Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeugnis

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.4.2 Potenzialanalyse

Rz. 37 Durch eine Potenzialanalyse (Profiling) sollen frühzeitig Beschäftigungschancen und Beschäftigungsrisiken festgestellt werden. Seit dem 1.8.2016 ist die Potenzialanalyse bei den Vorschriften zur Eingliederungsvereinbarung als § 15 Abs. 1 eingefügt und bei Einführung des Bürgergeldes auch beibehalten worden. Damit wird die Einheit der Analyse und des Kooperationsplanes...mehr

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Das "Zeugnis" im FG-Prozess (AO-StB 2024, Heft 1, S. 19)

Wann muss das Finanzgericht einen Beweisantrag beachten? RiBFH Prof. Dr. Gregor Nöcker[*] Wiederholt hat der BFH in der jüngeren Vergangenheit Urteile verschiedener Finanzgerichte aufgehoben und die Sache nach § 116 Abs. 6 FGO an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Der Beitrag geht auf die die BFH Beschlüsse v. 22.3.2023 – X B 135/21 und v. ...mehr

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Das "Zeugnis" im FG-Prozess... / 2. Der ordnungsgemäß gestellte Beweisantrag

a) Eingeschränkte Ablehnungsmöglichkeit Nach der BFH-Rechtsprechung darf ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden...mehr

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Das "Zeugnis" im FG-Prozess... / 4. Fazit

Weiterhin gilt für den Berater, schriftsätzlich bereits vorgebrachten Zeugenbeweis in der mündlichen Verhandlung zu wiederholen und eine unterlassene Beweisaufnahme ausdrücklich zu rügen. Soweit das FG meint, der Beweisantrag sei unsubstantiiert, ist im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde darzulegen, warum dies regelmäßig nicht so schnell der Fall sein kann wie (gern) angen...mehr

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Das "Zeugnis" im FG-Prozess... / a) Eingeschränkte Ablehnungsmöglichkeit

Nach der BFH-Rechtsprechung darf ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige höchstrichterliche Rspr....mehr

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Das "Zeugnis" im FG-Prozess... / e) Sachaufklärungspflichten des FG auch ohne Beweisantrag

Bestehen unter Berücksichtigung der Rechtsansicht des FG im Einzelfall Zweifel an dem von ihm angenommenen Sachverhalt und kann sich deshalb auch ein anderes Ergebnis aufdrängen, führt dies dazu, dass das FG auch ohne das Vorliegen eines substantiierten Beweisantrags zur weitergehenden Aufklärung verpflichtet ist. Im Fall der Ersatzzustellung durch Zustellurkunde hatte der BF...mehr

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Das "Zeugnis" im FG-Prozess... / c) Substantiierter Beweisantrag

Nicht substantiierte Beweisanträge sind vom FG nicht zu beachten. Zu den nicht substantiierten Beweisanträgen gehören auch die Ausforschungs- und Beweismittelanträge (BFH v. 16.5.2013 – X B 131/12, BFH/NV 2013, 1260 Rz. 21 ff.). Allerdings stellt sich in beiden Fällen die Frage, wann dies der Fall ist. BVerfG: Das BVerfG hat im Zusammenhang mit der Substantiierung eines Bewei...mehr

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Das "Zeugnis" im FG-Prozess... / 3. Beteiligtenvernehmung als letztes Hilfsmittel

Ausgehend vom BFH-Beschlusses vom 8.8.2023 (BFH v. 8.8.2023 – IX B 86/22, BFH/NV 2023, 1218) ist abschließend noch kurz auf die Beteiligtenvernehmung einzugehen, die aufgrund der Bezugnahme in § 82 FGO auf § 447 ZPO auch möglich ist. Sie ist ein letztes Hilfsmittel zur Aufklärung des Sachverhalts, das allerdings nicht dazu dient, dem Beteiligten Gelegenheit zu geben, seine e...mehr

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Das "Zeugnis" im FG-Prozess... / b) Ausgangsfall

Der Kläger veräußert einen Teil seines Betriebs an eine GmbH. Dabei handelt es sich neben dem Kundenstamm dieses Handelsgeschäfts auch um die dazu gehörenden bestehenden Lieferverträge und den Warenbestand. Nicht veräußert werden die Firma des Klägers wie auch Sachanlagen, Forderungen, Verbindlichkeiten und sonstige Vermögensgegenstände. Nach einer Außenprüfung streiten sich...mehr

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Das "Zeugnis" im FG-Prozess... / 1. Einleitung

