Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 4 Ehe / m) Anspruch auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses

Rz. 257 Ist ein Ehegatte nicht in der Lage, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, der eine persönliche Angelegenheit betrifft, ist der andere Ehegatte verpflichtet, ihm diese Kosten vorzuschießen, soweit dies der Billigkeit entspricht. Das Gleiche gilt für die Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren, das gegen einen Ehegatten gerichtet ist. Dieser Grundsatz ist n...mehr

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§ 4 Ehe / c) Namensrecht

Rz. 582 Gemäß § 1355 Abs. 5 BGB behalten die Ehegatten auch nach rechtskräftiger Ehescheidung den zuvor gemeinsam geführten Ehenamen. Es steht den geschiedenen Ehegatten aber frei, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Geburtsnamen oder den Namen wieder anzunehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens im Rahmen der Eheschließung geführt hat. Der geschiedene Ehegatt...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Bankvollmachten

Rz. 586 Da während der Ehe gemeinsam gewirtschaftet wird, verfügen Ehegatten in der Regel gemeinsam über Konten. Entweder handelt es sich von vornherein um ein Gemeinschaftskonto oder die Ehegatten haben sich gegenseitig Kontovollmacht eingeräumt. Mit Trennung oder Scheidung ändern sich die vertraglichen Konstellationen nicht automatisch, auch wenn die Ehegatten das oft denk...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Wohnungszuweisung nach § 1361b BGB

Rz. 126 § 1361b BGB gibt dem Ehegatten, der sich trennen möchte bereits aufgrund der bloßen Trennungsabsicht, gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Überlassung der Ehewohnung. Allerdings setzt dieser Anspruch voraus, dass die Überlassung der Ehewohnung dazu dient, eine unbillige Härte zu vermeiden. Rz. 127 Aufgrund des Schutzbereichs der Norm ist eine unbillige Härte...mehr

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§ 4 Ehe / b) Wegfall der Haftungsbeschränkung des § 1359 BGB

Rz. 139 Durch die Trennung entfällt die Haftungserleichterung des § 1359 BGB, wonach die Ehegatten bei Erfüllung der sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen nur für diejenige Sorgfalt einzustehen haben, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen. Rz. 140 § 1359 BGB beinhaltet eine Einschränkung des üblichen Haftungsmaßstabs des § 276 BGB. Letzt...mehr

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§ 4 Ehe / 8. Arglistige Täuschung

Rz. 43 Gemäß § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB kann eine Ehe aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte zur Eingehung derselben durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihm bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten. Die Täuschung kann durch positives Tun oder durch Unterlassen begangen...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH FamRZ 2006, 683) Selbstbehalt. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im A...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Pflichtigen 21.1 Dem Pflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der Selbstbehalt des Pflichtigen beträgt im Falle des § 1603 Abs. 2 BGB gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen (§ 1603 Abs. 2 S. 2 BGB) Kindern in der Regel mindestens 880 EUR, bei Erwerbstätigkeit...mehr

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§ 4 Ehe / 5. Verstoß gegen Formvorschriften

Rz. 33 Gemäß § 1311 BGB muss die Erklärung zur Eheschließung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten vor dem Standesbeamten abgegeben werden. Sogenannte "Sukzessivbeurkundungen", also zeitlich nacheinander zu unterschiedlichen Zeitpunkten, ist nicht möglich.[46] Eine Stellvertretung ist nicht zulässig. Die Erklärungen dürfen nicht unter einer Bedingung oder Zeitbesti...mehr

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§ 4 Ehe / a) Kinderschutzklausel

Rz. 445 Da grundsätzlich davon auszugehen sein sollte, dass gemeinsame Kinder eines Ehepaares ein Interesse am Bestand einer sozial intakten Familie haben, kann die sogenannte Kinderschutzklausel des § 1568 Abs. 1 Alt. 1 BGB nur in seltenen Ausnahmefällen greifen. Das Interesse des Kindes muss sich auf das äußere Band der Ehe, also das Verheiratetsein der Eltern, beziehen.[3...mehr

