Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / III. Anrechnung der Widerspruchsgebühr in besonderen Fällen

Rz. 24 Der Gegenstandswert, nach dem sich die Widerspruchsgebühr berechnet, kann gleich, höher oder niedriger sein als der Wert, über den anschließend prozessiert wird. Dies kann z. B. durch Klageerweiterung, Teilzahlung des Schuldners oder Teilwiderspruch eintreten.mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / 2. Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr bei weiterer Tätigkeit

Rz. 8 Falls der Gegner Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid bzw. Einspruch gegen den erlassenen Vollstreckungsbescheid einlegt und es daraufhin zum Zivilprozess kommt, wird gemäß der Anmerkung zu Nr. 3305 VV RVG die entstandene Mahnverfahrensgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet, die im nachfolgenden Prozess entsteht. Dies gilt natürlich nur, wenn der mit dem ...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / I. Die Entstehung der Widerspruchsgebühr

Rz. 17 Für die Vertretung des Antragsgegners bei der Erhebung des Widerspruchs erhält der RA des Schuldners eine Verfahrensgebühr, die 0,5 "Widerspruchsgebühr" (Nr. 3307 VV RVG). Die Gebühr entgilt auch die Entgegennahme der Information, die Beratung des Gegners und die Prüfung der Erfolgsaussicht des Widerspruchs. Auch wenn er den Widerspruch unnötigerweise begründet, erhäl...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 9. Zur Erstattung der Geschäftsgebühr durch den Gegner

Rz. 34 Nach § 91 ZPO ist eine im Prozess unterlegene Partei zur Kostenerstattung verpflichtet, d. h., sie muss die dem obsiegenden Gegner entstandenen Verfahrenskosten erstatten. Zu den Verfahrenskosten gehören natürlich nur im gerichtlichen Verfahren entstandene Kosten, keine lediglich außergerichtlichen Kosten. Die für eine vorgerichtliche Anwaltstätigkeit entstandene Gesc...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Die Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG)

Rz. 185 → Dazu Aufgaben Gruppe 4 Die Prozessvollmacht, deren Umfang in § 81 ZPO gesetzlich geregelt ist, ermächtigt den RA nur zur Empfangnahme der vom unterlegenen Gegner oder aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten. Zur Empfangnahme von anderem Geld benötigt der RA neben der gewöhnlichen Prozessvollmacht des § 81 ZPO eine besondere Vollmacht, eine Geldempfangsvollmacht. ...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 2. Gebühren bei außergerichtlichen Scheidungsfolgenvergleichen

Rz. 80 Bei einem ausdrücklichen Auftrag, die mit einer Ehescheidung zusammenhängenden Folgen ausschließlich außergerichtlich mit der Gegenseite in einem Scheidungsfolgenvergleich zu regeln, kann der RA eine Geschäftsgebühr erhalten. Ein solcher ausdrücklicher Auftrag ist dann sinnvoll, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind, sodass die Scheidungsfolgenvereinbarung in Fo...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 3. Der Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 57 Über den Kostenfestsetzungsantrag entscheidet der Rechtspfleger, nachdem er dem Gegner durch Übersendung einer Kopie des Kostenfestsetzungsantrages Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegeben hat. Hierdurch gewährt er dem Gegner rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Bestreitet der Gegner tatsächliche Angaben des Antragstellers, dann is...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / III. Die Skizzierung des Sachverhalts

Rz. 107 Insbesondere bei umfangreichen Angelegenheiten empfiehlt es sich, den Sachverhalt erst zu skizzieren, bevor man sich an die Fertigung der Vergütungsrechnung macht. Diese Sachverhaltsskizzierung kann man auch schon immer dann auf einem besonderen Blatt vornehmen, wenn die betreffende Akte zur Weiterbearbeitung vorliegt, weil man es sich dann erspart, später zur Erstel...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / 1. Die Entstehung der Mahnverfahrensgebühr

