Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesverfassungsgericht

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Die Reaktion der Gesetzgebung auf das Urteil des EGMR vom 28.5.2009

Rz. 229 Mit dem Zweiten Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 12.4.2011 (Zweites ErbRGleichG)[211] hat die Gesetzgebung auf das Urteil des EGMR vom 28.5.2009 reagiert. Der EGMR hatte in einem besonders gelagerten Fall einen Verstoß der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung gegen Art...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / II. Interessenkonflikt im Rahmen der Erbengemeinschaft

Rz. 22 Oftmals wird der Anwalt im Rahmen einer Erbauseinandersetzung von mehreren Miterben gleichzeitig beauftragt. Auch wenn in einer Erbengemeinschaft durchaus Einigkeit über die Art und Weise der Auseinandersetzung bestehen kann – gerade wenn es sich um keine besonders großen Vermögenswerte handelt oder wenn sich zwei Geschwister in der Erbengemeinschaft befinden, die sic...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / 1. Die Reaktion der Gesetzgebung auf das Urteil des EGMR vom 28.5.2009

Rz. 35 Mit dem Zweiten Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 12.4.2011 (Zweites ErbRGleichG)[42] hat die Gesetzgebung auf das Urteil des EGMR vom 28.5.2009 reagiert. Das Reparaturgesetz, das mit Rückwirkung zum 29.5.2009 in Kraft trat, wurde den Vorstellungen des EGMR, wie sich aus sein...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / II. Berufsrechtliches Tätigkeitsverbot

Rz. 4 Berufsrechtlich darf der Rechtsanwalt gemäß § 43a Abs. 4 BRAO keine widerstreitenden Interessen vertreten. In § 3 Abs. 1 S. 1 BORA ist überdies geregelt, dass der Rechtsanwalt nicht tätig werden darf, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sin...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / 2. Rechtsprechung bundesdeutscher Gerichte nach dem Urteil des EGMR v. 28.5.2009

Rz. 36 Da Entscheidungen des EGMR keine unmittelbar bindende Wirkung für bundesdeutsche Gerichte haben und das Urteil des EGMR nur inter partes wirkt, musste nunmehr in verschiedenen gerichtlichen Verfahren geklärt werden, auf welche Weise das Urteil des EGMR umzusetzen sei.[46] Die Gerichte (OLG Stuttgart;[47] Kammergericht;[48] Hanseatisches OLG Hamburg;[49] OLG Köln;[50] L...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Rechtsprechung bundesdeutscher Gerichte nach dem Urteil des EGMR vom 28.5.2009

Rz. 231 Da Entscheidungen des EGMR keine unmittelbar bindende Wirkung für bundesdeutsche Gerichte haben und das Urteil des EGMR nur inter partes wirkt, musste nunmehr in verschiedenen gerichtlichen Verfahren geklärt werden, auf welche Weise das Urteil des EGMR umzusetzen sei.[215] Die Gerichte (OLG Stuttgart;[216] Kammergericht;[217] Hanseatisches OLG Hamburg;[218] OLG Köln;[...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / Literaturtipps

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / Literaturtipps

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausgliederung von Betriebst... / 10.1 Einführung

Anlässlich von Auslagerungen und Privatisierungen treten nicht nur Probleme im Zusammenhang mit der Zusatzversorgung auf, häufig sind sie auch deren Hauptmotiv, zugleich aber auch deren Haupthindernis. Erst die aufgrund Outsourcing eintretende Loslösung von der Bindung an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes eröffnet nämlich die Möglichkeit, das (Zusatz-)Versorgungssy...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.6.2015

Schrifttum: Behrens, Hofmann, UVR 2015, 285–288, BVerfG fordert Neuregelung der Grundstücksbewertung für die Zwecke der Grunderwerbsteuer mit Rückwirkung ab 1.1.2009; Bock, Weis, GmbHR 2016, 205–213, Änderungen beim mittelbaren Gesellschafterwechsel (§ 1 Abs. 2a GrEStG) und der grunderwerbsteuerlichen Ersatzbemessungsgrundlage durch das Steueränderungsgesetz 2015; Bopp, HFR 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rückwirkende Unvereinbarkeitserklärung

Rz. 25.2 [Autor/Stand] Obwohl für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 Grundstücke nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes mit dem gemeinen Wert zu bewerten und anzusetzen sind, hatte sich der Gesetzgeber dazu entschieden,[2] die Ersatzbemessungsgrundlage[3] für Zwecke der Grunderwerbsteuer weiterhin n...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Verwaltungsmäßige Umsetzung