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§ 4 Ehe / 1. Trennungsabsicht

Rz. 79 Trennungsabsicht liegt vor, wenn ein Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt und die häusliche Gemeinschaft aufheben will.[96] Der Trennungswille muss zwingend auch nach außen erkennbar sein. Das kann durch Erklärung ("Ich trenne mich von Dir") geschehen, aber auch durch Einreichen des Scheidungsantrags oder Auszug aus der bis dahin gemeinsam genutzten Ehewoh...mehr

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§ 4 Ehe / a) Wegfall der Verpflichtungsbefugnis des § 1357 BGB

Rz. 135 Leben Ehegatten voneinander getrennt, ist es für den jeweiligen Ehegatten nicht mehr möglich, den anderen über § 1357 Abs. 1 BGB zu verpflichten oder zu berechtigten, § 1357 Abs. 3 BGB. Gemäß § 1357 Abs. 1 BGB ist jeder Ehegatte berechtigt, Geschäfte zur Deckung des angemessenen Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen zu besorgen. Hierdurch werden ...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit sich diese aus den ehelichen Lebensverhältnissen fortschreiben lassen. Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen ...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse prägend anzusehen sind. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei ...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Anspruchsinhalt

Rz. 157 Der Tatbestand des § 1361a BGB beinhaltet drei verschiedene Anspruchsgrundlagen:mehr

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§ 4 Ehe / I. Eheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 56 Gemäß § 1353 Abs. 1 S. 2 B GB sind Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet. Sie tragen füreinander Verantwortung. Soweit der Gesetzeswortlaut. Doch was genau heißt das, bzw. welche Rechtsfolgen zieht die Eheschließung in diesem Zusammenhang nach sich? Da gesetzlich geregelt, besteht ab Eheschließung eine Rechtspflicht zur ehelichen Lebensgemei...mehr

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§ 4 Ehe / cc) Anspruch auf Überlassung von Haushaltsgegenständen nach § 1568b BGB

Rz. 559 Gemäß § 1568b Abs. 1 BGB kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere anlässlich der Scheidung die im gemeinsamen Eigentum stehenden Haushaltsgegenstände überlässt und übereignet, wenn er auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere oder ...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Streitige Scheidung

Rz. 438 Hält ein Ehegatte an der Ehe fest, kann zwar keine einverständliche Scheidung angenommen werden, reicht aber nicht aus, der Annahme des "Gescheitertseins" der Ehe und damit einer Scheidung nicht entgegenzustehen.[373] Dann handelt es sich um eine streitige (Ent-)Scheidung, in der die normalen Beweislastregeln zur Anwendung kommen, und nicht mehr die Beweiserleichteru...mehr

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§ 4 Ehe / c) Trennung bei Fehlen einer häuslichen Gemeinschaft

Rz. 107 Gestaltete sich die eheliche Gemeinschaft einvernehmlich so, dass es von vornherein an einer häuslichen Gemeinschaft fehlte, kann es hinsichtlich der Darlegung und Beweisbarkeit des Beginns der Trennung im Sinne des § 1567 Abs. 1 BGB Probleme geben. Eine Rolle spielt das beispielsweise in Fällen, in denen sich ein Ehegatte in Strafhaft oder zum Beispiel beruflich im ...mehr

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§ 4 Ehe / a) Auszug aus der gemeinsamen Wohnung

Rz. 84 Eine Trennung von Tisch und Bett kann unproblematisch festgestellt werden, wenn ein Ehegatte aus der bis dato gemeinsam genutzten Ehewohnung ausgezogen ist und eine räumliche Distanz zu dem anderen Ehegatten geschaffen hat.[102] Rz. 85 Unter Umständen reicht aber allein ein Wohnungsauszug nicht für die Annahme des Getrenntlebens. Besteht nämlich trotz der räumlichen Di...mehr

