Fachbeiträge & Kommentare zu Bestandskraft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.1 Abweichende Steuerfestsetzung und Erlass

Rz. 1 Aus Billigkeitsgründen kann eine Korrektur der steuerlichen Belastung erforderlich sein. Diese Billigkeitsgründe können im Steuerverfahren in verschiedenen Formen berücksichtigt werden. So kann die Steuer nach § 222 AO gestundet werden, wenn die Unbilligkeit ihrer Natur nach vorübergehend ist. Muss dagegen angenommen werden, dass sie endgültig eingetreten ist, kommt je...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1 Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit der Gebühr (§ 178a Abs. 1 AO)

Rz. 9 Die Gebühr nach § 178a AO entsteht mit dem Eingang des Antrags auf Durchführung eines APA beim zuständigen Bundeszentralamt für Steuern. Diese Behörde setzt sodann die nach § 178a Abs. 2 und 3 AO berechnete Gebühr mittels eines Verwaltungsakts fest. Dies geschieht bereits vor der Eröffnung des Verfahrens.[1] Mangels abweichender Regelung in § 178a AO wird diese Gebühr ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 39 Allgemein zu den Rechtsfolgen einer Billigkeitsmaßnahme vgl. § 163 AO Rz. 191. Ist die Steuer bereits gezahlt worden, kann der Erlass zur Erstattung oder Anrechnung dieser Steuer führen. Die Voraussetzungen hierfür sind die gleichen wie für einen Erlass einer noch nicht entrichteten Steuer. Schon der Gesetzestext, der auf gleiche Voraussetzungen beider Billigkeitsmaßn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.1 Allgemeines

Rz. 6 Ein Erlass nach § 227 AO ist bei allen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis möglich (vgl. §§ 3, 37 AO; s. Rz. 2). Da die Berechtigung zum Erlass der Finanzbehörde zusteht, ist klargestellt, dass § 227 AO nur auf Ansprüche des Steuerfiskus gegen den Stpfl. anwendbar ist, nicht auf Ansprüche des Stpfl. gegen den Steuerfiskus. Es ist auch undenkbar, dass die Einziehu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.4 Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung

Rz. 208 Die abweichende Steuerfestsetzung nach Abs. 1 S. 1 setzt keinen Antrag des Stpfl. voraus, auch seine Zustimmung ist nicht erforderlich.[1] In der Praxis wird jedoch eine Billigkeitsmaßnahme nach Abs. 1 S. 1 nur auf Antrag ergehen. Dagegen ist eine Billigkeitsmaßnahme nach Abs. 1 S. 2 nur mit Zustimmung des Stpfl. zulässig, da sich häufig nicht übersehen lässt, ob nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.1 Unbilligkeit aufgrund des Verfahrensrechts

Rz. 45 Die Institute der abweichenden Steuerfestsetzung, § 163 AO, oder des Erlasses, § 227 AO, dienen nicht dazu, die Vorschriften über die Änderung von Steuerbescheiden zu umgehen. Rechtswidrige Steuerbescheide können, anders als andere Verwaltungsakte nach § 130 AO, nicht jederzeit geändert werden, sondern nur, wenn die besonderen Voraussetzungen der §§ 172ff. AO vorliege...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.2 Wahl der Zusammenveranlagung

Rz. 76 Die Wahl der Zusammenveranlagung setzt die übereinstimmende Ausübung des Wahlrechts durch die Ehegatten voraus.[1] Die einseitige Wahl der Einzelveranlagung kann allerdings rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein (Rz. 73). Rz. 77 Eine steuerrechtliche Pflicht, der Zusammenveranlagung zuzustimmen, besteht nicht; die Zustimmung ist daher vom FA nicht erzwingbar.[2]...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.4 Ausübung des Veranlagungswahlrechts ab Vz 2013

