Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltshaftung

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§ 3 Risikosteuerung und Kri... / I. Kanzleiorganisation und Rechtsformwahl

Rz. 3 Wie sich Fehler durch eine gute Büroorganisation vermeiden lassen und was im Arbeitsalltag von Anwälten besonders gefahrenträchtig ist, wurde – freilich ohne Anspruch auf Vollständigkeit – bereits im vorstehenden Kapitel (s. § 2 Rdn 251 ff.) dargestellt. Auf die dortigen Ausführungen soll verwiesen werden, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden. Rz. 4 Dennoch kann nich...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemeines Verjährungsrecht nach den §§ 195 ff. BGB

Rz. 344 Im Grunde scheint nach der Schuldrechtsreform alles ganz einfach zu sein. Alle Ansprüche verjähren in drei Jahren, bis auf einige wenige Ausnahmen, die im Gesetz hinreichend kenntlich gemacht sind. Rz. 345 Darauf deutet der – für juristische Verhältnisse ausgesprochen kurze – Regelungssatz "Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre" in § 195 BGB hin. Dieses ...mehr

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§ 3 Risikosteuerung und Kri... / I. Offenheit und Transparenz

Rz. 27 "Ich liebe dich mein Schatz" ist vielleicht eine Option, um eigenes Fehlverhalten im zwischenmenschlichen Bereich spielerisch ungeschehen zu machen. Der auf finanziellen Ausgleich bedachte Mandant wird sich mit derartigen Süßholzraspeln nicht zufrieden geben, auch wenn für private wie berufliche Ebene gleichermaßen gilt: Ehrlichkeit und Offenheit sind oberstes Gebot –...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / K. Mediation

Rz. 609 Die Mediation gehört zum Berufsbild des Rechtsanwalts (§ 18 BORA) und hat ihren festen Platz in der modernen Streitbeilegungspraxis gefunden. Rz. 610 Die Rolle des Anwalts, der eine der Parteien einer Mediation (oder eines sonstigen Streitbeilegungsverfahrens) vertritt, ist ambivalent: Einerseits soll er den Einigungswillen seiner Mandantschaft fördern, statt sich ihm...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Scheinsozietät und Scheinsozienhaftung

Rz. 148 Beispiel Rechtsanwalt A ist mit F befreundet, dessen Vater V eine Kanzlei als Einzelanwalt betreibt. Da Rechtsanwalt A nach dem erst kürzlich bestandenen Assessorexamen noch keine Erfahrung im Betrieb einer eigenen Kanzlei hat, kommt er auf Vermittlung des F mit Rechtsanwalt V überein, dass er ein Büro in dessen Kanzleiräumen beziehen kann. Zwar möchte Rechtsanwalt V...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / IV. Rechtsschutzversicherung

Rz. 866 Zahlreiche Instanzengerichte haben in den letzten Jahren die Sorgfaltspflichten von Anwälten gegenüber rechtsschutzversicherten Mandanten erheblich ausgeweitet, obwohl die Frage nach dem Rechtsschutz nur einen nebensächlichen Aspekt neben dem hauptsächlichen Mandatsgegenstand bildet und häufig auch kein kostenauslösendes Mandat zur Überprüfung des Rechtsschutzes erte...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Syndikusanwaltshaftung

Rz. 229 Nach Urteilen des BSG zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten vom 3.4.2014 entstand eine hitzige Debatte um das Bild und den Stand von Unternehmensjuristen, weil man kein neues Berufsbild des Unternehmensjuristen wollte, sondern der Ansicht anhing, auch als Syndikus schlichtweg Anwalt zu sein, der unabhängig Rechtsrat erteile. Zwecks "Korrektur der Fehlen...mehr

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§ 1 Einleitung / I. Anspruchsgrundlagen

