Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsunfähigkeit

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Kulanzentscheidung und Vereinbarungen über die Leistungspflicht

Rz. 274 Eine befristete Leistungszusage, die für den Versicherungsnehmer eindeutig erkennbar lediglich eine Kulanzentscheidung darstellt, stellt kein Anerkenntnis dar, das den Versicherer über den zugesagten Zeitraum hinaus binden würde.[685] Sofern der Charakter als Kulanzentscheidung für den Versicherungsnehmer nicht ausreichend ersichtlich ist, ist im Zweifel von einem An...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Kompensationsmöglichkeiten

Rz. 94 Es gilt zudem der allgemeine Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme aus Treu und Glauben (§ 242 BGB), gegen den der Versicherte ausnahmsweise durch das Unterlassen einer Therapiemaßnahme verstoßen kann, auch ohne vertraglich geregelte Obliegenheit. Im Rahmen der Zumutbarkeit muss sich der Versicherungsnehmer Kompensationsmöglichkeiten entgegenhalten lassen. Trifft...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Verschlechterung des Gesundheitszustandes im Prozess

Rz. 313 Wird im Prozess eine weitere Verschlechterung des Gesundheitszustandes der versicherten Person geltend gemacht, so ist fraglich, ob dies eine zulässige Klageänderung i.S.d. § 263 ZPO darstellt. Generell liegt keine statthafte Klageänderung vor, wenn neuer Prozessstoff, für den das bisherige Ergebnis der Prozessführung keine ausreichend geeignete Grundlage bildet, ein...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Krankheit

Rz. 32 Krankheit ist vom Grundsatz her ein regelwidriger physischer oder psychischer Zustand der versicherten Person bzw. eine Störung der Lebensvorgänge im Organismus, die geeignet ist, die Ausübung eines Berufs funktionell zu beeinträchtigen.[73] Auf eine Behandlungsbedürftigkeit kommt es allerdings nicht an.[74] Der Krankheitsbegriff ist schwer zu fassen, weil selbst in d...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Historische Entwicklung

Rz. 1 Die private Berufsunfähigkeitsversicherung geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Damals wurden erstmals als Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung private Versicherungen gegen das Risiko der "Invalidität" angeboten. Dies vor allem, um Versicherte bei fehlendem Schutz in der damals ebenfalls aufkommenden Sozialversicherung abzusichern. Seit 1964 sprechen die seinerz...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Sinn und Zweck des Nachprüfungsverfahrens

Rz. 323 Es handelt sich bei Berufsunfähigkeit nicht um einen Versicherungsfall, der trotz der zu stellenden Prognose stets und immer auf Dauer besteht. Daher geht es im Kern bei der Nachprüfung um die Fragestellung, ob der (gedehnte) Versicherungsfall noch immer vorliegt.[788] Gemäß § 174 VVG wird der Versicherer leistungsfrei, wenn er feststellt, dass die Voraussetzungen der ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Versicherung für fremde Rechnung

Rz. 289 Zunächst ist eine Versicherung für fremde Rechnung i.S.d. §§ 43 ff. VVG denkbar. Diese liegt vor, wenn mit dem Vertrag das Interesse eines anderen versichert werden soll, trotzdem aber der Versicherungsnehmer selbst Vertragspartner des Versicherers bleibt. Der versicherten Person soll jedoch die Leistung aus dem Vertrag zu Gute kommen. Neben den §§ 43 ff. VVG, auf die...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Versicherungsfähigkeit, § 11 MB/KT

Rz. 617 Versicherungsfähigkeit bedeutet die Zugehörigkeit des Versicherungsnehmers oder Versicherten zu der nach dem jeweiligen Tarif versicherbaren Personengruppe. Auch in § 15 Abs. 1 a MB/KT wird auf die Versicherungsfähigkeit Bezug genommen und der Wegfall mit Rechtsfolgen verbunden. Hinweis Zur Beurteilung der Rechtsfolgen ist danach zu unterscheiden, ob die Versicherungsf...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 169 Es gilt im Bereich der Verweisung eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Ist eine abstrakte Verweisungsklausel vereinbart, muss der Versicherungsnehmer für die Schlüssigkeit seiner Klage nicht nur darlegen, dass er seinen Beruf in seiner bisherigen Ausgestaltung nicht mehr ausüben kann. Er muss vielmehr zusätzlich vortragen, dass er auch keine anderen Tätigkeite...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Überblick