Rz. 3 Für die Tätigkeit im Mahnverfahren erhält der RA des Antragstellers eine 1,0 Verfahrensgebühr (Nr. 3305 VV RVG). Diese 1,0 Mahnverfahrensgebühr ist eine Verfahrenspauschgebühr, die von der Auftragsannahme bis einschließlich der Mitteilung des Widerspruchs an den Auftraggeber alle Einzeltätigkeiten abgilt und damit Ähnlichkeit mit der Verfahrensgebühr im Zivilprozess ha...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / 3. Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr in besonderen Fällen

Rz. 11 Der Gegenstandswert des Mahnverfahrens kann gleich, höher oder niedriger sein als der Wert, über den anschließend prozessiert wird. Dies kann z. B. durch Klageerweiterung oder Teilzahlung des Schuldners eintreten.mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / IV. Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten (§ 19 RVG)

Rz. 153 In § 19 RVG wird angeordnet, dass zu einem Rechtszug oder einem Verfahren auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten sowie Nebenverfahren gehören. Dies bedeutet, dass diese genannten Tätigkeiten alle zusammen eine einzige Angelegenheit bilden, sodass die Gebühren nur einmal entstehen können. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine dieser Tätigkeiten scho...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / E. Die Kostentragungspflicht im Zivilprozess

Rz. 41 Nach der Durchführung eines Zivilprozesses stellt sich die Frage, wer für die Prozesskosten aufkommen muss. Nun, das weiß doch jeder: Der Verlierer zahlt die Kosten! Wie ist es aber, wenn es keinen Verlierer gibt, wenn beide Parteien Verlierer sind, weil beide Parteien nur teilweise Recht bekommen haben? Hat man nicht schon einmal gehört, dass der Kläger zur Zahlung d...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 2. Muster eines Kostenfestsetzungsantrages

Rz. 55 In der Praxis werden für den Kostenfestsetzungsantrag sehr häufig vorgefertigte Texte verwendet. Da man sich jedoch besser mit dem notwendigen Inhalt vertraut machen kann, wenn man einen solchen Antrag selbst schreibt, finden Sie nachstehend ein Muster: Muster: Kostenfestsetzungsantrag An das Amtsgericht/Landgericht (1) _________________________ _________________________...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 4. Hilfsaufrechnung (§ 45 Abs. 3 GKG)

Rz. 77 Wenn zwei Personen einander Geld schulden, so kann grundsätzlich jeder seine Forderung gegen die Forderung des anderen aufrechnen, wenn die wechselseitigen Forderungen fällig sind (§§ 387 ff. BGB). Die Aufrechnung bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als erloschen gelten. Klagt nun bei wechselseitigen Forderungen eine Partei wegen ihres Anspruches, so...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / A. Allgemeines

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 22 Hinweis: In den folgenden Kapiteln werden zunächst die Gemeinsamkeiten bei den Gebührenvorschriften in Straf- und Bußgeldsachen dargestellt, danach die Gebühren in Strafsachen und ab Rdn 99 die wesentlichen Gebühren in Bußgeldsachen. Rz. 2 Die Berechnung der Gebühren in Strafsachen und in Bußgeldverfahren unterscheidet sich von der Berechnung de...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / a) Die sofortige Beschwerde

Rz. 77 Gegen Entscheidungen des Rechtspflegers ist nach § 11 Abs. 1 RPflG grundsätzlich das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften der ZPO gestattet ist. Wenn man eine Entscheidung des Rechtspflegers anfechten will, muss man also in der ZPO nachsehen, welches Rechtsmittel für diesen Fall dort vorgesehen ist. Für den Kostenfestsetzun...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / A. Einführung

Rz. 1 Das Kostenrecht wird häufig für ein schwieriges Gebiet gehalten. Die Ursache für diese Ansicht liegt zum Teil darin begründet, dass vom Anfänger nicht selten versucht wird, eine Lösung jeweils nur für den einzelnen Kostenfall zu finden, ohne den Einzelfall im Gesamtzusammenhang der Kostenvorschriften zu sehen. So wird es z. B. grundsätzlich unmöglich sein, die Vergütung...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 2. Die Terminsgebühr