Rz. 2 Die Haftung des Rechtsanwalts ist – abgesehen von der Pflicht zur unverzüglichen Mandatsablehnung in § 44 BRAO – nicht gesondert geregelt worden. Regelmäßig werden Regressansprüche auf die Bestimmungen der §§ 241, 280 und 311a BGB gestützt. Diese früher entsprechend aus den Instituten der p.V.V. und c.i.c. abgeleiteten Anspruchsgrundlagen führen zu einem insbesondere v...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Haftung in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Rz. 160 Im Falle eines mit einer Sozietät in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft geschlossenen Mandats haften neben der Gesellschaft alle Sozien für den gegen die Gesellschaft gerichteten Anspruch wegen schuldhafter Verletzung der aus den Mandat resultierenden Verpflichtungen analog §§ 128 ff. HGB persönlich. Rz. 161 Diese umfassende persönliche Haftung auch für berufshaftu...mehr

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FF 01/2019, FF 01/2019 / Anwaltshaftung

BGH, Beschl. v. 31.10.2018 – XII ZB 300/18 Der als Betreuer bestellte Rechtsanwalt handelt pflichtwidrig, wenn er Verfügungsgelder des Betreuten i.S.v. § 1806 Hs. 2 BGB auf einem Sammelanderkonto verwaltet. OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.7.2018 – 13 U 1/15 1. Anwaltshaftung bei Untätigkeit – zur Unterbrechung der Kausalität durch Gerichtsfehler oder Verhalten Dritter. 2. Hängt d...mehr

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§ 2 Das Mandatsverhältnis u... / Literaturtipps

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§ 13 Sondersituationen im P... / Literaturtipps

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FF 10/2018, FF, 10/2018 / Anwaltsregress

OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.7.2018 – 13 U 1/15 1. Anwaltshaftung bei Untätigkeit – zur Unterbrechung der Kausalität durch Gerichtsfehler oder Verhalten Dritter. 2. Hängt die Haftung des Anwalts vom Ausgang eines Vorprozesses ab, hat das Regressgericht nicht darauf abzustellen, wie jener voraussichtlich geendet hätte, sondern, auf der Grundlage des Parteivorbringens im Regre...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / Literaturtipps

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / Literaturtipps

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / H. Verjährung von Haftpflichtansprüchen

Rz. 100 Gemäß §§ 195, 199 Abs. 1 BGB beträgt die Regelverjährung drei Jahre.[110] Sie beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Weitere Voraussetzung ist aber, dass der Gläubiger die anspruchsbegründenden Umstände und die Person des Schuldners in diesem Zeitpunkt bereits kennt oder aus grober Fahrlässigkeit nicht kennt. Rz. 101 § 19...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / III. Pflicht zur Prüfung der Rechtslage

Rz. 44 Damit der Anwalt in der Lage ist, die Rechtslage zu überprüfen und dem Mandanten das richtige rechtliche Vorgehen zu ermöglichen, hat er sich alle hierzu notwendigen Rechtskenntnisse anzueignen. Dabei stellt die Rechtsprechung ziemlich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Rechtsanwalts; die in den letzten Jahren zur Anwaltshaftung veröffentlichten Urteile zeigen, d...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / A. Allgemeines, Anspruchsgrundlage

Rz. 1 Relativ kurze Zeit nach dem Erbfall sind wichtige Entscheidungen zu treffen. Der im Erbrecht tätige Rechtsanwalt bewegt sich daher – häufig unter einem gewissen Zeitdruck – in einem haftungsträchtigen Umfeld, etwa bei der Beratung über die Ausschlagung der Erbschaft oder bei der Durchführung von Testamentsvollstreckungen. Aber auch im Vorfeld des Erbfalls – beispielswe...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / II. Aufklärungspflicht

