Fachbeiträge & Kommentare zu Bremen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.2 Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Steuerpflichtigen

Rz. 152 Der Stpfl. kann sich nach Treu und Glauben dann nicht darauf berufen, dass eine Tatsache oder ein Beweismittel der Finanzbehörde hätte bekannt sein müssen, wenn er seinerseits den Sachverhalt nicht richtig dargetan, also seine Mitwirkungspflichten verletzt hat.[1] Dabei kommt der Steuererklärungspflicht besondere Bedeutung zu. Es ist in erster Linie Sache des Stpfl.,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1 Verletzung der Ermittlungspflicht durch die Finanzbehörde

Rz. 137 Als bekannt haben auch solche Tatsachen und Beweismittel zu gelten, die der Finanzbehörde hätten bekannt sein müssen und deren Unkenntnis auf einer Verletzung der Ermittlungspflicht beruht.[1] Voraussetzung dafür, dass Tatsachen wegen einer Pflichtverletzung der Finanzbehörde als bekannt gelten, ist, dass der Tatbestand des § 173 Abs. 1 AO vorliegt, d. h. dass die Tat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens

Rz. 185 Grobes Verschulden liegt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vor. Vorsatz ist das bewusste Nichtvorbringen von Tatsachen. Hierunter fällt auch der bedingte Vorsatz.[1] Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. die ihm nach seinen individuellen Verhältnissen zuzumutende Sorgfalt in besonders schwerem Maß und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat, wenn sei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.8 Höhere Steuer aufgrund der Änderung

Rz. 165 Abs. 1 Nr. 1 ist nur anwendbar, wenn die Änderung zu einer höheren Steuer führt, also zu Ungunsten des Stpfl. erfolgt. Führt die Änderung dagegen zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung, ist Nr. 2 (Änderung zugunsten des Stpfl.) anwendbar. Ob die Änderung zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führt, ist dabei nach dem Tenor der geänderten Steuerfestsetzung zu beurt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3 Zurechenbarkeit des Verhaltens des Beraters oder Beistands

Rz. 212 Die AO enthält keine allgemeine Regelung über die Zurechenbarkeit des Verhaltens eines Bevollmächtigten; insbesondere § 80 AO spricht nur vom Umfang der Vollmacht, nicht von ihrer Wirkung. Daneben enthalten nur § 110 Abs. 1 S. 2 AO und § 152 Abs. 1 S. 3 AO in zwei Einzelfällen Bestimmungen darüber, inwieweit das Verhalten des Bevollmächtigten dem Stpfl. zuzurechnen i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 92 Abs. 3 erfasst im Gegensatz zu Abs. 1 und 2 die Fälle, in denen ein bestimmter Sachverhalt bei einer Steuerfestsetzung nicht berücksichtigt worden ist, weil die Finanzbehörde erkennbar von der Ansicht ausgegangen ist, dieser Sachverhalt müsse bei einer anderen Steuerfestsetzung (über eine andere Steuerart, für einen anderen Besteuerungszeitraum oder gegenüber einem an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Tatbestand

Rz. 18 Hinsichtlich anderer Abgaben als Zölle und Verbrauchsteuern können Bescheide nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO aufgehoben und geändert werden, wenn und soweit der Stpfl. zustimmt oder seinem Antrag der Sache nach entsprochen wird. Erfasst werden alle Steuerbescheide sowie Verwaltungsakte, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Aufhebung oder Änderung des Verwaltu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Umfang der Folgeänderung

Rz. 32 Der Umfang der Folgeänderung bestimmt sich nach dem bindenden Inhalt Grundlagenbescheid; es erfolgt keine Gesamtaufrollung (vgl. den Ausdruck "soweit" in Nr. 1).[1] Die Finanzbehörde ist zur Änderung des Folgebescheids nur insoweit berechtigt und verpflichtet, als die Bindungswirkung des Folgebescheids reicht.[2] Die für den Folgebescheid zuständige Finanzbehörde hat ...mehr

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AGS 02/2023, Gerichtskosten... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte beim OVG Bremen einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für einen noch zu stellenden Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urt. des VG Bremen v. 21.9.2021 gestellt. Diesen Antrag hat das OVG durch Beschl. v. 21.12.2021 zurückgewiesen. Hiergegen hat der Kläger Anhörungsrüge erhoben, die das OVG durch Beschl. v. 15.2.2022 zurückgewiesen...mehr

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AGS 02/2023, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2022/2023

