Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Geplante Änderungen der Zin... / 3 Erweiterung von § 1 AStG um Regelungen für grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen statt Einführung einer Zinshöhenschranke

3.1 Zinshöhenschranke wird gestrichen Im Gesetzentwurf war ein neuer § 4l EStG vorgesehen, der den Zinsabzug eines Unternehmens der Höhe nach beschränken konnte. Diese Zinshöhenschranke wurde gänzlich aus dem Wachstumschancengesetz gestrichen. 3.2 Fremdvergleichsgrundsatz bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen (§ 1 Abs. 3d AStG) § 1 Abs. 3d AStG in der Fassung des v...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Geschäftsbeziehungen zwischen einer ungarischen Kapitalgesellschaft und ihrer inländischen Betriebsstätte

Streitig ist die Besteuerung der inländischen Betriebsstätte einer ungarischen Kapitalgesellschaft. Dazu entschied das FG: Der Begriff der "Geschäftsbeziehungen" zwischen einem Unternehmen eines Steuerpflichtigen und seiner in einem anderen Staat gelegenen Betriebsstätte nach § 1 Abs. 5 S. 1 AStG i.V.m. § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 AStG umfasst neben Geschäftsvorfällen (anzunehmende...mehr

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Geplante Änderungen der Zin... / 1 Gesetzentwurf Wachstumschancengesetz

Der Bundestag hat am 17.11.2023 das Wachstumschancengesetz beschlossen. Die Abgeordneten stimmten dabei Teiländerungen des Finanzausschusses zu. Zu diesen Teiländerungen gehörten unter anderem auch Änderungen bei geplanten Anpassungen von steuerlichen Vorschriften im Zusammenhang mit Fremdfinanzierungen. Die im Entwurf vorgesehenen Änderungen der Zinsschranke wurden bis auf e...mehr

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Geplante Änderungen der Zin... / 3.1 Zinshöhenschranke wird gestrichen

Im Gesetzentwurf war ein neuer § 4l EStG vorgesehen, der den Zinsabzug eines Unternehmens der Höhe nach beschränken konnte. Diese Zinshöhenschranke wurde gänzlich aus dem Wachstumschancengesetz gestrichen.mehr

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Geplante Änderungen der Zin... / 4 Fazit

Die Änderungen der Zinsschranke und Erweiterung von § 1 AStG werden die Finanzierung deutscher Unternehmen mit Fremdkapital zunehmend unattraktiver machen. Die Regelungen stellen im Hinblick auf die deutlich gestiegenen Fremdkapitalkosten eine weitere Belastung für Steuerpflichtige dar. Steuerpflichtige sollten potenzielle Auswirkungen der beiden Regelungen auf ihre eigenen ...mehr

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Geplante Änderungen der Zin... / 2.2 Im Gesetzentwurf des Wachstumschancengesetz vorgesehene Änderungen

Mit dem Wachstumschancengesetz plant der Gesetzgeber gleich mehrere Anpassungen der Zinsschranke. Als Begründung wird angeführt, dass die Zinsschranke durch das Wachstumschancengesetz an die EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) angepasst wird. Die deutsche Regelung zur Zinsschranke entspricht den Vorgaben der ATAD allerdings bereits weitestgehend. Die Änderungen sollen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.4 Kritik an der Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG

Rz. 42 Die Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch das Gesetz v. 8.4.2010[1] gibt Anlass zu Kritik.[2] Die Norm dürfte weder europarechtskonform noch praxistauglich sein. Rz. 43 Aus europarechtlicher Sicht ist zweifelhaft, ob die Nichtabziehbarkeit von Zuwendungen an Empfänger in Drittstaaten außerhalb der EU und des EWR-Raums mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gda) Die Rechtsfolge aus § 7 Abs 1 AStG (§ 10 Abs 1 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1551 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 10 Abs 1 S 1 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 enthielt eine Legaldefinition und eine Berechnungsformel des Hinzurechnungsbetrages: Waren die abzuzieh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Einkünfte von Zwischengesellschaften (§ 8 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1542 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 8 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 unterteilte zwischen "guten" (="aktiven") und "schlechten" (= "passiven") Einkünften. Soweit "schlechte" Einkünfte vorlagen, wurde die ausländische Gesellschaft als Zwischengesellschaft angesehen, falls diese Einkünfte einer niedrigen Besteuerung (dh Ertragsteuerbelastung unter 25 %, § 8 Abs 3 AStG aF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gdb) Qualifikation des Hinzurechnungsbetrags (§ 10 Abs 2 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1552 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 10 Abs 2 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 qualifizierte den Hinzurechnungsbetrag für das Est-Recht. Danach war zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Hinzurechnungsbetrag (§ 10 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