Rz. 85 Nach § 26 Abs. 2 S. 4 EStG i. d. F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 v. 1.11.2011[1] kann die Wahl der Veranlagungsart innerhalb eines Vz nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Steuerbescheids nur noch unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Bis dahin ist die Wahl, die von den Ehegatten durch Angabe in der ESt-Erklärung ausgeübt wird, bindend. Der Geset...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1 Sofortige oder sukzessive Besteuerung

Der Gewinn aus der Veräußerung einer Praxis oder eines Anteils an einer Praxis ist auch dann bereits im Zeitpunkt der Veräußerung zu versteuern, wenn der Veräußerungserlös in Form wiederkehrender Bezüge bezahlt wird. Rechtsprechung und Verwaltung räumen dem Steuerpflichtigen in diesen Fällen aber ein Wahlrecht ein, entweder den Kapitalwert der Rente zum Zeitpunkt der Betrieb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.4 Antragserfordernis

Der Freibetrag wird gem. § 16 Abs. 4 Satz 1 nur gewährt, wenn der Steuerpflichtige dies beantragt. Folge der Antragspflicht ist auch das Wahlrecht des Steuerpflichtigen bei mehreren begünstigten Veräußerungsvorgängen (z. B. Veräußerung eines Kommanditanteils und Veräußerung eines Sozietätsanteils) zu bestimmen, für welchen Vorgang der Freibetrag gewährt werden soll. Der Antr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachträgliche Wahl der Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG; Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids

Leitsatz 1. Der Antrag auf Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommensteuerveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG (sog. Antragsveranlagung) stellt ein unbefristetes Veranlagungswahlrecht dar (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung). 2. Der Antrag nach § 32d Abs. 4 EStG kann zeitlich auch nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden, sofern die Steuerfestsetzung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage bis VZ 2012

Rn. 62 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Das G sieht für die Ausübung des Veranlagungswahlrechts keine Frist vor und enthält zudem keine Vorschrift über eine Bindung an die einmal getroffene Wahl. Eine Bindung tritt insb nicht zwischen den Eheleuten ein, denn die privaten Beziehungen der Ehepartner zueinander sollen gerade keinen Einfluss auf die Veranlagungsart haben, BFH BStBl II...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage ab VZ 2013 (§ 26 Abs 2 S 3 u 4 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach § 26 Abs 2 S 3 u 4 EStG idF ab VZ 2013 können die Ehegatten die einmal getroffene Wahl der Veranlagung für einen VZ bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides sowie im Rahmen von Änderungsveranlagungen, Einspruchs- oder finanzgerichtliches Verfahren nicht mehr beliebig oft ändern (BR-Drucks 54/11 v 04.02.2011, 54). Das G sieht lediglich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Maßgebliche Besteuerungsgrundlagen

Rn. 5 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die ESt wird nach dem vom StPfl im VZ bezogenen Einkommen veranlagt. Dieser Wortlaut des § 25 Abs 1 EStG stellt gegenüber § 2 Abs 5 EStG, nach dem das zvE die Bemessungsgrundlage für die tarifliche ESt bildet, lediglich eine sprachliche Ungenauigkeit ohne materiellrechtliche Auswirkung dar. Welches Einkommen der StPfl im VZ bezogen hat, richte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Unterbleiben der Veranlagung

Rn. 13 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine Veranlagung unterbleibt, wenn die ESt bei ArbN durch den LSt-Abzug als abgegolten gilt (§ 46 Abs 4 EStG); ferner im Falle der Abgeltung durch Steuerabzug bei beschränkter StPfl (§§ 50 Abs 5 u 50a EStG) oder durch Pauschalierung der LSt nach § 40 Abs 3 EStG, §§ 40, 40a, 40b EStG. Rn. 14 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine Veranlagung kann auc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rn. 36 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Beide Ehegatten/Lebenspartner müssen im maßgeblichen VZ unbeschränkt estpfl iSd § 1 Abs 1 o 2 EStG o § 1a EStG sein. Dies betrifft zunächst Personen, die Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, § 1 Abs 1 EStG. Ausländische Konsulbeamte mit Wohnsitz im Inland sind nicht unbeschränkt stpfl nach Art 49 I der Wiener Konsularrechtsk...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 5.2.1 Steuerrechtliche Wirkungen des Bilanzzusammenhangs

