Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / a) Schulungsveranstaltungen

Rz. 92 Entsprechend § 37 Abs. 6, 7 i.V.m. Abs. 2 BetrVG sind Betriebsratsmitglieder für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freizustellen, sofern die Veranstaltungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Teilweise wird ein Anspruch auf Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes zum Besuch ei...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 66 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates greift nicht ein, wenn ein Arbeitsvertrag nicht durch eine Kündigung, sondern in anderer Art und Weise beendet werden soll. Dies ist bspw. der Fall, wenn ein Arbeitsverhältnis aufgrund einer zulässigen Befristung endet oder wenn die Arbeitsvertragsparteien einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. Rz. 67 Nicht der Mitbestimmung des ...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Vermutungswirkung bei Betriebs(teil)veräußerungen

Rz. 69 Nach der noch unter der KO entwickelten Rspr. (grundlegend BAG v. 17.1.1980 – 3 AZR 160/79, NJW 1980, 1124 = ZIP 1980, 80; ferner BAG v. 27.4.1988, NZA 1988, 655 = ZIP 1988, 989; a.A. LAG Hamm v. 17.12.1981, NJW 1983, 242 = ZIP 1982, 991; ArbG Wetzlar v. 10.4.1995, ARST 1995, 250 = BB 1995, 1799 = KTS 1996, 120) unterfallen Betriebsveräußerungen in der Insolvenz als r...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 820 Vor der Schuldrechtsreform und der Einführung der AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht zweifelte insb. die Rspr. nicht an der Wirksamkeit von Ausgleichsquittungen (BAG v. 9.11.1973, AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 163; BAG v. 27.2.1990, AP BetrVG § 1 Vordienstzeiten Nr. 13; BAG v. 16.9.1974, AP BGB § 630 Nr. 9; LAG München, 24.4.1997 – 2 Sa 1004/96, BB 1998, 269). Im Ausgangspu...mehr

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§ 29 Kündigung / 8. Nichtverlängerungsanzeige

Rz. 327 Ebenso ist nach der Rspr. eine Umdeutung einer sog. Nichtverlängerungsanzeige im Bühnenbereich in eine Kündigung nicht möglich (BAG v. 28.10.1986, AP BetrVG § 118 Nr. 32; BAG 6.8.1997 – 7 AZR 156/96, NZA 1998, 220, 221).mehr

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§ 29 Kündigung / 4. Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats

a) Mitteilung von Bedenken Rz. 127 Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, muss er diese binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Frist drei Tage (§ 102 Abs. 2 BetrVG). Es zählen Kalendertage, nicht Werktage. Die Fristberechnung folgt den...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / I. Allgemeines

Rz. 21 Da die Möglichkeiten der innerbetrieblichen Personalbeschaffung begrenzt oder in vielen Fällen ungeeignet sind und § 93 BetrVG keine Verpflichtung enthält, die außerbetriebliche Stellensuche zu unterlassen, kommt der öffentlichen Stellenausschreibung in der Praxis eine herausragende Bedeutung zu.mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Betriebsverfassung

Rz. 75 Für den Betriebsrat sind Minderjährige weder wahlberechtigt noch wählbar, §§ 7, 8 BetrVG. Möglich ist jedoch die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (vgl. § 43 Rdn 930 ff.).mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Dauer der Zuweisung und erhebliche Änderung der Umstände

Rz. 1134 Die Dauer der Zuweisung – "voraussichtlich die Dauer eines Monats überschreitet" – muss zur Änderung des Arbeitsbereichs als zweites Tatbestandsmerkmal hinzukommen, damit die Mitbestimmungspflicht ausgelöst ist. Schon nach dem Wortlaut kommt es auf die Planung der Maßnahme, auf eine Prognose an, ob die Änderung für mehr als einen Monat gedacht ist. Rz. 1135 Hinweis I...mehr

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Abfindung: Aufhebungsvertra... / 2 Höhe der Abfindung

Während § 10 KSchG für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Arbeitsgerichts – und ebenso § 1a Abs. 2 KSchG für die Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung – bestimmte Vorgaben für die Bemessung einer Abfindung festsetzt, bestehen solche für die einvernehmliche Aufhebung[1] des Arbeitsverhältnisses nicht. Die Parteien sind also grundsätzlich frei, höhere...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 8. Restmandat und Übergangsmandat bei Abspaltung ohne Untergang des Betriebs

