Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.3 Ausweis in der Handelsbilanz

Tz. 1057 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 UU sind derartige Darlehensgewährungen, die einem Fremdvergleich nicht standhalten, auch hr-lich nicht als FK, sondern als Ergebnisverwendung anzusehen (ausführlich s Neumann, GmbHR 1996, 424, mwHinw). Damit darf auch in der H-Bil ein entspr Anspruch nicht aktiviert werden.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.7 Einkünfte aus der Veräußerung und ab 2009 auch gew Vermietung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst f EStG)

Tz. 53 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift hat vor allem für Veräußerungen und ab VZ 2009 auch für die gew Vermietung (s Tz 63a) inl Grundstücke praktische Bedeutung, auch weil die Einkünfte aus den anderen aufgeführten Vermögensgegenständen häufig nach DBA nicht besteuert werden dürfen (s Tz 54, zur Überlassung von Software und Datenbanken und sog Reg-Fällen auch Tz 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11.2 Einkunftsverlagerung durch Einlage von zinslosen Darlehen

Tz. 1178 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Eine Verlagerung von Zinseinkünften durch die Gewährung eines zinslosen Gesellschafterdarlehens ist nach der Rspr selbst dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn dadurch der Verbrauch eines vom Verfall bedrohten Verlustabzugs erreicht werden soll (s Urt des BFH v 17.10.2001, BFH/NV 2002, 240).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Finanzunternehmen

Tz. 370 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Finanzunternehmen sind nach § 1 Abs 3 KWG Unternehmen, die keine Institute, keine Kap-Verwaltungsgesellschaften oder extern verwaltete Investmentgesellschaften sind und deren Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen zu erwerben und zu halten, Geldforderungen entgeltlich zu erwerben, Leasingverträge abzuschließen, mit Finanzinstrumenten für e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.4 Modalitäten der Zinszahlung

Tz. 1061 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Bei der Vereinbarung der Zinszahlungsmodalitäten besteht für die Vertragsparteien eine recht große Freiheit. Eine unbedingte Verpflichtung zur Festlegung einer monatlichen Zinszahlung besteht uE nicht. Anders als zB bei Gehaltszahlungen sind im Darlehensbereich auch unter fremden Dritten längere Zahlungsintervalle (vierteljährlich, halbjähr...mehr

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Ermäßigter Steuersatz bei Sammlermünzen 2024 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG)

Kommentar Sammlermünzen können dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG unterliegen, wenn diese Münzen aus dem Drittlandsgebiet eingeführt werden. Für die Frage, ob es sich um Sammlermünzen i. S. d. Nr. 54 der Anlage 2 zum UStG handelt, wird zur Abgrenzung das Verhältnis des Metallwerts zum Verkehrswert der Münze zugrunde gelegt. Danach kann der leistende Unter...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO)

Rz. 119 Gemeinnützigkeit im engeren Sinne setzt voraus, dass eine Körperschaft ihre Tätigkeit darauf gerichtet hat, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern, vgl. § 52 Abs. 1 S. 1 AO. Rz. 120 Eine Tätigkeit fördert die Allgemeinheit, wenn sie im Interesse der Allgemeinheit liegt. Was genau ein Allgemeininteresse ausmacht, ist je...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11.3 Verschmelzung nach einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

Tz. 1179 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Nach dem Urt des BFH v 21.02.2018 (DStR 2018, 1284) kann eine vGA vorliegen, wenn eine vermögenslose und inaktive Kap-Ges, deren Gesellschafter ihr ggü auf Darlehensforderungen mit Besserungsschein verzichtet hatten, auf eine finanziell gut ausgestattete Schw-Kap-Ges mit der weiteren Folge des Eintritts des Besserungsfalls und dem "Wiederau...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / a) Noterbenrecht

Rz. 152 In den meisten südeuropäischen Ländern ist das Pflichtteilsrecht als echtes Noterbenrecht ausgestaltet. In einigen Ländern ist die testamentarische Verfügung gerichtlich durch eine Herabsetzungsklage zu kürzen (siehe Rdn 142). Ist eine solche Klage durchzuführen, so ist nach erfolgter gerichtlicher Herabsetzung der Noterbe im Erbschein als Erbe aufzuführen.[335] Sie ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / c) Steuerfreie Vermögensverwaltung (§ 14 S. 3 AO)