Rz. 279 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt, dass zum Zweck der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs, für das der Gewinn ermittelt worden ist, mit dem Betriebsvermögen am Schluss des vorhergehenden Wirtschaftsjahrs zu vergleichen ist. Das Anfangsvermögen am Beginn des Wirtschaftsjahrs, dessen Gewinn ermittelt werden soll...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.3 Wahl der Gewinnermittlungsart

Rz. 15 Eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgt nur, wenn der Stpfl. diese Gewinnermittlungsart wählt. Grundsätzlich hat die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG Vorrang vor der nach § 4 Abs. 3 EStG; wenn der Stpfl. keine Wahl trifft, ist daher der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln:[1] Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist nur zulässig, wenn der Stp...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.2 Bilanzberichtigung

Rz. 433 Eine Bilanzberichtigung hat zu erfolgen, wenn die Bilanz unrichtig ist, weil zwingende handels- und steuerrechtliche Grundsätze und Vorschriften nicht berücksichtigt worden sind. Eine Bilanzberichtigung liegt vor, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen ersetzt werden soll. Die Bilanzberichtigung kann alle Positionen der Bilanz hinsichtlich Ansatz und ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.2 Durchführung der Gewinnermittlung

Rz. 489 Bei der Durchführung der Einnahme-Überschussrechnung ist zwischen Anlage- und Umlaufvermögen zu unterscheiden. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens führen die Anschaffung oder Herstellung noch nicht zum Abzug von Betriebsausgaben; das Abflussprinzip des § 11 EStG gilt insoweit nicht. Stattdessen sind nach § 4 Abs. 3 S. 3 EStG Abschreibungen anzusetzen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 2 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 6 Unbeschränkt stpfl. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die nicht dauernd getrennt leben, haben die Möglichkeit, zwischen der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG und der Einzelveranlagung nach § 26a EStG. Nach § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB wird die Ehe von 2 Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.[1] Seit Inkrafttreten des Eheöffnung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückgängigmachung eines notariell beurkundeten Verzichts auf USt-Befreiung

Leitsatz Die Rückgängigmachung des Verzichts auf die Steuerbefreiung für eine Grundstückslieferung ist ohne die Beschränkung des § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG bis zum Eintritt der materiellen Bestandskraft (Unabänderbarkeit) der Umsatzsteuerfestsetzung möglich. Sachverhalt Die Klägerin, die A-GmbH, hatte mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 18.5.2009 ein bebautes Grundstück vo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung von § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG im Feststellungsverfahren – "Netto‐/ Bruttofeststellung" – Endgültige Einnahmelosigkeit einer Kapitalbeteiligung

Leitsatz 1. Bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG anzuwenden, so dass die Einkünfte nach Anwendung dieser Vorschriften grundsätzlich "netto" festzustellen sind. Zulässig ist aber auch, die § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG unterliegenden laufenden Einkünfte oder V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kaufpreisraten/-renten bei ... / 2.3.3 Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechts auf Zuflussbesteuerung

Das Wahlrecht zugunsten der sukzessiven Besteuerung muss spätestens bis zur Bestandskraft der Einkommensteuerveranlagung des Jahres, in dem der Veräußerungsgewinn erzielt wurde, ausgeübt werden.[1] Der BFH[2] hat entschieden, dass ein Antrag auf nachgelagerte Besteuerung auch noch im Einspruchsverfahren gegen einen geänderten Steuerbescheid gestellt werden kann, wenn dieser A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Zur Aufrechnung geeignete Forderungen, Gleichartigkeit