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§ 4 Ehe / 4. Ehe unter Blutsverwandten und Adoptierten

Rz. 30 Nach §§ 1307 und 1308 BGB darf eine Ehe zwischen Blutsverwandten oder Adoptierten nicht geschlossen werden. Eine gegen diese Vorschrift geschlossene Ehe ist aufhebbar, ebenfalls nicht nichtig. Nicht unter dieses Eheverbot fällt die Eheschließung zwischen Schwägern.[44] Rz. 31 Die Rechtsfolgen der Aufhebung der Ehe wegen Blutsverwandtschaft oder Adoption richten sich na...mehr

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§ 4 Ehe / III. § 1357 BGB – "Schlüsselgewalt"

Rz. 67 Gemäß § 1357 Abs. 1 BGB ist jeder Ehegatte berechtigt, Geschäfte zur Deckung des angemessenen Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen zu besorgen. Hierdurch werden beide Ehegatten verpflichtet und berechtigt – also Vertragspartner eines schuldrechtlichen Geschäfts –, soweit sich aus den Umständen nichts anderes ergibt. Anders als im Fall einer Vertr...mehr

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§ 4 Ehe / VI. § 1365 BGB

Rz. 74 Gemäß § 1365 Abs. 1 S. 1 BGB kann sich ein Ehegatte nur mit Einwilligung des anderen verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Damit sind nicht nur Verfügungen gemeint, die tatsächlich das gesamte Vermögen umfassen, sondern auch solche, bei denen einzelne Vermögensverwerte veräußert werden. Diese müssen aber im Wesentlichen das ganze Vermögen des Veräuße...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 196 Neben dem Getrenntleben ist für diesen Anspruch weitere Voraussetzung, dass die Ehegatten das gemeinsame Sorgerecht für die minderjährigen Kinder haben. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge), § 1626 Abs. 1 BGB. Aus § 1626a BGB, der für den Fall, dass die Eltern nicht miteinander v...mehr

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§ 4 Ehe / i) Schadenersatz wegen Verweigerung der Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung

Rz. 222 Wenn ein Anspruch gegen den Ehegatten auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung nicht mehr möglich ist, beispielsweise wegen Bestandskraft des an den Anspruchsberechtigten ergangenen Steuerbescheides, kann ein Anspruch auf Schadenersatz entstanden sein. Es muss diesbezüglich ein Ausschlussverhältnis vorliegen. Denn solange die Zustimmung zur Zusammenveranlagung noch aus...mehr

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§ 4 Ehe / 1. Antragsberechtigung

Rz. 339 § 1316 BGB regelt die Antragsberechtigung im Eheaufhebungsverfahren. Antragsberechtigt sind in der Regel die Ehegatten. Aber in Einzelfällen können auch die oben genannten Verwaltungsbehörden oder ein anderweitig Betroffener (der Erstehepartner bei Doppelehe) antragsberechtigt sein, § 1316 Abs. 1 BGB. Rz. 340 Wenn die Verwaltungsbehörde (im Falle des § 1316 Abs. 1 Nr....mehr

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§ 4 Ehe / ee) Anspruch auf Versorgungsausgleich

Rz. 567 Gemäß § 1587 BGB findet nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von im In- und Ausland bestehenden Versorgungsanrechten statt, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersve...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Einkommen zu berücksichtigen. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären und Umstände, die bereits in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, sind zu berücksichtigen. Eine Einkommensreduzierung ist dann unbeachtlich, wenn sie auf einem unterha...mehr

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§ 4 Ehe / 1. Stellung des Scheidungsantrags

Rz. 356 Der Antrag auf Scheidung der Ehe kann wegen des in § 114 Abs. 1 FamFG normierten Anwaltszwangs von den Beteiligten nicht selbst rechtswirksam gestellt werden, sondern ist erst dann zulässig, wenn er von einem Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigtem für den Antragsteller gestellt wird. Rz. 357 Die Zustimmung zur Scheidung hingegen ist ohne Verfahrensbevollmächtigte...mehr