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2020/2021 wurde zuletzt in AGS 2022, 145 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Der Stand des Beitrags ist Anfang Februar 2023. Hinweismehr

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AGS 02/2023, Gerichtskosten... / Leitsatz

Die vollständig erfolglose Anhörungsrüge in Prozesskostenhilfeangelegenheiten nach § 154a VwGO ist im Gegensatz zur Anhörungsrüge nach § 69a GKG nicht gerichtsgebührenfrei. OVG Bremen, Beschl. v. 11.7.2022 – 2 F 152/22mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Region

Rz. 47 [Autor/Stand] Für die Einordnung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in eine bestimmte Region ist die postalische Anschrift der Hofstelle entscheidend. Dies gilt auch in den Fällen, in denen sich der Betrieb über mehrere Regionen erstreckt. Die Einordnung erfolgt hier nach Bundesländern und teilweise nochmals gestaffelt nach Regierungsbezirken. Im Einzelfall...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechung ... / 4 Zugewinn

OLG Bremen, Urt. v. 20.7.2022 – 4 U 24/21 1. Ob ein Vermögen mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht übergeben und erworben wird und damit aufgrund der Regel des § 1374 Abs. 2 BGB als Vermögensposten dem Zugewinn entzogen bleibt, richtet sich in erster Linie danach, ob die Vertragsschließenden mit der Übergabe einen erst zukünftigen Erbgang vorwegnehmen wollen. 2. Ob es sich ...mehr

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AGS 02/2023, Gerichtskosten... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Einführung der Anhörungsrüge hat zwar zu einer – vom Gesetzgeber auch gewollten – Entlastung des BVerfG mit Verfassungsbeschwerdeverfahren geführt. Gleichzeitig hat dies zu einer erheblichen Mehrbelastung der Instanzgerichte geführt, weil diese von – oft nicht einsichtigen – Verfahrensbeteiligten mit Anhörungsrügen geradezu bombardiert werden. So war hier auch der Kläger...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches (Abs. 1)

Rz. 26 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 1 BewG sind die allgemeinen Bewertungsvorschriften auf alle öffentlich-rechtlichen Abgaben anzuwenden, die durch Bundesrecht geregelt sind und durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden (z.B. Grunderwerbsteuer) verwaltet werden.[2] Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Sind diese beiden Voraussetzungen gegeben, so komm...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / a) Anregung der Einziehung des erteilten Erbscheins

Nach § 2361 S. 1 BGB hat das Nachlassgericht einen erteilten unrichtigen Erbschein von Amts wegen einzuziehen. Kann der Erbschein nicht sofort erlangt werden, so hat ihn das Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos zu erklären (§ 353 Abs. 1 S. 1 FamFG). Einziehung und Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins beseitigen die Wirkungen eines erteilten, unrichtigen Erbsch...mehr

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AGS 02/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil liefert Burhoff auf den S. 49 ff. eine Rechtsprechungsübersicht zu den Gebühren und Auslagen nach den Teil 4 bis 7 VV. Lissner (S. 62 ff.) beschäftigt sich mit dem neuen Beratungshilfeformular, das ab dem 1.3.2023 von der Anwaltschaft zwingend zu verwenden ist. Er erläutert, was zukünftig von Seiten der Anwaltschaft zu beachten sein wird. Eine wichtige Entscheid...mehr

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FF 02/2023, Ehegatteninneng... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Eheleute. Aus der Ehe sind keine gemeinsamen Kinder hervorgegangen. [2] Die Antragstellerin ist alleinige Eigentümerin des mit einem freistehenden Einfamilienhaus bebauten Grundstücks […]. Dieses wurde während der Zeit intakter Ehe als Familienheim genutzt. Die Trennung der Beteiligten erfolgte im Jahr 2015 durch Auszug der ...mehr

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Das Testament / 1.2.2 § 14 HeimG

Sofern ein gesetzlich geschütztes, übergeordnetes öffentliches Interesse testamentarischen Begünstigungen entgegensteht, so sind diese gem. § 134 BGB nichtig. Zu diesen Verbotsgesetzen gehören insbesondere die Vorschriften des Heimgesetzes (HeimG)[1]. Namentlich untersagt § 14 Abs. 1 HeimG letztwillige Verfügungen mit Vermögenswert von Heimbewohnern oder Bewerbern um einen H...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung (WEMoG) / 2.3 Verteilungsmaßstab

