Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.4 Funktionsanalyse (§ 1 Abs. 5 S. 3 AStG)

Rz. 318 Allgemeines: Two Step Approach: Der Ausgangspunkt der Betriebsstättengewinnkorrektur ist der sog. "Two Step Approach", wie er sowohl von der OECD als auch in § 1 Abs. 5 Satz 3 und 4 AStG festgelegt wird. Der Grundgedanke besteht darin, das zivilrechtliche Einheitsunternehmen "aufzuteilen" in a) das Unternehmen im Ansässigkeitsstaat (Stammhaus) und b) in die Betriebsst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Abrechnung der Bau- und Montagebetriebsstätte (Abs. 3)

(3) [1] Die Dienstleistung, die die Bau- und Montagebetriebsstätte gegenüber dem übrigen Unternehmen erbringt, ist entsprechend der erbrachten Leistung laufend abzurechnen, unabhängig davon, ob das Bau- und Montageunternehmen einen Zahlungsanspruch gegen den Auftraggeber erst bei Abnahme oder Teilabnahme der geschuldeten Leistung hat. [2] Eine andere Abrechnung zwischen der...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Verhältnis des § 1 zur verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 25.7 [Autor/Stand] Vielschichtige Überschneidung der Regelungsbereiche. Während sich die vGA und die verdeckte Einlage gegenseitig ausschließen, kann es zur Überschneidung der jeweiligen Regelungsbereiche mit § 1 Abs. 1 Satz 1 kommen. Beispielsweise besteht bei Vermögensverlagerungen von einer inländischen Tochtergesellschaft auf ihre ausländische Mutter- oder eine Schwe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.4 Ausnahme: Streubesitzbeteiligung (Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b)

Rz. 270 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b AStG besteht auch für solche Bezüge eine Ausnahme von der Einordnung unter den Aktivkatalog, die bei der ausländischen Gesellschaft nach § 8b Abs. 4 KStG zu berücksichtigen wären, wenn diese unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig wäre. Die Norm soll die Aushebelung des § 8b Abs. 4 KStG durch Errichtung einer Auslandsholding versagen....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Allgemeines

Tz. 110 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Hinsichtlich der Person des OT ist das KStG wes großzügiger als hinsichtlich der der OG. Hier werden beginnend bei der nat Person über die PersGes und Kö bis hin zum BgA einer jur Pers d öff Rechts nahezu alle Rechtsformen akzeptiert, vorausgesetzt, sie erzielen gew Eink und unterliegen damit der GewSt. § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG legt den Krei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.5.3 Ermittlung der Steuer

Rz. 167 Die Ermittlung der Wegzugssteuer richtet sich aufgrund des in § 6 AStG enthaltenen Rechtsfolgenverweises nach § 17 EStG.[1] Der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG ist zu gewähren.[2] Es kommt auch das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 Buchst. c EStG, § 3c Abs. 2 EStG) zur Anwendung.[3] Rz. 168 Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn bestimmt sich nach § 17 Abs. 2 EStG....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.1.2 Anwendung des Aktivkatalogs im Allgemeinen

Rz. 115 Um die – im System der Hinzurechnungsbesteuerung – unschädlichen (aktiven) von den schädlichen (nicht aktiven und daher passiven) Einkünfte abzugrenzen, bedient sich der Gesetzgeber eines Aktivkatalogs. Folglich werden die aktiven Tätigkeiten und Einkünfte abschließend aufgelistet.[1] Alle nicht unter den Katalog subsumierbaren Einkünfte sind automatisch passiv.[2] D...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Vorrangig anzuwendende Vorschriften

„(1) [1] Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes, Körperschaftsteuergesetzes und Umwandlungssteuergesetzes, ...” Rz. 288 [Autor/Stand] "Vorbehaltlich der Vorschriften des [...]". Die deutsche Steuerrechtsordnung sieht – auch mit Bezug zu natürlichen Personen als Inhabern von Kapitalgesellschaftsanteilen i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG – jenseits des § 6 an verschied...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.7 Verfahren

