Fachbeiträge & Kommentare zu Diskriminierung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.1 Aufbau eines deutschen DBA

Die deutschen DBA folgen in ihrem Aufbau regelmäßig dem von der OECD in Paris herausgegebenen Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (OECD-MA). Die einleitenden Bestimmungen grenzen den Geltungsbereich des Abkommens ab und enthalten die für die Anwendung wichtigen Definitionen (wie z. B. Ansässigkeit, Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.2.3 Höchstbetragsberechnung

In DBA-Fällen ist eine einbehaltene ausländische Quellensteuer stets nur insoweit auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen, als dem ausländischen Staat nach dem jeweiligen DBA ein Quellensteuereinbehalt zusteht. Die auf die ausländischen Einkünfte entfallende anteilige deutsche Einkommensteuer ist für die Einkünfte, die aus einem Staat stammen, jeweils insgesamt zu ermit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.1.2 Aufzuteilende inländische Einkommensteuer

Rz. 80 Die aufzuteilende deutsche ESt ist nach § 34c Abs. 1 S. 2 EStG die sich aus §§ 32a, 32b, 32c EStG (nur Vz 2007), §§ 34, 34a und 34b EStG ergebende ESt. Aufgeteilt wird daher die sich aus dem ESt-Tarif nach § 32a EStG ergebende ESt, eventuell nach Berücksichtigung eines Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG). Diese tarifliche ESt ist im Vz 2007 durch die Tarifbegrenzung f...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.7.4 Europarecht

Rz. 28 Die Anrechnungsmethode nach § 34c EStG bzw. den DBA verstößt als Typus der Vermeidung einer Doppelbesteuerung – auch soweit sie die Anrechnung auf den inländischen Steuerbetrag begrenzt – nicht gegen das EU-Recht[1]. Rz. 28a Inwieweit eine Beschränkung der Anrechenbarkeit ausl. Quellensteuer auf ausl. Beteiligungserträge mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist, war insbes....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Kreis der Pflichtteilsberechtigten

Rz. 3 Zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen zählen die Abkömmlinge des Erblassers (Abs. 1) sowie seine Eltern und sein Ehegatte (Abs. 2). Für Erbfälle seit dem 1.8.2001[11] ist auch der eingetragene Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft pflichtteilsrechtlich einem Ehegatten gleichgestellt.[12] Für die Bestimmung des jeweiligen Verwandtschaftsverh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / aa) Bedeutung des Kindschaftsrechtsreformgesetzes und des Erbrechtsgleichstellungsgesetzes

Rz. 10 Mit Inkrafttreten des KindRG sind die Vorschriften über die Legitimation nichtehelicher Kinder (§§ 1719–1740g BGB a.F.) ersatzlos entfallen. Mit der früheren Regelung sollte einem nichtehelichen Kind bei nachfolgender Eheschließung der Eltern der Status eines ehelichen Kindes zukommen. Mit der Gleichstellung ehelicher und nichtehlicher Kinder seit dem 1.4.1998[44] war...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Mündlichkeitsprinzip

Rz. 10 Durch diese persönliche Kundgabe muss dem Notar der letzte Wille des Erblassers auch verständlich werden, d.h. er muss die benutzten Worte inhaltlich verstehen. Dies bedeutete nach der alten – bis zum 31.7.2002 geltenden – Gesetzesfassung eine mündliche Erklärung des letzten Willens, so dass es für diese Testamentsform unerlässlich war, dass der Erblasser sprechen kan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Ehegatte/gleichgeschlechtlicher Lebenspartner des Erblassers

Rz. 19 Auch der überlebende Ehegatte zählt zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten. Voraussetzung ist, dass er im Zeitpunkt des Erbfalls mit dem Erblasser in einer gültigen Ehe verheiratet war.[74] Zu den gültigen Ehen in diesem Sinne zählen auch die sog. "freien Ehen" rassisch und politisch Verfolgter[75] sowie die durch Fern- und Nottrauungen geschlossenen Ehen.[76] War die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2303 ff.... / B. Historische Entwicklung

Rz. 11 Bereits im römischen Recht war der Gedanke einer Beschränkung der Testierfreiheit des Erblassers verankert.[15] Im Wege der Anfechtungsklage konnten die nächsten Angehörigen gegen das sie beschränkende Testament vorgehen ("Querela inofficiosi testamenti")[16] Die Klage war unzulässig, wenn dem Angehörigen wenigstens die "Quota legittima", also ¼ des Nachlasses hinterl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / V. Umfang der Herausgabe