Wiederholt hat der BFH in der jüngeren Vergangenheit Urteile verschiedener Finanzgerichte aufgehoben und die Sache nach § 116 Abs. 6 FGO an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Betraf der Beschluss des X. Senats des BFH v. 22.3.2023 – X B 135/21 (BFH/NV 2023, 73 = HFR 2023, 705 mit Anm. Nöcker) die Beweiserhebung über die Ersatzzustellung tr...mehr

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Das "Zeugnis" im FG-Prozess... / d) Lösung des Ausgangsfalls

Vorliegend behauptet der Kläger die GmbH habe die Leasingverträge übernommen. Dies ist eine ausreichend klare Tatsache, die es zu beweisen gilt. Zum Beweis hierfür ist die Vernehmung des Geschäftsführers der GmbH als vertretungsberechtigtes Organ geeignet. Denn als sachkundige Person kann er unter Heranziehung der von der GmbH abgeschlossenen Unterlagen Auskunft über die Rec...mehr

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Das "Zeugnis" im FG-Prozess... / [Ohne Titel]

RiBFH Prof. Dr. Gregor Nöcker[*] Wiederholt hat der BFH in der jüngeren Vergangenheit Urteile verschiedener Finanzgerichte aufgehoben und die Sache nach § 116 Abs. 6 FGO an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Der Beitrag geht auf die die BFH Beschlüsse v. 22.3.2023 – X B 135/21 und v. 8.8.2023 – IX B 86/22 ein und nimmt diese zum Anlass, dar...mehr

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Das "Zeugnis" im FG-Prozess... / f) Formalitäten

Ausübung des Rügerechts: Soweit Beweis erhoben werden soll, ist im Klageverfahren stets darauf zu achten, dass der Kläger nicht sein Rügerecht verliert. Denn nach § 295 ZPO, der über § 155 S. 1 FGO sinngemäß auch im finanzgerichtlichen Verfahren anzuwenden ist (vgl. nur BFH v. 17.12.2020 – X B 154/19, BFH/NV 2021, 677 Rz. 23, m.w.N.), kann die Verletzung einer verzichtbaren ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Fälligkeit, Anspruchsdauer, Beweislast

Rz. 29 Der Mutterschutzlohn wird in gleicher Weise abgerechnet und ausgezahlt wie das Entgelt, das ohne das Beschäftigungsverbot zu bezahlen wäre. Dies gilt insbesondere für die Fälligkeit. Mutterschutzlohn ist für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbots zu zahlen und ist nicht – wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Der Anspr...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Höhe des Mutterschutzlohns

Rz. 23 Kann die Arbeitnehmerin aufgrund des Beschäftigungsverbots nicht arbeiten, hat sie Anspruch auf Mutterschutzlohn in Höhe des Durchschnittsverdiensts der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eintrat. Mit der Anknüpfung an den Durchschnittsverdienst des abgelaufenen Zeitraums erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohn...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Inhalt und Zeitpunkt der Meldepflicht (§ 27 Abs. 1)

Rz. 2 Wenn der Arbeitgeber die Mitteilung der Arbeitnehmerin über ihre Schwangerschaft bzw. das Stillen gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 MuSchG erhalten hat, muss er diese Information unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern, § 121 BGB) an die zuständige Aufsichtsbehörde weiterleiten. Dadurch soll die Aufsichtsbehörde in die Lage versetzt werden, die Einhaltung der Mutterschutzvorsch...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfrist

Rz. 8 Der Anspruch auf Mutterschutzlohn setzt zunächst voraus, dass für die Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot gem. § 2 Abs. 3 MuSchG gilt. Dazu zählen Beschäftigungsverbote aufgrund ärztlichen Zeugnisses, § 16 Abs. 1 MuSchG, Beschäftigungsverbote wegen unverantwortbarer Gefährdung, §§ 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 MuSchG, auch aufgrund Bestimmung der Aufsichtsbehörde ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Weitere Informationen auf Verlangen der Aufsichtsbehörde (§ 27 Abs. 2)

Rz. 8 Die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber weitere Angaben verlangen, die sie benötigt, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dies sind etwa Angaben zu Name und Adresse der betroffenen Frau, zum voraussichtlichen Entbindungstermin, zur Art der Beschäftigung, zu Umfang und Lage der Arbeitszeit, zur Art der Vergütung, zu körperlichen Belastungen während der Arbeit, zum Ergebnis d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Zeugnis über die Schwangerschaft bzw. über das Stillen (§ 15 Abs. 2)

4.1 Zweck, Verpflichtung, Aussteller, Form und Inhalt Rz. 33 Der Arbeitgeber muss sich nicht mit der mündlichen Mitteilung der Arbeitnehmerin über das Vorliegen der Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin bzw. über die Tatsache des Stillens begnügen. Vielmehr kann er die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bzw. eines Zeugnisses einer Hebamme oder eines Ent...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Zweck, Verpflichtung, Aussteller, Form und Inhalt

