Fachbeiträge & Kommentare zu Bremen

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Die Maßnahmen im Einzelnen.

Rn 11 Sind die Voraussetzungen des § 1 erfüllt, hat das Gericht einen weiten Spielraum in Betracht kommender Maßnahmen, ist aber an den Antrag des Opfers gebunden. Der Katalog des I 3 stellt keine abschließende Regelung (›insbesondere‹) dar. Zu treffen ist diejenige Maßnahme, durch die die Wiederholungsgefahr am ehesten ausgeräumt werden kann. Wobei stets der Grundsatz der V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unzumutbarkeit der Nacherfüllung für den Käufer.

Rn 9 Aus der Perspektive des Käufers ist zu bestimmen, ob die von ihm gewählte Art der Nacherfüllung verglichen mit der sofortigen Geltendmachung von Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz statt der Leistung unzumutbar ist (HP/Faust Rz 39). Die Käuferorientierung ändert nichts daran, dass bei der Bewertung die hohe Bedeutung des Rechts auf zweite Andienung durch den Verkäu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HaagUntProt Art 3 HaagUntProt – Allgemeine Regel in Bezug auf das anzuwendende Recht.

Gesetzestext (1) Sofern in diesem Protokoll nichts anderes bestimmt ist, ist für Unterhaltspflichten das Recht des Staates maßgebend, in dem die berechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. (2) Wechselt die berechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt, so ist vom Zeitpunkt des Aufenthaltswechsels an das Recht des Staates des neuen gewöhnlichen Aufenthalts anzuwe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Erklärung gegenüber der Behörde

Rz. 212 [Autor/Stand] Eine Angabe i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO macht derjenige, dem die Erklärung über steuerlich erhebliche Tatsachen inhaltlich zuzurechnen und der als ihr Urheber anzusehen ist (s. Rz. 107.1 ff.). Es reicht nicht aus, wenn jemand eine fremde Erklärung als Bote eines anderen überbringt (s. Rz. 107.2) oder die Erklärung für einen anderen inhaltlich vorbereit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Urkunde.

Rn 2 § 810 enthält ggü § 809 eine Erweiterung für Urkunden mit rechtsgeschäftlichem Inhalt. Der Anspruch hängt allein vom Inhalt der Urkunde und vom Bestehen eines rechtlichen Interesses an der Einsichtnahme ab. Jeder Urkundenbesitzer ist zur Ermöglichung der Einsichtnahme verpflichtet (vgl BGH NJW 89, 225, 226 [BGH 11.07.1988 - II ZR 346/87]) Auf die Eigentumsverhältnisse k...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / d) Eidesstattliche Versicherung

Rz. 45 Hat der Pflichtteilsberechtigte Grund für die Annahme, dass das Bestandsverzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt errichtet wurde, so hat der Erbe auf Verlangen gem. § 260 Abs. 2 BGB über das Bestandsverzeichnis eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Es obliegt insoweit dem Pflichtteilsberechtigten, näher zu erläutern, warum das Verzeichnis unsorgfältig ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Instruktion.

Rn 186 Die Instruktionspflicht des Produzenten betrifft die Aufklärung über von dem Produkt ausgehende Gefahren sowohl bei bestimmungsgemäßer Anwendung als auch bei naheliegendem Fehlgebrauch (s insb BGHZ 99, 167, 180; 116, 60, 65 f; NJW 99, 2815 f; BGHZ 181, 253 Rz 23, alle mwN). Adressaten sind die Benutzer des Produkts; Maßstab ist die am stärksten schutzbedürftige Nutzer...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Erfüllungseinrede

Rz. 159 Dem Auskunftsverpflichteten steht die Einrede der Erfüllung zu, wenn er gegenüber dem Berechtigten bereits Auskunft erteilt hat.[316] Dies ist dann der Fall, wenn der auskunftsverpflichtete Erbe ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorgelegt hat[317] und er hinsichtlich etwaiger Schenkungen die ihm zumutbaren Nachforschungen angestellt hat. Hierzu ist er verpflichte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gebäude und Baumaterialien.

