Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Erbfall

Zu prüfen bleibt, ob einer Vererblichkeit digitaler Inhalte, Zugangsrechte oder Rechtsbeziehungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Erblassers entgegenstehen kann. Der verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG verankerte Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts endet grundsätzlich mit dem Tod des Rechtsinhabers.[25] Allerdings ist allgemein anerkannt, dass...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / a) BDSG

Der Schutz höchstpersönlicher Daten als Ausprägung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG [2] endet nach hM mit dem Tod der Person,[3] weshalb sowohl das BDSG als auch das TMG mit ihren Schutznormen ausschließlich an natürliche, lebende Personen anknüpfen.[4] Allerdings wird in der Literatur vereinzelt die Auffassung vertre...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / c) TKG

Im Fall reiner E-Mail-, Chat-, SMS- oder sonstiger Nachrichtendienst-Provider ist neben den genannten Regelungen des TMG auch das TKG zu beachten.[18] § 88 Abs. 1 TKG unterstellt als einfachgesetzliche Ausprägung des Art. 10 GG den Inhalt der Telekommunikation sowie deren nähere Umstände und die an ihr beteiligten Personen dem Fernmeldegeheimnis. Für Telekommunikations-Provi...mehr

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ZErb 06/2016, Digitaler Nac... / b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht im digitalen Nachlass

Aus der Rechtsprechung des BGH zum postmortalen Persönlichkeitsschutz lässt sich daher nicht ohne Weiteres der Schluss ziehen, die Daten eines Erblassers aus sozialen Netzwerken, E-Mail-Postfächern oder sonstigen Online-Accounts seien grundsätzlich nicht vererbbar, bzw. diesbezüglich sei zwischen höchstpersönlichen und beispielsweise rein geschäftlichen Daten zu differenzier...mehr

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zfs 6/2016, Hemmung der Ver... / 3 Anmerkung:

Vgl. BGH zfs 2014, 205 mit Anm. Diehl. 1) Nachdem der BGH die für die Verklammerung der Rechtsverhältnisse des Leasinggebers zu seinem Lieferanten und für das Verhältnis des Leasinggebers zum Leasingnehmer von ihm angenommene Abtretungskonstruktion auch unter der Geltung des modernisierten Schuldrechts aufrecht erhalten hatte (vgl. BGH NJW 2010, 2798; Tavakoll, NJW 2010, 2768...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.1 Rückgriff

Tz. 242 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die in § 8a Abs 1 S 2 Alt 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes/§ 8a Abs 1 S 3 Alt 2 KStG idF des UntStFG gewählte Formulierung "zurückgreifen kann" ist unpräzise. Unstreitig ist, dass bereits das Bestehen eines Rückgriffsanspruchs ausreicht; der Dritte muss den Anspruch nicht tats geltend machen. GlA s Kröner (in E & Y, § ...mehr

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§ 2 Der Kraftfahrt-Versiche... / III. Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Rz. 7 Die seit 1901 bestehende materielle Staatsaufsicht des früheren Bundesaufsichtsamtes ist durch das Dritte Durchführungsgesetz/EWG zum VAG wesentlich verändert worden: Versicherungsunternehmen mit Sitz in der europäischen Gemeinschaft erhalten in ihrem jeweiligen Herkunftsland einen "europäischen Pass", durch den sie in sämtlichen Mitgliedstaaten tätig werden dürfen. Si...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / III. Übergang digitaler Nutzungsverträge und AGB

1. Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge Der Blick auf den Rechtscharakter der vom Erblasser zeit seines Lebens abgeschlossenen Verträge über die Nutzung digitaler Angebote mag – je nach Vielfalt – ernüchtern, wird doch schon deren Einordnung in die bekannten Kategorien des BGB (Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstvertrag) nicht immer hinreichend eindeutig gelingen. Es kommt daher –...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / aa) § 1922 BGB als zwingendes Recht

