Fachbeiträge & Kommentare zu Behandlungsfehler

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 335 BGB – Forderungsrecht des Versprechensempfängers.

Gesetzestext Der Versprechensempfänger kann, sofern nicht ein anderer Wille der Vertragschließenden anzunehmen ist, die Leistung an den Dritten auch dann fordern, wenn diesem das Recht auf die Leistung zusteht. Rn 1 Beim unechten Vertrag zu Gunsten Dritter (§ 328 Rn 12) muss der Versprechensempfänger die Leistung verlangen können, weil der Dritte es nicht kann; andernfalls w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voll beherrschbare Risiken.

Rn 4 An erster Stelle steht die Umsetzung der Rspr zu den voll beherrschbaren Risiken (zu Hygieneverstößen BGH NJW-RR 16, 1360 [BGH 16.08.2016 - VI ZR 634/15]; 20, 720 [BGH 18.02.2020 - VI ZR 280/19]; § 823 Rn 220). Die zu Gunsten des Patienten eingreifende Beweislastumkehr erstreckt sich allein auf das Vorliegen eines Behandlungsfehlers und die damit einhergehende objektive...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nachfrage.

Rn 9 Mit der Anknüpfung der Offenbarungspflicht an eine Nachfrage des Patienten normiert die Vorschrift eine Aufklärungspflicht, welcher der Behandelnde ggf. schon nach geltendem Recht aufgrund seiner vertraglichen Nebenleistungspflichten (§ 241 I) nachkommen sollte (Staud/Olzen, § 241 Rz 454). Dass nunmehr die Nachfrage tatbestandliche Voraussetzung einer Offenbarungspflich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Perspektiven.

Rn 174 Schien sich die Berufshaftung bislang weitgehend auf die Zusammenfassung von Fallgruppen zu beschränken, könnte in neuerer Zeit stärker gefragt werden, ob sich über die bisherigen Fallgruppen hinaus allgemeine Grundsätze der Berufshaftung entwickeln lassen. In diese Richtung könnten erste Entscheidungen des BGH deuten, in denen er die Beweislastumkehr bei groben Behan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB K

Kabotage Art. 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art. 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung 620 11 Kalkulationsirrtum 119 30 offener Kalkulationsirrtum 119 32 verdeckter Kalkulationsirrtum 119 31 Kampfsportarten 254 41 Kanonisches Recht vor 2229 ff 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art. 9 ROM I 11 Kapitalabfindung 1585 2 Abänderungsklage 843 7 Berechnung 843 7 wichtiger Grund 843 6 Kapitalanlagen Gewin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen 51 VersAusglG 5 ff. Amtsermittlungsgr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich 24 VersAusglG 4; 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleichswert einzelner...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abweichende gesetzliche Bestimmung.

Rn 11 Ausdrückliche gesetzliche Regelungen enthalten §§ 840 II, III, 841, 1833 II 2, § 46 2 BNotO, §§ 78 II 1, 116 VVG. Rn 12 Bei mehreren Schadensersatzpflichtigen kommt es entspr § 254 auf das Maß der Verursachung u des Verschuldens an (stRspr, BGHZ 17, 214, 222; 59, 97, 103). Beim internen Ausgleich einer kartellrechtlichen Geldbuße ist der wirtschaftliche Erfolg, den die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufklärung und Information.

Rn 70 Das deutsche Recht kennt keine generelle Pflicht der Parteien von Schuldverhältnissen zur gegenseitigen Aufklärung (Auskunft, Anzeige, Hinweis, Mitteilung, Offenbarung, Information), und zwar weder vertraglich noch außervertraglich. Das gilt auch für Personen, die fremde Angelegenheiten zu betreuen haben (BGH NJW 88, 1906f). Jedoch kennt das Gesetz zahllose einzelne Ta...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Kausalkette

Rz. 1077 Sind Verletzungen auf zwei (oder mehr) verschiedene Ereignisse zurückzuführen, ist für einen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher des ersten Ereignisses nur dann Raum, wenn eine einigermaßen verlässliche Abgrenzung der Auswirkungen der verschiedenen Schadenereignisse möglich ist[1121] Die Beweiserleichterungen des § 287 Abs. 1 ZPO können bei unvollständigen A...mehr

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§ 5 Verjährung / ee) Möglichkeit der Klage

