Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / cc) Zeitpunkt und Art der Geltendmachung

Rz. 312 Der Leiharbeitnehmer hat ein Leistungsverweigerungsrecht, weshalb die Leistungspflicht nicht automatisch erlischt. Der Leiharbeitnehmer muss dieses Recht vielmehr – in Abgrenzung zu einem irrtümlich angenommenen Einsatzverbot deutlich erkennbar – geltend machen. Tut er dies nicht, bleibt er zur Arbeitsleistung dem bestreikten Entleiherbetrieb verpflichtet. Das Leistu...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern im bestreikten Betrieb

Rz. 289 Das Einsatzverbot greift, wenn der Betrieb des Entleihers unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist. Dem gesetzlichen Verbot kann der Entleiher nur dadurch "entgehen" indem er sicherstellt, dass Leiharbeitnehmer keine Tätigkeit übernehmen, die bisher von streikenden Arbeitnehmern erledigt wurden oder die ihrerseits Tätigkeiten von streikenden Arbeitnehmern ü...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 4. Praktische Handhabbarkeit/Zwischenfazit

Rz. 173 Für Leiharbeitsunternehmen stellen sich im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses auf Grundlage von Equal Treatment demnach zwei wesentliche Probleme: Zum einen ist der abstrakte Begriff der wesentlichen Arbeitsbedingungen nach wie vor nicht in einer rechtssicheren, verallgemeinerungsfähigen und praxistauglichen Art und Weise definiert. Zum anderen...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / bb) Vollmachtmodelle

Rz. 223 Zudem sind Vollmachtmodelle denkbar, in denen der Verleiher vom Entleiher zur Zeichnung von Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen berechtigt wird (oder umgekehrt) und Erstgenannter – in Abstimmung mit dem Entleiher – diesen vor dem Einsatz sowohl für den Entleiher als auch den Verleiher im Original unterschreibt.[484] Dabei ist zu beachten, dass die entsprechende V...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / d) Rechtsfolgen des Einsatzverbots

Rz. 300 Greift das Einsatzverbot, kann der Entleiher den Leiharbeitnehmer nicht, jedenfalls nicht im bestreikten Betrieb, einsetzen. Je nach Inhalt des Überlassungsvertrages ist es dann Sache des Verleihers, den Leiharbeitnehmer ggf. bei einem anderen Entleiher einzusetzen. Gelingt dies nicht, so fällt die Arbeit aus und es ist fraglich, ob der Verleiher trotz des Grundsatze...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / bb) Zeitliche Erstreckung auf alle Leiharbeitnehmer und Notdienstarbeiten

Rz. 298 Das Einsatzverbot erstreckt sich nach der Gesetzesbegründung[685] sowohl auf nach dem Beginn des Arbeitskampfs entliehene Leiharbeitnehmer als auch auf Leiharbeitnehmer, die bei Beginn des Arbeitskampfes bereits bei dem Entleiher tätig waren. Dies gilt jedoch nur, soweit nach den vorgenannten Maßgaben der Leiharbeitnehmer tatsächlich im Kern mit solchen Tätigkeiten b...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / c) Rechtsfolgen des Leistungsverweigerungsrechts

Rz. 315 Macht der Leiharbeitnehmer sein Leistungsverweigerungsrecht geltend, ist er von der Pflicht zur Arbeitsleistung gegenüber dem Verleiher für die Dauer des Arbeitskampfes beim Entleiher befreit. Der Verleiher kann ihn dann gegebenenfalls bei einem anderen Entleiher einsetzen.[718] Aus dem Überlassungsvertrag kann folgen, dass der Verleiher verpflichtet ist, dem Entleih...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Gleichbleibende Beweislast

Rz. 29 Der neuen Legaldefinition sowie § 611a BGB wurden – entgegen anderer Vorschläge[42] – keine Verschiebung der Darlegungs- und Beweislast zugefügt. Weiterhin muss der Arbeitnehmer Tatsachen vortragen, die eine Würdigung rechtfertigen, wonach der Arbeitnehmer einem Entleiher zur Arbeitsleistung überlassen ist. Es ist dann Aufgabe des "Entleihers", die Tatsachen darzulege...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers

Rz. 403 Da das auf das Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers anwendbare Recht allein dem Privatrecht zuzuordnen ist, bestimmt sich bei der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung die Wahl des auf das Leiharbeitsverhältnis anwendbaren Rechts nach der ROM I-Verordnung vom 17.6.2008 (VO EG 593/08). Die VO EG 593/08 regelt, welches nationale Privatrecht auf das Leiharbei...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers – Rechtfertigung des Eingriffs in die Koalitionsfreiheit?