Die Verbote der §§ 308 und 309 BGB erfassen Klauseln nicht, die die Übertragung bzw. Vererbbarkeit des Vertragsverhältnisses auf Dritte ausschließen. Zur Begründung der inhaltlichen Unwirksamkeit von Provider-AGB wird daher zumeist angeführt, dass die Klauseln zur Nichtübertragbarkeit eines Accounts oder von Nutzungsrechten gegen wesentliche Grundgedanken einer gesetzlichen ...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 3. Folgerungen

Klauseln in AGB, wonach die Rechte aus einem Online-Vertrag im Todesfall erlöschen, nehmen dem Vertragspartner/Erblasser die Möglichkeit, über die Vererbung des Vertragsverhältnisses und seiner Ansprüche hieraus zu disponieren. Eine allgemeingültige Antwort auf die Frage nach der Zulässigkeit solcher Klauseln in AGB kann nach dem gegenwärtigen Stand nicht gegeben werden.[66]...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 1. Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge

Der Blick auf den Rechtscharakter der vom Erblasser zeit seines Lebens abgeschlossenen Verträge über die Nutzung digitaler Angebote mag – je nach Vielfalt – ernüchtern, wird doch schon deren Einordnung in die bekannten Kategorien des BGB (Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstvertrag) nicht immer hinreichend eindeutig gelingen. Es kommt daher – erneut – entscheidend auf die Ausgest...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 1. E-Mail-Account

Zwar besitzen mehr als 80 % der Deutschen mittlerweile einen E-Mail-Account,[15] doch ist das erbrechtliche Schicksal dieses Dauerschuldverhältnisses derzeit nicht ausreichend geklärt. Nach heute hM handelt es sich bei einem Access-Provider-Vertrag um einen Übermittlungsvertrag, der als Dienstvertrag (§§ 611 ff BGB) zu qualifizieren ist.[16] Grundsätzlich fällt ein vom Erbla...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / b) § 307 Abs. 1 S. 1 BGB

Eine unangemessene Benachteiligung des Nutzers des Online-Accounts aus dem Gesichtspunkt des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB lässt sich nur mit erheblichem Begründungsaufwand konstruieren. Eine Klausel, die die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Tod des Nutzers, und damit den Ausschluss der Vererbbarkeit, festlegt, berührt nach hier vertretener Auffassung regelmäßig weder di...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 6

Auf einen Blick: Der digitale Nachlass erfährt aus erbrechtlicher Sicht keine Sonderbehandlung. Der Übergang digitaler Hinterlassenschaften eines Erblassers auf seine Erben bestimmt sich nach § 1922 BGB. Das erbrechtliche Prinzip der Universalsukzession steht gleichwohl in einem bisher weitgehend ungeklärten Spannungsverhältnis zu anderen Rechtsgrundsätzen und Bereichen. So s...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 2. Einschränkung im Wege der Vertragsgestaltung

Man mag, unter Zugrundelegung deutschen Rechts, die aktuell von einigen Providern verwendeten AGB, durch die eine Vererbbarkeit eines Online-Accounts ausgeschlossen wird, überwiegend für unwirksam halten, da sie angeblich einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB nicht standhalten sollen.[44] Obergerichtliche Rechtsprechung hierzu fehlt allerdings, weshalb man nicht von eine...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / bb) § 399 BGB

Da es sich bei Provider-Verträgen um vertragliche Schuldverhältnisse handelt, kommen als Anknüpfungspunkt für ein gesetzliches Leitbild iS von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB die Rechtsgedanken des § 399 BGB in Betracht. An einen rechtswirksamen Ausschluss der Übertragbarkeit ist mit Blick auf § 399 Var. 1 BGB etwa dann zu denken, wenn das Schuldverhältnis wegen seines Inhalts in ein...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 2. E-Mails

