Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsstätte

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Belgien

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der westlich Deutschlands gelegene (mittlere "BeNeLux"-)Nachbarstaat Königreich Belgien (Hauptstadt Brüssel; Amtssprachen: Niederländisch, Französisch, Deutsch) ist Mitgliedstaat der > Europäischen Union und gehört von Beginn an seit 1999 zur Eurozone (> Euro Rz 1). Es gilt das DBA nebst Schlussprotokoll vom 11.04.1967, welches am 30.07.1969 i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinigte Staaten von Amerika

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die in Nordamerika gelegenen Vereinigten Staaten von Amerika (engl United States of America, kurz USA; Hauptstadt: Washington, D.C.; de facto Amtssprache: Englisch) sind als flächenmäßig drittgrößter Staat der Erde und eine der größten Volkswirtschaften der Welt sowie zudem historisch bedingt einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufssportler

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Bei Mannschaftssportarten sind Vergütungen häufig > Einkünfte iSv § 19 EStG. So sind Lizenzspieler der Fußballbundesliga > Arbeitnehmer iSd § 19 EStG (> Fußballspieler); ebenso die Profispieler beim Eishockey; ebenso Berufsringer (Catcher), Ringrichter und Turnierleiter (BFH 126, 457 = BStBl 1979 II, 182). Gewerbliche Einkünfte erzielt hingeg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beschäftigungsgesellschaft

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 In eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG) werden > Arbeitnehmer aufgenommen, deren bisheriger Arbeitsplatz weggefallen ist und die deshalb entlassen werden. Hat die BQG nur die Aufgabe, eine berufliche Qualifizierung des ArbN mit dem Ziel einer Vermittlung in einen neuen Arbeitsplatz zu organisieren, ohne dass der ArbN im ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Beiträge für eine Kleiderkasse für Dienstkleidung

Rz. 15 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beiträge an Kleiderkassen von Personen, die Dienstkleidung tragen müssen, sind keine WK, sondern nur die beim Erwerb typischer Berufskleidung angerechneten Beträge (EFG 1992, 188 zu einem Kammerforstbeamten). Erhalten Uniformträger steuerfreie Bekleidungsentschädigungen (> Kleidergeld), werden Ausgaben für zur typischen Berufskleidung gehöre...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berechnung der Lohnsteuer

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Berechnung der LSt ergibt sich aus den §§ 38, 39b–40b EStG; > R 39b.1–R 40b.2 LStR. Zur Berechnung der LSt benötigt der > Arbeitgeber zunächst die persönlichen LSt-Abzugsmerkmale der > Arbeitnehmer, vor allem die jeweilige Steuerklasse (dazu allgemein > Steuerklassen) und etwa vom FA gesondert festgestellte weitere > Lohnsteuerabzugsmerkma...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Behörden als Arbeitgeber

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Rechte und Pflichten des ArbG nimmt für eine > Juristische Person des öffentlichen Rechts die > Öffentliche Kasse wahr, die den > Arbeitslohn zahlt (§ 38 Abs 3 Satz 2 EStG). Öffentliche Kassen sind Kassen des Bundes, der Länder, der Gemeinden (Gemeindeverbände) und der sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts (zu Einzelheiten vgl ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationale Aspekte des ... / 2.4 Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne

Bei Veräußerungsgewinnen ausländischer Mitunternehmer/Gesellschafter einer optierenden deutschen Gesellschaft ergibt sich (zumindest in der Regel) der Wegfall des abkommensrechtlichen Besteuerungsrechts Deutschlands. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH unterliegen die Einkünfte von Mitunternehmern einer Personengesellschaft der Besteuerung nach Betriebsstätte gemäß Art. 7 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.3.4 Erstattung einbehaltener KapESt an Steuerausländer

Rz. 56 Steuerausländer unterliegen mit ihren Zinserträgen i. S. d. § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EStG nur dann dem KapESt-Abzug, wenn die Zinserträge im Rahmen des § 49 EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegen.[1] Rz. 56a Sind an einem Gemeinschaftskonto (z. B. einer GbR) neben Steuerinländern auch Steuerausländer beteiligt, oder wird für Steuerausländer ein Treuhandkonto geführt,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 10 Abstandnahme vom Steuerabzug für Dauerüberzahler (Abs. 5)