Rz. 246 Die Feststellung der anrechenbaren Steuern erfolgt im Rahmen der gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 1 S. 1 AStG. Festgestellt wird sowohl die Anrechenbarkeit dem Grunde nach als auch die Höhe der anrechenbaren Steuern (s. dazu § 18 Rz. 226).[1] Rz. 247 Daher hat der Nachweis über die Höhe (Festsetzung) der bei der ausländischen Gesellschaft...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.6.2 Grundsatz: aktive Einkünfte

Rz. 200 Einkünfte aus Dienstleistungen sind nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 AStG grds. aktiv[1], d. h. eine ausländische Gesellschaft ist insoweit nicht Zwischengesellschaft.[2] Der Grundsatz erfährt durch komplizierte Ausnahmeregelungen wesentliche Durchbrechungen.[3] Ebenso wie in § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG zielen diese Ausnahmetatbestände auf Fälle der konzerninternen Dienstleistungserb...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 220 § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG regelt die Einordnung der "Vermietung und Verpachtung" als aktive Tätigkeit. Eine "Vermietung" oder "Verpachtung" liegt bei zeitlich begrenzter Überlassung von Wirtschaftsgütern vor.[1] Es besteht insoweit ein Gleichlauf mit § 21 EStG.[2] Da allerdings im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG die Objektbeschränkungen des § 21 Abs. 1 EStG n...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.6.4 Ausnahme: Erbringenstatbestand (Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b)

Rz. 210 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b AStG liegen im Fall der Dienstleistungserbringung ebenfalls keine aktiven Einkünfte vor (Ausnahme), soweit "die ausländische Gesellschaft die Dienstleistung einem solchen Stpfl. oder einer solchen nahestehenden Person erbringt". Dies gilt wiederum – insoweit gleichlaufend mit § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG und anders als in § 8 Abs. 1 Nr. 5 Buc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeines

Rz. 65 [Autor/Stand] Anwendungsbereich. Sind Anteile an Kapitalgesellschaften einem steuerlichen (Sonder-)Betriebsvermögen zuzurechnen, die nicht als einbringungsgeborene Anteile i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 qualifizieren,[2] kann bspw. ein Wegzug des Einzel- oder Mitunternehmers eine Entstrickungsbesteuerung i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG auslösen, wenn das deutsche...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.2 Kein Ansatz eines negativen Hinzurechnungsbetrags (Satz 2)

Rz. 177 Der Hinzurechnungsbetrag darf nicht negativ sein. § 10 Abs. 1 S. 2 AStG schließt die Hinzurechnung negativer Einkünfte gesetzlich aus. Die Vorschrift entspricht dem § 10 Abs. 1 S. 4 AStG a. F. Ein negativer Hinzurechnungsbetrag ist nicht anzusetzen. Im Verlustfall ergibt sich ein Hinzurechnungsbetrag von null. Rz. 178 Eine Verrechnung von Verlusten einer Zwischengesel...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Änderungen des § 1 seit Inkrafttreten des AStG

a) EGAO Rz. 13 [Autor/Stand] Bezugnahme auf § 162 AO. Nach Inkrafttreten wurde § 1 Abs. 3 durch das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) v. 14.12.1976[2] geändert. Damals wurde die Bezugnahme auf § 217 RAO durch die auf § 162 AO ersetzt. Die Änderung hat ausschließlich redaktionelle Bedeutung. b) StÄndG 1992 Rz. 13.1 [Autor/Stand] Definition der "Geschäftsbeziehung". Als...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / m) Verhältnis zu Art. 7 OECD-MA

Rz. 42 [Autor/Stand] Abkommensrechtliches Besteuerungsrecht auf stille Reserven. Sowohl Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2008 als auch Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2010 gewähren den Vertragsstaaten das Recht, in einem Wirtschaftsgut gebildete stille Reserven im Zeitpunkt der Überführung des Wirtschaftsguts zu besteuern.[2] Dies gilt im Übrigen auch für die Besteuerung von unternehmensinternen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.4.6 § 20 AStG

