Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeugnis

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Ausbilden: So geht’s / 2.1 Rahmenplan des BBiB

Noch bevor zum 1.8.2009 die novellierte AEVO in Kraft trat, hat der Hauptausschuss des BBiB bereits im Juni 2009 eine Empfehlung für einen Rahmenplan für die Ausbildung der Ausbilder ausformuliert, der das Anforderungsprofil weiter schärft und erläutert. In der Gesamtübersicht stellen sich die 4 Handlungsfelder nach § 2 AEVO bzw. § 4 AMVO wie folgt dar:mehr

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ZErb 09/2021, Zur Gültigkei... / 1 Gründe

I. Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 63, Art. 65 Abs. 1, Art. 69 und Art. 70 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie z...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 1. Anordnung

Die umfangreiche Rechtsprechung des BGH zu den Aufgaben und Befugnissen des Kontrollbetreuers hat den Gesetzgeber veranlasst, den bisherigen, aus einem Satz bestehenden § 1896 Abs. 3 BGB in §§ 1820 Abs. 3 und 1815 Abs. 3 BGB nF umfassend zu regeln und dabei auch die Bezeichnung zu kodifizieren.[23] Nach wie vor ist die Kontrollbetreuung zunächst einmal eine Betreuung wie jede...mehr

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zfs 09/2021, Zur Erstattung... / 1 Aus den Gründen:

Die statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache teilweise Erfolg. Die Anschlussberufung der Klägerin hat keinen Erfolg. I. Das Erstgericht hat zu Recht einen Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz dem Grunde nach bejaht und rechtsfehlerfrei eine Haftungsquote von 100 % zu Lasten der Beklagten ang...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.3.5 Unterbrechung wegen Erkrankung eines Kindes

Rz. 17 § 71 Abs. 3 wirkt nicht, wenn ein Versicherter während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen der Erkrankung eines Kindes von dieser freigestellt wird. Da jedoch bei Rehabilitanden ein Anspruch auf Kinderkrankengeld wegen des fehlenden Beschäftigungsverhältnisses nicht besteht (sie können nicht der Arbeit fern bleiben; vgl. § 45 SGB V), würde eine finanziel...mehr

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ZErb 08/2021, Eintragung ei... / 1 Tatbestand

I. Im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg von G. ist im Band X auf Blatt xxxxx der am 9.12.2017 verstorbene G. L. als Eigentümer der dort gebuchten Grundstücke vermerkt. Am 8.1.2018 stellte das Amtsgericht – Nachlassgericht – Nürnberg dem Beschwerdeführer ein Zeugnis über die Ernennung zum Testamentsvollstrecker aus. Dieser hatte mit Schreiben vom selben Tag gegenüber dem Nach...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersV entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117[1]). Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese na...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Klage auf Berichtigung eines Arbeitszeugnisses

Rz. 650 Muster 4.60: Klage auf Berichtigung eines Arbeitszeugnisses Muster 4.60: Klage auf Berichtigung eines Arbeitszeugnisses An das Arbeitsgericht _____ Klage des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – gegen die xy-GmbH _____ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Beklagte – wegen Zeugnisberichtigung Gegenstandswert: Eine Bru...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / III. Klage auf Berichtigung eines Arbeitszeugnisses

1. Typischer Sachverhalt Rz. 639 Der Arbeitnehmer sucht den Anwalt auf und legt ihm ein Zeugnis vor, das er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten hat. Es enthält nach seiner Auffassung Unvollständigkeiten bei der Tätigkeitsbeschreibung, eine hinter der Qualität seiner Arbeit zurückbleibende, nur durchschnittliche Leistungsbeurteilung sowie eine negative Führungsbe...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Form des Zeugnisses

Rz. 532 Das Zeugnis ist schriftlich zu erteilen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 630 S. 3 BGB, § 109 Abs. 3 GewO). Das Zeugnis ist maschinenschriftlich und auf dem für die Geschäftsführungskorrespondenz üblichen Geschäftspapier zu erstellen. Das BAG hat den Anspruch des Arbeitnehmers auf eine saubere einwandfreie Ausfertigung mit entsprechendem Schriftbild und o...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Einfaches Zeugnis für einen Facharbeiter der Metallindustrie