Rn 94 Mangel ja: Fehlen einer Fußbodenheizung im WC in einer als ›topsaniert‹ bezeichneten Wohnung, die in anderen Räumen eine Fußbodenheizung besitzt (Hamm BeckRS 22, 38380 Rz 7 ff); Lage eines Wohnhauses im Gewerbegebiet (Brandbg BeckRS 09, 12046); Fehlen (1) Baugenehmigung für Wohnungseigentum (BGH NJW 13, 2182; Frankf BeckRS 12, 16162; vgl zur Abgrenzung Kobl NJW-RR 09, ...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / III. Berechnung des Ertragswertes

Rz. 311 § 2312 sieht in Abweichung von § 2311 BGB vor, dass Landgüter im Sinne der Vorschrift nicht mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert), sondern ledgilich mit dem Ertragswert (§ 2049 Abs. 2 BGB) anzusetzen sind.[884] Dieser bestimmt sich nach der Formel: Ertragswert = Reinertrag [885] × Kapitalisierungsfaktor. [886] Der Kapitalisierungsfaktor ist in nach Art. 137 EGBGB erlassen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HKÜ Art 13 HKÜ

Zusammenfassung Art 13 HKÜ0 Ungeachtet des Artikels 12 ist das Gericht oder die Verwaltungsbehörde des ersuchten Staates nicht verpflichtet, die Rückgabe des Kindes anzuordnen, wenn die Person, Behörde oder sonstige Stelle, die sich der Rückgabe des Kindes widersetzt, nachweist,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Innenverhältnis.

Rn 8 Gem § 840 I richtet sich der Ausgleich im Innenverhältnis zwischen den Gesamtschuldnern nach § 426 I 1, dh sie haften zu gleichen Anteilen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Eine andere Bestimmung kann sich insb ergeben aus gesetzlichen Regelungen (zB §§ 17, 18 III StVG, § 13 HPflG, § 41 LuftVG – dazu LG Konstanz BeckRS 07, 11147, § 5 ProdHaftG oder §§ 840 II, II...mehr

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AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / IX. Nichtzahlung des Vorschusses

Zahlt der Auftraggeber/Mandant den Vorschuss nicht pünktlich und vollständig, kann der Rechtsanwalt weitere Tätigkeiten ablehnen, bis der Vorschuss eingegangen ist, d.h. also die weitere Vertretung/Verteidigung grds. einstellen.[55] Bei der Ausübung dieses Zurückbehaltungsrechtes (§ 320 BGB) muss er allerdings Folgendes beachten:[56]mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 2. Zeitliche Voraussetzungen

Rz. 110 Der Beschränkungsgrund muss sowohl bei Errichtung der beschränkenden Verfügung von Todes wegen vorliegen als auch bei Eintritt des Erbfalls immer noch oder wiederum bestehen (§ 2338 Abs. 2 S. 2 BGB). Eine erst drohende Überschuldung genügt nicht,[297] hieran scheitert beim sog. Behindertentestament die Pflichtteilsbeschränkung. Zwischen Errichtung der Verfügung und d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Vorsatz bei den einzelnen Tatalternativen

Rz. 619 [Autor/Stand] Der Vorsatz muss sich auf sämtliche äußeren Tatbestandsmerkmale erstrecken, d.h. auf die jeweiligen Tathandlungen der Nr. 1–3 (s. Rz. 203 ff.), den Hinterziehungserfolg oder den nicht gerechtfertigten Steuervorteil (s. Rz. 370 ff.) und den Zurechnungszusammenhang (s. Rz. 570 ff.). Ansonsten entfällt nach § 16 Abs. 1 StGB die Strafbarkeit wegen vorsätzli...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Vorsatz und Irrtum

Rz. 1542 [Autor/Stand] Nach st. Rspr. des BGH[2] gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will oder dessen Verkürzung mindestens billigend in Kauf genommen hat. Wenn der Täter irrtümlich annimmt, dass kein Steueranspruch entstanden ist, liegt ein Tat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HKÜ Art 3 HKÜ

Zusammenfassung Art 3 HKÜ0 Das Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes gilt als widerrechtlich, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirksamkeitskontrolle.

Rn 10 Neben den allgemeinen Grenzen der Vertragsfreiheit (§§ 134, 8 VersAusglG) ist danach iRd Wirksamkeitskontrolle anhand des § 138 zu prüfen, ob zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses iRe Gesamtschau eine Zwangslage in objektiver und subjektiver Hinsicht (konkrete subjektive Unterlegenheit in der Form einer stark ausgeprägten wirtschaftlichen und sozialen Abhängigkeit) gegeb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auslösung durch ein Zahlungsinstrument.