Rz. 11 Liegen die Voraussetzungen des § 2287 BGB vor, dann kann der Vertragserbe die Herausgabe des Geschenks nach §§ 812 ff. BGB verlangen; § 2287 BGB enthält eine Rechtsfolgenverweisung. Ist der Beschenkte nicht mehr bereichert (§ 818 Abs. 3 BGB), dann entfällt der Anspruch; im Übrigen haftet der Beschenkte für Nutzungen sowie Wertersatz nach § 818 Abs. 1 BGB, nach § 819 B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Genehmigung des Familien- bzw. Betreuungsgerichts

Rz. 11 Der gesetzliche Vertreter – beide Elternteile (§ 1629 Abs. 1 BGB), der Vormund, Pfleger oder Betreuer – eines vorläufigen Erben bedarf für die Erklärung der Ausschlagung der Genehmigung des Familien- bzw. Betreuungsgerichts (§§ 1643 Abs. 2, 1822 Nr. 2, 1896, 1903, 1908i, 1915 Abs. 1 BGB). Ausnahmsweise bedürfen die Eltern keiner familiengerichtlichen Genehmigung, wenn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / c) Mögliche Einwendungen gegen den Ansatz eines Verkaufspreises

Rz. 89 Soweit die Veräußerung eines Vermögensgegenstands die wirtschaftlich sinnvollste Verwendungsmöglichkeit darstellt, bildet der tatsächlich erzielte Verkaufserlös im Regelfall tatsächlich den sichersten Bewertungsmaßstab.[328] Lässt sich durch eine Veräußerung der wirkliche Wert (z.B. der Ertragswert eines Grundstücks) aber nicht realisieren, würde ein vernünftiger Kaufm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Mitgebrauch und Nutzungsentschädigung

Rz. 70 Für eine erfolgreiche Vertretung eines Miterben bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft kommt es maßgebend darauf an, sowohl auf passive als auch auf "zu aktive" Miterben unverzüglich und konsequent zu reagieren. Nur so kann eine Benachteiligung des Mandanten verhindert werden. So ist ein Miterbe, der einen Nachlassgegenstand eigenmächtig in Besitz nimmt und ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / VII. Nachabfindungsanspruch?

Rz. 42 Einen Nachabfindungsanspruch kennt das BGB im Gegensatz zur Höfeordnung nicht. Eine Nachabfindung kann vertraglich vereinbart werden,[80] andernfalls besteht ein Anspruch nicht ohne weiteres. Unter Berücksichtigung der auf den Zeitpunkt des Erbfalls abstellenden, stichtagsgenauen Betrachtungsweise erscheint eine Korrektur der Ausgleichzahlung an die Miterben nach Aufg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Absichtlich unvollständige Angabe der Nachlassgegenstände

Rz. 3 Voraussetzung ist zunächst, dass eine objektiv erhebliche Unvollständigkeit vorliegt. Der Erbe muss demnach (subjektiv) Nachlassgegenstände in erheblichem Umfang – also von erheblichem Wert – verschweigen.[6] Eine unrichtige Beschreibung der vollständig aufgeführten Nachlassgegenstände, unrichtige Wertangaben (vgl. § 2001 Abs. 2 BGB) oder die Nennung tatsächlich nicht ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Pflichtteilsrestanspruch

Rz. 20 Neben dem Vermächtnis besteht – abhängig von dessen Wert bzw. der Höhe des Pflichtteilsanspruchs – unter Umständen auch der Pflichtteilsrestanspruch. Dieser ist aber nur so weit durchsetzbar, wie der Pflichtteil den Wert des Vermächtnisses übersteigt. Anrechnungs- und Ausgleichspflichten sind beim Wertvergleich von Pflichtteil und Vermächtnis zu berücksichtigen.[79] I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / (2) Fortsetzungsklausel, Möglichkeiten der Abfindungsbeschränkung

Rz. 41 Als Fortsetzungsklauseln werden solche Regelungen bezeichnet, denen zufolge die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit den übrigen Gesellschaftern fortgeführt wird. Der verstorbene Gesellschafter scheidet im Zeitpunkt seines Todes aus der Gesellschaft aus. Damit erlöschen automatisch auch alle ihm bis dato zustehenden gesellschaftsrechtlichen Mitgliedschaftsr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit der Regelung des § 1935 BGB soll verhindert werden, dass der Begünstigte durch die Erhöhung seines gesetzlichen Erbteils infolge des Wegfalls eines gesetzlichen Erben benachteiligt wird. Eine Benachteiligung wäre dann gegeben, wenn der Teil, um welchen sich der Erbteil erhöht, mit Vermächtnissen, Auflagen oder einer Ausgleichungspflicht belastet ist. Diese Belastun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Lebzeitiges Eigeninteresse

