Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 9. Konflikt mit anderen Vereinbarungen und Rechtsgrundlagen

a) Konflikt mit anderen Betriebsvereinbarungen Rz. 1545 Kollidieren mehrere Betriebsvereinbarungen, so gelten die allgemeinen Regeln. Eine spätere Vereinbarung löst grds. die ältere ab, wobei eine spätere Betriebsvereinbarung für die Zukunft auch für Arbeitnehmer ungünstigere Bestimmungen enthalten kann (Zeitkollisionsregel). Bereits entstandene Ansprüche der Arbeitnehmer kön...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Vorrang des Tarifvertrags

aa) Allgemeines Rz. 1487 Die wichtigsten Einschränkungen der Zuständigkeit des Betriebsrates zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen folgen aus dem Schutz der Tarifautonomie. Insb. zu Fragen der Arbeitsentgelte und sonstigen Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, sind Betriebsvereinbarungen nur bei ausdrücklicher Ermächti...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 1520 Der persönliche Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung erstreckt sich auf alle aktiven Arbeitnehmer desjenigen Betriebes (vgl. § 5 Abs. 1 BetrVG), für den die Vereinbarung abgeschlossen wurde (vgl. allg. dazu Waltermann, NZA 1996, 357, 363). Sie gilt nicht für die in § 5 Abs. 2 BetrVG als Nichtarbeitnehmer bezeichneten Personen und nicht für leitende Angestellte, ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 1523 Räumlich gilt die Betriebsvereinbarung für den Betrieb, dessen Betriebsrat sie abgeschlossen hat. Eine Gesamtbetriebsvereinbarung gilt für alle Betriebe des Unternehmens, nach der Gesetzesänderung im BetrVG 2001 auch für Betriebe ohne Betriebsrat, eine Konzernbetriebsvereinbarung für die im Inland gelegenen Betriebe der betroffenen Konzernunternehmen.mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Umfang der Sperrwirkung

Rz. 1490 Die Sperrwirkung beginnt mit dem ersten Abschluss eines Tarifvertrages auf dem fraglichen Gebiet, nicht aber bereits dann, wenn die Tarifpartner lediglich erklären, eine bestimmte Frage in der Zukunft tarifvertraglich regeln zu wollen. Eine bei Abschluss des Tarifvertrages bestehende Betriebsvereinbarung wird ex nunc unwirksam, soweit sie den nunmehr geregelten Bere...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Gleichbehandlungspflicht

Rz. 821 Nach § 75 BetrVG haben Arbeitgeber und Betriebsrat darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insb. dass Benachteiligungen unterbleiben. Diese Vorschrift konkretisiert den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz. Ihre Verletzung kann dazu führen, dass Betriebsvereinbarungen – ggf. in Teilen ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 69. Kurzarbeit

Rz. 1028 Kurzarbeit ist die auf den gesamten Betrieb oder bestimmte organisatorisch abgrenzbare Teile eines Betriebes bezogene Reduzierung bzw. Einstellung der sonst betriebsüblichen Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum. Umfang und Dauer der Reduzierung können höchst unterschiedlich sein. Überbrückt werden sollen auf diese Weise Zeiten schlechter Auftragslage ohne Entla...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. Sozialauswahl unter Anwendung von tariflichen und betrieblichen Auswahlrichtlinien

Rz. 101 Außerhalb des Anwendungsbereiches des § 125 Abs. 1 InsO ist eine Beschränkung der Sozialauswahl auf grobe Fehlerhaftigkeit auch in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 Abs. 1 BetrVG möglich, denn nach § 1 Abs. 4 S. 1 KSchG dürfen die Betriebspartner in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG hinsichtlich der sozialen Gesichtspunkte, die durch § 1 Abs. 3 S. 1 KSch...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / I. § 613a Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 38 Die Anwendbarkeit der kollektivrechtlichen Normen aus Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung nach Übergang der wirtschaftlichen Einheit wird in § 613a Abs. 1 S. 2–4 BGB geregelt. Der Grund der eigenständigen Regelung liegt darin, dass Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die in der übergegangenen wirtschaftlichen Einheit Anwendung gefunden haben, nicht von § 613a ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Vorrang des Individualschutzes der Arbeitnehmer