Rn 3 Wurde der Zahlungsvorgang mittels eines Zahlungsinstruments ausgelöst und ist die Autorisierung streitig, reicht der technisch einwandfreie Ablauf der Nutzung und die Authentifizierung allein nicht notwendigerweise aus, um für den Zahler nachteilige Vorgänge nachzuweisen. Dabei geht es um die Vorgänge, die einen Schadensersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters begründe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Form und Inhalt.

Rn 5 Die Wirksamkeit des Auftrags ist grds an keine Form gebunden. Ein Auftrag ist notariell zu beurkunden, wenn dieser eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung zur Übertragung oder zum Erwerb von Grundstücken begründet (§ 311b I; BGHZ 19, 69; 85, 245; 127, 168). Die Heranziehung anderer Formvorschriften (zB §§ 766, 780) kommt idR nicht in Betracht, da durch den Auftrag keine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen (Abs 1 S 2).

Rn 15 Gem § 20 I 2 sind von dem ermittelten Ausgleichswert (nicht schon vom Ehezeitanteil, BGH FamRZ 14, 1529 Rz 33) die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge oder vergleichbaren Aufwendungen des ausgleichspflichtigen Ehegatten abzuziehen. Noch vor den Sozialversicherungsbeiträgen ist ein bei der Scheidung erfolgter öffentlich-rechtlicher Teilausgleich abzuziehen (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Versorgungssperre.

Rn 129 Nach Beendigung eines Mietverhältnisses ist der Vermieter berechtigt, ggü dem unredlichen Mieter die Versorgungsleistungen einzustellen und diese gem § 273 I zurückzubehalten (für die Gewerberaumiete BGH NJW 09, 1947, 1949; KG ZMR 08, 47, 48; für die Wohnraummiete AG Bergheim ZMR 05, 53). Die Unterbrechung der Wasserversorgung (aber auch Gas, Wärme, Abfall und ggf Str...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Voraussetzung ist ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis. Geschwisterbeziehungen fallen aufgrund des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift nicht unter die Norm, jedoch enthält § 1791 S 1 eine entsprechende Vorschrift für Vormund und Mündel. Eine analoge Ausweitung auf andere familienrechtliche Beziehungen (Stiefeltern, gleichgeschlechtliche Lebenspartner, Großeltern) kom...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Kindeswohlmaßstab (Abs 1).

Rn 1 § 1741 regelt die Annahme minderjähriger Kinder, für die Annahme Volljähriger gelten dagegen die §§ 1767 ff, wobei § 1767 II eine Verweisung auf das Recht der Minderjährigenadoption enthält. Die Frage, ob das anzunehmende Kind bereits volljährig ist, ist nach seinem – gem Art 7 I EGBGB zur Anwendung gelangenden – Heimatrecht zu beantworten (Bremen OLGR 06, 510–512). Rn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Behandlung.

Rn 216 Die Behandlungspflicht erstreckt sich von der Prävention über die Therapie bis zur Erstellung eines Arztberichts (dazu insb BGH NJW 94, 797, 798 f [BGH 05.10.1993 - VI ZR 237/92]; Kresse/Dinser MedR 10, 396 ff) und zur Nachsorge. Eine medizinisch gebotene Behandlung muss überhaupt, rechtzeitig, im richtigen Maß, kunstgerecht und ohne Begleitfehler (zB Zurücklassen von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuales.

Rn 20 Der Reisende muss den Mangel – ggf, zB wenn viele Essensgäste in einem Hotel erkranken, hilft der Anscheinsbeweis (Ddorf RRa 12, 68, 70; LG Frankfurt RRa 03, 249) – und sein Abhilfeverlangen mit Setzung einer angemessenen Frist bzw deren Entbehrlichkeit und seine erforderlichen Aufwendungen beweisen (BGH NJW 85, 132 [BGH 20.09.1984 - VII ZR 325/83]). Behauptete Mängel ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zeitpunkt der Rechtswahl (Abs 2).

Rn 23 Die Rechtswahl kann gem II zu einem späteren als dem Vertragsschlusszeitpunkt vorgenommen werden. Eine spätere Rechtswahl kann eine frühere jederzeit ersetzen (BGH NJW 91, 1293; Hamm RIW 93, 940). Sie unterliegt ROM I auch für Altverträge aus der Zeit vor dem 17.12.09. IÜ gelten die gleichen (oben in Rn 4 ff für Neuverträge dargestellten) Grundsätze wie bei der ersten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausländisches Recht.