Rz. 6 Ein lebzeitiges Eigeninteresse ist dann zu bejahen, wenn die Gründe, die den Erblasser zu der Schenkung bewegt haben, so beschaffen sind, dass der Vertragserbe sie anerkennen und deshalb die sich aus der Verfügung ergebende Benachteiligung hinnehmen muss.[21] Dies gilt bspw. für Schenkungen, die der Erblasser ausführt, um sich die Pflege bzw. Betreuung durch den Besche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Grundsätzliches

Rz. 44 Zu unterscheiden ist zwischen der Anordnung der Testamentsvollstreckung an sich und der Ernennung einer bestimmten Person zum Testamentsvollstrecker. Wird eine Person zum Testamentsvollstrecker ernannt, liegt darin zugleich die Anordnung der Testamentsvollstreckung. Die Anordnung selbst kann nach § 2065 BGB nur durch den Erblasser selbst erfolgen. Lediglich die Person...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines und verfassungsrechtliche Rechtfertigung

Rz. 1 Aufgrund der Bedeutung landwirtschaftlicher Betriebe für die Volkswirtschaft besteht ein besonderes Interesse der Allgemeinheit an ihrer Erhaltung. Die Entstehung einer Erbengemeinschaft, die auf die Auseinandersetzung und Aufteilung des Nachlasses gerichtet ist, wird diesem allgemeinen Interesse nicht gerecht. Vielmehr gefährdet die Auseinandersetzung einer Erbengemei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Landgut

Rz. 5 Nach der st. Rspr. des BGH ist unter einem "Landgut" i.S.v. § 2049 BGB eine Besitzung zu verstehen, "die eine zum selbstständigen und dauerhaften Betrieb der Landwirtschaft einschließlich der Viehzucht oder der Forstwirtschaft geeignete und bestimmte Wirtschaftseinheit darstellt und mit den notwendigen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden versehen ist. Sie muss eine gewisse G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / d) Zu fordernde Bewertungsprämissen

Rz. 79 Der Aussage des BGH, eine Bewertung, die an einen konkreten Verkauf des betroffenen Gegenstands anknüpft, verdiene den Vorzug vor einer Schätzung, die sich nur an allgemeinen Erfahrungswerten orientiere,[312] ist – jedenfalls in dieser Allgemeinheit – nicht zu folgen. Sie trifft nämlich nur auf solche Fälle zu, in denen die Wertgutachten bzw. ihre Würdigung durch die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Zu Abs. 2

Rz. 35 Abs. 2 gewährt jedem Miterben ein selbstständiges Recht zum Besitz an den Nachlassgegenständen.[99] Der Miterbe muss etwaigen Widerspruch nicht erst durch Klage brechen.[100] So wie Abs. 1 sich auf die Regelung der Beteiligung beschränkt, regelt Abs. 2 lediglich das Maß des Gebrauches, nicht jedoch die Art und Weise.[101] Auch hier gilt: Art und Weise des Gebrauchs we...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Wirksamkeit des Ausschlusses

Rz. 27 Der Ausschluss von der Erbfolge kann stillschweigend, ausdrücklich oder auch dadurch erfolgen, dass der Erblasser seinen gesamten Nachlass verteilt, ohne dabei den Pflichtteilsberechtigten zu bedenken.[127] Die letztwillige Verfügung muss keinerlei Begründung für die Benachteiligung enthalten,[128] sie muss aber an sich wirksam sein. In diesem Zusammenhang sind insbes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Spätere Verfügungen

Rz. 3 Auch spätere Verfügungen von Todes wegen sind – anders als i.R.d. § 2258 BGB – unwirksam, wenn sie den vertragsmäßig Bedachten (in seiner Rechtsstellung) beeinträchtigen; sie sind auch dann unwirksam, wenn sie wirtschaftlich gesehen für ihn günstiger sind.[5] Unwirksam ist daher eine spätere letztwillige Verfügung, durch die der vertragliche Vollerbe nunmehr zum Vorerb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Normzweck