Rz. 388 Für die Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen reicht es im Allgemeinen aus, wenn der Geschädigte auf der Grundlage der ihm bekannten Tatsachen zumindest eine aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Feststellungsklage erheben kann (auch Rdn 438).[324] Rz. 389 BGH v. 17.12.2020[325] fasst die rechtlichen Aspekte der risikolosen Klageerhebung wie ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / b) Wichtiger Grund

Rz. 34 § 843 BGB – Geldrente oder Kapitalabfindung Rz. 35 Wem nach §§ 843 Abs. 1, 844 Abs. 2 BGB Geldrenten zustehen, kann (nur!)[24] bei Vorliegen eines wichtigen Grundes anstelle der Rente (wegen vermehrter Bedürfnisse, Erwerbs- und Unterhaltsschadens) eine Abfindun...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung

Rz. 643 Hinweis Zum Verfahren Rdn 795 ff. Rz. 644 § 1643 BGB a.F. – Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte (Fassung bis 31.12.2022)mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (5) Rechtmäßiges Alternativverhalten

Rz. 485 Der Einwand eines hypothetischen Kausalverlaufs bei rechtmäßigem Alternativverhalten setzt zunächst die Feststellung voraus, dass das vom Schädiger zu verantwortende Verhalten überhaupt für den Schaden kausal geworden ist.[585] Erst anschließend betrifft der Einwand die Frage, ob die auf der Pflichtverletzung beruhenden Folgen dem Schädiger billigerweise auch zugerec...mehr

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§ 5 Verjährung / a) Tatsachenkenntnis

Rz. 378 Im Rahmen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist grundsätzlich die Tatsachen- und nicht die Rechtskenntnis entscheidend.[308] Erforderlich ist, dass der Gläubiger um die anspruchsbegründenden Umstände weiß und nicht, dass er den Vorgang rechtlich zutreffend beurteilt.[309] Liegt bei einem Schadensersatzanspruch der haftungsauslösende Fehler in einer falschen Rechtsanwendung ...mehr

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§ 5 Verjährung / III. Entstehung des Schadens

Rz. 986 Hinweis Zum Zeitpunkt der Schadenentstehung bei Fehlern von Anwälten und Steuerberatern Schultz VersR 1994, 142 und Späth VersR 1994, 790; zur Verjährung bei Fehlern des Rechtsanwaltes im Zusammenhang mit der Führung von Prozessen Wussow, WI 1995, 117 f. (Anm. zu BGH v. 7.2.1995 – X ZR 32/93). Rz. 987 Beim Schadenersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt kommt es für den ...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Drittleistungsträger

Rz. 408 Grob fahrlässige Unkenntnis schadet auch Drittleistungsträgern (z.B. Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, beamtenrechtlicher Dienstherr). Nachdem in der Gesetzesbegründung auch das Vertrauen in das Nichtverfolgen von Ansprüchen (u.a. auch mit Blick auf die stark verkürzte Verjährung eines möglichen Gesamtschuldnerausgleiches) und die Dispositionsfreiheit des...mehr

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§ 5 Verjährung / III. Geschädigtenmehrheit

Rz. 366 Die Verjährung ist für jeden Anspruchssteller getrennt zu prüfen (auch Rdn 231 f.). Der Verjährungseinwand bei Beteiligung von Gesamtschuldnern und Gesamtgläubigern hat nach §§ 425 Abs. 2, 429 Abs. 3 S. 1 BGB nur Einzelwirkung (auch Rdn 424). Rz. 367 Jeder einzelne Anspruchsteller ist für seine Rechtssicherung individuell zuständig. Das Verhalten anderer – parallel du...mehr

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§ 5 Verjährung / d) Wiederholte unerlaubte Handlung

Rz. 430 Bei wiederholten unerlaubten Handlungen, die mit jeweils neuen Verletzungen verbunden sind, stellt jede schädigende Teilhandlung eine verjährungsrechtlich selbstständige Schädigung dar, die einen Ersatzanspruch mit eigenem Lauf der Verjährungsfrist erzeugt.[406] Für jede Einzelhandlung läuft eine gesonderte Verjährungsfrist. Ist ein Schaden durch mehrere unterschiedl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.1 Zulässige Zwecke (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Die Krankenkasse darf Daten erheben und speichern, die für die Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft, einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses, erforderlich sind (Nr. 1). Der zulässige Rahmen ergibt sich aus §§ 5 bis 10 (versicherter Personenkreis) und §§ 186 bis 193 (Mitgliedschaft). Rz. 6 Ausdrücklich gestattet...mehr