Rz. 92 § 44a Abs. 5 EStG sieht für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 5 bis 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG die Abstandnahme vom Steuerabzug als Sonderregelung für die Fälle vor, in denen die Kapitalerträge beim Gläubiger Betriebseinnahmen sind, wegen der besonderen Art der Geschäfte die insgesamt einbehaltene KapESt aber auf Dauer die bei der Veranlagung für i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.1 Allgemeines

Rz. 74 Durch G. v. 16.7.2009[1] wird dem Wunsch des Bundesrats[2] und der Kreditwirtschaft entsprochen, das Erstattungsverfahren bezüglich abgeführter KapESt bei Kapitalerträgen gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 EStG zu vereinfachen. Für ab dem 1.1.2010 zufließende Kapitalerträge wird das Sammelantragsverfahren gem. § 45b EStG für inländische Kredit- oder Finanzdienstleistun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4 Erstattung durch den Steuerabzugsverpflichteten i. V. m. § 17 InvStG (Abs. 1)

Rz. 32 Nach Ablauf eines Kj. muss der zum Steuerabzug Verpflichtete nach § 44b Abs. 1 EStG die im vorangegangenen Kj. abgeführte Steuer auf Ausschüttungen eines Investmentfonds erstatten, soweit die Ausschüttungen nach § 17 InvStG nicht als Ertrag gelten. § 44b Abs. 1 EStG regelt die Erstattung von KapESt, die auf Ausschüttungen eines Investmentfonds in dessen Liquidationsph...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 2.2 Von der Abstandnahme vom Steuerabzug erfasste Kapitalerträge