Rz. 1506 Eine wichtige Schranke der Regelungsmacht der Betriebspartner stellt schließlich der Individualschutz der einzelnen Arbeitnehmer dar. Hierbei besteht über die dogmatische Begründung dieser Einschränkung der Regelungskompetenz Uneinigkeit. Vorgeschlagen wird die Annahme eines "kollektivfreien Individualbereiches" (krit. Hierzu GK/Kreutz, § 77 Rn 350 ff.; Richardi/Pic...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 1524 Der zeitliche Geltungsbereich der Vereinbarung richtet sich nach der Festlegung durch die Betriebspartner. Grds. beginnt der zeitliche Geltungsbereich mit dem Tag des Abschlusses der Betriebsvereinbarung. Die Vereinbarung kann ausnahmsweise sogar rückwirkende Kraft haben und auch für die Arbeitnehmer belastende Regelungen entfalten, wenn die Arbeitnehmer mit solchen...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Rechtswirkung des Beschlusses

Rz. 1599 Der Spruch der Einigungsstelle hat im erzwingbaren Einigungsverfahren verbindliche Wirkung, im freiwilligen aber nur unter den in § 76 Abs. 6 BetrVG genannten Voraussetzungen (Unterwerfung). Rz. 1600 Die Rechtsnatur des Spruches der Einigungsstelle hängt von ihrem Inhalt ab. Bei einem Regelungsstreit hat er die Rechtsnatur, die die Einigung der Betriebspartner haben ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / i) Beispiele aus der Rechtsprechung

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 31. Betriebliche Übung

Rz. 451 Unter Betrieblicher Übung versteht man die regelmäßige (mindestens dreimalige) und gleichförmige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen eines Arbeitgebers über einen bestimmten Zeitraum hinweg, aus der die Arbeitnehmer entnehmen können, dass ihnen die entsprechenden Leistungen auch künftig, und zwar auf Dauer, gewährt werden sollen (so die ganz h.M. der Lit., vgl. ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Privatleben

Rz. 1511 Nach herrschender Meinung kann durch die Betriebsvereinbarung keine Regelung darüber getroffen werden, wie der Arbeitnehmer sein Privatleben außerhalb des Betriebes gestaltet; auch ein generelles Verbot von Liebesbeziehungen im Betrieb wäre wegen des darin liegenden schwerwiegenden Eingriffes in das allgemeine Persönlichkeitsrecht regelmäßig unzulässig. Das bedeutet...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / B. Allgemeine Arbeitszeitregelungen

Rz. 3 Die Gestaltung der Arbeitszeit wird vom Gesetzgeber als ein wesentliches Gestaltungsmittel des Arbeitsschutzes angesehen (vgl. MünchArbR/Anzinger, § 297 Rn 12 ff.). So ist der Zweck des hier grundlegenden Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (ArbZRG) vor allem die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Arbeitneh...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (3) Teilnehmerkreis

Rz. 494 Teilnahmeberechtigt am System des betrieblichen Vorschlagswesens sind in jedem Fall alle Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG . Rz. 495 Nicht erfasst werden die folgenden Personenkreise:mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / II. Kollektivrechtliche Weitergeltung

Rz. 41 Verbandstarifverträge gelten im Fall beiderseitiger Tarifbindung (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG) oder Allgemeinverbindlicherklärung (§ 5 Abs. 4 TVG) kollektivrechtlich weiter, ohne dass es der Auffangregelung des § 613a Abs. 1 S.2–4 BGB bedarf (BAG v. 20.6.2001 – 4 AZR 295/00). Sie verlieren ihre bis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende zwingende normative Wirku...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / V. Gesamtzusage

Rz. 56 Der Arbeitgeber kann seinen Willen, unter bestimmten, näher geregelten Voraussetzungen Versorgungsleistungen zu gewähren, auch durch eine einseitige Erklärung an die gesamte Belegschaft zum Ausdruck bringen. Auch bei einer derartigen Gesamtzusage werden vertragliche Ansprüche begründet. Erforderlich ist dabei, dass das Leistungsversprechen der gesamten Belegschaft ggü...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 1553 Soweit es um die Verteilung der Arbeitszeit geht, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Nach der Rspr. des BAG hat der Betriebsrat auch bei der Verteilung der Ar...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Verfahren vor der Einigungsstelle

a) Verfahrensgrundsätze Rz. 1582 Das Verfahren vor der Einigungsstelle findet gesetzliche Regelung nur im Hinblick auf einige wenige zwingende Verfahrensvorschriften. Sonstige Bestimmungen können im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt oder von der Einigungsstelle selbst nach billigem Ermessen getroffen werden. Rz. 1583 Gesetzlich vorgeschrieben ist die B...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Rechtsstreitigkeiten