Rz. 381 Nach dem Wortlaut des § 21b BetrVG setzt das Vorhandensein des Restmandates den Untergang des Betriebes voraus. Wenn der Ursprungsbetrieb nicht untergeht, aber ein Teil dieses Betriebes stillgelegt und nicht weiterbetrieben wird, kommt weder Rest- noch Übergangsmandat in Betracht. Es versteht sich von selbst, dass der Ursprungsbetriebsrat sein "Voll"-Mandat auch für ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 35. Tätlichkeiten

Rz. 550 Tätliche Angriffe auf Arbeitskollegen oder auf den Arbeitgeber und dessen Angehörige sind Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit, die schwer wiegen und zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Ordnung sowie aus Gründen der Fürsorgepflicht regelmäßig eine fristlose, in weniger schweren Fällen eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen (BAG v. 12.7.1984, AP Nr. 32 zu...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / b) Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 11 Die Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG betrifft bürgerliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis. Hierunter fallen sämtliche Ansprüche, die aus einem bestehenden, aber auch aus einem bereits beendeten oder beabsichtigten Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden. Ausreichend ist ein faktisches Arbeitsverhältnis. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG sind die ArbGe u...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / XII. Auskunfts- und Kopieansprüche gem. Art. 15 DSGVO

Rz. 134 Gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat die betroffene Person gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 DSGVO ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informati...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Anspruch auf Beförderung

Rz. 533 Nach § 38 Abs. 3 und 4 BetrVG haben die Betriebsratsmitglieder Anspruch darauf, in ihrer beruflichen Entwicklung nicht benachteiligt zu werden, sowie auf entsprechenden Entgeltschutz. Dabei besteht ggf. auch Anspruch auf Beförderung. Es ist allerdings Sache des (ehemaligen) Betriebsratsmitgliedes, das – im Urteilsverfahren – eine entsprechende Beförderung einklagt, i...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Ladung und Tagesordnung

Rz. 498 Wirksame Beschlüsse des Betriebsrates können nur gefasst werden, wenn zu der Sitzung alle Betriebsratsmitglieder rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung geladen worden sind (BAG v. 28.4.1988 – 6 AZR 405/86, juris). Das BAG vertritt die Auffassung, § 29 Abs. 2 S. 3 BetrVG gehöre zu den wesentlichen und unverzichtbaren Verfahrensvoraussetzungen, von deren Beachtu...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds

Rz. 138 Der Arbeitnehmer ist berechtigt, zu den Erörterungen nach § 81 Abs. 4 und § 82 Abs. 2 BetrVG ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen (§ 81 Abs. 4 S. 2 und § 82 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Er kann sich ein Betriebsratsmitglied auswählen. Es wird auch dem Vertreter des Arbeitgebers i.d.R. zumutbar sein, auf das Erscheinen dieses Betriebsratsmitgliedes zu warten. Allerdings wir...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Form der Anhörung

Rz. 72 Die Anhörung des Betriebsrates erfolgt durch schriftliche oder mündliche Unterrichtung, die grds. während der Arbeitszeit stattfindet. Hinweis Aus Gründen der späteren Beweisführung empfiehlt es sich dringend, die Anhörung schriftlich vorzunehmen.mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / k) Auswahlrichtlinien

Rz. 794 Ist in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG oder in einer entsprechenden Richtlinie nach dem BPersVG festgelegt, wie die sozialen Gesichtspunkte nach § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG im Verhältnis zueinander zu bewerten sind, so kann die Bewertung gem. § 1 Abs. 4 KSchG nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden. Rz. 795 Die Regelung des § 1 Abs...mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Sprecherausschüsse können gem. § 1 SprAuG in Betrieben privater Unternehmen mit mindestens zehn leitenden Angestellten von den leitenden Angestellten gewählt werden. Wer leitender Angestellter ist, bestimmt sich nach § 5 Abs. 3 BetrVG. Sind in einem Unternehmen mit mehreren Betrieben i.d.R. insgesamt mindestens zehn leitende Angestellte beschäftigt, kann gem. § 20 Abs....mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Inhalt des Interessenausgleichs

Rz. 1317 In all diesen Verfahrensabschnitten geht es nicht nur um das "Ob" einer Betriebsänderung (bspw. einer Betriebsstilllegung), sondern auch um die Modalitäten, also um das "Wie", mithin insb. um die Zeitpunkte, zu denen Kündigungen ausgesprochen werden und um etwaige Freistellungen, d.h. um die vollständige sofortige Betriebsstilllegung einerseits, die zeitlich gestrec...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / A. Auswirkungen der Insolvenz auf die Arbeitsverhältnisse

