Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Den Gewerkschaftsbeauftragten kommt nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ein originäres Zugangs- und Teilnahmerecht zu, dass weder von einer Einladung des Betriebsrats oder der Betriebsratsversammlung noch von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängt. Es besteht daher selbst dann, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber die Teilnahme nicht wünschen. Das Teilnahmerecht ist nicht abdi...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Betriebsverfassung

Rz. 379 "Leiharbeitnehmer wählen, zählen aber nicht"– dies war der vom BAG in ständiger Rechtsprechung entwickelte Grundsatz,[854] nach dem Leiharbeitnehmer zwar im Entleiherbetrieb bei der Wahl eines Betriebsrats mitwählen dürfen,[855] aber bei den Schwellenwerten der Betriebsverfassung nicht zu berücksichtigen sind, sondern nur Stammbeschäftigte, z.B. bei der Bestimmung de...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / V. Praktische Einordnung

Rz. 378 Da mit den erfolgten Änderungen in § 80 Abs. 2 BetrVG und § 92 Abs. 1 BetrVG bisherige in der Rechtsprechung bereits weitgehend anerkannte Standards lediglich in das Gesetz aufgenommen wurden, hat sich durch die AÜG-Reform für die Praxis kein spezieller Anpassungsbedarf ergeben.[853] In der Praxis sind Auswirkungen allerdings insoweit spürbar, als die Betriebsräte mi...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Reichweite der Vorschrift

Rz. 374 Anders als bei § 80 Abs. 2 BetrVG war die Erstreckung der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers auf Personen, die nicht beim Arbeitgeber beschäftigt sind, noch nicht im Wortlaut der Regelung verankert. Gleichwohl entsprach es bereits nach bisheriger Rechtslage der wohl h.M., dass sich das Unterrichtungsrecht, wie dargestellt, auch auf den Einsatz von Leiharbeitnehme...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Vorlage von Unterlagen

Rz. 377 Nach § 92 Abs. 1 S. 1 BetrVG hat die Unterrichtung anhand von Unterlagen zu erfolgen, was typischerweise die Vorlage der die Personalplanung enthaltenden Dokumente wie Stellenpläne, Statistiken oder Analysen einschließt.[850] Ob ein Anspruch auf Vorlage darüber hinausgehender Unterlagen über den Einsatz von Fremdbeschäftigten, insbesondere der Originallisten über Ein...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / bb) Nachwirkung einer tarifvertraglichen Regelung

Rz. 115 Die Tariföffnungsklausel in § 1 Abs. 1b S. 3 AÜG differenziert nicht zwischen normativ geltenden und lediglich nachwirkenden Tarifverträgen. Grundsätzlich wirken auch Betriebsnormen, wie sie Abweichungen von der Überlassungshöchstdauer darstellen (hierzu oben Rdn 107, 113), gemäß § 4 Abs. 5 TVG nach, wenn die Tarifvertragsparteien nichts Abweichendes vereinbaren.[278...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / III. Allgemeiner Unterrichtungsanspruch, § 80 Abs. 2 BetrVG

1. Regelungskontext und frühere Rechtslage Rz. 352 Die Vorschrift des § 80 BetrVG enthält in Abs. 1 die Zuweisung allgemeiner Aufgaben an den Betriebsrat sowie in Abs. 2 ein für die Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderliches Informations- und Unterrichtungsrecht und ferner einen Anspruch auf Herausgabe einschlägiger Unterlagen.[783] Der nicht abschließende Aufgabenkatalog in ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / IV. Personalplanung, § 92 BetrVG

1. Regelungskontext und bisherige Rechtslage Rz. 371 Die Vorschrift des § 92 BetrVG statuiert Mitwirkungsrechte des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten und betrifft die grundlegende Personalplanung des Arbeitgebers für den Betrieb. Nach § 92 BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat über seine Personalplanung, daher den gegenwärtigen wie zukünftigen Per...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Zahlen zum Fremdpersonaleinsatz durch On-Site-Werk- oder Dienstverträge