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zfs 05/2024, Zur Abgrenzung... / Leitsatz

Primärschaden, auf den sich die haftungsbegründende Kausalität ausrichtet, ist nicht die Perpetuierung des Krankheitszustandes, der Anlass für die Behandlung gegeben hat, sondern vielmehr die durch den Behandlungsfehler herbeigeführte gesundheitlichen Befindlichkeit in ihrer konkreten Ausprägung OLG Oldenburg, Urt. v. 7.2.2024 – 5 U 33/23mehr

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zfs 05/2024, Zur Abgrenzung... / 2 Aus den Gründen:

II. Auf die Berufung des Klägers war das landgerichtliche Urteil abzuändern, weil die Einstandspflicht der Beklagten für die Schädigung des Klägers infolge der verspäteten MRT-Untersuchung festzustellen war. Von den Parteien nicht in Zweifel gezogen, stellt es einen groben Befunderhebungsfehler dar, dass im Hause der Beklagten nach der EEG – Untersuchung nicht zeitnah eine MR...mehr

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zfs 05/2024, Zur Abgrenzung... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger erlitt im Alter von 5 Jahren einen Schlaganfall. Die Behandler der Beklagten gingen anfangs von einem epileptischen Anfall aus. Ein Wach-EEG, das kurz nach Aufnahme im Hause der Beklagten gegen 12:27 Uhr gefertigt wurde, zeigte indessen keine epilepsietypischen Potentiale. Gleichwohl wurde erst um 20:14 eine MRT veranlasst, welche die Verdachtsdiagnose eines Me...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / d) § 630h Abs. 5 S. 1 BGB – Grober Behandlungsfehler

Rz. 289 Ist erwiesen, dass ein Gesundheitsschaden eingetreten und dem Arzt ein grober Behandlungsfehler unterlaufen ist, der geeignet ist, diesen Schaden herbeizuführen, wird dessen haftungsbegründende Kausalität vermutet.[744] Schärtl, NJW 2014, 3601 m.w.N.: Zitat Voraussetzung ist, dass der bei objektiver Betrachtung "schlechterdings nicht mehr verständliche und verantwortbar...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / e) § 630h Abs. 5 S. 2 BGB – Befunderhebung und Befundsicherung

Rz. 290 Besondere Bedeutung kommt der Rechtsprechung zu den Beweiserleichterungen auch für den Fall zu, dass dem Arzt (oder dem Krankenhaus) der Vorwurf zu machen ist, es an der medizinisch zweifelsfrei gebotenen Befunderhebung fehlen lassen zu haben, wenn diese mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gebracht hätte. Ist ein Verstoß ge...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 5. Arzthaftung

Rz. 282 Ein Patient, der den behandelnden Arzt auf Schadensersatz in Anspruch nehmen will, gerät leicht in Beweisnot, weil ihm in aller Regel die medizinischen Fachkenntnisse fehlen und er auch nicht über die Krankenunterlagen verfügt. Hinzu kommt, dass die Kausalität des Behandlungsfehlers für einen später auftretenden Schaden häufig schwer festzustellen ist. Ausgehend von e...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / c) § 630h Abs. 4 BGB

Rz. 288 Das Risiko des Einsatzes von Ärzten mit mangelnder Befähigung wird von der Beweislastumkehr von § 630h Abs. 4 BGB erfasst. Ausweislich der Gesetzesbegründung handelt es sich dabei um sog. Anfängerfehler.[742] BGH NJW 1984, 655: Zitat Die Übertragung einer selbstständig durchzuführenden Operation auf einen dafür noch nicht ausreichend qualifizierten Assistenzarzt ist ein...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 8. Exkurs I: Schadensersatz neben der Leistung

Rz. 251 Ein Schadensersatzanspruch neben der Leistung, erwächst einer Vertragspartei gegen die andere, wenn diese schuldhaft eine vertragliche Nebenpflicht verletzt hat. Grundsätzlich hat der Gläubiger die Beweislast dafür, dass der Schuldner objektiv eine ihm obliegende Pflicht verletzt hat.[619] Der Gläubiger muss darüber hinaus auch den Kausalzusammenhang zwischen Pflichtve...mehr

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§ 4 Zurückweisung verspätet... / II. Zurückweisung bei Fristsetzung, § 296 Abs. 1 ZPO

