Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bagatellgrenzen

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Grundsatz, dass der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen soll, wird beim Lohnsteuerverfahren zB in § 39 Abs 5 Satz 5 und Abs 7 Satz 4, § 39a Abs 5, § 41c Abs 4 Satz 2, § 42d Abs 5 EStG; § 11 Abs 3 VermBG erkennbar. Erleichterungen bei der Zinsbesteuerung gelten auch für ArbG-Kleindarlehen (> Darlehen Rz 25 ff). Ergänzend w...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Mindesteigenbeitrag und Sockelbetrag

Rz. 47 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Zunächst ist der Mindesteigenbeitrag vom Sockelbetrag zu unterscheiden. Der Sockelbetrag von 60 EUR jährlich (vgl § 86 Abs 1 Satz 4 EStG) öffnet gewissermaßen die Tür zur Zulage: Wer nicht Beiträge in Höhe des Sockelbetrags von 5 EUR monatlich einzahlt, erhält erst gar keinen Anspruch auf Zulage. Der Sockelbetrag bewirkt, dass die Verwaltung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Haftung bei Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 150/1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Zum LSt-Abzug ist auch dasjenige im > Inland ansässige Unternehmen verpflichtet, das einen von seinem ArbG entsandten ArbN aufgenommen hat und das dessen > Arbeitslohn entweder unmittelbar auszahlt oder doch zumindest im Verhältnis zum ArbG wirtschaftlich trägt oder nach dem Fremdvergleichsgrundsatz hätte tragen müssen; es ist unerheblich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 140 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Endet die > Unbeschränkte Steuerpflicht des Stpfl/Zulageberechtigten, entfällt auch die Voraussetzung für den SA-Abzug nach § 10a EStG (> Rz 9); die Zulageberechtigung wird davon nicht berührt (> Rz 5/2). Aus europarechtlichen Gründen wird die bis dahin gewährte staatliche Förderung nur zurückgefordert, wenn der Zulageberechtigte/Stpfl in e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Das Verhältnis zu den DBA

Rn. 41a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Zum Verhältnis zwischen § 32b EStG und DBA (vgl § 2 AO) gilt Folgendes, wobei zwischen den beiden Methoden zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt, Art 23A OECD-MA einerseits und Anrechnungsmethode, Art 23B OECD-MA) zu unterscheiden ist, s Rn 109: a) Freistellungsmethode ohne Progressionsvorbeha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.3 Sitzverlegung einer SE oder SCE

Rz. 121 Für die Besteuerung des Anteilseigners einer wegziehenden SE oder SCE enthält Abs. 1 letzter Hs. i. V. m. § 4 Abs. 1 S. 4 EStG und § 15 Abs. 1a EStG eine Sonderregelung. Diese Regelung ist nur anwendbar auf die Sitzverlegung der SE[1] bzw. auf die Sitzverlegung der SCE[2] in einen EU-Mitgliedstaat. Bei der Sitzverlegung von SE und SCE in einen Drittstaat greifen für ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5 Rechtsfolgen

Rz. 47 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Veräußerung des Wirtschaftsguts angenommen wird. Als (fiktiven) Veräußerungspreis bestimmt das Gesetz den gemeinen Wert. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert, also nach § 9 Abs. 2 BewG mit de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.2 Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist

Rz. 117 Die Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist, in einen Staat der EU oder in einen Drittstaat wird gleich behandelt. Wird bei einer solchen Sitzverlegung das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus einer Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt, fingiert Abs. 1 eine Veräußerung der Anteile im Zeitpunkt der Sitzverlegung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Veräußerungen

Rz. 23 Tatbestandsvoraussetzung des § 12 Abs. 1 S. 1 KStG ist, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird.[1] Diese Tatbestandsmerkmale entsprechen wörtlich denen des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG. Rz. 23a Die Überführung des Wirtschaftsguts erfolgt regelmäßig in eine im Ausland bel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.3 Zweck und Anwendungsbereich der direkten Anrechnung

