Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 7 erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in unangemessener Höhe, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Durch Einfügung neuer Sätze 2 bis 5 in Abs. 1 durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.1.2023 ist der frühere Abs. 1 Satz 3 seither zu Abs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.1 Vermögen nach § 12

Rz. 3 Zum Vermögen gehören Geld und Geldeswerte, Sachen, Forderungen und Rechte. Darunter fallen insbesondere gesetzliche Zahlungsmittel und Schecks, bebaute und unbebaute Grundstücke, bewegliche Vermögensgegenstände, Rechte aus Wechseln, Aktien, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch. Auch selbstgeschaffene Kunstwerke stellen Vermögen dar (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 1...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.1 Überblick

Rz. 21 Abs. 3 nimmt einige Bedarfe, die grundsätzlich von der Leistung für den Regelbedarf umfasst werden, aus sozialpolitischen Erwägungen von dieser aus und weist sie als Sonderbedarfe aus, für die zusätzliche Leistungen erbracht werden. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. Die Leistungen sind als Zuschuss zu erbringen. Eine Einflussnahme durch Leistungen Dritter soll den An...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prozessoptimierung für eine... / 7 Ausblick: Neue Möglichkeiten durch die Digitalisierung

Die Verbesserung von Planung und Forecasting ist eine kontinuierliche Aufgabe. Auch nach Abschluss des oben beschriebenen Projektes wurde die Planungsqualität weiter verbessert. Durch die Verfügbarkeit von "Big Data" und die fortschreitende Digitalisierung der Fluggastsitze, eröffnen sich neue Möglichkeiten im Bereich der Prognosegenauigkeit für das Ersatzteilgeschäft. Aufgru...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.6 Hausgrundstück, Eigentumswohnung von Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Menschen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 6)

Rz. 75 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 schützt Vermögen, dessen Einsatz zu Wohnzwecken von Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftigen Menschen erforderlich ist. Diese müssen nicht selbst Inhaber des Vermögens sein. Sie müssen auch nicht die zukünftigen Eigentümer des Hausgrundstückes werden. Die Vorschrift nennt 2 Fälle: die baldige Beschaffung oder den Erhalt eines Hausgrundstüc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Umfang des Schadensersatzanspruch

Rz. 21 Der Schadensersatzanspruch des Mieters beschränkt sich nicht auf den Schaden, der daraus entsteht, dass der Mieter die Mietsache nicht in ihrem vollen Wert genießen kann. Der Mieter hat vielmehr einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als wenn der Vermieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag in vollem Umfang nachgekommen wäre. Der Anspruch umfasst zunächs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.2 Kopfteilprinzip

Rz. 71 Wichtigster Maßstab für die Angemessenheit ist die Wohnfläche. Dafür wiederum kommt es auf den individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten und der mit ihm in derselben Wohnung lebenden Personen an. Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 2) werden oft identisch sein. Eine Haushaltsgemeinschaft kann aber auch mehrere Bedarfsgemeinschaften beinhalten ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.3 Aufwendungen für Heizung und Prüfung der Angemessenheit

Rz. 234 Leistungen für den Bedarf zu den Kosten für die Heizung sind sozusagen untrennbar mit den Leistungen für Unterkunftskosten verbunden; gegen eine Bewilligung kann im gerichtlichen Verfahren nicht getrennt vorgegangen werden (BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 8/06 R). Leistungen für Heizung orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen und der Angemessenheit diese...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.4 Altersvorsorgevermögen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 schützen Altersvorsorgevermögen vollständig. Eine Angemessenheitsprüfung findet seit 2023 nicht mehr statt. Bei Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 geht es um Versicherungsverträge zur Altersvorsorge einschließlich der Versicherungsverträge in der nach Bundesrecht ausdrücklich geförderten Altersvorsorge (sog. Riester-Verträge zur Altersvorsorge). Bei dieser ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.4 Aufwendungen nach einem nicht erforderlichen Umzug