Rz. 1 Inhaltlich ändert sich durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens grds. nichts an den zu diesem Zeitpunkt mit dem Schuldner bestehenden Arbeitsverhältnissen. § 108 Abs. 1 S. 1 InsO ordnet den Fortbestand der Dienstverhältnisse, zu denen namentlich auch die Arbeitsverhältnisse zählen, mit Wirkung für die Insolvenzmasse an. Die Arbeitsverhältnisse bestehen danach grds. ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Erforderlichkeit

Rz. 897 Es kann sein, dass die umfassende Unterrichtung durch den Arbeitgeber, die Auswertung einschlägiger Unterlagen und selbst die Hinzuziehung von betriebsinternen Auskunftspersonen nicht ausreichen, um dem Betriebsrat eine eigenverantwortete Entscheidung anstehender Sachfragen zu ermöglichen. § 80 Abs. 3 BetrVG sieht für diesen Fall vor, dass der Betriebsrat "nach näher...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 8. Nachwirkung der Betriebsvereinbarung

Rz. 1542 Gem. § 77 Abs. 6 BetrVG gelten nach Ablauf einer Betriebsvereinbarung deren Regelungen in Angelegenheiten weiter, in denen ein Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen kann, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Betriebspartner keine abweichende Absprache getroffen hab...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / III. Kündigungserleichterungen in der Insolvenz

Rz. 9 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt weder zur Beendigung der bestehenden Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisse noch ändert sich der Inhalt der Dienst-/Arbeitsverhältnisse durch die Verfahrenseröffnung, § 108 InsO. Von der Insolvenz des Arbeitgebers unberührt bleiben auch der allgemeine und der besondere Kündigungsschutz der Arbeitnehmer. § 113 InsO enthält keinen se...mehr

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§ 29 Kündigung / (3) Unterscheidung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung

Rz. 114 Bei einer Betriebsratsanhörung wegen einer Verdachtskündigung ist der Unterschied zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung zu beachten. Eine Verdachtskündigung ist gegeben, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines nicht erwiesenen strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die weitere Fortsetzung des...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 8. Sprecherausschussmitglieder

Rz. 1166 Nach § 5 Abs. 3 BetrVG findet dieses Gesetz keine Anwendung auf leitende Angestellte. Es hat sich aber gezeigt, dass auch für leitende Angestellte ein Bedürfnis nach betrieblich-kollektiver Interessenvertretung besteht. Das am 1.1.1989 in Kraft getretene Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten brachte für die Personengruppe der leitenden Angestellt...mehr

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§ 29 Kündigung / hh) Besonderheiten bei der Unterrichtung anlässlich verhaltensbedingter Kündigungen

Rz. 109 Will der Arbeitgeber aus verhaltensbedingten Gründen kündigen, muss er den Betriebsrat über vorherige Abmahnungen informieren und diese in ihren Grundzügen erläutern. Dabei muss der Arbeitgeber den Betriebsrat auch über Gegendarstellungen des Arbeitnehmers unterrichten (BAG v. 31.8.1989, AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein). (1) Keine Rechtspflicht zur Vorlage vo...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / 1. Überblick

Rz. 30 Bei dem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren handelt es sich um eine neben dem Urteilsverfahren eigenständige Verfahrensart. Es gelten die §§ 80 bis 98 ArbGG. In § 2a Abs. 1 ArbGG sind die kollektiven Streitigkeiten abschließend aufgezählt, für die die ArbGe nach Abs. 2 dieser Vorschrift zuständig sind. Die Zuständigkeit ist ausschließlich (§ 2a Abs. 2 ArbGG). Sie ...mehr

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§ 29 Kündigung / (2) Unterrichtung über Betriebsablaufstörungen

Rz. 113 Regelmäßig muss der Arbeitgeber den Betriebsrat auch über Betriebsablaufstörungen oder sonstige Gefährdungen betrieblicher Interessen unterrichten, die aus dem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers folgen (BAG v. 10.10.2002, AP KüSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung). Ausnahmsweise ist das nicht der Fall, wenn aus einem bestimmten Fehlverhalten eine typi...mehr

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§ 29 Kündigung / (1) Krankheit

Rz. 119 Hauptfall der personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen Krankheit. Diese kann ausgesprochen werden, wenn entweder ein dauerndes Unvermögen, die vertragliche Arbeitspflicht zu erfüllen oder die ernste Besorgnis weiterer häufiger Kurzerkrankungen besteht. (a) Dauerndes Unvermögen Rz. 120 Erfolgt die Kündigung aufgrund dauernder Unmöglichkeit, die geschuldete Ar...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Computer