Rz. 10 Die Terminsgebühr erhält der RA grundsätzlich nur für sein Tätigwerden in einem Termin. Es spielt fast keine Rolle um welche Art von Termin es sich handelt. Allerdings wird der RA in der Regel seinen Mandanten in einem gerichtlichen Termin vertreten. Das Gesetz zählt in der Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG ausdrücklich die folgenden Arten von Terminen auf und rechnet auch...mehr

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COVID-19-Pandemie: Teilnahm... / 3 Das Problem

Der Verwalter lädt die Wohnungseigentümer am 27.4.2020 für den 6.5.2020 zu einer außerordentlichen Versammlung ein. Das Einladungsschreiben enthält den Hinweis, im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie und ein damit einhergehendes Versammlungsverbot dürfe kein Wohnungseigentümer persönlich erscheinen, so dass es wichtig sei, dass jeder Wohnungseigentümer eine beiliegende Vollma...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 6 ABC besonderer Betriebseinnahmen

Rz. 46 Anzahlungen sind Betriebseinnahmen. Abschlagszahlungen sind Betriebseinnahmen. Darlehensrückzahlungen sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 17). Die vereinnahmten Zinsen können jedoch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Betriebseinnahmen sein. Durchlaufende Posten sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 18). Forderungen sind nur beim Betriebsvermögensvergleich Betri...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, RA/FASt[*] Schon Johann Wolfgang von Goethe wusste: "Man ist glücklich, wenn man eine Liebhaberei hat, die ohne große Kosten zu befriedigen ist (...)." Im Steuerrecht sind die Vorzeichen häufig umgekehrt: Gerade hohe Kosten einer (vermeintlichen) Liebhaberei bescheren wenig Glück. Führen sie doch nicht nur zu echter wirtschaftlicher Belastung, sondern zu...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / [Ohne Titel]

Yvonne Gallus, RAin[*] Der Beitrag ergänzt den Aufsatz "Neue Entwicklungen im Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht" aus Heft 9/2021 (ErbStB 2021, 285), nachdem die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben v. 6.8.2021 – IV C 4 - O 1000/19/10747:004 die Anpassung des Anwendungserlasses, zuletzt geändert am 28.1.2021, veröffentlicht hat. Der Beitrag berücksichtigt die neuen Erläuteru...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Hinweispflicht des Anwalts

Rz. 172 Der Anwalt kann die Aufhebung der Bewilligung nur beantragen, wenn er gemäß § 6a Abs. 2 S. 2 Nr. 2, § 8a Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 BerHG den Mandanten bei der Mandatsübernahme auf die Möglichkeit der Aufhebung der Bewilligung sowie auf die sich für die Vergütung ergebenden Folgen hingewiesen hat. Der Hinweis ist in Textform zu erteilen.mehr

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AGS 01/2022, Getrennte Anreise von Anwalt und Partei ist erstattungsrechtlich anzuerkennen

§ 91 ZPO; Nrn. 7003 ff. VV RVG Leitsatz Parteireisekosten wegen der Anreise eines Geschäftsführers der klageführenden Partei können zu erstatten sein, wenn ihr Prozessbevollmächtigter anwaltlich versichert hat, die Anreise vom jeweiligen Sitz zum Oberlandesgericht sei in getrennten Fahrzeugen erfolgt. Das Vorbringen der beklagten Partei, dass der Geschäftsführer der Klägerin un...mehr

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AGS 01/2022, Getrennte Anre... / I. Sachverhalt

Zum Termin zur mündlichen Verhandlung war neben dem Rechtsanwalt der Klägerin auch deren Geschäftsführer erschienen. Nach Abschluss des Verfahrens beantragte die Klägerin neben der Festsetzung ihrer Anwaltskosten auch die Festsetzung der Fahrtkosten ihres Geschäftsführers zum Termin. Das LG hat antragsgemäß festgesetzt. Dagegen hat die Beklagte sofortige Beschwerde erhoben. ...mehr

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AGS 01/2022, Getrennte Anre... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Getrennte Anreise ist nicht zu beanstanden Insofern ist es weder dem Rechtsanwalt der Partei noch der Partei selbst versagt, getrennt anzureisen (ebenso LG Stuttgart AGS 2014, 98). Eine Pflicht zur gemeinsamen Anreise von Partei und deren Anwalt, um damit die zu erstattenden Reisekosten im Obsiegensfall zu minieren, gibt es nicht. Eine Partei ist weder verpflichtet, den An...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant

