Fachbeiträge & Kommentare zu Beweisverwertungsverbot

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D / 18 Durchsuchung, Rechtsmittel [Rdn 2019]

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E / 1 Einlassung des Beschuldigten [Rdn 2058]

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A / 40 Akteneinsicht, Umfang [Rdn 483]

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D / 5 DNA-Untersuchung, Massenscreening/Beinahetreffer [Rdn 1712]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1713 Literaturhinweise: Brocke, Zur Frage der Verwertbarkeit eines so genannten Beinahetreffers im Rahmen einer DNA-Reihenuntersuchung gemäß § 81h StPO, StraFo 2011, 298 Burhoff, Regierungsentwurf zu einem "Gesetz zur...mehr

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V / 55 Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis [Rdn 5513]

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A / 17 Absprachen/Verständigung, Verfahren [Rdn 191]

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E / 19 Erkennungsdienstliche Behandlung des Beschuldigten [Rdn 2338]

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M / 1 Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Allgemeines [Rdn 3160]

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V / 50 V-Mann/V-Person-Problematik [Rdn 5431]

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D / 6 DNA-Untersuchung, Zukünftige Verfahren [Rdn 1733]

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Teil C: Außerordentliche un... / 54 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Beweisverbote [Rdn 816]

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Teil A: Rechtsmittel / 145 Revision, Begründung, Allgemeines [Rdn 2048]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 2049 Literaturhinweise: Barton, Schadensersatzpflicht des Verteidigers bei fehlerhafter Revisionsbegründung, StV 1991, 322 ders., Die Abgrenzung der ...mehr

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zfs 09/2024, Reichweite des... / 2 Aus den Gründen:

Im angefochtenen Urteil ist lediglich eine Geldbuße von nicht mehr als 100 EUR festgesetzt worden. Nach § 80 Abs. 1 und 2 Nr. 1 OWiG darf daher die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn es geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des materiellen Rechts zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben. Ein s...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 57 JGG-Besonderheiten, Revision [Rdn 857]

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Teil A: Rechtsmittel / 58 JGG-Besonderheiten, Strafmakel, Beseitigung [Rdn 889]

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Teil A: Rechtsmittel / 180 Revision, Verfahrensrüge, Beweisverbote [Rdn 2408]

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Teil C: Außerordentliche un... / 58 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Hausdurchsuchung [Rdn 903]

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Teil A: Rechtsmittel / 64 JGG-Besonderheiten, Verteidigung [Rdn 975]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 2 Anhörungsrügen, Begründetheit [Rdn 16]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 80 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Substantiierungsanforderungen [Rdn 1192]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 69 Untersuchungshaft, Prüfungsmaßstab und inhaltliche Begründung der Rechtsbehelfe [Rdn 1010]

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Teil A: Rechtsmittel / 173 Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines [Rdn 2312]

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Teil C: Außerordentliche un... / 59 Verfassungsbeschwerde, Begründung, ineffektiver Rechtsschutz (Mindermeinung) [Rdn 916]

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.6 Einzelfälle

Rz. 127 Vielfach sind gängige Softwareprogramme mit Überwachungsfunktionen ausgestattet. So speichern eine Reihe von Officeprogrammen die Bearbeitungsdauer und die Bearbeitungszeit von Dateien in eine gesonderte Datei, die eingesehen werden kann. Auch die Standardinternetprogramme enthalten Überwachungskomponenten, wie die Verlaufsaufzeichnung und die Zwischenspeicherung auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beweisverwertungsverbot.

Rn 13 Systematisch fraglich (Katzenmeier MedR 12, 576, 580; Montgomery et al. MedR 13, 149, 151; Spickhoff ZRP 12, 65, 67) statuiert II 3 ein strafrechtliches Beweisverwertungsverbot. Der Behandelnde soll vor dem Hintergrund des nemo-tenetur-Grundsatzes in einem Straf- oder Bußgeldverfahren nicht gezwungen sein, sich oder einen Angehörigen (§ 52 I StPO) zu belasten. Die Verw...mehr

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AGS 08/2024, Rahmengebühren... / IV. Bedeutung für die Praxis