Rz. 508 Für Rechtsstreitigkeiten über Verbesserungsvorschläge jeglicher Art sind die ArbGe sachlich zuständig. Diese sachliche Zuständigkeit ergibt sich hinsichtlich der qualifizierten technischen Verbesserungsvorschläge (§§ 3, 20 Abs. 1 ArbnErfG) aus den Sonderbestimmungen des § 2 Abs. 2 Buchst. a) ArbGG, bzgl. der sonstigen (einfachen) technischen (§ 20 Abs. 2 ArbnErfG) wi...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Tarifübliche Regelung

Rz. 1494 Wenn ein den betreffenden Gegenstand regelnder Tarifvertrag nicht (mehr) besteht, genügt es für die Sperrwirkung, dass die betreffende Angelegenheit "üblicherweise" tariflich geregelt wird. Maßgeblich ist die einschlägige Tarifpraxis. Tarifüblich ist eine Regelung regelmäßig, wenn Verhandlungen über einen den Regelungsgegenstand betreffenden Tarifvertrag geführt wer...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Spruch der Einigungsstelle

a) Entscheidungskompetenz der Einigungsstelle Rz. 1592 Die Angelegenheiten, über die die Einigungsstelle beschließen kann, müssen in die funktionale Zuständigkeit der Betriebspartner fallen. Typischerweise werden der Einigungsstelle Streitigkeiten darüber vorgelegt, wie eine Angelegenheit am zweckmäßigsten und sachgerechtesten in der Zukunft geregelt werden soll (Regelungsstr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Abweichende Regelungen

Rz. 763 Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann die Mitgliederzahl des Gesamtbetriebsrates abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden (§ 47 Abs. 4 BetrVG). Eine solche Betriebsvereinbarung "ist zwischen dem Gesamtbetriebsrat und dem Arbeitgeber abzuschließen", wenn dem Gesamtbetriebsrat nach § 47 Abs. 2 BetrVG mehr als 40 Mitglieder angehören würd...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Kompetenzüberschreitung

Rz. 445 Überschreitet der Vorsitzende seine Kompetenz, so ist die von ihm abgegebene Erklärung für den Betriebsrat nicht bindend. Der Betriebsrat kann eine solche Erklärung gem. § 177 BGB mit Rückwirkung (§ 184 BGB) nachträglich genehmigen; diese zeitliche Rückerstreckung der Genehmigung ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn die Beschlussfassung des Betriebsrates erst nac...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Abweichende Regelungen

Rz. 1615 Gem. § 76a Abs. 5 BetrVG kann durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung von einer Vergütungsordnung nach Abs. 4 abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag dies zulässt oder eine tarifliche Regelung nicht besteht. Rz. 1616 Möglich ist darüber hinaus nach überwiegender Ansicht auch, dass durch einzelvertragliche Absprachen Abweichendes vereinbart wird (GK/Jacobs, § 76...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Einführung und Anwendung von technischen, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwachenden Einrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)

Rz. 976 Der Zweck des dem Betriebsrat in § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG eingeräumten Mitbestimmungsrechtes liegt darin, die Arbeitnehmer vor den Überwachungsmethoden zu schützen, die sich für ihr Persönlichkeitsrecht aus dem Einsatz anonymer technischer Kontrolleinrichtungen ergeben können. Mitbestimmte Regelungen auf diesem Gebiet müssen folgerichtig geeignet sein, diesen Gefahre...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / g) Mitwirkungsrechte des Betriebsrats (Personalrats)

Rz. 761 Im Bereich der Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer in sozialen Angelegenheiten besteht nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG bzw. § 75 Abs. 3 Nr. 12 BPersVG (oder den entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetzen) zugunsten des Betriebsrates bzw. Personalrates ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bezüglich der Erstellung der "Grundsätze über das betriebliche Vo...mehr

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§ 69 Arbeitsrechtliche Impl... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Einführung arbeitsrechtlicher Compliance-Richtlinien erfolgt durch Direktionsrecht, arbeitsvertragliche Vereinbarung, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (1) Prämienbemessung

Rz. 499 Kernstück einer entsprechenden Betriebsvereinbarung ist die gerechte und angemessene Bewertung der eingereichten Verbesserungsvorschläge. Die Bewertung des Vorschlages, wie auch die Festsetzung der Prämie im Einzelfall, muss dem Vorschlag und dem sich daraus ergebenden Nutzen für den Betrieb angemessen sein. Zugleich können auch durch die Betriebsvereinbarung Anforde...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / IV. § 613a Abs. 1 S. 4 BGB