In aller Regel erfolgt die Kostenverteilung in den Gemeinschaften nach Miteigentumsanteilen. Ggf. werden auch einzelne Kosten nach einem abweichenden Maßstab umgelegt, was insbesondere bei den Verwalterhonoraren der Fall ist, die vielfach nach Objekten bzw. Sondereigentumseinheiten verteilt werden. Möglich ist jedoch auch ein anderer Verteilungsmaßstab, soweit dieser den Gru...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtsform der abhängigen Gesellschaft

Rn. 14 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die §§ 311ff. AktG enthalten eine konzernrechtliche Sonderregelung, die nicht nur nach dem eindeutigen Wortlaut, sondern auch nach dem Willen der Gesetzgebungsinstanzen auf die besonderen Strukturen der AG und KGaA zugeschnitten ist. Der AG ist dabei eine im Inland ansässige SE gleichgestellt (vgl. § 49 Abs. 1 SEAG). Die unterschiedliche Stel...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 5b Abs. 2 Satz 1 EStG kann die Finanzverwaltung zur Vermeidung unbilliger Härten auf Antrag, welcher beim zuständigen Finanzamt zu stellen ist, auf die elektronische Übermittlung verzichten. Die Einführung einer ausnahmslosen Pflicht zur elektronischen Übermittlung wäre mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar gewesen. Der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Veranlassung zu nachteiliger Maßnahme bei mangelnder Rücksichtnahme auf die Eigenbelange der abhängigen AG, KGaA bzw. SE

Rn. 59 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Verhaltenselement der qualifizierten Nachteilszufügung wird entsprechend dem Nachteilsbegriff des § 311 AktG ausgelegt. Bei einer Nachteilszufügung liegt also immer auch eine mangelnde Rücksichtnahme auf die Belange der abhängigen Gesellschaft vor (vgl. KonzernR (2022), Anhang zu § 317 AktG, Rn. 11; Raiser/Veil (2015), § 61, Rn. 56f.). Ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vertragsarten

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 291 AktG führt den Begriff des UN-Vertrags ein. Der UN-Vertrag fungiert als Oberbegriff und Sammelbezeichnung für die in den §§ 291f. AktG – nach h. M. abschließend (vgl. nur Baumbach/Hueck (1968), § 291 AktG, Rn. 1) – aufgeführten Vertragsarten und erfasst damit den BHV, den GAV, den Geschäftsführungsvertrag und den Gleichordnungskonzernver...mehr

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Kostenrecht: Entstehung ein... / a) Unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Kammern des VG Bremen

Trotz der aus der Sicht des Verfassers klaren und eindeutigen Formulierung ist an dieser Stelle ein heftiger Streit entbrannt. So "duellieren" sich beim Verwaltungsgericht Bremen Richter unterschiedlicher Kammern in dieser Frage.mehr

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Kostenrecht: Entstehung ein... / c) Ansicht der 3. Kammer

Nur wenige Wochen später meldete sich ein Richter der 3. Kammer mit der genau gegenteiligen Auffassung – und den besseren Argumenten zu Wort (VG Bremen v. 30.6.2022 – 3 E 807/22, JurBüro 2022, 415). Die Formulierung von Ziff. 3104 RVG-VV setze nämlich nur voraus, dass "eine mündliche Verhandlung beantragt werden kann", folglich der Antrag auf mündliche Verhandlung statthaft s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kostenrecht: Entstehung ein... / b) Ansicht der 1. Kammer

Ein Richter der 1. Kammer vertritt die Auffassung, es entstehe keine fiktive Terminsgebühr nach Gerichtsbescheid, durch den die vertretene Partei voll obsiegt hat (VG Bremen v. 25.3.2022 – 1 E 192/22, juris).mehr

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Kostenrecht: Entstehung ein... / d) Verfahren vor den Finanzgerichten

Nun könnte man diesen Streit als entschieden ansehen, würde nicht gerade auch in finanzgerichtlichen Verfahren seitens der Finanzverwaltung genau gegenläufig argumentiert werden. Hier bleibt zu hoffen, dass der eindeutige Punktsieg der 3. Kammer des VG Bremen Wirkung zeigt, gerade auch angesichts der kostenrechtlichen Neuregelung.mehr

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Kostenrecht: Entstehung ein... / 1. Fiktive Terminsgebühr

Terminsgebühr bei Verfahren vor dem FG: Nach der Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 1 zu Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1, Nr. 3202 RVG-VV entsteht in Verfahren vor dem Finanzgericht eine Terminsgebühr i.H.v. 1,2 Gebühren. Terminsgebühr bei Verfahren ohne mündliche Verhandlung im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten: Darüber hinaus bestimmt Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 3202...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 3 Zuständiges Finanzamt