gda) Die Rechtsfolge aus § 7 Abs 1 AStG (§ 10 Abs 1 AStG aF bis einschließlich VZ 2021) Rn. 1551 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 10 Abs 1 S 1 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 enthielt eine Legaldefinition und eine Berechnungsformel des Hinzurechnungsbetrages:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) StPfl inländischen Gesellschafter (§ 7 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1540 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 7 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 sah Folgendes vor: Waren unbeschränkt StPfl (§ 7 Abs 2, 3 AStG aF bis einschließlich VZ 2021) an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse iSd KStG, die weder Geschäftsleitung (§ 10 AO) noch Sitz (§ 11 AO) im Geltungsbereich dieses Gesetzes hatte und die nicht gemäß § 3 Abs 1 KStG vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ge) Veräußerungsgewinne (§ 11 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1553 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 11 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 nahm aus der Hinzurechnungsbesteuerung Folgendes heraus, um eine doppelte Hinzurechnung zu vermeiden: Gewinne, die die ausländische Gesellschaft aus der Veräußerung der Anteile an einer anderen ausländischen Gesellschaft oder einer Gesellschaft iSd § 16 REITG sowie aus deren Auflösung oder der Herabsetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Freigrenze bei gemischten Einkünften (§ 9 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1550 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Hat die ausländische Gesellschaft gemischte (dh "gute" und "schlechte" Einkünfte), blieben die "schlechten" Einkünfte außer Ansatz, wenn (= Freigrenze!) sie nicht mehr als 10 % der gesamten Bruttoerträge der Gesellschaft betrugen und die bei der Gesellschaft oder einem StPfl hiernach außer Acht zu lassenden Beträge insgesamt EUR 80 000 (für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Zwischengesellschaften iSd §§ 7–14 AStG aF bis einschließlich VZ 2021

ga) StPfl inländischen Gesellschafter (§ 7 AStG aF bis einschließlich VZ 2021) Rn. 1540 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 7 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 sah Folgendes vor: Waren unbeschränkt StPfl (§ 7 Abs 2, 3 AStG aF bis einschließlich VZ 2021) an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse iSd KStG, die weder Geschäftsleitung (§ 10 AO) noch Sitz (§ 11 AO) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 41. Gewinnausschüttungen von Zwischengesellschaften nach §§ 7–14 AStG (§ 3 Nr 41 EStG – aufgehoben ab VZ 2022)

Schrifttum (ab 2000): Grützner, Änderungen bei der Einkommensbesteuerung durch das SteueränderungsG 2001 und das UnternehmensteuerfortentwicklungsG, NWB F 3b, 5469; Lieber, Neuregelung der Hinzurechnungsbesteuerung durch das UntStFG, FR 2002, 139; Schönfeld, Verweist § 8 Abs 1 KStG auch auf § 3 Nr 41 EStG (Steuerbefreiung von Ausschüttungen ausländischer Zwischengesellschaften)...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / I. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG, und erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2 AStG

1. Beschränkte Steuerpflicht Falls die natürliche Person nach ihrem Wegzug weiterhin inländische Einkünfte i.S.v. § 49 Abs. 1 EStG bezieht, bleibt sie mit diesen Einkünften in Deutschland nach § 1 Abs. 4 im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht steuerpflichtig. Auch im Verhältnis zu Österreich als Wohnsitzstaat entstehen hierbei Besteuerungskonflikte, die das DBA Öst...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / C. Auswirkungen der DBA Österreich/Deutschland im Hinblick auf die im Rahmen des Wegzugs von Deutschland erhobenen Steuern

Das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland kennt zahlreiche Vorschriften u.a. im Einkommensteuer-, Erbschaft- und Schenkungssteuer- sowie im Außensteuergesetz, die bei einem Wegzug einer natürlichen Person greifen können. Nachfolgend sollen die Auswirkungen der DBA Österreich/Deutschland auf diese Vorschriften untersucht werden. I. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) § 3 Nr 41 S 1 Buchst a EStG

