Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (a) Allgemeines

Rz. 202 Der Nießbrauch an Personengesellschaftsbeteiligungen ist eine Form des Nießbrauchs an einem Recht (§§ 1030, 1069 ff. BGB). Wird der Nießbrauch am Gesellschaftsanteil selbst und nicht am Vermögen der Gesellschaft bestellt, bedarf es hierzu der Zustimmung aller Gesellschafter (§§ 1069 Abs. 2, 719 BGB) oder der Zulassung im Gesellschaftsvertrag.[225] Einen Verstoß gegen ...mehr

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Rangrücktritt in Standardverträgen kann unwirksam sein

Zusammenfassung Die in vorformulierten Standardverträgen enthaltene Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts für einen Darlehensrückzahlungsanspruch ist unwirksam, sofern sie den Darlehensgeber unangemessen benachteiligt. Das hat Auswirkungen auf Darlehensverträge, aber insbesondere auch auf Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (ESOPs). Hintergrund In dem erst kürzlich ver...mehr

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Offenbare Unrichtigkeit

Leitsatz Die Nichtberücksichtigung einer Einzahlung in die Kapitalrücklage im Rahmen der Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos stellt keine offenbare Unrichtigkeit dar. Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH. Mit Vertrag vom 31.8.2012 schlossen die Gesellschafter einen Einbringungsvertrag, mit dem sie sich verpflichteten zur Stärkung des Kapita...mehr

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Sonderbetriebsausgaben bei der Tonnagesteuer

Leitsatz Der Aufwand aus dem Ausfall eines Gesellschafterdarlehens oder einer stillen Beteiligung ist durch die pauschale Gewinnermittlung nach § 5a EStG abgegolten. Sachverhalt Die Kläger waren Kommanditist einer KG, die drei Schiffe im internationalen Verkehr betrieb. Die Gesellschaft ermittelte hierbei ab 2004 ihren Gewinn nach § 5a EStG (sog. Tonnagesteuer). Zudem schloss...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Pflichtausschuss (Abs. 1)

Rn 11 Sind die Voraussetzungen des § 22 a Abs. 1 gegeben, ohne dass ein Ausschlusstatbestand des § 22 a Abs. 3 greift, folgt daraus eine Pflicht des Gerichts einen vorläufigen Gläubigerausschuss unmittelbar einzusetzen. Dies ändert aber nichts daran, dass das Gericht für eine repräsentative Besetzung des Ausschusses sorgen muss (s. u. Rdn. 40). Soll also der Ausschuss zeitna...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Keine erfolgsneutrale Erfassung als Eigenkapital

Tz. 31 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 In IAS 20.14 werden die Argumente für eine Behandlung als Eigenkapital erörtert. Die Verfechter dieser Verfahrensweise sehen die finanziellen Zuwendungen als eine Finanzierungshilfe (financing device) und empfehlen, falls eine Rückzahlung nicht zu erwarten ist, sie unmittelbar dem Eigenkapital zuzuordnen. Eine Verrechnung mit den Aufwendungen,...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Erfolgswirksame Behandlung von Zuwendungen

Tz. 30 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 In Bezug auf die Behandlung von Zuwendungen der öffentlichen Hand können zwei grundlegende Vorgehensweisen unterschieden werden: Die Methode, die finanzielle Zuwendung unmittelbar dem Eigenkapital zuzuordnen, wird als capital approach, sie über eine oder mehrere Rechnungsperioden als Ertrag zu behandeln, als income approach bezeichnet (IAS 20....mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Beteiligungen der öffentlichen Hand

Tz. 5 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Beteiligungen der öffentlichen Hand an Unternehmen werden von IAS 20 nicht behandelt. Allerdings spielt die Gesellschafterstellung keine Rolle, wenn Unternehmen, die sich (ganz oder teilweise) im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, bzgl. in Frage stehender Fördermaßnahmen den Privatunternehmen gleichgestellt sind. Unter diesen Umständen fi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Handelsrecht

Tz. 101 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Zur Bilanzierung von Emissionsberichtigungen nach HGB hat das IDW in RS HFA 15 Stellung genommen (vgl. WPg 2006, S. 574–576; kritisch hierzu Völker-Lehmkuhl, WP Praxis 2016, S. 182–187). Nach IDW RS HFA 15.4f. handelt es sich bei Emissionsberechtigungen iSd. Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) um immaterielle Vermögenswerte des Umlau...mehr

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Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften – Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts – Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme

Leitsatz 1. Mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG ist die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG entfallen. 2. Aufwendungen des Gesellschafters aus einer Einzahlung in di...mehr