Rz. 543 Muster 4.45: Einfaches Zeugnis für einen Facharbeiter der Metallindustrie Muster 4.45: Einfaches Zeugnis für einen Facharbeiter der Metallindustrie Zeugnis _____, geboren am _____, war in der Zeit vom _____ bis _____ in unserer Firma beschäftigt. Er war als Facharbeiter mit der Tätigkeit eines Formenbauers in unserer Druckgießerei tätig. _____ verlässt uns auf eigenen W...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / VIII. Zeugnis

1. Typischer Sachverhalt Rz. 517 Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht den Anwalt auf, um sich wegen der Erstellung eines Zeugnisses für einen ausscheidenden Angestellten beraten zu lassen. Da der Mitarbeiter zwar schon freigestellt, das Arbeitsverhältnis aber rechtlich noch nicht beendet sei, müsse sowohl ein Zwischenzeugnis als auch ein endgültiges Zeugnis erteilt werden. E...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 7. Muster: Zeugnis für einen leitenden Angestellten (weit überdurchschnittliche Leistungen, Gesamtnote sehr gut)

Rz. 546 Muster 4.48: Zeugnis für einen leitenden Angestellten (weit überdurchschnittliche Leistungen, Gesamtnote sehr gut) Muster 4.48: Zeugnis für einen leitenden Angestellten (weit überdurchschnittliche Leistungen, Gesamtnote sehr gut) Zeugnismehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 6. Muster: Qualifiziertes Zeugnis für einen leitenden Angestellten (durchschnittliche Leistungen, Gesamtnote befriedigend)

Rz. 545 Muster 4.47: Qualifiziertes Zeugnis für einen leitenden Angestellten (durchschnittliche Leistungen, Gesamtnote befriedigend) Muster 4.47: Qualifiziertes Zeugnis für einen leitenden Angestellten (durchschnittliche Leistungen, Gesamtnote befriedigend) Zeugnismehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Qualifiziertes Zeugnis für einen Facharbeiter der Metallindustrie

Rz. 544 Muster 4.46: Qualifiziertes Zeugnis für einen Facharbeiter der Metallindustrie Muster 4.46: Qualifiziertes Zeugnis für einen Facharbeiter der Metallindustrie Zeugnismehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Grundlagen

Rz. 640 Entspricht das Zeugnis nicht den formellen oder materiellen Anforderungen, hat der Arbeitnehmer nach herrschender Meinung einen Anspruch auf Berichtigung,[1064] der überwiegend als Erfüllungsanspruch beurteilt wird.[1065] Besteht der Anspruch, ist der Arbeitgeber zur Neuerteilung des Zeugnisses verpflichtet, eine Korrektur reicht nicht aus.[1066] Rz. 641 Für Beanstandu...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Zeugnis, Arbeitspapiere

Rz. 502 Die Erteilung eines Zeugnisses führt häufig auch nach Beendigungsvereinbarungen noch zum Streit über den Zeugnisinhalt. Die üblichen Formulierungen wie: "Der Arbeitnehmer erhält ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis, das sich auf Führung und Leistung erstreckt" sind nicht geeignet, den Zeugnisstreit zu vermeiden. Empfohlen wird, einen Zeugnisentwurf zum Gegenstan...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Zeugnis

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Ermessens- und Beurteilungsspielraum

Rz. 525 Der Arbeitgeber ist grundsätzlich frei bei der Zeugnisformulierung im Rahmen eines weiten Ermessens- und Beurteilungsspielraumes, den er pflichtgemäß ausschöpfen kann.[841] Dem Arbeitgeber können demnach Formulierungen nicht vorgeschrieben werden. Es ist deshalb dem Arbeitnehmer zu raten, sämtliche Verhandlungsmöglichkeiten auszunutzen, um seine Vorstellungen von der...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Zeugnisarten

Rz. 521 In den gesetzlichen Regelungen wird zwischen dem sog. einfachen Zeugnis über Art und Dauer der Beschäftigung und dem sog. qualifizierten Zeugnis, das darüber hinaus eine Leistungs- und Führungsbeurteilung enthält, unterschieden. Die Erteilung des jeweiligen Zeugnisses erfolgt nur auf Verlangen des Arbeitnehmers. Rz. 522 Nach dem Zeitpunkt der Zeugniserteilung untersch...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ee) Vollstreckung

