). Er kann wegen seiner besonderen, dem Gericht überlegenen Sachkunde bedeutenden Einfluss auf die Urteilsfindung gewinnen. Letztlich muss aber das Gericht die Rechtsfälle aus eigener Überzeugung entscheiden (s Rn 4; näher zum Verhältnis von Richter und SV Meller-Hannich ZZP 129, 263 ff; Stamm ZZP 124, 43...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abgrenzung zur cic.

Rn 56 Nebenpflichten des Verkäufers werden häufig nicht danach getrennt, ob sie die Zeit vor oder nach Vertragsschluss betreffen (vgl die Listen bei Grüneberg/Weidenkaff § 433 Rz 22 ff; MüKo/Westermann § 433 Rz 59 ff). Damit können kaufrechtliche Nebenpflichten des Verkäufers simultan zu solchen aus cic bestehen (zur aF für Angaben zu Eigenschaften – cic – und Beratung – Neb...mehr