Rn. 1562 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 S 1 Buchst a EStG betraf Gewinnausschüttungen, dh Vorteile, die von der Zwischengesellschaft dem Gesellschafter gewährt wurden, die ihrer Natur nach unter § 20 Abs 1 Nr 1 EStG fielen ( Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 41 EStG Rz 2), also auch vGA. Diese wurden unter folgenden Bedingungen (dh sie mussten kumulativ erfüllt sein) gan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) § 3 Nr 41 S 1 Buchst b EStG

Rn. 1564 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 S 1 Buchst b EStG betraf Veräußerungsgewinne und gleichgestellte Sachverhalte. Mit "gleichgestellten Sachverhalten" war gemeint: Gewinne aus der Auflösung der ausländischen KapGes, Gewinne aus der Herabsetzung des Kapitals der ausländischen Gesellschaft. Rn. 1565 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Diese wurden unter folgenden Bedingungen (d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Überblick über § 3 Nr 41 EStG

Rn. 1559 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 S 1 EStG betraf 2 Tatbestände: Rn. 1560 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 S 1 EStG stellte daher von der ESt frei: Buchst a: Gewinnausschüttungen, soweit für das Kj (betreffend Beteiligung im PV)/Wj (betreffend Beteiligung im BV),...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 2. Erweitert beschränkte Steuerpflicht

Nach dem BMF-Schreiben vom 15.3.1996 [43] gehört Österreich nicht zu den niedrig besteuernden Ländern i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 AStG. Dies war bis 1993 der Fall, da es nach § 103 ÖstEStG a.F. eine generelle Vorzugsbesteuerung für Zuzügler gab. Ab 1994 ist eine niedrige Besteuerung i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG und damit u.U. eine erweitert beschränkte Eink...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Der Sinn und Zweck des § 3 Nr 41 EStG

Rn. 1554 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Hinzurechnungsbetrag ist (bei Beteiligung im PV) als Einkunft aus KapVerm anzusehen (§ 10 Abs 2 S 1 AStG aF bis einschließlich VZ 2021); wegen der Nichtanwendbarkeit des § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG (§ 10 Abs 2 S 3 AStG aF bis einschließlich VZ 2021) wäre das Teil-/Halbeinkünfteverfahren nicht anwendbar gewesen. Schüttete die Zwischenge...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Sinn und Zweck der Regelung

Rn. 1530 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 EStG wurde durch Art 1b des UntStFG (vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3858) eingefügt. Die Vorschrift betrifft – vereinfacht gesagt – Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne nebst gleichgestellten Sachverhalten in Bezug auf sog Zwischengesellschaften (nach den §§ 7–14 AStG). Rn. 1530a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Erfolgte bei Zwisc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Verfahrensrecht (§ 3 Nr 41 S 2 EStG)

Rn. 1567 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Prüfung, ob Hinzurechnungsbeträge der Est unterlagen (diese Frage ist eine der Tatbestandsvoraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr 41 Buchst a oder b EStG), erfolgte iRd gesonderten Feststellung nach § 18 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 (§ 3 Nr 41 S 2 EStG). Damit war auch in diesem Verfahren darüber zu entscheiden, in welc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG (Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG und Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG)

Rn. 1370 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG ist im Bereich des Teileinkünfteverfahrens die wohl praktisch am wichtigsten. Rn. 1370a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aufgrund der Einführung der AbgSt für nicht-betriebliche KapErtr iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG (insbesondere Dividenden) und § 20 Abs 1 Nr 9 EStG ergibt sich ab VZ 2009 Folgendes:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zeitlicher Anwendungsbereich der Vorschrift, Aufhebung

Rn. 1531 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 EStG war (§ 52 Abs 4c EStG aF) erstmals auf Gewinnausschüttungen, Veräußerungsgewinne und gleichgestellte Sachverhalte anzuwenden, wenn auf die Gewinnausschüttung, den Veräußerungsgewinn oder den gleichgestellten Sachverhalt § 3 Nr 40 S 1 Buchst a–d EStG idF Art 3 des Gesetzes vom 23.12.2000 (BGBl I 2000, 1433) anwendbar wäre. Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sachlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rn. 1532 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 EStG betraf Beteiligungen im PV und im BV.mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / gg) Wegzug von Unternehmern/Gesellschaftern ins Ausland