Rz. 19 Das deutsche KSt-System sieht vor, dass Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland der unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 1 KStG unterfallen. Gegenstand der Besteuerung ist grundsätzlich das Welteinkommen gem. § 1 Abs. 2 KStG. Dies bedeutet, dass der Besteuerung im Inland sämtliche Einkünfte unterfallen, unabhängig davon, ob diese im In- oder Ausl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.1 Systematische Stellung und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Die Steueranrechnung gem. § 26 KStG stellt die zentrale Vorschrift zur Verhinderung von rechtlichen Doppelbesteuerungen im unilateralen (und ggf. auch bilateralen Fall) dar.[1] Aufgrund des Welteinkommensprinzips[2] gem. § 1 Abs. 2 KStG [3], nach dem sämtliche Einkünfte einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft der Besteuerung mit KSt unterliegen,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.7 Anrechnung bei Sondervergütungen (§ 50d Abs. 10 EStG)

Rz. 142 Nach § 26 Abs. 2 KStG ist § 50d Abs. 10 EStG im KSt-Recht sowohl bei unbeschränkter als auch bei beschränkter Steuerpflicht entsprechend anzuwenden. § 50d Abs. 10 EStG enthält eine besondere Regelung zur Zuordnung von Besteuerungsrechten bei Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Hs. 2 EStG. Sondervergütungen sind gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.2 Steuersubjektidentität

Rz. 54 Die direkte Steueranrechnung erfolgt nur, sofern Übereinstimmung zwischen dem Steuerschuldner im inl. und ausl. Staat besteht (Steuersubjektidentität). Dies bedeutet, dass die im Inland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft im ausl. Staat selbst zur Steuer herangezogen werden muss. Dies ergibt sich jeweils aus dem Verweis auf § 34c Abs. 1 EStG.[1]...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.4 Vereinbarkeit mit EU- und Verfassungsrecht

Rz. 37 Die Vereinbarkeit des § 26 KStG mit EU-Recht ist im Zusammenhang mit § 34c EStG zu sehen und muss differenziert betrachtet werden.[1] Zunächst stellt sich die Frage, ob die Anrechnung statt der Erstattung ausl. Quellensteuer im Vergleich zur deutschen KapESt generell mit dem EU-Recht vereinbar ist. Dies ist m. E. zu bejahen, da die ausl. Quellensteuer insoweit nicht m...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 4 Anrechnung bei Bestehen eines DBA

Rz. 167 Obgleich die Steueranrechnung nach § 26 KStG i. V. m. § 34c EStG grundsätzlich als unilaterale Maßnahme zur Vermeidung bzw. Verminderung von Doppelbesteuerungen geschaffen wurde, ist sie auch im Zusammenhang mit der in zahlreichen DBA enthaltenen Anrechnungsmethode zu sehen. Grundsätzlich ist § 26 KStG nicht "neben" einem DBA anzuwenden. Als spezielleres Recht und au...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.1.2.2 Steueranrechnung bei Sondervergütungen gem. § 50d Abs. 10 EStG

Rz. 53 Eine Möglichkeit zur Steueranrechnung ergibt sich für beschränkt Stpfl. ferner, soweit § 50d Abs. 10 EStG anzuwenden ist. Die Regelung kodifiziert die umstrittene Auffassung der Finanzverwaltung, dass die deutsche Betrachtung, Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG den gewerblichen Gewinnen einer Personengesellschaft zuzurechnen, auch abkommensrechtlich ge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.5.3.2 Verlustausgleich

