Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze, des Urlaubsplans und Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG)

Rz. 969 Unter allgemeinen Urlaubsgrundsätzen sind Richtlinien zu verstehen, nach denen die Urlaubsgewährung oder Versagung im Einzelfall erfolgt (s. zum Urlaub § 21 Rdn 1642 ff.). Dabei wird der Begriff des Urlaubes weit verstanden. Daher gehört auch die formalisierte Gewährung von unbezahltem Sonderurlaub an ausländische Arbeitnehmer, die ihren Urlaub in ihrem Heimatland ve...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / h) Urlaubskürzung aufgrund von Kurzarbeit

Rz. 160 Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen. Arbeitgeber dürfen die Urlaubstage wegen Kurzarbeit anteilig kürzen (vgl. BAG v. 30.11.2021 – 9 AZR 225/21, juris). Diese Grundsätze finden auch dann Anwendung, wenn die Kurzarbeit wirksam aufgrund einer Betriebsvereinbarung eingeführ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Übernahme von Versorgungsanwartschaften

Rz. 657 Sowohl die vom Bestand der Zusage als auch die vom Beginn der Betriebszugehörigkeit abhängigen Unverfallbarkeitsfristen des § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG werden gem. § 1 Abs. 1 S. 2 BetrAVG i.V.m. § 613a Abs. 1 BGB durch den Betriebsübergang nicht unterbrochen. Diese Rechtsfolge gilt für alle Durchführungswege (Pensionszusage, Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensi...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG)

Rz. 945 Arbeitszeitregelungen bilden einen Schwerpunkt der Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten. Auszugleichen ist das unternehmerische Interesse an einem möglichst effektiven Einsatz der Arbeitskräfte und das Interesse der Arbeitnehmer, die Arbeitszeit bestmöglich mit der arbeitsfreien Zeit zu harmonisieren. Gerade bei der Arbeitszeitverteilung des vi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung)

Rz. 134 Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung) Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 100 Nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sind Bestimmungen in AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wir...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (2) Funktionsweise, Voraussetzungen, Muster

Rz. 491 Die technische Funktionsweise der echten Aktienoptionen sieht wie folgt aus: Rz. 492 In § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG hat der Gesetzgeber festgelegt, dass in Beschlüssen der Hauptversammlung zur bedingten Kapitalerhöhung zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung (§ 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG) neben der Aufteilung der Bezugsrechte auf Mit...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Verhältnis zum Arbeitsvertrag

Rz. 1128 Die dargestellten betriebsverfassungsrechtlichen Notwendigkeiten haben mit der Frage des Verhältnisses Arbeitnehmer/Arbeitgeber nur bedingt zu tun. Zu beachten ist hier: Einseitige Versetzungen, also gegen den Willen des Arbeitnehmers angeordnete Zuweisungen, sind nur wirksam, wenn der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers solche Weisungen (mit Direktionsrecht) gestattet...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / I. Besondere Arbeitszeitregelungen

Rz. 50 Die Regelungen der Arbeitszeit für Personen unter 18 Jahren ergeben sich nicht aus dem ArbZG, sondern aus dem JArbSchG (§ 18 Abs. 2 ArbZG). Dieses unterscheidet zwischen den Regelungen der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen. Das Gesetz knüpft die Zulässigkeit der Beschäftigung und den Umfang der Arbeitszeit an einzelne Altersstufen. Die strengsten Regeln sind ...mehr

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§ 19 AGG / V. Entschädigung bei Anwendung kollektivrechtlicher Vereinbarungen, § 15 Abs. 3 AGG

Rz. 97 Den Arbeitgeber trifft eine Pflicht zur Entschädigung, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig Kollektivvereinbarungen anwendet, die gegen das AGG verstoßen. Kollektivvereinbarungen sind Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne und Dienstvereinbarungen (Thüsing, Rn 552). § 15 Abs. 3 AGG bezieht sich nur auf den Ersatz eines immateriellen Schadens, es liegt ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Begriff des Verbesserungsvorschlags

Rz. 463 Angesichts der unzähligen Erscheinungsformen der betrieblichen Tätigkeit ist als Verbesserungsvorschlag i.S.d. betrieblichen Vorschlagswesens jede Idee und Anregung technischer, kaufmännischer, organisatorischer oder auch sozialer Art anzusehen, die geeignet ist, einen betrieblichen Zustand zu verbessern. Das betriebliche Vorschlagswesen kann sich somit inhaltlich bs...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Direktionsrecht bezüglich Arbeitsleistung