Rz. 13 Zum Einsatz von Fremdpersonal im Betrieb durch den Abschluss von Werk- oder Dienstverträgen (auch bekannt unter dem Begriff "On-Site-Werkverträge") gibt es im Gegensatz zur Zeitarbeit bis heute keine regelmäßig erhobenen repräsentativen Zahlen. Die Bundesagentur für Arbeit führt über die Anzahl der Werkvertragsvergaben keine Statistik. Dies liegt daran, dass die Koste...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / I. Koalitionsvertrag des Jahres 2013

Rz. 15 Der seit Jahrzehnten geführte Kampf der Gewerkschaften gegen die "Flucht in die Leiharbeit" hatte sich nach 2011 neue Gegner auserkoren: Nunmehr ging es gegen sämtliche Formen eines pauschal als "missbräuchlich" eingestuften Fremdpersonaleinsatzes, zu denen auch die Einschaltung von Drittpersonal auf der Grundlage von Werk- oder Dienstverträgen gezählt wurde. Neben ei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Tarifpolitische Angelegenheiten

Rz. 6 Zur Tarifpolitik zählen alle Bestrebungen der Sozialpartner, die auf den Abschluss, die Änderung oder die Beendigung von Tarifverträgen gerichtet sind. Angelegenheiten tarifpolitischer Art sind solche Fragen, die die Anwendung und künftige Ausgestaltung der für den Betrieb geltenden Tarifverträge betreffen. Beispiele Unterrichtung über den Stand laufender Tarifverhandlu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.7 Integration ausländischer Arbeitnehmer

Rz. 15 Durch die im Zuge der BetrVG-Reform im Jahr 2001 aufgenommene ausdrückliche Nennung der Integration ausländischer Arbeitnehmer als Themenkomplex der Betriebsversammlung soll die gemeinsame Verantwortlichkeit der Belegschaft, des Betriebsrats und des Arbeitgebers für die Ausländerintegration klargestellt und die innerbetriebliche Diskussion über den Abbau von Fremdenfe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Verbot der Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs oder des Betriebsfriedens

Rz. 20 Ferner haben die Teilnehmer einer Betriebsversammlung alle Betätigungen zu unterlassen, durch die der Arbeitsablauf oder der Frieden im Betrieb beeinträchtigt wird. Die bloße Möglichkeit einer Beeinträchtigung genügt nicht; vielmehr muss es zu einer konkreten Störung kommen. Unter Arbeitsablauf wird dabei die organisatorische, räumliche und zeitliche Gestaltung des Ar...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.6 Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit

Rz. 14 Ferner stellt § 45 Satz 1 BetrVG klar, dass auch die Erörterung von Gleichstellungsfragen zum Aufgabenbereich der Betriebsversammlung gehört. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Betriebsrat von in Betracht kommenden und gewünschten Förderungsmaßnahmen direkt erfährt und sie im Anschluss mit dem Arbeitgeber erörtern kann.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Verbot von Arbeitskampfmaßnahmen

Rz. 19 Gemäß § 74 Abs. 2 Satz 1 BetrVG sind Maßnahmen des Arbeitskampfs zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat unzulässig. Aus der entsprechenden Anwendung folgt, dass auch die Betriebsversammlung sich jeglicher arbeitskampfbezogenen Äußerung und Maßnahme zu enthalten hat. Beispiele Unzulässig sind deshalb etwa Abstimmungen über die Durchführung von Arbeitsniederlegungen, die Ver...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Folgen der Nichteinhaltung der Grenzen

Rz. 25 Fragen, deren Behandlung in der Betriebsversammlung nicht zulässig ist, dürfen nicht Gegenstand der Tagesordnung sein und auch nicht spontan während der Betriebsversammlung erörtert werden. Der Versammlungsleiter hat als Inhaber des Haus- und Ordnungsrechts die Einhaltung der Grenzen zu überwachen und dafür zu sorgen, dass sämtliche Teilnehmer diese Schranken einhalte...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / I. Wirkung der Höchstüberlassungsdauer und des Equal-Pay-Gebots

