Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Tätigkeitsvergütung

Rn 3 Satz 2 des Abs. 1 stellt für die Bemessung der Vergütung der Gläubigerausschussmitglieder auf den Zeitaufwand sowie ergänzend auf den Umfang der Tätigkeit ab. Zur Konkretisierung dieser allgemeinen Festlegung sieht § 17 InsVV Folgendes vor: Zitat § 17 Berechnung der Vergütung Die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses beträgt regelmäßig zwischen 35 und 95 EUR j...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Öffnungsbefugnis des Verwalters (Abs. 2)

Rn 13 Den modernen verfassungsrechtlichen Anforderungen wird des Weiteren durch § 99 Abs. 2 Rechnung getragen. Dort wird ausdrücklich die Befugnis des Verwalters hervorgehoben, die ihm nach Abs. 1 zugeleiteten Sendungen zu öffnen. Eine solche zunächst als selbstverständlich erscheinende ausdrückliche Regelung ist notwendig, da der Schutzbereich des Grundrechts nach Art. 10 A...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7 Kosten und Gebühren für eine Entscheidung nach § 289 a. F.

Rn 38 GKG-KV Nr. 2350 sieht anders als im Fall des § 296 keine besonderen Gerichtsgebühren vor. Gerichtsgebühr des Beschwerdegerichts bei Zurückweisung oder Verwerfung einer Beschwerde: 60 EUR (GKG-KV Nr. 2361). Rechtsanwaltsvergütung: 0,5 Verfahrensgebühr (RVG-VV Nr. 3321); im Beschwerdeverfahren: 0,5 Verfahrensgebühr (RVG-VV Nr. 3500 u. 3513). Gegenstandswert: Gemäß § 28 Abs....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts (Abs. 1)

Rn 3 Nach Abs. 1 geht unter den dort genannten Voraussetzungen das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Schuldnervermögen auf den Insolvenzverwalter über. Zwingende Voraussetzung ist zunächst eine wirksame Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Erlass eines ordnungsgemäßen Eröffnungsbeschlusses gemäß § 27. Ein Rechtsübergang findet also in den seltenen Fällen nicht stat...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / I. Aufgaben des Anwalts vor der Bewilligung

Noch ungeklärt ist die Frage, welche Verantwortung der Anwalt für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben seines Mandanten im Verfahrenskostenhilfe-Formular hat. Nach § 43a Abs. 3 S. 2 BRAO ist dem Anwalt die "bewusste Verbreitung von Unwahrheiten" untersagt. Der Anwalt darf danach für seinen Mandanten ungünstige oder diesen belastende Dinge verschweigen. Nur sein Vortrag mus...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / c) Zulässigkeit einer Mandatskündigung durch den Anwalt

Damit nicht beantwortet ist allerdings die Frage, ob der Anwalt seinerseits das Mandat kündigen darf – letztlich allein deshalb, um den Lästigkeiten einer weiteren Tätigkeit im Rahmen der Prozesskostenhilfe-Nachsorge zu entgehen. Dem dürfte im Ergebnis die Wertung des § 48 Abs. 2 BRAO entgegenstehen. Diese Norm soll verhindern, dass sich der Anwalt einseitig aus dem ihm durch...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / II. Aufgaben des Anwalts nach der Bewilligung

Besondere Bedeutung für die anwaltliche Praxis hat die Frage, ob die im Gesetz vorgesehenen gerichtlichen Überprüfungen und die daraufhin ergehenden Entscheidungenmehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / H. Aufgaben des Anwalts bei der Verfahrenskostenhilfe

Die neuen Regelungen zur Verfahrenskostenhilfe haben vielfältige Auswirkungen auch auf die alltägliche Arbeit in den Anwaltskanzleien.[79] Dabei stellen sich die folgenden Fragenmehr

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AGS 10/2014, Kein Beschwerderecht des beigeordneten Anwalts gegen Ratenzahlungsaufhebung aufgrund wirtschaftlicher Änderungen