Rz. 25.11 [Autor/Stand] Bei der verwaltungsmäßigen Umsetzung waren verfahrensrechtliche Fragen zu diskutieren. Bei erster Betrachtung führt die gesetzliche Neuregelung zum Ansatz der Grundbesitzwerte nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes, die tendenziell über den bisher maßgebenden Werten liegen. Ebenfalls war zunächst davon ausgegangen worden,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 76 Bewertung

Schrifttum: Allgemein zur Wertermittlung von bebauten Grundstücken: Simon/Kleiber u.a., Schätzung und Ermittlung von Grundstückswerten, 8. Aufl. 2016; Simon/Cors/Halaczinsky/Tess, Handbuch der Grundstückswertermittlung, 5. Aufl. 2003. Aufsätze: Balke, Ertragswert des Grundbesitzes – Wertfiktion oder allgemein gültiger Wert?, FR 1983, 429; Balke, Über Grundstückseinheitswerte – M...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bedeutung

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Bedeutung der Vorschrift liegt grundsätzlich in der gesetzlichen Festlegung der Hauptfeststellung. Dabei kommt dem zeitlichen Aspekt lediglich eine untergeordnete Rolle zu. Durch die turnusmäßig wiederkehrende Feststellung der wirtschaftlichen Einheiten sollte eine Anpassung der Werte an die tatsächlichen Verhältnisse erfolgen, da sich diese im Zeita...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verfassungsrechtliche Bedenken

Rz. 10 [Autor/Stand] Wegen § 27 BewG werden auch im Falle von Fortschreibungen und Nachfeststellungen die Werte für den Grundbesitz zugrundegelegt, die vor mehr als 50 Jahren galten. Daher hat zwischenzeitlich das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelungen zur Einheitsbewertung verfassungswidrig sind, da sie mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar sind...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rückwirkende Änderung

Rz. 25.9 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 gelten die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes. Das gilt sowohl für die Erbschaft-/Schenkungsteuer als auch – nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.6.2015[2] und den Änderungen durch das StÄndG 2015 – auch für die Grunderwerbsteuer. Rz. 25.10 [Autor/S...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundbesitzwerte ab 2009

Rz. 17 [Autor/Stand] Das Anwendungsproblem wiederholte sich aufgrund des Beschlusses des BVerfG v. 7.11.2006[2] nicht. Zwar war auch in 2008 zunächst offen, ab wann das neue Recht konkret gelten soll. Fest stand im Laufe des Jahres 2008 nur, dass die Anwendung neuen Rechts spätestens für Besteuerungszeitpunkte nach dem 31.12.2008 erforderlich ist.[3] Eine Rückwirkung war gru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Aufgrund der Entscheidungen des BVerfG v. 22.6.1995[2] musste der Gesetzgeber die Bewertung der Grundstücke neu regeln, und zwar sowohl für die Vermögensteuer als auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. In der Entscheidung zur Vermögensteuer sah das BVerfG § 10 Nr. 1 VStG insoweit als mit dem Grundgesetz unvereinbar an, als die Regelung das zu Gegenw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Hauptfeststellungszeitpunkt

Rz. 41 [Autor/Stand] Die allgemeine Feststellung der Einheitswerte wird stets auf einen bestimmten Zeitpunkt vorgenommen. Der Wert aller wirtschaftlichen Einheiten bzw. Untereinheiten, die der Einheitsbewertung unterliegen, wird durch eine Momentaufnahme festgehalten. Dieser Zeitpunkt ist regelmäßig der Beginn des maßgebenden Kalenderjahrs und wird als Hauptfeststellungszeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 20 [Autor/Stand] Die bisherige Rechtsprechung und die Verwaltungsanweisungen haben bei der Auslegung des Begriffs "Wertverhältnisse" auf eine Abgrenzung zu den sog. "tatsächlichen Verhältnissen" zurückgegriffen. Auch die amtliche Begründung zum BewÄndG 1965 (s. Anm. 2 f.), die Fortschreibungs-Richtlinien (s. Anm. 36) und der gleichlautende Ländererlass vom 14.1.1972 (s. A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Überblick