Rz. 873 Hinsichtlich des Direktionsrechtes bezogen auf die Arbeitsleistung kann es in bestimmten Fällen zu Begrenzungen kommen (hierzu Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 233 ff.): Für das Ausbildungsverhältnis regelt § 6 Abs. 2 BBiG, dass eine bestimmte Art von Tätigkeiten als geschuldete Leistung ausscheidet. § 4 MuSchG nennt Arbeiten, die von einer werdenden und st...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung)

Rz. 136 Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Muster 16.3: Arbeitsvertrag mit Angestellten (ohne Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhal...mehr

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§ 29 Kündigung / VII. Fristen und Termine bei Schwerbehinderten

Rz. 274 Das SchwbG v. 26.8.1986 (BGBl I, 1421, ber. 1550) ist durch Gesetz v. 19.6.2001 (BGBl I, 1046) aufgehoben und – soweit arbeitsrechtlich von Bedeutung – ohne inhaltliche Änderungen mit Wirkung v. 1.7.2001 in das SGB IX überführt worden. Am 1.1.2018 trat im Zuge der zweiten Stufe des Bundesteilhabegesetzes eine komplette Neufassung des SGB IX in Kraft. Bei der Entlassu...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / gg) Folgen geänderter Strukturen für die Mitbestimmungsrechte

Rz. 62 Die nach § 3 Nr. 1 bis 3 BetrVG gebildeten Gremien gelten nach § 3 Abs. 5 BetrVG als "Betriebe" i.S.d. BetrVG; auf sie finden die Vorschriften über die Rechte und Pflichten des Betriebsrates und über die Rechtsstellung seiner Mitglieder Anwendung. Der Gesetzgeber hat die Fiktion ausdrücklich auf das BetrVG beschränkt – sie gilt daher nicht für die Frage, welche (wicht...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / I. Sinn und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 4 Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, können anstelle des Arbeitslohnes (Arbeitslosengeld) Arbeitslosengeld erhalten (max. bis zu 24 Monaten, i.d.R. 12 Monate, vgl. § 147 Abs. 2 SGB III). Diese Leistung ist im Gegensatz zum Arbeitslosengeld II nicht davon abhängig, dass der Arbeitslose bedürftig ist. Er muss auch keine Beiträge in die Kasse der Arbeitslo...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Vorsitzender und außerbetriebliche Beisitzer

Rz. 1608 Beisitzer der Einigungsstelle können, der Vorsitzende sollte betriebsfremd sein. Hierbei kommen insb. Richter, Rechtsanwälte und Gewerkschaftsvertreter in Betracht. Die Vorsitzenden und Beisitzer, die nicht dem Betrieb (bzw. dem Konzern oder Unternehmen) angehören, haben gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit (§ 76a Abs. 3 BetrVG; vgl. au...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung)

Rz. 135 Muster 16.2: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung) Muster 16.2: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des A...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung)

Rz. 137 Muster 16.4: Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung) Muster 16.4: Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Tarifbi...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Rechtsstellung der Mitglieder der Einigungsstelle

Rz. 1581 Die Rechtsstellung der Mitglieder der Einigungsstelle ist gesetzlich nicht gesondert geregelt. § 78 BetrVG legt lediglich fest, dass sie bei der Ausübung ihres Amts nicht gestört oder behindert und wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden dürfen, welches auch für ihre berufliche Entwicklung gilt. Mit der Annahme ihres Amts kommt zwischen den ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Tarifvertragliche Sonderrechte

Rz. 404 Gem. § 19 Abs. 1 BetrAVG kann von den gesetzlichen Regelungen der §§ 1a, 2, 2a Abs. 1, 3 und 4, 3 (mit Einschränkungen), 4, 5, 16, 18a S. 1, 27 und 28 BetrAVG, d.h. insb. den gesetzlichen Regelungen zur Unverfallbarkeit, zum Auszehrungsverbot und zur Anpassungsprüfungspflicht nur in Tarifverträgen abgewichen werden. I.Ü., d.h. durch Individual- oder Betriebsvereinbar...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Entscheidung der Einigungsstelle (§ 87 Abs. 2 BetrVG)

Rz. 1028 Schaffen es Arbeitgeber und Betriebsrat nicht, über eine nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 bis 14 BetrVG mitbestimmungspflichtige Angelegenheit Einvernehmen zu erzielen, kann gem. § 87 Abs. 2 S. 1 BetrVG die Einigungsstelle eingeschaltet werden. Die Entscheidung der Einigungsstelle ("Spruch") ersetzt die fehlende Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Dieser Spruch der...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (2) Bewertungskommission