Rz. 65 § 12 AStG wird von dem in § 20 Abs. 1 AStG geregelten Treaty-Override erfasst und geht damit den Regelungen in einem DBA vor (s. dazu Rz. 41).[1] Rz. 66–68 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.1.4 Für sich selbst und im Zusammenwirken mit anderen

Rz. 57 Der Stpfl. hat die Auskünfte für sich selbst zu erteilen. Das sind solche Auskünfte, die in Bezug auf die eigenen steuerlichen Angelegenheiten des Stpfl. zu erteilen sind, ihn sozusagen in eigener Sache betreffen.[1] Auskünfte für sich selbst zu erteilen bedeutet auch, die im eigenen Wissen stehenden Informationen zu teilen. Inwiefern eine Beschaffung von darüberhinau...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.2.2 Entrichtung einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer im Ausland auf das erweiterte Inlandsvermögen

Rz. 129 Ausgangspunkt der Vergleichsrechnung i. S. d. Abs. 2 ist eine Steuer, die für Teile des Erwerbs i. S. v. § 4 AStG, also für das nach § 4 AStG steuerpflichtige erweiterte Inlandsvermögen, im Ausland zu entrichten ist. Es sind nur solche Steuern zu berücksichtigen, die der deutschen Erbschaftsteuer entsprechen. Die in § 21 ErbStG geltenden Grundsätze sind entsprechend ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Basisgesellschaften

Tz. 94 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Als Basisgesellschaften bezeichnet man von inl Beteiligten beherrschte Gesellschaften mit Sitz in Niedrig-St-Ländern, deren wirtsch Interessen in Drittländern liegen. Ziel der Gründung einer Basisgesellschaft ist es, Gewinne aus einem Konzernbereich im möglichst günstigsten St-Land (St-Oase) zu versteuern oder DBA-Vorteile auszunutzen. Sie d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.7 Überlegungen zur Reform der Besteuerung der KGaA und der persönlich haftenden Gesellschafter

Tz. 42j Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine von der FinVerw eingesetzte Arbeitsgr soll Grundsätze für eine künftige einheitliche und konsequente Besteuerung der KGaA und deren phG erarbeiten. In den Überlegungen wird (wohl) die transparente Besteuerung favorisiert. Diese führt jedoch zu einer Reihe von Folgeproblemen, für die iRd Arbeitsgr nach Lösungen gesucht wird, zB: Welche A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.1.2 Bezugs- und Anfallsberechtigter

Rz. 32 Besteht kein unbeschränkt steuerpflichtiger Stifter, kommt es subsidiär auf die Bezugs- oder Anfallsberechtigten an. Zwischen den Bezugs- und Anfallsberechtigten besteht keine ausdrückliche Rangfolge.[1] Bezugsberechtigung meint die mögliche Begünstigung durch die Satzung, der Familienstiftung und zwar unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch gegenüber der Stiftung bes...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2 Definitionen der Zwischeneinkünfte (Abs. 1)

Rz. 100 § 8 Abs. 1 AStG normiert den sachlichen Tatbestand der Hinzurechnungsbesteuerung.[1] Anknüpfend an die Gesetzesformulierung in § 7 Abs. 1 AStG definiert § 8 Abs. 1 AStG die "Einkünfte, für die diese Gesellschaft Zwischengesellschaft ist". Der Norm kommt damit ganz zentrale Bedeutung im System der §§ 7ff. AStG zu.[2] Derlei "Zwischeneinkünfte" liegen vor, wenn 2 Tatbe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.3 Erfordernis einer Sicherheitsleistung i. S.v. Satz 2

Sicherheitsleistungen als Regel mit Ausnahmen Rz. 337 Gem. § 6 Abs. 4 S. 2 AStG ist dem Antrag "in der Regel nur gegen Sicherheitsleistungen stattzugeben". Der Wortlaut wird als "auslegungsbedürftig" bezeichnet.[1] Überwiegend wird der Wortlaut dahingehend interpretiert, die Sicherheitsleistung werde als "Regelfall" angeordnet.[2] Nach einer anderen Auffassung soll sich das "...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.5 Zeitpunkt und Dauer der Zugehörigkeit zu einer inländischen Betriebsstätte; zur Frage des steuerlichen Rückbezugs

