Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Relevante Versicherungsarte... / 1.2 Pflichten des Wohnungseigentumsverwalters

Das Wohnungseigentumsgesetz regelt für das Gemeinschaftseigentum abzuschließende Versicherungen in § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG: § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG (2) Zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung gehören insbesondere (...) Nach § 19...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Verfassungsgemäßheit

Rz. 8 Die überwiegende Anzahl der bislang zu dieser Frage veröffentlichten Entscheidungen hält die §§ 556d ff. für mit dem GG vereinbar (vgl. LG Berlin, Urteil v. 20.6.2018, 64 S 199/17, GE 2018, 1396; LG Berlin, Urteil v. 13.8.2018, 66 S 18/18, GE 2018, 121; LG Berlin, Urteil v. 25.4.2018, 65 S 238/17, WuM 2018, 418; LG Berlin, Urteil v. 29.3.2017, 65 S 424/16, NJW 2017, 19...mehr

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Relevante Versicherungsarte... / 3.2 Betriebshaftpflicht

Ein Unternehmen haftet für Schäden, die dieses selbst zu verantworten hat, unbegrenzt. Eine Limitierung der Haftung ist nicht möglich. Im Unterschied zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die reine Vermögensschäden Dritter abdeckt, versichert die Betriebshaftpflicht Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie deren finanzielle Folgeschäden, die der Versicherungsnehmer...mehr

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Relevante Versicherungsarte... / 2 Objektversicherungen

Versicherungen, die Versicherungsschutz für Objekte gewähren, werden den Sachversicherungen zugeordnet. Die größte Bedeutung für die Immobilienwirtschaft haben die Wohngebäudeversicherung und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Eine Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz hat gerade diesen beiden Sachversicherungen große Aufmerksamkeit zu widmen, da diese na...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / X. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken, § 29 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 307 Diese Rechtsschutzversicherungsart, die separat oder in Verbindung mit anderen Formen des Versicherungsschutzes (§§ 21 ff. ARB) vereinbart werden kann, wendet sich nach ihrem Wortlaut ausschließlich an den Versicherungsnehmer. Mitversicherte Personen sind in § 29 ARB nicht genannt. Trotzdem gibt es sie. Das ist etwa der Fall, wenn § 29 ARB zusätzlich zu §§ 25 bis 27 ...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / II. Veränderungen bei der Eigentümer-GbR

Rz. 44 Ist eine eGbR in einem Grundbuch als Eigentümerin gebucht und ergeben sich danach Veränderungen, z.B. durch einen Wechsel der Gesellschafter, so wird das Grundbuch künftig dadurch oftmals nicht unrichtig. Hinweis Die eingetragene GbR bleibt i.d.R. trotz der Änderung in ihrem Gesellschafterbestand weiterhin die Eigentümerin, die mit ihrem Namen, dem Sitz und der Registe...mehr

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / A. Verkauf durch Erben nach Versterben eines Eigentümers

Rz. 1 Stellt sich bei der Vorbereitung des Grundstückskaufvertrags heraus, dass die Verkäufer noch nicht im Grundbuch des Kaufgegenstandes als rechtliche Eigentümer eingetragen sind, sondern noch der verstorbene Erblasser, sollte der Notar auf die Voreintragung der Verkäufer hinwirken. Rz. 2 Geschieht das nicht, könnte der Käufer trotz Bezahlung des Kaufpreises und trotz sein...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 2. Eigentum des Versicherungsnehmers

Rz. 110 Gemäß § 2 Nr. 2 AERB 87 (A §§ 3 Nr. 2 AERB 2008, 2010) ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz, dass der Versicherungsnehmer Eigentümer der betreffenden Sache ist, die Sache unter Eigentumsvorbehalt erworben hat oder sie ihm sicherungshalber übereignet wurde. Den im Eigentum des Versicherungsnehmers stehenden Sachen werden gem. § 2 Nr. 3 AERB 87 (A §§ 3 Nr. 3 A...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Eigentum des Versicherungsnehmers

Rz. 126 Damit eine bewegliche Sache in der Feuerversicherung unter Versicherungsschutz fällt, muss sie grundsätzlich im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen. Gemäß § 2 Nr. 3 AFB 87/A § 3 Nr. 3 AFB 2010 wird der Kreis der unter Versicherungsschutz fallenden beweglichen Sachen um diejenigen erweitert, die unter Eigentumsvorbehalt erworben oder zu Sicherungszwecken übereigne...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / B. Muster: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung

Rz. 53 Bei dem nachstehenden Muster habe ich mich teilweise an einem Muster orientiert, das noch zum alten WEG-Recht erschien.[41] Rz. 54 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.2: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung I. Teilungserklärung § 1 Begriffe Das Grundstück ist das im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs ______________________...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / I. Muster: Teilungserklärung (Doppelhaus, § 3 WEG)

Rz. 67 Kann das Grundstück nicht real geteilt werden, bietet sich die Bildung von Wohnungseigentumsrechten an. An jeder Wohnung kann Sondereigentum begründet werden. Die Gemeinschaftsordnung kann so gestaltet werden, dass sie einer realen Teilung der Einheiten nah kommt. Die Aufteilungserklärung nach § 3 WEG bei der Gemeinschaftsordnung kann folgende Formulierung haben: Muster...mehr

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§ 2 Der transparente Grunds... / B. Muster: Transparenter Grundstückskaufvertrag

Rz. 2 In dem nachfolgenden Muster eines transparenten Grundstückskaufvertrages liegt der Fokus auf Klarheit und Verständlichkeit der Formulierungen. Die den Vertrag abschließenden Beteiligten sollen ihre Vereinbarung verstehen und nachvollziehen können: Auch der sachkundige Notarmitarbeiter sollte den Inhalt der Vereinbarung gut verstehen. Jeder der vertragsschließenden Bete...mehr

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zfs 11/2024, Grob fahrlässi... / 2 Aus den Gründen:

Der Kl. steht aus abgetretenem Recht gegen die Bekl. ein Anspruch auf bedingungsgemäße Regulierung aus § 1 VVG i.V.m. dem zwischen der Bekl. und Herrn C bestehenden Versicherungsvertrag dem Grunde nach zu. Entgegen der Ansicht der Bekl. ist der Antrag auf Feststellung, dass die Bekl. zur bedingungsgemäßen Regulierung verpflichtet ist, zulässig. Ob der Kl. eine – teilweise – B...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / E. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum (Direktzahlung)

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.4: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum, Direktzahlung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen in _________________________:mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 4. Geistiges Eigentum, Abs. 2 d bzw. Nr. 3.2.6 ARB 2012

Rz. 204 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum (§ 3 Abs. 2 d ARB) ist vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Dieser Risikoausschluss bereitet in der Praxis keine Probleme. Zu bemerken ist lediglich, dass Streitigkeiten wegen Arb...mehr

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / C. Verkauf durch Vorerben

Rz. 33 Schwierig kann es sein, wenn ein Vorerbe die Immobilie verkaufen will. Die Vor- und Nacherbschaft bezieht sich auf das Vermögen des Erblassers (samt Verbindlichkeiten), das zum Zeitpunkt des Erbfalls besteht und in der Regel im Ganzen auf den Vorerben übergeht, § 1922 BGB. Rz. 34 Die übergegangene Erbschaft wird zu einem Vermögen des Vorerben, und zwar zu einem gesonder...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / V. Verwalterbestellung durch Versammlungsbeschluss

Rz. 6 § 26 Abs. 1 WEG regelt, dass über die Bestellung und Abberufung des Verwalters die Wohnungseigentümer beschließen.[7] Auch nach neuem Recht ist hierzu die Abgabe einer einfachen Mehrheit der Stimmen erforderlich. Die Regelungsgrundlage ist nicht mehr in § 26 Abs. 1 WEG a.F. zu finden, sie folgt nun allgemein aus dem Wortlaut des § 25 Abs. 1 WEG. Bestimmt die Gemeinschaf...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / H. Gebäudeenergiegesetz

Rz. 125 Seit dem 1.11.2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) und ersetzt das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (alle außer Kraft). Für neue Bauten, die beheizt und/oder gekühlt werden und damit in der Regel unter das GEG fallen, sind bei der Planung und Errichtung die Vorgaben nach § 10 GEG für Niedrigsten...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / H. Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Rz. 63 Steht die Beurkundung einer Teilungserklärung eines Grundstücks in Wohnungs- und/oder Teileigentum an, hat die Gestaltung, wie das Sonder- vom Gemeinschaftseigentum abgrenzt wird, Bedeutung sowohl im Hinblick auf die Kostentragung als auch für die Ausübungsbefugnisse der betroffenen und künftigen Eigentümer. Um Sondereigentum an Wohn- oder sonstigen Räumen einzuräumen,...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / XVII. Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 34 Ganz gleich, ob die Aufteilung nach § 3 WEG oder nach § 8 WEG vorgenommen wird; mit der Anlegung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher entsteht die WEG nun bereits (§ 9 Abs. 1 S. 2 WEG), sodass die Vorschriften des WEG dann anwendbar sind. Damit ist eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die nur aus einem einzigen Eigentümer besteht, ermöglicht. Rz. 35 Sobald ei...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Fremdversicherung