Rz. 23 Nach bisheriger Bewertung der beteiligten Akteure verfehlt die Reform ihr gewünschtes Ziel, die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern zu verbessern. So wurde bereits im Herbst 2018 eine Petition seitens des Betriebsrates eines großen deutschen Personaldienstleistungsunternehmens zur Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer gestartet.[53] Gut nachvollziehbar wird in ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Informationspflicht

Rz. 243 Flankiert wird die zwingende Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung zwischen Verleiher und Entleiher und die Konkretisierung der eingesetzten Leiharbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 S. 5, 6 AÜG durch eine Pflicht des Verleihers, den Leiharbeitnehmer darüber zu informieren, dass er an einen Dritten (Entleiher) überlassen wird. In § 11 Abs. 2 S. 4 AÜG hieß es in der ab dem 1...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Wahrung der Grundsätze der betriebverfassungsrechtlichen Friedensordnung

Rz. 17 Neben dem Erfordernis der "unmittelbaren Betroffenheit" wird eine weitere Schranke durch den in § 45 Satz 1 2. HS BetrVG erfolgten Verweis auf die Grundsätze der betriebsverfassungsrechtlichen Friedensordnung geschaffen. Die dort genannten Verbote, Verbot von Arbeitskämpfen, der Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs und des Betriebsfriedens sowie das Verbot der parteipo...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / dd) Innerbetriebliche Stellenausschreibungen

Rz. 186 Nach der Rechtsprechung des BAG kann auch im Fall einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung (§ 93 BetrVG) der mit dem Mitbestimmungsrecht des § 93 BetrVG verfolgte Schutzzweck es rechtfertigen, dass die Arbeitsplätze auch der selbstständigen Mitarbeiter einzubeziehen sind.[319] Jedenfalls kann der Betriebsrat die Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 20 Über Streitigkeiten über die Teilnahme und Befugnisse der Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft und der Arbeitgeberverbände entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren, § 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ArbGG (BAG, Beschluss v. 18.3.1964, 1 ABR 12/63 [28]). Wegen der meist gegebenen Eilbedürftigkeit dürfte regelmäßig der Erlass einer einstweiligen Verfü...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Teilnahmerecht

Rz. 9 Der Gewerkschaftsbeauftragte hat die Befugnis, an der Betriebsversammlung beratend teilzunehmen. Dies umfasst auch das Recht, sich mit Wortmeldungen, an der Diskussion zu beteiligen. Ihm ist daher auf Wortmeldung das Wort zu erteilen.[1] Seine Beiträge müssen sich allerdings dabei an der Tagesordnung und dem Aufgabenbereich der Betriebs- und Abteilungsversammlung ausri...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / aa) Arbeitnehmerstatus

Rz. 118 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein fälschlich als Solo-Selbstständiger Beschäftigter sich ggü. dem Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kündigung, wenn das "Arbeitsverhältnis" zu einem solchen Mitarbeiter ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes nach § 1 KSchG gekündi...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 5. Begrenzung der zulässigen Überlassungsdauer auf 18 Monate

Rz. 13 Mit dem AÜG-Änderungsgesetz vom 21.2.2017 wurde eine gesetzliche Höchstüberlassungsdauer (wieder) eingeführt. Nachdem die Überlassungshöchstdauer von früher zwölf Monaten im Rahmen der sogenannten "Hartz-Reformen"[19] abgeschafft worden war, sieht das aktuelle AÜG eine ähnliche Beschränkung wieder vor.[20] Bis zur Gesetzesnovelle war dem AÜG hinsichtlich des zeitliche...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Verbot parteipolitischer Betätigung

Rz. 22 Parteipolitische Betätigung liegt nicht nur in dem Eintreten für eine Partei, sondern auch für jede sonstige politische Gruppierung oder für eine bestimmte politische Richtung (BAG, Beschluss v. 12.6.1986, 6 ABR 67/84 [1]). Die strengen Grundsätze, die § 75 Abs. 2 Satz 2, 1. HS BetrVG den Amtsträgern in der Betriebsverfassung auferlegt, indem er jede parteipolitische B...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / II. Entstehungsgeschichte und Hintergrund der Bereichsausnahme