Rz. 7 [Autor/Stand] Nach § 9 Abs. 1 BewG ist für die Bewertung grundsätzlich der gemeine Wert zugrunde zu legen. Auf den ersten Blick liegt es daher nahe, bei der Ermittlung des Einheitswerts bebauter Grundstücke nur ein Bewertungsverfahren anzuwenden, um nicht Ungleichbehandlungen zu produzieren. Aufgrund von Probeberechnungen, die im Zusammenhang mit dem Bewertungsänderung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Nachweis ab 2009

Rz. 190 [Autor/Stand] Für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer gilt für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2009 der Sechste Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes. Insoweit ist § 198 BewG für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts maßgebend. Das gilt nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.6.2015[2] auch für die Ersatzbemessungsgrundlage bei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008

Rz. 25.1 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 gelten die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes. Das gilt sowohl für die Erbschaft-/Schenkungsteuer als auch – nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.6.2015[2] und entsprechend der Änderung der in § 8 Abs. 2 GrEStG i.d.F. des Art. 8 Nr. 2 StÄndG 2015[3...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Typisierender Wert

Rz. 27 [Autor/Stand] § 138 Abs. 3 Satz 1 BewG i.d.F. vor dem Jahressteuergesetz 2007[2] bestimmte, dass die Grundstückswerte typisierende Werte sind, die von dem allgemeinen Wertniveau "gemeiner Wert" abweichen. Damit brachte das Bewertungsgesetz klar zum Ausdruck, dass die Grundstückswerte nicht darauf ausgerichtet sind, einen gemeinen Wert anzustreben, sondern einen pausch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Besonderheiten bei Nutzungsrechten

Rz. 142 [Autor/Stand] Probleme bereiten in der Praxis die Fälle, in denen ein bebautes Grundstück, das im Ertragswertverfahren zu bewerten ist, mit einem Nutzungsrecht, z.B. mit einem Nießbrauch, belastet ist. Zwar ist unstreitig, dass das Nutzungsrecht bei der Ermittlung des Ertragswerts nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG nicht berücksichtigt werden kann, da es für den Ansatz der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 21 Hauptfeststellung

Schrifttum: Barthel, Competitive Wertermittlung: Zur Ermittlung aktueller Grundbesitzwerte, DB 2018, 1161; Becker, Leitlinien zum verfassungsrechtlichen Rahmen des Steuerrechts am Beispiel des zu reformierenden Grundsteuergesetzes; BB 2011, 2391; Becker, Die Reform der Grundsteuer – wem obliegt die Gesetzgebungskompetenz, BB 2013, 861; Broer/Jarass , Verfassungsfeste Erhebung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.1.1 Regelung des Beitragsrechts

Rz. 4 Seit dem 1.1.2009 wird das Finanzierungsmodell der gesetzlichen Krankenkassen durch den Gesundheitsfonds (§ 271) geregelt. Das Bundesversicherungsamt verwaltet den Gesundheitsfonds und verteilt an die Krankenkassen Zuweisungen zur Deckung ihrer Ausgaben. Seit der Einrichtung des Gesundheitsfonds besteht für die Krankenkassen kein originäres Interesse mehr an der Beitra...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / I. Einleitung

Das Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte geht nicht ohne Bremsspuren oder gar Funkenflug ab. Immer häufiger werden die Fälle, in denen das BVerfG Verfassungsbeschwerden (ohne Begründung!) nicht zur Entscheidung annimmt, um anschließend feststellen zu müssen, dass der EGMR der daraufhin erhobenen Individual- bzw. Menschenrech...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / a) Die gesetzliche Regelung

Nach der Bestimmung des § 10 Abs. 2 S. 1 Nichtehelichengesetz a.F., die das Bundesverfassungsgericht mehrfach für mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Art. 6 Abs. 5 GG, vereinbar erklärt hatte,[43] wurde auch nichtehelichen Kindern beim Ableben des Vaters ein Erbersatzanspruch gegen die Erben in Höhe des Wertes des Erbteils zuerkannt, allerdings beschränkt auf die nach dem ...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / III. Fazit

Die Gegenüberstellung von Entscheidungen/Beschlussfassungen des BVerfG einerseits und des EGMR andererseits auf dem Gebiet des Familienrechts aus den letzten ca. 15 Jahren macht zunächst deutlich, dass der EGMR bei Einzelfallentscheidungen eher bereit ist, konkret-situativ zugunsten der Beschwerdeführer insbesondere auch dann zu votieren, wenn das zuvor mit der gleichen Ange...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / 1. Zwei-Eltern-Prinzip