Rz. 95 Neben einem nachvollziehbaren System der Zeitaufzeichnung über die geleisteten Stunden des Rechtsanwalts sollte dieser ein Vertrauensverhältnis zum Mandanten aufbauen. Solange noch kein hinreichend festes Vertrauensverhältnis zum Mandanten aufgebaut ist, empfiehlt es sich, die geleisteten Stunden in kurzen Abständen hintereinander – etwa monatsweise – abzurechnen.[202...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Rechtsanwalt und Notar

Rz. 45 Werden Vertrags- oder Urkundenentwürfe von Anwälten gefertigt, die zugleich Notare sind, fällt die Geschäftsgebühr nur an, wenn sie als Anwalt tätig geworden sind.[76] In anderen Fällen ergibt sich die Vergütung aus § 119 GNotKG. Die Abgrenzung zwischen einer Tätigkeit als Anwalt und einer Tätigkeit als Notar ist gemäß § 24 Abs. 2 BNotO vorzunehmen. Hinweis Die Regelung ...mehr

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Vorwort

In der vorliegenden 2. Auflage wurde das Werk inhaltlich überarbeitet und ergänzt. Die aktuellen Gesetzesreformen (BRAO-Reform,[1] Legal-Tech-Reform[2] sowie das Kostenrechtsänderungsgesetz[3]) sind berücksichtigt worden. Insbesondere § 1 und hier der Bereich Berufspflichten im Verhältnis zum Mandanten und die Vermeidung von Interessenkollision und dem Verlust des Gebührenans...mehr

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AGS 01/2022, Getrennte Anre... / II. Reiskosten der Partei sind erstattungsfähig

Durch die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin veranlasste Reisekosten einer Partei sind grds. erstattungsfähig, ohne dass es darauf ankommt, ob sie anwaltlich vertreten oder ihr persönliches Erscheinen angeordnet ist. Dies ergibt sich bereits aus dem Grundsatz der Mündlichkeit einer Gerichtsverhandlung, in der der Partei auch im Anwaltsprozess auf Antrag das Wort zu erte...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / e) Besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts

Rz. 16 Bei Satzrahmengebühren kann nach § 14 Abs. 1 S. 2 RVG ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts herangezogen werden, bei Betragsrahmengebühren ist es – nach § 14 Abs. 1 S. 3 RVG – zu berücksichtigen. Die Geschäftsgebühr ist eine Satzrahmengebühr. Hierbei findet das Haftungsrisiko des Anwalts regelmäßig bereits über den Gegenstandswert Eingang in die Bemessung der...mehr

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AGS 01/2022, Auftrag zur au... / III. Bedeutung für die Praxis

Das Urteil des BGH zeigt auf, dass so manchem Rechtsanwalt nicht bekannt ist, unter welchen Voraussetzungen ihm für die vorgerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV anfällt, wenn er später in derselben Angelegenheit als Prozessbevollmächtigter tätig wird. Die für den Anfall der Geschäftsgebühr maßgeblichen Umstände sind in dem Schadensersatzprozess vorzutr...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 2. Weitere Hinweispflichten des Rechtsanwalts

Rz. 140 Neben der vorbezeichneten Hinweispflicht sowie der Hinweispflicht nach § 3a Abs. 1 S. 3 RVG (vgl. Rdn 33 f.) beim Abschluss einer Vergütungsvereinbarung bestehen für den Rechtsanwalt eine Fülle von weiteren Hinweispflichten gegenüber dem Mandanten. Jung gibt hierzu einen umfangreichen Überblick.[317] An dieser Stelle sollen die zu erteilenden Hinweise nach der Verord...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt

Rz. 24 Hat ein Mandant einem später beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt einen unbedingten Auftrag erteilt und kommen neben der Wahlvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht, kommt es nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG n.F. auf das Datum der Auftragserteilung und nicht der Bestellung oder Beiordnung an. Ist dem Rechtsanwalt kein Auftrag erteilt worden, kommt es...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 3. Kombination aus Pauschal- und Zeithonorar