ZPO a.F. §§ 127, 120 Abs. 4 ZPO n.F. §§ 127, 120a Leitsatz Gegen die Entscheidung, mit der im Rahmen bewilligter VKH/PKH aufgrund veränderter wirtschaftlicher Verhältnisse gem. § 120 Abs. 4 ZPO a.F. (entspricht § 120a ZPO) der Wegfall der laufenden Ratenzahlungsverpflichtung eines Verfahrensbeteiligten angeordnet wird, ist der diesem beigeordnete Rechtsanwalt nicht beschwerde...mehr

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FF 10/2014, Kommunikation i... / c) Herbeiführen des Einvernehmens durch den Rechtsanwalt

Ebenso hat der Rechtsanwalt[81] als unabhängiger Berater und Vertreter gemäß § 1 Abs. 3 BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) seine Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beein...mehr

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AGS 10/2014, RVG effizient. Praxishandbuch für Rechtsfachwirte. Von Rechtsanwältin Ingeborg Asperger, Dipl.-Rpfl. u. Regierungsdirektor a.D. Heinrich Hellstab und Rechtsanwalt Michael Richter. 2. Aufl. 2014. ZAP-Verlag, Bonn. In Zusammenarbeit mit Reno, Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notarangestellten e.V. XXIV, 1214 S. 85,00 EUR

Das Werk ist als Nachschlagewerk für den im Kosten- und Gebührenrecht tätigen Anwalt und Büromitarbeiter gedacht, gleichzeitig aber auch zur Fortbildung geeignet. Das Praxishandbuch führt sicher durch die komplexe Materie des Kostenrechts. Alle relevanten Gebühren und kostenrechtlichen Rechtsgebiete werden behandelt. Darüber hinaus wird das notwendige Hintergrundwissen vermi...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / II. Erstinstanzliches Verfahren

Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren richtet sich die Vergütung des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzu kommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV...mehr

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AGS 10/2014, RVG. Praxis-Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Von gepr. Bürovorsteherin Gundel Baumgärtel, Rechtsanwältin Dr. Carmen Silvia Hergenröder und Rechtsanwalt u. FAArbR Peter Houben. 16. u. erw. Aufl. 2014. ZAP-Verlag, Bonn. XXVI, 1144 S. 109,00 EUR.

Dieser Kommentar hat bereits eine kleine Odyssee hinter sich. Begründet wurde er als RA-micro-Kommentar, wurde dann später vom ZAP-Verlag übernommen, schließlich von Wolters Kluwer und ist jetzt mit dem ZAP-Verlag beim Deutschen Anwaltverlag angekommen. Das Werk kann auf stolze 15 Auflagen zurückblicken, was sich aber auch dadurch erklärt, dass der Kommentar zunächst auch al...mehr

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AGS 10/2014, RVG Straf- und Bußgeldsachen. Herausgegeben von Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff unter Mitarbeit von Dipl.-Rpfl. Thomas Schmidt und Dipl.-Rpfl. Joachim Volpert. 4. Auflage 2014. ZAP-Verlag, Bonn. XXVI. 2.028 S. 109,00 EUR

Wer sich mit der Abrechnung in Straf- und Bußgeldsachen befasst, kommt an dem "Burhoff" nicht vorbei. Einen RVG-Kommentar ausschließlich zu Straf- und Bußgeldsachen zu schreiben war eine geniale Idee, wie sich durch die hohe Akzeptanz des zwischenzeitlich in 4. Auflage erschienenen Werkes bestätigt hat. Kein Strafgericht, das in Kostensachen entscheidet, kommt an diesem Werk...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / b) Auswirkungen der Mandatskündigung auf die Vertretung im gerichtlichen Verfahren

Letztlich entscheidende Frage ist allerdings, ob verfahrensrechtlich relevante Auswirkungen auf das laufende gerichtliche Verfahren haben. Ist dies nicht der Fall, ist weiterhin an den – bisherigen – Anwalt wirksam zuzustellen mit ...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / bb) Besonderheiten im Verfahren mit Anwaltszwang