Rz. 647 Die Vollstreckung eines Zeugnisberichtigungsurteils erfolgt nach § 888 ZPO. Ist der Arbeitgeber zur Erteilung eines qualifizierten, wohlwollenden Zeugnisses durch Urteil oder Vergleich verpflichtet, ist der vollstreckbare Anspruch daraus mit Erteilung des Zeugnisses erledigt. "Auf Berichtigung" kann daraus nicht vollstreckt werden, dazu bedarf es eines Urteils oder Ve...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Antrag

Rz. 643 Verlangt ein Arbeitnehmer nicht nur ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis, sondern außerdem auch einen bestimmten Zeugnisinhalt, so hat er im Klageantrag genau zu bezeichnen, was das Zeugnis in welcher Form enthalten soll. Denn nur wenn der Entscheidungsausspruch bereits eine hinreichend klare Zeugnisformulierung enthält, wird verhindert, dass sich der Streit übe...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 639 Der Arbeitnehmer sucht den Anwalt auf und legt ihm ein Zeugnis vor, das er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten hat. Es enthält nach seiner Auffassung Unvollständigkeiten bei der Tätigkeitsbeschreibung, eine hinter der Qualität seiner Arbeit zurückbleibende, nur durchschnittliche Leistungsbeurteilung sowie eine negative Führungsbeurteilung. Er bittet um ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Zeugnisformulierung durch die Arbeitsgerichte

Rz. 644 Die Arbeitsgerichte sind bei Begründung der Klage berechtigt und verpflichtet, die ihnen zutreffend erscheinende Zeugnisformulierung selbst zu wählen und in einem Urteil auszusprechen. Erforderlichenfalls kann das gesamte Zeugnis neu formuliert werden, da das Zeugnis ein einheitliches Ganzes ist und seine Teile nicht ohne Gefahr der Sinnentstellung auseinander geriss...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Zeugniserteilung nach Urteil

Rz. 646 Der Arbeitgeber ist aufgrund eines Zeugnisberichtigungsurteils verpflichtet, das Zeugnis mit dem Inhalt des Urteilstenors neu auszustellen, und zwar ohne Hinweis auf das Urteil oder den Rechtsstreit.[1076] Es ist auf das ursprüngliche Ausstellungsdatum zurückzudatieren, wenn die verspätete Ausstellung nicht vom Arbeitnehmer zu vertreten ist, er insbesondere Zeugnis un...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Arbeitsvertrag

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Frist, Verwirkung

Rz. 642 Eine gesetzliche Geltendmachungsfrist gibt es nicht. Der Zeugnisberichtigungsanspruch unterliegt aber den arbeitsvertraglichen und tariflichen Ausschlussfristen.[1067] Der Berichtigungsanspruch kann als Erfüllungsanspruch auf Erteilung eines ordnungsgemäßen Zeugnisses verwirkt werden.[1068] Das BAG hält für das Zeitmoment einen Ablauf von zehn bzw. fünf Monaten für au...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 645 Nach der Rechtsprechung des BAG ist der Arbeitgeber grundsätzlich darlegungs- und beweispflichtig für die Tatsachen, die dem Zeugnis und der darin enthaltenen Bewertung zugrunde liegen.[1072] Für den häufigsten Streitfall der Leistungsbeurteilung hat sich eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast durchgesetzt. Für überdurchschnittliche Leistungen ist der Arbeitnehmer...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ee) Schlussformel

Rz. 529 Nach der Rechtsprechung des BAG hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Schlussformel, weil sie nicht zum gesetzlich bestimmten Mindestinhalt eines Zeugnisses gehört. Aussagen über persönliche Empfindungen des Arbeitgebers in einer Schlussformel, z.B. Dank für die Zusammenarbeit, gehören nicht zum erforderlichen Inhalt eines Arbeitszeugnisses. Ist der Arbeitneh...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Zeugnisklarheit