Rz. 334 Wie weit der verfassungsrechtliche Rahmen des Gesetzgebers zur Ausgestaltung der Tarifautonomie reicht, ist noch weitgehend ungeklärt.[753] Dies gilt umso mehr im Bereich des Arbeitskampfes, da sich der Gesetzgeber in diesem Bereich bislang sehr zurückgehalten hat. a) Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers Rz. 335 Der Gesetzgeber muss den Tarifvertragsparteien im Rahme...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Outbound-Fälle

Rz. 416 In einem Outbound-Fall bedarf eine Abweichung von der nach neunmonatiger Überlassungsdauer geltenden Equal Pay-Verpflichtung eines nach Maßgabe des deutschen Arbeitsrechts geltenden Tarifvertrages auf Verleiherseite. Eine arbeitsvertragliche Inbezugnahme oder kollektiv-arbeitsrechtliche Geltung eines im Einsatzstaat geltenden Tarifvertrages isoliert ist nicht möglich...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Inbound-Fälle

Rz. 417 Eine tarifvertragliche Erweiterung der gesetzlich auf 18 Monate festgelegten Höchstüberlassungsdauer bedarf eines auf Entleiherseite geltenden Tarifvertrags. Im Fall eines Inbound-Falls ist demnach ein entsprechender in Deutschland für den Entleiher betrieblich-fachlich und regional geltender Tarifvertrag über die Länge eines Zeitarbeitseinsatzes erforderlich. Tarifv...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Einsatzverbot nur bei rechtmäßigem Streik

Rz. 295 Das Einsatzverbot greift nur bei einem rechtmäßigen Streik (vgl. hierzu auch unten Rdn 311). Der Gesetzeswortlaut verzichtet zwar auf eine Begrenzung dahingehend, jedoch würde der Sinn und Zweck der Neuregelung verfehlt, würde das Einsatzverbot auch bei einem rechtswidrigen Streik auferlegt.[680] Eine missbräuchliche Einwirkung auf gesetzlich schützenswerte Arbeitskä...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / Literaturtipps

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / b) Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Rz. 320 Der sozialversicherungsrechtliche Beschäftigtenbegriff deckt sich, wie ausgeführt, trotz vielfältiger Übereinstimmung nicht hundertprozentig mit dem des Arbeitsrechts (s. ausführlich zu den Unterschieden oben§ 4 Rdn 8, 76). Daher ist eine eigenständige Prüfung am Maßstab des § 7 Abs. 1 SGB IV unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG erforderlich. Der Beschäf...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / a) Rechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 62 Anders als das AÜG enthält die Leiharbeitsrichtlinie keine ausdrückliche Bereichsausnahme für die Konzernarbeitnehmerüberlassung (vgl. Art. 1 Abs. 3 RL 2008/104/EG). Hieraus wird verbreitet abgeleitet, § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG sei unionsrechtswidrig.[97] Die Gegenauffassung – zu der ausdrücklich der deutsche Gesetzgeber zählt[98] – will diesen Umkehrschluss zu Recht nicht...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / b) Nicht zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt

Rz. 68 Nicht einschlägig ist das Konzernprivileg, wenn der überlassene Arbeitnehmer "zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt" wurde. Der Begriff "und" ist missverständlich.[124] Richtigerweise kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer zum Zwecke der Überlassung eingestellt "oder" beschäftigt wird.[125] Das Bindewort soll allein zum Ausdruck bringen, dass es nich...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / a) Konzern

Rz. 66 § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG verweist für den Begriff des Konzerns auf § 18 AktG. Hierbei handelt es sich um einen sog. rechtsformneutralen Verweis. Es kommt für den Konzernbegriff folglich nicht darauf an, ob es sich bei den beteiligten Unternehmen formal um eine deutsche AG oder eine KGaA handelt.[116] Der Verweis auf § 18 AktG erfasst materiell sowohl den Unterordnungskonz...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Umfang des Equal Treatment

Rz. 164 Zwar haben Leiharbeitseinsätze, welche tatsächlich auf Basis des Equal Treatment Grundsatzes abgewickelt werden, in der Praxis Seltenheitswert. Die Entscheidung des BAG aus Dezember 2010,[372] mit welcher die fehlende Tariffähigkeit der "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Leiharbeit und Personalservice-Agenturen (CGZP)" festgestellt wurde, hat jedoch z...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers

