Fachbeiträge & Kommentare zu Aufklärungspflicht

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§ 6 Franchiserecht / 10. Vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchise-Nehmers

Rz. 87 Wenn von vorvertraglichen Aufklärungspflichten gesprochen wird, bedeutet dies aber auch die Verpflichtung des Franchise-Nehmers, seine beruflichen Fähigkeiten, persönlichen Eigenschaften und finanziellen Möglichkeiten, soweit diese für den Abschluss des Franchise-Vertrages von Bedeutung sind, rechtlich und vollständig darzulegen.[197] Unterbleibt dies, macht sich der ...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 2. Vorvertragliche Aufklärungspflichten des Franchise-Gebers

a) Grundsätze Rz. 55 Die vorvertragliche Aufklärung wurde zunächst durch die Rspr. des OLG München bestimmt, beginnend mit dem Urt. v. 13.11.1987,[105] nachfolgend mit dem Urt. v. 16.9.1993,[106] mit der Entscheidung vom 24.4.2001,[107] der vom 1.8.2002[108] und jetzt zuletzt wieder mit der Entscheidung vom 27.7.2006.[109] Seiner Entscheidung v. 16.9.1993 hat das OLG zwei Lei...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 3. Vorvertragliche Aufklärungspflichten und Grundsätze der cic

Rz. 64 Die Rspr. zur vorvertraglichen Aufklärung bei Franchise-Verträgen mündet in die Frage, was unter den Grundsätzen der cic zu verstehen ist, die zunehmend von der Rspr. auf Franchise-Verträge angewandt werden, wenn es um die Beurteilung der vorvertraglichen Aufklärungspflichten des Franchise-Gebers geht. Rz. 65 Diese gewohnheitsrechtlich anerkannten Grundsätze waren beim...mehr

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§ 6 Franchiserecht / a) Grundsätze

Rz. 55 Die vorvertragliche Aufklärung wurde zunächst durch die Rspr. des OLG München bestimmt, beginnend mit dem Urt. v. 13.11.1987,[105] nachfolgend mit dem Urt. v. 16.9.1993,[106] mit der Entscheidung vom 24.4.2001,[107] der vom 1.8.2002[108] und jetzt zuletzt wieder mit der Entscheidung vom 27.7.2006.[109] Seiner Entscheidung v. 16.9.1993 hat das OLG zwei Leitsätze vorang...mehr

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§ 6 Franchiserecht / Literaturtipps

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§ 6 Franchiserecht / 5. Umfang der vorvertraglichen Aufklärung

Rz. 69 Geht man vom Ehrenkodex des Deutschen Franchise-Verbandes und der Richtlinie zur vertraglichen Aufklärung[170] aus, ist jeder Franchise-Geber verpflichtet, den Franchise-Nehmer über seine Verdienstmöglichkeiten "sachlich richtig und unmissverständlich" zu unterrichten. Diese Regelungen des Ehrenkodex hat der Deutsche Franchise-Verband durch die Richtlinien zur vorvert...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 4. Bedeutung

Rz. 62 Entgegen einer (auch unter Praktikern) weit verbreiteten Auffassung ist die Durchführung einer Due Diligence durchaus von beträchtlicher rechtlicher Relevanz. Für die Beteiligten (Käufer und Verkäufer) erfüllt die Vorbereitung und Durchführung der Due Diligence unterschiedliche, teils gegenläufige rechtliche Funktionen. Die Due Diligence ist zum einen eine Möglichkeit ...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 4. Zeitpunkt der vorvertraglichen Aufklärung des Franchise-Gebers

Rz. 67 Die Frage nach den Aufklärungspflichten des Franchise-Gebers ist aber nicht nur eine Frage nach deren Inhalt und den Grenzen, sondern auch eine solche danach, wann diese Aufklärungspflichten des Franchise-Gebers einsetzen. Rz. 68 In den BFA-Guidelines wird davon ausgegangen, dass die Aufklärungspflichten schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen be...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 1. Information des Franchise-Gebers zum Franchise-System

Rz. 51 Informationen zum Franchise-System kann der Franchise-Geber durchmehr

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§ 6 Franchiserecht / 2. Länder mit Kodifizierung des Franchise-Rechts

