Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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FF 02/2022, Was ist und bed... / 1. Die elterliche Verantwortung

Die wichtigste Rechtswirkung dieser Art ist die Verantwortung der Eltern für ihre noch nicht selbstständigen Kinder. Das ist das stärkste familienrechtliche Band. Wenn die Elternschaft rechtlich feststeht, ist automatisch auch die elterliche Verantwortung mit Pflichten und Rechten gegeben. Das gilt nach heutigem Recht auch bei nichtehelichen Kindern[32] unabhängig davon, wie...mehr

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ZErb 02/2022, Einrichtung e... / 1 Gründe

I. Die vor Jahren verstorbene Erblasserin ist in Erbengemeinschaft mit den beiden Beteiligten und zwei weiteren Miterben als Eigentümerin des Grundstücks … in Dormagen eingetragen, wo sie zur Zeit ihres Todes gelebt hatte. Sie ist nach dem gemeinschaftlichen Erbschein des Amtsgerichts Neuss vom 28.6.2001 beerbt worden von ihren acht (sechs davon sind nachverstorben) Geschwiste...mehr

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Verdachtskündigung: Vorauss... / 1.3 Dringender Tatverdacht

Der Verdacht einer Straftat oder Pflichtverletzung seitens des Arbeitnehmers muss bei einer Verdachtskündigung dringend sein. Bei kritischer Prüfung durch einen verständigen und gerecht abwägenden Arbeitgeber muss sich ergeben, dass eine auf Beweisanzeichen (Indizien) gestützte große Wahrscheinlichkeit für die Tat gerade dieses Arbeitnehmers besteht.[1] Hierbei ist einerseit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zufluss

Rn. 490 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Einnahmen sind innerhalb des Kj zugegangen, in dem sie zugeflossen sind (§ 11 Abs 1 S 1 EStG). Hierbei bezeichnet Zufluss die Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht (vgl BFH BStBl II 1986, 342). Das gilt auch für Zahlungen an bzw über Dritte (BFH BStBl III 1964, 329; FG BW EFG 2013, 435), auch auf ein (verdecktes) ausländisches Treu...mehr

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ZErb 02/2022, Zur Prüfung d... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1. erstrebt die Löschung des Nacherbenvermerks, der in Abteilung II Nr. 5 des Grundbuchs von … zugunsten der Beteiligten zu 2. und zu 3. eingetragen ist. Dem Löschungsantrag liegt der folgende Sachverhalt zugrunde: Die Beteiligten zu 2. und zu 3. sind Nacherben nach dem Tod ihres Vaters … Dessen zwischenzeitlich ebenfalls verstorbene Ehefrau … (nachfolgend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.8 Pauschalierung bei Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge (Abs. 2 S. 1 Nr. 6)

Rz. 36a Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 S. 1 EStG kann der Arbeitgeber die LSt pauschalieren, wenn er dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt die Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge oder Hybridelektrofahrzeuge i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Halbs. 2 EStG übereignet (Rz. 36b). Pauschaliert werden können nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 S. 1 EStG auch Zuschüsse des Arbeitgebers...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 3.2 Auswahl geeigneter Vergleichsunternehmen

Berücksichtigt man, dass für die Unternehmen der Vergleichsgruppe sowohl die Unternehmenswerte als auch die Bezugsgrößen bekannt sein müssen, ergeben sich primär zwei mögliche Informationsquellen. Zum einen werden vergleichbare börsennotierte Unternehmen herangezogen, für die der Unternehmenswert als Summe der Marktkapitalisierung und der Nettofinanzverbindlichkeiten berechn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.9 Pauschalierung bei Übereignung betrieblicher Fahrräder (Abs. 2 S. 1 Nr. 7)

Rz. 36i Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG kann der Arbeitgeber die LSt pauschalieren, wenn er dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ein betriebliches Fahrrad, das kein Kfz i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG ist, übereignet. Zweck des Pauschalierung ist es, die Nutzung von Fahrrädern zu fördern und das hierauf gerichtete umweltfreundliche Engagement der Arbeitnehmer ...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 3.3 Festlegung der "richtigen" Bezugsgröße

Neben der Festlegung des Multiplikators liegt eine weitere Herausforderung in der Bestimmung der geeigneten Bezugsgröße. Da es – vergleichbar zur DCF-Methode – um die Wertermittlung auf Basis der (zukünftigen) Ertragskraft des Unternehmens geht, sollte bei Verwendung des Umsatzmultiplikators die Umsatzrendite bei Vergleichsgruppe und Bewertungsobjekt identisch sein. Alternat...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.1 Persönlicher Regelungsbereich