Rz. 186 Der Versicherungsnehmer haftet für Kenntnis und Verhalten des wahren wirtschaftlich Versicherten (Fremdversicherung) über § 47 VVG genauso wie für sein eigenes. Ein grob fahrlässiges Fehlverhalten des Eigentümers als Versichertem muss sich der Versicherungsnehmer deshalb unabhängig von der Repräsentanteneigenschaft zurechnen lassen.[257] Rz. 187 In der Kaskoversicheru...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / XVIII. Vorschriften für Baumaßnahmen

Rz. 37 Angemessene bauliche Maßnahmen kann nach § 20 Abs. 2 WEG nun jeder Wohnungseigentümer verlangen. Dies gilt im Wesentlichen, soweit die baulichen Maßnahmen der Förderung der Elektromobilität dienen.[35] Die nötigen Maßnahmen, die es ermöglichen oder erleichtern, die Batterie eines Fahrzeugs, eines elektrischen Zweirades oder eines E-Mobils für Gehbehinderte aufzuladen, ...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / IX. Stellplätze, Abgeschlossenheitsbescheinigung

Rz. 21 Stellplätze aller Art, also nicht mehr nur Garagenstellplätze, werden als Räume i.S.v. § 3 Abs. 1 S. 1 WEG behandelt. Damit besteht nun die Möglichkeit, auch an ebenerdigen Kfz-Stellplätzen im Freien das Sondereigentum zu begründen, obwohl der "Stellplatzraum" auf einem Teil des Grundstücks außerhalb des Gebäudes liegen kann. Für ebenerdige Stellplätze im Freien kann ei...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VII. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, § 26 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 288 In § 26 ARB wird für Nichtselbstständige und Nichtberufstätige ein umfassender Rechtsschutz angeboten, der sich aus den Formen des Versicherungsschutzes gem. § 21 ARB (Verkehrs-Rechtsschutz) und § 25 ARB (Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige) zusammensetzt und billiger ist als die beiden separat vereinbarten Versicherungsformen. Rz. 289 Die Eigensch...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / VIII. Frühere Verwalterbestellung bereits in der Aufteilungsurkunde?

Rz. 12 Das Bedürfnis, den Verwalter in derselben notariellen Urkunde zu bestellen, die die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung enthält,[15] ist mit der ermöglichten Ein-Personen-WEG nicht obsolet. Das Bedürfnis ist nur geringer als früher, weil unmittelbar nach Anlegung aller Wohnungsgrundbücher die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Beschlüsse fassen kann. Diese nich...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / F. Muster: Kaufvertrag bei Kauf vom Insolvenzverwalter

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Grundstückskauf vom Insolvenzverwalter UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt zu _________________________, am _________________________ Vor mir, dem unterzeichneten Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen:mehr

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§ 5 Nachtragsliquidation we... / B. Muster: Antrag auf Bestellung eines Nachtragsliquidators

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Antrag auf Bestellung eines Nachtragsliquidators An das Amtsgericht – Registergericht – Nachdem die Löschung der _________________________ GmbH, Sitz: _________________________ (HRB _________________________) am _________________________ in das Handelsregister eingetragen worden ist, hat sich nun herausgestell...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung

Rz. 90 Die dem Versicherungsnehmer auferlegten Obliegenheiten haben nach Abschnitt F.1 AKB auch die mitversicherten Personen zu erfüllen, die in A.1.2 AKB abschließend aufgezählt sind. Im Bereich der Schwarzfahrtklausel (vgl. Rdn 82 ff.), der Führerscheinklausel (vgl. Rdn 84 ff.) und der Fahruntüchtigkeitsklausel (vgl. Rdn 87 ff.) ist der Versicherer gegenüber dem Versicheru...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / X. Sondernutzungsrechte

Rz. 24 Möglich ist weiterhin auch Sondernutzungsrechte zu begründen. Der Aufteilende kann die neuen Möglichkeiten des Sondereigentums nutzen oder sie nicht wahrnehmen. Die Vereinbarung von Sondereigentumsrechten dürfte in vielen Fällen vorzugswürdig sein, weil das Eigentum später flexibler übertragen werden kann. Sie kann sich aber auch als nachteilig erweisen, wenn Personen ...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / D. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.3: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt heute, _________________________, den _________________________ in den notariellen Amtsräumen in _________________________. Zu dem vor mir, Notar _________________________, anberaumten Termin, der um ____...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 2. Grundstückserwerb allein durch einen Ehegatten