Rz. 4 Den Steuerabzug bei Bauleistungen verwaltet nicht das FA des Leistungsempfängers, sondern das für den Leistenden örtlich zuständige FA.[1] Rz. 5 Hat der leistende Unternehmer seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das FA zuständig, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. Ist das l...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 5.3 Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrssteuer und steht den Ländern zu, die auch den Steuersatz festlegen. Dieser beträgt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 %: Höhe der Grunderwerbsteuermehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.5.3 Zulässige Nutzung von Teileigentum

Grundsätzlich zulässig ist auch die Nutzung von Teileigentumseinheiten zur Vermietung an Pensionsgäste. Ob gewerbe- oder baurechtliche Genehmigungen für eine derartige Nutzung erforderlich sind, ist für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander bedeutungslos.[1] Zweckbestimmung "Büro" Unzulässig ist insbesondere die Nutzung als Intensivpflege- und Beatmungs-WG.[2] Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 5.1 Maklercourtage

Über die Höhe der Maklerprovision beim Erwerb von Grundstücksobjekten schweigt sich das Gesetz aus. Der Gesetzgeber ging grundsätzlich davon aus, dass die Maklervertragsparteien eine bestimmte Provisionshöhe vereinbart haben, was in § 652 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommt. Lediglich für den Fall, dass eine derartige Vereinbarung unterblieben und die Höhe der Vergütung des Makler...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 3.3.5.1 Grundsätze

Von ganz erheblicher praktischer Bedeutung sind in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung geregelte Nutzungsvorgaben bzw. Gebrauchsregelungen. In diesem Zusammenhang ist die Zweckbestimmung im weiteren Sinn von der Zweckbestimmung im engeren Sinn zu unterscheiden. Die Bezeichnung einer Sondereigentumseinheit als "Teileigentum" oder "nicht zu Wohnzwecken dienend" gre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 3.6 Klagebefugnis von Gewerkschaften und Betriebsräten

Nach § 17 Abs. 2 AGG können unter der Überschrift "Soziale Verantwortung der Beteiligten" der Betriebsrat und eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft in Fällen grober Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dem arbeitsrechtlichen Teil des AGG klagen. Das ist nichts wirklich Neues. Auch bisher wurde vertreten, dass der Betriebsrat bei Verstößen des Arbeitgebers gegen das betri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zweck der Regelung ist es, die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung für den Gläubiger (gilt auch für Vollstreckungsbehörden; LG Stuttgart, DGVZ 2018, 215) durch die ergänzende Einholung von Fremdauskünften wirkungsvoll zu stärken. Die Bestimmung ermöglicht es, Auskünfte bei Dritten einzuholen, bei denen nach der Lebenserfahrung typischerweise Informationen zu Verm...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Datenerhebungsbefugnis des Gerichtsvollziehers (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 wurde durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert (BGBl I 2021 S. 850). Die Norm gibt dem Gerichtsvollzieher bei Vorliegen engerVoraussetzungen die Befugnis bei bestimmten I...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.2 Haushaltszugehörigkeit des Kindes

Rz. 9 Der Entlastungsbetrag setzt die Haushaltszugehörigkeit mindestens eines Kindes voraus. Die Zugehörigkeit zum Haushalt entspricht der Aufnahme in den Haushalt gem. § 32 Abs. 1 Nr. 2 und § 64 Abs. 2 EStG. Diese wird regelmäßig durch drei Merkmale bestimmt[1]: Wohnen im Haushalt des Alleinstehenden (örtlich gebundenes Zusammenleben); Versorgung als materielles Merkmal (fina...mehr

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FF 07+08/2023, Richter am Bundesgerichtshof Roger Schilling verstorben

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofsvom 30.5.2023, Nr. 085/2023 Richter am Bundesgerichtshof Roger Schilling ist am 26. Mai 2023 im Alter von 61 Jahren verstorben. Herr Schilling, gebürtig aus Hannover, trat nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung im August 1995 in den höheren Justizdienst der Freien Hansestadt Bremen ein. Dort war er zunächst bei der Staatsanwaltscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Nachruf Roger Schilling