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Kennzahlen: Grundlagen und ... / 1.3 Arten von Kennzahlen

Für die methodische Einordnung von Kennzahlen ist die Statistik verantwortlich. Aus der Betriebswirtschaft stammende Zahlen werden in der Literatur als "statistische Zahlen" aufgefasst.[1] Zahlen im statistischen Sinn lassen sich differenzieren hinsichtlich absoluten und relativen Zahlen, was bedeutet, dass eine entsprechende Einordnung für Kennzahlen ebenfalls erfolgen muss...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Eingriffsarten

Rn 5 § 224 benennt beispielhaft die wichtigsten Anwendungsfälle dafür, welchen Regelungen die Forderungen der nicht nachrangigen Gläubiger unterworfen werden können: Die "Kürzung" kann in einem teilweisen Erlass der Forderung bestehen. Auch ein vollständiger Forderungserlass ist möglich. Kommt es zu Letzterem, gilt es etwaige Sicherungsrechte im Blick zu haben. Sie werden ohn...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Bilanzierung des Eigenkapitals

I. Ansatz u. Bewertung Tz. 43 Stand: EL 35 – ET: 6/2018mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung beim Beteiligungsunternehmen

Tz. 189 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln verändern lediglich die Struktur des Eigenkapitals: (Variable) Rücklagen werden in (festes) Grund- oder Stammkapital umgewandelt, und an die bisherigen Investoren wird die entsprechende Anzahl neuer Anteile ausgegeben (vgl. dazu Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 14. Aufl., S. 495). Die Höhe des Eigenka...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Ermittlung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Tz. 94 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Übersteigen die Anschaffungskosten der Anteile den vom Investor erworbenen Anteil am neubewerteten Reinvermögen des assoziierten Unternehmens oder des Gemeinschaftsunternehmens, verbleibt ein aktiver Unterschiedsbetrag. Dieser Geschäfts- oder Firmenwert (goodwill) ist im Beteiligungsbuchwert enthalten, dh. nicht getrennt vom anteiligen Eigenka...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Anteilserwerb im Laufe des Geschäftsjahres

Tz. 68 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Im Regelfall werden Anteile an einem Target nicht genau am Abschlussstichtag des assoziierten Unternehmens oder des Gemeinschaftsunternehmens erworben, sondern unterjährig, dh. während des Geschäftsjahres. Weichen der Abschlussstichtag des assoziierten Unternehmens oder des Gemeinschaftsunternehmens und der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Fortführung des bisherigen Beteiligungsbuchwerts

Tz. 108 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Eine weitere Möglichkeit der bilanziellen Abbildung des Übergangs von einer Finanzinvestition auf ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen besteht darin, den bislang nach den Vorschriften des IFRS 9 bilanzierten Wertansatz der Altanteile unverändert zum Zeitpunkt des Statuswechsels als fingierte Anschaffungskosten (sog. deem...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Erwerb oder Verkauf von Anteilen des Beteiligungsunternehmens ohne Statuswechsel

Tz. 179 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Werden zusätzliche Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen erworben, ohne dass ein Statuswechsel induziert wird, ist der Equity-Wert entsprechend um die Anschaffungskosten der neuen Anteile zu erhöhen. Für die hinzuerworbenen Anteile ist zudem eine tranchenweise Kapitalverrechnung durchzuführen, dh., für die ne...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Ermittlung des erstmaligen Beteiligungswertansatzes

Tz. 74 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode werden die Anteile am assoziierten Unternehmen oder am Gemeinschaftsunternehmen mit ihren Anschaffungskosten angesetzt (IAS 28.10). Entgegen dem Wortlaut von IAS 28.10 wird jedoch im Falle eines negativen Unterschiedsbetrags der Grundsatz, dass die Anschaffungskosten der Beteiligung de...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Eingeschränkt retrospektive Anwendung der Equity-Methode (analog IFRS 3 (2004))

Tz. 119 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Neben der vollständig retrospektiven Anwendung ist zudem die sog. eingeschränkt retrospektive Anwendung der Equity-Methode, die auf den ehemaligen Regelungen zur Bilanzierung sukzessiver Unternehmenszusammenschlüsse gemäß IFRS 3.58–60 (2004) fußt, denkbar. Tz. 120 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Zunächst ist dabei analog zur vollständig retrospektive...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Künftige Entwicklungen