Rz. 5 Die Forderungen, die an der Aufrechnung teilnehmen, müssen entstanden sein. Das gilt sowohl für die Gegenforderung des Aufrechnenden als auch für die Hauptforderung des Aufrechnungsgegners. Eine Steuerforderung entsteht nach § 38 AO in dem Zeitpunkt, in dem der Tatbestand verwirklicht ist, bei periodischen Steuern mit Ablauf des Besteuerungszeitraums.[1] Rz. 6 Zur Aufre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 53 Die Aufrechnung wird durch Aufrechnungserklärung geltend gemacht. Für die Aufrechnungserklärung durch die Finanzbehörde und durch den Stpfl. gelten grundsätzlich die gleichen Regeln. Die Aufrechnungserklärung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, bedingungsfeindliche öffentlich-rechtliche Willenserklärung, durch die ein steuerschuldrechtliches Gestaltungsrecht ausg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3 Rechtsfolgen der Aufrechnung

Rz. 46 Die Aufrechnung ist Erfüllungsersatz und führt daher zum Erlöschen der beteiligten Forderungen.[1] Wirkung der Aufrechnung ist nach § 389 BGB, dass die Haupt- und die Gegenforderung, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in dem beide Forderungen sich erstmals aufrechenbar gegenüberstanden (Aufrechnungslage). Maßgebend für diese Aufrechnungslag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.4 Fälligkeit und Erfüllbarkeit

Rz. 28 Weitere Voraussetzung der Aufrechnung ist nach § 387 BGB, dass die Forderung des Aufrechnenden (die Gegenforderung) entstanden und fällig ist, der aufrechnende Gläubiger also die ihm gebührende Leistung fordern kann.[1] Die Fälligkeit der Forderung des Aufrechnenden ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung für die Aufrechnung.[2] Hängt die Fälligkeit der aufrechnend...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
In Vergangenheit unterlassene Einlage nicht über formellen Bilanzenzusammenhang erfolgswirksam nachholbar

Leitsatz Werden Sonderbetriebsausgaben, die aus privaten Mitteln bestritten worden sind, im Jahr der Entstehung des Aufwands nicht berücksichtigt, kommt eine erfolgswirksame Nachholung in einem Folgejahr nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs nicht in Betracht. Normenkette § 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 7, § 10a, § 35b Abs. 2 Sat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.3.2 Beschränkte Steuerpflicht

Dagegen liegt beschränkte Schenkungsteuerpflicht vor, wenn weder der Schenker noch die beschenkte Person (Erwerber) Inländer sind. Von der beschränkten Schenkungsteuerpflicht wird nur das Inlandsvermögen erfasst. Als Inlandsvermögen in diesem Sinne ist u. a. das folgende Vermögen anzusehen: im Inland befindliches land- und forstwirtschaftliches Vermögen; im Inland befindliches ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / gg) Bestandskräftige Ablehnung des Erstattungsantrags

Rz. 140 [Autor/Stand] Wiederholung eines Antrags nach Bestandskraft des ersten Ablehnungsbescheides. Wurde ein Antrag auf Erstattung gestellt und bestandskräftig abgelehnt, und stellt der Antragsteller in der Folgezeit den Antrag, der denselben Gegenstand betrifft, erneut, aber z.B. nachgebessert, steht die materielle Bestandskraft des ersten Bescheids grundsätzlich einer ma...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.3 Abführung der Abzugsteuer aufgrund eines trotz Festsetzungsverjährung erlassenen Haftungsbescheides

Der Vergütungsschuldner haftet für die Einbehaltung und Abführung der Steuer (§ 50a Abs. 5 EStG). Die Steuerfestsetzungsfrist beträgt grundsätzlich vier Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO). Sie beginnt mit Ablauf des Jahres in dem die Steuer entstanden ist bzw. mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steueranmeldung abgegeben wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.3 Abführung der Abzugsteuer aufgrund eines trotz Festsetzungsverjährung erlassenen Haftungsbescheides

Der Vergütungsschuldner haftet für die Einbehaltung und Abführung der Steuer (§ 50a Abs. 5 EStG). Die Steuerfestsetzungsfrist beträgt grundsätzlich vier Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO). Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuer entstanden ist bzw. mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steueranmeldung abgegeben wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2019, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

"… [13] II. Die gem. § 93 S. 1 VwGO zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Beschwerden sind zulässig, jedoch unbegründet." [14] 1. Der Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes steht nicht entgegen, dass die Beschwerdebegründung keinen ausdrücklichen Antrag enthält, da sich ihr bei zweckgerechter Auslegung gem. § 88 VwGO entnehmen lässt, das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Änderung gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (rückwirkendes Ereignis)?