Rz. 198 In der Regel ist in der BUV die Vergleichbarkeit der reinen Differenz des im Beruf erzielten Einkommens nicht Vertragsinhalt, sondern die Gleichwertigkeit der Lebensstellung. Die Verweisungstätigkeit soll insgesamt der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entsprechen, damit in Bezug auf die Wertschätzung und die Vergütung ein spürbares Absinken unter das Niveau...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Medizinisches Sachverständigengutachten

a) Gerichtsgutachten Rz. 76 Die entsprechenden Feststellungen der medizinischen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit sind im Streitfall regelmäßig von einem gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen zu treffen, dem die konkrete Ausgestaltung des vom Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles ausgeübten Berufes und die sich aus dieser Berufsausübung ergebe...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Gesundheitsbeeinträchtigung

a) Grundsätzliches Rz. 30 Gemäß § 172 Abs. 2 VVG sowie § 2 Abs. 1 MB BUV/BUZ 22 und den meisten auf dem deutschen Markt befindlichen Bedingungswerken muss die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich dauerhaft außerstande sein, ganz oder teilweise den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben, um einen L...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 5 Besondere Bedeutung dürfte die selbstständige BUV durch die Abschaffung der "Berufsunfähigkeitsrente" in der gesetzlichen Sozialversicherung erlangt haben.[10] Seit der Gesetzesreform im Jahr 2000[11] gibt es lediglich noch eine Rente wegen voller oder teilweiser "Erwerbsunfähigkeit" für gesetzlich Versicherte (vgl. §§ 43, 241 SGB VI). Nur für vor 1961 Geborene wurde a...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Risikoausschluss nach § 3 Abs. 5 ARB bzw. Nr. 3.2.21 ARB 2012 – Vorsatztaten

Rz. 235 Nach § 81 VVG ist in der Schadensversicherung der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung (teilweise) frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt. Dieser gesetzliche Risikoausschluss wurde zugunsten der Versicherungsnehmer in § 4 Abs. 2 a ARB 75 dahin modifiziert, dass vom Versicherungsschutz...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / III. Anspruchsberechtigung

Rz. 288 Inhaber des Anspruches auf die Versicherungsleistungen ist grundsätzlich der Versicherungsnehmer, unerheblich, ob die Leistung bei Berufsunfähigkeit einer anderen Person erfolgen soll. Allerdings sind Fälle der Drittbeteiligung am Versicherungsverhältnis möglich, die zu einer anderen Beurteilung führen können.[721] 1. Versicherung für fremde Rechnung Rz. 289 Zunächst i...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / I. Versicherungsbedingungen zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 518 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk:mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Abtretungsverbote

Rz. 563 Werden alle Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgetreten, so ist die Abtretung der Rechte aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wegen § 399 BGB, § 400 BGB i.V.m. § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO unwirksam.[966] Gleiches soll für eine nachträgliche Vereinbarung des Austauschs des Versicherungsne...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 612 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO).[1065] Rz. 613 Ansprüche aus privaten Lebensversicherungen, die zum Vermögen des Schuldners gehören, sind grundsätzlich Teil der Insolvenzmasse des Schuldners gem. ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Rz. 3 Zunächst gab es die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit also nur als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ),[6] die abhängig ist vom Bestand der Hauptversicherung. Erst seit den 1970er Jahren ist die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) aufgekommen.[7] Für die BUZ kommt im Lichte der Vertragsfreiheit eine Kombination mit jeglichen (in der Regel jedoc...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Ablehnung der Leistungspflicht

Rz. 286 Als Ablehnung genügt jede Erklärung des Versicherers, die erkennen lässt, dass er zur bedingungsgemäßen Leistung nicht bereit ist. Richtiger Empfänger der Ablehnung ist nicht immer der Versicherungsnehmer, sondern ggf. auch der gesetzliche Vertreter[715] oder der Versicherte (zum Eintritt der Fälligkeit durch Ablehnung vgl. Rdn 256).[716] Rz. 287 Die Ablehnung musste ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Kriegsereignisse, innere Unruhen

Rz. 143 In § 5b und f MB BUV 22 sowie in § 2b und f MB BUZ 22 wird die Berufsunfähigkeit aus dem Versicherungsschutz ausgenommen, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen hervorgerufen wurde, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat. Der Ausschluss gilt jedoch nicht, wenn die versicherte Person in unmittelba...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Rentenzahlung und Beitragsfreistellung