Von der Frage nach dem Übergang des Accounts auf den Erben ist diejenige nach der Übertragung einzelner E-Mails des Erblassers zu trennen.[29] Ein erheblicher Teil der Kommunikation erfolgt heute auf elektronischem Wege; dies gilt auch für geschäftliche Kontakte mit privaten Verbrauchern. Der Erbe wird daher ein großes Interesse an einem raschen und möglichst vollständigen Z...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / a) § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB

aa) § 1922 BGB als zwingendes Recht Die Verbote der §§ 308 und 309 BGB erfassen Klauseln nicht, die die Übertragung bzw. Vererbbarkeit des Vertragsverhältnisses auf Dritte ausschließen. Zur Begründung der inhaltlichen Unwirksamkeit von Provider-AGB wird daher zumeist angeführt, dass die Klauseln zur Nichtübertragbarkeit eines Accounts oder von Nutzungsrechten gegen wesentlich...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / IV. Erste Ergebnisse

Rechtspositionen und Vermögenswerte eines Erblassers, die Resultat seines digitalen Lebens sind, fallen grundsätzlich im Zeitpunkt seines Todes in den Nachlass. Das gilt zunächst ungeachtet der Frage, ob diese höchstpersönlicher Natur, vermögenswert oder nichtvermögenswert sind, oder ob sie einen beruflichen bzw. privaten Inhalt besitzen. § 1922 BGB erfasst regelmäßig sämtli...mehr

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zfs 3/2016, Der Restwert in... / I. Einleitung

Für die Entschädigung in der Kaskoversicherung finden nicht die Erwägungen und Regelungen des Schadenersatzrechtes Anwendung, sondern ausschließlich die vertraglich vereinbarten Regelungen, d.h. regelmäßig die vereinbarten AKB.[2] Diese Regelungen dürfen indes nicht gegen zwingende Regelungen des VVG verstoßen und unterliegen der Kontrolle des AGB Rechtes (§§ 305 ff. BGB).mehr

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zfs 3/2016, Sorgfaltspflich... / Sachverhalt

Der Kl. ist Eigentümer einer Combi-Limousine, die serienmäßig mit einem Heckspoiler aus Kunststoff ausgestattet ist. Er brachte das Fahrzeug zur Bekl., die eine Tankstelle mit einer Waschanlage betreibt. Der Kl. ließ sein Fahrzeug in der Portalwaschanlage waschen. Durch den Waschvorgang wurde der Heckspoiler abgerissen. Der Kl. hat eine Fehlfunktion der Waschanlage als Ursac...mehr

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zfs 3/2016, Sorgfaltspflich... / 3 Anmerkung:

Folgende Probleme sind bei der Beurteilung der Haftung für behauptete Schäden an Kfz in Autowaschanlagen zu erörtern: 1. Ist der Schaden an dem Kfz in der Autowaschanlage entstanden oder lag bereits ein Vorschaden vor? Beweismittel hierfür können Zeugen sein, die den unversehrten Zustand des Kfz vor dem Waschvorgang bestätigen. Negativ kann der Beweis fehlender Kompatibilität ...mehr

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Prepaid-Verträge (Mobilfunk): Zeitpunkt der Leistungserbringung

Leitsatz Bereits mit der entgeltlichen Zurverfügungstellung von Guthaben auf den Prepaid-Konten und nicht erst bei der späteren Verwendung dieser Guthaben für Telefonate etc. wird gegenüber den Erwerbern sonstige Leistungen erbracht. Der für die Entstehung der Umsatzsteuer maßgebliche Leistungszeitpunkt ist bei unmittelbar auf das Prepaid-Konto aufgeladenen Guthaben der Akti...mehr

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§ 2 Grundüberlegungen zum A... / II. AGB – Kontrolle von Arbeits- und Entsendeverträgen

Rz. 38 Die sich durch das zum 1.1.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts ergebenen Änderungen haben als wichtige Neuerung insb. die Erstreckung der Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf Arbeitsverträge mit sich gebracht. Dies ist für Personalverantwortliche, die regelmäßig Arbeitnehmer in das Ausland entsenden, von besonderem In...mehr

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§ 2 Grundüberlegungen zum A... / 1. AGB-Kontrolle

Rz. 39 Arbeitsverträge unterliegen gem. § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB der AGB-Kontrolle und den im AGB-Recht entwickelten Leitlinien.[1] Allerdings sind für die AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen, § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB. Gem. § 310 Abs. 4 BGB findet die Inhaltskontrolle auf Tarifverträge, Betriebsvereinbar...mehr