Rz. 134 Sofern inl. Einkünfte negativ sind, mindern diese die Summe der Einkünfte und die tarifliche KSt, nicht jedoch die ausl. Einkünfte. Dies gilt gleichermaßen für negative Einkünfte auf der Vermögensebene, insbes. Veräußerungsverluste, die nicht als negative laufende Einkünfte zu qualifizieren sind und daher nicht den ausl. Einkünften zugeordnet werden können, auch wenn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 4 Unbeschränkte Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 25 Nach § 1 Abs. 1 EStG liegt unbeschränkte Steuerpflicht vor, wenn die natürliche Person Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Andere Anknüpfungspunkte der natürlichen Person an das Inland reichen nicht aus. So ist eine bedeutende Betriebsstätte (z. B. die Geschäftsleitung) ebenso wenig ausreichend wie das Vorhandensein eines ständigen Vertreters (§ 13 AO...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.3 Ausländische Einkünfte

Rz. 64 Für die Anrechnung ausl. Steuer müssen ausl. Einkünfte vorliegen, die aus demselben Staat stammen, in dem die Steuer erhoben wurde. Die Regelung stellt eine sog. "per-country-limitation" dar, da Anrechnungspotenzial zwischen verschiedenen ausl. Staaten nicht übertragen werden kann. Insoweit wird auch von der Steuerobjektidentität gesprochen. Stammen die ausl. Einkünft...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 6.2 Abzug nicht anrechenbarer ausländischer Steuer

Rz. 195 § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG erweitert den Steuerabzug auf Fälle, in denen weder eine Steueranrechnung gem. § 34c Abs. 1 EStG noch ein Steuerabzug gem. § 34c Abs. 2 EStG möglich ist. Die Regelung dient folglich als Auffangtatbestand oder letzte Möglichkeit des Stpfl., die Doppelbesteuerung von Amts wegen zu mildern.[1] Rz. 196 Der Abzug der ausl. Steuer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.1.2.1 Steueranrechnung in den Fällen des § 50 Abs. 3 EStG

Rz. 48 Bei beschränkt Stpfl. ist eine Steueranrechnung nur im Rahmen des § 50 Abs. 3 EStG und des § 50d Abs. 10 EStG möglich. Für beschränkt Stpfl. besteht damit grundsätzlich kein umfassendes Recht auf Steueranrechnung gem. § 26 KStG. Dies ist insoweit sachgerecht, als beschränkt steuerpflichtige Körperschaften in Deutschland nicht dem Welteinkommensprinzip unterliegen. Bes...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 9 Zins- und Lizenzeinkünfte aus der EU (Abs. 2 S. 3)

Rz. 212 § 26 Abs. 2 S. 3 KStG erweitert den Anwendungsbereich der Verminderung des Anrechnungshöchstbetrags gem. § 34c Abs. 6 S. 3 EStG i. V. m. Abs. 1 S. 3 EStG auf Freistellungen gem. einer Verordnung oder Richtlinie der EU, wenn die Einkünfte des Stpfl. in dem ausl. Staat grundsätzlich steuerpflichtig wären, aufgrund der Verordnung oder Richtlinie dort aber nicht besteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 3 Anrechnung bei Anwendung des Korrespondenzprinzips (Abs. 1 S. 2)

Rz. 163 Die Möglichkeit zur Steueranrechnung ist durch Gesetz v. 13.12.2006[1] auf Einkünfte ausgedehnt worden, die infolge der Anwendung des Korrespondenzprinzips steuerpflichtig sind. Danach ist eine etwaige ausl. Steuer in den Fällen des § 8b Abs. 1 S. 2 und 3 KStG anrechenbar.[2] Rz. 164 Gem. § 8b Abs. 1 S. 2 KStG erfolgt die Steuerfreistellung des § 8b Abs. 1 S. 1 KStG n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006 (BGBl. I 2006, 2878 [2885]) Rz. 2 1. Referentenentwurf v. 10.7.2006 [nicht dauerhaft veröffentlicht] Änderung – Auszug (S. 12) § 50d wird wie folgt geändert: b) Nach Absatz 8 wird folgender Absatz 9 angefügt: „(9) Sind Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.2016 (BGBl. I 2016, 3000 = BStBl. I 2017, 5) Rz. 2 1. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 30.11.2016 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 18/9536, 18/9956, 18/10102 Nr. 17 (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Leitsätze der Bundesregierung mit Begründung v. 17.12.1970 (DB 1971, 16) II. Auswanderung in niedrigbesteuernde Gebiete [...] 4. Gesetzesleitsatz: Unterliegt ein Erblasser zur Zeit seines Todes oder ein Erwerber einer Schenkung zur Zeit...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Ausschluss der DBA-Steuersätze ab 15 % (Satz 1 Nr. 1)