Rz. 257 Abs. 1 Satz 6 tritt seit dem 1.8.2006 (bis 31.12.2022: Abs. 1 Satz 2) der Auffassung entgegen, ein Anspruch auf Erstattung angemessener Kosten für Unterkunft könne ausgeschöpft werden, indem eine günstige Wohnung verlassen und eine neue Wohnung mit höherem Mietzins bezogen wird, der sich nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 1 noch im angemessenen Bereich bewegt. Seit dem 1.8...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.8 Nicht zu berücksichtigendes Vermögen nach der Bürgergeld-V

Rz. 100 Regelungen über weiteres nicht zu berücksichtigendes Vermögen enthält § 7 der aufgrund der Ermächtigung in § 13 Abs. 1 erlassenen Bürgergeld–V. Über § 12 Abs. 1 Satz 2 hinaus stellt § 7 Bürgergeld-V allein Vermögensgegenstände von der Berücksichtigung frei, die zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind. Die Regelu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.3 Angemessenes Kfz

Rz. 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 belässt jedem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten der Bedarfsgemeinschaft ein angemessenes Kraftfahrzeug. Das ist bereits durch die Neufassung der Regelung seit dem 1.4.2011 im Gesetz klargestellt. Zu den Kraftfahrzeugen gehört auch das Motorrad. Es trifft auch auf erwachsene erwerbsfähige Schüler zu. Regelungszweck ist die Erhaltung der Möglichke...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der Berücksichtigung von Vermögen. Sie stellt klar, dass verwertbares Vermögen grundsätzlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist, bevor die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können. Maßgebend sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte, nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten (BSG...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.2 Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 sieht Leistungen für die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten vor. Spezielle Voraussetzungen für den Zugang zu dieser Leistung für Jugendliche unter 25 Jahren enthält Abs. 6. Zu den relevanten Sachverhalten des Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gehören: der erstmalige Bezug einer (eigenen) Wohnung durch einen erwerbsfähigen Leistungsber...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Eintragung des Erstehers als Eigentümer

Rz. 60 Zu ersuchen ist weiterhin um die Eintragung des Erstehers als Eigentümer (§§ 81, 90 ZVG). Im Hinblick auf § 9d GBV muss das Ersuchen das Datum des Zuschlagsbeschlusses angeben. Erwerben mehrere Beteiligte, so ist die Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses notwendig (§ 47 GBO). Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts muss beigefügt sein.[110] Der Eigentümer is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Derselbe Eigentümer

Rz. 4 Die Grundstücke müssen demselben Eigentümer gehören. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn die Grundstücke im Miteigentum oder Gesamthandseigentum derselben Person stehen; wenn die Anteile der Beteiligten oder die Art der Gemeinschaft verschieden sind, ist § 4 GBO jedoch nicht anwendbar.[5]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Erbbauberechtigten

1. Schuldverhältnis und seine Verdinglichung Rz. 176 Da es kein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten gibt,[728] sind sie darauf angewiesen, ihr Rechtsverhältnis untereinander vertraglich zu regeln. Weder aus dem Erbbaurechtsvertrag noch aus sonstigen Rechtsnormen lässt sich eine bspw. Verpflichtung des Grundstückseigentümers ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Eigentümer- und Grundstücksverzeichnis

Rz. 25 Die Einrichtung von Hilfsverzeichnissen ergab sich bereits im Zusammenhang mit den automationsunterstützten Verfahren und fand ihre nachträgliche, allgemeine gesetzliche Verankerung in § 12a GBO. Die Einbindung von SOLUM als Produktionssystem in SOLUM-STAR machte die Übernahme des vorhandenen Eigentümer- und Grundstücksverzeichnisses als Programmbestandteil erforderli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Beteiligte Eigentümer

Rz. 59 An der Einräumung von Sondereigentum sind alle Miteigentümer beteiligt.[229] Dies gilt auch dann, wenn einem Wohnungseigentümer an den gemeinschaftlichen Räumen ein Sondernutzungsrecht zusteht.[230] An der Inhaltsänderung von WE sind nur die davon berührten WEer beteiligt; der Mitwirkung auch der WEer, deren Miteigentumsanteil, Gemeinschafts- oder Sondereigentum keine ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gliederung mehrerer Eigentümer