Rz. 39 Ausgangspunkt der Neuregelung einer Bereichsausnahme für den öffentlichen Dienst war eine Gesetzesinitiative der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, die Ende Oktober 2013 einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat einbrachten.[66] Der vom Bundesrat angenommene Antrag zielte darauf ab, die Personalgestellung im öffe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Ausgangspunkt

Rz. 3 Auf einer Betriebs- und Abteilungsversammlung dürfen nur Angelegenheiten erörtert werden, die "den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen". Dazu zählen zum einem die originär betrieblichen Fragen über das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern des Betriebs und alle Angelegenheiten, die zum Aufgabenbereich des Betriebsrats gehören. Zum anderen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Zugangsrecht

Rz. 7 Da der Gewerkschaftsbeauftragte ein gesetzliches Teilnahmerecht hat, darf der Arbeitgeber ihm den Zugang zum Veranstaltungsraum nicht versperren. Das Teilnahmerecht setzt eine Zutrittsrecht zum Betrieb zwangsläufig voraus.[1] Insofern ist das Hausrecht des Arbeitgebers eingeschränkt.[2] Dies setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber weiß, welcher Person er Zutritt gewähr...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Inhaltliche Anforderungen an eine tarifvertragliche Regelung

Rz. 110 Die Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche können nach § 1 Abs. 1b S. 3 AÜG eine von § 1 Abs. 1b S. 1 AÜG abweichende Überlassungshöchstdauer festlegen. Dies ermöglicht eine Verlängerung und eine Verkürzung der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer.[256] Auch wenn dies nicht ausdrücklich geregelt ist, sind mit der Öffnungsregelung erst recht auch tarifliche Abweichu...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / cc) Regelungstechnische Anforderungen an die Nachzeichnung

Rz. 124 Die tarifvertraglichen Regelungen können grundsätzlich nur so übernommen werden, wie sie im Tarifvertrag vereinbart sind. § 1 Abs. 1b S. 3 AÜG verlangt eine inhaltsgleiche Übernahme.[300] Die Betriebsparteien müssen allerdings nicht zwingend den gesamten Tarifvertrag übernehmen, sondern können sich nach dem Gesetzeswortlaut auf die von der gesetzlichen Überlassungshö...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Ausschlussverhältnis von Arbeitnehmerüberlassung und Gemeinschaftsbetrieb

Rz. 75 Rechtsdogmatisch schließen sich Arbeitnehmerüberlassung und Gemeinschaftsbetrieb nach übereinstimmender Meinung der Rechtsprechung und Literatur aus.[139] Soweit zwischen zwei (oder mehr) Unternehmen ein Gemeinschaftsbetrieb besteht, findet das AÜG auf diese Kooperation der Trägerunternehmen keine Anwendung, weil tatbestandlich keine Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 A...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / II. Koalitionsvertrag

Rz. 383 Die Große Koalition hat sich auf Grundlage der in der Rechtsprechung seit dem 13.3.2013 deutlich nachvollzogenen Abwendung von der strengen Anwendung der Zwei-Komponenten-Lehre[888] beim Drittpersonaleinsatz des "mitbestimmungsrechtlichen Status" von Leiharbeitnehmern im Kundenbetrieb angenommen. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vom 16.12.2013 hat diese dazu...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Unternehmensmitbestimmung

Rz. 392 Neben einer Normierung der Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei den Schwellenwerten des BetrVG und des EBRG sowie der Wahlordnungen bei dem Entleiher (§ 14 Abs. 2 S. 4 AÜG) wird vom Gesetzgeber zusätzlich eine Bestimmung getroffen, nach der Leiharbeitnehmer ab dem 1.4.2017 ergänzend bei der Unternehmensmitbestimmung mitzuzählen sein sollen. Dies überrascht, ers...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Festhaltenserklärung

Rz. 260 Die Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers ist jeweils schriftlich zu erklären. Es gilt damit das gesetzliche Schriftformerfordernis nach § 126 Abs. 1 BGB .[590] Dafür ist bereits der Wortlaut von § 9 Abs. 1 Nr. 1, 1a, und 1b AÜG anzuführen. Verwendet der Gesetzgeber den Begriff "schriftlich" im Zusammenhang mit einer Willenserklärung, wie dies bei der Festhaltens...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Mitglieder des Betriebsrats etc.