Rz. 272 In Zeiten zunehmender Internationalisierung und grenzüberschreitender Mobilität natürlicher Personen sind auch die Besteuerungsfolgen von Bedeutung, die das Steuerrecht an die Verlagerung des Wohnsitzes/der steuerlichen Ansässigkeit eines Unternehmers/Gesellschafters ins Ausland knüpft. Auch insoweit bestehen Unterschiede zwischen einer Beteiligung an einer Kapitalge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verfassungsrecht

Rn. 1534 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestanden nicht, die Vorschrift führte nur zu einer konsequenten Anwendung des Halb-/Teileinkünfteverfahrens (s Grützner, NWB F 3b, 5469).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Konkurrenz zum Teileinkünfteverfahren

Rn. 1535 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 S Rn 1376 Rn. 1536–1539 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / D. Auswirkungen des DBA Österreich/Deutschland im Hinblick auf typischerweise von Wegzüglern erzielte Einkünfte

Auch beim Wegzug nach Österreich gilt, dass deutsche Wegzügler nach dem Wegzug aus Deutschland im Regelfall noch Einkünfte aus deutschen Quellen generieren. Neben den Einkünften aus Kapitalvermögen (Dividenden), aus der tatsächlichen Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen, aus Vermietung und Verpachtung, aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens sind dies typischerwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Persönlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rn. 1533 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 EStG betraf natürliche Personen, per Verweis aufgrund § 8 Abs 1 KStG auch Körperschaften (R 8.1 Abs 1 Nr 1 KStR 2022; offen gelassen von BFH I R 84/15, FR 2017, 1142; aA für die Sieben-Jahres-Frist (s Rn 1562) Schönfeld, DStR 2006, 1216). Auch s Rn 20. Das in § 8b Abs 5 S 1 KStG geregelte pauschale BA-Abzugsverbot betrifft auch Gew...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Rechtsnachfolge in Kapitalgesellschaftsanteile

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / II. Step-up

Daneben besteht u.a. im Hinblick auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften die Möglichkeit eines sog. Step-ups. Dabei wird im Zeitpunkt des Zuzugs der gemeine Wert (und nicht der Buchwert) als Anschaffungskosten der Beteiligung betrachtet. Im Ergebnis wird mit diesem sog. Step-up verhindert, dass die vor dem Zuzug entstandenen Reserven in Österreich der Besteuerung unterlie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Grützner, Änderungen bei der Einkommensbesteuerung durch das SteueränderungsG 2001 und das UnternehmensteuerfortentwicklungsG, NWB F 3b, 5469; Lieber, Neuregelung der Hinzurechnungsbesteuerung durch das UntStFG, FR 2002, 139; Schönfeld, Verweist § 8 Abs 1 KStG auch auf § 3 Nr 41 EStG (Steuerbefreiung von Ausschüttungen ausländischer Zwischengesellschaften)?, DStR 2006, 1216; Nü...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 1. Beschränkte Steuerpflicht

Falls die natürliche Person nach ihrem Wegzug weiterhin inländische Einkünfte i.S.v. § 49 Abs. 1 EStG bezieht, bleibt sie mit diesen Einkünften in Deutschland nach § 1 Abs. 4 im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht steuerpflichtig. Auch im Verhältnis zu Österreich als Wohnsitzstaat entstehen hierbei Besteuerungskonflikte, die das DBA Österreich/Deutschland regelt.mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Option zur Körperschaftsteuer bei Personengesellschaften

Rz. 365 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes v. 25.6.2021 wurde die Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG eingeführt, die Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, ertragsteuerlich wie eine Körperschaft behandelt zu werden. Zweck der Vorschrift ist das Bestreben des Gesetzgebers nach einer rechtsformneutralen Besteuerung von Personen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Tatbestände des rückwirkenden Entfalls der hälftigen Steuerbefreiung (§ 3 Nr 70 S 3, 4 EStG)

Rn. 2594 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 70 S 3, 4 EStG enthalten Tatbestände, die einen rückwirkenden Entfall der hälftigen Steuerbefreiung vorsehen:mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / II. Probleme des Wegzugs bei bestehender inländischer typischer Betriebsaufspaltung