Rz. 53 Gem. § 613a Abs. 1 S. 4 BGB wird der Zeitpunkt der Beendigung der zwingenden Wirkung der individualrechtlich weiter geltenden arbeitsvertraglichen Regelungen vorverlegt. Zum einen ist bereits vor Ablauf eines Jahres eine Änderung der Rechte und Pflichten möglich, wenn der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarungen auch bei dem bisherigen Arbeitgeber nicht mehr gegol...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Anspruch auf Erstattung der Umzugskosten

Rz. 637 Verlegt ein Mitarbeiter bei der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses seinen Wohnsitz in die Nähe seines neuen Arbeitsplatzes, so ist der Arbeitgeber grds. nicht zur Erstattung der Umzugskosten verpflichtet. Vielmehr werden die Umzugskosten zum privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers gezählt. Ein Kostenerstattungsanspruch des Arbeitnehmers kann sich jedoch aus e...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Zweck, Umfang und Grenzen der Mitbestimmung des Betriebsrates

Rz. 917 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten bestehen, soweit nicht gesetzliche oder tarifliche Regelungen vorrangig sind und damit sperrend eingreifen, in den zu 14 Gruppen zusammengefassten "Angelegenheiten" des § 87 Abs. 1 BetrVG. Sinn und Zweck der Mitbestimmung ist es, die kraft seines Direktionsrechtes bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Objektive und subjektive Unmöglichkeit

Rz. 766 Nach der Rspr. (vgl. BAG v. 11.11.1998 – 7 ABR 47/97, juris: Telefonvermittlungsanlage) ist Unmöglichkeit nicht nur bei Angelegenheiten anzunehmen, deren Regelung den Einzelbetriebsräten objektiv unmöglich ist. Zuständig ist der Gesamtbetriebsrat auch dann, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche oder jedenfalls betriebsübergreifende Regelun...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 9. Zuständigkeit kraft Auftrags

Rz. 788 Der Betriebsrat kann gem. § 50 Abs. 2 BetrVG den Gesamtbetriebsrat durch Beschluss, welcher der absoluten Mehrheit der Betriebsratsmitglieder und der Schriftform bedarf, beauftragen, eine bestimmte Angelegenheit für ihn zu behandeln. Dies begründet die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates kraft Auftrages. Besteht die Beauftragung zur Regelung, ist der Gesamtbetriebs...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / j) Abweichung vom Bundesurlaubsgesetz und sonstige Regelungen

Rz. 1770 § 13 BUrlG regelt das Verhältnis zwischen BUrlG einerseits und Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen andererseits. Der Urlaubsanspruch an sich ist grds. unabdingbar. Selbst in Tarifverträgen kann von den Bestimmungen der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG nicht abgewichen werden. Ein Mindesturlaub von vier Wochen pro Urlaubsjahr ist somit unantastbar u...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Unterlagen überlassen

Rz. 889 Auf Verlangen des Betriebsrates hat der Arbeitgeber diesem die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Betriebsrat soll die Entscheidung des Arbeitgebers nachvollziehen können (BAG v. 7.8.1986 – 6 ABR 77/83, juris). "Zur Verfügung stellen" ist mehr als nur "vorlegen". Der Arbeitgeber muss die Unterlagen deshalb dem Betriebsrat – etwa in Abschrift – zumin...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / III. Einzelheiten zum Unterlassungsanspruch gem. § 23 Abs. 3 BetrVG bei groben Verstößen des Arbeitgebers

Rz. 1419 Bei der Anwendung des § 23 Abs. 3 BetrVG sind Erkenntnisverfahren (S. 1) und Vollstreckungsverfahren (Sätze 2–5) zu unterscheiden. Im Erkenntnisverfahren wird hierbei festgestellt, ob der Arbeitgeber einen groben Verstoß gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten begangen hat. Gleichzeitig wird ihm die Auflage des Unterlassens, Beseitigens bzw. Duldens des Versto...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Kurzarbeit

Rz. 890 Schließlich kann die BA die Auswirkungen der gesetzlichen und der verlängerten Entlassungssperre dadurch abmildern, dass sie die Einführung von Kurzarbeit bis zum Ende der Entlassungssperre zulässt, wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, die Arbeitnehmer während dieser Zeit voll zu beschäftigen, § 19 Abs. 1 KSchG. Zu beachten ist allerdings, dass tarifvertraglic...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Verfahrensgrundsätze

Rz. 1582 Das Verfahren vor der Einigungsstelle findet gesetzliche Regelung nur im Hinblick auf einige wenige zwingende Verfahrensvorschriften. Sonstige Bestimmungen können im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt oder von der Einigungsstelle selbst nach billigem Ermessen getroffen werden. Rz. 1583 Gesetzlich vorgeschrieben ist die Beschlussfassung nach mü...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / C. Rechtsstellung des Betriebserwerbers