Rz. 88 Will ein verheirateter Ehegatte allein ohne den anderen Ehegatten eine Immobilie kaufen, kann dies unter Umständen ausgeschlossen sein. Lebt der Kaufwillige im Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft, ist es zwingend, dass die Immobilie auf beide Ehegatten übereignet und aufgelassen wird. Erfolgt dennoch eine Grundbucheintragung allein auf einen Ehegatten, so ist d...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 5. Zustimmung nach § 1365 BGB auch bei Grundpfandrechten

Rz. 94 Auch bei Grundpfandrechten kann das Erfordernis der Zustimmung nach § 1365 BGB greifen. Banken stellen regelmäßig die Formulare zur Bestellung einer Grundschuld. Das Formular sieht dann vor, dass der Ehegatte, der mit dem Eigentümer und Grundpfandrechtsbesteller im gesetzlichen Stand der Zugewinngemeinschaft lebt, seine Zustimmung zu erteilen hat, wenn die Immobilie d...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / VI. Werdender Wohnungseigentümer

Rz. 9 Sobald jemand einen Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum, der durch eine Vormerkung im Grundbuch gesichert ist, gegen den teilenden Eigentümer hat und dem der Besitz der zum Sondereigentum gehörenden Räume übergeben wurde, gilt dieser Berechtigte gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als ein werdender Wohnungseigentümer (§ 8 Abs. 3 WEG). Der Berecht...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Anwendungsbereich für Geldwäschepflichten

Rz. 24 Bestimmte notarielle Verfahren und Geschäfte des Notars fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) mit der Folge, dass die Stellung des Notars als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG greift. Dies ist besonders beim Immobilienkaufvertrag bedeutsam und der Fall. Rz. 25 Für den Anwalt...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 2. Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall

Rz. 177 Die in der Wohngebäudeversicherung nach dem Eintritt des Versicherungsfalles zu beachtenden Obliegenheiten sind in B § 8 Nr. 2 VGB 2010 (§ 20 VGB 88) zusammengefasst. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Pflichten:mehr

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§ 13 Spekulationssteuer

Rz. 1 Über die rechtlichen Folgen des beurkundeten Kaufvertrags hat der Notar die Vertragsbeteiligten zu belehren – § 17 BeurkG. Zur Belehrung gehört jedoch nicht, über die steuerrechtlichen und die wirtschaftlichen Folgen zu beraten.[1] Insbesondere trifft den Notar auch keine Amtspflicht, den Verkäufer einer Immobilie vor etwaigen Steuerpflichten, insbesondere solcher nach...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / II. Gütertrennung

Rz. 98 Durch die Gütertrennung sind die Vermögen der Ehegatten eigentumsrechtlich und haftungsrechtlich völlig voneinander getrennt. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbst. Bei Beendigung der Ehe wird keinerlei Zugewinn ausgeglichen. Bei der Gütertrennung darf ein Ehegatte eine Immobilie zu Alleineigentum erwerben, ohne Zustimmung des anderen Ehegatten. Auch die Veräuß...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VIII. Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz, § 27 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 296 Der Inhaber eines im Versicherungsschein zu bezeichnenden land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes kann für diesen Betrieb, seinen privaten Bereich, für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten und für den Verkehrsbereich Versicherungsschutz gem. § 27 Abs. 1 ARB vereinbaren. Es handelt sich um den einzigen für eine bestimmte Berufsgruppe konzipierten Rechtssch...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / G. Muster: Bauträgerkaufvertrag einer Eigentumswohnung

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.1: Bauträgervertrag einer Eigentumswohnung UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt in _________________________ Am _________________________ erschienen vor mir, Notar _________________________, Amtssitz _________________________, in den notariellen Amtsräumen:mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Privat-Rechtsschutz für Selbstständige, § 23 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 264 Der im Rahmen der früheren ARB übliche Begriff des Familien-Rechtsschutzes (§§ 25, 26 ARB 75; § 26 ARB 88) wird im Rahmen der ARB 94 zutreffend nicht mehr verwendet; er erinnerte nämlich an das Familienrecht und gerade dieses ist nahezu vollständig vom Rechtsschutz ausgeschlossen (§ 4 Abs. 1 i ARB 75; § 3 Abs. 2 g ARB). Bei den Versicherungsnehmern konnten Missverstä...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Gegenstand der Versicherung/Versicherbares Interesse