Unser Beiratsmitglied Richter am Bundesgerichtshof Roger Schilling ist am 26.5.2023 nach schwerer Krankheit im Alter von nur 61 Jahren an seinem Wohnsitz in Baden-Baden verstorben. Er hinterlässt seine Ehefrau Christine und die beiden noch minderjährigen Kinder Ben und Marie. Die Nachricht von seinem Tod hat alle, die ihn beruflich und privat kannten, sehr getroffen und zutie...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Bremen betrifft (schwerpunktmäßig) die Abgrenzung des Darlehensverhältnisses zur ehebedingten Zuwendung. Der Antragsteller, der sehr vermögend war und über Nettoeinkünfte von monatlich 100.000 EUR verfügte, hatte der Antragsgegnerin zur Finanzierung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem gemeinsam erworbenen Hausgrundstück 362.500 EUR zur Verfügu...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / Leitsatz

Stellt ein Ehegatte dem anderen Ehegatten die Mittel zur Finanzierung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem gemeinsamen erworbenen Hausgrundstück zur Verfügung und schließen die Ehegatten hierzu einen schriftlichen Darlehensvertrag, so lässt dies in der Regel auch dann darauf schließen, dass es sich nicht um eine ehebedingte Zuwendung, sondern um einen zwischen den Eheg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerfahndung

Rz. 59 [Autor/Stand] Seit Einführung der Steufa in den 1920er Jahren gibt es keine Aussage im Gesetz zur Organisation der Steufa. Es ist Verwaltungspraxis, Steuerfahndungsdienststellen aufgrund bloßer verwaltungsinterner Vorschriften einzurichten. Dies wird als zulässig angesehen[2]. Gleichwohl erleichtert der dadurch bedingte Verlust an Transparenz nicht gerade den Umgang m...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Erstattung

Rz. 15 Ist die erste Hürde genommen und liegen verschiedene Angelegenheiten vor, da vom Mandanten bzw. den Mandanten getrennte Aufträge erteilt wurden, steht man im Rahmen der Prüfung der Notwendigkeit oft vor dem nächsten Problem. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist ein Anspruch des Geschädigten auf Erstattung der Kosten eines mit der Sache befassten Anwalts nur unter...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 111 In der Literatur wird überwiegend vertreten, dass die Annahme eines Teilanerkenntnisses mit nachfolgender Erledigungserklärung die fiktive Terminsgebühr nach Anm. S. 1 Nr. 3 zu Nr. 3106 VV RVG entstehen lässt, weil auch bei dieser Variante das Verfahren nach angenommenem Anerkenntnis ohne mündliche Verhandlung endet.[147] In der Rechtsprechung wurde dem nur teilweise...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / II. Sonderfall: Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 7 Umstritten ist, ob die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung – bspw. im Erbscheinsverfahren (§ 352 FamFG)[28] – durch einen Vorsorgebevollmächtigten zulässig ist.[29] Einigkeit dürfte heute darüber bestehen, dass der Bevollmächtige in Vertretung des Vollmachtgebers – also für den Bevollmächtigten – keine eidesstattliche Versicherung abgeben kann (arg. Strafandrohu...mehr

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AGS 01/2023, Gebühren im se... / Leitsatz

Bei einem eingestellten Ermittlungsverfahren und dem selbstständigen Einziehungsverfahren handelt es sich nicht um dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG. Gebührenrechtlich hat eine eigenständige Abgeltung zu erfolgen, bei der – neben der zusätzlichen Verfahrensgebühr für Einziehungen nach Nr. 4142 VV – auch Grund-, Verfahrens- und Terminsgebühren für den Einziehungsbeteilig...mehr

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FF 01/2023, Investitionen der Schwiegereltern in die Ehe des Kindes

I. Im Streit ums Geld beim Scheitern der Ehe treten vielfach auch die Schwiegereltern auf den Plan – dann nämlich, wenn sie die ehelichen Lebensverhältnisse ihres Kindes durch unentgeltliche Zuwendungen komfortabler gestaltet und verbessert haben. Da sie das in der Erwartung des lebenslänglichen Bestandes der Ehe ihres Kindes getan haben, birgt die Unterstützung im Fall des ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Rechtsbehelfsbefugnis bei Feststellungsbescheiden

Rz. 3 Jeder, der nach § 154 BewG am Feststellungsverfahren beteiligt ist, kann gegen ihn betreffende Bescheide Einspruch einlegen. Als Faustformel gilt, dass jeder, der zu Recht oder zu Unrecht einen Bescheid erhalten hat, diesen durch Einspruch angreifen kann. Eine zur Einlegung des Einspruches geltend zu machende Beschwer, § 350 AO, ist auch dann anzuerkennen, wenn die beg...mehr