Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 106 Auch die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten schmälert den Nachlass. Wählt der überlebende Ehegatte die güterrechtliche Lösung, die zu einer Zugewinnausgleichsforderung führt, so ist diese eine Nachlassverbindlichkeit (§ 1371 Abs. 2 und 3 BGB). Sie hat insbesondere Vorrang vor Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen.[102] Dazu der BGH in BGHZ 37, ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / n) Auslegungs-(Erfahrungs-)Satz beim Typus Berliner Testament

Rz. 73 Indem ein Ehegatte den anderen Ehegatten zum Alleinerben einsetzt, übergeht und enterbt er seine eigenen Kinder, denn seine eigene Schlusserbeinsetzung der Kinder wird im Fall seines Vorversterbens gegenstandslos. Es liegt nahe, dass er die Enterbung seiner Kinder für den ersten Todesfall in einer Wechselwirkung dazu sieht, dass nicht nur er selbst (was im Falle seine...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / IX. Muster: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung)

Rz. 488 Muster 3.33: Gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung) Muster 3.33: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung) Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _______...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 2. Fall

Rz. 124 Erblasser E ist am 16.2.1988 gestorben. Er war zweimal verheiratet und hinterlässt den Sohn S aus erster Ehe und die Witwe W, mit der er in zweiter Ehe seit 29.12.1966 verheiratet war. In dieser Ehe bestand der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Aufgrund Erbvertrags des E mit seiner ersten Ehefrau vom 27.12.1965 wurde der Sohn S Alleinerbe des E. Der Erb...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Einheitslösung

Rz. 455 Bei der Einheitslösung kommt es durch die gegenseitige Vollerbeneinsetzung der Ehegatten regelmäßig zu einer Enterbung der Abkömmlinge nach dem Tod des Erstversterbenden. Die Abkömmlinge, die bei der Einheitslösung zu Schlusserben nach dem Tod des Längstlebenden berufen sind, können, ohne einen Erbteil ausschlagen zu müssen, ihren Pflichtteil verlangen.[546] Um dem h...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung durch den Erblasser nach dem Tod des erststerbenden Ehegatten

Rz. 348 Fall Ein Ehepaar, aus dessen Ehe zwei Kinder hervorgegangen sind, errichtete im Jahr 1954 ein gemeinschaftliches Testament, durch das sie sich gegenseitig als befreite Vorerben und ihre beiden Kinder als Nacherben einsetzten. Die Ehefrau starb im Jahr 1971. Im Jahr 1972 heiratete der überlebende Witwer ein zweites Mal. Aus dieser Ehe gingen eine Tochter und ein Sohn ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Sonderregeln für die formalen Anforderungen

Rz. 145 Nach § 2267 BGB, § 10 Abs. 4 LPartG kann unter Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern ein gemeinschaftliches Testament (§ 2265 BGB) in der Weise handschriftlich errichtet werden, dass ein Ehegatte/Lebenspartner den Text eigenhändig niederschreibt, unterschreibt und der andere mitunterschreibt. Damit ist für den Mitunterschreibenden eine Ausnahme von dem Erfordernis d...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 250 & Zustimmung bei Übertragung (siehe auch Rdn 206) Ist der Übergeber zum Übertragungszeitpunkt in Zugewinngemeinschaft verheiratet, sind die Vorschriften der §§ 1365 und 1375 BGB zu beachten. Gemäß § 1365 BGB ist eine Zustimmung des Ehegatten zur Übertragung dann erforderlich, wenn der Übergeber über sein Vermögen im Ganzen verfügt, wobei hier der objektive Wert maßgebl...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / h) Einseitige Wechselbezüglichkeit

Rz. 58 Grundsätzlich ist beiderseitige – gegenseitige – Abhängigkeit zweier Verfügungen anzunehmen, die Erblasser können aber auch nur die einseitige Abhängigkeit anordnen.[77] Sie ist in dem Fall anzunehmen, dass zwar der eine Erblasser seine Verfügung unabhängig von der des anderen, der andere aber seine Anordnung nur mit Rücksicht auf die Verfügung des ersten trifft (sog....mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / g) Sonderproblem: Sprachbarriere