Der AK hält daran fest, dass ein Kind rechtlich nicht mehr als zwei Eltern gleichzeitig haben soll.[11] Das ist keinesfalls diskussionslos: Forderungen nach einer "pluralen Elternschaft" sind in mehr oder minder großem Ausmaß in den vergangenen Jahren immer wieder erhoben worden.[12] Konkurrenz um eine Elternstelle kann es z.B. geben, wenn der genetische Vater mit dem Eheman...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / a) Häusliche Pflege

Die Betroffenen bevorzugen die häusliche Pflege, die auch das Gesetz an die erste Stelle stellt. In nahezu ¾ aller Pflegefälle erfolgt die Pflege im eigenen Haushalt. Bei knapp der Hälfte aller Pflegefälle sind es ausschließlich Angehörige, Freunde und Nachbarn, die diese Versorgung erbringen. In einem weiteren Viertel besteht eine Unterstützung oder auch Vollversorgung durc...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 189 Mitglie... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 47 Bress, Die Mitgliedschaft der Rentenantragsteller und Rentenbezieher, WzS 1993 S. 225. ders., Das Ende der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner, KrV 1993 S. 150. Minn, Neuregelung in der KVdR – Optionsrecht für bislang freiwillig versicherte Rentner, ErsK 2002 S. 139. Nommensen, Die Krankenversicherung der Rentner seit 1. April 2002, BKK 2002 S. 132. Karl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nur teilweise Versteuerung von Bareinnahmen wegen eines strukturellen Erhebungsdefizits bei der Besteuerung

Leitsatz Ein bargeldintensiver Betrieb hat keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf nur teilweise Besteuerung seiner Bareinnahmen wegen eines strukturellen Erhebungsdefizits bei der Besteuerung bargeldintensiver Geschäftsbetriebe wie z. B. Gaststätten und Hotels. Sachverhalt Die Klägerin, eine oHG, betreibt bargeldintensive Gaststätten und Hotelbetriebe. Das Finanzamt veran...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Tatbestand des § 129 Abs. 1 BewG

Rz. 16 [Autor/Stand] § 129 Abs. 1 BewG regelt, dass die Einheitswerte, die nach den Wertverhältnissen am 1.1.1935 festgestellt sind oder noch festgestellt werden, weiter gelten. Rz. 17 [Autor/Stand] Während auf dem Gebiet der ehemaligen Bundesrepublik am 13.8.1965 ein Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes [3] erlassen wurde und in der Folge das Bewertungsgesetz – BewG 196...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / 3. Ersatzeltern

Können Eltern – aus welchen Gründen auch immer (mangelnde Eignung, Krankheit, Tod) – ihre Kinder nicht selbst betreuen, müssen andere Personen zur Pflege und Erziehung der Kinder einspringen. Die bevorzugte Hilfe rekrutiert sich aus dem Kreis der Verwandten oder dem sozialen Umfeld. Der Tochter, dem Sohn soll in einer schwierigen Lage geholfen werden und die Enkel sollen nic...mehr

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FF 6/2018, Fortbildungsverp... / D. Fazit

Die für viele zu unverbindliche Forderung einer intensiveren Richterfortbildung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode macht das Dilemma deutlich: Gewünscht ist eine fundiertere Richterfortbildung, in Länderkompetenze soll aber nicht eingegriffen werden und schon gar nicht soll der Verdacht aufkommen, die richterliche Unabhängigkeit solle eing...mehr

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FF 6/2018, Keine Verletzung... / Leitsatz

1. Das Wohl des Kindes ist auch bei Aufhebung der gemeinsamen Sorge und der Übertragung des Sorgerechts auf nur einen Elternteil oberste Richtschnur. Jede gerichtliche Lösung eines Konflikts zwischen Eltern, die sich auf die Zukunft des Kindes auswirkt, muss das Kind in seiner Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigen. Sorgerechtsentscheidungen müssen daher den Wi...mehr

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FF 6/2018, Keine Verletzung... / 1 Gründe:

[1] I. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge für seine beiden 15- beziehungsweise 17-jährigen Söhne. [2] 1. a) Der Beschwerdeführer ist Vater zweier Söhne, die seit der Trennung ihrer Eltern im September 2014 bei der Mutter leben und jeglichen Kontakt mit ihrem Vater strikt ablehnen. Zwischen den E...mehr

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Kostenentscheidung bei Weitergeltungsanordnung des BVerfG