Rz. 98 Insbesondere im Bereich des Erbrechts bietet sich eine Kombination der beiden vorherigen Arten von Vergütungsvereinbarungen an. Der Rechtsanwalt für Erbrecht kann mit dem Mandanten durch Kombination eines Pauschalhonorars mit einem Zeithonorar beispielsweise eine Grundgebühr in Höhe eines Prozent- oder Promillewerts vom Nachlasswert zuzüglich eines Stundenhonorars ver...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / bb) Interessengegensatz

Rz. 18 Besteht eine Sachverhaltsidentität muss der Rechtsanwalt, um gegen die berufsrechtliche Grundpflicht aus § 43a Abs. 4 BRAO zu verstoßen, ferner eine andere Partei in derselben Rechtssache schon einmal im entgegengesetzten Interesse beraten oder vertreten haben. Entscheidend für den Interessenwiderstreit ist, dass der Rechtsanwalt für zwei oder mehr Parteien tätig gewes...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / G. Der Rechtsanwalt als Mediator in erbrechtlichen Angelegenheiten

Rz. 112 Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens oder für die Tätigkeit als Mediator, soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebü...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (1) Interessenkollision bei Mandatsübernahme

Rz. 50 Welche Konsequenz ein Verstoß gegen § 43a Abs. 4 BRAO auf die anwaltliche Vergütung hat, wird im Berufsrecht nicht geregelt. Der Verstoß gegen das Tätigkeitsverbot könnte die Nichtigkeit des Anwaltsvertrags und damit den Verlust aller Gebührenansprüche bedeuten, sofern das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen als Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB verst...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / V. Hinweispflichten des Rechtsanwalts

1. Hinweispflichten bei der Abrechnung nach dem RVG Rz. 138 Erfolgt eine Vergütung des Rechtsanwalts nach dem RVG, trifft den Rechtsanwalt grundsätzlich nicht die Verpflichtung, den Mandanten ungefragt über die voraussichtliche Höhe seiner Anwaltsvergütung zu belehren.[307] Dieser Grundsatz kann im Einzelfall dadurch durchbrochen werden, dass der Mandant nach der Höhe der Ver...mehr

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zfs 01/2022, Festsetzung de... / 2 Aus den Gründen:

… I. Die Beschwerde des Klägervertreters ist gemäß § 66 Abs. 2 GKG, § 33 Abs. 3 RVG zulässig, soweit sie sich dagegen richtet, dass das LG in Ziffer 2 des Beschlusses vom 14.12.2020 den Wert für die anwaltliche Tätigkeit auch des Klägervertreters festgesetzt hat, denn (nur) insoweit ist der Klägervertreter auch beschwert. Soweit der Klägervertreter darüberhinausgehend die vo...mehr

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AGS 01/2022, Getrennte Anre... / Leitsatz

Parteireisekosten wegen der Anreise eines Geschäftsführers der klageführenden Partei können zu erstatten sein, wenn ihr Prozessbevollmächtigter anwaltlich versichert hat, die Anreise vom jeweiligen Sitz zum Oberlandesgericht sei in getrennten Fahrzeugen erfolgt. Das Vorbringen der beklagten Partei, dass der Geschäftsführer der Klägerin und deren Prozessbevollmächtigter mitein...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Abgrenzung Geschäftstätigkeit und Beratung

Rz. 40 Wird der Rechtsanwalt beauftragt, ein Testament zu entwerfen, handelt es sich jeweils um eine einseitige Willenserklärung des künftigen Erblassers. Wohingegen in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO das Entwerfen von Urkunden noch ausdrücklich aufgeführt war, ist nun der Wortlaut in der Nachfolgevorschrift Nr. 2300 VV RVG anders gefasst. Gemäß Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu Nr. 2300 VV RVG...mehr

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ZErb 01/2022, Vereinbarkeit der sog. Rubrumsunterschrift“ eines österreichischen Rechtsanwalts mit dem deutschen Formerfordernis des § 64 FamFG