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§ 4 Ehe / f) Anspruch auf Wohnungszuweisung

Rz. 172 Wenn Ehegatten voneinander getrennt leben, oder wenn einer der Ehegatten beabsichtigt, sich von dem anderen Ehegatten zu trennen, kann ein Ehegatte gemäß § 1361b Abs. 1 BGB von dem anderen verlangen, dass ihm die Ehewohnung oder ein Teil davon zur alleinigen Benutzung überlassen wird. Voraussetzung hierfür ist aber, dass durch die Überlassung der Ehewohnung eine unbi...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Verfahren

Rz. 265 Der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gegen den anderen Ehegatten geht dem Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 ff. FamFG, 114 ff. ZPO vor. Dementsprechend wird ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe abgewiesen, wenn und soweit der Antragsteller einen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gegen den Ehegatten hat. Der Grund für diese Subsidiarität der Ver...mehr

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§ 4 Ehe / aa) "Rentnerprivileg"

Rz. 475 Da ein Scheidungsantrag in der Regel auch den Anlass dazu gibt, den Versorgungsausgleich zwischen den Beteiligten durchzuführen (§ 137 Abs. 2 S. 2 FamFG), war nach altem Recht vor Einreichung des Scheidungsantrags zwingend darauf zu achten, ob der Antragsteller kurz vor der Pensionierung bzw. Verrentung stand. Denn bis zum 1.9.2009 gab es das sogenannte "Rentnerprivi...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21 Selbstbehalt Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH, Urteil v. 15.3.2006, XII ZR 30/04, FamRZ 2006, 683). 21....mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Gescheitertsein der Ehe

Rz. 423 Die wirksam zustande gekommene Ehe muss gescheitert sein. Gescheitert ist eine Ehe, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen, § 1565 Abs. 1 S. 2 BGB. Diese Legaldefinition beinhaltet zwei Komponenten. Bei der einen Komponente handelt es sich um die "Diagnose", also die Festste...mehr

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§ 4 Ehe / b) Ehegattenschutzklausel

Rz. 449 Eine weitere Möglichkeit, dass die Ehescheidung trotz Zerrüttung der Ehe nicht ausgesprochen wird, ist gegeben, wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner, der die Scheidung ablehnt, aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnah...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Der Unterhaltspflichtige ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB) und dem angemessenen (§ 1603 I BGB) Verwandtenselbstbehalt sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§§ 1361 I, 1581 BGB; BGH FamRZ 2006, 683). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nac...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Geschäftsfähigkeit

Rz. 20 Neben der Ehemündigkeit ist Voraussetzung für die Eheschließung, dass die Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung geschäftsfähig sind, § 1304 BGB. Wer geschäftsunfähig ist, kann keine Ehe schließen. Wird die Ehe trotzdem geschlossen, ist sie aufhebbar. Rz. 21 Geschäftsunfähig ist, wer sich in einem, die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Stör...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Krankenkasse

Rz. 573 Ist ein Ehegatte im Rahmen einer Familienversicherung über den anderen Ehegatten krankenversichert, ist dieser darauf hinzuweisen, dass eben jene Familienversicherung mit Rechtskraft der Ehescheidung endet. Die Voraussetzungen der Familienversicherung sind in § 10 SGB V geregelt. Danach sind von der Familienversicherung Ehegatten und Kinder umfasst, wenn dieselben ni...mehr

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§ 4 Ehe / b) Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Rz. 282 Soweit die sich trennenden Ehegatten Kinder haben, ist daran zu denken, dass den Kindern Ansprüche auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz entstanden sein könnten. Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat seit dem 1.7.2017 das Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Kinder i...mehr

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§ 4 Ehe / d) Abtrennung

Rz. 514 Gemäß § 140 FamFG kann oder muss eine Folgesache unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Verbund abgetrennt werden. Eine Unterhalts- oder Güterrechtssache muss aus dem Verbund abgetrennt werden, sobald sich im Laufe des Verfahrens herausstellt, dass außer den Ehegatten noch weitere Personen an dem Verfahren beteiligt sind, § 140 Abs. 1 FamFG. Das ist etwa der Fall, ...mehr

