Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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§ 11 Unterhaltspflicht gege... / 3. Leistungsfähigkeit

Rz. 63 Mit dem Resteinkommen von 1.254,50 EUR ist der Ehegattenmindestselbstbehalt von 1.280 EUR (vgl. hierzu Fall 18, siehe § 3 Rdn 96) bereits unterschritten. Jedoch ist der Selbstbehalt des M u.U. wegen des Zusammenlebens mit F2 zu reduzieren, so dass evtl. Mittel für den Ehegattenunterhalt "frei werden". Rz. 64 Bei dieser Frage sind zunächst zwei Themen zu trennen:mehr

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§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / b) Verlängerter Betreuungsunterhalt

Rz. 30 § 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt (1) […] (2) […] Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinder...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / b) Konkrete Bedarfsbemessung

Rz. 46 Statt der Bestimmung des Bedarfs nach einer Quote (½) kann bei sehr guten Einkommensverhältnissen der Bedarf danach bestimmt werden, was die Unterhaltsberechtigte zur Lebensführung entsprechend den ehelichen Lebensverhältnissen (konkret) braucht. Die konkrete Bedarfsbemessung ist streng genommen keine Ausnahme vom Grundsatz der Halbteilung. Sie dient auch nicht der Re...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.5 Möglichkeit des Drittvergleichs

Rz. 420 Abs. 3 S. 7 ermöglicht dem Gesellschafter bzw. der nahe stehenden Person den Nachweis eines dem Drittvergleich entsprechenden Verhaltens. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Abs. 3 S. 4, 5 bei der Darlehens- oder Sicherheitengewährung durch einen wesentlich beteiligten Gesellschafter oder eine nahe stehende Person eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung unterstel...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.3.2 Zustimmung der Finanzbehörde

Rz. 82 Bei Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind, ist die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum nur dann wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt erfolgt (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 8b Abs. 2 Satz 2 EStDV und § 7 Abs. 4 Satz 3 KStG). Dies trifft auch bei der Umstellung eines vom Kalender...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.3.2 Zuwendungen

Rz. 180 Nach § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG müssen Zuwendungen – hierunter fallen Spenden und Mitgliedsbeiträge – zur Förderung begünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52 – 54 AO vorliegen. Die Zuwendungen müssen freiwillig geleistet werden. Ihnen darf weder eine Gegenleistung des Empfängers noch ein Leistungsaustausch zugrunde liegen. Unschädlich ist die freiwillig übernommene Verpflichtung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.5.1 Beginn des Kalenderjahrs

Rz. 474 Abs. 4 S. 1 stellt nur auf die Beteiligungshöhe zu Beginn des Kalenderjahrs ab, also auf einen Zeitpunkt. Darüber hinaus wird keine Haltedauer gefordert. Wenn eine Beteiligung z. B. zu Beginn des Kalenderjahrs bestanden hat und vor oder nach der Gewinnausschüttung unterjährig verkauft wird, ist dies unschädlich.[1] Nach dem Wortlaut des Gesetzes gilt dies auch, falls...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 7 Sonderregelung für Banken, Wertpapierinstitute und Finanzdienstleistungsinstituten (Abs. 7)

Rz. 576 Abs. 2 soll die Veräußerung von Anteilen, die längere Zeit gehalten werden, also zum Anlagevermögen gehören, begünstigen. Nach seinem Wortlaut ist Abs. 2 jedoch auch auf kurzfristig zum Zweck des Handels gehaltene Anteile anwendbar. Damit wäre insbesondere der Eigenhandel der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen begünstigt und damit ein wesentlicher Teil des l...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / VII. Beweislast und Normkonzeption

Rz. 40 [Autor/Stand] Beweislast. In den Danish Cases hat der EuGH zudem die verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Feststellung bzw. den Nachweis eines Missbrauchs durch die Finanzbehörden zusammengefasst[2] (s. zu den Folgen auf die Beweislast bei § 50d Abs. 3 EStG Rz. 628): Will die Finanzbehörde einen unionsrechtlichen Vorteil wegen eines Missbrauchs versagen, so muss ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BMF, Schr. v. 19.2.2020 – IV C 2-S 2144-g/17/10002 – DOK 2019/1083405 (Anwendungsregelungen zu § 4j EStG; nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen im Veranlagungszeitraum 2018), BStBl. I 2020, 238 Anwendungsregelungen zu § 4j EStG; Nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen im Veranlagungszeitraum 2018 Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2035 = BStBl. I 2021, 874) Rz. 2 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019 Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 6. Nach § 4j wird folgender § 4k eingefügt: „§ 4k Betriebsausgabenabzug bei hybriden Gestaltungen (1) Aufwendungen für die Nutzung...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz – StMBG) v. 21.12.1993 (BGBl. I 1993, 2310 = BStBl. I 1994, 50) Rz. 2 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 27.9.1993 (BT-Drucks. 12/5630 und 12/5764) Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 41. § 50 d wird wie folgt geändert: a) Nach ...mehr