Rz. 263 Besteht eine typische Betriebsaufspaltung im Inland und ist ein Wegzug des inländischen Besitzeinzelunternehmers geplant, drohte nach der Rechtslage vor dem SEStEG durch Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht eine Betriebsaufgabe mit voller Gewinnrealisierung. Dies folgte aus dem sog. finalen Betriebsaufgabebegriff. Nur dann, wenn die Begründung einer inländischen ...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 4. Auslandsvermögen

Was als Auslandsvermögen i. S. des § 21 Abs. 1 ErbStG gilt, ist in § 21 Abs. 2 ErbStG genannt. Hier ist wie folgt zu differenzieren: In diesem Fall gelten alle Vermögensgegenstände der in § 121 BewG genannten Art, die auf einen ausländischen Staat entfallen, als Auslandsvermöge...mehr

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Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Kommentar Mit Schreiben vom 22.12.2023 veröffentlichte das BMF die Neufassung des AStG-Erlasses, nachdem es am 20.7.2023 bereits eine erste Entwurfsfassung vorgelegt hatte. Auf ca. 250 Seiten und in 1.024 Randnummern stellt die Finanzverwaltung ihre Auslegung des Außensteuergesetzes dar. Nicht im Anwendungserlass enthalten sind Ausführungen zu § 1 AStG. Damit umfasst der Anwe...mehr

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Globale Mindestbesteuerung:... / 1 Überblick: Das neue Mindeststeuergesetz und Begleitmaßnahmen

Das Gesetz zur Verwirklichung von Säule 2 der o. g. Zwei-Säulen-Lösung trägt den Namen Gesetz für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG). Beim MinBestRL-UmsG handelt es sich um ein Artik...mehr

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Globale Mindestbesteuerung:... / Zusammenfassung

Überblick Am 15.12.2023 hat der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen Regierungsentwurf zu einem "Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz" (MinBestRL-UmsG) zugestimmt; das MinBestRL-UmsG wird damit am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Kern dieses Gesetzes, welches der Umsetzung der Säule 2 ("Pillar Two") der sog. Zwei-Säulen-Lösung für steuerliche Heraus...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.4 Entwurf des neuen AStG-Anwendungserlasses

Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz v. 25.6.2021 (BGBl 2021 I S. 2035) wurden zum 1.1.2022 u.a. die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung und zur Wegzugsbesteuerung neugefasst. Vor diesem und u.a. auch vor dem Hintergrund der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Steueroasenabwehrgesetz veröffentlichte die Finanzverwaltung am 19.7.2023 einen Entwurf für die Aktualis...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.5 Fristverlängerung für AStG-Feststellungserklärungen

Aufgrund der ab dem 1.1.2022 anzuwendenden umfangreich durch das ATAD-Umsetzungsgesetz geänderten Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung verlängert das BMF die Fristen für die Abgabe der Erklärungen zur gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 1 bis 4 AStG und für die Abgabe der Anzeigen nach § 18 Abs. 3 Satz 2 AStG für das Feststellungsjahr 2022 für ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.7 Switch-over-Klausel und Inländerbeherrschung

In zwei Entscheidungen hat sich das FG Düsseldorf zu den Voraussetzungen des Methodenwechsels von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode nach § 20 Abs. 2 AStG (Switch-over-Klausel) geäußert. Konkret war fraglich, ob neben den Tatbestandsmerkmalen der Niedrigbesteuerung und dem Vorliegen passiver Einkünfte auch im Falle des § 20 Abs. 2 AStG die Inländerbeherrschung zu prüf...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.8 Rückkehrabsicht bei Wegzugsbesteuerung

Bei Wegzug einer im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person wird bei Erfüllen weiterer Voraussetzungen (z.B. bestimmte Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht und Betrachtungszeitraum) ein Veräußerungsgewinn i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG auch ohne Veräußerung der Anteile fingiert (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AStG). Beruht jedoch die Beendigung der unbeschränkten Ste...mehr

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Einführung eines Mindestste... / 7 Anpassung anderer Steuergesetze

Die Lizenzschranke des § 4j EStG wird nicht wie im Referentenentwurf noch vorgesehen vollständig abgeschafft.. Sie wird Aufwendungen, die nach dem 31.12.2023 entstehen, von 25 Prozent auf 15 Prozent abgesenkt. Dies diene der Abstimmung auf die Einführung der Mindestbesteuerung und die Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung abgestimmt. Die Lizenzs...mehr