Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 212. Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v 04.08.2019, BGBl I 2019, 1122

Rn. 232 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28.06.2019 dem vom Deutschen Bundestag (BT) am 29.11.2018 verabschiedeten Gesetz zugestimmt (BR-Drucks 303/19), nachdem er zuvor (am 14.12.2018) den Gesetzesbeschluss des BT zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der TO abgesetzt hatte. Das Bundeskanzleramt hat vor der Bundesratssitzun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Veräußerungspreis

Rn. 235 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Veräußerungspreis entspricht dem Wert der Gegenleistung für das übertragene WG, das der Veräußerer vom Erwerber oder von einem Dritten erhält. Im Falle eines Tausches entspricht der Veräußerungspreis dem gemeinen Wert des hingegebenen WG im Veräußerungszeitpunkt (BFH BStBl II 1983, 303). Auch ein als "Entschädigungsprovision" bezeichneter...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / c) Gemischte Schenkungen

Rz. 28 Eine gemischte Schenkung liegt vor, wenn die Vertragsteile das objektiv bestehende Missverhältnis zwischen Zuwendung und Gegenleistung kennen und sich darüber einig sind, dass der Mehrwert unentgeltlich zugewandt sein soll.[79] Dies setzt nicht voraus, dass der objektive Wert der Zuwendung mindestens das Doppelte der Gegenleistung beträgt.[80] Gemischte Schenkungen si...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Ausgangspunkt und Steuerbarkeit

Rz. 175 Gem. § 311b Abs. 4, 5 BGB können künftige gesetzliche Erben über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil am Nachlass eines noch lebenden Dritten Vereinbarungen schließen. Derartige Verträge nennen sich üblicherweise Erbschaftsvertrag.[239] Ein solcher Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Die Rechtsprechung hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Voraussetzungen für die Tarifermäßigung (§ 34b Abs 4 EStG)

Rn. 120 EL 157 – ET: 04/2022 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Tarifvergünstigungen sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. "Wirtschaftliches Eigentum" – Schlüsselbegriff wirtschaftlicher Betrachtungsweise

Rn. 43 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Für die von der Regelzurechnung zum zivilrechtlichen Eigentümer abweichende Ausnahmezurechnung nach § 246 Abs 1 S 2 HGB, § 39 Abs 2 Nr 1 AO hat sich der Begriff "wirtschaftliches Eigentum" durchgesetzt. Mit dem vielfach als terminologisch verfehlt gewerteten Begriff des "wirtschaftlichen Eigentums" bzw des "wirtschaftlichen Eigentümers" (kri...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 3. Bewertung wiederkehrender Leistungen

Rz. 121 Zu wiederkehrenden Leistungen vertrat bereits das RG[430] die Auffassung, dass der Wert (z.B. einer lebenslänglichen Rente) nach versicherungsmathematischen Grundsätzen durch Schätzung zu ermitteln sei. Hierbei müsse im Rahmen der Kapitalisierung des ermittelten Jahresbetrages nicht notwendigerweise der gesetzliche Zinsfuß zugrunde gelegt werden, vielmehr sei der anz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beim Trennungsunterhalt.

Rn 61 Beim Trennungsunterhalt fehlt eine entsprechende Bestimmung. Eine Verpflichtung zur Vermögensverwertung lässt sich jedoch aus § 1361 herleiten, wobei allerdings als äußerste Grenze die Erfordernisse des § 1581 S 2 vorliegen müssen (BGH FamRZ 85, 360; 86, 556). Im Übrigen sind bei der Heranziehung dieser Grundsätze für den Trennungsunterhalt die Besonderheiten zu berück...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / c) Fälle des § 2329 BGB

Rz. 96 In den vorstehenden Ausführungen wurde stets davon ausgegangen, dass der Erbe Schuldner des Pflichtteilsanspruchs sei. Dies ist jedoch nicht stets so. Insbesondere bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen nach § 2325 BGB kann es nach § 2327 BGB, nach § 2328 BGB oder wegen Überschuldung des Nachlasses dazu kommen, dass der ursprünglich Beschenkte nach § 2329 Abs. 1 BGB das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nicht zu einem luf Vermögen gehörender Grund und Boden

Rn. 45 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Von § 55 Abs 4 EStG konnte auch luf genutzter Grund und Boden betroffen sein, der bewertungsrechtlich zum maßgeblichen Einsatzstichtag am 01.07.1970 als Grundvermögen bewertet war. Dies war zB der Fall, wenn für luf genutzte Flächen nach ihrer Lage, den im Feststellungszeitpunkt bestehenden Verwertungsmöglichkeiten oder den sonstigen Umständ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Steuerberaterkanzleien