Rz. 303 [Autor/Stand] Frage der Qualifizierung der nachträglichen Erteilung einer Freistellungsbescheinigung als rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO. Es erscheint fraglich, ob eine nachträglich erteilte Bescheinigung ein rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO im Hinblick auf eine vorangegangene Steueranmeldung oder (Entrichtungs-)St...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung des § 129 AO bei Abgabe elektronischer Steuererklärungen; offenbare Unrichtigkeit bei nicht ausgefüllter Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung

Leitsatz 1. Die in der Rechtsprechung des BFH zu § 129 AO entwickelten Grundsätze gelten auch bei der Einreichung elektronischer Steuererklärungen. 2. Ein Körperschaftsteuerbescheid ist offenbar unrichtig, wenn die Steuerpflichtige die Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung nicht ausgefüllt hat, obwohl sich aus den dem FA vorliegenden Steuerbescheinigungen und der Anlage W...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 11.2 Beschwer

Rz. 114 Nach § 350 AO setzt die Zulässigkeit des Einspruchs voraus, dass der Einspruchsführer zum Zeitpunkt der Einspruchseinlegung durch den Steuerbescheid beschwert ist (Einspruchsbefugnis).[1] Entsprechendes gilt für die Klage (§ 40 Abs. 2 FGO). Eine Beschwer ist dann gegeben, wenn rechtlich geschützte Interessen des Einspruchsführers durch das Verhalten der Finanzbehörde...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 2.1.3 Antrag

Rz. 13 Bei der Beurteilung des vollständigen Tatbestands für das Entstehen der Ansprüche kommt der Frage nach dem Antrag besondere Bedeutung zu. Der Antrag kann sowohl materielle Anspruchsvoraussetzung sein, kann jedoch auch lediglich verfahrensrechtliche Bedeutung haben. Welche Bedeutung der Antrag hat, ist aus der jeweiligen Anspruchsnorm oder den allgemeinen Vorschriften ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 118 Bindung... / 2.1 Voraussetzungen und Umfang der Bindungswirkung

Rz. 3 Die Anwendbarkeit von § 118 setzt zunächst einen Anspruchsübergang gemäß § 116 voraus. Auf gemäß § 81a BVG übergegangene Schadensersatzansprüche ist § 118 analog anzuwenden, da – wie § 81a Abs. 4 BVG verdeutlicht – es sich insoweit um eine mit § 116 grundsätzlich identische Regelung im sozialen Entschädigungsrecht handelt (OLG Hamm, Urteil v. 12.8.1999, 6 U 8/99). Eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 5 Einspruch gegen die Steuerfestsetzung

Rz. 9 Der Erklärende hat jedoch die Möglichkeit, nach §§ 347ff. AO Einspruch gegen seine eigene als Steueranmeldung wirkende strafbefreiende Erklärung einzulegen. Abweichend von BMF v. 3.2.2004, IV A 4 – S 1928 – 18/04, BStBl I 2004, 225, Tz. 12.7 kann darüber hinaus auch der Steuerschuldner Einspruchsführer sein, wenn er nicht der Erklärende ist.[1] Die Einspruchsfrist beträ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Stolperfalle Hausgeldklage / 5 Gültigkeit des Wirtschaftsplans

Von vornherein besteht keine Zahlungspflicht der Wohnungseigentümer, wenn lediglich ein Gesamtwirtschaftsplan, nicht aber auch die Einzelwirtschaftspläne beschlossen wurden (BGH, Beschluss v. 2.6.2005, V ZB 32/05). Eine Hausgeldklage ist in einem derartigen Fall zum Scheitern verurteilt. Ist im Übrigen der Beschluss über die Genehmigung des Wirtschaftsplans und der Einzelwir...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 7 Gleichstellung von Ehegatten mit Lebenspartnern, Abs. 8