Rz. 66 Hinsichtlich des persönlichen Regelungsbereichs setzt § 50d Abs. 3 EStG eine ausl. Gesellschaft voraus. Die Vorschrift erfasst also insofern eine Konzernstruktur, als auf eine ausl. Gesellschaft und die an ihr beteiligten Gesellschafter abgestellt wird. Bei der Entlastung von KapESt ist der inländische Vergütungsschuldner Kapitalgesellschaft und die ausl. Gesellschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.4.2 Zur Vereinbarkeit des Treaty Overrides mit höherrangigem Recht

Rz. 246 Da nach den Ausführungen in Rz. 6ff. weder das nationale Recht noch das EU-Recht ein allgemeines Verbot der Doppelbesteuerung enthält, ist eine Vorschrift, die zu einem Treaty Override führt, grundsätzlich wirksam. Sie verstößt allein aus dem Grund, dass sie ein Treaty Override enthält, weder gegen höherrangiges nationales Recht noch gegen EU-Recht. Der gegenteiligen...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / IV. Eigentumsverhältnisse

Rz. 109 Die Frage nach dem Eigentum an den dem Betriebsrat übergebenen sächlichen Mitteln, also ob der Arbeitgeber Eigentümer bleibt oder der Betriebsrat neuer Eigentümer wird, ist eine weitgehend akademische ­Frage. Fest steht, dass der Arbeitgeber an den zur Verfügung gestellten Sachen Eigentümer bleibt, die nicht verbraucht werden können oder nicht verbraucht werden.[195]...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / II. Rechtsstellung der Arbeitnehmer/Arbeitgeber

Rz. 6 Das Eigentum an den Arbeitsmitteln verbleibt regelmäßig beim Arbeitgeber. Rz. 7 Fraglich ist, ob die Arbeitsmittel dem Arbeitnehmer als Besitzdiener zur Verfügung gestellt werden oder ob ein echtes Besitzverhältnis zum Arbeitgeber vorliegt. Rz. 8 Werden Arbeitsmittel wie Handys, Laptops oder Dienstwagen ausschließlich zur dienstlichen Nutzung überlassen, ist der Arbeitne...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / III. Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

Rz. 13 Der Arbeitgeber kann jederzeit vom Arbeitnehmer die Herausgabe der in seinem Eigentum stehenden und ausschließlich zur dienstlichen Nutzung überlassenen Arbeitsmittel verlangen.[22] Der Arbeitnehmer ist daher verpflichtet, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitsmittel, die ihm der Arbeitgeber zur Verfügung gestellt hat, an diesen herauszugeben. Anspruchsgrund...mehr

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§ 13 Steuerrecht / 5. Betriebliche Geräte

Rz. 8 Bei den Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten muss es sich um betriebliche Geräte handeln. Dies bedeutet, dass die Geräte vom Arbeitgeber für den Betrieb angeschafft worden und dem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses überlassen worden sind. Dazu zählen auch gemietete und geleaste Geräte. Erforderlich ist, dass der Arbeitgeber wirtschaftlicher Eig...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / VIII. Prozessuale Durchsetzung der Herausgabeansprüche

Rz. 47 Erfüllt der Arbeitnehmer seine Herausgabepflichten nicht, kann der Arbeitgeber auf Herausgabe klagen. Der Arbeitgeber muss die von ihm herausverlangten Gegenstände im Einzelnen genau bezeichnen und die Übergabe an den Arbeitnehmer darlegen und beweisen. Der Herausgabeanspruch soll bei entsprechender Eilbedürftigkeit im Wege der Einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgeri...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / 1. Überlassung ausschließlich zu dienstlicher Nutzung

Rz. 8 Ohne eine weitere Regelung stehen die Kommunikationseinrichtungen im Zweifel ausschließlich zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung. Denn es handelt sich um ein im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag überlassenes Gerät, das der Ausübung der vertragsgemäßen Dienste zu dienen bestimmt ist. Rz. 9 Dieser Grundsatz hat in erster Linie Konsequenzen für die Beweislast. Aufgrund...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / A. Allgemeines