Rz. 2 In der Spalte 1 ist die laufende Nummer der in Spalte 2 eingetragenen Eigentümer einzutragen. Es erhält also nicht jede Eintragung in der ersten Abteilung eine neue laufende Nummer. Steht das Grundstück im Eigentum mehrerer Berechtigter (§ 47 GBO), wurden die Eigentümer früher unter einer laufenden Nummer eingetragen. Innerhalb der laufenden Nummer erhielt jeder Eigentü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Eigentümer

Rz. 277 Da die Haftung in der Endkonsequenz auf eine mögliche Vollstreckung hinausläuft, kann nur der zivilrechtliche Eigentümer in Haftung genommen werden. Wirtschaftliches Eigentum i.S.d. § 39 Abs. 2 AO genügt nicht, da hierin nicht vollstreckt werden kann. Unerheblich ist, ob die Gegenstände einem Beteiligten allein oder mehreren Beteiligten zur gesamten Hand gehören, z.B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Eintragung des Zweiterwerbers C als Eigentümer

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Verknüpfung des BRIS mit Registern über Insolvenz und wirtschaftliche Eigentümer

Rz. 173 Das BRIS soll zukünftig mit den mitgliedstaatlichen Insolvenzregistern (insolvency registers interconnection – IRI) und den Registern wirtschaftlicher Eigentümer (beneficial ownership registers interconnection system – BORIS)) verknüpft werden. Dadurch soll eine vereinfachte Suche nach Informationen über in der EU ansässige Unternehmen ermöglicht werden. Den Unterneh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Wiederkaufsrecht für den früheren Eigentümer (§ 21 RSG)

Rz. 232 In Wesen und Wirkungen entspricht es dem Wiederkaufsrecht nach § 20 RSG. Nach Inhalt und Dauer gilt § 21 RSG. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Grundbucheintragung.[848]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Eintragung des Auflassungsempfängers B als Eigentümer

Rz. 130 Mit Übertragung des Anwartschaftsrechts hat B seine dingliche und grundbuchmäßige Rechtsstellung in vollem Umfang auf C übertragen. Ein Durchgangserwerb für B kann und darf nicht mehr eingetragen werden, während er bei Abtretung des schuldrechtlichen Anspruchs möglich ist (siehe Rdn 111). Weiß das GBA von der Übertragung nichts, so wird es die Eintragung des B aufgru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Baunachbarrecht / (3) Bauausführung auf Veranlassung durch den Eigentümer

Rz. 39 § 912 BGB setzt voraus, dass der Eigentümer des Baugrundstücks den Überbau vornimmt. Die Rechtsprechung stellt darauf ab, wer nach der Verkehrsanschauung als Geschäftsherr des Bauvorhabens anzusehen ist.[19]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Eintragung des Eigentümers

Rz. 4 Ist das Grundbuchamt in freier Würdigung der erhobenen Beweise und ggf. der glaubhaft gemachten Anmeldungen zur festen Überzeugung gelangt, dass eine bestimmte Person Eigentümer ist, so hat es diese als Eigentümer einzutragen (§ 123 Nr. 1 GBO). Rz. 5 Ist das Beweisergebnis nicht eindeutig, so hat das Grundbuchamt denjenigen als Eigentümer einzutragen, der dem Eigentum a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Baunachbarrecht / I. Der Nachbar als Eigentümer des berührten Grundstücks

Rz. 4 Das Eigentum nach § 903 S. 1 BGB ist als das umfassendste Herrschaftsrecht, das die Rechtsordnung zulässt, an einer Sache zu verstehen; es vereinigt also alle Befugnisse in sich.[3] Aus der vorstehenden Beschreibung des Eigentums als "Vollrecht" an einer Sache ist nicht zu schließen, dass dieses Recht grenzenlos ist. Insbesondere bei Grundstücken gibt es mannigfaltige ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Eintragung des Eigentümers