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FF 05/2022, Vorzeitige Aufh... / 2 Anmerkung

Die Ansprüche auf Auskunft über Einkommen und Vermögen (Unterhalt), über Anfangs-, End- und Trennungsvermögen (Zugewinnausgleich) sind das tägliche Brot des Familienrechtlers. Seltener befasst ist er mit dem aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB hergeleiteten Anspruch auf Auskunft über vermögensrechtliche Belange, der einen Schwerpunkt der vorliegenden Entscheidung darstellt. Streitgeg...mehr

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AGS 05/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 193) befasst sich Burhoff mit dem sog. "geplatzten Termin" in Strafsachen. In Strafsachen gibt es die Besonderheit, dass der Anwalt auch eine Terminsgebühr für einen Termin erhält, der nicht stattgefunden hat, wenn der Anwalt von der Abladung nicht rechtzeitig unterrichtet und deshalb bei Gericht erschienen ist. Mit wichtigen praktischen Abrechnungsfragen z...mehr

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zfs 05/2022, Leistungsaussc... / 2 Aus den Gründen:

Der Kl. hat wegen seines Verkehrsunfalls vom 4.8.2017 keinen Anspruch gegen die Bekl. aus dem Versicherungsvertrag. Das LG hat zu Recht die Voraussetzungen eines Leistungsausschlusses gemäß Nr. 5.1.1. AUB bejaht, da der Unfall infolge einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung eingetreten ist. Bewusstseinsstörung im Sinne der Nr. 5.1.1 AUB sind alle, insbesondere auf Alkoholg...mehr

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zfs 05/2022, Entstehung und... / 3 Anmerkung:

In seinem sehr gut begründeten Urteil hat sich der BGH mit einer Vielzahl von Problemen aus dem Anwaltsvergütungsrecht, Gesellschaftsrecht sowie dem Versicherungsvertragsrecht und dem Bürgerlichen Recht befasst. Dabei hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach der Anspruch des Mandanten (oder hier der gem. § 86 Abs. 1 S. 1 VVG auf die Rechtschutzversicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / II. Mutter-Tochter-RL (EU-Fall)

Rz. 46 [Autor/Stand] Bedeutung. Die Mutter-Tochter-Richtlinie[2] (kurz: MTR) ist als Prüfungsmaßstab von Bedeutung, wenn die von § 50d Abs. 3 EStG erfassten Entlastungsansprüche eine Umsetzung von Art. 5 MTR darstellen. Das können Entlastungsansprüche nach § 43b EStG und vergleichbare Ansprüche aus DBA mit EU-Mitgliedstaaten sein (str., vgl. Rz. 51). Art. 5 MTR regelt die Zi...mehr

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AGS 05/2022, Gesonderte Pro... / II. Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten

1. Grundsatz Gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hat die unterliegende Partei der obsiegenden Partei die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendigen Kosten zu erstatten. Hinsichtlich der Anwaltskosten gilt die besondere Regelung des § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, wonach die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei in allen Prozessen...mehr

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Bildungsurlaub / 8 Klageweise Durchsetzung, Darlegungs- und Beweislast

Im Streitfall muss der Arbeitnehmer, der ungeachtet der Ablehnung seines Antrags an der Weiterbildungsveranstaltung teilnehmen möchte, den Anspruch auf Bildungsurlaub ggf. im Klageweg oder durch einstweilige Verfügung[1] vor den Arbeitsgerichten geltend machen. Dabei obliegt dem Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die (gesetzlichen) Voraussetzungen des An...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / II. Nachteile zeitbezogener Vergütung

Rz. 15 Im Vergleich zu ihren Vorteilen werden die Nachteile der zeitbezogenen Vergütung regelmäßig überbewertet. Vielfach wird es für unzumutbar gehalten, dass ein Testamentsvollstrecker eine Zeiterfassung führt. Nach der hier vertretenen Auffassung, dass die Zeitvergütung eine gleichberechtigt neben den Wertvergütungen stehende Methodik der Angemessenheitsbestimmung nach § ...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6 Ausschlussgründe gem. § 371 Abs. 2 AO