Rz. 26 Nach Ziff. 1.1 DTV-Güter 2000/2011 muss jeder Versicherung ein versicherbares Interesse zugrunde liegen. Das ist auch für das VVG unbestritten.[26] Gegenstand auch der Güterversicherung ist nicht die Sache selbst, sondern das Interesse daran,[27] also die vermögensrechtliche Beziehung, die jemand zu den betreffenden Gütern hat. Im Schadenfall wird diese Beziehung nach...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IX. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige, § 28 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 301 Mit diesem Rechtsschutz werden für den Selbstständigen die Versicherungsarten der § 21 ARB (Verkehrs-Rechtsschutz), § 23 ARB (Privat-Rechtsschutz für Selbstständige) und § 24 ARB (Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine) zu einem umfassenden Versicherungsschutz zusammengefasst, so wie dies im Rahmen des § 26 ARB für Nichtselbststän...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 4. Mitversicherte Personen

Rz. 205 Mitversicherte Personen sind nach A.1.2 AKB der Halter, der Eigentümer, der Fahrer, in bestimmten Situationen der Beifahrer, der Omnibusschaffner und der Arbeitgeber oder öffentliche Dienstherr. Mitversicherte Personen können ihre Versicherungsansprüche selbstständig geltend machen. Dies ergab sich bis zum 17.4.2024 aus § 2 Abs. 3 KfzPlfVV. Diese Regelung ist weggefa...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / a) Vier Fallgruppen des Abs. 1 d bzw. Nr. 3.2.2 ARB 2012

Rz. 183 § 3 Abs. 1 d aa ARB bzw. Nr. 3.2.2 Alt. 1 ARB 2012 schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vom Versicherungsschutz aus, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks stehen. Nach dieser Bestimmung, die für Veräußerer und Erwerber gilt, besteht kein Versicherungsschutz, wenn ein angebliches Baug...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / IV. Schutz des Verkehrsopfers außerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung

Rz. 235 Nach § 12 Abs. 1 S. 1 PflVG kann derjenige, der durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers einen Personen- oder Sachschaden erlitten hat, die Ersatzansprüche, die ihm gegen den Halter, Eigentümer oder Fahrer des Fahrzeuges zustehen, auch gegen den "Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen" geltend machen, wennmehr

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§ 15 Grunderwerbsteuer / D. Besteuerungstatbestände, Anzeige- und Mitteilungspflichten des Notars

Rz. 5 Der Grunderwerbsteuer unterliegen Vorgänge, die drei Voraussetzungen erfüllen müssen: Rz. 6 Der Grunderwerbsteuer unterliegen insbesondere Kaufverträge, aber auch andere Recht...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Gebäude

Rz. 115 Die Versicherungsbedingungen enthalten keine Definition des Begriffs "Gebäude"; ein spezifisch versicherungsrechtlicher Sinn dieses Ausdrucks ist auch sonst nicht ersichtlich. Demgemäß muss der Ausdruck vom Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers her ausgelegt werden. Ausgangspunkt dieses Verständnisses ist der Alltagssprachgebrauch. Nach überwiegen...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / I. Mietervorkaufsrecht – allgemein

Rz. 97 Will ein Eigentümer seine vermietete Eigentumswohnung verkaufen, so ist bei der Vorbereitung des notariellen Kaufvertrags zu überprüfen, ob dem Mieter das gesetzliche Vorkaufsrecht nach § 577 BGB zusteht. Bestand der Mietvertrag bereits vor der Aufteilung des Grundstücks in Wohnungseigentum, steht dem Mieter sein gesetzliches Mietervorkaufsrecht zu. War jedoch das Gru...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / a) Zum Begriff

Rz. 40 Die FBUB 2010 bringen an mehreren Stellen zum Ausdruck, dass als Objekt des Risikos der Betrieb zu identifizieren ist. Rz. 41 Die FBUB 2010 teilen jedoch das Schicksal ihrer Vorversionen, dass sie eine Legaldefinition des Begriffs Betrieb nicht vorsehen.[25] Insofern stellt sich im Rahmen der Auslegung zunächst die Frage, wie der Begriff Betrieb vom durchschnittlichen ...mehr

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§ 6 Notarielle Eigenurkunde... / II. Übliche Einsatzmöglichkeiten

Rz. 16 Die Eigenurkunde (im Grundbuchrecht ist eine Bevollmächtigung in der notariellen Urkunde auf den Notar vorausgesetzt) kommt in folgenden Fällen zur Anwendung:mehr