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§ 2 Grundüberlegungen zum A... / 2. Vorliegen von AGB

Rz. 40 AGB sind nach § 305 Abs. 1 BGB alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender, regelmäßig der Arbeitgeber) der anderen Partei (der Arbeitnehmer) bei Abschluss eines Vertrags stellt. Erfasst werden hierbei insb. Formulararbeitsverträge. Die Vertragsbedingungen müssen für eine Vielzahl von Verträgen vorformuli...mehr

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§ 2 Grundüberlegungen zum A... / 3. Einbeziehungskontrolle

Rz. 45 Regelungen zu überraschenden und mehrdeutigen Klauseln finden sich in § 305c BGB. Danach werden AGB, die nach den Umständen– insb. dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags – so ungewöhnlich sind, dass der Arbeitnehmer mit ihnen nicht zu rechnen braucht, nicht Bestandteil des Vertrages. Bei der Prüfung, ob die Klausel für den Arbeitnehmer überraschend ist, sind alle U...mehr

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§ 2 Grundüberlegungen zum A... / 4. Inhaltskontrolle

Rz. 48 Schwerpunkt der AGB-Kontrolle ist die Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB. Der Inhaltskontrolle unterliegen gem. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nur solche AGB, die von Rechtsvorschriften abweichen oder diese ergänzen. Der Inhaltskontrolle unterliegen dagegen nicht solche Klauseln, die sich auf den Leistungsgegenstand und auf Entgeltregelungen beziehen.[22] Auch Klauseln...mehr

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§ 2 Grundüberlegungen zum A... / 7. Generalklausel

Rz. 54 Nach § 307 Abs. 1 BGB sind AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders – den Arbeitnehmer – entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Diese unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Die AGB müssen daher richtig, bestimmt und mögl...mehr

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§ 2 Grundüberlegungen zum A... / 5. Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit

Rz. 49 Zunächst ist die Klausel an den Klauselverboten ohne Wertungsmöglichkeiten zu messen, § 309 BGB. Hierbei ist jedoch immer zu prüfen, ob die Besonderheiten des Arbeitsrechts (§ 310 Abs. 4 Satz 2 BGB) eine Nichtanwendung der Verbote bedingen.[24] Rz. 50 Bei der Auslandstätigkeit eines Arbeitnehmers ist zunächst § 309 Nr. 6 BGB von Interesse. Danach stellen Vertragsstrafe...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Literaturverzeichnis

(Zitierte und vertiefende Literatur) Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, Stand inkl. Lfg. 35, Dezember 2015 Ascheid/Preis/Schmidt, Großkommentar zum Kündigungsschutzrecht, 4. Auflage 2012 Däubler, Kommentar zum Tarifvertragsgesetz, 3. Auflage 2012 Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 16. Auflage 2016 Festschrift für Dieterich, Richterliches Ar...mehr

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§ 2 Grundüberlegungen zum A... / 6. Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit

Rz. 53 Für Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug ist das Klauselverbot des § 308 Nr. 4 BGB hinsichtlich der Änderungsvorbehalte von Interesse. Diese Norm betrifft für den Arbeitsvertrag insb. einseitige Leistungsänderungsvorbehalte und Leistungsbestimmungsrechte, soweit diese für den anderen Vertragspartner zumutbar sind. In diesem Zusammenhang sind insb. (Konzern-) Versetzu...mehr

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§ 2 Grundüberlegungen zum A... / 8. Rechtsfolgen bei unwirksamer Bestimmung

Rz. 60 Sind einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam oder nicht Bestandteil des Vertrags geworden, bleibt der Vertrag entgegen der Anordnung des § 139 BGB i.Ü. wirksam, § 306 Abs. 1 BGB.[50] Der Inhalt des Vertrags richtet sich hinsichtlich der unwirksamen Klausel nach den gesetzlichen Vorschriften, § 306 Abs. 2 BGB. Die Rechtsprechung des BGH leitet hieraus das Verbot der ge...mehr