Tz. 236 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Im November 2012 hat der IASB den Entwurf zur Änderung von IAS 28 "Equity Method: Share of Other Net Asset Changes" veröffentlicht (ED/2012/3). Mit dem Entwurf werden punktuelle Änderungsvorschläge unterbreitet, wie anteilige Eigenkapitalveränderungen eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens beim Investor zu erfass...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Fortschreibung um den Gewinn oder Verlust und vereinnahmte Ausschüttungen

Tz. 140 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 In den Folgejahren ist der Equity-Wert um die anteiligen Eigenkapitalveränderungen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens fortzuschreiben (zu den erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen vgl. Tz. 168–172). Zentrales Element der Equity-Methode ist dabei die Fortschreibung des Equity-Werts um den anteilig auf den Investo...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Aussetzen der Equity-Methode und negativer Equity-Wert

Tz. 214 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Wenn der Anteil des Investors am Verlust des assoziierten Unternehmens oder des Gemeinschaftsunternehmens dem Wert der Beteiligung entspricht oder diesen übersteigt, ist die Anwendung der Equity-Methode auszusetzen (IAS 28.38). Die Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen oder dem Gemeinschaftsunternehmen ist in diesem Fall mit einem Buchw...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Analoge Anwendung der Regelungen des IFRS 3.42

Tz. 100 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Mit der Veröffentlichung des überarbeiteten IFRS 3 im Jahre 2008 wurden die Vorschriften zur bilanziellen Behandlung eines sukzessiven Unternehmenszusammenschlusses wesentlich geändert (vgl. hierzu ausführlich IFRS-Komm., Teil B, IFRS 3, Tz. 332–359). Gemäß IFRS 3.42 sind die bisher gehaltenen Anteile zum neuerlichen Erwerbszeitpunkt mit ihre...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Erstmalige Anwendung der Equity-Methode bei sukzessivem Erwerb der Anteile

Tz. 97 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Erlangt ein Investor durch den Hinzuerwerb von Anteilen erstmalig maßgeblichen Einfluss oder gemeinschaftliche Beherrschung über ein bislang nach IFRS 9 bilanziertes Beteiligungsunternehmen (sog. step acquisition), ist ab dem Zeitpunkt dieses Statuswechsels erstmalig die Equity-Methode anzuwenden. Dabei ist zu beachten, dass es nicht ausreiche...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Equity-Methode

Tz. 13 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Die Equity-Methode ist eine Bilanzierungsmethode, bei der die Anteile an einem Unternehmen zunächst mit den Anschaffungskosten bilanziert werden und danach entsprechend dem Anteil des beteiligten Unternehmens am neubewerteten Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens fortgeschrieben werden. Der Gewinn oder Verlust des Investors umfasst den ant...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Identifizierung und Neubewertung der anteilig erworbenen Vermögenswerte und Schulden

Tz. 85 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Gemäß IAS 28.32 hat der Erwerber zum Zeitpunkt des Anteilserwerbs seinen Anteil an den identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des assoziierten Unternehmens oder des Gemeinschaftsunternehmens zu bestimmen. In einem ersten Teilschritt ist zu analysieren, welche Vermögenswerte und Schulden des assoziierten Unternehmens oder des Gemeinschaf...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / gg. Erfolgsneutrale Eigenkapitaländerungen des Beteiligungsunternehmens

Tz. 168 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Im Rahmen der Anwendung der Equity-Methode ist der Beteiligungsbuchwert im Abschluss des beteiligten Unternehmens entsprechend der Eigenkapitaländerung des Beteiligungsunternehmens fortzuschreiben. Die Änderungen entstehen vor allem durch die anteilige Berücksichtigung des Gewinns bzw. Verlusts und der Dividendenzahlungen des Beteiligungsunte...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung von IAS 28

Tz. 1 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Der Einfluss eines Investors auf Tochterunternehmen, gemeinschaftliche Vereinbarungen (gemeinschaftliche Tätigkeiten und Gemeinschaftsunternehmen), assoziierte Unternehmen und Beteiligungen nimmt stufenweise ab. Auf die in diesem Abschnitt zu behandelnden assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen übt der Investor keine alleinige Kon...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Behandlung von aufgedeckten stillen Reserven und Lasten

Tz. 146 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Nach IAS 28.32 ist der Anteil des Investors am Gewinn oder Verlust des assoziierten Unternehmens oder des Gemeinschaftsunternehmens um die planmäßige Abschreibung bzw. Auflösung der bei der Neubewertung aufgedeckten stillen Reserven und stillen Lasten anzupassen. Diese werden demnach so behandelt wie die Vermögenswerte und Schulden, denen sie...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Bilanzierungsfähigkeit