Rz. 33 Der Arbeitgeber muss sich nicht mit der mündlichen Mitteilung der Arbeitnehmerin über das Vorliegen der Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin bzw. über die Tatsache des Stillens begnügen. Vielmehr kann er die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bzw. eines Zeugnisses einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers verlangen. Er muss diese Forderung n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2 Kosten

Rz. 45 Nach § 9 Abs. 6 MuSchG hat der Arbeitgeber die Kosten des ärztlichen Zeugnisses über die Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung zu tragen. Die Kostentragungspflicht umfasst die Kosten für die Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft (einschließlich Material) sowie die Kosten für die Erteilung des schriftlichen Zeugnisses. Nach dem klaren Wort...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.3 Rechtsfolgen der Mitteilung bzw. des Unterlassens der Mitteilung

Rz. 15 Objektivrechtlich muss der Arbeitgeber die mutterschutzrechtlichen Vorschriften bei Vorliegen einer Schwangerschaft unabhängig von seiner Kenntnis einhalten.[1] Praktisch kann die Erfüllung der Normen jedoch nur bei Kenntnis von der Schwangerschaft bzw. fahrlässiger Unkenntnis verlangt und sanktioniert werden. Rz. 16 Dies bedeutet: Teilt die Arbeitnehmerin mit, sie sei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Zweck und Systematik

Rz. 1 Die Frau soll den Arbeitgeber möglichst frühzeitig über ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin bzw. über die Tatsache, dass sie stillt, unterrichten, § 15 Abs. 1. Damit soll vor allem erreicht werden, dass die mutterschutzrechtlichen Schutzvorschriften so früh wie möglich erfüllt werden. Darüber hinaus bestehen Mitteilungsobliegenheiten, wenn ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.2 Adressat, Form und Inhalt der Mitteilung

Rz. 9 Adressat der Mitteilung ist der Arbeitgeber. Welche Person die Arbeitgeberfunktion i. S. d. Vorschrift ausübt, hängt von der Struktur und der Organisation des Unternehmens ab. So ist die Mitteilung in kleineren Unternehmen gegenüber dem Inhaber bzw. Geschäftsführer abzugeben. Im Übrigen kommt es darauf an, wer im Unternehmen dafür zuständig ist, die Einhaltung der Mutt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung erfolgre... / 3.3.5 Austrittsprozess

Austritt-Interviews für kontinuierliche Verbesserungen nutzen! Nicht immer gelingt es, einen Mitarbeiter zu halten. Dann sollte auf jeden Fall ein Austrittsinterview dafür genutzt werden, den ausscheidenden Mitarbeiter nach den Gründen für seinen Weggang zu befragen. Aus den Ergebnissen können Rückschlüsse gezogen werden, die Schwachpunkte beseitigen helfen. Auf dieser Grundl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.10 Zeugnis

Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Diese Verpflichtung ist sowohl in § 16 Satz 1 BBiG als auch in § 18 Satz 1 TVAöD enthalten. Beide Regelungen setzen keinen entsprechenden Antrag des Auszubildenden voraus. Vielmehr muss das Zeugnis auch erteilt werden, wenn der Auszubildende es nicht beantragt oder au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.5 Zeugnis

Der Zeugnisanspruch des Auszubildenden ist in § 18 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – geregelt (siehe Ziffer 3.10).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.3.1 Ärztliche Untersuchungen, § 4 TVAöD

§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVAöD sieht vor, dass die Auszubildenden auf Verlangen des Ausbildenden vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Betriebsarztes, eines Personalarztes[1] oder eines Amtsarztes nachzuweisen haben, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf eine andere Ärztin/einen anderen Arzt geeinigt haben. Ergänzend ist für Auszubildende, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anforderungsprofile und Kom... / 4.7 Zeugniserstellung

Die Erstellung von Arbeitszeugnissen wird deutlich vereinfacht, wenn Stellenbeschreibungen vorliegen. Wesentliche Bestandteile der Stellenbeschreibung können bei der Tätigkeitsbeschreibung im Zeugnis wiedergegeben werden. Darüber hinaus sollte die kompetenzbasierte Personalbeurteilung in der in Zeugnissen geforderten Beurteilung von Leistungsverhalten und sozialem sowie persö...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anforderungsprofile und Kom... / Zusammenfassung