Rz. 270 Bereits am 15.1.2023, mithin etwas über zwei Wochen nach Inkrafttreten der neuen Vorschrift, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass eine Bestellung eines Betreuers im Wege einer einstweiligen Anordnung nicht zu erfolgen hat, wenn der zu Vertretene verheiratet ist. Dies gilt auch dann, wenn sich die Kommunikation des Arztes mit dem vertretenden Ehegat...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / d) Muster: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinandersetzungsausschluss als Vorausvermächtnis

Rz. 93 Muster 4.10: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinandersetzungsausschluss als Vorausvermächtnis Muster 4.10: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinanders...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Sachliche Voraussetzung (§ 1358 Abs. 1 BGB)

Rz. 255 Voraussetzung ist, dass der zu vertretende Ehegatte kann gem. § 1358 Abs. 1 BGB seine Angelegenheit betreffend die Gesundheitsfürsorge aufgrund von Krankheit oder Bewusstlosigkeit nicht besorgen kann. Gem. § 630d Abs. 1 S. 4 BGB wäre dies der Fall, wenn die Einwilligung für eine unaufschiebbare medizinische Maßnahme nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, diese jedo...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 2.1.2 Übergangsgeld

Während der Leistungsgewährung zur Teilhabe am Arbeitsleben kann der Versicherte nicht gleichzeitig für seinen Lebensunterhalt bzw. den Unterhalt seiner Familienangehörigen sorgen. Zum Ausgleich für das fehlende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen und zur Stärkung der Leistungsbereitschaft des Versicherten zur Erreichung der Ziele der Maßnahmen hat er während der berufliche...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Vertretung durch einen Bevollmächtigten (§ 1358 Abs. 3 Nr. 2 lit. b BGB)

Rz. 264 Hat der Ehegatte eine Vorsorgevollmacht erteilt, geht diese gem. § 1358 Abs. 3 Nr. 2 lit. b BGB dem Ehegattenvertretungsrecht immer vor, auch wenn der Ehegatte als Vollmachtnehmer eingesetzt wurde.[360] Sollte diese Vollmacht jedoch keine umfassende Vertretungsvollmacht sein und die in § 1358 Abs. 1 Nr. 1–4 BGB genannten Angelegenheiten nicht mit umfassen, ist das Eh...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Gemeinschaftliches Testament oder Einzeltestament

Rz. 103 Bei Ehegatten stellt sich grundsätzlich die Frage, ob ein gemeinschaftliches Testament oder ein Einzeltestament errichtet werden soll. Hierbei sind nicht nur materielle Dinge, sondern auch die persönlichen Verhältnisse der Mandanten zu berücksichtigen. Rz. 104 Gründe, die für ein Einzeltestament sprechen, sind z.B.:mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 193 & Übertragung (siehe auch Rdn 139 f., 169, 170) Auch hier sollte sorgfältig überdacht werden, ob die Übertragung an den Abkömmling als vorweggenommene Erbfolge, damit als dem Schenkungsrecht in Gänze unterstellt, oder als Ausstattung oder ggf. gesplittet in Ausstattung und Übermaß beurkundet werden sollte. Nochmals sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Beze...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 1. Allgemeines

Rz. 402 Die Erstellung eines gemeinschaftlichen Testaments ist gem. § 2265 BGB ausdrücklich Ehegatten vorbehalten. Gemäß § 10 Abs. 4 S. 1 LPartG können seit dem 1.8.2001 auch gleichgeschlechtliche Partner, die eine Lebenspartnerschaft begründet haben, ein gemeinschaftliches Testament errichten. Wirksamkeitsvoraussetzung eines gemeinschaftlichen Testaments ist, dass die Ehega...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 4. Nachweise und Verfahren (§ 1358 Abs. 4 BGB)