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Ausweis im Abschluss u. Anhangangaben

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Absicht zur Veräußerung der Anteile

Tz. 53 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen sind nicht nach IAS 28, sondern nach den Regelungen des IFRS 5 zu bilanzieren, wenn die Anteile gemäß IFRS 5 als "zur Veräußerung gehalten" (held for sale) klassifiziert worden sind (IAS 28.20). Gleiches gilt, wenn ein Teil der Anteile (portion of an investment) als ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Ansatz u. Bewertung

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3.3 Finanzierung des Erwerbs (Doppelbuchst. dd)

Rz. 28 Die Steuerfreiheit wird nur dann gewährt, wenn für den Erwerb des Anteils an der Kapitalgesellschaft kein Fremdkapital eingesetzt wird (S. 1). Dadurch soll offenbar verhindert werden, dass der Erwerber ein zusätzliches Finanzierungsrisiko eingeht. Der Erwerb muss aus Eigenmitteln des Erwerbers finanziert worden sein. Ob es sich um Geld- oder Sachleistungen handelt, is...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung von Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung seit Inkrafttreten von § 15b EStG

Leitsatz Für Jahre seit Inkrafttreten des § 15b EStG kann die auf § 42 AO gestützte Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung nicht mehr angewendet werden. Normenkette § 15b, § 5a EStG, § 42 AO Sachverhalt Nach Gründung einer GmbH & Co. KG, die als Fonds tätig werden sollte, hatte die KG aufgrund von Verträgen mit ihren Gründun...mehr

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Diagramme nach den SUCCESS-... / 2.2.1 Messgrößen vereinheitlichen: Wert- und Mengengrößen, Fluss- und Bestandsgrößen

Wertorientierte Messgrößen mit Flusscharakter sind Umsätze und Periodenkosten, wertorientierte Messgrößen mit Bestandscharakter sind Bilanzpositionen wie Eigenkapital und Forderungen. Mengenorientierte Messgrößen mit Flusscharakter sind Ausbringungsmengen in Stück und Energieverbrauch in kWh, mengenorientierte Messgrößen mit Bestandscharakter sind Personalstände in Köpfen und...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bewertung einer Sachausschüttung in Form einer offenen Gewinnausschüttung; keine Rückwirkung von § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG

Leitsatz 1. Der Gegenstand einer Sachausschüttung einer Kapitalgesellschaft ist mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Auf den Wertansatz im Gewinnverwendungsbeschluss kommt es nicht an. 2. § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Normenkette § 8 Abs. 3 Sätze 1 und 2, § 8b Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 4 KStG,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aktienausbuchung im Rahmen eines Dept-to-Equity-Swaps führt zu Veräußerungsverlust

Leitsatz Das Hessische Finanzgericht entschied, dass ein Verlust aus der wertlosen Ausbuchung von Aktien als Veräußerungsverlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG abgezogen werden kann. Dem Urteilsfall lag ein sogenannter Debt-to-Equity-Swap zugrunde. Sachverhalt Der Kläger hielt Aktien einer Immobilien AG, die im Jahr 2013 in ein Planinsolvenzverfahren eintrat. Der Insolven...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nicht abziehbare Schuldzinsen – Berücksichtigung von Verlusten

Leitsatz 1. Für die Berechnung der Überentnahme nach § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG ist zunächst vom einkommensteuerrechtlichen Gewinn auszugehen. Dieser Begriff umfasst auch Verluste. 2. Verluste führen für sich genommen nicht zu Überentnahmen. Die Bemessungsgrundlage für die nicht abziehbaren Schuldzinsen ist im Wege teleologischer Reduktion zu begrenzen. 3. Die Bemessungsgrundlage...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung negativer Anschaffungskosten im Rahmen des § 20 Abs. 7 Satz 3 UmwStG 2002

Leitsatz Die Minderung der Anschaffungskosten des Einbringenden nach § 20 Abs. 7 Satz 3 UmwStG 2002 durch Entnahmen im Rückwirkungszeitraum kann auch zu einem negativen Wert führen. Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 4, Abs. 4, Abs. 7 Sätze 1 bis 3 UmwStG 2002 Sachverhalt Der Kläger ist Geschäftsführer und alleiniger Anteilseigner einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (GmbH). Am 30.8....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verschmelzung nach Forderungsverzicht mit Besserungsabrede