Rz. 171 Steuerfrei sind sämtliche Einnahmen aus dem Bereich der Vermögensverwaltung.[283] Vermögensverwaltung i.S.d. Abgabenordnung liegt i.d.R. vor, wenn Vermögen genutzt wird, z.B. durch verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, vgl. § 14 S. 3 AO. Relevant wird eine Definition insbesondere hinsichtlich der Abgrenzun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.3 Die Tilgungsvereinbarung

Tz. 1060 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die Erleichterungen, die von der BFH-Rspr und der Fin-Verw für Darlehensvereinbarungen zwischen wirtsch voneinander unabhängigen Angehörigen zugestanden werden, sind uE nicht vollumfänglich auf das Verhältnis zwischen Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter übertragbar. Die estliche Rspr verzichtet für diese Darlehen völlig auf die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.4 Zivilrecht

Tz. 920 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Ist eine Geschäftschance der Kap-Ges zuzurechnen, kommt es für den Ansatz einer vGA nicht darauf an, ob die Kap-Ges auch einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz oder auf Vorteilsherausgabe hat. Die vGA ist nämlich nicht deshalb anzusetzen, weil sie auf einen zivilrechtlichen Anspruch, sondern deshalb, weil sie auf ein gegenüber ei...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / Literaturtipps

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Auslegungsregeln

Rz. 7 Das alles entscheidende Kriterium bei der Zuwendung einzelner Gegenstände ist das Verhältnis des Wertes des Gegenstandes zum Gesamtwert des Nachlasses.[12] Die Auslegungsregel des § 2087 Abs. 1 BGB besagt in diesem Zusammenhang als allg. Auslegungsregel, dass eine Zuwendung des gesamten Vermögens oder eines Bruchteils des Vermögens an eine oder mehrere Personen grundsä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2 Rückzahlung von Nennkapital im Anschluss an eine vorangegangene Kapitalerhöhung aus Rücklagen (§ 27 Abs 1 S 3 iVm § 28 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 59 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Dieser Fall des Direktzugriffs ist in § 27 Abs 1 S 3 KStG geregelt. Es geht um eine Nenn-Kap-Herabsetzung unter Auskehrung an die AE, wobei entweder ein Sonderausweis iSd § 28 Abs 1 S 3 KStG nicht vorhanden ist oder der Rückzahlungsbetrag diesen übersteigt. Nach § 28 Abs 2 S 1 Hs 2 KStG ist der Betrag, um den das Nenn-Kap herabgesetzt wird, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2.2 Anwendungsbereich der isolierenden Betrachtungsweise, insbesondere bei inländischen Betriebsstätten; Zusammenfassung inländischer Einkünfte unter eine Einkunftsart

Tz. 21 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Problematisch ist, unter welchen Voraussetzungen Inl-Eink unterschiedlicher Kategorien zusammenzufassen sind. Im hier interessierenden Zusammenhang ist die Problematik von Belang, weil beim Vorliegen einer inl BetrSt iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG (s Tz 33–38) zwei Fragen zu klären sind: Zum einen ist zu behandeln, ob das Bestehen einer i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Begriff der in organschaftlicher Zeit verursachten Minder- bzw Mehrabführung

Tz. 235 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 27 Abs 6 KStG regelt die Auswirkungen einer in organschaftlicher Zeit verursachten Minder- bzw Mehrabführung auf das stliche Einlagekto der OG, enthält jedoch keine Definition einer solchen Minder- bzw Mehrabführung. Die durch das JStG 2008 gestrichenen S 2 und 3 des § 27 Abs 6 KStG erläuterten den Begriff anhand des Bsp der Bildung und Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.2 Erdienbarkeit bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 650 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 21.12.1994, BStBl II 1995, 419; v 05.04.1995, BStBl II 1995, 478 und v 07.02.2018, DStRE 2018, 890) muss der Erdienenszeitraum bei beherrschenden Ges-GF "im Interesse der Rechtssicherheit" mindestens zehn Jahre ab Erteilung der Pensionszusage betragen. Dies korrespondiere mit § 1 Abs 1 BetrAVG (aF) u...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 7 So werden Umsatzsteuerforderungen/-verbindlichkeiten abgestimmt