Rz. 239 Nach § 1 Abs. 1 MB BUV/BUZ 22 ist die Leistungspflicht des Versicherers inhaltlich für den Fall, dass die versicherte Person während der Versicherungsdauer bedingungsgemäß berufsunfähig wird, wie folgt geregelt:mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Schnellfahrtveranstaltungen mit Kraftfahrzeugen

Rz. 148 In § 5d MB BUV 13 sowie § 3d MB BUZ 13 war Berufsunfähigkeit ausgeschlossen, die durch Beteiligung an Fahrtveranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bzw. den dazugehörigen Übungsfahrten entstanden ist, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Auch dieser Ausschluss ist in den Musterbedingungen 2016 nicht mehr enthalten. Es kommt nicht auf die tat...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 9. Atomare, biologische, chemische Waffen oder Stoffe

Rz. 158 Ausgeschlossen ist nach § 5g MB BUV 22 und § 3g MB BUZ 22 die Leistungspflicht, wenn die Berufsunfähigkeit unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen, sofern der Einsatz oder das Frei...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 11. Räumliche Beschränkung des Versicherungsschutzes

Rz. 162 Nach § 1 Abs. 6 der MB BUV/BUZ 22 besteht weltweiter Versicherungsschutz. Viele Bedingungswerke beschränken den Versicherungsschutz jedoch auf Versicherte, die ihren ständigen Wohnsitz in einem Land der Europäischen Union bzw. in enumerativ aufgezählten weiteren Ländern haben, und die sich nicht länger als sechs Monate außerhalb dieser Länder aufhalten. Solche Klause...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / H. Muster: Klage auf Leistung und Beitragsfreistellung aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 517 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.1: Klage auf Leistung und Beitragsfreistellung aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Zusatzversicherung) An das _________________________ Klage des Landwirtes Hans Schmerzensreich, Krankenhausstr. 4, 45307 Sorgenvoll – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Gründlich und Partner g...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / II. Geänderte Umstände

Rz. 337 Die Berufsfähigkeit des Versicherungsnehmers ist wieder hergestellt, wenn die bedingungsgemäßen Voraussetzungen des Versicherungsfalls nachträglich entfallen sind, also entweder eine bedingungsrelevante Verbesserung des Gesundheitszustandes des Versicherten oder der Eintritt geänderter Umstände es dem Versicherer ermöglichen, einen geeigneten Vergleichsberuf oder ein...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Fortschreibung des Einkommens

Rz. 212 Das vor Geltendmachung der Berufsunfähigkeit tatsächlich erzielte Einkommen ist bei dem für die Verweisbarkeit des Versicherten auf eine andere berufliche Tätigkeit gebotenen Einkommensvergleichs grundsätzlich nicht auf den Vergleichszeitpunkt fortzuschreiben.[539] Ausgangspunkt ist, dass es beim Einkommensvergleich entscheidend auf die Sicherstellung der individuell...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Formanforderungen

Rz. 362 In § 9 Abs. 4 MB BUV 22/§ 6 Abs. 4 BUZ, wie auch in § 174 Abs. 1 VVG ist geregelt, dass die Leistungspflicht des Versicherers nachträglich nur entfallen kann, sofern er eine rechtwirksame schriftliche Änderungsmitteilung abgibt. Eine formell ordnungsgemäße Änderungsmitteilung ist für ein Erlöschen der Leistungspflicht des Versicherers in der Berufsunfähigkeitszusatzv...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Privatgutachten

Rz. 80 Ein von einer Partei vorgelegtes Privatgutachten ist kein Sachverständigengutachten i.S.d. §§ 402 ff. ZPO, weil es nicht vom Gericht angeordnet worden ist. Es darf allenfalls mit Zustimmung beider Parteien als Beweismittel verwertet werden.[189] Ein Privatgutachten ist gleichwohl als substantiierter, also qualifizierter, urkundlich belegter Parteivortrag zu werten[190...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Änderung der Pflegebedürftigkeit

Rz. 345 Bei der Pflegebedürftigkeit können sowohl gesundheitliche Änderungen in positiver, als auch in negativer Hinsicht eine Rolle spielen. Liegt Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit vor, so ist nach vielen Bedingungswerken eine Leistungseinstellung gerechtfertigt, wenn der Umfang der Pflegebedürftigkeit der versicherten Person unter eine bestimmte Punktzahl sinkt...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Luftfahrtrisiko