„(4) [1] Die Absätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn 1. die Steuer auf die dem Antrag zu Grunde liegenden Kapitalerträge nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung 15 Prozent des Bruttobetrags der Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und des Absatzes 1 Satz 2 unterschreitet und ...” Rz. 88 [Autor/Stand] Nur Anwendung auf DBA-Entlastungen un...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zu DBA

Rz. 31 [Autor/Stand] Allgemeines. Im Regelfall schließt Deutschland mit typischen Niedrigsteuerstaaten i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 1 keine DBA. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, wie die DBA mit der Schweiz, Singapur, Liechtenstein und (mit einem auf bestimmte Einkunftsarten beschränkten Geltungsbereich) Jersey[2] zeigen, und die Zahl der Ausnahmen scheint tendenziell zu st...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einfügung von § 50d Abs. 9 EStG durch das JStG 2007 v. 13.12.2006

Rz. 2 [Autor/Stand] § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG. Mit dem seit der Einfügung durch das das JStG 2007 v. 13.12.2006 [2] unverändert bestehenden § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG soll ausweislich der Gesetzesbegründung "zur Verhinderung von Steuerausfällen" eine abkommensrechtliche Steuerfreistellung von Einkünften eingeschränkt werden, wenn es aufgrund von „ Qualifikationskonfl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Abkommensrechtliche Steuerfreistellung

"..., die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen sind, ..." Rz. 103 [Autor/Stand] Verweis auf die abkommensrechtliche Steuerfreistellung ohne eigenständige Bedeutung. Die Dividenden (s. Rz. 102) müssen einer abkommensrechtlichen Steuerfreistellung unterfallen ("nach einem Abkommen zur Vermeidung de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Anwendung auf Doppelbesteuerungsabkommen

„ [4] Bestimmungen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, ...” Rz. 119 [Autor/Stand] Hintergrund. § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG enthält eine gesonderte Regelung für Doppelbesteuerungsabkommen, auch wenn die Vorschrift aufgrund ihrer systematischen Stellung zunächst den Eindruck macht, unmittelbar zum Anwendungsbereich von § 50d Abs. 9 EStG zu gehören. Es wird aber "...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) DBA-Grundlage (Satz 1)

„(1) [1] ... Kapitalerträgen ..., die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht oder nur nach einem Steuersatz unterhalb des Steuersatzes des § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 besteuert werden, ...” Rz. 47 [Autor/Stand] Nur DBA-Ansprüche. Allein Ansprüche auf Entlastung von Kapitalertragsteuer, die sich aus DBA ergeben, haben die besonderen Voraussetzungen d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gemeinsame Tatbestandsvoraussetzungen

a) Erfassung von Einkünften „(9) [1] Sind Einkünfte ...” Literatur Cloer/Hagemann, Der Einkünftebegriff i.S.v. § 50d Abs. 9 EStG, IStR 2015, 489; Pohl, Zur Diskussion des Einkünftebegriffs im Sinne des § 50d Abs. 9 EStG, DB 2012, 258. Rz. 46 [Autor/Stand] Allgemeines. § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG erfasst alle Einkünfte (s. Rz. 47 ff.), die einer abkommensrechtlichen Steuerfreistellu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Alternative 2: Beschränkte Steuerpflicht (Nr. 2)

a) Nicht steuerpflichtige Einkünfte „2. die Einkünfte in dem anderen Staat nur deshalb nicht steuerpflichtig sind, ...” Rz. 71 [Autor/Stand] Allgemeines. Mit § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG will der Gesetzgeber Unterschiede in der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht korrigieren (zum Hintergrund s. Rz. 3). Im Verhältnis zu § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG handelt es sich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Dividenden