Rz. 526 Nach dem Grundsatz der Zeugnisklarheit muss das Zeugnis vollständig und klar sein, damit ein künftiger Arbeitgeber sich ein klares Bild von der Person des Bewerbers machen kann. Das Zeugnis muss insbesondere schlüssig und widerspruchsfrei sein, z.B. darf die Endbeurteilung nicht von den Einzelbeurteilungen abweichen und umgekehrt.[844] Unzulässig sind Verschlüsselung...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Widerruf, Rückforderung

Rz. 537 Ist das Zeugnis unrichtig, weil sich der Arbeitgeber bei der Ausstellung über schwer wiegende Umstände geirrt hat oder nachträglich bedeutsame Fakten bekannt geworden sind, ist er berechtigt und ggf. nach dem Wahrheitsgrundsatz auch verpflichtet, das Zeugnis zu widerrufen und zurückzufordern gegen Ausstellung eines berichtigten Zeugnisses.[878] Das gilt nicht, wenn d...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Zeugnisinhalt

Rz. 523 Der notwendige Inhalt eines qualifizierten Zeugnisses gliedert sich wie folgt:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Zeugnisberichtigungsanspruch

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Zeugnissprache

Rz. 530 In der Arbeitsrechtspraxis hat sich ein Zeugnissprachgebrauch entwickelt, der allgemein bekannt ist und den Zeugnisformulierungen eine bestimmte Bedeutung verleiht. Da die gebräuchlichen Formulierungen zumeist besser scheinen als ihre tatsächliche Bedeutung ist, muss ein kritischer und vorsichtiger Umgang mit dieser Zeugnissprache angeraten werden. Es empfiehlt sich,...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Zeugnisberichtigungsanspruch des Arbeitnehmers

aa) Grundlagen Rz. 640 Entspricht das Zeugnis nicht den formellen oder materiellen Anforderungen, hat der Arbeitnehmer nach herrschender Meinung einen Anspruch auf Berichtigung,[1064] der überwiegend als Erfüllungsanspruch beurteilt wird.[1065] Besteht der Anspruch, ist der Arbeitgeber zur Neuerteilung des Zeugnisses verpflichtet, eine Korrektur reicht nicht aus.[1066] Rz. 641...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Zeugnisberichtigungsanspruch des Arbeitnehmers aa) Grundlagen Rz. 640 Entspricht das Zeugnis nicht den formellen oder materiellen Anforderungen, hat der Arbeitnehmer nach herrschender Meinung einen Anspruch auf Berichtigung,[1064] der überwiegend als Erfüllungsanspruch beurteilt wird.[1065] Besteht der Anspruch, ist der Arbeitgeber zur Neuerteilung des Zeugnisses verpflichte...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Zeugnisberichtigungsklage

aa) Antrag Rz. 643 Verlangt ein Arbeitnehmer nicht nur ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis, sondern außerdem auch einen bestimmten Zeugnisinhalt, so hat er im Klageantrag genau zu bezeichnen, was das Zeugnis in welcher Form enthalten soll. Denn nur wenn der Entscheidungsausspruch bereits eine hinreichend klare Zeugnisformulierung enthält, wird verhindert, dass sich der ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Streitwerte und Kosten

Rz. 648 Der Streitwert ist regelmäßig wie folgt zu berechnen:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Zeugniswahrheit

Rz. 527 Ein vom Arbeitgeber gem. § 109 Abs. 1 S. 3 GewO auszustellendes qualifiziertes Zeugnis muss in erster Linie wahr sein.[846] Der Grundsatz der Zeugniswahrheit ist vom BAG als oberster Grundsatz der Zeugniserteilung, der alle Fragen des Zeugnisses beherrscht, entwickelt worden. Er verpflichtet den Arbeitgeber zur Unterlassung jeglicher falscher tatsächlicher Angaben zu ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Standard-Aufhebungsvertrag (Kurzfassung)

Rz. 515 Muster 4.43: Standard-Aufhebungsvertrag (Kurzfassung) Muster 4.43: Standard-Aufhebungsvertrag (Kurzfassung) Aufhebungsvertrag (Rubrum wie Muster Rdn 514) § 1 Beendigung Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis unter Wahrung der dafür geltenden Kündigungsfrist auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer Kündigung aus dringenden betriebli...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe der Arbeitspapiere

Rz. 727 Muster 4.81: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe der Arbeitspapiere Muster 4.81: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe der Arbeitspapiere An das Arbeitsgericht _____ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: _____ gegen die xy GmbH __...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Fristen