Rz. 1 Kommunikationselemente (wie Smartphones, iPad u.ä.) werden dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrages als Eigentum des Arbeitgebers zur Nutzung überlassen. Eine Ausnahme hierzu kann das (Festnetz-)Telefon darstellen, wenn nämlich der Arbeitnehmer, z.B. im Home-Office, sein eigenes Telefon nutzt und ihm die Kosten für den privaten Telefonanschluss ersetzt werden. I...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / V. Vertragsänderung befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice)

Rz. 231 Muster 6.5: Vertragsänderung befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice) Muster 6.5: Vertragsänderung befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice) [Rubrum wie Muster 6.1.] Der Anstellungsvertrag vom _________________________ wird ergänzt und geändert wie folgt: I. Ergänzung des Anstellungsvertrages vom _________________________ § 3a Befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice) Di...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / 2. Berechtigte Interessen des Arbeitgebers

Rz. 41 Der Arbeitgeber kann ein erhebliches betriebliches Interesse haben, bei der dienstlichen Nutzung von Dienstfahrzeugen den Standort und die Bewegung des Fahrzeuges kontrollieren zu können. Entscheidend ist, ob die konkrete Datenerhebung mittels GPS für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses "erforderlich" im Sinne des § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG ist. Hierbei findet eine s...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / XII. Vereinbarte Privatnutzung

Rz. 59 Der Arbeitgeber kann frei darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang er die Privatnutzung von Telekommunikationsanlagen am Arbeitsplatz gestattet.[94] Ob ausschließlich eine dienstliche Nutzung der Arbeitsmittel oder auch deren private Nutzung gestattet ist, hängt von den zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffenen Vereinbarungen ab. Die Vereinbarung einer aus...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / 2. Berechtigte Interessen des Arbeitgebers

Rz. 24 Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer muss durch beachtenswerte Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein. So kann ein besonderes Sicherheitsinteresse oder die Eigenart des Betriebes elektronische oder biometrische Zugangskontrollen erfordern. Dabei ist zu überlegen, dass der Arbeitgeber zwar das Hausrecht an den betrieblichen Einrichtungen h...mehr

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§ 7 Homeoffice / I. Begründung von Homeoffice-Arbeitsverhältnissen

Rz. 41 Soll die Begründung eines Homeoffice-Arbeitsverhältnisses im Wege der Neueinstellung erfolgen, ist dies individualarbeitsrechtlich vergleichsweise unproblematisch.[72] Die Arbeitsvertragsparteien müssen lediglich vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit im Homeoffice, etwa von seiner Wohnung aus, zu erbringen hat. In gleicher Weise eher unproblematisch erw...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / 3. Interessenabwägung

Rz. 25 Je größer das Interesse des Arbeitgebers ist, den Zutritt zum Betrieb unbefugten Dritten zu verwehren, umso intensiver darf der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der den Betrieb betretenden Arbeitnehmer ausfallen. Will der Arbeitgeber mit dem Zutrittsrecht nur sein Eigentum schützen, muss er sich auf den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer beschrä...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / XIII. Steuern

Rz. 65 Aufwendungen für Arbeitsmittel sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG Werbungskosten (vgl. § 13 Rdn 25 ff.). Rz. 66 Die Gestellung von Arbeitsmitteln für betriebliche Zwecke liegt im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers und ist beim Arbeitnehmer nicht als Arbeitslohn steuerbar (vgl. § 13 Rdn 1 ff.). Auslagenersatz, den der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für diese Zwecke ...mehr

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§ 7 Homeoffice / V. Arbeitsmittel

Rz. 57 Regelmäßig werden einem Homeoffice-Arbeiter die für die Arbeit im Homeoffice erforderlichen Arbeitsmittel (Computer, sonstige Hardware, Software, etc.) überlassen. Überlässt der Arbeitgeber in dieser Weise die Arbeitsmittel, so bleiben sie weiterhin im Eigentum des Arbeitgebers.[140] Folgerichtig kann auch der Arbeitgeber allein bestimmen, wie der Arbeitnehmer diese A...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 127 Mit der voranschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt und in den Betrieben wollen auch Gewerkschaften insbesondere Mitgliederwerbung über moderne Kommunikationswege wie E-Mail, Intranet und Internet betreiben. Rz. 128 Zur Einschätzung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer entsprechenden Nutzung soll zunächst ein allgemeiner Überblick über die Möglichkeiten ge...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / A. Einleitung