Rz. 232 Auch die Bewertung von Steuerberaterkanzleien[415] erfolgt i.d.R. mithilfe des Umsatzverfahrens,[416] also durch eine Addition von Sachwert (Vermögensgegenstände abzüglich Schulden zu Verkehrswerten) und Goodwill. Der Goodwill wird hierbei häufig in Größenordnungen zwischen 80 % und 140 % des (durchschnittlichen, nachhaltigen) Umsatzes angegeben.[417] Alternativ kann...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / f) Geltendmachung durch Abtretung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 42 Unklar und umstritten ist die Frage, ob in der Abtretung eines Pflichtteilsanspruchs bereits eine Geltendmachung zu sehen ist. Während dies im zivilrechtlichen Schrifttum im Rahmen des § 852 ZPO weitgehend bejaht wird,[47] wird dies in der steuerrechtlichen Rechtslehre überwiegend abgelehnt und auf die Geltendmachung durch den Zessionar abgestellt.[48] Troll/Gebel/Jül...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / 2. Direkte Methode

Rz. 70 Bei der direkten Methode wird die Beteiligung einstufig und unmittelbar bewertet. Nach dieser Methode wird der Anteilswert – vereinfacht gesprochen – durch den Barwert der zu erwartenden Zahlungsströme vom Unternehmen an seine Anteilseigner bestimmt.[196] Das Unternehmen als Ganzes und der Anteil am Unternehmen werden als voneinander unabhängige Bewertungsobjekte ange...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Betriebsvorrichtungen

Rn. 162 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Betriebsvorrichtungen sind gem § 68 Abs 2 BewG Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Die Annahme eines bilanziell selbstständigen WG Betriebsvorrichtung setzt voraus, dass die Vorrichtung/Anlage nicht der Funktion Gebäude, sondern der Betriebsführung dient, dh diese in so enger Beziehung zu der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Außenanlagen

Rn. 167 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Außenanlagen (wie Hofbefestigungen oder Straßenzufahrten) sind keine Gebäudebestandteile, da sie mit dem Grund und Boden als solchem verbunden sind, ohne mit dem Gebäude in einem einheitlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang zu stehen, die – in Abgrenzung zu Betriebsvorrichtungen (s Rn 162) – auch in keiner besonderen Beziehung zu einem...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / d) Pflichtteilsstundung

Rz. 113 Da auch die Einigung über die Stundung eines Pflichtteilsanspruchs nach überwiegender Meinung[169] eine Geltendmachung darstellt (siehe Rdn 44 ff.), entstehen der Abzugsbetrag gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG beim länger lebenden Ehegatten und die steuerpflichtige Zuwendung für die Kinder K 1 und K 2 auf die Freibeträge des erstverstorbenen Ehegatten bereits mit einer S...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / b) Fortsetzungsklausel – Gesellschaftsrechtliche Aspekte

Rz. 9 Fortsetzungsklauseln bilden im Grunde den (aktuellen) gesetzlichen Regelfall nach, indem sie eine Fortsetzung der Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern unter gleichzeitigem (todesbedingtem) Ausscheiden des Verstorbenen vorsehen.[24] Seit dem Inkrafttreten des HRefG 1998 beschränkte sich die praktische Bedeutung im Wesentlichen auf GbRs, wo sie aber – jed...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bilsdorfer, Bilanzierung von Nutzungsmöglichkeiten an im Miteigentum stehenden Gebäuden u Gebäudeteilen, BB 1980, 197; Kolbinger, Mietereinbauten/Mieterumbauten in der StB des Mieters, BB 1982, 82; Rudolph, Bilanzsteuerliche Behandlung von Gebäuden, Gebäudeteilen, Einrichtungen und Mietereinbauten, 1985; Weyand/Reiter, INF 1995, 646; Neufang, INF 1998, 65; Sauren, DStR 1998, 706;...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / c) Form und konkludente Geltendmachung

Rz. 35 Eine besondere Form für das Geltendmachen des Pflichtteilsanspruchs ist nicht vorgeschrieben.[32] Die Grenzziehung ist im Einzelfall schwierig. Zutreffend ist der Hinweis von Weinmann,[33] dass die Anforderungen an eine Geltendmachung im erbschaftsteuerlichen Sinne höher zu setzen sind als hinsichtlich der Annahme der Erbschaft, die ebenfalls konkludent erfolgen kann....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Weitere Hinweise.