Manchmal weiß man bei gebührenrechtlichen Entscheidungen nicht, ob man lachen oder weinen soll, wenn man sie gelesen hat. Ich habe mich hier mal wieder – leider – für das Weinen entschieden. Denn der Beschluss ist eine der vielen gebührenrechtlichen Entscheidungen gerade zum Bußgeldverfahren, die in meinen Augen ein für eine Beschwerdekammer eines LG zu großes Maß an gebühre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Notwendige und Pflichtverteidigung

a) Notwendige Verteidigung nach § 140 StPO Ergänzender Hinweis: Nr. 32 Abs. 3 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 32. Schrifttum: Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13; Burhoff, Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen richterlicher Vernehmung nach dem neuen § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO, StraFo 2018, 405 ff.; Fromm, Neues zur "Umbeiordnung" des Pf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 251 [Autor/Stand] Mit Ausnahme des § 1 BRAO, der die Stellung des Rechtsanwalts allgemein in der Rechtspflege dahin gehend definiert, dass dieser ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, findet sich keine nähere Definition der Rechtsstellung des Strafverteidigers. Mangels konkreter gesetzlicher Ausgestaltung – die StPO enthält hierzu nur vereinzelte Bestimmungen (etw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung und Beschlagnahme

Ergänzender Hinweis: Nr. 56 ff. AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 56. Schrifttum: Burhoff, Sofortmaßnahmen des Verteidigers, PStR 2004, 67; Dann, Durchsuchung und Beschlagnahme in der Anwaltskanzlei, NJW 2015, 2609; Gercke, Durchsuchung in Anwaltskanzleien, PStR 2008, 292; Göggerle, Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei den Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Umfang der Akteneinsicht

Rz. 406 [Autor/Stand] Der Verteidiger hat nach § 147 Abs. 1 und 3 StPO sowie Art. 6 EMRK [2] ein Recht auf vollständige Einsicht in alle be- und entlastenden Akten, die dem Gericht vorliegen oder bei Anklageerhebung vorzulegen wären (§ 199 Abs. 2 StPO).[3] Auf Einsicht in – aus Sicht der Verteidigung relevante – Akten, die bislang noch nicht verfahrensgegenständlich waren, be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Grundsätze

Rz. 391 [Autor/Stand] Eine sachgerechte Verteidigung kann nur auf der Basis einer guten Informationslage und damit regelmäßig nur auf Basis der Akte erfolgen. Zum einen bildet Letztere den relevanten Sachverhalt ab. Es ist für die Verteidigung erforderlich, Kenntnis darüber zu erlangen, von welchem Sachverhalt die Ermittlungsbehörden ausgehen und was sie insoweit wissen/bele...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich 24 VersAusglG 4; 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleichswert einzelner...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Verbreitungsschutz.

Rn 51 Er soll die unzulässige Weitergabe von persönlichkeitsrelevanten Umständen an einzelne Dritte oder an die Öffentlichkeit verhindern, insb die Offenbarung und Weitergabe der bereits in unzulässiger Weise fixierten privaten Umstände (s.o. Rn 50; BVerfG NJW 17, 1377 – Kachelmann; NJW 08, 39 – Esra; 03, 3262; 00, 1859; 00, 1921; BGHZ 13, 338; 15, 262; 31, 312; 36, 80; 45, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 22 ROM II – Beweis.

Gesetzestext (1) Das nach dieser Verordnung für das außervertragliche Schuldverhältnis maßgebende Recht ist insoweit anzuwenden, als es für außervertragliche Schuldverhältnisse gesetzliche Vermutungen aufstellt oder die Beweislast verteilt. (2) Zum Beweis einer Rechtshandlung sind alle Beweisarten des Rechts des angerufenen Gerichts oder eines der in Artikel 21 bezeichneten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 99... / 3.4 Ausforschungsverbot (Abs. 2)

Rz. 21 Schließlich dürfen Maßnahmen nach § 99 Abs. 1 AO nicht zum Forschen nach unbekannten Gegenständen angeordnet werden.[1] Die Vorschrift ist auch keine Rechtsgrundlage für eine Durchsuchung zur Aufdeckung unbekannter Steuerfälle.[2] Ihre Anwendung setzt vielmehr voraus, dass zur Aufklärung eines bestimmten Steuerfalls von der Finanzbehörde an sich bekannte Gegenstände i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Internal Investigations: Re... / 1 Schwierigkeiten bei der Durchführung von Internal Investigations