Tz. 197 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 KStG muss im Grundfall der unmittelbaren Organschaft die Organbeteiligung ununterbrochen während der gesamten Dauer der Organschaft einer inl BetrSt des OT zuzurechnen sein. UE muss die tats Zugehörigkeit zu einer inl BetrSt in Anlehnung an die in § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 KStG geregelte finanzielle Eingliederung ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.8.2 § 7 Abs. 5 S. 1 AStG

Rz. 496 § 7 Abs. 5 S. 1 AStG entspricht uneingeschränkt § 7 Abs. 7 AStG a. F. Gleichwohl ergeben sich im Zusammenspiel mit der nunmehr postulierten Direkterzielungsfiktion und mithin der Abschaffung der nachgeschalteten Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 14 AStG a. F. im Vergleich zur Rechtslage vor ATAD-UmsG wesentliche Änderungen. Daher besteht im Rahmen von § 7 Abs. 5 S. 1 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.3 Nicht oder unwesentliche Besteuerung der ausländischen Gesellschaft

Rz. 51 Weitere Voraussetzung des § 16 Abs. 1 AStG ist, dass die ausländische Gesellschaft nicht oder nur unwesentlich besteuert wird. Das Merkmal der nur unwesentlichen Besteuerung weist Probleme einer Definition auf. Die FinVerw sieht eine unwesentliche Besteuerung unter Rückgriff auf § 8 Abs. 5 AStG bei einer Belastung von unter 25 %.[1] Aus der Gesetzeshistorie (s. Rz. 5 ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.14 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 465 Die in dem Hinzurechnungsbescheid getroffenen Feststellungen müssen selbstständig mit einem Einspruch angefochten werden.[1] Ein Rechtsbehelf gegen den Einkommen-/Körperschaftsteuerbescheid des Stpfl. führt nicht zu einer Überprüfung der im Verfahren nach § 18 AStG getroffenen Feststellungen.[2] Aufgrund der Bindungswirkung des Feststellungsbescheids ist eine abweiche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Vor- bzw Nachteile steuerlicher Art

Tz. 51 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch die Begr einer kstlichen (und gewstlichen) Organschaft können im Ergebnis der Fusion vergleichbare Wirkungen unter Beibehaltung der rechtlichen Selbständigkeit der beteiligten Unternehmen erreicht werden (ebenso hierzu s Walter, in B/W, § 14 KStG Rn 27). Die Organschaftsbesteuerung hat sich als "systemresistent" erwiesen. Sie hat im wes...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Geschäftsbeziehungen zu einer Betriebsstätte (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

... 2. Geschäftsvorfälle zwischen einem Unternehmen eines Steuerpflichtigen und seiner in einem anderen Staat gelegenen Betriebsstätte (anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen). ... Rz. 2791 [Autor/Stand] Umsetzung des Authorised OECD Approach. Mit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] hat der Gesetzgeber den sog. Authorised OECD Approach (AOA) umgesetzt, der eine weitgehende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Sitz

Tz. 23 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse hat nach § 11 AO ihren Sitz an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist (s Urt des BFH v 28.02.1990, BStBl II 1990, 553). Während die Geschäftsleitung (s Tz 22) auf den Ort der tats Leitung des Unternehmens abstellt (Ist-Zustand), be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Weitere Ausschlussgründe (Abs 6 S 2 Nr 2 und 3, S 4)

Tz. 71 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Zu Abs 6 S 2 Nr 1 (Subsidiarität) s schon Tz 61. S 2 Nr 2 begründet zusätzliche (negative) Tatbestandsmerkmale dergestalt, dass die Erstattung bei entspr Anwendung der §§ 50d Abs 3, 50j EStG nicht ausgeschlossen "wäre". Der Wortlaut "entspr" und "wäre" macht deutlich, dass die Voraussetzungen der §§ 50d Abs 3, 50j EStG nur insoweit vorliegen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 2 Vorrangklauseln (Abs. 1)