Rz. 23 Von den Staaten der Europäischen Gemeinschaft bilden Frankreich, Spanien, Italien, Belgien, Schweden und neuerdings auch die Niederlande eine Ausnahme. In diesen Ländern wurden zumindest Gesetze zum Umfang der vorvertraglichen Aufklärungspflichten bzw. speziell zum Franchise-Recht erlassen, so in Frankreich das sog. Loi Doubain v. 31.12.1989[32] und das Spanische Fran...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 3. Anmerkungen zum Muster

Rz. 62 Zu (1) Bei einer Pauschalhonorarvereinbarung müssen diese und die näheren Umstände deren Zustandekommens kurz geschildert werden; bei HOAI 2021 kommt es auf den Zeitpunkt der Vereinbarung nicht mehr an. Bei einer Klage auf Zahlung der Mindestsätze in Abweichung von der vertraglichen Vereinbarung müssen die näheren Umstände des Zustandekommens der Vereinbarung dargeste...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / III. Eintragungsverfahren

Rz. 37 Im Eintragungsverfahren hat das Registergericht neben den allgemein erforderlichen Angaben in der Handelsregisteranmeldung (s. hierzu oben Rdn 24) lediglich zu prüfen, ob ein Gewerbe vorliegt und die Firma zulässig ist. Nicht zu prüfen hat es dagegen im Regelfall, ob die negative Voraussetzung des § 2 HGB erfüllt ist, es sich mithin um ein kleingewerbliches Unternehme...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Inhalt

Rz. 24 Die Löschungsbewilligung gestattet die Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch. Der Rechtsgrund für die Löschung muss nicht mitgeteilt werden. Die Löschungsbewilligung für ein Gesamtgrundpfandrecht umfasst im Zweifel auch einen Teilverzicht des Gläubigers, der eine Teillöschung ohne Nachweis der Eigentümerzustimmung erlaubt.[65] Das Grundbuchamt hat den Grund der L...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 8. Mitverschulden des Franchise-Nehmers

Rz. 81 Auch insoweit ist das Urt. d. OLG München vom 16.9.1993 maßgebend. Hier heißt es im zweiten Leitsatz: Zitat Der Franchise-Geber, der wegen vorvertraglicher Aufklärungspflicht schadensersatzpflichtig ist, kann dem Franchise-Nehmer nicht als Mitverschulden entgegenhalten, dass er leichtfertig den Anpreisungen des Franchise-Gebers vertraut hat. Dieser Leitsatz gilt nicht un...mehr

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§ 6 Franchiserecht / b) Entwicklungstendenzen

Rz. 63 War zunächst auf der Grundlage der Entscheidung des OLG Schleswig v. 22.1.2008[146] davon ausgegangen worden, dass im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung auch zu berücksichtigen ist, dass der Franchise-Nehmer mit Abschluss eines Franchise-Vertrages wie jeder Unternehmer wirtschaftliches Risiko zu tragen hat, so betont jetzt die neuere Rspr. wiederum verstärkt den F...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 6. Grenzen der vorvertraglichen Aufklärung des Franchise-Gebers

Rz. 74 Die Frage nach Inhalt und Umfang der Aufklärungspflichten des Franchise-Gebers ist zugleich auch eine Frage nach deren Grenzen. Rz. 75 Aufklärungs-, Beratungs- und Hinweispflichten eines Franchise-Gebers dürfen nicht derart überzogen werden, dass sie die Expansions- und Innovationsfreudigkeit von vorneherein lahm legen. Dies würde bedeuten, dass sich insb. Rentabilität...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 6. Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

Rz. 16 Weiter lassen sich auch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge unter den weit verstandenen Begriff des "Arbeitsvertrags" i.S.d. § 310 Abs. 4 BGB subsumieren.[28] Hiergegen wird zwar zum Teil eingewandt, dass der Wortlaut ein solche Ergebnis kaum zulasse, weil sich natürlich Beendigungsvereinbarungen in ihren Rechtswirkungen ganz erheblich von der Begründung eines Arbeits...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Schadensersatzpflicht aus Eingehungsbetrug, Bankrott, § 826 BGB, cic