Die Sperrgründe waren bereits vor der Gesetzesänderung zum 3.5.2011 gesetzlich geregelt. Hinzugekommen ist zum 3.5.2011 die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung und eine neue Nummerierung der Sperrgründe. Zum 1.1.2015 ist geplant, die Sperrgründe erneut zu ändern Die Ermittlungsbehörde trifft die Feststellungslast ("Beweislast") für das Vorliegen eines Sperrgrundes, da das straf...mehr

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§ 2 Urheberrecht / V. Prozessuale Geltendmachung der Werkeigenschaft

Rz. 125 Die Werkeigenschaft gem. § 2 Abs. 2 UrhG als unbestimmter Rechtsbegriff unterliegt im Hinblick auf ihre Rechtsanwendung (Prüfung der Schutzfähigkeit) dem Amtsermittlungsprinzip und ist somit der Parteidisposition entzogen. Deshalb ist es unwirksam, die Anforderungen an die einzelnen Elemente des Werkbegriffs, wie etwa der Gestaltungshöhe, vertraglich zu vereinbaren.[...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 4. Vermutung der Urheberschaft

Rz. 149 Es gilt zudem die Vermutung der Urheberschaft ( § 10 UrhG) zunächst für denjenigen, der auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen[245] Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber verzeichnet ist. Diese Vermutung führt prozessual zur Umkehr der Beweislast.[246] Dies gilt auch für die Bezeichnung, die als De...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Miturheber

Rz. 140 Die Miturheberschaft ist in § 8 UrhG ausdrücklich anerkannt. Sie bezieht sich auf die gemeinsame Arbeit an einem einheitlichen Werk.[228] Abzugrenzen ist sie von der Werkverbindung gem. § 9 UrhG und der Bearbeitung gem. §§ 3, 23 UrhG. Gemeinsame Werke sind solche, deren Anteile sich nicht gesondert bewerten lassen. Dabei muss der einzelne Beitrag des Miturhebers im H...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / bb) Vergütungsansprüche des Urheber-Arbeitnehmers

Rz. 31 Im Hinblick auf die Vergütungsansprüche bezweckt § 43 UrhG, dem Arbeitgeber alle Nutzungsrechte, auf die er nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages Anspruch hat, zu sichern, ohne dass er eine besondere Vergütung zu zahlen braucht.[60] Nach der bis zum 30.6.2002 geltenden Fassung lag die Grenze dort, wo ein "grobes Missverhältnis" zwischen Nutzungseinräumung und Vergütung...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Besondere Regelungen der Internetnutzung

Rz. 315 § 44a UrhG regelt die Zulässigkeit vorübergehender Vervielfältigungen und ermöglicht damit zahlreiche Handlungen, die für das Internet, insbesondere bei der Nutzung von Online-Medien, notwendig sind. Diese Norm ist zugleich die Reaktion auf die durch den zweiten Korb erfolgte Erweiterung des § 16 Abs. 2 UrhG, der auch die vorübergehende und flüchtige Speicherung als ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Folgerecht des bildenden Künstlers

Rz. 253 Das Folgerecht gewährt dem bildenden Künstler gegenüber dem Veräußerer eines Originals eines Werkes der bildenden Künste einen Anspruch bis maximal 4 % des Verkaufspreises ohne Steuern (Abs. 1 S. 2), sofern ein Kunsthändler oder Versteigerer an der Veräußerung beteiligt ist ( § 26 Abs. 1 UrhG).[403] Ausgenommen hiervon sind Werke der Baukunst und der angewandten Kunst...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 3. Vermutungen zugunsten der Verwertungsgesellschaften und GEMA-Vermutung

Rz. 411 Wer Ansprüche geltend macht, hat grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast. Für Auskunfts- und Vergütungsansprüche der Verwertungsgesellschaften regeln §§ 48–50 VGG widerlegbare Vermutungen der Aktivlegitimation und damit die Beweislastumkehr. § 50 VGG fingiert die Wahrnehmungsbefugnis der Verwertungsgesellschaft bezüglich der Kabelweitersendungsrechte für die Auß...mehr

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§ 5 Muster / H. Muster: Künstlervertrag