In Verfahren mit Anwaltszwang (Scheidungsverbund, Familienstreitsachen, §§ 114, 112 FamFG) kann sich der Anwalt jedoch nicht durch Niederlegung des Mandats seinen Verpflichtungen entziehen, da sowohl dem Gegner als auch dem Gericht gegenüber nach § 87 Abs. 1 ZPO die Kündigung der Vollmacht des bisherigen Anwalts erst durch die Anzeige der Bestellung eines neuen Anwalts Wirks...mehr

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zfs 10/2014, Keine Einforde... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des AG ist im Ergebnis zuzustimmen. Sie bedarf jedoch einiger Anmerkungen. I. Fälligkeit An zwei Stellen der Urteilsgründe führt das AG aus, die anwaltliche Vergütung sei nicht fällig. Dies ist unrichtig. Die Fälligkeit der Anwaltsvergütung richtet sich nach § 8 Abs. 1 RVG, der die Fälligkeitstatbestände im Einzelnen aufführt. Vorliegend war die Anwaltsvergütu...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / aa) Voraussetzungen für eine Entpflichtung

Der Rechtsanwalt kann beantragen, seine Beiordnung aufzuheben, wenn hierfür wichtige Gründe vorliegen (§ 48 Abs. 2 BRAO). Hier sind jedoch strenge Maßstäbe anzulegen.[90] Derartige Gründe wären nur bei einer nachhaltigen und tiefgreifenden Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Anwalt gegeben.[91] Es muss eine unbehebbare Störung des Vertrauensverhältnisses...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / 1. Schlussfolgerungen für die Arbeitsabläufe in der Kanzlei

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FF 10/2014, Die geänderten ... / d) Weitere Möglichkeit: Einschränkung der Vollmacht

Eine weitere Möglichkeit zeigt sich im Fall des OLG Brandenburg v. 15.11.2013 (9 WF 209/13).[115] Dort war die Anwältin nach der dem Gericht eingereichten Vollmacht von Anfang an ausdrücklich gerade nicht für das Verfahren zur Überprüfung der PKH nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens bevollmächtigt. Damit war ihre Vollmacht hinsichtlich der Vertretung im Rahmen der Verfahre...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / IV. Rechtsfolge der Aufhebungsentscheidung

Mit der Aufhebung entfallen in den Fällen der Nr. 1 bis Nr. 4 rückwirkend auf den Zeitpunkt der Bewilligung alle Wirkungen der Prozesskostenhilfe gem. § 122 ZPO.[67] Der Antragsteller kann jetzt ohne Einschränkungen auf Zahlung aller von der Staatskasse erbrachten Leistungen in Anspruch genommen werden,[68] also der Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten einschließlich der ge...mehr

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zfs 10/2014, Keine Einforde... / 2 Aus den Gründen:

" … I. Die Klage war abzuweisen, da die Forderung derzeit nicht fällig ist. Zwar lässt sich dem Grunde nach ein Anspruch des Kl. bejahen. Unstreitig ist zwischen den Parteien ein anwaltlicher Dienstvertrag gem. §§ 611, 675 BGB zu Stande gekommen. …" Soweit die Beklagtenseite vorbringt, dass der nach § 49b Abs. 5 BRAO erforderliche Hinweis nicht gegeben worden sein soll, ist d...mehr

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zfs 10/2014, Geschäftsgebüh... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. Die Kl. hatte ihrem Rechtsanwalt den Auftrag erteilt, ihre Schadensersatzansprüche i.H.v. insg. 8.721,45 EUR gegenüber den späteren Bekl. außergerichtlich geltend zu machen. Für diesen Vertretungsauftrag ist dem Anwalt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG angefallen und zwar für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Infor...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / dd) Folge einer wirksamen Entpflichtung

Praktische Konsequenz einer wirksamen Entpflichtung ist aber auch, dass der Anwalt vom weiteren Verlauf des Verfahrens keine Kenntnis mehr erlangt, also auch nicht von einer späteren Aufhebung oder Änderung der Verfahrenskostenhilfe. Damit wird ihm die Möglichkeit genommen, in diesem Fall noch bestehende Vergütungsansprüche geltend machen zu können.[100]mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / bb) Verfahren einer Entpflichtung