Leitsatz 1. Legt ein Erbprätendent durch einen ausländischen (hier: österreichischen) Verfahrensbevollmächtigten, der "dienstleistender europäischer Rechtsanwalt" im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 EuRAG ist, Beschwerde gegen einen Beschluss eines deutschen Nachlassgerichts ein, muss die Beschwerdeschrift den Formerfordernissen des § 64 FamFG genügen. 2. Die nach österreichischem V...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Mehrheit von Erben

Rz. 71 Vertritt der Anwalt eine aus mehreren Personen bestehende Erbengemeinschaft, so kann er seine Gebühren und Auslagen nach § 7 Abs. 1 Abs. 2 Satz 2 RVG nur einmal abrechnen. Er muss also einerseits eine Gesamtrechnung erstellen. Andererseits haften die einzelnen Auftraggeber nicht auf diese Gesamtsumme, schon gar nicht als Gesamtschuldner; sie haften vielmehr nach § 7 A...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / D. Haftungsbeschränkung

Rz. 141 Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist aufgrund der rechtlich schwierigen Materie und der vergleichsweise hohen Gegenstands-/Streitwerte für den Rechtsanwalt mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. So birgt allein bereits die große Anzahl der durch den Rechtsanwalt im Rahmen der Bearbeitung zu beachtenden Gestaltungs- und Verjährungsfristen, wie auch s...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Sittenwidrigkeit nach dem Inhalt der Vergütungsvereinbarung

Rz. 56 Der Inhalt der Vergütungsvereinbarung führt zur Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 2 BGB, sofern ein auffälliges Missverhältnis zwischen der versprochenen Leistung des Rechtsanwalts einerseits und der vereinbarten Vergütung andererseits vorliegt und zusätzliche subjektive, die Sittenwidrigkeit begründende Merkmale beispielsweise einer Notlage oder einer Unterlegenheit d...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / cc) Zusammenfassung

Rz. 74 Schließlich bleibt festzuhalten, dass sich eine pauschale Bestimmung der Angemessenheit verbietet. Vielmehr muss eine individuelle Prüfung anhand der Umstände des Einzelfalls erfolgen, welche anhand der Art der Vergütungsvereinbarung, der Kriterien von § 14 RVG sowie unter Umständen auch nach Billigkeitsgesichtspunkten aus § 242 BGB bestimmt werden kann. Rz. 75 Dabei b...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / A. Einführung

Rz. 1 Hat der Rechtsanwalt für Erbrecht die schwierige Hürde der möglichen Interessenkollision nach § 43a Abs. 4 BRAO überwunden, stellt sich für ihn und den Mandanten die wohl wichtigste Frage ihrer Zusammenarbeit – die nach der Vergütung des Rechtsanwalts. Rz. 2 Auch hier werden häufig zwei gegenläufige Interessen aufeinandertreffen. Auf der einen Seite muss der Rechtsanwal...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (2) Interessenkollision im Laufe der Mandatsvertretung

Rz. 60 Tritt hingegen eine Interessenkollision erst im Laufe der Mandatsvertretung auf, beispielsweise durch die Annahme eines zweiten Mandats in derselben Rechtssache, soll diese nicht dazu führen, dass der Rechtsanwalt jeglichen Vergütungsanspruch verliert, sofern die Honoraransprüche vor der Pflichtverletzung entstanden sind.[137] Der Verstoß gegen das berufsrechtliche Ve...mehr

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Literaturverzeichnis / Aufsätze

Bereska, BGH zum Fernabsatz: Kein Sonderrecht für die Anwaltschaft, AnwBl 2021, 97 Blattner, 15-Minuten-Zeittakt: Das letzte Wort ist (nicht) gesprochen?!, AnwBl 2020, 344 Bonefeld, Erbrechtliche Beratung und Rechtsschutzversicherung, ZErb 1999, 11 Bredemeyer, Erbrechtliche Geschäftsgebühr von 1,8, ZErb 2012, 180 Burhoff, Gebührenbemessung im OWi-Verfahren, RVG-Report 2005, 361 B...mehr