Als Eröffnungsbilanzwerte wurden bereits die verschiedenen Umsatzsteuerforderungen und -verbindlichkeiten behandelt. Sie werden auf der Aktivseite oder der Passivseite zusammengefasst – je nachdem, ob ein Umsatzsteuerguthaben oder eine Umsatzsteuerschuld besteht.mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / II. Ablauf der Abwicklungsvollstreckung (Generalvollstreckung)

Rz. 152 Die Ausführung der letztwilligen Verfügung des Erblassers ist die zentrale Aufgabe des Testamentsvollstreckers. Zu unterscheiden ist hierbei die Anordnung und der bloße Wunsch des Erblassers. Nur erstere ist vom Testamentsvollstrecker auf jeden Fall – auch gegen den Willen der Erben oder sonstiger Dritter – zu beachten. Demzufolge hat der Testamentsvollstrecker seine...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / A. Grundsätzliches zur Lebens-, Renten- und Risikolebensversicherung; Sieben-Stufen-Prüfungsschema

Rz. 1 Das Interesse eines Erben liegt darin, das Vermögen des Erblassers festzustellen und es im Wege der Universalsukzession dem eigenen Vermögen einzuverleiben, um es anschließend behalten zu können. Dieses Interesse kollidiert zwangsläufig mit Interessen von Pflichtteilsberechtigten, Bezugsberechtigten aus Versicherungsverträgen, Gläubigern des Erblassers und dem Finanzam...mehr

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§ 8 Ausschlagung und Anfech... / I. Allgemeines

Rz. 26 Die Annahme- oder Ausschlagungserklärung kann gem. § 1954 BGB nach den allg. Anfechtungsgründen der §§ 119 ff. BGB angefochten werden. Damit ist die Anfechtung wegen Inhalts- und Eigenschaftsirrtum, wegen falscher Übermittlung oder wegen Täuschung oder Drohung eröffnet. Im Einzelfall ist die Abgrenzung zu unbeachtlichen Motiv- oder Rechtsirrtümern problematisch und st...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 5. Wann muss das Familiengericht ein Handeln für den Minderjährigen (ggf. zusätzlich) genehmigen?

Rz. 153 Grundsätzlich sind wegen der damit verbundenen Pflichten die Einräumung einer Kommandit- oder stillen Beteiligung rechtlich nachteilig.[234] Allerdings ist hier auf den Einzelfall abzustellen. Die ergangene Rechtsprechung zu diesem Thema[235] ist nicht einheitlich, da eben einzelfallabhängig. So hat das Hans. OLG Bremen eine unentgeltliche Zuwendung eines Kommanditant...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Höchstens 50 % des Jahresüberschusses

Tz. 462 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei dem Grundsatz des BFH, dass Tantiemen über 50 % des Jahresüberschusses zu einer vGA führen, handelt es sich um einen Anscheinsbeweis, der auch für Tantiemen an nicht beherrschende Gesellschafter anwendbar ist. Allerdings wurden in der Rspr bisher nur wenige Fälle mit derart hohen Tantiemesätzen anerkannt; die Grenze wird restriktiv gehan...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / b) "Genussverzicht"

Rz. 246 Darüber hinaus verlangt der BGH die endgültige Ausgliederung des Geschenks aus dem wirtschaftlichen Verfügungsbereich des Erblassers. Liegt ein sog. Genussverzicht [731] nicht vor, beginnt die Zehnjahresfrist nicht zu laufen.[732] Zur Begründung verweist der BGH auf die Protokolle zum Entwurf des § 2325 BGB.[733] Hintergrund der Regelung sei gewesen, das Recht des Bes...mehr