Der Anwalt muss seine Entpflichtung nach § 48 Abs. 2 BRAO beantragen und die Entscheidung abwarten.[96] Gegen die Ablehnung der Entpflichtung ist Beschwerde zulässig.[97]mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / 2. Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Mehrbelastungen

Um diese langfristigen Mehrbelastungen für die anwaltliche Praxis zu vermeiden, werden vielfältige Überlegungen angestellt.[86] Aus juristischer Sicht ist dabei zu differenzieren zwischenmehr

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AGS 10/2014, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist, soweit sie die Vergütungsfestsetzung angreift (s. sogleich 1.), begründet. Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr war mangels tatsächlicher Zahlung unzulässig. 1. Gem. § 45 Abs. 1 RVG erhält der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt seine gesetzliche Vergütung, die er sonst von seinem Mandanten verlangen k...mehr

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FF 10/2014, Der Güteversuch – eine Chance zur Konfliktlösung

Mit dem Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21. Juli 2012 ist der Güterichter in allen geltenden Verfahrensordnungen mit Ausnahme der StPO etabliert worden. Die verschiedenen Ansätze für eine gerichtsinterne Mediation einschließlich der gerichtlichen Mediatoren wurden in die Tätigkeit als Güterichter überführt...mehr

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AGS 10/2014, Auftraggeberme... / 3 Anmerkung

I. Kein gesonderter Auftrag Zum Teil wird verlangt, dass die Erbengemeinschaft dem Anwalt einen gesonderten Auftrag zur Vertretung bzw. zur Fortsetzung des Mandats erteilen müsse.[1] Solange dies nicht geschehe, bleibe es bei dem einen Auftraggeber, nämlich dem Erblasser. Diese Auffassung ist jedoch unzutreffend und wird vom OLG Köln zu Recht abgelehnt.[2] Mit dem Tod des Erb...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / a) Aufhebung der Beiordnung (Entpflichtung)

Die Beiordnung des Anwalts gem. § 121 ZPO löst dessen Pflicht aus, im gerichtlichen Verfahren die Vertretung einer Partei zu übernehmen (§ 48 Abs. 1 BRAO). Ihn treffen ab dem Zeitpunkt der Beiordnung sämtliche Fürsorge-, Belehrungs- und Betreuungspflichten.[87] Die Beiordnung umfasst die Tätigkeit als Verfahrensbevollmächtigter für die gesamte Instanz.[88] Eine Niederlegung d...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / cc) Fortdauer der Anwaltspflichten bis zur wirksamen Entpflichtung

Ungeklärt ist aber, ob auch bei einem Entzug der Vollmacht bis zur erfolgten Entpflichtung die durch seine Bestellung als Verfahrenskostenhilfe-Anwalt begründeten dienstrechtlichen Verpflichtungen zur fürsorglichen Vertretung und Betreuung fortbestehen. Stellt man darauf ab, dass mit dem Zeitpunkt seiner Beiordnung – unabhängig von einem zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / aa) Anzeige der Mandatskündigung an das Gericht

Dabei ist einmal relevant, dass der Widerruf der Vollmacht im Außenverhältnis zum Gericht erst dann wirksam werden kann, wenn dieser Widerruf dem Gericht auch angezeigt worden ist.[101] Erst mit dem Zugang der Anzeige bei Gericht wird die Prozessvollmacht wirkungslos.[102] Da diese Anzeige in der Praxis nicht vom Mandanten vorgenommen wird, muss also der Anwalt umgehend dem ...mehr

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zfs 10/2014, Verneinte Obli... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des AG Kaiserslautern geht mit Recht davon aus, dass der Geschädigte bei der Regulierung seines Kfz-Schadens nicht verpflichtet ist, mit der Veräußerung des Schrottfahrzeugs solange zuzuwarten, bis die Haftpflichtversicherung des Schädigers die Chance hatte, ein gegenüber dem eingeholten Sachverständigengutachten höheres Restwertangebot zu unterbreiten. 1. Fü...mehr

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zfs 10/2014, Keine Einforde... / Sachverhalt