Rz. 752 Der Geschäftsführer, der in der Krise der Gesellschaft Waren oder Dienstleistungen bestellt und annimmt, kann sich dem Vorwurf des Eingehungsbetruges ausgesetzt sehen, wenn die Gesellschaft die Gegenleistung nicht mehr erbringt und verhältnismäßig zeitnah Insolvenzantrag gestellt wird. Nicht selten führt dies auch zu Strafanzeigen der enttäuschten Gläubiger in der Ho...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 9 Das Vorbringen neuer Tatsachen und Beweise ist im Beschwerdeverfahren grundsätzlich uneingeschränkt zulässig; insoweit handelt es sich bei dem Beschwerdeverfahren um eine vollwertige weitere Tatsacheninstanz.[25] Nicht nur der Beschwerdeführer, sondern auch die übrigen Beteiligten haben das Recht zu einem neuen Vortrag.[26] Insoweit sieht § 74 GBO keine Präklusion hins...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 7. Umfang des Schadensersatzanspruchs des Franchise-Nehmers

Rz. 78 Der geschädigte Franchise-Nehmer kann gem. § 249 BGB verlangen, so gestellt zu werden, wie er ohne das schädigende Verhalten des Franchise-Gebers gestanden hätte.[182] Der Anspruch des Franchise-Nehmers ist damit i.d.R. auf den Ersatz des sog. Vertrauensschadens [183] gerichtet. Der Schaden des Franchise-Nehmers umfasst damit auch die Kosten, die diesem durch die Beauf...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Prüfungsphase

Rz. 58 Üblicherweise stellt der Verkäufer die Unterlagen zum Zielunternehmen in einem besonderen (ggf. ausgelagerten), meist durch qualifizierte Berater bzw. Mitarbeiter des Zielunternehmens beaufsichtigten Datenraum (Data Room) zur Verfügung.[51] Die Aufbereitung der eingestellten Unterlagen sollte nicht nur im Interesse der potenziellen Erwerber nach systematischen Gesicht...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 9. Möglichkeiten der Haftungsfreizeichnung

Rz. 84 Immer wieder versuchen Franchise-Geber, sich von jeglicher Haftung – auch für die Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten – frei zu zeichnen. So finden sich in Prospekten oder Franchise-Broschüren oder auch Franchise-Verträgen nachfolgende Formulierungen. Rz. 85 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.3: Haftungsfreizeichnung Die mitgeteilte...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / IV. Marktsondierung

Rz. 150 Unter dem Begriff der Marktsondierung werden verschiedene Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Kommunikation zwischen Emittenten, Bietern und Anlegern verstanden. Seit Geltung der MMVO ist mit Art. 11 MMVO erstmals eine gesetzliche Regelung hierzu erfolgt.[324] Durch eine Marktsondierung soll das Interesse an einer Platzierung von Finanzinstrumenten bzw. an einem ...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 1. Beendigung durch Aufhebungsvertrag

Rz. 138 Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 311 Abs. 1 BGB) zulässig. Rz. 139 Schließen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer einen Aufhebungsvertrag, müssen die beiderseitigen Interessen, die mit einer vorzeitigen Beendigung des Franchise-Vertrages zusammenhängen, angemessen berücksichtigt werden. Dies gilt insb. für die Verp...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 3. Franchise-Recht in der BRD

Rz. 25 Mangels gesetzlicher Regelungen wird das Franchise-Recht in der BRD durch geprägt. Die Vorschriften des SchuMoG vom 26.11.2001[54] gelten f...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Vorbereitungsphase

Rz. 53 Der den potenziellen Erwerber beratende Rechtsanwalt sollte sich einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Verhältnisse der Zielgesellschaft verschaffen. Dementsprechend sollten beim Verkäufer (auch im Interesse der eigenen Haftung) umfassend Informationen abgefragt werden. Dies geschieht durch Anforderungslisten (Due Diligence Checklists oder Information Reque...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / Literaturtipps

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§ 3 Firmenrecht / II. Firma des ausländischen Rechtsträgers in Deutschland

Rz. 227 Tritt eine ausländische Gesellschaft selbst im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr oder mit einer unselbstständigen Betriebsstätte bzw. Verkaufsstelle im Inland auf, kann sie grds. ihre nach dem anwendbaren ausländischen Recht zulässige Firma auch dann führen, wenn sie hier anders gebildet werden müsste.[667] In diesen Fällen gelangen die unterschiedlichen Theorien z...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / (4) Offenlegungen