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§ 4 Ehe / V. Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Rz. 51 Haben Ehegatten im Ausland geheiratet, dann richtet sich die Wirksamkeit der Eheschließung nach dem jeweils anwendbaren Recht. Welches Recht anwendbar ist, wird über die Regeln des Internationalen Privatrechts ermittelt. Kommen die Ehegatten aus verschiedenen Ländern und kommen die jeweils zur Anwendung kommenden Rechtsordnungen zu verschiedenen Ergebnissen, dann beur...mehr

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§ 4 Ehe / dd) Anspruch auf nachehelichen Unterhalt

Rz. 562 Grundsätzlich sind die Ehegatten nach der Scheidung selbst dafür verantwortlich, für ihren Unterhalt zu sorgen, § 1569 S. 1 BGB. Wenn aber die Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 1570 bis 1576 BGB erfüllt sind, kann ein Unterhaltsschuldverhältnis zwischen den Ehegatten bestehen, also ein Anspruch des einen Ehegatten gegen den anderen auf Zahlung von Unterhalt auch nach...mehr

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§ 4 Ehe / 6. Bewusstlosigkeit oder Geistesstörung

Rz. 36 Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistesfähigkeit befand, § 1314 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Auch hier gilt, dass die Ehe nicht nichtig ist. Beispiele für Bewusstlosigkeit oder eine Geistesstörung bei Eheschließung sind unter anderem die Eheschließung unter Drogen- oder...mehr

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§ 4 Ehe / 3. Gebühren

Rz. 414 Im Laufe der gerichtlichen Vertretung eines Scheidungsmandats können auf Grundlage des zuvor ermittelten Verfahrenswertes verschiedene Rechtsanwaltsgebühren entstehen, deren Voraussetzungen im Anhang zum RVG geregelt sind. Für das Betreiben des Geschäfts, also zum Beispiel das Anfertigen von Schriftsätzen, entsteht eine 1,3 Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VVRVG. Für die W...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 6. Erziehungsrente

Rz. 155 Gemäß § 47 SGB VI haben geschiedene Ehegatten einen Anspruch auf Erziehungsrente, wenn sie Rz. 156 Der Anspruch auf Erziehungsrente gilt also zwar nicht für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Es wird vertr...mehr

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§ 4 Ehe / cc) Verfahren

Rz. 182 Ehewohnungssachen nach § 1361b BGB sind gemäß § 111 Nr. 5 FamFG Familiensachen, die der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterliegen. Das hat zunächst zur Folge, dass nur die Regeln des FamFG zur Anwendung kommen und nicht diejenigen der ZPO, da § 113 FamFG, der im Falle von Familienstreitsachen auf die Regeln der ZPO verweist, nicht gilt. Außerdem gilt nicht der Beibrin...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / b) Haftung der Partner untereinander

Rz. 182 Da die nichteheliche Lebensgemeinschaft durch die enge und persönliche Verbundenheit der Partner zueinander geprägt ist, ist allgemein anerkannt, dass die Partner einander nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften. Näher begründet wird dies mit der Annahme einer stillschweigenden Vereinbarung über eine Haftungsbegrenzung im Rahmen des § 277 BGB [163] oder mit de...mehr

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§ 4 Ehe / 6. Rechtsmittelverzicht

Rz. 535 Wollen beide Ehegatten den Scheidungsausspruch sofort, noch im Termin, rechtskräftig werden lassen, besteht die Möglichkeit eines beiderseitigen Rechtsmittelverzichts, § 67 FamFG. Der Rechtsmittelverzicht hat zur Folge, dass die Ehescheidung nicht erst nach Ablauf der Beschwerdefrist von einem Monat (§ 63 FamFG) rechtskräftig wird, sondern bereits zum Zeitpunkt des R...mehr