Rz. 38 § 20 Abs. 1 AStG ist Ausdruck des Gesetzesverständnisses vom Verhältnis bestimmter Teile des AStG zu einem möglicherweise bestehenden Konflikt mit einem anwendbaren DBA. 2.1 Verweis auf §§ 7–18 AStG Rz. 39 "(1) Die Vorschriften der §§ 7 bis 18 und des Absatzes 2 werden durch die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht berührt." Vorrang der §§ 7 bis 18 AStG na...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.6.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 195 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 AStG stellt auch die Erbringung von "Dienstleistungen" eine aktive Tätigkeit dar. Ebenso wie in § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG wird dieser Grundsatz von zwei Ausnahmen flankiert, von denen aber – insoweit anders als in § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG – nur eine mit einer Rückausnahme verknüpft ist. Dienstleistungen sind entgeltliche Tätigkeiten jeder Art zur Befri...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.1 Festzustellende Besteuerungsgrundlagen

Rz. 190 Im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 18 AStG hat die Entscheidung darüber zu erfolgen, ob die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.[1] Wird dies bejaht, sind die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–13 AStG gesondert festzustellen. Andernfalls ergeht ein negativer Feststellungsbescheid (s. dazu Rz. 3...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.2.2 Von der Zurechnung erfasste Einkünfte

Rz. 68 Von der Zurechnung sachlich umfasst sind ausschließlich die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft, die einerseits niedrigbesteuerte, passive Einkünfte sind und andererseits nicht zu den ausländischen Einkünften i. S. d. § 34d EStG rechnen.[1] Was das Vorliegen nichtausländischer Einkünfte angeht, besteht Gleichlauf mit § 2 AStG. Auf die dortige Kommentierung wird ve...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 1 Berichtigung von Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Hubertus Baumhoff †, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dipl.-Kfm., Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Honorarprofessor an der Univer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.3 Normzweck

Rz. 20 § 8 AStG regelt den sachlichen Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung.[1] Mithin verfolgt die Norm den Zweck, die der Hinzurechnungsbesteuerung zu unterwerfenden Einkünfte abzugrenzen.[2] Sie trennt somit "die Spreu vom Weizen".[3] Dies betrifft aus unionsrechtlichen Gründen nicht mehr nur die Frage der Art der Einkünfte und der Niedrigbesteuerung, sondern ge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.2.1 Tatbestand

Rz. 63 Auf Verlangen[1] der FinBeh kann der Stpfl. seine Offenlegungspflicht gem. § 16 Abs. 2 AStG durch eine Versicherung an Eides statt erfüllen, in der er angibt, dass seine Angaben richtig und vollständig sind und auch über die Behauptung, dass ihm Tatsachen nicht bekannt sind. Es kann sowohl die positive Angabe der Richtigkeit und Vollständigkeit vom Stpfl. verlangt wer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Allgemeines

Rz. 51 [Autor/Stand] Langlebigkeit einbringungsgeborener Anteile. Mit der Neukonzeptionierung des Umwandlungssteuerrechts durch das SEStEG vom 7.12.2006[2] wurde das zuvor in § 21 UmwStG 1995, § 3 Nr. 40 Satz 3 und 4 EStG a.F. sowie § 8b Abs. 4 KStG a.F. enthaltene System der in § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 legal definierten "einbringungsgeborenen Anteilen" durch die Sperr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Vorbemerkungen

Rz. 2921 [Autor/Stand] Rechtliche Grundlage. Rechtsgrundlage der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) [2] ist § 1 Abs. 6, der das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats "durch Rechtsverordnung Einzelheiten des Fremdvergleichsgrundsatzes im Sinne der Absätze 1, 3 und 5 und Einzelheiten zu dessen einheitlicher Anwendung zu regeln ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.3.2 Absolute (gesellschafterbezogene) Freigrenze

Rz. 91 Die Anwendung der begünstigenden Rechtsfolgen des § 9 AStG setzt neben dem Unterschreiten der relativen (gesellschaftsbezogenen) Freigrenze auch das Unterschreiten der absoluten (gesellschafterbezogenen) Freigrenze voraus. Tatbestandsseitig fordert die absolute Freigrenze, dass die bei einem Stpfl. aus all seinen Beteiligungen an ausländischen Zwischengesellschaften hi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.3 § 7 Abs. 1 S. 3 AStG anderer Gewinnverteilungsmaßstab