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§ 3 Auslandseinsatz von Arb... / h) Rückzahlungsklauseln

Rz. 133 Der Auslandseinsatz ist mit erheblichen Kosten für den Arbeitgeber verbunden, weshalb sich der Arbeitgeber i.R.d. Vereinbarung ein Rückforderungsrecht bzgl. der von ihm im vollen Umfang übernommenen Reise- und Umzugskosten für die Fälle vorbehalten sollte, dass die Auslandstätigkeit vorzeitig beendet wird. Diese Klauseln sind nach dem Prinzip der Vertragsfreiheit grd...mehr

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§ 3 Auslandseinsatz von Arb... / c) Vergütung

Rz. 122 Die Vergütungspflicht richtet sich nach dem Arbeitsvertrag sowie der Zusatzvereinbarung und unterliegt deutschem Recht und ergibt sich aus § 611 BGB. Schuldner ist ausschließlich der deutsche Arbeitgeber. Soll das ausländische Unternehmen einen Teil der Vergütung an den Arbeitnehmer auszahlen, bedarf dies einer internen Regelung zwischen dem deutschen Arbeitgeber und...mehr

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zfs 11/2015, Unangemessene Benachteiligung des Käufers durch Verkürzung der Verjährungsfrist in AGB des Verkäufers beim Gebrauchtwagenkauf

BGB § 280 Abs. 1 § 281 § 307 Abs. 1 S. 2 § 433 Abs. 1 S. 2 § 437 Nr. 3 § 439 Abs. 1 § 476 Abs. 1 Leitsatz Zu den Anforderungen an eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Gebrauchtwagenkauf. BGH, Urt. v. 29.4.2015 – VIII ZR 104/14 Sachverhalt Die Kl. kaufte von dem beklagten Autohändler einen gebrauchten Pkw, der am...mehr

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zfs 11/2015, Unangemessene ... / 3 Anmerkung:

Nachdem die Auslegung des Bedingungswerkes zu nicht behebbaren Auslegungszweifeln darüber führte, ob der Schadensersatzanspruch des Käufers wegen der Verletzung der Pflicht zur Nacherfüllung nach ein oder zwei Jahren verjährt sein sollte (Rn 18), kam nur noch eine Unwirksamkeit der Klausel wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot in Betracht. Die Unklarheit der hierfür ein...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / b) Bürgschaft und AGB-Gesetz

Rz. 898 Die von den Banken verwendeten Bürgschaftsformulare sind gewöhnlich für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert und unterliegen somit einer Inhalts- und Wirksamkeitskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB. Rz. 899 Eine formularmäßige Bürgschaftserklärung, mit der die Haftung auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten des Hauptschuldners aus einer bankmäßigen Geschäf...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / b) Gesamtgläubigerschaft kraft Vertrages

Rz. 298 Eine Gesamtgläubigerschaft kann zwischen einem Schuldner und den Gläubigern auch vertraglich vereinbart werden. Gesamtberechtigungen gemäß § 428 BGB sind dabei auch an dinglichen Rechten möglich. Sie müssen wegen § 47 GBO im Grundbuch entsprechend gekennzeichnet werden und sind bei praktisch allen beschränkten dinglichen Rechten zulässig. So unter anderem bei der Hyp...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (2) Verfügungen über das Konto nach der Trennung

Rz. 364 Mit dem Ende der Gemeinschaft endet in der Regel auch der konkludente Verzicht auf die Ausgleichspflicht. Die während intakter Ehe getroffene stillschweigende Vereinbarung ist dahin auszulegen, dass sie sich grundsätzlich auf Abhebungen während des Zusammenlebens beschränkt.[200] Entnimmt ein Ehegatte bei bevorstehender oder nach endgültiger Trennung mehr als die Häl...mehr

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§ 1 Einführung / 6. Haftungsbegrenzung, § 51 BRAO