Rz. 535 Der Zeugnisanspruch ist grundsätzlich unabdingbar und unverzichtbar.[870] Der Anspruch unterliegt aber den tariflichen Ausschlussfristen.[871] Eine Verwirkung kann eintreten, wenn der Arbeitgeber aufgrund des zeitlichen Abstandes zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Erinnerung und Grundlage mehr für ein qualifiziertes Zeugnis hat oder mit einer Berichtigungs...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Bring-/Holschuld, Zurückbehaltungsrecht

Rz. 536 Ein Zeugnis ist am Ende des Arbeitsverhältnisses im Betrieb abzuholen, sofern nicht ausnahmsweise besondere Umstände dieses unzumutbar machen. Wer ohne Abholversuch ein Zeugnis einklagt, hat deshalb in aller Regel die Kosten zu tragen.[874] Grundsätzlich ist der Zeugnisanspruch Holschuld i.S.v. § 269 Abs. 2 BGB. Der Arbeitgeber ist aber zur Übersendung auf eigene Gef...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Honorarklage

Rz. 84 Muster 10.16: Honorarklage Muster 10.16: Honorarklage Landgericht Bonn _____ Klage des Architekten _____ – Klägers – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen den _____ – Beklagten – Wir werden beantragen,mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Rechtsgrundsätze für den Zeugnisinhalt

Rz. 524 Das BAG hat für die inhaltliche Ausgestaltung des Zeugnisses vor allem im zentralen Bereich der Leistungs- und Führungsbeurteilung folgende Grundsätze entwickelt: aa) Ermessens- und Beurteilungsspielraum Rz. 525 Der Arbeitgeber ist grundsätzlich frei bei der Zeugnisformulierung im Rahmen eines weiten Ermessens- und Beurteilungsspielraumes, den er pflichtgemäß ausschöpf...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Wohlwollensgrundsatz

Rz. 528 Das BAG verlangt vom Arbeitgeber nicht nur ein wahrheitsgemäßes Zeugnis (Wahrheitsgrundsatz), sondern zugleich auch ein wohlwollendes Zeugnis, das den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen nicht behindert (Wohlwollensgrundsatz).[852] Das Interesse des Arbeitnehmers an einer möglichst wohlwollenden, positiven Bewertung seiner Leistung und Führung einerseits un...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Anspruchsgrundlage, Berechtigung

Rz. 518 Die Pflicht zur Zeugniserteilung ist gesetzlich wie folgt geregelt: Ergänzend sind tarifvertragliche Regelungen wie z.B. in § 35 TVöD und ggf. Betriebsvereinbarungen in Form von Beurteilungsrichtlinien gem. § 94 Abs. 2 BetrVG...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Auskunft bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 539 In der Arbeitsrechtspraxis hat die neben dem Zeugnis erteilte Auskunft des früheren Arbeitgebers gegenüber Dritten, insbesondere potenziellen neuen Arbeitgebern, große Bedeutung. Sie wird meist telefonisch erteilt, ist schwer fassbar, kaum justitiabel und entgegen der Zielsetzung des Zeugnisses häufig geeignet, den Arbeitnehmer massiv in seinem beruflichen Fortkommen...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 517 Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht den Anwalt auf, um sich wegen der Erstellung eines Zeugnisses für einen ausscheidenden Angestellten beraten zu lassen. Da der Mitarbeiter zwar schon freigestellt, das Arbeitsverhältnis aber rechtlich noch nicht beendet sei, müsse sowohl ein Zwischenzeugnis als auch ein endgültiges Zeugnis erteilt werden. Er möchte auch für künfti...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / k) Schadensersatz

Rz. 540 Der Arbeitgeber haftet bei Verletzung der Zeugnispflicht auf Schadensersatz gem. §§ 276, 286 BGB, wenn er das Zeugnis entweder gar nicht, verspätet oder fehlerhaft erstellt und dem Arbeitnehmer dadurch ein Schaden entsteht, weil er gar nicht, verspätet oder zu schlechteren Arbeitsbedingungen eingestellt wird. Dem Arbeitnehmer obliegt jedoch die volle Darlegungs- und ...mehr