„ [2] Nummer 2 gilt nicht für Dividenden, ...” Rz. 101 [Autor/Stand] Allgemeines. Von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG kann auch der Fall erfasst sein, bei dem Dividenden über das abkommensrechtliche Schachtelprivileg steuerfrei zu stellen sind, der unbeschränkt Steuerpflichtige mit diesen Einkünften aber im anderen Staat nicht beschränkt steuerpflichtig ist. Die dortige Nichtb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Korrespondierender Besteuerungstatbestand

"..., es sei denn, die Dividenden sind bei der Ermittlung des Gewinns der ausschüttenden Gesellschaft abgezogen worden." Rz. 104 [Autor/Stand] Allgemeines. Die Ausnahmeregelung (s. Rz. 101) wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens (s. Rz. 4) noch um einen korrespondierenden Besteuerungstatbestand ergänzt, falls die Dividenden (s. Rz. 102) im anderen Staat abzugsfähig sind, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Allgemeines

Rz. 21 [Autor/Stand] Allgemeine Kritik. § 50d Abs. 9 EStG ist erheblicher Kritik ausgesetzt.[2] Neben verfassungsrechtlicher (s. Rz. 38), abkommensrechtlicher (s. Rz. 40) und steuerpolitischer Kritik[3] wird auf die Komplexität der Vorschrift hingewiesen[4] und sie als "unklar", "misslungen"[5] oder "‚mystisch‘ verklausuliert"[6] bezeichnet. Dem ist weitestgehend zuzustimmen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausschluss der Schachtelbeteiligungen (Satz 1 Nr. 2)

„(4) [1] ... 2. es sich nicht um Kapitalerträge handelt, die einer beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft, die am Nennkapital einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Körperschaftsteuergesetzes zu mindestens einem Zehntel unmittelbar beteiligt ist und im Staat ihrer Ansässigkeit den Steuern vom Einkommen oder Ge...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Wesentliche Inlandsinteressen einer ausländischen Gesellschaft (Abs. 4)

"(4) Bei der Anwendung der Absätze 1 und 3 sind bei einer Person Gewerbebetriebe, Beteiligungen, Einkünfte und Vermögen einer ausländischen Gesellschaft im Sinne des § 5, an der die Person unter den dort genannten Voraussetzungen beteiligt ist, entsprechend ihrer Beteiligung zu berücksichtigen." Rz. 301 [Autor/Stand] Funktion. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht könnte l...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Aktuelle Rechtslage (seit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013)

a) Bestimmte Normenkonkurrenzen als Anwendungsbereich „ [3] Bestimmungen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie Absatz 8 und § 20 Absatz 2 des Außensteuergesetzes ...” Rz. 108 [Autor/Stand] Allgemeines. § 50d Abs. 9 Satz 3 EStG regelt das Verhältnis von § 50d Abs. 9 EStG zu anderen (s. Rz. 109) Vorschriften. Eine solche Anordnung ist nur dann erforderlich, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Konkurrenzen (Abs. 5)

"(5) Bestimmungen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, § 42 der Abgabenordnung und andere steuerliche Vorschriften bleiben unberührt, soweit sie jeweils die Entlastung in einem weitergehenden Umfang einschränken." Rz. 104 [Autor/Stand] Keine Verdrängungswirkung. § 50j Abs. 5 EStG regelt, dass § 50j EStG die Anwendung anderer steuerlicher Vorschriften nicht au...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 12 [Autor/Stand] Freiheit des Kapitalverkehrs. Art. 63 AEUV gewährleistet den freien Kapitalverkehr. Was Kapitalverkehr im Einzelnen bedeutet, entnimmt der EuGH in ständiger Rspr. der Nomenklatur der Richtlinie 88/361/EWG v. 24.6.1988[2], obschon Art. 67 des EWG-Vertrages, der mittels dieser Richtlinie durchgeführt werden sollte, zwischenzeitlich aufgehoben wurde.[3] Unt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge

"... so tritt ... die Steuerpflicht über den dort bezeichneten Umfang hinaus ... ein, ..." Rz. 50 [Autor/Stand] Rechtsfolge. Auf einen nach § 4 steuerpflichtigen Erwerb i.S. von §§ 3, 7 oder 8 ErbStG sind die Bestimmungen des ErbStG anzuwenden.[2] Für den Erwerb durch den Ehegatten gilt unter den entsprechenden Voraussetzungen § 5 ErbStG. Wie bei der beschränkten Steuerpflich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zu DBA

Rz. 16 [Autor/Stand] Allgemeines. § 4 zeichnet sich dadurch aus, dass für seine Anwendung sowohl ein DBA auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbSt-DBA) als auch ein DBA auf dem Gebiet der Einkommensteuer (ESt-DBA) Bedeutung haben. Rz. 17 [Autor/Stand] Begrenzung des erweitert beschränkt steuerpflichtigen Erwerbs durch das Erbschaftsteuer-DBA. Auch im Rahmen ein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 21 [Autor/Stand] Verstoß gegen Freiheit der Niederlassung. In der Literatur wird verbreitet angenommen, dass § 2 gegen die Grundfreiheiten des AEU-Vertrages verstößt, namentlich gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV), die Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV) und auch die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV).[2] Worin genau die Verletzung der Grundfreiheite...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Vorzugsbesteuerung (Nr. 2)

Rz. 221 [Autor/Stand] Funktion. Außer durch den abstrakten Belastungsvergleich (Rz. 163 ff.) wird eine niedrige Besteuerung auch dadurch indiziert (unter Vorbehalt des Gegenbeweises durch konkreten Belastungsvergleich, vgl. Rz. 161, 191), dass die Einkommensteuerbelastung des betroffenen Stpfl. in dem ausländischen Wohnsitzstaat aufgrund einer gegenüber der allgemeinen Beste...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Konkreter Belastungsvergleich (Nr. 1 Halbs. 2, Nr. 2 Halbs. 2)

"..., es sei denn, die Person weist nach, ..." Rz. 191 [Autor/Stand] Funktion. Die durch den abstrakten Belastungsvergleich (§ 2 Abs. 2 Nr. 1) aufgestellte Vermutung, der betroffene Stpfl. sei in einem ausländischen Gebiet ansässig, in dem er mit seinem Einkommen einer niedrigen Besteuerung i.S. von § 2 Abs. 1 unterliegt, kann widerlegt werden. Diese Möglichkeit eines Gegenbe...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 2.1.2 Organträger

Rz. 20 Gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG und § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG kommen alle gewerblichen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform bzw. Inhaber von gewerblichen Unternehmen als Organträger in Betracht. Für die Anerkennung als Organträger wird die Ausübung einer eigenen gewerblichen Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 EStG oder ein fingierte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft im Steuerrecht ... / 5.1.2 Gewerbesteuerliche Teilwertabschreibung

Rz. 255 Eine Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung, die aufgrund von Verlusten des Organs vorgenommen wird, darf sich nicht mindernd auf den Gewerbeertrag auswirken, auch wenn die Teilwertabschreibung bilanzsteuerrechtlich anzuerkennen ist. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrages des Organträgers sind diese Verluste wieder hinzuzurechnen, wenn sich die negativen Ergeb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.3 Steuerliches Einlagekonto bei Minder- und Mehrabführungen in organschaftlicher Zeit

Rz. 116 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Mehr- oder Minderabführungen, führt aber in § 14 Abs. 4 Satz 6 KStG aus, dass Mehr- oder Minderabführungen insbesondere vorliegen, wenn der an den Organträger abgeführte Gewinn von dem Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft abweicht und diese Abweichung in organschaftlicher Zeit verursacht ist. Das "Mehr" od...mehr