Rz. 5 Die Spalte 2 dient zur Eintragung des oder der Eigentümer (Buchst. b). Wie der Eigentümer zu bezeichnen ist, richtet sich nach § 15 GBV.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testament für Patchwork... / cc) Rechte des Eigentümers

Rz. 42 Dem Eigentümer stehen folgende Rechte gegenüber dem Nießbrauchnehmer zu:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / II. Steuerliche Haftung des Verpächters als Eigentümer von Gegenständen nach § 74 AO

Rz. 274 Nach § 74 AO haftet der Eigentümer eines Gegenstands, wenn er diesen einem Unternehmen überlässt, an dem er wesentlich beteiligt ist. Durch die Eigentümerhaftung nach § 74 AO sollen Ausfälle von Betriebssteuern vermieden werden, die dadurch entstehen, dass Unternehmen die von ihnen genutzten Gegenstände nicht in ihrem Betriebsvermögen führen, sondern von ihren Gesell...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Verfahren bei Widerspruch des Eigentümers

Rz. 40 Hat der Grundstückseigentümer bei der Behörde rechtzeitig Widerspruch gegen die Dienstbarkeit erhoben, ist dieser in der Bescheinigung vermerkt (§ 9 Abs. 4 S. 5 GBBerG). Unter Vorlage der Bescheinigung kann nun die Dienstbarkeit nicht in das Grundbuch eingetragen werden, damit würden die Rechte des Eigentümers übergangen. Andererseits ist davon auszugehen, dass die Di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBV § 16 [Eintragung eines neuen Eigentümers]

Gesetzestext Bei der Eintragung eines neuen Eigentümers sind die Vermerke in den Spalten 1 bis 4 der ersten Abteilung, die sich auf den bisher eingetragenen Eigentümer beziehen, rot zu unterstreichen. Rz. 1 Bei der Eintragung eines neuen Eigentümers sind sämtliche Eintragungen der Abt. I, die sich auf den früheren Eigentümer beziehen, zu röten. Da nach § 9 die Berechtigten e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 122 [Bekanntmachung des Eigentümers]

Gesetzestext Das Grundbuchblatt darf, wenn ein Aufgebotsverfahren (§§ 120, 121) nicht stattgefunden hat, erst angelegt werden, nachdem in der Gemeinde, in deren Bezirk das Grundstück liegt, das Bevorstehen der Anlegung und der Name des als Eigentümer Einzutragenden öffentlich bekanntgemacht und seit der Bekanntmachung ein Monat verstrichen ist; die Art der Bekanntmachung bes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 123 [Eintragung des Eigentümers]

Gesetzestext Als Eigentümer ist in das Grundbuch einzutragen: A. Grundsatz Rz. 1 Die Norm ist zentral für das Anlegungsverfahren als zwingend positiv zu beendendes V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / K. Eintragung eines Eigentümers oder Erbbauberechtigten

I. Entwicklung und Bedeutung des § 22 Abs. 2 GBO Rz. 161 Wegen der "Bedeutung der in Frage stehenden Rechte"[385] und weil das Eigentum "auch Verpflichtungen öffentlich-rechtlicher Natur, insbesondere in polizeilicher und steuerlicher Hinsicht auferlege",[386] sah es der historische Gesetzgeber als notwendig an, dass der als Eigentümer oder Erbbauberechtigter Einzutragende di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Baunachbarrecht / C. Rechte und Schranken des Eigentumsrechts – Anspruch des Eigentümers auf Duldung einer Baumaßnahme

Rz. 3 Sofern der Bauherr und die Nachbarn keine Vereinbarung darüber getroffen haben, ob der Bauherr oder einer der sonstigen Baubeteiligten das Nachbargrundstück zur Ausführung der Bauarbeiten benutzen darf, kommt es auf Ansprüche aus der Eigentümer- oder Besitzerstellung an. I. Der Nachbar als Eigentümer des berührten Grundstücks Rz. 4 Das Eigentum nach § 903 S. 1 BGB ist al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Baunachbarrecht / bb) Verbietungsrecht des Eigentümers gem. § 905 S. 1 BGB