In Anforderungsprofilen werden Bedarfe von Unternehmen, was Aufgabenerfüllung und Mitarbeitende anbetrifft, dokumentiert. Wenn eine Person die im Profil definierten Anforderungen erfüllt, ist die Grundlage zur erfolgreichen Ausübung der Tätigkeit gelegt. Um die Passung zur Organisation abbilden zu können, sollten zudem organisationsspezifische Kompetenzen mit aufgenommen wer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anforderungsprofile und Kom... / 4 Kompetenzmodelle und Anforderungsprofile nutzen

Einsatzbereiche von Kompetenzmodellen und Anforderungsprofilen sind vielfältig. Kompetenzmodelle sowie insbesondere Anforderungsprofile sind Ausgangspunkt für Maßnahmen des Employer Branding und Recruiting. Sie bedingen Auswahlverfahren und -entscheidungen. Darüber hinaus stellen vorrangig Kompetenzmodelle die Grundlage für die Personalentwicklung dar, z. B. um Kompetenzlück...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anforderungsprofile und Kom... / 1.1 Fachliche Kompetenzen

Zu den fachlichen Kompetenzen gehören vorrangig Qualifikationen. Dies sind durch Zeugnisse, Zertifikate oder Teilnahmebescheinigungen verbriefte Kompetenzen, wie sie während der Schullaufbahn, in der Ausbildung und im Studium sowie durch Weiterbildung erlangt werden. Darüber hinaus gehören hierzu berufliche und ggf. auch darüber hinausgehende Erfahrungen, z. B. im Ehrenamt o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 311 Anzeig... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung normiert Verfahrensrecht zur Leistungsfortzahlung (vgl. z. B. § 146). Außerdem steht Arbeitsunfähigkeit einer Arbeitsaufnahme unmittelbar entgegen und ist deshalb im Rahmen der Arbeitsvermittlung zu berücksichtigen. Daher ist es unverzichtbar, dass der Antragsteller bzw. Leistungsempfänger bei ihm selbst eingetretene Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.5 Zulassung von Träger und Maßnahmen

Rz. 32 Abs. 1 Nr. 3 setzt für eine Förderung voraus, dass sowohl die vom Arbeitnehmer aufgrund des Bildungsgutscheins ausgewählte Maßnahme selbst als auch der Träger der Maßnahme für die Weiterbildungsförderung zugelassen sind. Welche Anforderungen der Träger von Maßnahmen erfüllen muss, um zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen zu werden, regelt § 178. Darüb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.1 Leistungsausschluss nach Abs. 5

Rz. 371 Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.8.2016 die Schnittstelle der Ausbildungsförderung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach eigener Einschätzung entschärft. Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach durch Ausbildungsförderung nach dem BAföG, durch Berufsausbildungsbeihilfe oder durch das Ausbildungsgeld nach dem SGB III förderungsfähig sind, hatten bis zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein hoher Beschäftigungsstand und eine anhaltend hohe Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften lässt den Arbeitsmarkt in Deutschland nach der in der Gesetzesbegründung zum Qualifizierungschancengesetz geäußerten Auffassung der Bundesregierung auf Vollbeschäftigung zusteuern. Zugleich wird aber auf den sich in immer kürzeren Abständen wandelnden Arbeitsmarkt hingewi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 36 [Gerichtliches Zeugnis]

Gesetzestext (1) Soll bei einem zum Nachlass oder zu dem Gesamtgut einer Gütergemeinschaft gehörenden Grundstück oder Erbbaurecht einer der Beteiligten als Eigentümer oder Erbbauberechtigter eingetragen werden, so genügt zum Nachweis der Rechtsnachfolge und der zur Eintragung des Eigentumsübergangs erforderlichen Erklärungen der Beteiligten ein gerichtliches Zeugnis. Das Zeu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Zeugnis

Rz. 134 Ebenso soll ein Nachweis bei Offenkundigkeit überflüssig sein. Das ist, ebenso wie beim Erbschein, in der Begründung unzutreffend. Die Weiterleitung einer beglaubigten Abschrift der Ausfertigung an das GBA mit Vorlagebescheinigung wird nicht anerkannt, er muss durch Vorlage einer Ausfertigung geführt werden.[265] Das ist aber ebenso wie beim gleichgelagerten Verlange...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 37 [Gerichtliches Zeugnis bei Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld]

Gesetzestext Die Vorschriften des § 36 sind entsprechend anzuwenden, wenn bei einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld, die zu einem Nachlaß oder zu dem Gesamtgut einer Gütergemeinschaft gehört, einer der Beteiligten als neuer Gläubiger eingetragen werden soll. A. Allgemeines Rz. 1 Die Bestimmung erweitert die in § 36 GBO enthaltene Regelung auf Hypotheken, Grund- oder Re...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / c) Muster: Klageerwiderung