Rz. 22 Die für die Zurückweisung verspäteten Vorbringens bedeutsamsten Fristen im Sinne des § 296 Abs. 1 ZPO sind die Klageerwiderungsfristen, §§ 275, 276 ZPO. Aber BGH NJW 2012, 2808: Zitat Verteidigungsmittel sind in der Regel nicht "nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist" (§ 296 Abs. 1 ZPO) vorgebracht, wenn das Gericht nach Ablauf der gem. § 276 Abs. 1 S. 2 ZPO gesetzten...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / f) § 630h Abs. 2 BGB – Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht

Rz. 293 Der § 630h Abs. 2 BGB greift beweisrechtlich in den Bereich der Aufklärungspflicht des Behandelnden und der Einwilligung des Patienten ein. Jeder ärztliche Eingriff erfüllt den objektiven Tatbestand einer Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB. Dieser Eingriff ist jedoch nicht rechtswidrig, wenn der Patient seine Einwilligung gem. § 630d BGB erteilt hat. Seine Einw...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / a) § 630h Abs. 1 BGB

Rz. 284 Gem. § 630h Abs. 1 BGB wird das Vorliegen eines Behandlungsfehlers vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten geführt hat. Dem Patienten kommt insoweit eine Umkehr der Beweislast [731] zugute. Der Arzt muss bei Üb...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz, geleisteter / 3 Bei betrieblicher Veranlassung des Schadens besteht Betriebsausgabenabzug

Sind Schadensersatzleistungen betrieblich veranlasst, können sie als Betriebsausgaben abgezogen werden. Ein betrieblicher Anlass ist beispielsweise gegeben, wenn der Schaden bei Ausübung der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit entsteht oder wenn schlechte Waren geliefert oder schlechte Werkleistungen ausgeführt werden. Auch im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.1 Sicherstellung

Rz. 15 Der Sicherstellungsauftrag ist eine der Zentralnormen des Vertrags(zahn)arztrechts, ohne den der Naturalleistungs- oder Naturalverschaffungsanspruch (Sachleistungsprinzip) eines Versicherten gegenüber seiner Krankenkasse nicht realisiert werden könnte. Die gesetzliche Krankenversicherung ist vom Sachleistungsprinzip geprägt, was bedeutet, dass die Krankenkassen sämtli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arzthaftung.

Rn 75 Der Patient trägt zunächst die Beweislast für das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers, wobei ihm im Einzelfall Beweiserleichterungen in Form des Anscheinsbeweises zugutekommen können (Müller NJW 97, 3049, 3052; s dazu auch oben Rn 42). Erforderlich ist insoweit der Nachweis, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschl der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweis des Gegenteils.

Rn 15 Der Beweis des Gegenteils wird in § 292 S 1 erwähnt. Er dient va der Widerlegung gesetzlicher Vermutungen (§ 292 Rn 4), von Beweisregeln (§ 286 Rn 18) und von öffentlichen Urkunden (§§ 415 ff). Anders als beim Gegenbeweis genügt es für die erfolgreiche Beweisführung nicht, dass das Gericht in seiner Überzeugung unsicher geworden ist; vielmehr muss dem Gericht die volle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Haftungsausfüllende Kausalität.

Rn 8 Der Ursachenzusammenhang zwischen dem zum Schadensersatz verpflichtenden Verhalten und dem Entstehen des Schadens im Einzelnen unterfällt als Teil der haftungsausfüllenden Kausalität dem Anwendungsbereich des § 287. Nach dieser Vorschrift ist zB zu beurteilen, ob die behauptete Arbeitsunfähigkeit auf dem unfallbedingten Schaden beruht (BGH NVersZ 05, 65). Das Gleiche gi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Die ›Beweiserleichterung bis zur Beweislastumkehr‹.

Rn 83 Seit Jahrzehnten greift der BGH bei schwierigen Beweislagen auf die Rechtsfigur der ›Beweiserleichterungen bis zur Beweislastumkehr‹ zurück, so etwa bei Verletzung der ärztlichen Dokumentationspflicht (BGH NJW 72, 1520; BGHZ 72, 132 ff = NJW 78, 2337), bei der Nichtbeachtung der Dokumentationspflicht des Versicherungsvermittlers nach §§ 61 I 2, 62 VVG (BGHZ 203, 174, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arzthaftung.