Rz. 14 Die Abstandnahme vom Steuerabzug ist bei unbeschränkt stpfl. Personen nach § 44a Abs. 1 S. 1 EStG vorgesehen, wenn sie Gläubiger von Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 7 und 8–12 sowie S. 2 EStG sind.[1] Gemeint sind Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG, d. h. Einnahmen aus Gewinnanteilen und Mitgliedschaftsrechten. Darunter fallen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zuständigkeiten für die LSt-Abzugsmerkmale (§ 39 Abs 2 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39 Abs 2 S 1 u 2 EStG regeln, in welchen Fällen das Wohnsitz-FA des ArbN und in welchen Fällen das Betriebsstätten-FA des ArbG für die Bildung bzw Änderung einzelner ELStAM zuständig ist. Die Regelung ist allerdings nur von Relevanz, soweit die LSt-Abzugsmerkmale nicht schon durch das BZSt automatisiert oder von der FinVerw gemäß § 39 Abs ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XI. Bis zur Einführung der Wirtschafts-ID-Nr anzuwendendes Ordnungsmerkmal (§ 39e Abs 9 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 139a Abs 1 S 1 u 3 AO iVm § 139c AO soll jedem wirtschaftlich Tätigen (natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen, § 139a Abs 3 AO) auf Anforderung des zuständigen FA eine Wirtschafts-ID-Nr zugeteilt werden. Die Wirtschafts-ID-Nr wird derzeit noch nicht erteilt. Das BZSt geht da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Antrag auf Nichtteilnahme am Abrufverfahren in Härtefällen (§ 39e Abs 7 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Betriebsstätten-FA auf Antrag des ArbG gemäß § 39e Abs 7 S 1 EStG zulassen, dass dieser nicht am elektronischen Abrufverfahren teilnimmt (Ermessen). Eine unbillige Härte iSd § 39e Abs 7 S 1 EStG soll insb bei einem ArbG vorliegen, für den die Kommunikation über das Internet mangels technischer Möglich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seithel, Die Problematik der systematischen Einordnung des Verlustabzugs nach § 10d EStG, DStR 1965, 353; Eitel-Dreiss/Dreiss, Steuerliche Verlustbehandlung und Sanierung, DB 1980, 1858; Schult/Hundsdoerfer, Optimale Nutzung des geplanten Wahlrechts beim Verlustrücktrag nach § 10d EStG, DStR 1993, 525; Dötsch, StandortsicherungsG: Wahlweiser Verzicht auf den Verlustrücktrag bei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39 EStG regelt grundlegende Fragen zu den LSt-Abzugsmerkmalen, insb deren Rechtsnatur, die Ausstellung und die Berichtigung von LSt-Abzugsmerkmalen in Sonderfällen sowie den Schutz der LSt-Abzugsmerkmale. Rn. 2 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39 Abs 1 EStG regelt die Zuständigkeit für die Bildung und Änderung der LSt-Abzugsmerkmale und legt der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. LSt-Abzugsmerkmale – Aufzählung (§ 39 Abs 4 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die LSt-Abzugsmerkmale stellen Informationen über den ArbN dar, die den ArbG in die Lage versetzen, den zutreffenden LSt-Abzug vorzunehmen. Die gemäß § 39 Abs 4 Nr 1–3 EStG zu bildenden LSt-Abzugsmerkmale sind die Steuerklasse (§ 38b Abs 1 EStG) und der Faktor (§ 39f EStG), die Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I–IV (§ 38b Abs 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 15 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zum Verlustabzug berechtigt sind neben unbeschränkt StPfl iSv § 1 Abs 1 EStG im Grundsatz auch beschränkt StPfl. Bei diesen waren bis zum VZ 2008 allerdings die Einschränkungen nach § 50 Abs 1 u 2 aF EStG zu beachten; bei Wechsel zwischen beschränkter StPfl und unbeschränkter StPfl gilt § 2 Abs 7 S 3 EStG. § 50 Abs 1 S 2 aF EStG machte die A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Pflichten des ArbN und des ArbG im Zusammenhang mit dem Abrufverfahren (§ 39e Abs 4 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39e Abs 4 S 1 EStG hat der ArbN jedem ArbG bei Eintritt in das Dienstverhältnis zum Zweck des Abrufs der ELStAM mitzuteilen wie seine ID-Nr sowie der Tag der Geburt lauten (§ 39e Abs 4 S 1 Nr 1 EStG), ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 6 ESt; § 39e Abs 4 S 1 Nr 2 EStG) und ob bzw in we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Erstmalige Zuteilung der ID-Nr (§ 39 Abs 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39 Abs 1 S 1 EStG Fall 1 hat ein unbeschränkt estpfl ArbN (§ 39 Abs 2 S 1 EStG, s Rn 31) den Antrag auf die erstmalige Zuteilung einer ID-Nr (§ 139b AO) bei seinem Wohnsitz-FA zu stellen. Ein unter § 39 Abs 2 S 2 EStG fallender ArbN (s Rn 32), also vor allem beschränkt estpfl ArbN, haben den Antrag auf erstmalige Zuteilung einer ID-Nr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. LSt-Abzug ohne LSt-Abzugsbescheinigung (§ 39c Abs 2 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Solange das BZSt dem ArbN noch keine Steuer-ID-Nr zugeteilt hat, kann der ArbG keine ELStAM für diesen ArbN abrufen. § 39 Abs 3 S 1 EStG sieht daher für nach § 1 Abs 2 EStG unbeschränkt stpfl ArbN (sog Auslandsbedienstete) und für nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt stpfl zu behandelnde ArbN (sog Grenzpendler) vor, dass diese sich auf Antra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Zuständigkeit für die Bildung und Änderung von LSt-Abzugsmerkmalen (§ 39e Abs 1 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39e Abs 1 S 1 Hs 1 EStG bildet das BZSt für jeden ArbN grds automatisiert die Steuerklasse und für die bei den Steuerklassen I bis IV zu berücksichtigenden Kinderfreibeträge nach § 38b Abs 2 S 1 EStG als LSt-Abzugsmerkmale (§ 39 Abs 4 S 1 Nr 1 u 2 EStG). Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für Änderungen ist aufgrund des Verweises in § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Änderungen von Steuerklasse und Kinderfreibeträgen (§ 39 Abs 6 S 1 u 2 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durch § 39 Abs 6 S 1 EStG wird dem ArbN die Möglichkeit eingeräumt, für ihn sich aus Änderungen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Steuerklasse oder für die Zahl der Kinderfreibeträge ergebende günstige Änderungen der LSt-Abzugsmerkmale selbst beim FA zu beantragen. In den meisten Fällen (zB Eheschließung oder Geburt eines (weiteren) K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. LSt-Einbehalt bei Abschlagszahlungen (§ 39b Abs 5 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zahlt ein ArbG seinem ArbN für den üblichen Lohnzahlungszeitraum den Lohn nur in ungefährer Höhe aus (Abschlagszahlung) und nimmt er die genaue Lohnabrechnung für einen längeren Zeitraum vor, müsste er grundsätzlich bereits zum Zeitpunkt der Abschlagszahlung die LSt einbehalten (s § 38 Rn 93 (Mues)). § 39b Abs 5 EStG sieht nun bei laufendem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsrechtliche Fragen