Rz. 63 Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Haftungsbegrenzung nach § 52 BRAO. Danach können vertragliche Ersatzansprüche aus dem Anwaltsvertrag begrenzt werden. Dies kann durch schriftliche Vereinbarung im Einzelfall bis zur Höhe der Mindestversicherungssumme, § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO oder durch vorformulierte Vertragsbedingungen für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf ...mehr

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§ 1 Einführung / 3. Auskunftswesen

Rz. 434 Wie bereits erwähnt, ist eine einwandfreie Schufa-Auskunft essentiell und meist nicht verhandelbar. Die Erklärung des Einverständnisses mit einer Schufa- sowie einer Bankauskunft [305] ist in die Selbstauskunftsformulare wie in obigem Beispiel integriert. Der beratende Rechtsanwalt wird seinem Mandanten klar machen, dass auch ein Eintrag wegen einer im Rahmen des Ehest...mehr

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Wie werden AGB im grenzüberschreitenden Verkehr einbezogen?

Zusammenfassung Für die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Rechtsverkehr zwischen deutschen Unternehmern genügt es, wenn auf die Geltung der AGB hingewiesen wurde und die Möglichkeit der Kenntnisnahme für den anderen Vertragsteil bestand. Befindet sich der Kunde oder Lieferant jedoch im Ausland, muss auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Ver...mehr

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zfs 7/2015, Haftungsbegrenz... / 3 Anmerkung:

Zum unwirksamen Haftungsvorbehalt in den AGB eines gewerblichen Kfz-Vermieters vgl. BGH zfs 2014, 685. 1. Die Entscheidung fand die nicht seltene Konstellation vor, dass eine Klausel, bestehend aus mehreren Einzelregelungen, lediglich eine unwirksame Einzelregelung, im Übrigen aber dem Gegner des Verwenders günstige, von dispositivem Recht abweichende Bestimmungen enthielt. H...mehr

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zfs 6/2015, zfs 6/2015 / Unwirksamkeit der Verkürzung der Gewährleistungsfrist durch die AGB des Zentralverbandes des Kraftfahrzeuggewerbes (Stand 3/2008) im Gebrauchtwagenhandel (BGH, Urt. v. 29.4.2015 – VIII ZR 104/14)

Der u.a. für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat hat mit Urt. v. 29.4.2015 entschieden, dass die in den AGB – entsprechend dem Muster des ZdK (Stand 3/2008) – enthaltene Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) unwirksam ist. Die AGB des ZdK enthalten im Abschnitt "Gewährleistung" die Regelung, ...mehr

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Unwirksame Verkürzung der Verjährungsfrist

Zusammenfassung Die Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Gebrauchtwagen in den AGB des Zentralverbandes des Kraftfahrzeuggewerbes (ZdK, Stand 3/2008) ist unwirksam. Gebrauchtwagenhändler, aber auch andere Unternehmer, sollten ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen überprüfen und gegebenenfalls ändern. Hintergrund Eine Verbraucherin erwarb bei einem Autohändle...mehr

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zfs 4/2015, Unwirksamkeit d... / 2 Aus den Gründen:

" … Sie hat auch in der Sache Erfolg. Das angefochtene Urteil ist abzuändern. Die einseitige Herabsetzung des Krankentagegeldes auf 62 EUR pro Tag durch die Bekl. ist ohne vertragliche Grundlage erfolgt und damit unwirksam. …" 2. Eine mögliche Anpassung der Höhe des Krankentagegeldes scheitert nicht bereits daran, dass beim Vertragsschluss kein bestimmtes Nettoeinkommen zugru...mehr

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zfs 4/2015, Unwirksamkeit d... / Leitsatz

1. Für eine mögliche Anpassung der Höhe des Krankentagegeldes und des Beitrags beim Absinken des durchschnittlichen Nettoeinkommens unter den der Erstbemessung des Krankentagegeldes zugrunde gelegten Betrag einseitig durch den VR ist von vornherein kein Raum, wenn beim Vertragsschluss kein bestimmtes Nettoeinkommen zugrunde gelegt worden ist. 2. Die einseitige Anpassung von K...mehr