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§ 3 Alleinerbe / I. Erteilung von Vollmachten

Rz. 31 Auf der Grundlage von Vollmachten (§§ 164 ff. BGB) kann der Erblasser außerhalb erbrechtlicher letztwilliger Verfügungen Vorkehrungen für den Todesfall treffen. In der Praxis sollte der Rechtsberater dieses Gestaltungsmittel daher immer in Erwägung ziehen. Dabei kann der Umfang der Vollmacht ganz unterschiedlich ausgeprägt sein. Die Erteilung der Vollmacht durch den E...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / m) Grundstück im Nachlass

Rz. 127 Wenn sich Grundstücke im Nachlass befinden, unterliegen diese der Verwaltung des Nachlasspflegers und sind in das Verzeichnis aufzunehmen. Ein in Florida gelegenes Grundstück sollte wegen der Nachlassspaltung besonders bezeichnet werden.[71] Praxishinweis Das Grundstück ist zu sichern und zu verwalten. Es empfiehlt sich deshalb, immer die Schlüssel vollständig herausz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 1200 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Pers-Ges können zwar selbst nicht Leistende einer vGA sein; unentgeltliche oder verbilligte Leistungen einer Pers-Ges an ihre Gesellschafter (im Bereich der Gewinneink: "Mitunternehmer") stellen vielmehr Entnahmen dar (§ 6 Abs 1 Nr 4 EStG). Grds zur Abgrenzung zwischen vGA und Entnahmen s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 604ff. VGA können allerding...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 2 KStG stellt die Besteuerung von Erträgen aus bestimmten inl Eink-Quellen sicher, wenn der Empfänger nicht der unbeschr StPflicht nach § 1 KStG unterliegt. Im Gegensatz zur beschr StPflicht natürlicher Pers nach § 1 Abs 4 EStG enthält § 2 KStG zwei Gr der beschr StPflicht: Nr 1: Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die im Inl weder i...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 145 Neben die Notwendigkeit, einen Ergänzungspfleger i.R.d. Gründung einer Familiengesellschaft zu bestellen, wird in vielen Fällen noch das Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung treten. Nach § 1813 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1799 BGB i.V.m. §§ 1850 bis 1854 BGB ist das immer dann der Fall, wenn auch ein Vormund und ein Betreuer der Genehmigung des FamG[247] bedür...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Vorliegen einer Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 88 Eine Ehegatteninnengesellschaft ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn in der Ehe durch planmäßige und zielstrebige Zusammenarbeit der Ehegatten erhebliche Vermögenswerte im Vordergrund stehen.[115] Es muss somit ein eheübergreifender Gesellschaftszweck von den Ehegatten verfolgt werden. Im Einzelnen[116] handelt es sich um eine faktische Übereinkunft übermehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.1 Allgemeines

Tz. 1054 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Für die Anerkennung einer Darlehensvereinbarung hat vor allem auch die Frage der Gestellung von Sicherheiten entscheidende Bedeutung. Die durch den Ausfall einer Darlehensforderung eingetretene Vermögensminderung findet ihre Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis, wenn es die Kap-Ges unterlassen hatte, rechtzeitig – also insbes vor Ausreic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.2 Vereinbarung von Nutzungsverboten

Tz. 791 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Tw wird versucht, den Ansatz sowohl eines lstpfl geldwerten Vorteils als auch einer vGA durch die Vereinbarung eines Nutzungsverbots für das Fahrzeug iRd Anstellungsvertrages zu verhindern. Beispiel: Zum BV der P-GmbH gehört ein Pkw. Die Nutzung des Pkw zu privaten Zwecken des Ges-GF P ist nach dem Anstellungsvertrag ausdrücklich nicht erlaub...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / 2. Reine Nachlassverbindlichkeit