Rn 22 Das Nachlassgericht hat vAw die Staatsangehörigkeit des Erblassers festzustellen und, ist materiell ausländisches Recht anwendbar, sich die Kenntnis ausländischen Rechts zu verschaffen. § 293 ZPO ist insoweit nicht anwendbar (KG JFG 7, 255; JW 32, 2815; München WM 67, 812, 814; Köln Rpfleger 89, 66). Nach der EuErbVO unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen vorbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Abgrenzung.

Rn 35 Die ergänzende Vertragsauslegung bedarf nach verschiedenen Seiten der Abgrenzung. Sie geht der Irrtumsanfechtung nach § 119 vor, weil Gegenstand der Anfechtung der durch (ergänzende) Auslegung ermittelte Inhalt der Willenserklärung ist. Zur Anfechtbarkeit von Vertragsergänzungen Rn 28. Rn 36 Der methodische Unterschied zwischen ergänzender Vertragsauslegung und geltungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Irrtum über die Pflichtwidrigkeit des Unterlassens bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

Rz. 665 [Autor/Stand] Bei einer Unterlassungstat kann sich der Irrtum auch darauf beziehen, dass der Täter seine rechtliche Verpflichtung zum Handeln nicht kennt. Da die "Pflichtwidrigkeit" ausdrücklich im Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO genannt ist, spricht dies zunächst dafür, dass sich auch der Vorsatz darauf beziehen muss, der Täter also wissen muss, dass er e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Öffentlich-rechtliche Rechte und Pflichten.

Rn 52 Öffentlich-rechtliche Ansprüche gehören zum Vermögen des Erblassers und sind grds vererblich, sofern dies nicht durch besondere Rechtsnormen oder durch das Wesen des Anspruchs ausgeschlossen ist, mit der Folge, dass Sozialleistungen grds vererblich sind (OVG Schlesw FamRZ 09, 1865). IÜ richtet sich deren Vererblichkeit nach dem Zweck der jeweiligen öffentlich-rechtlich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verbotsirrtum (§ 17 StGB)

Rz. 676 [Autor/Stand] Erfasst der Stpfl. die steuerlichen Folgen seines Verhaltens voll, meint er aber zu Unrecht, dieses Verhalten sei gleichwohl grundsätzlich nicht verboten oder ausnahmsweise erlaubt, liegt ein Verbotsirrtum nach § 17 StGB vor. Die fälschliche Annahme, das eigene Verhalten sei zwar Unrecht, aber straffrei, ist gänzlich unbeachtlich (s. Rz. 646). Beispiel K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Finanzdienstleistungen.

Rn 66 Anlageberatung: Wendet sich ein Interessent wegen einer konkreten Anlageentscheidung an ein Kreditinstitut/Beratungsunternehmen und lässt dieses sich auf die Beratung ein, so kommt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Beratungsvertrag zustande (BGHZ 123, 126, 128; 100, 117, 122; BGH NJW 00, 3275). Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nach bereits getroffener An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Brandbg FamRZ 22, 1284; Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erwerbsobliegenheit nach dem UÄndG.

Rn 10 Das tradierte ›Altersphasenmodell‹ ist nicht mehr anwendbar (BGH FamRZ 11, 791; 11, 1209; Hamm FamRZ 14, 1468). Maßgeblich für die Frage, ab wann und in welchem Umfang der betreuende Elternteil eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss, sind immer die Umstände des Einzelfalls (BGH FamRZ 12, 1040; 11, 1379). War in der Vergangenheit im Wesentlichen das Alter des zu betreuend...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Schrifttum: Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 200...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelbeispiele Nr 1–6.

Rn 8 Die Nrn 1–6 regeln nicht abschließend (›insb‹), was zulässig ist (EuGH NZA 09, 305 – Age Concern England; BAG NZA 09, 945 [BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07]), nach Maßgabe von 1 und 2 kommen weitere Rechtfertigungen in Betracht (Rn 6, Rn 7). Die Rechtfertigung der Regelbeispiele ist auch an 1 und 2 zu messen (3: ›können‹; s.a. BAG NZA 19, 997 [BAG 19.02.2019 - 3 AZR 215/18...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerstraf- und bußgeldrechtliche Aspekte

Rz. 1589 [Autor/Stand] Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflichten drohen zunächst steuerliche Sanktionen. Ebenfalls durch das StVergAbG eingefügt wurden § 162 Abs. 3, 4 AO, die – einer internationalen Entwicklung folgend[2] – weitreichende steuerliche Sanktionen speziell für die Verletzung der Mitwirkungspflichten gem. § 90 Abs. 3 AO enthalten. § 162 Abs. 3, 4 AO gelten gem....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Durch das (erste) Zuwanderungsgesetz v. 20.6.2002[1] wurde in Abs. 2 der Anspruch von Ausländern auf Kindergeld mit Wirkung ab 2003 neu gere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Wahlvorschläge der Arbeitnehmer