Rz. 106 Durch das G. v. 15.7.2013[1] ist Abs. 8 in § 2 EStG eingefügt worden, wonach die Regelungen des EStG zu Ehegatten und Ehen auch auf (eingetragene) Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden sind. Das BVerfG[2] hat die §§ 26, 26b und 32a EStG für gleichheits- und deshalb verfassungswidrig angesehen, soweit Verheiratete und eingetragene Lebenspartner unterschie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 8.4 Wirkung

Rz. 44 Nach Bekanntgabe der Beschränkungsentscheidung muss die Finanzbehörde diejenigen Mitberechtigten hinzuziehen, die innerhalb der Antragsfrist begründet ihre Hinzuziehung beantragen. Die Finanzbehörde ist allerdings an einer Hinzuziehung ohne Antragstellung nicht gehindert. Rz. 45 Mitberechtigte, die keinen Antrag auf Hinzuziehung stellen und von der Finanzbehörde auch n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.8 Bildung und Auflösung der Rückstellung

Rz. 432 Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (Rz. 37ff.). Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen besteht die Bindung nicht an die tatsächlich aufgestellte Handelsbilanz, sondern an diejenige Handelsbilanz, wie sie nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung aufzustellen gewesen wäre.[1] Rz. 432a Entsprechend d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 37 Ergänzen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift war zum 1.1.2005 neu. Sie gilt auch für Leistungen nach dem Vierten Kapitel (vgl. § 42 Nr. 5). Nach dem Recht des BSHG war lediglich die Möglichkeit der Darlehensgewährung bei vorübergehender Notlage vorgesehen (früher § 15b BSHG, jetzt § 38). Die ergänzende Regelung des § 37 steht im Zusammenhang mit der Neukonzeption der Regelsätze (im Einzelnen dazu H...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 38 Darlehen... / 2.1.1 Tatbestand

Rz. 6 Abweichend zur Formulierung in § 15b Satz 1 BSHG enthält Abs. 1 Satz 1 eine enumerative Aufzählung von Leistungstatbeständen und nicht mehr den allgemeinen Begriff der laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt. Hierdurch ist klargestellt, welche laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt bei vorübergehender Notlage als Darlehen in Betracht kommen. Es muss also zunächst mu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 269 Das Berufungsgericht hatte ausgeführt, die Entscheidung des Rechtsstreits hänge von der Frage ab, ob der ohne Beteiligung des Beklagten erlassene Bescheid vom 26.1.2010 bestandskräftig sei und das Berufungsgericht gemäß § 118 SGB X binde. Insoweit seien das von dem Beklagten eingeleitete Verwaltungsverfahren und ein sich möglicherweise anschließendes sozialgerichtlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sozialversicherungsrech... / 2. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 487 Das Berufungsgericht war der Auffassung, dass sich der Beklagte nicht auf den Haftungsausschluss nach § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII berufen könne. § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII komme nur für "Versicherte" zur Anwendung. Diese Voraussetzung sei nicht erfüllt, weil der Kläger selbstständiger Unternehmer und auch nicht freiwillig versichert sei. Zur Klärung der strittigen R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sozialversicherungsrech... / 2. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 511 Das Urteil hielt der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. Die Revision wandte sich nicht dagegen, dass das Berufungsgericht die Anspruchsvoraussetzungen nach §§ 836 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB bejaht hatte. Dies war rechtlich auch nicht zu beanstanden. Rz. 512 Jedoch hatte das Berufungsgericht bei der Prüfung, ob die Beklagte gemäß § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII von dieser Haftu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sozialversicherungsrech... / 2. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 547 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung der Revision war der Senat an einer Sachentscheidung allerdings nicht bereits deshalb gehindert, weil das Berufungsgericht die Berufungsanträge nicht wiedergegeben hat. Ohne die Wiedergabe der Anträge leidet das Berufungsurteil zwar regelmäßig an einem von Amts wege...mehr