Rz. 483 Traditionell erfolgt die Überprüfung von eingereichten Verbesserungsvorschlägen durch Bewertungsausschüsse bzw. Prüfungskommissionen. Dies ist eine Folge der Steuergesetzgebung bis Ende 1988, wonach Prämien für Verbesserungsvorschläge in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern bei Einrichtung eines Bewertungsausschusses und einer bestimmten personellen Besetzung dess...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Freiwilliges Verfahren

Rz. 1591 In sonstigen Fällen wird die Einigungsstelle nach § 76 Abs. 6 S. 1 BetrVG nur tätig, wenn beide Seiten dies beantragen oder mit ihrem Tätigwerden einverstanden sind (z.B. nach § 102 Abs. 6 BetrVG). Die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat wird in diesen Fällen allerdings nur ersetzt, wenn beide Seiten sich dem Spruch im Voraus unterwerfen oder ihn nachträgl...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / f) Sonstige Streitigkeiten

Rz. 110 Ein Spruch der Einigungsstelle kann im einstweiligen Verfügungsverfahren durchgesetzt werden (LAG Hessen v. 16.12.2004 – 5 TaBVGa 153/04, ArbRB 2005, 241; LAG Berlin v. 8.11.1990 – 14 TaBV 5/90, DB 1991, 1288 = BB 1991, 206). Gem. § 77 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Durchführung von Einigungsstellensprüchen. Nach allgemeine...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 936 Der Arbeitnehmer kann verpflichtet sein, eine bestimmte Nebentätigkeit zu unterlassen. Aus der verfassungsrechtlichen Garantie der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ist der Arbeitnehmer aber grds. berechtigt, also auch ohne besondere Erlaubnis durch den Arbeitgeber, eine andere Tätigkeit als die im Arbeitsverhältnis geschuldete aufzunehmen. Eine Nebentätigkeit ist d...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (3) Anerkennungsprämie

Rz. 505 Auch im Fall von abgelehnten, weil nicht durchführbaren Verbesserungsvorschlägen kann im Interesse des betrieblichen Vorschlagswesens die Gewährung einer Anerkennungsprämie oder einer Sachzuwendung ratsam sein. Hier erscheint es empfehlenswert, in einer entsprechenden Betriebsvereinbarung bzw. einem Prämienbemessungsplan einen Mindest- wie auch einen Höchstbetrag fes...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / VII. Subventionsleistungen des Staats

Rz. 35 Die BA hat dem Arbeitgeber gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 AltTZG den von ihm nach § 3 Abs. 1 Nr. 1a) AltTZG erbrachten Aufstockungsbeitrag i.H.v. 20 % des Regelarbeitsentgeltes sowie die zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung, soweit diese auf dem AltTZG beruhen, erstattet. Hierunter fielen gem. § 4 Abs. 2 AltTZG auch die Beiträge bzw. Beitragszuschüsse für einen von ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Rechtsgrundlage

Rz. 181 Die Rechtsgrundlage für die Arbeitspflicht findet sich in § 611 BGB i.V.m. dem Arbeitsvertrag, ggf. ergänzt und konkretisiert durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Gleichbehandlungsgrundsatz oder betriebliche Übung. Darüber hinaus wird die Arbeitspflicht auch präzisiert durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers (Direktionsrecht, vgl. Rdn 530 ff.).mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Beteiligung eines Betriebsratsmitglieds

Rz. 826 Gem. § 82 Abs. 2 S. 2 BetrVG kann der Arbeitnehmer bei der Ausübung des Erörterungsrechtes ein Mitglied des Betriebsrates hinzuziehen, das nach S. 3 eine Schweigepflicht über den Inhalt der Verhandlungen trifft (BAG v. 20.4.2010 – 1 ABR 85/08, NZA 2010, 1307 = DB 2010, 1646). Hinsichtlich der Person des zuzuziehenden Betriebsratsmitgliedes hat der Arbeitnehmer ein Wa...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Vorbeugende Maßnahmen

Rz. 109 Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner vertraglichen Fürsorgepflicht gehalten, den einzelnen Arbeitnehmer wie die Belegschaft insgesamt in den Grenzen seiner betrieblichen Möglichkeiten vor den Gefahren und Schäden durch Alkohol zu bewahren (vgl. Künzl, BB 1993, 1581, 1584). Dieser Verpflichtung kann der Arbeitgeber insb. nachkommen durchmehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Einzelheiten zur Tagesordnung