Rn 14 Für den Pflichtteilsanspruch ist das allg Zivilgericht, für den Zugewinnausgleich das FamG zuständig (BGH NJW 83, 388, 389 [BGH 18.11.1982 - IX ZR 91/81]). Der Pflichtteilsanspruch verjährt nunmehr nach den allgemeinen Vorschriften (§ 2317 Rn 11–20). Die Klage auf Zahlung des großen Pflichtteils hemmt nicht die Verjährung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich nach § 1371...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Originäre steuerliche Buchführungspflicht (§ 141 AO)

Rn. 307 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Gewerbetreibende und LuF, die keinen originären Buchführungs- und Abschlusspflichten insb nach §§ 238ff HGB unterliegen, die sie nach § 140 AO auch für die Besteuerung zu erfüllen haben, sind nach § 141 AO verpflichtet, für den einzelnen Betrieb Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, wenn die in § 1...mehr

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Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen

Leitsatz 1. Die Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens ist als gemischte Schenkung zu versteuern. 2. Bei der Bemessung des Zinsvorteils kann der in § 15 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes festgelegte Zinssatz von 5,5 % nicht herangezogen werden, wenn ein niedrigerer marktüblicher Wert für vergleichbare Darlehen feststeht. Normenkette § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr....mehr

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Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen

Leitsatz In niedrig verzinslichen Darlehen liegt die Gefahr der Annahme einer schenkungsteuerpflichtigen freigebigen Zuwendung. Bei Darlehensgewährung auf unbestimmte Zeit ist der Zinsvorteil auf Grundlage eines Zinssatzes von 5,5 % zu ermitteln, es sei denn, es steht ein anderer Zinssatz fest. Auch ein niedrigerer Vergleichszinssatz der Bundesbank kann als marktüblicher Wer...mehr

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Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei der Aufhebung einer WEG

Leitsatz Die Befreiungsvorschrift des § 7 Abs. 1 GrEStG ist bei der Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft unter Bildung von Miteigentum nicht entsprechend anwendbar. Blick in das Gesetz Bei einem Tauschvertrag, der für beide Vertragsteile den Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks begründet, unterliegt sowohl die Vereinbarung über die Leistung des einen als auch d...mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 4.1 Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist für die Grunderwerbsteuer von Bedeutung

Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist wichtig: Denn bei der Grunderwerbsteuer ist Steuergegenstand ein inländisches Grundstück. Zum Grundstück gehören aber nicht nur Grundstücke i. S. d. Bürgerlichen Rechts, sondern auch Gebäudebestandteile. Gebäudebestandteile sind bspw. Heizungsanlagen, fest eingebaute Bäder, fest eingebaute sanitäre Einrichtungen, Versorgungslei...mehr

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§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – Gr... / 4. Elektronische Übermittlung der Veräußerungsanzeige nach Maßgabe des § 93c AO: Chancen und Risiken?

Mit der geplanten Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Veräußerungsanzeige nach Maßgabe des § 93c AO gehen sowohl Chancen als auch Risiken einher, die die Notare bei der zukünftigen Wahl des Übertragungswegs (schriftlich in Papierform oder elektronisch) zu beachten und ggf. abzuwägen hat. Chancen: Begrüßenswert ist zunächst, dass die Wahl zur elektronischen Übermit...mehr

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§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – Gr... / 2. Status quo: Schriftliche Anzeige des grunderwerbsteuerlichen Veräußerungsvorgangs

In seiner jetzigen Fassung sieht § 18 Abs. 1 S. 1 GrEStG vor, dass Gerichte, Behörden und Notare[5] dem zuständigen FA die grunderwerbsteuerlichen Vorgänge i.S.d. § 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 4 u. Abs. 2 GrEStG ausschließlich schriftlich nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten haben[6]. Bis zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1.11.2011[7] sah § 18 Abs. 1 S. 3 GrE...mehr

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§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – Gr... / 6. Lösungsmöglichkeiten

Möchte der Gesetzgeber somit den aufgezeigten Widersprüchen und Friktionen durch den Verweis in § 18 Abs. 1 S. 2 – neu – GrEStG-E auf die Regelungen des § 93c AO entgehen und die elektronische Übermittlung von Veräußerungsanzeigen, Mitteilungen etc. somit auch im Bereich der Verkehrsteuern etablieren, bliebe es ihm zunächst unbenommen, die bestehenden Regelungen des § 93c AO...mehr