Rz. 146 Vormals war nach § 5c MB BUV 13 sowie § 3c MB BUZ 13 eine Berufsunfähigkeit aufgrund von Unfällen der versicherten Person ausgeschlossen, die sie als Luftfahrzeugführer oder Lufttransportgeräteführer sowie als sonstiges Besatzungsmitglied des Luftfahrzeuges erleidet, oder die Folge der beruflichen Tätigkeit mit Hilfe eines Luftfahrzeuges sind. In den Musterbedingunge...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / d) Kräfteverfall

Rz. 38 Kräfteverfall ist das Nachlassen der körperlichen und geistigen Kräfte bzw. die Minderung der Belastbarkeit über den altersentsprechenden Zustand hinaus (vgl. Definition in § 172 VVG).[93] Es geht also – wie bei der Erkrankung – um eine regelwidrige gesundheitliche Entwicklung.[94] Abzustellen ist zum Vergleich auf den Zustand der Gesamtheit der Altersgruppe des Versi...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 6. Strahlenschäden

Rz. 150 Leistungsfrei ist die Versicherung gemäß § 5e MB BUV 22 und § 3e MB BUZ 22 auch dann, wenn Berufsunfähigkeit eintritt durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen gefährden, so dass zur Abwehr der Gefährdung eine Katastrophenschutzbehörde oder vergleichbare Behörde tätig wurde. Hiervon sind zuvor schon einige Bedingungswe...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Abgrenzung von Risikoausschluss und Obliegenheit

Rz. 190 Hat der Anspruchsberechtigte den Tod der versicherten Person gemeldet, stellt sich für den Versicherer die Frage, ob die weiteren Bedingungen für den Eintritt des Versicherungsfalls erfüllt sind bzw. ein Risiko eingetreten ist, für das der Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde. Abzugrenzen ist ein solcher Risikoausschluss von den Obliegenheiten, wobei es nach der ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Streitwertbemessung

Rz. 315 Für die Leistungsklage auf regelmäßige Rentenzahlungen bestimmt § 9 ZPO grundsätzlich den 3,5-fachen Wert der jährlichen Rente zum Streitwert.[770] Ein zusätzlicher Feststellungsantrag erhöht grundsätzlich den Streitwert. Liegt jedoch eine teilweise wirtschaftliche Identität der Begehren vor, erfolgt insoweit keine Streitwerterhöhung.[771] Rz. 316 Überschussanteile od...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Pfändungsschutz nach § 851c ZPO

Rz. 591 § 851c Abs. 1 ZPO regelt, dass Renten, die aufgrund von Verträgen gewährt werden, nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden dürfen, wenn die Verträge durch Vereinbarung bestimmter Produktmerkmale und Verfügungsbeschränkungen für die Alterssicherung bestimmt sind. Voraussetzung für den Pfändungsschutz ist, dassmehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Ursächlichkeit und Kausalitätsgegenbeweis

Rz. 459 Hat der Versicherer gemäß § 19 Abs. 2 VVG nach Eintritt des Versicherungsfalls [1137] wirksam den Rücktritt erklärt, ist er nicht zur Leistung verpflichtet. Ausnahmsweise bleibt die Leistungsverpflichtung bestehen, wenn die Verletzung der Anzeigepflicht sich auf einen Umstand bezieht, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für di...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / VII. Prozessuales

Rz. 563 In der Krankenversicherung besteht ein Abtretungsverbot. Das Klinik-Card-Verfahren verstößt als selbstständiges Garantieversprechen nicht hiergegen. Rz. 564 Aktivlegitimiert sind ausschließlich der Versicherungsnehmer oder der Versicherte im Umfang einer wirksam vorgenommen Benennung als Empfangsberechtigen gem. § 194 Abs. 3 VVG. Rz. 565 Der Versicherungsnehmer hat die...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Berufe mit erhöhtem Risiko

Rz. 122 Die Ausübung bestimmter Berufe bringt eine erhöhte Gefahr für Berufsunfähigkeitsversicherer mit sich. Zur Abschätzung dieses Risikos fragt der Versicherer vor Abschluss des Vertrages regelmäßig sowohl nach Vorerkrankungen, also auch nach der Art der Berufsausübung. Insbesondere sind diejenigen Berufe mit einer objektiven Risikoerhöhung verbunden, in denen überwiegend...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Bezugsberechtigung