Rz. 335 Der Gesetzgeber muss den Tarifvertragsparteien im Rahmen von Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich nicht nur einen autonomen Bereich belassen. Ihn trifft vielmehr die Pflicht, ein funktionierendes Tarifvertragssystem zur Verfügung zu stellen.[754] Er muss die Tarifautonomie so ausgestalten, dass es zwischen den Tarifvertragsparteien zu einem angemessenen Ausgleich kommen ka...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Unternehmensmitbestimmung

Rz. 382 Ob Leiharbeitnehmer bei den für die Unternehmensmitbestimmung maßgeblichen Schwellenwerten bei dem Entleiher, insbesondere zur Anwendung des DrittelbG und des MitbestG, [873] zu berücksichtigen sind, war – anders als im Rahmen der Betriebsverfassung, bei der bis zur Änderung der Rechtsprechung des BAG[874] eine strenge Form der Zwei-Komponenten-Lehre[875] galt – eine ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Freiheit der Wahl der Arbeitskampfmittel – Eingriff in die Koalitionsfreiheit der Entleiher

Rz. 332 Im Ausgangspunkt obliegt es den Parteien eines Arbeitskampfes, ihre Kampfmittel und Reaktionen hierauf frei zu wählen.[743] So sind in der Vergangenheit von der Rechtsprechung auch ungewöhnliche Maßnahmen wie Flashmobs,[744] die mit den klassischen Arbeitskampfmitteln Streik und (Abwehr-)Aussperrung nur wenig gemein haben, als zulässige von Art. 9 Abs. 3 GG geschützt...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Regelungskontext und bisherige Rechtslage

Rz. 371 Die Vorschrift des § 92 BetrVG statuiert Mitwirkungsrechte des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten und betrifft die grundlegende Personalplanung des Arbeitgebers für den Betrieb. Nach § 92 BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat über seine Personalplanung, daher den gegenwärtigen wie zukünftigen Personalbedarf und die hieraus folgenden person...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / V. Behandlung im Ausschuss Arbeit und Soziales und weitere Schritte im Gesetzgebungsverfahren

Rz. 21 Am 22.9.2016 fand die erste Lesung im Bundestag mit der Verweisung an den Ausschuss Arbeit und Soziales statt. Dort erfolgte am 17.10.2016 eine umfangreiche öffentliche Anhörung von Sachverständigen gemeinsam zummehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / b) Praktische Risiken

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / b) Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Rz. 302 Bei rechtlich und tatsächlich korrekt durchgeführter Solo-Selbstständigkeit besteht kein Anlass für eine etwaige Haftung oder Schuldnerschaft des überlassenden Dienstleistungsunternehmens und/oder des Einsatzunternehmens für etwaige sozialversicherungsrechtliche oder steuerliche (Nach-) Forderungen. Für Sozialversicherung und Steuern gelten die gleichen Grundsätze wi...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Erlaubnisfreier Mitarbeitertransfer im Konzern

Rz. 60 Abgesehen von den in § 1 Abs. 3 (Eingangssatz) AÜG bezeichneten – oftmals in der Praxis nicht relevanten – Vorschriften findet das AÜG innerhalb desselben Konzerns keine Anwendung, soweit die Bereichsausnahme aus § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG einschlägig ist. Das AÜG gilt hiernach nicht zwischen Konzernunternehmen i.S.d. § 18 AktG, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Übe...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Kodifikation der Rechtsprechung

Rz. 19 Parallel zur Neuregelung des Arbeitsvertrages in § 611a BGB wird mit dem Reformgesetz erstmals in das AÜG eine Legaldefinition des Leiharbeitnehmers aufgenommen. So heißt es in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG nunmehr: Zitat "Arbeitnehmer werden zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen." Lau...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 82 Die Arbeitnehmerüberlassung aus § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG und der gemeinsame Betrieb gem. § 1 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BetrVG schließen sich tatbestandlich aus. Die Begründungstränge des BAG zur Abgrenzung des Gemeinschaftsbetriebs von der Arbeitnehmerüberlassung vollziehen sich vor allem an den drei Merkmalen der Eingliederung, Zweckförderung und Personalgestellung.[160] Rz. 83...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / Literaturtipps

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / I. Koalitionsvertrag des Jahres 2013

Rz. 15 Der seit Jahrzehnten geführte Kampf der Gewerkschaften gegen die "Flucht in die Leiharbeit" hatte sich nach 2011 neue Gegner auserkoren: Nunmehr ging es gegen sämtliche Formen eines pauschal als "missbräuchlich" eingestuften Fremdpersonaleinsatzes, zu denen auch die Einschaltung von Drittpersonal auf der Grundlage von Werk- oder Dienstverträgen gezählt wurde. Neben ei...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Anforderungen an die Ausgestaltung des Vertrags über die Dienstleistung