Rn. 4 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der VZ-übergreifende Verlustabzug (wegen des vorrangigen einkünfteübergreifenden Verlustausgleichs im VZ selbst s § 2 Abs 3 EStG) ist seit längerem Gegenstand einer intensiv geführten verfassungsrechtlichen Debatte. Im Beschluss BFH v 29.04.2005, XI B 127/04, BStBl II 2005, 609 hatte der BFH keine ernsthaften Bedenken gegen die Verfassungsmäß...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Besonderer permanenter LStJA für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse mit Steuerklasse VI (§ 39b Abs 2 S 13–16 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In § 39b Abs 2 S 13–16 EStG ist ein besonderer permanenter LStJA für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse mit Steuerklasse VI geregelt. Rn. 41 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39b Abs 2 S 13 EStG kann das Betriebsstätten-FA auf Antrag zulassen, dass ein besonderer permanenter LStJA vorgenommen wird, sofern (neben den Voraussetzungen gemäß...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Allgemeiner permanenter LStJA (§ 39b Abs 2 S 12 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39b Abs 2 S 12 EStG lässt einen sog permanenten LStJA ausdrücklich zu. Sind die nachfolgenden Voraussetzungen für die Durchführung des permanenten LStJA erfüllt, ist keine ausdrückliche Erlaubnis des Betriebsstätten-FA notwendig, sondern die Genehmigung gilt grundsätzlich als erteilt, sofern sie nicht im Einzelfall widerrufen wird (R 39b.8...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Anzeigepflicht bei Wechsel von beschränkter zu unbeschränkter EStPfl (§ 39 Abs 7 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Wechselt ein ArbN von der unbeschränkten EStPfl in die beschränkte EStPfl, zB weil er ins grenznahe Ausland verzieht und seinen Arbeitsplatz im Inland behält, ist er gemäß § 39 Abs 7 S 1 EStG dazu verpflichtet, dies dem FA unverzüglich mitzuteilen. Der Begriff "unverzüglich" ist iSv "ohne schuldhaftes Zögern" zu verstehen (so auch Fissenewer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Zeitraum der Anwendung abgerufener ELStAM (§ 39e Abs 5 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39e Abs 5 S 1 EStG verpflichtet den ArbG dazu, die abgerufenen ELStAM für die Durchführung des LSt-Abzugs des ArbN anzuwenden, bis ihm das BZSt geänderte ELStAM zum Abruf bereitstellt oder der ArbG dem BZSt die Beendigung des Dienstverhältnisses mitteilt (Anwendungspflicht der ELStAM). Rn. 51 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39e Abs 5 S 2 ES...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.1 Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland

Bleibt der Influencer im Inland wohnhaft und erzielt er lediglich Einkünfte im Ausland, stellt sich die Frage, wer diese Einkünfte letztlich besteuern darf. Aufgrund seines Wohnsitzes in Deutschland unterliegt der Influencer weiterhin mit seinen gesamten weltweit erzielten Einkünften (Welteinkommensprinzip) der unbeschränkten (Körperschaft- oder) Einkommensteuerpflicht. Wird...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.3 Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland

Übt der Influencer seine Tätigkeit als Einzelunternehmer oder im Rahmen einer Personengesellschaft (bspw. zusammen mit weiteren Influencern) aus und gibt er seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auf gilt Folgendes: Es kann entweder in Bezug auf Einzelwirtschaftsgüter zur Entstrickung des Betriebsvermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG oder zur fiktiven Betriebs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.3 Abkommensrechtliche Einordnung der Einkünfte

Das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen stellt sog. Schrankenrecht dar. Es vermag keine Besteuerungsrechte zu schaffen. Diese können jeweils ausschließlich durch das nationale Steuerrecht begründet werden. Kollidieren die Besteuerungsansprüche beider Staaten auf Basis der nationalen Bestimmungen des Ansässigkeits- und des Quellenstaats, vermeidet ein Doppelbesteuerungsabkom...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.1 Beschränkte Steuerpflicht

Zunächst stellt sich die Frage, ob der im Ausland (aufgrund dortigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt) ansässige Influencer im Inland eine beschränkte Steuerpflicht begründet. Eine solche besteht, wenn der Influencer weder über Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland verfügt und im Inland Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielt. Maßgebend sind dabei die im Inla...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.2 Begründung weiterer Wohnsitze oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland

Mit der Begründung weiterer Wohnsitze im Ausland geht die Begründung weiterer unbeschränkter Steuerpflichten einher, wodurch das Risiko einer Doppelbesteuerung besteht. Mit Staaten, mit denen ein DBA besteht, entscheidet die Anwendung der sog. Tie-Breaker-Rule[1] darüber, in welchem Staat der Steuerpflichtige für die Anwendung des DBA als ansässig gilt. Nach nationalem Recht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.2 Steuererhebung und Steuerabzug nach § 50a EStG

Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG Von besonderer Bedeutung ist der Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. §§ 73a-73g EStDV für Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusammenhängenden Leistungen (bs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen des § 7g Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Nr. 2 EStG in Fällen der Betriebsaufgabe

Leitsatz 1. Für die Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen des § 7g Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Nr. 2 EStG genügt es in Fällen, in denen der Betrieb im Jahr nach der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts aufgegeben wird, wenn das Wirtschaftsgut nicht für ein volles Kalenderjahr bzw. einen vollen Zwölf-Monats-Zeitraum nach dem Wirtschaftsjahr seiner Anschaffu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / b) Betrieb oder Betriebsteil

Rz. 564 Weitere Voraussetzung ist die Übertragung eines Betriebes oder Betriebsteils.[928] Das BAG vertritt die Auffassung, es komme entscheidend darauf an, ob eine wirtschaftliche Einheit vorhanden sei, die trotz des Inhaberwechsels ihre Identität bewahrt habe.[929] An die Stelle des früheren Betriebsbegriffes ist damit auch in der Rechtsprechung des BAG das Merkmal der auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Sponsoring / 3. Ausgrenzung nicht quellensteuerpflichtiger Leistungen

Rz. 17 Nicht mit der Abzugssteuer belastet sind Leistungen außerhalb der Gewährung von Rechten bzw. der Darbietung sportlicher Leistungen. Soweit der Sportler also Vergütungen für allgemeine Werbeleistungen durch Teilnahme an Werbeveranstaltungen, Interviews, Werbesendungen erhält, die nicht anlässlich eines in Deutschland stattfindenden Turniers erfolgten, ist die Vergütung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Handelsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 53 Für das ausländische Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten in Deutschland bietet sich neben der Möglichkeit der Errichtung einer Zweigniederlassung (§§ 13d–13g HGB) die Gründung einer Tochtergesellschaft an. Diese ist häufig durch die Haftungsbegrenzung motiviert.[172] Allerdings war durch die Video-Rechtsprechung des BGH ein gewisses Durchgriffsrisiko entstanden,[173]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Handelsrecht / c) Art und Umfang des gewerblichen Unternehmens