Rn 42 Im Arzthaftungsrecht ist der Anwendungsbereich des Anscheinsbeweises eher eingeschränkt, weil nicht ohne weiteres aus dem Misslingen einer ärztlichen Behandlung auf ein Verschulden des Arztes geschlossen werden kann (vgl Laumen FS Jaeger 14, 71, 74). Ein Anscheinsbeweis ist jedoch zu bejahen, wenn die medizinische Behandlung zu einem Schaden geführt hat, der typischerw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Inhaltliche Anforderungen.

Rn 93 Da die konkrete Behauptungslast von der jeweiligen Prozesssituation im Einzelfall abhängig ist, lassen sich allgemeingültige Grundsätze nur für die abstrakte Behauptungslast aufstellen (vgl Schultz NJW 17, 16 ff; Arz/Gemmer JuS 20, 935 ff). Die Rspr verlangt insoweit, dass der Kl Tatsachen vorträgt, die iVm einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erfahrungssätze.

Rn 11 Gegenstand des Beweises können auch Erfahrungssätze sein. Darunter sind Regeln der allgemeinen Lebenserfahrung sowie die iRe besonderen Fach- und Sachkunde erworbenen Regeln aus Kunst, Wissenschaft, Handwerk und Gewerbe, Handel und Verkehr zu verstehen (MüKoZPO/Prütting Rz 44). Dazu gehört auch das Bestehen eines Handelsbrauchs (BGH NJW-RR 89, 991 f [BGH 30.03.1989 - I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / (3) Gutachten.

Rn 17 Auch das Gutachten oder seine Erläuterung im Prozess kann den Verdacht der Parteilichkeit erwecken. Dies kann sich ergeben etwa aus sprachlichen Entgleisungen und unsachlichen Reaktionen (BGH NJW 81, 2009; Frankf MedR 22, 750 [OLG Frankfurt am Main 20.08.2021 - 17 W 16/21] m Anm Frahm: Unterstellung ›unmoralischen‹ Verhaltens; Hamm MDR 15, 1320 [BGH 07.07.2015 - X ZR 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die einzelnen Sachgebiete des Abs 1.

Rn 3 Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften, wie sie Abs 1 Nr 1 regelt, verlangen zunächst in persönlicher Hinsicht (Rn 2e aE) die Beteiligung einer Bank, einer Sparkasse, eines Kredit- oder Finanzinstituts (Hambg MDR 18, 1327; Bambg WM 18, 2243). Ein entspr Institutsregister im Internet führt die BaFin (§ 32 V KWG). Sachlich muss es um einen Anspruch gehen, der einem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Arzthaftung. In Fällen der Arzthaftung ist für die Bestimmung des Erfolgsorts maßgeblich, wo der Gesundheitsschaden eingetreten ist. Das gilt bei Behandlungs- wie auch bei Aufklärungsfehlern (vgl BGHZ 176, 342, 346 f; Hamm GesR 15, 632). Tritt der Gesundheitsschaden aufgrund einer in mehreren Schritten und an verschiedenen Orten erfolgten Heilbehandlung erst nach der K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzung der Erklärungslast.

Rn 9 Zunächst hat jede Partei ihre allgemeine Darlegungslast zu beachten. Sie trägt für die tatsächlichen Behauptungen, für die sie die obj Beweislast hat, diese abstrakte Darlegungslast (s.u. § 286 Rn 86). Dieser genügt sie, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 14 Zu beachten sind unterschiedliche Bewertungen der materiellen und der prozessualen Rechtslage in verschiedenen Verfahren (zB unterschiedliche Kausalitätsbegriffe, Verschuldensmaßstäbe oder Beweissituation, etwa bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers hinsichtlich der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Arzthaftung: Beweislastumkehr bzgl der Kausalität zu La...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Aufwand (Nr 3).

Rn 23 Unter Feststellung des Aufwands für die Beseitigung eines Sachschadens iSd § 485 II 1 Nr 3 ist derjenige Aufwand zu verstehen, der dem jeweiligen ASt eines selbstständigen Beweisverfahrens für die Beseitigung des Schadens entstehen würde (VG Gießen 18.8.16 – 4 O 2737/15.GI). Gefragt werden kann bzgl Mängeln nach möglichen Beseitigungsmaßnahmen (Karlsr BauR 06, 1950) u ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 27 Die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten stellen solche des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, sofern die Parteien u der Streitgegenstand beider Verfahren identisch oder teilidentisch sind; im selbstständigen Beweisverfahren ergeht grds keine Kostenentscheidung, es ist deshalb über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Regelfall im H...mehr