Rz. 4 Der Geheimhaltungspflicht unterliegen Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats, ebenso die Mitglieder der anderen in Abs. 2 genannten betriebsverfassungsrechtlichen Organe. Besonders hinzuweisen ist auf die Schweigepflicht von Mitgliedern der Einigungsstelle, einer tariflichen Schlichtungsstelle oder einer betrieblichen Beschwerdestelle. Auch die Vertreter von ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Rz. 2 Der zivilrechtliche Geheimnisschutz richtet sich seit dem 26.04.2019 nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).[1] Dieses setzt für einen Schutz von Geheimnissen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraus. Ohne solche Maßnahmen fehlt es am Geschäftsgeheimnis. Wichtig Bei der Aufnahme von Geheimnisschutzmaßnahmen in vertragliche Vereinbarungen ist ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Mitteilungspflicht des Arbeitgebers

Rz. 5 Beabsichtigt der Arbeitgeber nicht, den Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, muss er dies dem Auszubildenden spätestens drei Monate vor dem regulären Ende der Ausbildungszeit schriftlich mitteilen. Auch eine frühere Mitteilung ist möglich. Ist ein vorzeitiges Ablegen der Prüfung absehbar, verschiebt sich dieser Zeitpunkt entsprechend nac...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Umfang der Schweigepflicht

Rz. 5 Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich gegenüber jedermann, auch gegenüber Arbeitnehmern des Betriebs. Keine Pflicht zum Stillschweigen besteht jedoch in folgenden Fällen: Gegenüber Mitgliedern der Institution, der das jeweilige Mitglied angehört, also z. B. Betriebsrat oder Gesamt- und Konzernbetriebsrat und den Mitgliedern der anderen in Abs. 1 genannten Institutionen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Geschützter Personenkreis

Rz. 2 Die Vorschrift schützt Auszubildende, nicht hingegen Umschüler und ist auch nicht auf Praxisphasen anwendbar, die Studenten als Teil eines dualen Studiengangs an einer staatlichen Hochschule in einem Partnerunternehmen absolvieren (BAG, Beschluss v. 17.6.2020, 7 ABR 46/18). Sie gilt grundsätzlich auch nicht für sonstige Berufsbildungsverhältnisse. In Ausnahmefällen kan...mehr

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Gesundheit und Führung: Ein... / 2.4 Einbindung des Betriebsrats

Als Interessenvertreter der Arbeitnehmer spielt der Betriebsrat eine wichtige Rolle im Betrieblichen Gesundheitsmanagement. So müssen sämtliche Aktionen (Befragungen, Informationen an die Mitarbeiter etc.) mit den Mitgliedern des Betriebsrats abgesprochen werden. Dies ist bei unserem Beispielunternehmen dadurch gewährleistet, dass ein Mitglied des Betriebsrats auch im BGM-Te...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Außerbetriebliche Mitglieder der Einigungsstelle

Rz. 8 § 76a Abs. 3 Satz. 1 BetrVG gibt dem Einigungsstellenvorsitzenden und dem betriebsfremden Beisitzer einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit in der Einigungsstelle, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf (LAG Hamm, Beschluss v. 10.2.2012, 10 TaBV 67/11). Bei den vom Betriebsrat bestellten Beisitzern ist ein wirksamer Betriebsratsbeschluss erfo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Betriebsangehörige Beisitzer

Rz. 6 Die Beisitzer, die dem Betrieb angehören, erhalten für ihre Tätigkeit keine gesonderte Vergütung (§ 76a Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Ihr Amt ist ein unentgeltliches Ehrenamt. Der Verweis auf § 37 Abs. 2 und 3 BetrVG stellt klar, dass betriebsangehörige Beisitzer wie Betriebsratsmitglieder zu behandeln sind. Sie werden daher ohne Minderung des Arbeitsentgelts freigestellt und...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Verfahrenskosten