Rz. 41 Gerade bei erbrechtlichen Mandaten trifft den Anwalt hinsichtlich des Sachverhalts eine umfangreiche Aufklärungsverpflichtung.[47] So hat er unbedingt sämtliche relevanten Informationen über die Familienverhältnisse, über das derzeitige Vermögen, die bisherigen Verfügungen von Todes wegen und hinsichtlich aller zu Lebzeiten getätigten Schenkungen bzw. erhaltenen Vorem...mehr

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Literaturverzeichnis / Handbücher und Lehrbücher

Beck’sches Notar-Handbuch, 6. Auflage 2015 Beck’sches Rechtsanwalts-Handbuch, 11. Auflage 2016 Beck’sches Richter-Handbuch, 3. Auflage 2011 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 6. Auflage 2017 Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 20. Auflage 2017 Bonefeld/Bittler, Haftungsfallen im Erbrecht, 2. Auflage 2012 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 3. Auflage 2014...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die anwaltlichen Gebühren (und Auslagen) sind im RVG geregelt. Die Gegenstandswerte – im FamGKG Verfahrenswerte genannt – stehen nicht im RVG, sondern verweisen auf die Bestimmungen zu den Gerichtskosten, nämlich das ganze FamGKG und einige Bestimmungen des GNotKG. Die Anwaltsgebühren im Familienrecht sind Wertgebühren (im gerichtlichen Verfahren) oder Satzrahmengebühre...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / d) Umfang der Sperre

Rz. 109 Richtig ist die Lösung, dass diejenigen Gebühren, die überhaupt nur vor der Beiordnung angefallen sind und die nach der Beiordnung nicht mehr anfallen, vom Mandanten gefordert werden können. Hinsichtlich dieser Gebühren besteht kein Anspruch gegen die Staatskasse.[132] Gebühren hingegen, die vor und nach der Beiordnung angefallen sind (und natürlich Gebühren, die nur...mehr

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zfs 7/2018, Die Fahrerschut... / F. Haftungsrisiken des Rechtsanwalts

Der nichtinformierte Rechtsanwalt, insbesondere der Fachanwalt für Verkehrsrecht, ist nach Einschätzung der Verfasser erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt, wenn er sich nicht mit der Fahrerschutzversicherung beschäftigt, insbesondere nicht überprüft, ob sein Mandant über dieses Produkt verfügt. Dies wird insbesondere in Fällen der Mithaftung evident. Die Praxis des Verfass...mehr

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zfs 4/2018, Anwaltswechsel ... / Sachverhalt

Die Kl. hat gegen die Bekl., die gemeinsam eine Anwaltssozietät betrieben, im Mahnverfahren Schadensersatzansprüche aus Anwaltshaftung i.H.v. 50.000 EUR verfolgt, in dem sich die Bekl. selbst vertreten hatten. Nach Übergang in das streitige Verfahren beauftragten die Bekl. – auf Weisung ihres Haftpflichtversicherers – eine auf Anwaltshaftung spezialisierte Kanzlei mit ihrer ...mehr

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zfs 4/2018, Anwaltswechsel ... / 2 Aus den Gründen:

" … [5] 2. Diese Ausführungen (des OLG München) halten der rechtlichen Nachprüfung nicht stand." [6] a) Mit Recht hat das Beschwerdegericht allerdings angenommen, dass die Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren nach Nr. 3307 S. 1 VV RVG nicht gem. S. 2 dieser Bestimmung auf die Verfahrensgebühr für das nachfolgende streitige Verfahren anzurech...mehr

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zfs 4/2018, Neue Angelegenh... / 2 Aus den Gründen:

" … [4] II. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung u.a. in RVGreport 2017, 54 (Hansens) = AGS 2017,68 veröffentlicht ist, meint, die Prozessbevollmächtigten der Kl. können insgesamt nur eine 1,3 Verfahrens- und nur eine 1,2 Terminsgebühr aus dem Gebührenstreitwert von 1.670.697,35 EUR verlangen. Für die Tätigkeit nach dem Einspruch erhielten sie keine zusätzliche Vergütu...mehr