Rz. 29 Ob ein Vorbehaltsurteil außerdem nur dann ergehen darf, wenn der Erbe wegen einer reinen Nachlassverbindlichkeit verurteilt wird, und das Gericht dies folglich vor Erlass des Vorbehaltsurteils prüfen muss, wird unterschiedlich beurteilt. Die Frage ist richtiger Ansicht nach aber zu bejahen.[45] Hinweis Kommt das Gericht bei dieser vorzunehmenden Prüfung zu dem Schluss,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.8 Exkurs: Gewinnminderungen iSd § 3c Abs 2 EStG; uE fehlende Regelung für die Ebene der Kapitalgesellschaft

Tz. 269 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 3c (Abs 2) EStG enthält in seinen S 2ff mit Wirkung für nach dem 31.12.2014 beginnende Wj eine dem § 8b Abs 3 S 4ff KStG entspr Regelung. Wegen der Rechtslage für Wj, die vor dem 01.01.2015 beginnen, s Urt des BFH v 18.04.2012 (BStBl II 2013, 791 und 785) sowie v 11.10.2012 (BFH/NV 2013, 518), weiter s Schr des BMF v 23.10.2013 (BStBl I 2...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 4. Testamentsvollstreckung

Rz. 233 Die mit der Testamentsvollstreckung[187] über Anteile von persönlich haftenden Gesellschaftern verbundenen Fragen sind bis heute außerordentlich umstritten.[188] Die grundsätzliche Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an Anteilen persönlich haftender Gesellschafter ist mittlerweile jedoch anerkannt. Der Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters unterliegt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.1 Darlehen an nahe stehende Personen

Tz. 1055 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Eine vGA kann auch darin erblickt werden, dass eine Kap-Ges an eine nahe stehende Pers des Gesellschafters ein Darlehen gewährt. Dabei kann es sich sowohl um natürliche als auch um jur Pers handeln. Dazu s Urt des BFH v 31.07.1974 (BStBl II 1975, 48). Im Urt-Fall hatte eine GmbH an die Kap-Ges des Ehemanns ihrer Alleingesellschafterin ein u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 383 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die angemessene Höhe der Bezüge eines Ges-GF einer Kap-Ges stellt einen durchaus häufigen Streitpunkt bei der Besteuerung von Kap-Ges dar. Schwierigkeiten ergeben sich insbes deshalb, weil es keine festen Obergrenzen für die Bestimmung des angemessenen Gehalts gibt; s Urt des BFH v 28.06.1989 (BStBl II 1989, 854). Die Entscheidung über die A...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / d) Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit im Überblick

Rz. 112 Der Gesetzgeber knüpft die Gewährung von Steuervergünstigungen an die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft. Die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit lassen sich untergliedern in die Anforderungen an die Einkommens- oder Mittelverwendung ("subjektiv") und die Anforderungen an die Einkommenserzielung ("objektiv") der Körperschaft. Rz. 113 Die subjektive Steuerbegünstigun...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 4. Anfechtung nach § 130 InsO (Rechtshandlungen mit kongruenter Deckung)

Rz. 114 Der Anwendungsbereich des § 130 InsO regelt die Anfechtbarkeit einer dem Gläubiger gebührenden (kongruenten) Sicherung oder Befriedigung (Deckung), welche diesem in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewährt wurde. Rz. 115 Beispiel: kongruente Deckung – Ausgangsfall Der Erblasser nahm einen Kredit bei der B Bank auf. Als Darl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Bedeutung des § 3 Abs 1 KStG

Tz. 9 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Durch § 3 Abs 1 KStG erfährt das Vorstehende eine Abgrenzung, nach weitergehender Ansicht sogar eine gewisse Einschränkung mit allerdings eher geringer praktischer Bedeutung (näher s § 3 KStG Tz 4 ff). Ist das der beschr StPflicht unterliegende Einkommen nämlich nach den leitenden Gedanken des dt ESt- und KStR den hinter dem ausl Gebilde steh...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 2. Beschlussfassung nach dem Erbfall

Rz. 21 Die Einordnung von Wohngeldforderungen aus Beschlüssen, die nach dem Erbfall gefasst wurden, wurden hingegen sehr kontrovers eingeordnet. Da die Schulden auf der Eigentümerstellung des Erben an der Eigentumswohnung beruhen, die dieser vom Erblasser geerbt hat,[60] und die im Rahmen der Verwaltung eines Nachlassgegenstandes entstehen,[61] könnte man annehmen, die Schuld...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.5 Darlehen in den Fällen des § 43a GmbHG