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§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – Gr... / 1. Einleitung

Am 5.6.2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen den Regierungsentwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)[1], der u.a. eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der elektronischen Datenübermittlung durch Dritte nach Maßgabe des § 93c AO – soweit ersichtlich – nun erstmalig im Anwendungsbereich einer Verkehrsteuer[2] vorsieht. Während die b...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Betriebsvermögen für Anteile an Kapitalgesellschaften zur Feststellungserklärung (BBW 50.3) und weitere Angaben zu § 13a ErbStG, § 13b ErbStG und § 13c ErbStG/ Ermittlung des gemeinen Werts nach § 11 Abs. 2 BewG. Der Beitrag folgt der Gliederung des amtlichen Vordrucks. Gesetze, Vorschriften und ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Betriebsvermögen für Einzelunternehmen zur Feststellungserklärung (BBW 50.1) auf den Bewertungsstichtag. Der Beitrag folgt der Gliederung des amtlichen Vordrucks. . Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Rechtsgrundlage für die Bewertung von Unternehmensvermögen ist der § 11 Abs. 2 BewG ergänzt ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.2 Feststellungsverfahren

Der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist gesondert festzustellen. Dagegen unterliegt ausländisches Vermögen, welches nicht zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft gehört, nicht der gesonderten Feststellung. Es verbleibt die Zuständigkeit beim jeweiligen Erbschaftsteuerfinanzamt.[1] Eine gesonderte Feststellung wird regelmäßig dann durchgeführt, wenn diese von Bedeutu...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.1 Feststellungsverfahren

Der Wert des Betriebsvermögens bei Gewerbebetrieben ist gesondert festzustellen. Das gleiche gilt für den Wert des Betriebsvermögens bei freiberuflich Tätigen. Dagegen unterliegt ausländisches Vermögen nicht der gesonderten Feststellung. Die Zuständigkeit verbleibt beim jeweiligen Erbschaftsteuerfinanzamt.[1] Eine gesonderte Feststellung wird regelmäßig dann durchgeführt, wenn...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.4 Abschnitt D – Angaben zum Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (Zeilen 36 bis 37)

Möglich ist es auch, den Wert nach dem vereinfachtem Ertragswertverfahren zu ermitteln. Dieser ermittelt sich nach den §§ 199 BewG – 203 BewG.[1] Dies gilt nur dann nicht, wenn der Ertragswert unterhalb des Substanzwert (§ 109 BewG) bzw. Liquidationswert liegt. Das vereinfachte Ertragswertverfahren kann auch bei ausländischem Betriebsvermögen angewendet werden. Hinweis Anlage ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.5 Abschnitt E – Angaben zum Substanzwert (Zeilen 38 bis 39)

Die Wertuntergrenze bei der Ermittlung des gemeinen Werts bildet der Substanzwert. Dies gilt unabhängig davon, ob der gemeine Wert mit einem individuellen Gutachten oder nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt wurde. Nur wenn der gemeine Wert aus Verkäufen abgeleitet wurde, findet der Substanzwert keine Anwendung. Der Substanzwert ermittelt sich nach § 109 Abs. ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.3 Bewertung bei freiberuflich Tätigen

Auch freiberuflich Tätige müssen ihr Betriebsvermögen mit dem gemeinen Wert ansetzen, der sich gem. § 11 Abs. 2 BewG ergibt. Hier können die unter 1.2 gemachten Ausführungen herangezogen werden.mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.2 Bewertung des Betriebsvermögen von Einzelunternehmen

Das Betriebsvermögen von Gewerbebetreibenden ist grundsätzlich mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Der gemeine Wert ermittelt sich dabei gem. § 11 Abs. 2 BewG. Der Steuerpflichtige hat ein Wahlrecht, das vereinfachte Ertragswertverfahren anzuwenden. Voraussetzung ist jedoch, dass dieses nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Offensichtlich unzutreffende Erge...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.1 Abschnitt A – Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 22)