Rz. 15 Aus den aufgezeichneten Grundsätzen ergibt sich, dass ein Grundstückseigentümer sein eigenes Areal oberirdisch und unterirdisch grundsätzlich uneingeschränkt benutzen darf, solange er sich allein innerhalb seiner Grenzen bewegt. Es ist in diesem Zusammenhang und bei der Abwägung maßgeblich darauf abzustellen, ob der Eigentümer den Erdkörper einschließlich des Untergru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Tilgungsproblematik bei Zahlung durch Eigentümer oder Schuldner

Rz. 53 Zahlungen seitens des persönlichen Schuldners, des Grundstückseigentümers oder eines Dritten an den Grundschuldgläubiger lassen sich in ihrer jeweiligen Zielrichtung und ihrer jeweiligen Folge allgemein wie folgt darstellen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Baunachbarrecht / 2. Befugnisse des Eigentümers

Rz. 6 Nach dem Gesetzestext kann der Rechtsinhaber mit seinem Eigentum nach Belieben verfahren, also auf seine Sache in beliebiger Weise einwirken (sowohl tatsächlich wie auch rechtlich).[4] Die Reichweite dieser Freiheit unterliegt der Disposition des Gesetzgebers, der sie im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG definieren kann. Weiter kann der Eigentümer über die positive Bef...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Auskunftsrecht des Eigentümers (Abs. 2 und 3)

Rz. 3 Ein Auskunftsrecht steht nur dem Grundstückseigentümer oder Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts zu. Nach Abs. 3 ist § 12 Abs. 4 GBO folgend eine Grundbucheinsicht nicht mitzuteilen, wenn die Bekanntgabe den Erfolg strafrechtlicher Ermittlungen gefährden würde. Die Regelung ist § 83 Abs. 2 S. 3–5 GBV nachgebildet.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Arten des Eigentums

Rz. 2 Das BGB kennt Alleineigentum, Miteigentum nach Bruchteilen und Gesamthandseigentum. Objekte des Eigentums sind das Grundstück im Rechtssinne, Wohnungs- und Teileigentum nach WEG, grundstücksgleiche Rechte. Im Beitrittsgebiet gibt es das aus dem Recht der DDR fortgeführte selbstständige Gebäudeeigentum, in einzelnen Bundesländern ferner altrechtliches Stockwerkseigentum...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Anmeldung des Eigentums

Rz. 7 Das Aufgebot dient der Feststellung des Eigentums ergänzend zur Amtsermittlung des Grundbuchamts nach § 118 GBO. Steht das Eigentum zur Überzeugung des Grundbuchamtes fest, muss das Aufgebotsverfahren nicht durchgeführt werden. Umgekehrt sind die Anmeldung und Glaubhaftmachung des Eigentums nach § 120 Nr. 4 GBO nicht bindend, sie bilden nur eine weitere Grundlage für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Prozessuales / 6. Muster: Klage eines einzelnen Eigentümers auf Erfüllung, Vorschuss oder Kostenerstattung wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums

Rz. 36 Muster 9.4: Klage eines einzelnen Eigentümers auf Erfüllung, Vorschuss oder Kostenerstattung wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums Muster 9.4: Klage eines einzelnen Eigentümers auf Erfüllung, Vorschuss oder Kostenerstattung wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums An das Landgericht _________________________ Klage des Herrn/Frau _________________________ – Kläger(in)– ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Wesen und Inhalt des Eigentums

Rz. 1 Das Eigentum ist das umfassende dingliche Recht an einer Sache, es ist im Sachenrecht als solches nicht ausdrücklich definiert. Die rechtlichen Befugnisse des Eigentümers ergeben sich wesentlich aus §§ 903 BGB mit der verfassungsrechtlichen Institutsgarantie des Art. 14 GG.[1] Eintragungsfähig und -bedürftig sind (§ 9 GBV) die Person des oder der Eigentümer, die am öff...mehr