Rz. 271 Die Bescheinigung des Arztes[368] soll den vertretenen Ehegatten den Nachweis und Dritten die Kontrolle des Vertretungsrechtes ermöglichen sowie eine Kettenbescheinigung verhindern.[369] Die Bescheinigung hat jedoch keine konstitutive Wirkung und keinen Gutglaubensschutz für Dritte gem. § 172 BGB analog, da es sich lediglich um eine Bescheinigung und nicht um eine Vo...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Fehlende Testierfreiheit des Erblassers

Rz. 75 Der Erblasser könnte in seiner Testierfreiheit insofern eingeschränkt gewesen sein, als er einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament mit seinem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner errichtet hatte. Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament (§ 2270 BGB) können nach dem Tod des zuerst sterbenden Ehegatten/Lebenspartners zu einer B...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / ff) Hinzuerwerb

Rz. 69 Grundsätzlich unterfällt auch nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten erworbenes Vermögen (der "Hinzuerwerb") der Bindungswirkung des § 2271 Abs. 2 BGB.[154] Im Einzelfall kann die Auslegung jedoch zu einem anderen Ergebnis führen. Die Wechselbezüglichkeit der Einsetzung der Kinder des vorverstorbenen Ehegatten aus dessen erster Ehe als Schlusserben entfällt nich...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Zuweisung nach Billigkeit

Rz. 87 Unter Berufung auf BGHZ 58, 146 hat der BGH in BGHZ 63, 348, 352 angenommen, die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft zwischen Ehegatten bei Scheidung der Ehe sei nach Treu und Glauben ausgeschlossen, und der eine Ehegatte sei nach Treu und Glauben gegen angemessenen Ausgleich zur Übertragung seines Anteils an den anderen Ehegatten verpflichtet, wenn die Zwangsverst...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / bb) Konsequenzen für die Kautelarpraxis

Rz. 32 Da nach dem Tod des geschiedenen Ehegatten der nacheheliche Unterhaltsanspruch gegen die Erben gem. § 1586b Abs. 1 BGB beim Verzichtenden untergeht, sollte in der Vereinbarung über einen nachehelichen Unterhalt klarstellend erläutert werden, ob die Unterhaltspflicht mit dem Tod des Erblassers erlöschen soll, ob sie z.B. bis zur Grenze des fiktiven Pflichtteils nach § ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 1. Aufklärungspflicht des Arztes

Rz. 275 Die Aufklärungspflicht des Arztes gegenüber dem vertretenen Ehegatten gem. §§ 630d, 630e BGB besteht nunmehr auch gegenüber dem vertretenden Ehegatten.[375] Sobald der vertretene Ehegatte seine Angelegenheiten wieder besorgen kann, müssen die Ärzte umgehend mit diesen sprechen. Der vertretene Ehegatte kann gem. § 630e Abs. 3 BGB auf die Aufklärung durch einen Arzt ver...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Trennungslösung

Rz. 417 Bei der Trennungslösung wird der überlebende Ehegatte hingegen (meist befreiter) Vorerbe und die Abkömmlinge der Ehegatten (oder Dritte) werden als Nacherben eingesetzt (vgl. Muster zum Ehegattentestament "Trennungslösung" Rdn 489). Es kommt hier nicht wie bei der Einheitslösung zu einer Verschmelzung beider Vermögensmassen.[509] Der Überlebende erhält das Vermögen d...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Sonderfall: Post- und transmortale Kontovollmacht

Rz. 74 Grundsätzlich hat die Bank, wenn von einer post- oder transmortalen Kontovollmacht Gebrauch gemacht wird, die ihr erteilten Weisungen unverzüglich und vorbehaltlos zu erfüllen. Insbesondere ist die Bank nicht berechtigt oder verpflichtet, die Zustimmung des Erben abzuwarten oder durch Zuwarten den Widerruf der Vollmacht zu ermöglichen.[125] Bei einer zögerlichen Ausfü...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / IV. Umsetzung (§ 1358 Abs. 6 BGB)