Leitsatz 1. Wird eine vermögenslose und inaktive Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter ihr gegenüber auf Darlehensforderungen mit Besserungsschein verzichtet hatten, auf eine finanziell gut ausgestattete Schwesterkapitalgesellschaft mit der weiteren Folge des Eintritts des Besserungsfalls und dem "Wiederaufleben" der Forderungen verschmolzen, so kann die beim übernehmend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsgrundlagen des Risiko... / 2.1 Vorschriften für Banken

Neben den Vorschriften für alle Unternehmen sind speziell Banken gezwungen, ihr Risikomanagement nach den sog. Basel-II- und Basel-III-Standards besonders auszugestalten. Eigenkapital­vorschriften nach Basel II Mit dem Inkrafttreten des neuen Baseler Akkords am 31.12.2006, kurz Basel II genannt, gelten für alle international tätigen Banken der G-10-Länder neue Eigenkapitalvors...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsgrundlagen des Risiko... / 2.2 Vorschriften für Versicherungen

Dass Versicherungsunternehmen ebenfalls Risikomanagement zu betreiben haben, versteht sich von selbst, zumal Risikovorsorge und -steuerung deren Geschäftsmodell sind. VAG ist Grundlage der Versicherungsaufsicht Grundlage für die Versicherungsaufsicht in Deutschland ist das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG). Die zuständige Behörde in Deutschland...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kalkulatorische Kosten / 3.4 Kalkulatorische Zinsen

Kalkulatorische Zinsen umfassen die Kosten für die Nutzung des betriebsnotwendigen Kapitals (Kosten der Kapitalbindung).werden unabhängig von den effektiven Zinsaufwendungen und Zinserträgen der Finanzbuchhaltung vom betriebsnotwendigen Kapital errechnet. Entgegen der Finanzbuchhaltung, die Zinsaufwendungen nur für in Rechnung gestellte Zinsen des Fremdkapitals erfaßt, werde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsgrundlagen des Risiko... / 1.1 Gesetz zur Kontrolle und Transparenz von Unternehmen (KonTraG)

Normen gingen in zahlreiche Gesetze ein Eine Vielzahl von Unternehmenskrisen Anfang der 1990er-Jahre veranlasste den Gesetzgeber erstmals, über das Thema Risikovorsorge nachzudenken und ein Gesetz zur Kontrolle und Transparenz von Unternehmen zu erlassen, das letztlich als sog. Artikelgesetz nicht eigenständig existiert, sondern dessen verabschiedete Normen in eine Vielzahl v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene und geschlossene Fonds / 2.2 Unterscheidung nach der Art der Investitionsgüter

Medienfonds/Filmfonds: Herstellung einer oder mehrerer Filme, die anschließend im Kino, über DVD/Video und im Fernsehen vermarktet werden. Viele Fonds garantieren den Anlegern gewisse Einnahmen. Immobilienfonds: Erwerb/Errichtung von Immobilien unterschiedlichster Art im In- und/oder Ausland (z. B. Bürogebäude, Hotels, Einkaufszentren, Wohngebäude). Die Immobilien werden durc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zulässigkeit von Rücklagen im Regiebetrieb einer Verbandskörperschaft

Leitsatz Die Bildung einer Rücklage i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG ist bei Regiebetrieben einer Verbandskörperschaft unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Regiebetrieben einer kommunalen Gebietskörperschaft zulässig. Mangels gesetzlicher Beschränkungen reicht für deren steuerliche Anerkennung jedes "Stehenlassen" der handelsrechtlichen Gewinne als Eigenkapit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rücklagen im Regiebetrieb einer kommunalen Gebietskörperschaft

Leitsatz Die Bildung einer Rücklage i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG ist auch im Fall des Regiebetriebs einer kommunalen Gebietskörperschaft zulässig. Mangels gesetzlicher Beschränkungen reicht für deren steuerliche Anerkennung jedes "Stehenlassen" der handelsrechtlichen Gewinne als Eigenkapital aus, sofern anhand objektiver Umstände nachvollzogen und überprüft wer...mehr

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Fremdkapitalbeschaffung dur... / 4 Fazit: Anleihe oder Schuldscheindarlehen als Ergänzung für eine diversifizierte Finanzierungsbasis bei mindestens guter Bonität

Die Emission einer Anleihe steht grundsätzlich jedem Unternehmen unabhängig von Größe und Rechtsform offen und bedeutet eine mittel- bis langfristige Außenfinanzierungsalternative mittels Fremdkapital. Sie ermöglicht aufgrund der Diversifikation der Mittelherkunft eine gewisse Unabhängigkeit von der Kreditvergabepolitik von Banken. Zudem ist i. d. R. die Mittelverwendung des...mehr