Rz. 294 Sollen die Leistungen im Versicherungsfall an einen vom Versicherungsnehmer benannten Dritten erfolgen, so kann dieser dem Begünstigten eine Bezugsberechtigung nach Maßgabe der §§ 176, 159, 160 VVG, entsprechend den Vorschriften zur Lebensversicherung, einräumen.[730] Beispiel Ein Alleinverdiener will seinen Ehepartner für den Fall seiner Berufsunfähigkeit absichern u...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Vergleich der Berufstätigkeit

Rz. 372 Die Anforderungen an die Änderungsmitteilung differieren teilweise in der Rechtsprechung, insbesondere was den Vergleich der beruflichen Möglichkeiten des ehemaligen Zustandes mit dem neuen Zustand angeht.[897] Rz. 373 Wird eine Änderungsmitteilung damit begründet, es sei dem Versicherten aufgrund neu erworbener beruflicher Fähigkeiten möglich, nun eine andere Tätigke...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Rechtsprechungsbeispiele

Rz. 390 Wenn es darum geht, inwieweit sich der Versicherungsnehmer zu Fragen des Versicherers äußern muss, kann nach wie vor auch auf die zu § 16 Abs. 1 S. 1 VVG a.F. ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden, da im Hinblick auf die Anforderungen an Antworten auf ausdrückliche Fragen nach altem und neuem Recht kein entscheidender Unterschied besteht. Außerdem wird es a...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Beurteilungsmaßstab

Rz. 178 Der Maßstab für die Beurteilung der Ausbildung und Erfahrung bzw. der Kenntnisse und Fähigkeiten ist ein objektiv-individueller. Es kommt nicht darauf an, ob die versicherte Person die Kenntnisse und Erfahrungen, die sie besitzt, auch in ihrem letzten Beruf einsetzen musste; es kommt nur darauf an, dass sie überhaupt über diese verfügt – unbeachtlich, auf welchem Weg...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Auslegung von Antragsfragen

Rz. 400 Maßgebend für die Auslegung der Antragsfragen ist das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers. Zu fragen ist deshalb, wie dieser bei aufmerksamer Durchsicht und verständiger Würdigung die gewählte Formulierung unter Berücksichtigung ihres dabei erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muss – auch wenn es sich nicht um AGB bzw. AVB handelt.[991] Hinwei...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Auskunfts- und Untersuchungsrechte des Versicherers

Rz. 359 Der Versicherer kann auf seine Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich eine umfassende Untersuchung der versicherten Person durch seine beauftragten Ärzte verlangen (vgl. § 9 Abs. 2 BUV 22/§ 6 Abs. 2 BUZ 22).[862] Dazu gehört auch die Durchführung einer stationären Begutachtung des Versicherten. Außerdem gilt gemäß § 9 Abs. 2 S. 2 MB BUV 22/§ 6 A...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Ausschluss des Verweisungsrechts aufgrund Vertrauenshaftung

Rz. 230 Im Einzelfall kann es dem Versicherer nach den Grundsätzen der versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung verwehrt sein, sich auf eine Verweisung des Versicherten zu berufen. Nach den Grundsätzen der von der Rechtsprechung vor Geltung des VVG 2008 entwickelten versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung hat ein Versicherer für fehlerhafte Auskünfte bzw. Beratungen und...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Arbeitsmarktrisiko und Beschäftigungschancen

Rz. 216 Das Risiko der Arbeitslosigkeit ist nicht versichert. Dies leitet der BGH daraus ab, dass lediglich eine Berufsunfähigkeit "infolge" von Gesundheitsstörungen gemäß § 2 Abs. 1 BUZ zu einem entsprechenden Leistungsanspruch führt.[565] Der Versicherungsnehmer muss aber potenziell die Möglichkeit haben, im Vergleichsberuf eine freie Stelle zu finden.[566] Zur Beurteilung...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Regelungen zur Verweisung

Rz. 164 Nach § 172 Abs. 3 VVG kann als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.[395] Das Recht des Versicherers zur Verweisu...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / VII. Abweichender Inhalt des Versicherungsvertrages

Rz. 114 Ist der Vertrag zustande gekommen, kann sich weiter die Frage nach dessen Inhalt stellen. Grundsätzlich bestimmt sich der Inhalt des Vertrages nach den übereinstimmenden Erklärungen der Vertragsparteien. Eine Annahmeerklärung unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag (§ 150 Abs. 2 BGB). Rz. 115 I...mehr