Der Abschnitt A fragt allgemeine Angaben zum Betriebsvermögen ab. In den Zeilen 3 bis 5 ist das Unternehmen, das zu bewerten ist, mit der Firma und der Anschrift aufzuführen. In Zeile 6 sind das Betriebsfinanzamt und die Steuernummer bzw. das Aktenzeichen bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer des jeweiligen Unternehmens einzutragen. Angaben zum bisherigen Betriebsinhaber sind...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften zur Feststellungserklärung (BBW 50.2). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Rechtsgrundlage für die Bewertung der Beteiligungen an Personengesellschaften ist der § 11 Abs. 2 i. V. m. § 109 BewG. Für das vereinfachte Ertragswertverfah...mehr

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Bedarfsbewertung: Erklärung... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Erklärung zur Feststellung der Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen (BBW 80). Hinsichtlich der Abgabe der Feststellungserklärung ist § 153 BewG zu beachten, wonach das Finanzamt von jedem, für dessen Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist, die Abgabe einer Feststellungserkläru...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.2 Bewertung von Personengesellschaften

Nach § 11 Abs. 2 i. V. m. § 109 BewG sind das Betriebsvermögen und die Beteiligungen an Personengesellschaften mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Dies gilt sowohl wenn sie gewerblich wie auch freiberuflich tätig ist. Zur Bewertung s. auch R B 95 ErbStR 2019 sowie den Leitfaden für Feststellungen nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG sowie nach § 13 a Abs. 4 ErbStG, § 13a A...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.7 Abschnitt G – Ermittlung des gemeinen Werts der Beteiligung des Gesellschafters einer Personengesellschaft (Zeilen 51 bis 74)

In Zeile 52 ist der Gewinnverteilungsschlüssel des bisherigen Gesellschafters einzutragen (als Bruch), der sich aus dem Gesellschaftervertrag zum Bewertungsstichtag ergibt. Hinweis Vorabgewinne Vorabgewinne sind hierbei jedoch nicht zu berücksichtigen. In den Zeilen 53 bis 56 sind Angaben für den gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Personengesellschaft zu machen. In die Zeil...mehr

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Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts

Leitsatz Wird ein Erbbaurecht vor Ablauf der Laufzeit gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert, ist Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der kapitalisierte Erbbauzins für den Verlängerungszeitraum. Eine Abzinsung des Kapitalwerts auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung über die Verlängerung des Erbbaurechts ist nicht vorzunehmen. Normenkette § 8 Abs. 1...mehr

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Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts

Leitsatz Wird ein Erbbaurecht vor Ablauf der Laufzeit gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert, ist Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der kapitalisierte Erbbauzins für den Verlängerungszeitraum. Eine Abzinsung des Kapitalwerts auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung über die Verlängerung des Erbbaurechts ist nicht vorzunehmen. Normenkette § 8 Abs. 1...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 1.1 Einführung des Optionsmodells

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts[1] ist in § 1a KStG die Möglichkeit geschaffen worden, dass bestimmte Personengesellschaften zur Besteuerung als Körperschaft optieren können. Diese Option bewirkt, dass die Personengesellschaft zivilrechtlich weiterhin eine Personengesellschaft bleibt, steuerrechtlich aber wie eine Kapitalgesellschaft be...mehr

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Darlehen / 1.6 Darlehen durch nahe Angehörige

Erhält das Unternehmen ein Darlehen von Angehörigen,[1] muss darauf geachtet werden, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen wurde und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird. Der Vertrag muss zudem dem Fremdvergleich standhalten.[2] Als Vergleichsmaßstab für Zinsen und Sicherheiten gelten die Vertragsgestaltungen von Banken.[3] Dient das Angehörigendar...mehr

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Regierungsentwurf für ein J... / 2. Geplante Änderungen des BewG

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des BFH v. 16.11.2022 – II R 39/20, ErbStB 2023, 98 [Marfels], in § 158 Abs. 2 Sätze 3 und 4 BewG-E wird der Begriff eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft weiter präzisiert. In § 158 Abs. 2 Satz 3 BewG-E wird i.S.d. § 158 Abs. 1 Satz 2 BewG geregelt, dass die Überlassung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft oder von Teile...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung von Grundstücken mit Windkraftanlagen und Freiflächen-Fotovoltaikanlagen und Bestimmung des Bodenwerts nach § 179 BewG (ErbStB 2024, Heft 7, S. 197)

Gleich lautende Ländererlasse v. 6.3.2024 Dipl.-Finw. (FH) Robert Marquardt / Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Miethe[*] Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien gewinnen u.a. aufgrund der Energiewende steuerrechtlich zunehmend an Bedeutung. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich mit gleich lautenden Ländererlassen vom 6.3.2024 (Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlass...mehr