Rz. 695 Nach der BetrVG-Reform 2001 gehören gem. § 40 Abs. 2 BetrVG zu den Sachmitteln auch "Informations- und Kommunikationstechnik". Diese Gesetzesänderung bezieht sich dabei vor allem auf einen PC mit entsprechender Software. Auch diesbezüglich ist jedoch die Erforderlichkeit zu prüfen: Das Verlangen ist nur berechtigt, wenn der Betriebsrat die Ausstattung mit dem PC nebs...mehr

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§ 29 Kündigung / ii) Besonderheiten bei der Unterrichtung anlässlich personenbedingter Kündigungen

Rz. 118 Bei einer personenbedingten Kündigung fehlt regelmäßig die Eignung des Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung ganz oder teilweise zu erbringen. (1) Krankheit Rz. 119 Hauptfall der personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen Krankheit. Diese kann ausgesprochen werden, wenn entweder ein dauerndes Unvermögen, die vertragliche Arbeitspflicht zu erfüllen ode...mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Gegenstand des Anhörungsrechts

a) Kündigung des Arbeitsverhältnisses Rz. 63 Der Betriebsrat ist nach dem Wortlaut des § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG vor jeder Kündigung zu hören. Hierunter ist jede Art der Kündigung durch den Arbeitgeber zu verstehen. Ob das KSchG Anwendung findet oder überhaupt deutsches Arbeitsrecht anzuwenden ist, ist hierbei unerheblich (BAG v. 9.11.1977, AP Nr. 13 zu Internationales Privatr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / C. Betriebsversammlung

Rz. 723 Zu den Amtspflichten des Betriebsrates gehört die Einberufung von Betriebsversammlungen, die als Forum der innerbetrieblichen Aussprache über alle Angelegenheiten des Betriebes und der Belegschaft Bedeutung erlangen. Diese Betriebsversammlungen legt der Betriebsrat durch Beschluss fest; die Aufgabe zählt nicht zu den laufenden Geschäften, die der Betriebsausschuss un...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Krankheit, Urlaub, Elternzeit

Rz. 476 Als Verhinderungsfall gilt nur ein objektiver Umstand, d.h. das Mitglied kann nicht an der Sitzung teilnehmen, selbst wenn es wollte. Kein Verhinderungsfall liegt vor, wenn das Betriebsratsmitglied aus persönlichen Beweggründen von einer Amtsausübung Abstand nimmt. Es besteht nicht die Möglichkeit, den Vertretungsfall willkürlich herbeizuführen und sich durch ein Ers...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / A. Allgemeines zum Fragerecht

Rz. 1 Bei den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Bewerber um den Abschluss eines Arbeitsvertrages treffen zwei unterschiedliche Interessenlagen aufeinander. Während der Arbeitgeber i.S. einer sicheren Personalentscheidung umfassende Informationen über den Bewerber erlangen möchte, will dieser nicht über seine persönlichen Verhältnisse ausgefragt werden. Die Rspr. hat die...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Kündigung und Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 1368 Der Sozialplan regelt die Folgen einer bestimmten Betriebsänderung. Aus diesem Zweck ergibt sich, dass er grds. – soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist – nicht mit der Folge des Wegfalls der dort geregelten Leistungen gekündigt werden kann. Zulässig ist es jedoch, dass die Betriebspartner einen Sozialplan einvernehmlich für die Zukunft abändern (BAG v. 15.4.200...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Checkliste zur Prüfung der Erforderlichkeit

Rz. 624 Checkliste: Erforderlichkeit der Schulungsveranstaltungmehr

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§ 29 Kündigung / 3. Anhörungsverfahren

a) Zeitpunkt der Anhörung Rz. 71 Die Betriebsratsanhörung muss vor der Verwirklichung der Kündigungsabsicht durchgeführt worden sein, d.h. bevor das Kündigungsschreiben abgesandt wurde (BAG v. 13.11.1975, AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972). Durch das in § 102 BetrVG ausgestaltete Beteiligungsverfahren wird dem Betriebsrat vor dem Kündigungsausspruch eine Einflussnahme auf den Kün...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Rechtsfolgen der Kündigung einer Betriebsvereinbarung

Rz. 561 Das BAG unterscheidet allerdings zwischen der Kündbarkeit einer Betriebsvereinbarung und den Rechtsfolgen einer Kündigung (BAG v. 10.3.1992 – ABR 54/91, NZA 1993, 234; BAG v. 11.5.1999 – 3 AZR 21/98, BB 2000, 517). Rz. 562 Betriebsvereinbarungen über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterscheiden sich nämlich von den Betriebsvereinbarungen über andere fre...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / II. Kollektivrechtliche Weitergeltung