Rz. 6 Art und Umfang des gewerblichen Unternehmens sind zweitrangig. Bei der Handelsregistereintragung ist die Größe des Betriebes unbeachtlich. Anders bei der Löschung. Der Kannkaufmann kann jederzeit seine Löschung im Handelsregister erreichen; der Istkaufmann bleibt eingetragen. Darüber hinaus ist die in kaufmännischer Weise erforderliche Einrichtung eines Geschäftsbetrieb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Datenschutzrecht / IV. Muster: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO

Rz. 66 Muster 12.5: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO Muster 12.5: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO zwischen dem Verantwortlichen _____ [Name, Adresse, Postleitzahl und Ort] ("Verantwortlicher") und dem Auftragsverarbeiter _____ [Name, Adresse, Postleitzahl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / V. Muster: Erwiderung

Rz. 785 Muster 4.89: Erwiderung Muster 4.89: Erwiderung Im Beschlussverfahren mit den Beteiligten: 1. Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Meister, Drachenfelsstraße 35, 53000 Bonn – Antragsteller und Beteiligter zu 1) – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen 2. die xy-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Müller, Drachenfelsstra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Handelsrecht / b) Bildung der Firma, Täuschungsverbot

Rz. 12 Die Firmenbildung hat sich an den drei wesentlichen Funktionen der Firma auszurichten, nämlich Erfüllt die Firma diese Voraussetzungen, ist sie grundsätzlich im Handelsregister ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / e) Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Rz. 329 Das Kündigungsschutzgesetz findet keine Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine arbeitnehmerseitige Kündigung, durch Befristung, infolge einer Anfechtung des Arbeitsvertrages oder infolge eines Aufhebungsvertrages beendet wird.[553] Nach § 1 Abs. 1 KSchG ist das Kündigungsschutzgesetz erst anwendbar, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Untern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / II. Hinausverschmelzen

Rz. 138 Grundsätzlich ist anzuführen, dass das UmwStG auch die Verschmelzung einer deutschen Kapitalgesellschaft mit einer EU/EWR-Kapitalgesellschaft erfasst.[106] Vor diesem Hintergrund sind die §§ 11–13 UmwStG für solche Verschmelzungen anwendbar. Rz. 139 Damit der Verschmelzungsvorgang aus deutscher Sicht buchwertfortführend und somit steuerneutral erfolgt, müssen die folg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Auslandsvermögen / 2. Steuerpflichtiges Inlandsvermögen

Rz. 75 Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich nur auf Vermögen der in § 121 BewG genannten Art, das auf das Inland entfällt.[168] Für die Beurteilung gilt die isolierende Betrachtungsweise i.S.v. § 49 Abs. 2 EStG.[169] Danach bleiben Besteuerungsmerkmale außer Betracht, soweit bei ihrer Berücksichtigung inländische Einkünfte nicht angenommen werden könnten. § 49 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Grundlagen und Methoden... / II. Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit

Rz. 18 Eine ordnungsgemäße Unternehmensbewertung erfordert die Betrachtung des Unternehmens als Gesamtheit.[34] Ein Bewertungsobjekt kann prinzipiell jede nutzenstiftende Zusammenfassung von Sachen, Rechten und Personen sein, die in ihrem Zusammenwirken im Rahmen der Wirtschaftsordnung überlebensfähig ist.[35] Die finanziellen Überschüsse von Unternehmen ergeben sich aus dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Auslandsvermögen / 5. Steuerbefreiungen/Freibeträge

Rz. 83 Sachliche Steuerbefreiungen werden nicht nur bei unbeschränkter, sondern auch bei beschränkter Steuerpflicht gewährt, soweit der Gesetzeswortlaut oder der Sinn der Vorschrift eine Anwendung bei der beschränkten Steuerpflicht ausschließt.[197] Besonderes Augenmerk ist in diesem Zusammenhang auf die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen gem. §§ 13a, 13b ErbStG zu richten....mehr