Rz. 376 § 7 Abs. 1 S. 3 AStG entspricht mit Ausnahme von marginalen redaktionellen Änderungen der Vorschrift des § 7 Abs. 5 AStG a. F. vor ATAD-UmsG. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift – systematisch zutreffend – in § 7 Abs. 1 AStG umgegliedert. Die Vorschrift modifiziert die Rechtsfolge (Hinzurechnungsquote) des § 7 Abs. 1 S. 1 AStG, in dem anstelle der Beteiligung am Nennk...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.3 Zwischeneinkunftscharakter

Rz. 64 Die Einkünfte der ausländischen Betriebsstätte müssen Zwischeneinkunftscharakter haben, d. h. der Gesetzgeber fingiert für die Prüfung eine 100 %ige Beteiligung an einer ausländischen Körperschaft und knüpft für die Prüfung des Methodenwechsels an den Charakter der ausländischen Einkünfte an: Führten diese als sog. Zwischeneinkünfte, d. h. passiv und niedrigbesteuert,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Allgemeines zu Versicherungsbetriebsstätten (§ 23 BsGaV)

Eine Betriebsstätte, ist eine Versicherungsbetriebsstätte, für die die §§ 1 bis 17 gelten, soweit in diesem Absc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Rechtsfolge

„ [1] Die Absätze 1, 3 bis 4 sind entsprechend anzuwenden, ...” Rz. 2858 [Autor/Stand] Entsprechende Anwendung des § 1 Abs. 1 Satz 1. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 besteht in der Korrektur des nicht fremdvergleichskonformen Verrechnungspreises. Die Korrektur erfolgt jedoch nicht durch eine fiktive Anpassung des Verrechnungspreises selbst, sond...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.1 Verhältnis der Wegzugstatbestände

Rz. 124 § 6 Abs. 1 S. 1 AStG enthält 3 Wegzugstatbestände. Im Gegensatz zu § 6 Abs. 1 AStG a. F. sind 2 Wegzugstatbestände aus dem Gesetzeswortlaut gestrichen worden, weil diese regelmäßig unter § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG n. F. fallen sollen.[1] Der in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG enthaltene Wegzugstatbestand gilt nur "vorbehaltlich" der Nrn. 1 und 2. Es handelt sich bei der V...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.2.3 Frist, Form, Inhalt und Erstatter der Mitteilung

Rz. 452 Die Mitteilung nach § 6 Abs. 5 S. 3 AStG ist jährlich bis zum 31. Juli zu erstatten. Keine Aussage enthält das Gesetz dazu, wann die Mitteilung erstmals vorzunehmen ist. Streng genommen könnte dies in dem auf den Wegzug folgenden Kalenderjahr sein. Dies würde einerseits dazu führen, die Mitteilung ggf. noch vor Abgabe der ersten Steuererklärung vornehmen zu müssen. A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.2 Am Umwandlungsvorgang beteiligte natürliche Personen (§ 1 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 154 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Natürliche Personen müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats der EU oder eines EWR-Staats haben und dürfen nicht auf Grund eines DBA außerhalb des Hoheitsgebiets dieser Staaten ansässig sein. Tz. 155 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Definition der Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Definition Förderbetriebsstätte, Bergbauunternehmen, Erdöl- oder Erdgasunternehmen (Abs. 1)

(1) [1] Für eine Betriebsstätte, die zur Förderung von Bodenschätzen entsteht und nach Abschluss der Förderung endet (Förderbetriebsstätte), gelten die §§ 1 bis 17, soweit in diesem Abschnitt keine abweichende Regelung getroffen wird. [2] Ein Unternehmen, zu dem eine Förderbetriebsstätte gehört, ist ein Bergbauunternehmen oder ein Erdöl- oder Erdgasunternehmen. Rz. 3701 [...mehr