Rz. 264 Muster 3.41: Klageerwiderung Muster 3.41: Klageerwiderung An das Landgericht _________________________ _________________________ (Adresse) In Sachen Firma _________________________ – Klägerin – gegen Firma _________________________ – Beklagte – wegen: Schadensersatz/Vertragsstrafe zeige ich an, dass ich die Beklagte vertrete. Die Beklagte wird sich gegen die Klage verteidigen. I...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Beweiskraft

Rz. 17 Das Zeugnis genügt zum Nachweis der Erbfolge oder Sonderrechtsnachfolge. Infolgedessen kann nicht die Zugehörigkeit zum Nachlass oder Gesamtgut bezeugt werden. Das Zeugnis genießt zwar keinen öffentlichen Glauben wie der Erbschein, soll jedoch für den Grundbuchrichter grundsätzlich die Rechtsgrundlage seiner Entscheidung bilden. Über die bezeugten Punkte kann das Grun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Soll bei einem zum Nachlass oder zu dem Gesamtgut einer Gütergemeinschaft gehörenden Grundstück oder Erbbaurecht einer der Beteiligten als Eigentümer oder Erbbauberechtigter eingetragen werden, so genügt zum Nachweis der Rechtsnachfolge und der zur Eintragung des Eigentumsübergangs erforderlichen Erklärungen der Beteiligten ein gerichtliches Zeugnis. Das Zeugnis erteilt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Prüfungsumfang des GBA

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 166 Wird die Gütergemeinschaft aufgrund ausdrücklicher Bestimmung im Ehevertrag fortgesetzt, so gehört der Anteil des verstorbenen Ehegatten am Gesamtgut nicht zum Nachlass. Zwischen einer erbvertraglichen Einsetzung des überlebenden Ehegatten und einer nach Abschluss eines Ehevertrages vereinbarten fortgesetzten Gütergemeinschaft besteht nicht notwendigerweise ein Wider...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Prüfungspflicht des Grundbuchamtes

Rz. 11 a) Sachliche Zuständigkeit. Zuständig ist bezüglich des Nachlasses das Amtsgericht als Nachlassgericht (§ 342 Abs. 2 FamFG, § 36 Abs. 1 Nr. 1 GBO), für ein Gesamtgut das Amtsgericht § 36 Abs. 1 Nrn. 2, 3 GBO, im letzteren Fall ohne Rücksicht darauf, ob ein Vermittlungsverfahren durchgeführt werden soll;[16] für die örtliche Zuständigkeit gilt § 343 FamFG dessen Verlet...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 2. Muster: Klage wegen Produkthaftung

Rz. 115 Muster 7.5: Klage wegen Produkthaftung Muster 7.5: Klage wegen Produkthaftung An das Landgericht – Kammer für Handelssachen – Klage in Sachen der Firma _________________________ GmbH, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn _________________________, _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Firma ...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / b) Muster: Klage des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Vertragsstrafe wegen Verzögerung der Leistungserbringung

Rz. 263 Muster 3.40: Klage des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Vertragsstrafe wegen Verzögerung der Leistungserbringung Muster 3.40: Klage des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Vertragsstrafe wegen Verzögerung der Leistungserbringung An das Landgericht _________________________ _________________________ (Adresse) Klage In Sachen Firma _________________________, vertreten...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / b) Muster: Klage des Auftragnehmers auf Schadensersatz wegen Behinderung

Rz. 266 Muster 3.42: Klage des Auftragnehmers auf Schadensersatz wegen Behinderung Muster 3.42: Klage des Auftragnehmers auf Schadensersatz wegen Behinderung An das Landgericht _________________________ _________________________ (Adresse) Klage In Sachen Firma _________________________, vertreten durch _________________________, _________________________ (Adresse) – Klägerin – gegen...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Muster: Werklohnklage bei gekündigtem Detailpauschalvertrag

Rz. 424 Muster 1.21: Werklohnklage bei gekündigtem Detailpauschalvertrag Muster 1.21: Werklohnklage bei gekündigtem Detailpauschalvertrag An das Landgericht _________________________ Klage der _________________________ Bau-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn _________________________, geschäftsansässig in _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 36 GBO erleichtert für das Grundbuchamt die Auseinandersetzung von Erben- und Gütergemeinschaften, indem es bei Vorlage eines Zeugnisses weder die Rechtsnachfolge noch die zur Auseinandersetzung nötigen Erklärungen der Beteiligten zu prüfen hat. Den Beteiligten selbst bringt das Zeugnis aber selten einen Mehrwert: Die zugrundeliegenden (und zu beschaffenden) Nachweisd...mehr