Rz. 281 Der vertretende Ehegatte ist gem. § 1358 Abs. 6 BGB i.V.m. § 1821 Abs. 2–4 BGB sowie i.V.m. §§ 1827 Abs. 1–3, 1828 Abs. 1, 2 BGB an den Willen des vertretenen Ehegatten gebunden, hat somit dessen Wünsche zu erfüllen, die Regelung in der Patientenverfügung zu beachten. Wie ein Betreuer hat er entsprechende Genehmigungserfordernisse bei gesundheitlich gefährlichen oder ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / f) Zeitablauf (§ 1358 Abs. 3 Nr. 4 Alt. 2 BGB)

Rz. 267 Die zeitliche Grenze des Ehegattenvertretungsrechts beträgt gem. § 1358 Abs. 3 Nr. 4 Alt. 2 BGB sechs Monate, wobei die Frist nicht mit der Feststellung der Voraussetzung betreffend des Ehegattenvertretungsrechts durch den Arzt zu laufen beginnt, sondern bereits ab Beginn der Feststellung des Zustandes des zu vertretenden Ehegattens. Sollte der Ehegatte aufgrund ders...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Höhe der gesetzlichen Erbquote

Rz. 98 Die Höhe des gesetzlichen Erbteils hängt von der Zahl der "gesetzlichen Miterben" ab, da sich danach die Erbquote bestimmt. Bei der Bestimmung der Erbquote werden auch die Enterbten (§ 1938 BGB), die für erbunwürdig Erklärten (§§ 2339 ff. BGB) und diejenigen, die die Erbschaft ausgeschlagen haben, mitgezählt. Nicht mitgezählt werden dagegen diejenigen, die zum Zeitpun...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 9. Mögliche Änderungen

Rz. 66 Im Rahmen einer letztwilligen Verfügung sollten Vorkehrungen in Bezug auf künftig möglicherweise eintretende Umstände getroffen werden. Beispielsweise sollte der überlebende Ehegatte auf Änderungen in Bezug auf die bedachte Person reagieren können (z.B. Abänderungsmöglichkeit, weil die bedachte Person in Vermögensverfall gerät). Es sollte entsprechend den Wünschen des...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Einheitslösung

Rz. 411 Bei der Vollerbenlösung setzen die Ehegatten sich für den ersten Todesfall gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Dies hat zur Folge, dass das Vermögen des Erstversterbenden in das Vermögen des Überlebenden übergeht und zu einer einheitlichen Vermögensmasse führt. In der Verfügung für den zweiten Todesfall sollte dann bestimmt werden, was nach dem Tod des Überleben...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / ee) Wechsel vom Staatsangehörigkeitsprinzip zum Aufenthaltsprinzip

Rz. 134 Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage unter dem EGBGB ist die Verschiebung vom Staatsangehörigkeits- hin zum Aufenthaltsprinzip von zentraler Bedeutung. So kommt es für das Güterrecht bzw. Vermögensrecht künftig zu einer Anknüpfung an den ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten bzw. Lebenspartner, Art. 26 EuGüVO. Artikel 26 EuGüVO Mangels Rechtswahl...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (b) Freistellungsklausel

Rz. 88 Um unvorhergesehenen Veränderungen noch Rechnung tragen zu können, könnten die Ehegatten bzw. Lebenspartner deshalb bspw. folgende Klausel (sog. Freistellungsklausel) in das Testament aufnehmen: Freistellungsklausel (Beispiel 1) "Der Überlebende ist befugt, noch Testamentsvollstreckung mit beliebigem Inhalt anzuordnen." Hätte das gemeinschaftliche Testament im obigen Be...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / ee) Gründe für die Einstellung

Rz. 62 Mit der Einstellung nach § 180 Abs. 2 ZVG soll ein Aufschub der Versteigerung erreicht werden, um vorübergehende ungünstige Umstände zu überbrücken, wie z.B.:mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Nießbrauchslösung