Rz. 14 Wahlvorschläge aus dem Kreis der Arbeitnehmer des Betriebs können nur wahlberechtigte Arbeitnehmer (vgl. § 7 BetrVG) unterbreiten. Rz. 15 Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss durch sogenannte Stützunterschriften getragen werden. Es muss dafür die vorgegebene Anzahl an wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs gewonnen werden, die sich durch Unterschrift für den ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.2.1 Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger (Abs. 1a)

Rz. 25 Für EU-Bürger [1] und Staatsangehörige aus einem anderen EWR-Staat [2] sowie die sie begleitenden Familienangehörigen gelten die Erfordernisse des § 62 Abs. 2 EStG nicht. Innerhalb der EU-/EWR-Staaten werden – unabhängig von den jeweiligen nationalen Kindergeldvorschriften – die Vorschriften über die soziale Sicherheit seit dem 1.5.2010 durch die VO 883/2004/EG [3] gerege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen / 4.2 Einnahmen-Überschussrechnung

Bei Gewinnermittlung durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ist vom Grundsatz her keine Einzelaufzeichnung erforderlich,[1] allerdings besteht die Verpflichtung, die der Gewinnermittlung zugrunde liegenden Belege aufzubewahren. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 147 AO sowie aus der dem Steuerpflichtigen obliegenden Feststellungslast.[2]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 3.3 Betriebsstilllegung

Ebenso kann die "Störung" auch durch eine Einstellung des Betriebs im Anschluss an eine staatliche Maßnahme bewirkt werden. Kommt es etwa aufgrund von behördlichen Anordnungen zu einer Schließung oder Teilschließung des Betriebs, so hat der Arbeitgeber an die Beschäftigten grundsätzlich nicht die vertraglich geschuldete Vergütung zu zahlen, obwohl diese ihre Arbeit nicht erb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / f) § 52 Abs. 1 GKG – Streitwert für ein gerichtliches Verfahren, das auf einen Auskunftsanspruch gegenüber der Finanzbehörde gerichtet ist

Gemäß § 52 Abs. 1 S. 1 GKG ist der Streitwert in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Betrifft der Antrag eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf bezogenen Verwaltungsakt, ist deren Höhe maßgebend (§ 52 Abs. 3 S. 1 GKG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.1 Grundsätze

Rz. 40 Nach § 40 Abs. 1 3. Alt. FGO kann durch Klage auch die Verurteilung zu einer anderen Leistung begehrt werden. Damit ist die sog. allgemeine Leistungsklage angesprochen. Wie die Verpflichtungsklage, ist auch die Leistungsklage auf die Verurteilung zu einer "anderen Leistung" gerichtet. Im Unterschied zur Verpflichtungsklage ist die Leistungsklage daher nicht auf den Erl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3.1 Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte

Rz. 11 Die Anfechtungsklage dient der Abwehr hoheitlicher Eingriffe durch die Finanzbehörden und ist ihrem Charakter nach eine Gestaltungsklage. Allerdings gewährt die Anfechtungsklage nach § 40 Abs. 1 1. Alt. FGO ihrem Wortlaut nach Rechtsschutz nur in Fällen, in denen die Finanzbehörden durch Verwaltungsakt i. S. des § 118 AO gehandelt haben.[1] Es reicht daher nicht aus, ...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.4 Werkstudenten (Nr. 3)

Rz. 29 Die Versicherungsfreiheit von während des Studiums beschäftigten Studenten (Werkstudenten) und Schülern einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule knüpft an die frühere Regelung des § 172 Abs. 1 Nr. 5 RVO an. Ausgangspunkt für die Versicherungsfreiheit von Studenten, die gegen Entgelt beschäftigt sind, war die Überlegung, dass einerseits die Erwerbstätigkeit zur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 88 Axer, Beihilfe unter dem Regime der Sozialversicherung, DVBl. 1997, 698. Bezner/Bothe, Arbeitshilfe und Prüfschema zur Feststellung der Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Die Beiträge 2009, 513. Bieback, Öffnung der GKV für Beamte, NZS 2018, 715. Erdmann, Die Versicherungsfreiheit von Soldaten in Beschäftigungen während des Dienstverhält...mehr