Rz. 8 Muster 5.8: Künstlervertrag Muster 5.8: Künstlervertrag Künstlervertrag zwischen Herrn/Frau _________________________– im Folgenden Künstler genannt – und _________________________ – im Folgenden Produzent/Firma genannt – § 1 Gegenstand (1) Gegenstand des Vertrags ist es, Schallaufnahmen von künstlerischen Darbietungen des Künstlers durch Herstellung und Vertrieb von Tonträger...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 6. Zweckübertragungsregel (Übertragungszweckgedanke)

Rz. 113 Für die Einräumung von Nutzungsrechten ist schließlich die Zweckübertragungsregel des § 31 Abs. 5 UrhG zu beachten. Auch nach der Neufassung des § 31 UrhG, insbesondere des Abs. 5, bleibt die Frage, ob die Zweckübertragungsregel lediglich als Auslegungsmaxime oder aber als Spezifizierungslast des Werkvermittlers anzusehen ist. Dieser Streit hat durchaus für die Behan...mehr

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§ 4 Medienrecht / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 315 Der Begriff "Verantwortlichkeit"[302] hat presserechtliche Herkunft und ist weit auszulegen. Er umschließt die zivil-, straf- und gewerberechtliche Haftung, wobei nachfolgend die zivilrechtliche Anbieterhaftung im Vordergrund stehen soll. Die maßgeblichen Regelungen der §§ 7 bis 10 TMG gehen zurück auf die Vorschriften der §§ 8 bis 11 TDG und §§ 6 bis 9 MDStV, die ab...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 5. Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch

Rz. 457 § 97 Abs. 1 UrhG gewährt Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung, wenn das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt wird. Fällt dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last, kann er auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Rz. 458 Diese Norm dient dem ziv...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Darlegungs- und Beweislast im Abänderungsverfahren

Rz. 119 Bei einem späteren gerichtlichen Abänderungsverfahrensverfahren gem. §§ 238, 239 FamFG hat aber derjenige Beteiligte, der die Abänderung begehrt, die umfassende Darlegungs- und Beweislast auch für solche Tatsachen, die im früheren Verfahren der Gegner zu beweisen hatte. Die Beweislastvergünstigung bei Erstverfahren gilt also nicht beim späteren Abänderungsverfahren. ...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / II. Darlegungs- und Beweislast

1. Darlegungs- und Beweislast im Erstverfahren Rz. 115 Der Unterhaltspflichtige hat die Darlegungs- und Beweislast [149] für die Umstände, aus denen sich seine fehlende oder eingeschränkte Leistungsfähigkeit ergeben soll.[150] Für die Annahme einer Leistungsunfähigkeit bedarf es der vollständigen Darlegung sowohl der eigenen Einkünfte wie auch des eigenen Vermögens durch den U...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 4. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 432 Der Unterhaltspflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast.[509] Praxistipp:mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / b) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 14 Bestreitet der Unterhaltspflichtige einen solchen Synergieeffekt durch das Zusammenleben mit seiner neuen Lebensgefährtin unter Hinweis auf deren Leistungsunfähigkeit, obliegt ihm dafür die volle Darlegungs- und Beweislast.[15] Praxistipp: Der Unterhaltspflichtige kann also im Einzelfall darlegen und ggf. beweisen, das keine konkrete Ersparnis eintritt.[16]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 50 Der Unterhaltsberechtigte trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 BGB,[37] also für ein erfolgtes Auskunftsverlangen[38] sowie für das Bestehen des Unterhaltsanspruchs dem Grunde nach zum Zeitpunkt des Auskunftsverlangens. Ebenso muss er den Eintritt des Verzuges und der Rechtshängigkeit nachweisen, so wie auch die Tatsachen, aus...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 172 Die Tatsache der Volljährigkeit führt zu einer Verlagerung der Darlegungs- und Beweislast auf das volljährige Kind, das das Fortbestehen der rechtlichen Grundlagen des Unterhaltsanspruchs und seine Bedürftigkeit darlegen muss, auch in einem Abänderungsverfahren des Unterhaltspflichtigen. Rz. 173 Begründet wird diese zu Lasten des Kindes geänderte Beweislastverteilung ...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 1. Darlegungs- und Beweislast im Erstverfahren