Rz. 420 Als eine weitere Konstellation bietet sich bei einem Ehegattentestament die sog. Nießbrauchslösung an.[510] Bei der Nießbrauchslösung werden regelmäßig die Kinder der Ehegatten zu Vollerben des Erstversterbenden eingesetzt und der überlebende Ehegatte erhält ein Nießbrauchsvermächtnis am Nachlass (vgl. Muster zum Ehegattentestament "Nießbrauchslösung" Rdn 490). Rz. 4...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 6. Geltendmachung von Leistungsansprüchen (§ 1358 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Rz. 280 Der vertretende Ehegatte kann Ansprüche gegen die Krankenkassen etc. geltend machen und entsprechende Abtretungen gem. § 1358 Abs. 1 Nr. 4 BGB erklären und Leistungen an diese verlangen. Ein Zugriff auf das Vermögen des vertretenen Ehegatten ist nicht möglich.[384] Auch soll es dem vertretenden Ehegatten möglich sein, Mängel bei der Behandlung oder Pflege zu rügen und...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / dd) Eintritt der gesetzlichen Erbfolge

Rz. 450 Im Übrigen bestünde die Möglichkeit, dahin gehend zu testieren, dass der überlebende Ehegatte im Falle der Wiederverheiratung verpflichtet ist, eine Auseinandersetzung nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge vorzunehmen, d.h. der Nacherbfall tritt zu einem Bruchteil des Nachlasses ein.[541] Der überlebende Ehegatte wäre demgemäß auflösend bedingter Vorerbe im Hinbl...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / aa) Unbefreite Vorerbschaft

Rz. 446 Wurde der überlebende Ehegatte zum befreiten Vorerben eingesetzt, besteht die Möglichkeit anzuordnen, dass im Falle der Wiederverheiratung eine Befreiung von den gesetzlichen Beschränkungen des § 2136 BGB entfällt und der überlebende Ehegatte mit Eintritt der Wiederverheiratung nicht befreiter Vorerbe wird. Rz. 447 Muster 3.20: Unbefreite Vorerbschaft Muster 3.20: Unb...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / aa) Erblasserschulden

Rz. 110 Zu den Erblasserschulden zählen alle Verbindlichkeiten, die der Erblasser vor seinem Tod eingegangen ist. Dies sind zunächst alle Schulden des Erblassers, wie bspw. unbezahlte Rechnungen, Darlehen, Bankschulden oder Beitragsrückstände. Hierbei ist darauf zu achten, in welcher Höhe die Schulden den Erblasser selbst treffen und inwieweit er die Schulden auf andere abwä...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / bb) Prüfung seitens des Grundbuchamts

Rz. 34 Das Grundbuchamt ist bei der Veräußerung eines Grundstücks nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis anderen Vermögens zu verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass das veräußerte Grundstück das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des Ehegatten bildet.[27] Dies entspricht dem Regel-/Ausnahmeverhä...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Trennung (§ 1358 Abs. 3 Nr. 1 BGB)

Rz. 259 Getrennte Ehegatten dürfen einander nicht vertreten. Eine Trennung liegt nicht vor, wenn die Ehegatten nicht in derselben Wohnung oder Pflegeinrichtung leben, es muss daneben auch ein Trennungswille bestehen.[353] Zumindest ein Ehegatte muss die eheliche Lebensgemeinschaft sowie deren Fortführung ablehnen, und zwar durch entsprechende Äußerung oder ein sonstiges von ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / f) Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments bei der Teilungsanordnung

Rz. 136 Dazu folgendes Fallbeispiel (nach DNotI-Report 16/1999): Beispiel Die Eheleute M und F errichteten im Jahr 1966 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten und folgende Regelung auf den Schlusserbfall trafen: "Nach dem Tode des Längstlebenden soll der gesamte Nachlass unseren Kindern A, B und C anfallen u...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Rechtswirkung der gegenseitigen Abhängigkeit

Rz. 41 Das Gesetz nimmt Rücksicht darauf, dass ein Ehegatte seine Verfügungen im Vertrauen auf die Verfügungen des anderen Ehegatten trifft, von denen er – weil ein Entschluss zum gemeinsamen Testieren vorausgegangen ist – Kenntnis hat. Hätte der eine Ehegatte nicht in bestimmter Weise testiert, so hätte auch der andere nicht in dieser konkreten Weise verfügt. Aus diesem Gru...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Nach Eintritt des ersten Todesfalls