Leitsatz Der Kläger, dessen Revision zurückgewiesen wird, hat die Kosten des Revisionsverfahrens auch zu tragen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt auf Vorschriften beruht, die zwar verfassungswidrig sind, deren Anwendung im Streitfall aber aufgrund einer entsprechenden Anordnung des BVerfG zulässig ist. Normenkette § 182 Abs. 2 Satz 1 AO, § 135 Abs. 2 FGO, § 34a Abs. 3 BVe...mehr

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FF 5/2018, Erneute Verfahre... / 1 Gründe:

[1] I. Das Familiengericht bewilligte der Antragsgegnerin mit Beschl. v. 1.10.2015 Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des gegen sie anhängig gemachten Scheidungsverfahrens. Mit Beschl. v. 29.11.016 hob es die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auf, weil die Antragsgegnerin absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtige Angaben über die persönlichen oder wir...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 3. Unterhalt in der Paarbeziehung

Das dritte Element – Unterhalt in der Paarbeziehung – kam erst im Jahr 2007 durch das Bundesverfassungsgericht ins Spiel.[5] Die Verfassungsrichter stellten einen vergleichenden Bezug zwischen § 1615l BGB und § 1570 BGB, also mit dem Betreuungsunterhalt geschiedener Ehegatten her und legte fest, dass die Dauer des Betreuungsunterhalts für eheliche und nichteheliche Kinder ni...mehr

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zerb 5/2018, Gleichzeitige ... / 4. Dem Standpunkt der Finanzverwaltung kann nicht gefolgt werden

Der Standpunkt der Finanzverwaltung, Zuwendungen ausländischer Stiftungen an deutsche Destinatäre unterlägen (auch) der Schenkungsteuer, ist nicht zu folgen. a) Die Auslegung der Finanzverwaltung ist vom Wortlaut des § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG nicht gedeckt. § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG unterscheidet zwischen "Stiftungen" (Satz 1) und "Vermögensmassen ausländischen Rechts" (Satz 2), ...mehr

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zerb 5/2018, Erbschaftsteue... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 4 FGO). Das FG hat im Ergebnis zu Recht entschieden, dass dem Kläger für den Erwerb des Anteils an der D-KG die Steuerbefreiung nach § 13 a iVm § 13 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG nicht zu gewähren ist. Die Vermietung der Wohnungen durch die D-KG erforderte keinen wirtschaftlichen Geschäftsb...mehr

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FF 5/2018, Verwirkung von U... / Aus den Gründen

Gründe: [1] I. Die Beteiligten streiten über die Pflicht zur Erstattung der Beiträge ihrer Kinder zur privaten Krankenversicherung für die Zeit ab August 2014 und im Wege eines isolierten Drittwiderantrags über eine Teilhabe des Vaters an der Ersparnis der Mutter der Antragsteller durch den ihr gewährten erhöhten Beihilfebemessungssatz. [2] Die Antragsteller sind die 2004 und...mehr

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Konzerncontrolling 2020: En... / 3.4 These 4: Controlling wird immer wichtiger für die gute Corporate Governance

"Mangelhafte Entscheidungsvorbereitung wird zum Haftungsauslöser für das Management." Haftungsschutz und Controlling Die Regulierungswellen der jüngsten Vergangenheit, die durch Unternehmensskandale, die Finanzkrise und eine allgemeine Skepsis der breiten Öffentlichkeit dem Management von Großunternehmen gegenüber ausgelöst worden sind, werden immer stärkeren Einfluss auf das ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG Abkürzungsverzeichnis

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FF 4/2018, Der (die) ideale Familienrichter(in)?

Klaus Schnitzler Was sind die Eigenschaften, die einen guten Familienrichter[1] auszeichnen? Da sind zunächst einmal die wichtigsten Eigenschaften für jeden Juristen, die im Studium und im Referendariat trainiert werden: "Gute Juristinnen und Juristen zeichnen sich durch eine bestechende Klarheit in der Analyse, durch Kreativität, Fantasie und Präzision aus. Sie können meisterh...mehr

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FF 4/2018, / Betreuung und Unterbringung

BGH, Beschl. v. 7.2.2018 – XII ZB 334/17 In einem Unterbringungsverfahren ersetzt die Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer nicht die notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich (im Anschl. an Senatsbeschl. v. 8.3.2017 – XII ZB 516/16, FamRZ 2017, 911). BGH, Beschl. v. 31.1.2018 – XII ZB 527/17 Hat der Betroffene mehre...mehr