Rz. 3 Zu den Verfahrenskosten zählt der Geschäftsaufwand für die Einigungsstelle, etwa die Kosten für die Räumlichkeiten, Schreibmaterial, Büropersonal etc. Gleiches gilt für die Auslagen der Mitglieder (Telefon, Porto, Reisekosten. Eine Pauschalierung der erstattungsfähigen Kosten kann zulässigerweise vereinbart werden. Der Verdienstausfall externer Mitglieder gehört nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitsgerechtes Führen... / 3.1 Planung unter Einbezug der betrieblichen Akteure

Ein Projekt zum betrieblichen Gesundheitsmanagement ist umso erfolgreicher, je mehr betriebliche Akteure von Beginn an mit im Boot sind. So ist es z. B. sinnvoll, auf den Arbeitsschutzausschuss zurückzugreifen. Er kann die Grundlage für einen Arbeitskreis Gesundheit sein, dem u. U. weitere Mitglieder angehören, z. B. die Gleichstellungsbeauftragte oder Sozialberater. Dieser ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesundheit und Führung: Ein... / 4 Fazit

Mithilfe der Kick-off-Workshops wurde ein Input zur ersten Sensibilisierung der Führungskräfte gegeben. Gleichzeitig konnte in den Kleingruppen erarbeitet werden, welche Veränderungen im Unternehmen angegangen werden sollten und welche Maßnahmen zur Führungskräfteentwicklung nötig sind, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Mit dem Bedarfserhebungsbogen hatten die Teilneh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 167 Präven... / 2.2 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 5 Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen neu gefasst worden, um ein betriebliches Eingliederungsmanagement bei gesundheitlichen Störungen sicherzustellen. Beabsichtigt ist eine frühzeitige Intervention im Sinne von Rehabilitation statt Entlassung beim Auftreten gesundheitlicher Störungen. Ziel ist es, die Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 167 Präven... / 2.1 Verpflichtung der Arbeitgeber

Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet den Arbeitgeber, bei erkennbaren personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits-, Dienst- und Ausbildungsverhältnis, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, die Schwierigkeiten und alle in Betracht kommenden inner- und außerbetrieblichen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung mit den innerbetrieblichen Funktio...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 193 Aufgaben / 2.2.5 Sonstige Aufgaben

Rz. 13 Die Integrationsfachdienste haben nach Abs. 2 Nr. 5 die schwerbehinderten Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten. Hierzu gehören Hilfen bei der Bewerbung und bei einem persönlichen Vorstellungsgespräch. Hierzu kann auch die Begleitung des schwerbehinderten Menschen zum Arbeitsplatz gehören. Rz. 14 Bei der unter Abs. 2 Nr. 6 genannten Aufgabe geht es ...mehr

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AGS 06/2022, Schäfer/Schäfer/Simon, Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht

Von Rechtsanwalt Rolf Schäfer, Richter Malte Schäfer und Kanzleimanagerin Heike Simon. 6. Aufl., 2022. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 312 S., 54,00 EUR In arbeitsrechtlichen Verfahren gelten zwar an sich die normalen zivilrechtlichen Gebühren; jedoch gibt es hier zahlreiche Besonderheiten. Insbesondere bei der Feststellung des Gegenstandswerts sind besondere Spezialkenntnisse ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 3.1 Unternehmensverbundene Stiftung bzw. Unternehmensstiftung

Rz. 85 Die Zahl der Stiftungen, zu deren Vermögen Unternehmen bzw. Unternehmensanteile gehören oder die nach ihrem Stiftungszweck ein Unternehmen führen sollen ("unternehmensverbundene Stiftungen"), ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Zu unterscheiden sind dabei unternehmensverbundene Stiftungen im engeren Sinne, bei denen die Stiftung tatsächlich in der Rechtsf...mehr