Rz. 111 Mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten/Lebenspartners tritt bei wechselbezüglichen Verfügungen grundsätzlich die Bindungswirkung ein. Ab diesem Zeitpunkt hat der überlebende Ehegatte/Lebenspartner nicht mehr die Möglichkeit, durch einseitige Verfügung die wechselbezüglich getroffene Verfügung zu widerrufen. Rz. 112 Der überlebende Ehegatte/Lebenspartner kann sich...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Schweigepflichtentbindung des Arztes (§ 1358 Abs. 2 BGB)

Rz. 276 Solange die Voraussetzungen des § 1358 Abs. 1 BGB vorliegen, sind die Ärzte gem. § 1358 Abs. 2 BGB von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem vertretenden Ehegatten in den Angelegenheiten, in denen dieser vertretende Ehegatte vertretungsbefugt ist, entbunden. Die Entbindung der Schweigepflicht erfasst auch die Einsicht in die Krankenunterlagen sowie die Bewilligung der ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (1) Güterrechtliche Rechtswahl nach neuem Recht

Rz. 135 Wichtiger Baustein beider Rechtsakte ist die Parteiautonomie, die mit Blick auf Eheleute an bewährte Traditionen anknüpft, für Lebenspartner aber eine Neuerung bedeutet, Art. 22 EuGüVO. Eine Güterrechtsspaltung ist ausgeschlossen, Art. 21 EuGüVO. Artikel 21 EuGüVO Einheit des anzuwendenden Rechts Das gesamte Vermögen der Ehegatten unterliegt ungeachtet seiner Belegenhe...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / d) Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB

Rz. 44 § 2270 Abs. 2 BGB enthält eine Auslegungsregel, die allerdings nur dann Anwendung findet, wenn die Auslegung keine Klarheit über den Verknüpfungswillen gebracht hat. Im Rahmen der Auslegung des gemeinschaftlichen Testaments muss der gesamte Inhalt der Erklärungen einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes g...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / e) Auslegungshilfen für oder gegen die Wechselbezüglichkeit

Rz. 50 Ob die jeweiligen Verfügungen von Todes wegen im gemeinschaftlichen Testament insgesamt oder teilweise wechselbezüglich sind, entscheidet in erster Linie die Anordnung der Erblasser. Schließlich kann ein gemeinschaftliches Testament auch nur einseitige Verfügungen enthalten, die jederzeit von jedem Ehepartner ohne Kenntnis des anderen abgeändert werden können und nich...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / I. Allgemeines

Rz. 251 Mit der Reform zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht trat zum 1.1.2023 der § 1358 BGB n.F. in Kraft, welcher das Ehegattenvertretungsrecht normiert. § 1358 BGB soll bei bestehender Unfähigkeit des zu vertretenen Ehegatten, seine Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Bewusstlosigkeit zu besorgen, dem vertretenden Ehegatten die Möglichkeit geben, diesen für ein...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / e) Rechtsfolgen der Wiederverheiratung

Rz. 452 Problematisch ist auch die Frage, welche Rechtsfolgen die Wiederverheiratung und somit das Inkrafttreten einer Wiederverheiratungsklausel für die auf den Tod des Längstlebenden getroffenen Verfügung hat. Nach h.M. wird, falls nichts Gegenteiliges angeordnet ist, davon ausgegangen, dass mit der Wiederverheiratung und dem Inkrafttreten einer Wiederverheiratungsklausel ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / aa) Allgemeines

Rz. 43 Im Unterschied zur Ausschlagung wegen unzureichender Zuwendung kommt es bei der "taktischen" Ausschlagungsmöglichkeit des Ehegatten nach § 1371 Abs. 3 BGB zum einen nicht auf die Höhe des erlangten Erbteils an, und zum anderen greift die Ausschlagungsmöglichkeit nicht nur bei einer Erbeinsetzung durch Verfügung von Todes wegen, sondern auch dann, wenn es bei der geset...mehr