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Arbeitsrecht

Rz. 307 Ist die Selbstständigkeit des Solo-Selbstständigen im Verhältnis zu seinem Auftraggeber an sich geklärt (s. zuvor Fallgruppe 1), empfiehlt es sich trotzdem, in einem zusätzlichen zweiten Schritt gleichwohl zu prüfen bzw. bei der Gestaltung zu berücksichtigen, ob im Beispielsfall (s. zuvor Fallgruppe 1) trotz eines zwischen dem IT-Spezialisten und der Consulting GmbH ...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Risiko der ungewollten Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 55 Kreative und moderne Formen der Zusammenarbeit sind aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr hinwegzudenken. Dies umfasst nicht allein die in den Gesetzesmaterialien zum reformierten AÜG angesprochenen Projektarbeiten von Beratungsunternehmen und IT-Dienstleistern.[91] Auch außerhalb der IT- und Beratungsindustrie besteht in Unternehmen ein Bedürfnis, Betriebsmittel und Ar...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / II. Dreiecksverhältnisse mit Auslandsbezug

Rz. 291 Eine etwaige unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung durch eine Leihfirma aus einem EU-Ausland-Staat (im Entscheidungsfall aus Frankreich) führt nicht zu einer Übernahmepflicht des Entleiherbetriebs in Deutschland. Dies begehrte eine Klägerin, eine französische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich und Anstellungsvertrag bei einer französischen Firma, die in Karlsru...mehr

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§ 2 Regelung des Arbeitsver... / 3. Für die Statusbeurteilung unbeachtliche Kriterien

Rz. 25 Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist viel zu wenig Aufmerksamkeit jenen Kriterien geschenkt worden, die von der Rechtsprechung als nicht ausschlaggebend eingestuft werden. Wenn man sich gemäß dem Konzept des ersten Referentenentwurfs aus dem BMAS vom November 2015 für eine detailliertere Regelung entschieden hätte, dann hätten im Interesse der Ausgewogenheit und ...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 95 Abgrenzungsfragen zur Arbeitnehmerüberlassung können sich hingegen vorwiegend dann stellen, wenn die Matrixstruktur in einer Weise vollzogen wird, bei der dem unternehmensfremden Matrixmanager (bzw. untechnisch der zuständigen Führungskraft) das (fachliche) Weisungsrecht bezüglich der ihm zugeordneten Arbeitnehmer übertragen wird und der Matrixmanager dieses fachliche...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / III. Zusammenarbeit im Gemeinschaftsbetrieb

Rz. 74 Ist das Konzernprivileg gem. § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG für eine geplante rechtsträgerübergreifende Zusammenarbeit (voraussichtlich) nicht einschlägig, ist nicht selten auch die Gründung eines Gemeinschaftsbetriebs eine erörterungswürdige Alternative zur Arbeitnehmerüberlassung. Unternehmen innerhalb wie auch außerhalb von Konzernstrukturen können sich nach Maßgabe des BetrV...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Ausschlussverhältnis von Arbeitnehmerüberlassung und Gemeinschaftsbetrieb

Rz. 75 Rechtsdogmatisch schließen sich Arbeitnehmerüberlassung und Gemeinschaftsbetrieb nach übereinstimmender Meinung der Rechtsprechung und Literatur aus.[139] Soweit zwischen zwei (oder mehr) Unternehmen ein Gemeinschaftsbetrieb besteht, findet das AÜG auf diese Kooperation der Trägerunternehmen keine Anwendung, weil tatbestandlich keine Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 A...mehr

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§ 2 Regelung des Arbeitsver... / 2. Kriterienkatalog (§ 611a Abs. 2 BGB RefE-I)

Rz. 4 Der Schwerpunkt der Kritik betraf indes die Ausgestaltung des Kriterienkatalogs des § 611a Abs. 2 BGB-RefE-I. Ziel dieses Katalogs sollte es sein, durch eine Konkretisierung des Arbeitnehmerbegriffes für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Als Vorbild diente offensichtlich ein bereits zwei Jahre zuvor von der SPD vorgestellter Gesetzesentwurf vom 19.2.2013 zur Bekämpfung d...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / II. Erster Referentenentwurf vom 16.11.2015