Rz. 469 Die Einladung zu einer Betriebsratssitzung muss nicht schriftlich erfolgen, sondern kann auch mündlich geschehen. Die Tagesordnung muss detailliert sein und den Betriebsratsmitgliedern so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass diese Gelegenheit haben, sich mit dem Sachverhalt vertraut zu machen und sich einzuarbeiten. Die Tagesordnung muss den Betriebsratsmitgliedern üb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Betriebsangehörige Beisitzer

Rz. 1607 Die Beisitzer, die dem Betrieb angehören, erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung, sie erhalten jedoch Entgeltfortzahlung oder Freizeitausgleich (§ 76a Abs. 2 S. 1 BetrVG). Die betriebsangehörigen Beisitzer üben ein unentgeltliches Ehrenamt aus. Eine Vereinbarung, die entgegen der gesetzlichen Regelung eine Vergütung zuspricht, ist nichtig (Fitting, § 76a BetrVG...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / II. Gesetzliche Regelung

Rz. 6 Gesetzlich geregelt sind die Vorschriften über das nachvertragliche Wettbewerbsverbot in den §§ 74 bis 75f HGB. Diese Vorschriften wurden nur für kaufmännische Angestellte geschaffen. Nachdem jedoch zunächst die Rspr. die Geltung auch auf Arbeitnehmer ausgeweitet hat (BAG v. 13.9.1969 – 3 AZR 138/68, DB 1970, 63), hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2003 die §§ 74 ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Einzelne Verwertungsrechte

Rz. 1104 Neben den Urheberpersönlichkeitsrechten (§§ 12–14 UrhG) kommen dem Urheber auch eine Reihe von gewichtigen Verwertungsrechten zu, welche in den §§ 15 ff. UrhG niedergelegt sind:mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Durchführung und Form

Rz. 479 Die Aufstellung von Grundsätzen des betrieblichen Vorschlagswesens erfolgt regelmäßig in Form einer Betriebsvereinbarung nach Maßgabe des § 77 BetrVG zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Sofern Verbesserungsvorschläge nicht nur im einzelnen Betrieb, sondern in mehreren Betrieben eines Unternehmens oder Konzernes umgesetzt werden, ist gem. §§ 50 Abs. 1, 58 Ab...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 892 Wirtschaftliche Veränderungen, die auf das Unternehmen wirken, können es erforderlich machen, die Vergütungen und deren Bestandteile den geänderten Bedingungen anzupassen. Wie diese Anpassung rechtstechnisch umzusetzen ist, hängt im Ausgangspunkt von der Anspruchsgrundlage des Entgeltanspruches ab. Dieser kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Gesamtzusage, einer be...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Beisitzer

Rz. 1579 Die Einigungsstelle besteht außer dem Vorsitzenden aus einer gleichen Zahl von Beisitzern, die jeweils vom Arbeitgeber bestimmt und vom Betriebsrat – durch förmlichen Beschluss, der nicht fristgebunden ist (BAG v. 10.10.2007 – 7 ABR 51/06, juris) – bestellt werden (§ 76 Abs. 2 BetrVG). Wird kein Einverständnis über die Zahl der Beisitzer erzielt, so kann derjenige, ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Kostenübernahme des Arbeitgebers gem. § 3 Nr. 31 EStG

Rz. 158 Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt typische Berufskleidung oder ersetzt er dem Arbeitnehmer die Anschaffungskosten, ist die Überlassung bzw. die Kostenübernahme steuerfrei. Bei der Kostenübernahme ist allerdings Voraussetzung, dassmehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Erzwingbares Verfahren

Rz. 1587 Die Errichtung der Einigungsstelle ist in den Fällen erzwingbar, in denen das Gesetz eine Angelegenheit dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates unterwirft. In diesen Fällen ist im Gesetz ausdrücklich festgelegt, dass der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ersetzt. Rz. 1588 § 76 Abs. 5 S. 1 und 2 BetrVG verhindert, dass ein...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Zwingende gesetzliche Regelungen

Rz. 172 Teilweise wird das soziale Verhalten der Arbeitnehmer bereits durch zwingende gesetzliche Regelungen vorgegeben, sodass der Arbeitgeber keinen Spielraum mehr hat, anderweitige Regelungen zuzulassen. In einem solchen Fall besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, da kein Raum für eine abweichende betriebliche Gestaltung bleibt (vgl. BAG v. 13.9.2022 – 1 ABR ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / D. Anspruchsgrundlagen