Rz. 126 Der Käufer, der bei der Due Diligence anhand der vom Verkäufer bereitgestellten Dokumente oder Informationen bestimmte und allgemeine Risiken beim Zielunternehmen identifiziert hat, wird bestrebt sein, soweit sie nicht bereits vor Unterzeichnung in einer Anpassung des ursprünglich angebotenen Kaufpreises nach unten Niederschlag gefunden haben, diese durch entsprechen...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 3. Letter of Intent

Rz. 41 Ein Letter of Intent[29] (LOI) ist eine schriftliche Absichtserklärung des potenziellen Erwerbers an den Verkäufer, in dem dieser seine grds. und ernsthafte Absicht zum Abschluss einer Unternehmenstransaktion zum Ausdruck bringt.[30] Je nachdem, ob die Erklärungen von nur einer Partei oder von Kaufinteressenten und Unternehmensverkäufer gemeinsam abgegeben werden, wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
IGeL-Leistungen / 3 Aufklärungspflicht

Durch das Patientenrechtegesetz wurde eine neue Form des Dienstvertrags – der Behandlungsvertrag – ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Danach ist der Behandelnde verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und – soweit erforderlich – in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diag...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Behandlungsvertrag / 3 Aufklärungspflichten

Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art und Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Behandlungsvertrag / Zusammenfassung

Begriff Als Behandlungsvertrag gilt die Vereinbarung zwischen dem Behandelnden und dem Patienten über die Durchführung einer medizinischen Behandlung. Er gilt nicht nur für Ärzte und Zahnärzte, sondern auch für viele andere Heilberufe. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Der Behandlungsvertrag ist in § 630a BGB definiert. Weitere Regelungen zur Informa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Behandlungsvertrag / 8 Beweislast bei Haftung für Behandlungs-/Aufklärungsfehler

Durch das Patientenrechtegesetz wird die Beweislast für Behandlungsfehler in nur wenigen Fällen für den Patienten erleichtert. Ein Fehler des Behandelnden wird vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten geführt hat. Der Behande...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Due Diligence be... / 1. BGH v. 15.9.2023 – V ZR 77/22, GmbH-StB 2023, 345

Anforderungen an die Aufklärungspflicht des Verkäufers: In seiner Entscheidung vom 15.9.2023[7] führt der BGH aus, dass wenn der Verkäufer dem Käufer im Rahmen einer Transaktion Unterlagen zur Prüfung und Kenntnisnahme in einem Datenraum zur Verfügung stellt, er seine Aufklärungspflicht dann erfüllt, wenn und soweit er aufgrund der Umstände die berechtigte Erwartung haben ka...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Rechtliche Due Diligence be... / 5. Wesentliche Käufer- und Verkäuferpflichten i.R.d. Due Diligence

Eine Pflicht zur Durchführung einer Due Diligence durch den Käufer besteht nicht[2]. Insbesondere im Falle eines Alleingesellschafter-Geschäftsführers kann dieser entscheiden, von einer Due Diligence abzusehen. Business Judgement Rule bei angestellten Geschäftsführern: Anders sieht dies bei einer angestellten Geschäftsführung aus. Hier gebietet es die Business Judgement Rule,...mehr

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Rechtliche Due Diligence be... / I. Aktuelle Bezugspunkte

Rechtsprechung zu M&A-Transaktionen ergeht – nicht zuletzt vor dem Hintergrund weit verbreiteter Schiedsklauseln in der Vertragsdokumentation – vergleichsweise selten. Im Jahr 2023 fanden gleich zwei Gerichtsentscheidungen mit Transaktionsrelevanz viel Beachtung: So setzte sich der BGH mit vorvertraglichen Aufklärungspflichten und insbesondere der Offenlegung von Informatione...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / a) Aufklärungspflicht

Rz. 110 Die Aufklärungspflicht besteht je nach Ausgestaltung des Einzelfalls aus einer Benachrichtigungs-, einer Anhörungs- sowie einer Warnpflicht.[150] Die Benachrichtigungspflicht ist vom Testamentsvollstrecker immer unverzüglich und unaufgefordert zu erfüllen. Sie kann sich auch auf Beziehungen zu Dritten erstrecken. Dies gilt insbesondere für Testamentsvollstreckungen i...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / cc) Besondere Aufklärungspflichten

Rz. 140 Der Testamentsvollstrecker ist nicht verpflichtet, dem Erben die Möglichkeit einer für ihn günstigen taktischen Ausschlagung nach § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB zu eröffnen.[217]mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / aa) Erfordernis einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung

Rz. 125 Die Aufklärungs-, Auskunfts- und Rechenschaftslegungspflicht unterscheiden sich nur graduell, sowohl in der Pflichtentstehung und dem Zeitpunkt ihrer Erfüllung. Sie sind lediglich unterschiedliche Ausgestaltungen einer einheitlichen Auskunftsverpflichtung im weiteren Sinne.[182] Im Gegensatz zur Aufklärungspflicht, die retrospektiv und auf früheres Verhalten sowie au...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Informationspflichten gemäß § 666 BGB

Rz. 109 Durch die Testamentsvollstreckung werden zahlreiche Rechte – wie etwa das Verfügungsrecht des Erben – erheblich eingeschränkt. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber den Erben bestimmte Rechte zuerkannt, die spiegelbildliche Pflichten beim Testamentsvollstrecker sind. § 2218 BGB verweist insoweit auf das Auftragsrecht, mithin § 666 BGB. Demgemäß bestehen für den Testa...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Haftungsfalle Verjährung

Rz. 355 Die Verjährungsproblematik bringt für den Anwalt aufgrund der zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnenden Fristen hinsichtlich des ordentlichen Pflichtteils und des Pflichtteilsergänzungsanspruchs erhebliche Haftungsrisiken mit sich. Auch die praktische Schwierigkeit, den Zeitpunkt der Kenntniserlangung von Erbfall und beeinträchtigender Verfügung des Erblassers zu ...mehr

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zfs 12/2023, Gehörsverstoß ... / Leitsatz

1. Eine lediglich prozessordnungswidrige Behandlung von Beweisanträgen stellt noch keine Verweigerung rechtlichen Gehörs dar. Nur die willkürliche Ablehnung eines Beweisantrags, also die Ablehnung eines Beweisantrags ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung, die unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 5. Hinweis auf die beschränkte Erstattungspflicht

Rz. 55 Die Vergütungsvereinbarung muss einen Hinweis darauf enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss, § 3a Abs. 1 S. 3 RVG. Durch die Hinweispflicht soll gewährleistet werden, dass dem Mandanten deutlich vor Augen geführt wird, dass e...mehr

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zfs 12/2023, Gehörsverstoß ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der in formeller Hinsicht unbedenkliche Zulassungsantrag führt in der Sache mit der ordnungsgemäß erhobenen Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs (§ 80 As. 1 Ziff. 2 OWiG) zum Erfolg. 1. a) Ihr liegt das folgende Verfahrensgeschehen zu Grunde: [… s.o. …] b) Die Ausführungen der Rechtsbeschwerde genügen den Darlegungsanforderungen der §§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 344 Abs....mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / 4. Beratungs- und Gestaltungsempfehlungen

Rz. 75 Da höchstrichterlich noch nicht entschieden wurde, ob bei Erb- und Pflichtteilsverträgen eine Inhaltskontrolle überhaupt möglich ist, ist es auch nicht sicher, ob und ggf. inwieweit und wie vorbeugend gestaltet werden sollte. Gleichwohl wird eine Anpassung der Vertragsgestaltung schon gefordert und empfohlen.[175] Es werden sogar detaillierte Aufklärungs- und Formulie...mehr

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zfs 12/2023, Unzulässigkeit... / 1 Aus den Gründen: "…"

Das LG hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Dem Kl. stehen die geltend gemachten Ansprüche nicht zu, Die 30-tägige Widerrufsfrist des § 152 Abs. 1 VVG war im Zeitpunkt der Widerrufserklärung mit Schreiben vom 24.3.2020 bereits abgelaufen, so dass der Versicherungsvertrag nicht mehr wirksam widerrufen werden konnte (1.). Dahingestellt bleiben kann, ob dem Kl. Schade...mehr

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zfs 12/2023, Vereinbarung ü... / 2 Aus den Gründen: "…"

Das LG hat vielmehr zu Recht erkannt, dass dem Kl. gegen die Bekl. die geltend gemachten Ansprüche auf Krankentagegeldleistungen für die Zeit vom 28.9.2015 bis zum 30.9.2019 in Höhe von kalendertäglich 102,26 EUR, für die erstinstanzlich streitgegenstündlichen 1.464 Tage insgesamt 149.708.64 EUR, nicht zustehen und er auch die Feststellung des unveränderten Fortbestandes der...mehr