Rz. 115 Der Unterhaltspflichtige hat die Darlegungs- und Beweislast [149] für die Umstände, aus denen sich seine fehlende oder eingeschränkte Leistungsfähigkeit ergeben soll.[150] Für die Annahme einer Leistungsunfähigkeit bedarf es der vollständigen Darlegung sowohl der eigenen Einkünfte wie auch des eigenen Vermögens durch den Unterhaltspflichtigen. Legt dieser seine Einkün...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / II. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 106 Der Unterhaltspflichtige hat die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, aus denen sich seine fehlende oder eingeschränkte Leistungsfähigkeit ergeben soll.[132] Für die Annahme einer Leistungsunfähigkeit bedarf es der vollständigen Darlegung sowohl der eigenen Einkünfte wie auch des eigenen Vermögens durch den Unterhaltspflichtigen. Legt dieser seine Einkünfte o...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Wechselspiel der Darlegungs- und Beweislast

Rz. 213 Die Darlegungs- und Beweislast [336] für diejenigen Tatsachen, die Grundlage für eine Beschränkung nach § 1578b BGB werden sollen, trägt grundsätzlich der Unterhaltsverpflichtete,[337] jedoch kann die Unterhaltsberechtigte sich nicht darauf verlassen, keinerlei Darlegungen machen zu müssen, denn sie ist im Rahmen der sie treffenden sekundären Darlegungslast ebenfalls ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / f) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 47 Da es sich um die tatbestandliche Voraussetzung seines Unterhaltsanspruches handelt, obliegt der Unterhaltsberechtigten die Darlegungs- und Beweislast der für die Prüfung der konkret bestehenden Betreuungsmöglichkeiten des Kindes notwendigen Tatsachen.[56]mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 19. Darlegungs- und Beweislast bei § 1578b BGB

a) Wechselspiel der Darlegungs- und Beweislast Rz. 213 Die Darlegungs- und Beweislast [336] für diejenigen Tatsachen, die Grundlage für eine Beschränkung nach § 1578b BGB werden sollen, trägt grundsätzlich der Unterhaltsverpflichtete,[337] jedoch kann die Unterhaltsberechtigte sich nicht darauf verlassen, keinerlei Darlegungen machen zu müssen, denn sie ist im Rahmen der sie t...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Darlegungs- und Beweislast im zusammenfassenden Überblick

Rz. 220 Der Unterhaltspflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast[353]mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 328 Für diejenigen Tatsachen, die für eine Begrenzung des Unterhalts sprechen, trägt der Unterhaltspflichtige die Darlegungs- und Beweislast.[538] Rz. 329 Im Rahmen des § 1579 BGB trifft die Unterhaltsberechtigte eine sekundäre Darlegungslast, sich zu dem schlüssigen Vortrag des Unterhaltsverpflichteten näher zu äußern und diesen substantiiert zu bestreiten.[539] Rz. 330 W...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 4. Darlegungslast

Rz. 326 Wenn ein Beteiligter eine Abänderung gerichtlich durchsetzen will, muss dieser eine Störung der Geschäftsgrundlage geltend machen, § 313 BGB. Wer sich auf Störung der Geschäftsgrundlage beruft, trägt dafür die Darlegungs- und Beweislast.[375] Rz. 327 Zur Darlegungslast gehört der Vortrag, dass sich die Verhältnisse wesentlich verändert haben. Dafür muss der Beteiligte...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / I. Obliegenheit zur Nebentätigkeit

Rz. 25 Die Nebentätigkeitsobliegenheit wird bei der verschärften Haftung gegenüber minderjährigen Kindern aus § 1603 Abs. 2 BGB bejaht, soweit der Mindestunterhalt ohne dieses zusätzliche Einkommen nicht geleistet werden kann.[26] Rz. 26 Wird keine Nebentätigkeit ausgeübt, sind im Einzelfall folgende Fragen zu beantworten:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 6. Fallgruppen zum ehebedingten Nachteil

Rz. 135 In der Praxis sind dabei folgende Fallgestaltungen relevant:mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 7. Verhinderter beruflicher Aufstieg (Karriere)

Rz. 137 Beruft sich die Unterhaltsberechtigte darauf, durch die Ehe sei ihr ein beruflicher Aufstieg verwehrt worden. Zu differenzieren ist zwischen Rz. 138 Geht es um die übliche Entw...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Mindestbedarf des Unterhaltsberechtigten

Rz. 46 Der BGH hat einen Mindestbedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten ausdrücklich anerkannt.[49] Soll ein höherer Bedarf geltend gemacht werden, trägt hierfür die Unterhaltsberechtigte die Darlegungs- und Beweislast.[50] Rz. 47 Praxistipp:mehr