Rz. 17 Obwohl der Koalitionsvertrag die Marschroute für die stärkere Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes recht deutlich vorgab, ließ das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der Vorlage eines Gesetzesentwurfes zunächst auf sich warten. Der Grund war die Umsetzung von als vorrangig eingestuften Gesetzesvorhaben, insbesondere die Wiederherstellung der Tarife...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / b) Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Rz. 338 Aufgrund des "Doppel-Fehlers" in beiden Vertragsverhältnissen hat weder das Drittunternehmen/Einsatzunternehmen (jetzt Entleiher) noch das zwischengeschaltete Dienstleistungsunternehmen (jetzt Verleiher) Sozialversicherungsbeiträge und/oder Lohnsteuern abgeführt. Rz. 339 Da das Dienstleistungs-/Beratungsunternehmen (jetzt Verleiher) das vereinbarte Arbeitsentgelt an d...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / III. Zweiter Referentenentwurf vom 17.2.2016

Rz. 18 Nach der heftigen Kritik am ersten Entwurf und den klaren Worten der Kanzlerin legte das BMAS drei Monate später am 17.2.2016 den nachgebesserten Gesetzentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen vor.[46] Wesentliche Änderungen zum ersten Entwurf betrafen zum einen den Verzicht auf den Kriterienkatalog und auf die Vermutungswirkung. Im Bereich der Reform ...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / I. Überblick über die Rechtsverhältnisse

Rz. 15 Laut § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG liegt Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn Arbeitgeber als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen. Die Arbeitnehmerüberlassung ist damit wie das Arbeitsverhältnis von anderen Vertragskonstruktionen, insbesondere dem Fremdpersonaleinsatz aufgrund von ...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Elemente eines Positivkatalogs

Rz. 24 Ein entsprechender Positivkatalog hätte in einem weiteren Absatz des § 1 AÜG aufgenommen werden sollen. Angeboten hätte sich etwa folgende Formulierung: Zitat Absatz 3: Keine Arbeitnehmerüberlassung, sondern eine unbedenkliche Form des Fremdpersonaleinsatzes auf der Grundlage von Werk- oder Dienstverträgen liegt ungeachtet einer Eingliederung in den Betrieb des Auftragg...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 4. Eingliederung in die Betriebsorganisation

Rz. 33 Unklar ist angesichts der erwähnten Unterschiede in der redaktionellen Gestaltung von § 611a Abs. 1 BGB und § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG, ob mit Teilen der bisherigen Rechtsprechung weiterhin die Eingliederung in den Betrieb als Indiz für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses gelten kann.[68] Die Rechtsprechung hat die Eingliederung in den bestellerseitig organisierten Prod...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / I. Unverzichtbare Klarstellung in der Begründung der Beschlussempfehlung

Rz. 42 Während des Gesetzgebungsverfahrens sah es lange Zeit so aus, als würde die geplante Neuregelung die tatsächlichen Probleme, die in der Praxis bei der Durchführung unbedenklicher Werkverträge durchaus bestehen, vollständig ignorieren.[83] Die aktuelle Rechtsprechung, die – wie unter Rdn 27 ff. dargelegt wurde – verlangt, dass bei einem Werkvertrag vorab das "Werk" det...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Offene Praxisfragen

Rz. 22 Berücksichtigt man die demnach sehr begrenzte Funktion des § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG, den Leiharbeitnehmer vom On-Site-Werkarbeitnehmer (Erfüllungsgehilfen des Werkunternehmers) abzugrenzen, so erweist sich die Definition als wenig hilfreich. Nimmt man den Wortlaut der Vorschrift ernst, so ist zu fordern, dass der Beschäftigte in jedem Fall in den Betrieb des Entleihers ein...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / C. Bisherige Wirkung der Reform

Rz. 22 Seit der Reform des AÜG sind nunmehr fünf Jahre vergangen. Eine Evaluierung durch die Bundesregierung wird derzeit durchgeführt (§ 20 AÜG). Für die Evaluierung ist eine Dauer von 26 Monaten geplant, sodass eine Veröffentlichung der Ergebnisse erst für 2022 geplant ist.[52] I. Wirkung der Höchstüberlassungsdauer und des Equal-Pay-Gebots Rz. 23 Nach bisheriger Bewertung d...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / VII. Koalitionsvertag vom 7.12.2021

Rz. 59 Rund zweieinhalb Monate nach der Bundestagswahl 2021 hat die sog. Ampelkoalition aus SPD, Grüne und FDP am 7.12.2021 ihren 177 Seiten starken Koalitionsvertrag unterzeichnet. Rz. 60 Vorliegend von Relevanz sind auszugsweise insb. folgende Vereinbarungen: Selbstständige Zitat "Selbstständige sind wesentlicher Teil unserer Gesellschaft und Wirtschaft. Nach der aktuellen Ref...mehr