Rz. 1 Durch § 2095 BGB wird der Grundsatz der Einheitlichkeit des Erbteils und damit der Unselbstständigkeit des anwachsenden Erbteils (was insbesondere für die Annahme und Ausschlagung von Bedeutung ist, vgl. Ausführungen zu § 2094 BGB) teilweise durchbrochen, um eine ungerechtfertigte Benachteiligung sowohl des Anwachsungsberechtigten als auch der durch Vermächtnis, Auflag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Verpflichtung des Erben zur Einwilligung (Abs. 2)

Rz. 5 § 2206 BGB gibt dem Testamentsvollstrecker die Möglichkeit, sein Haftungsrisiko nach § 2219 BGB zu minimieren, indem er bereits während, d.h. vor Abschluss seiner Amtstätigkeit, gerichtlich klären lässt, ob die von ihm durchzuführende oder bereits durchgeführte Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. In zahlreichen Fällen wird zweifelhaft sein, ob der Testament...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / aa) Ehebezogene Zuwendungen, die nicht durch güterrechtliche Vereinbarungen erfolgen

Rz. 60 I.d.R. mangelt es den Eheleuten an der Einigkeit über die objektive Unentgeltlichkeit der Zuwendung. Da solche Zuwendungen im Verhältnis der Ehegatten zueinander grundsätzlich nicht als Schenkung bewertet werden, müsste hieraus grundsätzlich der Schluss zu ziehen sein, dass ehebezogene Zuwendungen immer ergänzungsfest seien. Um den hiermit verbundenen Gestaltungs- bzw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Übernehmer

Rz. 26 § 2049 BGB schreibt im Gegensatz zu § 2312 Abs. 3 BGB nach seinem Wortlaut nicht vor, dass der übernehmende Erbe, anders als im Bereich der Höfeordnung, einer besonderen Qualifikation bedarf. § 2049 BGB sieht auch nicht vor, dass der Landgutübernehmer zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehören muss. Dennoch ist eine Anwendung auf andere Übernehmer abzuleh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das NEhelG v. 19.8.1969 eingefügt, das nichteheliche Kinder erbrechtlich den ehelichen weitgehend gleichstellte. Ausgehend von der tatsächlichen Vermutung, dass Leistungen des in § 2057a BGB bezeichneten Charakters regelmäßig nur von ehelichen Kindern erbracht würden, die im Familienverband lebten,[1] sollte deren Benachteiligung gegenüber de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Gem. § 2303 Abs. 1 S. 2 BGB besteht der Pflichtteil in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Die Art und Weise der Berechnung ist in §§ 2310–2316 BGB geregelt. Grundsätzlich richtet sich der Pflichtteil nach der sich entsprechend den Regeln der gesetzlichen Erbfolge, §§ 1924 ff. BGB, ergebenden Erbquote. Auch § 2310 BGB ändert an den allg. erbrechtlichen Gru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Predictive Analytics: Grund... / 1.3 Vorteile und Einschränkungen

Ein digitaler bzw. algorithmenbasierter Forecast (FC) weist zahlreiche Vorteile gegenüber klassischen Forecasts auf, was auch die weite Verbreitung in der Praxis erklärt. Klassische FC-Prozesse leiden bspw. oft unter einem zu hohen manuellen Aufwand und der damit einhergehenden Fehleranfälligkeit oder den unvermeidbaren und von Individualinteressen geprägten politischen Einf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Variable Vergütung für den Vorstand?

Zusammenfassung Bei der Gestaltung von Vorstandsdienstverträgen besteht mit Blick auf die Regelungen zur Vorstandsvergütung eine große Gestaltungsfreiheit. Insbesondere können umfassende Freiwilligkeitsvorbehalte selbst dann vereinbart werden, wenn es sich beim Dienstvertrag um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt. Hintergrund: Vereinbarung von Sonderleistungen im Vorstand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlingsunterkunft: Keine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit, wenn Bedarf entfällt

Begriff Ein Mietvertrag, den eine Gemeinde abgeschlossen hat, um in dem Mietobjekt ihr zugewiesene Flüchtlinge unterbringen zu können, ist unbeschadet seiner Bezeichnung kein Wohnraummietvertrag i. S. v. § 549 Abs. 1 BGB. Eine in diesem Vertrag enthaltene formularmäßige Klausel, mit der für beide Mietvertragsparteien das Recht zur ordentlichen Kündigung für die Dauer von 60 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4.1.3.3 Prozessleitung