Grundsätzlich zielt die Durchführung von "Internal Investigations" oder auch "Interne Ermittlungen" in einem Unternehmen immer darauf ab, mögliche Verstöße gegen Menschenrechte, den Verhaltenskodex, Gesetze aber auch interne Richtlinien gezielt zu untersuchen. Interne Untersuchungen sollten dann durchgeführt werden, wenn es Hinweise oder Beschwerden über mögliche Verstöße geg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3.5.3 Sachvortrags- und Beweisverwertungsverbote

Rz. 219 Problematisch ist die Frage, ob rechtswidrig erlangte Informationen im Prozess verwertet werden dürfen. Ein Verwertungsverbot kann in Betracht kommen, wenn die Verwendung dieser Informationen einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers darstellt. Rz. 220 Ist eine Sachvortrags- bzw. Beweisverwertung nach allgemeinen Grundsätzen zulässig, beste...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.3 Beweisführung

Rz. 460 Es besteht keine Bindungswirkung der Arbeitsgerichte an die Feststellungen der Strafgerichte. Die Arbeitsgerichte haben den Sachverhalt ohne Bindung an das Strafurteil selbst aufzuklären und zu bewerten.[1] Erst recht kommt es auf die Einschätzung des Vertreters der Staatsanwaltschaft nicht an.[2] Allerdings kann ggf. ein Freispruch im Strafverfahren als Entlastung i...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / I. Beweisverwertungsverbote

Rz. 217 Der Umgang mit rechtswidrig erlangten Beweismitteln spielt insbesondere bei der Verwertung von Augenscheinsobjekten, aber auch beim Urkunden- und Zeugenbeweis eine Rolle,[526] vgl. auch bereits Rdn 121 ff. Die Verwertung unzulässig erlangter Beweismittel[527] ist in der ZPO allerdings nicht ausdrücklich geregelt[528] (vgl. aber § 51 BZRG); sie kennt selbst für rechts...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / b) Mithöranlage

Rz. 121 Die Verwertung einer Zeugenaussage soll nach einer Ansicht nicht schon deshalb stets unzulässig sein, weil der Zeuge von dem Inhalt eines Telefongesprächs (ohne Kenntnis des anderen Gesprächspartners) über eine Mithöranlage erfahren hat.[275] OLG Düsseldorf NJW 2000, 1578: Zitat Da heutzutage zahlreiche Telefongeräte mit Mithöreinrichtungen ausgestattet sind, kann der G...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / V. Augenschein (insbesondere zur On-board-Kamera)

Rz. 212 Unter Augenschein ist jede eigene und gegenständliche Wahrnehmung des Gerichts zu beweiserheblichen und streitigen Tatsachen über die Beschaffenheit von Sachen und Personen sowie sonstigen Vorgängen zu verstehen.[498] Als Gegenstand des Augenscheins bezeichnet das Gericht auch elektronische Dokumente (§ 371 Abs. 1 S. 2 ZPO).[499] Im Vergleich zu den anderen Beweismitt...mehr

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B / 11 Beweisverwertungsverbote im OWi-Verfahren [Rdn 592]

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B / 10 Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 542]

Rdn 543 Literaturhinweise: Artkämper, Fehlerquellen bei Gegenüberstellungen und anderen (Wahl-)Identifizierungsmaßnahmen, StRR 2007, 210 Bachmaier, Dash-Cam & Co. – Beweismittel der ZPO?, DAR 2014, 15 Balzer/Nugel, Minikameras im Straßenverkehr – Datenschutzrechtliche Grenzen und zivilprozessuale Verwertbarkeit der Videoaufnahme, NJW 2014, 1622 Basdorf, Formelle und informelle ...mehr

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B / 12 Beweisverwertungsverbote, Videoüberwachung, Allgemeines [Rdn 624]

Das Wichtigste in Kürze Rdn 625 Literaturhinweise: Artz/Eier, Section Control und allgemeine Videoüberwachung im Straße...mehr

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O

OWi-Verfahren, Anwendung der StPO [Rdn 2869] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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T / 7 Trunkenheitsfahrt, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 3563]

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I / 1 Identifizierung anhand eines Lichtbildes, Allgemeines [Rdn 2553]

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B / 1 Belehrung des Betroffenen [Rdn 400]

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