Rz. 41 Verbandstarifverträge gelten im Fall beiderseitiger Tarifbindung (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG) oder Allgemeinverbindlicherklärung (§ 5 Abs. 4 TVG) kollektivrechtlich weiter, ohne dass es der Auffangregelung des § 613a Abs. 1 S.2–4 BGB bedarf (BAG v. 20.6.2001 – 4 AZR 295/00). Sie verlieren ihre bis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende zwingende normative Wirku...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ii) Änderungen der Betriebsorganisation

Rz. 1295 Eine Änderung der Betriebsorganisation i.S.v. § 111 S. 3 Nr. 4 BetrVG liegt vor, wenn der Betriebsaufbau, insb. hinsichtlich Zuständigkeiten und Verantwortung, umgewandelt wird. Sie betrifft die Art und Weise, wie Menschen und Betriebsanlagen koordiniert werden, damit der gewünschte arbeitstechnische Erfolg eintritt. Rz. 1296 Nicht jede Änderung der Betriebsorganisat...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / III. Rechtsfolgen von Verstößen gegen den Beschäftigtendatenschutz

Rz. 14 Häufig wird sich als praktisches Problem die unzureichende Überprüfbarkeit der Einhaltung des Beschäftigtendatenschutzes stellen. Wie soll bspw. ein Bewerber kontrollieren, ob der potenzielle Arbeitgeber Hintergrundrecherchen im Internet, insb. in sozialen Netzwerken vorgenommen oder Einsicht in den Dienstrechner genommen hat? Zwar besteht regelmäßig ein Mitbestimmung...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / b) Kündigung wegen der zugrunde liegenden Betriebsänderung

Rz. 50 Anwendbar ist § 1 Abs. 5 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 InsO bei allen Betriebsänderungen i.S.d. § 111 BetrVG, und zwar auch dann, wenn der (vorläufige/endgültige) Insolvenzverwalter die vollständige Stilllegung des Betriebes und somit die Entlassung aller Arbeitnehmer plant. Bei einer Stilllegung des gesamten Betriebes zu einem einheitlichen Zeitpunkt entfällt die Notwendig...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / I. Betriebsärzte und Fachkräfte für die Arbeitssicherheit

Rz. 82 Neben das ArbSchG, aus dem sich die direkten Schutz- und Vorsorgepflichten des Arbeitgebers ergeben, tritt zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und zur Unfallverhütung das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG). Zielrichtung des ASiG ist die Sicherstellung der fachlichen Unterstützung und Beratung des Arbeit...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Vertretung i.R.d. Betriebsratsbeschlüsse

Rz. 442 Der Vorsitzende des Betriebsrates vertritt den Betriebsrat gem. § 26 Abs. 2 S. 1 BetrVG i.R.d. von ihm gefassten Beschlüsse. Der Betriebsratsvorsitzende ist lediglich Sprachrohr des Betriebsrates. Er ist nicht Vertreter im Willen, sondern nur Vertreter in der Erklärung. Er kann nicht nach eigenem Gutdünken handeln und entscheiden, sondern der Betriebsrat trifft seine...mehr

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§ 32 Abwicklung / b) Unterschrift/Vertretungsbefugnis

Rz. 191 Die Schriftform bei der Zeugnisausstellung verlangt den eigenhändig geschriebenen Namen des Unterzeichners unter seiner Erklärung (§ 126 Abs. 1 BGB). Das Zeugnis muss daher die eigenhändige Namens- oder Firmenunterschrift tragen. Der Name des Ausstellers muss mit Tinte oder Kugelschreiber (nicht mit Bleistift!) voll und nicht bloß als Paraphe ausgeschrieben sein. Ein...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Allgemeines

Rz. 906 Der geltende Kündigungsschutz erschöpft sich nicht im KSchG. Es existiert ein weites Spektrum von Kündigungsbeschränkungen, das von einfachen gesetzlichen Schranken bis hin zu temporären absoluten Kündigungsverboten reicht. KSchR ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber konkretisiertes Verfassungsrecht. Eine unmittelbare verfassungsrechtliche Kündigungsschranke enthält A...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 1. Regelungsmöglichkeiten der Betriebspartner

Rz. 79 Beim Zustandekommen eines Interessenausgleiches mit Namensliste kann die getroffene Sozialauswahl von den Gerichten für Arbeitssachen nur auf grobe Fehlerhaftigkeit hin überprüft werden (§ 1 Abs. 5 S. 2 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO). Die Beschränkung des Prüfungsmaßstabes auf grobe Fehlerhaftigkeit tritt nur ein, wenn der Interessenausgleich wirksam zustand...mehr