Die beiden Bekl. hatten den klagenden Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Tätigkeit in einer WEG-Sache beauftragt. Nach Beendigung des Mandats erteilte der Anwalt den Mandanten die Rechnung Nr. 2743, die diese nicht bezahlten. Hierauf hin erhob der Kl. vor dem AG Kerpen Vergütungsklage, mit der er – soweit hier von Interesse – die Verurteilung der Bekl. zu 1 i.H.v. 450,5...mehr

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AGS 10/2014, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe der im Rahmen des vor dem SG geführten Verfahrens aus der Staatskasse zu gewährenden Gebühren und Auslagen. 1. Dem Erinnerungsverfahren liegt das vorbezeichnete Klageverfahren (im Folgenden nur: Ausgangsverfahren) zugrunde. In diesem Verfahren hatten die beiden Kläger durch Schriftsatz ihres Bevollmächtigten vom 9.10.2013 Klage erhoben, ...mehr

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AGS 10/2014, Abrechnung bei... / 2 Aus den Gründen

Die Kläger haben zunächst zu Recht die Prozessgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens gem. Vorbem 3 Abs. 5 VV auf die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens angerechnet. Gem. Anm. zu Nr. 3305 VV ist zudem die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens anzurechnen. Dem kann nicht entgegen gehalten werden, dass die Verfahrensgebühr de...mehr

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FoVo 10/2014, Kostenfolgen ... / 2 II. Die Entscheidung

Was sind notwendige Kosten der Zwangs­vollstreckung? Nach der Rechtsprechung des BGH gehören zu den Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.d. § 788 Abs. 1 ZPO alle Aufwendungen, die gemacht werden, um unmittelbar die Vollstreckung aus dem Titel vorzubereiten oder die einzelnen Vollstreckungsakte durchzuführen (BGH NJW 2006, 1598; BGH NJW 2006, 1141; BGH NJW 2005, 2460). Notwendig...mehr

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AGS 10/2014, SGG. Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz. Begründet von Dr. Jens Meyer-Ladewig, Bearbeitet von Richter am LSG Wolfgang Keller und Richter am BSG Dr. Stephan Leitherer, 11. Aufl. 2014. Verlag C.H. Beck, München. XXV, 1586 S. 89,00 EUR.

Sozialgerichtliche Verfahren nehmen immer mehr zu, wie die steigenden Eingangszahlen belegen. Seit Inkrafttreten des RVG – und insbesondere seit den Änderungen des zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes – hat sich auch für den Anwalt die vergütungsrechtliche Situation deutlich verbessert, auch wenn die Bearbeitung auch von Sozialsachen nach wie vor häufig nicht lukrativ...mehr

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AGS 10/2014, Neues vom auße... / V. Vergütungstatbestand im Rahmen der Beratungshilfe

Ausgehend von der in "IV" geschilderten Problematik wird es für den anwaltlichen Vertreter zunehmend unsicherer, ob er für den außergerichtlichen Einigungsversuch ein Mandat gebührenrechtlich erfolgversprechend ausüben kann. Nicht nur, dass die Bewilligung von Beratungshilfe selbst umstritten ist[56] – er muss im Falle eines erteilten Berechtigungsscheines zusätzlich um die ...mehr

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AGkompakt 10/2014, Die Kost... / V. Vollstreckung

In der Vollstreckung erhält der Anwalt die Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV.mehr

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AGS 10/2014, Gesetzesentwurf zur Änderung der Gebührenbeträge in Bußgeldsachen liegt vor

Zum 1.4.2014 ist das "Punktesystem" in Bußgeldsachen geändert worden. Die Punktegrenze ist von 40,00 auf 60,00 EUR angehoben worden. Das bedeutet: Bußgelder unter 60,00 EUR werden fortan nicht im Verkehrszentralregister eingetragen. Erst Bußgelder ab einem Betrag von 60,00 EUR werden registriert. Diese Punktegrenze war seinerzeit bei Einführung des RVG auch Anlass für die Sta...mehr

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AGS 10/2014, Neues vom auße... / I. Entscheidung OLG Stuttgart: Beratungshilfesache wegen außergerichtlichen Einigungsversuchs