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AGS 3/2018, Anwaltsvertrag ... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Zwischen den Parteien sei ein Anwaltsvertrag dadurch zustande gekommen, dass der Beklagte mit der Rücksendung der unterzeichneten Vollmacht der Klägerin ein Angebot auf Mandatsübernahme abgegeben habe, das diese durch Aufnahme der Anwaltstätigkeit angenommen habe. Der Beklagte habe diesen Vertrag jedoch wirksam nach §§ 312b, 312d Abs. ...mehr

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AGS 2/2018, Anwaltswechsel ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin machte gegen die Beklagten, die eine gemeinsame Anwaltskanzlei betreiben, Schadensersatzansprüche aus Anwaltshaftung geltend. In dem von der Klägerin betriebenen Mahnverfahren vertraten sich die Beklagten selbst. Nach Übergang in das streitige Verfahren beauftragten sie eine andere Rechtsanwaltskanzlei. Das LG hat die Klage abgewiesen und der Klägerin die Kosten ...mehr

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AGS 2/2018, Anwaltswechsel ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat weitgehend Erfolg. Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: Eine Anrechnung der im Mahnverfahren entstandenen Verfahrensgebühr auf die Verfahrensgebühr für den nachfolgenden Rechtsstreit nach Nr. 3307 S. 2 VV scheide aus, weil verschiedene Rechtsanwälte tätig geworden seien. I.Ü. betreffe diese Anrechnungsvorschrift nur ...mehr

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Literaturverzeichnis / Monographien

Borgmann/Jungk/Schwaiger, Anwaltshaftung, 5. Aufl., 2014 Enders, RVG für Anfänger, 18. Aufl., 2018 Groß, I. M., Beratungshilfe – Prozesskostenhilfe – Verfahrenskostenhilfe Kommentar, 12. Aufl., 2014 Hansens/Braun/Schneider, Praxis des Vergütungsrechts, 2. Aufl., 2007 Jungbauer, Die Reform der PKH, 2014 Kindermann, Die Abrechnung in Ehe- und Familiensachen, 2004 Lappe, Kosten in Fa...mehr

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AGS 1/2018, Vergütungsanspr... / 2 Aus den Gründen

Die Revision hat Erfolg. Über das Rechtsmittel ist antragsgemäß durch Versäumnisurteil zu entscheiden, da die Klägerin in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht anwaltlich vertreten war. Inhaltlich beruht das Urteil indessen nicht auf der Säumnis, sondern einer Sachprüfung (BGH, Urt. v. 4.4.1962 – V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 ff). I. Das Berufungsgerich...mehr

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§ 4 Ehe / 6. Rechtsmittelverzicht

Rz. 535 Wollen beide Ehegatten den Scheidungsausspruch sofort, noch im Termin, rechtskräftig werden lassen, besteht die Möglichkeit eines beiderseitigen Rechtsmittelverzichts, § 67 FamFG. Der Rechtsmittelverzicht hat zur Folge, dass die Ehescheidung nicht erst nach Ablauf der Beschwerdefrist von einem Monat (§ 63 FamFG) rechtskräftig wird, sondern bereits zum Zeitpunkt des R...mehr

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FF 12/2017, FF 12/2017 / Anwaltshaftung

BGH, Urt. v. 21.9.2017 – IX ZR 34/17 1. Übernimmt es der anwaltliche Mediator, einvernehmliche rechtliche Lösungsvorschläge zu entwickeln, kann eine Rechtsdienstleistung vorliegen; die Haftung des Mediators bestimmt sich dann regelmäßig nach den Maßstäben der Anwaltshaftung. 2. Ein anwaltlicher Mediator, der von Eheleuten zu dem Zweck beauftragt wird, mit ihnen eine einverstän...mehr

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AGS 12/2017, Anwaltsvertrag... / 2 Aus den Gründen