Rz. 44 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung betrieblicher Versorgungsleistungen bedarf stets einer besonderen Rechts-/Anspruchsgrundlage, dem Versorgungsversprechen. Rz. 45 Das Wesen der betrieblichen Altersversorgung als "freiwillige Sozialleistung" wird auch nicht durch das BetrAVG eingeschränkt. Der Arbeitgeber ist nach wie vor nicht verpflichtet, seinen Mitarbeitern...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Beschlussfassung

Rz. 1597 Für die Beschlussfassung genügt nach § 76 Abs. 3 S. 1 BetrVG die einfache Stimmenmehrheit der Mitglieder (h.M. vgl. auch BAG v. 17.9.1991 – 1 ABR 23/91, juris; aber GK/Jacobs, § 76 Rn 116: Stimmenthaltungen sollen wie Nein-Stimmen zu zählen sein). Die Abstimmung hat in Abwesenheit der Betriebsparteien zu erfolgen (BAG v. 18.1.1994 – 1 ABR 43/93, juris). Die Möglichk...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Tarifliche Schlichtungsstelle

Rz. 1604 Nach § 76 Abs. 8 BetrVG kann tarifvertraglich bestimmt werden, dass an die Stelle der Einigungsstelle eine tarifliche Schlichtungsstelle tritt. Diese kann sowohl die Gestalt einer betrieblichen als auch einer überbetrieblichen Schlichtungsstelle haben. Wird eine Vereinbarung i.d.S. getroffen, so hat diese unmittelbare und zwingende Wirkung. Rz. 1605 Die Zuständigkeit...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Angreifbarkeit des Beschlusses

Rz. 1601 Der Spruch der Einigungsstelle kann im arbeitsgerichtlichen Verfahren überprüft werden, jedoch nur in begrenztem Umfang. Den Antrag zur Überprüfung können Arbeitgeber und Betriebsrat stellen, nicht jedoch die Einigungsstelle selbst. Sie ist auch nicht Beteiligte des Verfahrens, da sie als Hilfsorgan nicht in eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Rechten verletzt se...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 1014 Eine Zielvereinbarung wird definiert als Abrede, in der der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer bestimmte Ziele vereinbart, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erreicht werden sollen. Für die Zielerreichung wird regelmäßig ein Entgelt (Bonus) versprochen (ErfK/Preis, § 611 Rn 626a; Däubler, ZIP 2004, 2209; Annuß, NZA 2007, 290; Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsre...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Eigene Kosten der Einigungsstelle

Rz. 1606 Die Kosten der Einigungsstelle selbst trägt nach § 76a Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber. Hierunter sind die Kosten zu fassen, die infolge der Durchführung des Einigungsstellenverfahrens entstehen. Hierzu gehören auch die Kosten für die Hinzuziehung eines Sachverständigen, soweit diese erforderlich und die Kosten verhältnismäßig sind (BAG v. 13.11.1991 – 7 ABR 70/90, ju...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Präventive Maßnahmen

Rz. 1232 Der Arbeitgeber muss gegen Mobbing Präventivmaßnahmen ergreifen (MünchArbR/Blomeyer, § 97 Rn 37: zu den einzelnen Maßnahmen ausführlich Wolmerath, Mobbing im Betrieb, S. 177 ff.). Dies gilt erst recht, wenn es bereits zu Mobbingfällen gekommen oder die Fortsetzung eines aktuellen Mobbingverhaltens zu befürchten ist. Da der Arbeitgeber zur Vermeidung einer Haftung au...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 76. Mehrarbeit

Rz. 1137 Überstunden (auch Überarbeit, Überschicht – weitgehend eingebürgert hat sich der Begriff Mehrarbeit) leistet der Arbeitnehmer, der über die für sein Beschäftigungsverhältnis geltende Arbeitszeit hinaus arbeitet (BAG v. 8.11.1989 – 5 AZR 642/88). Rz. 1138 Das Recht zur Anordnung von Mehrarbeit kann sich nur aus einer ausdrücklichen Vereinbarung ergeben. Hierfür kommen...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / II. Dogmatische Begründung des Wiedereinstellungsanspruchs

Rz. 1233 Eine methodisch überzeugende Legitimation des Wiedereinstellungsanspruches ist unverzichtbar, denn es handelt sich nicht um ein Auslegungsproblem des positiven Kündigungsschutzrechtes, sondern um die Schaffung eines neuen Rechtsinstitutes durch richterliche Rechtsfortbildung. Eine fundierte dogmatische Begründung ist auch aus der Sicht der Praxis erforderlich, denn ...mehr