"1. Die weitere Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 12.11.2013 wird zurückgewiesen." 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Gründe: I. Die Beteiligten streiten über die Höhe der den Antragstellern für ihre Tätigkeit in dem außergerichtlichen Schuldenberein...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / III. Vorkehrungen gegen die Haftungsfalle

Mit Rücksicht auf diese Unwägbarkeiten empfiehlt es sich dringend, die im Rahmen eines Prozesskostenhilfemandats ohnehin gebotenen – nachweisbaren – Hinweise an den Mandanten [118] noch weiter dahingehend zu ergänzen,mehr

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zfs 10/2014, Bestimmung der... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die sofortige Beschwerde ist zulässig, in der Sache jedoch nur hinsichtlich der Reisekosten begründet. Im Ergebnis zu Recht hat das AG die sonstigen Gebühren, wie geschehen, festgesetzt. …" 2. In der Sache ist die Beschwerde im Ergebnis weitgehend unbegründet. Zu Recht hat das AG die von dem Verteidiger geltend gemachten Gebühren als unbillig angesehen. Sie unterliege...mehr

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AGS 10/2014, Antrag auf lau... / Leitsatz

Wird auf zukünftige Beträge aus einer Mieterhöhung geklagt, richtet sich der Wert nicht nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert, sondern nach dem einfachen Jahreswert. Die Zustimmung der Anwälte zu dem vom Gericht festgesetzten Wert hat keine Bindungswirkung gegenüber dem Gericht, weder hinsichtlich der Anwaltsgebühren und erst recht nicht hinsichtlich der Gerichtsgebühren, und...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / III. Grob fahrlässige Nichterfüllung der Mitteilungspflichten

Bereits im Formular wird der Antragsteller in dem Feld über seiner Unterschrift auf seine Verpflichtung zur ungefragten und unverzüglichen Information des Gerichts über wesentliche Verbesserungen der Einkommensverhältnisse und jeder Adressenänderung hingewiesen. Zudem ist davon auszugehen, dass er im Laufe des gerichtlichen Verfahrens noch mehrfach an seine Verpflichtungen e...mehr

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AGS 10/2014, Antrag auf lau... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige, im eigenen Namen eingelegte Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklagten hat hinsichtlich des Streitwertes für den Rechtsstreit keinen Erfolg, wohl aber hinsichtlich der Gegenstandswerte für den Vergleich. Dabei ist das Beschwerdegericht nicht gehindert, über den Antrag hinauszugehen. 1. Die Auffassung des Beschwerdeführers, für den auf wieder...mehr

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AGS 10/2014, Keine Erstattu... / Leitsatz

Erklärt der Kläger gegenüber dem Beklagten vor Zustellung der Klage, dass die Klage irrtümlich eingereicht sei und umgehend zurückgenommen werde, sind die Kosten eines hiernach vom Beklagten beauftragten Anwalts nicht erstattungsfähig, wenn die Klage entsprechend der Ankündigung umgehend zurückgenommen wird. AG Dortmund, Beschl. v. 12.9.2014 – 426 C 1293/14mehr

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AGS 10/2014, Keine Terminsg... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Nach § 1 Abs. 3 RVG in der Fassung ab 1.8.2013 gehen die Vorschriften dieses Gesetzes über die Erinnerung und die Beschwerde den Regelungen der für das zugrunde liegende Verfahren geltenden Verfahrensvorschriften vor. Aufgrund dieser Ergänzung des § 1 RVG findet die bisherige Rspr. des Senats, nach der wegen des abschließenden Normengefüges der §...mehr

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zerb 10/2014, Pflichtteilsstreitigkeiten zu Lebzeiten des Erblassers

Anwaltliche Handlungsstrategien nach der Pflichtteilsreform von Dr. Stefanie Scheuber, Fachanwältin für Erbrecht, Nürnberg Schriftenreihe "zerb wissenschaft", Bonn 2014, 224 Seiten, broschiert, 39,00 EUR ISBN: 978-3-95661-015-8 "Pflichtteilstreitigkeiten zu Lebzeiten des Erblassers" – alleine der Titel der Dissertation lässt den erbrechtlichen Praktiker die Stirn fragend in Falt...mehr