Tz. 1059 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Nach § 43a GmbHG ist es für eine GmbH nicht zulässig, Darlehen an ihren GF oder einen anderen ges Vertreter aus dem zur Erhaltung des St-Kap erforderlichen Vermögen zu gewähren. Ein entgegen dieser Regelung gewährter Kredit ist ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen sofort zurückzugewähren. Wird gegen dieses Kreditgewährungsverb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.2 Betriebsstättengewinn

Tz. 100 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Für den wichtigsten Fall der beschr KStPflicht, nämlich für die Ermittlung des inl BetrSt-Ergebnisses (dh insbes auch für die Abgrenzung des BetrSt-Ergebnisses vom Ergebnis anderer BetrSt; zum ständigen Vertreter s Tz 38a) iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG kommen global betrachtet in Anknüpfung an das (frühere) DBA-Recht grds zwei Methoden ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1.3 Verrechnung des Gewinns eines Eigenbetriebs

Tz. 101 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach der Rspr des BFH (s Urt v 16.11.2011, BStBl II 2013, 328) gelten die unter Tz 100g dargestellten Grundsätze zum zeitgleichen Beziehen des Gewinns des BgA iSd KStG und des Gewinns (= Kap-Ertrag) der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nicht für einen BgA, der als Eigenbetrieb geführt wird (ausdrückliche Abgrenzung zu dem Urt v ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.3 ... mit Ausnahme der Rückzahlung von Nennkapital

Tz. 46 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das UntStFG sind in § 27 Abs 1 S 3 KStG die Worte "mit Ausnahme der Rückzahlung von Nenn-Kap iSd § 28 Abs 2 S 2" eingefügt worden. Durch das JStG 2008 wurde § 27 Abs 1 S 3 KStG um einen Hinw auch auf den S 3 des § 28 Abs 2 KStG ergänzt. Der Grund für die Ausdehnung des in § 27 Abs 1 S 3 KStG enthaltenen Hinw auf § 28 Abs 2 S 2 KStG auch...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / e) §§ 2104, 2105 BGB i.V.m. §§ 2065 Abs. 2, 2066, 2069, 2085, 2142 Abs. 2 BGB

Rz. 13 § 2104 BGB regelt die sog. konstruktive Nacherbfolge. Voraussetzung ist, dass der Erblasser zwar eindeutig festgelegt hat, dass sein Erbe nur Vorerbe sein soll, es jedoch unterließ, einen Nacherben zu bestimmen. Hauptanwendungsbereich ist wohl der Fall, dass der Erblasser zu Lebzeiten im Testament den Nacherben ersatzlos streicht. Bei eigenhändigen Testamenten sind Re...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 2. Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 86 Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen [77] kommt daher im Zusammenhang mit der Planung der Unternehmensnachfolge eine herausragende Bedeutung zu.[78] Am wirkungsvollsten und sichersten ist dabei der Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrages (§ 2346 Abs. 2 BGB). Der Pflichtteilsverzichtsvertrag kann dabei entweder umfassend oder im Hi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.4 Darlehen in Zusammenhang mit Veräußerungsgeschäften

Tz. 1058 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Eine Darlehensgewährung ist auch im Zusammenhang mit Veräußerungsgeschäften zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern denkbar. Zur Vermeidung einer vGA müssen jedoch auch in diesem Fall die Voraussetzungen der Klarheit und Ernsthaftigkeit der Vereinbarung, der tats Durchführung und der Angemessenheit der Verzinsung beachtet werden. Bei Vert...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / a) Anknüpfung nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO (Allgemeine Kollisionsnorm)

Rz. 11 Aus deutscher Sicht (und aller ratifizierenden Vertragsstaaten der EuErbVO) wird gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO für die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen auf den letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt[24] (für Erbfälle vor dem 17.8.2015 gilt Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. ab Rdn 57). Der Begriff des gewöhnlichen Aufentha...mehr