Rz. 95 Bei der Bewertung des richterlichen Verhaltens im Verfahren geht es vielfach darum, ob sich für Äußerungen, prozessleitende Maßnahmen und Entscheidungen vernünftige und vertretbare Gründe finden lassen, oder ob sie unsachlich oder willkürlich erscheinen. In der zwischen diesen Polen liegenden "Grauzone" wird die Frage, ob der Richter befangen ist, maßgebend von den Um...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / aa) Behindertengerechter Fahrzeugumbau

Rz. 356 Die Frage, inwieweit ein infolge eines Verkehrsunfalls Querschnittsgelähmter neben den Kosten für den behindertengerechten Umbau seines Pkw auch den Ersatz der Kosten für den Umbau seines Motorrades beanspruchen kann, hat der BGH in einem Fall verneint (BGH zfs 2004, 258 f.). Der Wunsch des Geschädigten, wieder nach Belieben zwischen der Benutzung seines Pkw und Moto...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungsgrundlagen / IV. Ausnahmen vom Verweisungsprivileg

Rz. 358 Das Verweisungsprivileg des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB findet jedoch keine Anwendung, wenn ein Amtsträger bei der dienstlichen Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht (BGH VersR 1977, 541). Rz. 359 Der BGH geht nämlich davon aus, dass sich für den allgemeinen Straßenverkehr ein eigenständiges Haftungssystem entwickelt hat, in dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Materielle Schadensposi... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenrecht: Umsatzsteuerbeträge im Kostenfestsetzungsverfahren

Das Gericht trifft im Urteil bzw. Gerichtsbescheid oder – wenn das Verfahren in anderer Weise beendet wird – durch Beschluss eine Entscheidung über die Kostenlast (sog. Kostengrundentscheidung), mithin darüber, welcher der Beteiligten die Kosten des gerichtlichen Verfahrens (ganz oder teilweise) zu tragen hat. Diese Entscheidung umfasst auch den Anspruch des ganz oder zum Te...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Behindertentestament u... / III. Die Bestimmung des Nacherben

Rz. 36 Sofern von dem Erblasser auch gesunde Kinder abstammen, werden diese zumeist als Nacherben bestimmt. Sind aber nach dem Ableben beider Elternteile außer dem behinderten Kind keine weiteren näheren Familienangehörigen vorhanden, so wünschen Eltern oftmals, dass das Restvermögen dem Heim, in dem der Behinderte wohnt oder später wohnen soll, oder dem Träger dieses Heimes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Das Ehegattentestament / III. Das Inkrafttreten der Pflichtteilsklausel

Rz. 122 Für das Auslösen der Pflichtteilsklausel ist es erforderlich, dass sowohl der subjektive als auch der objektive Tatbestand der Bedingung eintritt. Ersteres verlangt nach Ansicht der h.M., dass der Pflichtteilsberechtigte einen bewussten Verstoß gegen den Willen der Erblasser vornimmt.[209] Dabei genügt aber die Kenntnis von der Pflichtteilsklausel, um den subjektiven...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / 2. Verbindung des Erbvertrags mit anderen Rechtsgeschäften unter Lebenden

Rz. 16 Wird der Erbvertrag äußerlich mit einem anderen Rechtsgeschäft verbunden, so verlieren die einzelnen Rechtsgeschäfte dadurch ihre Selbstständigkeit nicht. Ein Ehe- und Erbvertrag ist eine Verbindung eines Ehevertrags, der die güterrechtlichen Verhältnisse regelt (§§ 1408, 2276 Abs. 2 BGB), mit einem Erbvertrag unter Ehegatten. Beide Vertragstypen bleiben selbstständig...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 8b Abs. 4 KStG und § 9 Nr. 2a GewStG sind verfassungsgemäß

Leitsatz § 8b Abs. 4 KStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20.10.2011 in der Rechtssache C‐284/09 vom 21.03.2013 (BGBl I 2013, 561, BStBl I 2013, 344) sowie § 9 Nr. 2a GewStG i.d.F. des UntStRefG 2008 vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912, BStBl I 2007, 630) sind mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. Normenkette § 8b Abs. 4 KStG, § 9 Nr. 2a GewStG, Art. 3 Abs. 1 G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.3.1.1 Anspruchsgrundlage

Rz. 16 Eine Drittwirkung zugunsten eines durch mangelnde Zusammenarbeit der Leistungsträger benachteiligten Versicherten entfaltet § 86 nicht. Der Versicherte kann sich nicht auf § 86 im Sinne einer Anspruchsgrundlage gegenüber den beteiligten Trägern berufen. § 86 bezweckt zwar den Ausschluss der Benachteiligung des Versicherten, die sich aus dem Vorhandensein einer geglied...mehr