Rz. 23 Bei einem Betriebsübergang tritt der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnis ein. Aufgrund des Wechsels in der Arbeitgeberstellung erwirbt der neue Inhaber in erster Linie den Anspruch auf Leistung der vom Arbeitnehmer dem Betriebsveräußerer ggü. geschuldeten Dienste einschließlich der Nebenansprüche a...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Kosten der Einigungsstelle

a) Eigene Kosten der Einigungsstelle Rz. 1606 Die Kosten der Einigungsstelle selbst trägt nach § 76a Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber. Hierunter sind die Kosten zu fassen, die infolge der Durchführung des Einigungsstellenverfahrens entstehen. Hierzu gehören auch die Kosten für die Hinzuziehung eines Sachverständigen, soweit diese erforderlich und die Kosten verhältnismäßig sind ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Wirtschaftliche Notlage und Insolvenz

Rz. 451 Ein Wegfall oder eine Kürzung von Gratifikationen oder Sonderzahlungen kommt im Allgemeinen nicht in Betracht, wenn sich die Geschäftslage des Betriebes des Arbeitgebers erheblich verschlechtert hat oder der Arbeitgeber sich in einer wirtschaftlichen Notlage befindet (vgl. LAG Hamm v. 13.9.2004 – 8 Sa 721/04). Lediglich bei gewinnabhängigen Sonderzahlungen oder bei f...mehr

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§ 80 Flexibilisierung der A... / D. Flexibilisierung der Arbeitszeit auf kollektivrechtlicher Ebene

Rz. 13 Abweichungen von Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeiten sind neben einzelnen in § 5 Abs. 2 und 3 ArbZG gesetzlich geregelten speziellen Bereichen durch oder aufgrund eines Tarifvertrages (mittels Betriebsvereinbarung) nach § 7 ArbZG möglich. I. Ausweitung der Arbeitszeit (Verlängerung von Höchstarbeitszeit/Verkürzung der Mindestruhezeit) Rz. 14 Kollektivrechtliche Mögl...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Weitere Einzelfälle

Rz. 1010 Entschließt sich der Arbeitgeber – freiwillig – eine Leistungsprämie einzuführen, kann er mitbestimmungsfrei entscheiden, in welchem Umfang er finanzielle Mittel einsetzen, welchen Zweck er mit der Leistung verfolgen und welchen Personenkreis er begünstigen will. I.Ü. unterliegt die Ausgestaltung der freiwillig eingeführten Leistungsprämie der Mitbestimmung des Betr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Errichtung und Zusammensetzung der Einigungsstelle

a) Errichtung Rz. 1570 Die Einigungsstelle ist bei Bedarf gem. § 76 Abs. 1 BetrVG zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu bilden. Hieraus ergibt sich, dass die Einigungsstelle keine Dauereinrichtung ist, sondern ad hoc zur Klärung eines bestimmten Mitbestimmungstatbestandes gebildet werden. Nach § 76 Abs. 1 S. 2 BetrVG kann durch Betriebsvereinbarung auch eine ständige...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Zusammensetzung

aa) Vorsitzender Rz. 1573 Gem. § 76 Abs. 2 BetrVG besteht die Einigungsstelle aus einem unparteiischen Vorsitzenden, auf dessen Person sich beide Betriebspartner einigen müssen, und der gleichen Zahl von Beisitzern pro Seite. Bei fehlender Einigung kann Arbeitgeber oder Betriebsrat den Vorsitzenden in einem besonderen Verfahren durch das ArbG bestellen lassen (§ 100 ArbGG). I...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / II. Einigungsstelle

Rz. 1569 Die Einigungsstelle ist eine privatrechtliche, innerbetriebliche Schlichtungsstelle. Sie dient der Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wenn eine Einigung zwischen den Betriebspartnern nicht zustande kommt. Die Einigungsstelle ist ein Organ der Betriebsverfassung. Sie kann gegen den Willen des anderen Betriebspartners nur in ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / k) Auswahlrichtlinien

Rz. 794 Ist in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG oder in einer entsprechenden Richtlinie nach dem BPersVG festgelegt, wie die sozialen Gesichtspunkte nach § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG im Verhältnis zueinander zu bewerten sind, so kann die Bewertung gem. § 1 Abs. 4 KSchG nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden. Rz. 795 Die Regelung des § 1 Abs...mehr