Die sachliche und örtliche Zuständigkeit des angerufenen AG ergibt sich aus § 12 und § 13 ZPO i.V.m. § 23 Nr. 1 GVG. Die zulässige Klage ist nicht begründet, da zwischen den hiesigen Prozessparteien ein wirksames Anwaltsvertragsverhältnis nicht zustande gekommen ist (§ 312c, § 312d, § 312g, § 346 Abs. 1, § 355, § 356, § 357, § 611 ff. BGB sowie § 675 BGB unter Beachtung der §...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / D. Muster: Klageerwiderung Anwaltshaftung

Rz. 226 Die Zahl der Anwaltshaftungsprozesse nimmt kontinuierlich zu, und der Leser findet sich häufiger in der Rolle dessen, der in Anspruch genommen wird, als in der Rolle dessen, der im Auftrag eines Mandanten gegen einen Kollegen vorgehen soll. Demgemäß findet sich hier eine Anleitung für eine Klage gegen sich selbst, mag sie auch noch so unbegründet sein. Rz. 227 Zum fo...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / Literaturtipps

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Prüfung und Beurteilung der Rechtslage

Rz. 37 Hat der Anwalt anhand des aufgeklärten Sachverhalts die Rechtslage geprüft, folgt die Beratung des Mandanten wegen der zur Rechtsverfolgung erforderlichen und zweckmäßigen Schritte. Der Anwalt darf rechtliche Wertungen des Mandanten nicht ungeprüft übernehmen.[134] Nach der Rechtsprechung scheidet insoweit ein Mitverschulden des Mandanten aus.[135] Dem Anwalt als "Mitg...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 8. Verschulden und Kausalität, Schaden

Rz. 68 Verletzt der Anwalt eine der zahllosen Pflichten, kann der enttäuschte und möglicherweise wegen des anwaltlichen Versehens zu Schaden gekommene Mandant seinen Anwalt aus § 280 Abs. 1 BGB [267] (Haftung wegen Pflichtverletzung) auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.[268] In einem arbeitsteiligen Büro kann der Anwalt natürlich nicht jede Tätigkeit selbst ausführen, die mit...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 14. Haftung gegenüber Dritten

Rz. 118 Die Haftung des Anwalts ist keineswegs auf seinen Mandanten begrenzt; auch Dritte können ihn durchaus unter bestimmten Voraussetzungen auf Erstattung eines ihnen entstandenen Schadens in Anspruch nehmen, sog. Dritthaftung. Rz. 119 Dabei muss sich der Anwalt bewusst sein, dass er gerade in der interprofessionellen Sozietät mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern dere...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Beratung und Belehrung des Mandanten

Rz. 22 Bestimmend für den Inhalt und den Umfang der Pflichten des Anwaltes ist grundsätzlich das zwischen den Parteien des Anwaltsvertrages Vereinbarte. Eine differenzierte Betrachtung uneingeschränkter, umfassender Mandate und eingeschränkter Mandate ist in jedem Fall angezeigt. Letzteres verpflichtet den Anwalt, sich mit der ihm übertragenen Rechtssache nur in einem konkre...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / III. Haftungsbeschränkungen

Rz. 126 Der Wunsch, die Haftung zu beschränken, ist vom Gesetz als legitim anerkannt (§ 52 BRAO).[410] Der Anwalt kann seine Haftung folglich durch Vertrag mit dem Mandanten beschränken, muss aber damit rechnen, dass ein Teil der Mandanten mit einer Haftungsbeschränkung nicht einverstanden ist. Rz. 127 Auf diese Reaktion muss der Anwalt gerade bei den wirtschaftlich bedeutsam...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Übersicht – Gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts

Rz. 9 Der Anwalt haftet nicht nur seinem/seinen Mandanten – den Vertragspartnern –, sondern grundsätzlich jedem Dritten, der nicht Mandant oder Vertragspartner ist (siehe unten Rdn 11). Die Haftung des Rechtsanwalts beurteilt sich im Wesentlichen nach den folgenden Bestimmungen bzw. Rechtsinstituten, die auf gesetzlichen, vertraglichen oder quasivertraglichen Schuldverhältni...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 7. Gebot des sichersten Weges

Rz. 66 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH und schon des RG gehört es zu den anwaltlichen Obliegenheiten, dem Gebot des sichersten Weges [258] höchste Priorität zukommen zu lassen, d.h. der Anwalt muss bei allem, was er tut den "sichersten" bzw. den "sichereren" oder – nach neuerer Diktion – den "relativ sichersten" Weg aufzeigen. Dieses Gebot zieht sich wie ein roter Faden...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Vorbemerkung

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Abtretungsvereinbarung und -anzeige

Rz. 564 Daraus folgt, dass die Abtretungsvereinbarung zwar nach den Regeln des BGB grundsätzlich auch formlos geschlossen werden kann, die Abtretung jedoch erst mit der Anzeige in Textform durch den bisher Berechtigten an den Versicherer wirksam wird. Ohne bedingungsgemäße Anzeige ist die Abtretung absolut unwirksam.[942] Die Abtretungsanzeige kann vorweggenommen werden; z.B...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 4. Reformvorschläge

Rz. 13 Die Deutsche Ärzteversicherung, Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG, verwaltet 186.000 Arzthaftpflichtversicherungsverträge. In den Jahren 2007 bis 2009 stellte die Deutsche Ärzteversicherung mehr als eine Verdopplung des Verlustes in der Sparte Arzthaftpflicht fest.[23] Die Schadensaufwendungen betrugen ungefähr das Doppelte der Einnahmen. Untersuchungen haben...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 13. Haftung von Prozess- und Verkehrsanwalt

Rz. 115 Faktisch ist es natürlich eine Einschränkung des Mandats, wenn der Anwalt nur als örtlicher Prozessvertreter am Sitz des Gerichts tätig wird, während der Kontakt zum Mandanten über den Verkehrsanwalt läuft. Rein (haftungs-)rechtlich betrachtet ist aber auch das Prozess-Mandat umfassend und keineswegs weniger riskant als die übliche anwaltliche Tätigkeit. Allein dem Pr...mehr

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§ 13 Unfallmedizin für Anwälte / 1. Schmerzensgeld

Rz. 10 Wenn der Anwalt die Komplikationen/Spätfolgen/Risiken in Bezug auf die einzelnen Verletzungsfolgen seines Mandanten kennt, kann dies auf die Höhe des Schmerzensgeldes erheblichen Einfluss haben. In diesem Zusammenhang ist auf die Grundsatzentscheidung des BGH vom 14.2.2006 (VI ZR 322/04, zfs 2006, 381) hinzuweisen. Nach dieser Rechtsprechung gebietet es "der Grundsatz...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / aa) Bedeutung

Rz. 38 Wenn man das Nettoeinkommen errechnet hat, sind hiervon die fixen Kosten abzusetzen. Die Fixkosten stellen das A und O der Unterhaltsberechnungen dar. Die fixen Kosten sind alle Kosten, die unabhängig von dem Wegfall des Getöteten im Haushalt weiterlaufen, vgl. BGH NJW 1998, 985 und NJW 2007, 506. Rechnerisch müssen die fixen Kosten vom Nettoeinkommen abgezogen werden...mehr

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zfs 3/2017, Sittenwidrigkei... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… Die Revision hat keinen Erfolg." [5] I. Die Revision ist unzulässig, soweit die Kl. Ansprüche aus Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung des Anwaltsvertrags geltend machen. Insoweit fehlt es bereits an einer Berufung gegen das landgerichtliche Urteil. … [7] II. Im Übrigen ist die Revision unbegründet. [8] 1. Das BG hat ausgeführt, den Kl. stehe kein Rückforderungsa...mehr