Rz. 1 EDV lässt sich aus dem Arbeitsalltag kaum mehr wegdenken. Spätestens ihr Ausfall zeigt uns, in welchem Umfang wir auf Computer und moderne Technologien angewiesen sind. Denn die Nutzung wird als zwingend erforderlich angesehen; ihre Vorteile stehen im Mittelpunkt der Betrachtung. Die gleichzeitig bestehenden Gefahren dringen hingegen selten in das Bewusstsein. Das gilt...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 2. Überwachungsbegriff

Rz. 8 Im Rahmen des Überwachungsbegriffs wird herkömmlich zwischen der Datenerhebung und der eigentlichen Datenverarbeitung unterschieden.[8] Einigkeit besteht dabei darüber, dass die Datenerhebung als die Erhebung von Informationen über das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern durch eine technische Einrichtung unter den Überwachungsbegriff fällt.[9] Hingegen ist um...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Beschädigung und Verlust von Arbeitsmitteln

Rz. 31 Nach § 241 Abs. 2 BGB kann das Schuldverhältnis seinem Inhalt nach jeden Teil zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten. Aus dem Arbeitsverhältnis ergibt sich die Nebenpflicht des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber nicht zu schädigen[47] insbesondere die überlassenen Arbeitsmittel pfleglich zu behandeln und nicht zu besch...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD)

Rz. 232 Muster 6.6: Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD) Muster 6.6: Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD) [Rubrum wie Muster 6.4.] Betriebsvereinbarung zwischen der XY-GmbH und dem Betriebsrat der XY-GmbH zum Thema BYOD, also der dienstlichen Nutzung privater Endgeräte § 1 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / II. Gewerkschaftswerbung im Internet, Intranet und per E-Mail

Rz. 130 Diese Grundsätze lassen sich grundsätzlich auf die Nutzung moderner Kommunikationseinrichtungen übertragen. Das schließt den Versand von Gewerkschaftswerbung an betriebliche E-Mail-Adressen nicht aus. Das BAG hat erneut festgehalten, dass die Entscheidung der Koalition, in welcher Art und Weise sie Werbung betreiben und Dritte über ihre Aktivitäten informieren will, z...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / I. Allgemeines

Rz. 1 Arbeitsmittel [1] werden dem Arbeitnehmer regelmäßig vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und ihm im Zuge des Arbeitsverhältnisses zur Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Tätigkeit überlassen. ­Übliche Arbeitsmittel sind Dienstwagen, Werkzeuge, Taschenrechner, Laptop, Drucker, Fax oder Handy.[2] Arbeitsmittel bleiben auch nach der Übergabe an den Arbeitnehmer Ei...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Bring Your Own Device (BYOD)

Rz. 161 "Bring Your Own Device" (BYOD)[240] bedeutet den Einsatz privater Geräte der Beschäftigten bei der Arbeitstätigkeit, z.B. im Home-Office. Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung und mobilen Vernetzung verschmelzen zunehmend die Grenzen zwischen beruflicher und privater Sphäre bei der Nutzung moderner Kommunikationsmittel und Medien. (BYOD) ermöglicht es Arbeitn...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / IX. Herausgabeklausel

Rz. 50 Aufgrund der Gesetzeslage und im Hinblick darauf, dass der Arbeitnehmer lediglich Besitzdiener ist, bedarf es keiner gesonderten vertraglichen Regelung betreffend die Herausgabe von Arbeitsmitteln. Entsprechend § 667 BGB ist der Arbeitnehmer auch ohne arbeitsvertragliche Regelung wie ein Beauftragter verpflichtet, dem Arbeitgeber alles, was er zur Ausführung der ihm ü...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Ablösezahlung für ein bestehendes Wohnrecht

Die Ablösungszahlung für die Aufgabe eines bestehenden Wohnrechts führt zu nachträglichen Anschaffungskosten und nicht zu sofort abzugsfähigen WK, wenn die Wohnung infolge der Ablösung neu vermietet wird. Denn erwirbt der Steuerpflichtige eine mit einem Wohnrecht belastete Wohnung, so erhält er zunächst um das Nutzungsrecht gemindertes Eigentum. Löst er das Nutzungsrecht ab,...mehr

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Besteuerungspause bei Vorte... / 4. Anwendungsbereich von § 19a EStG

Hinsichtlich des Anwendungsbereichs von § 19a EStG ist zu unterscheiden: Zeitlicher Anwendungsbereich: § 19a EStG ist erstmals auf Vermögensbeteiligungen anzuwenden, die nach dem 30.6.2021 übertragen werden (§ 52 Abs. 27 EStG). Eine Übertragung verlangt den Übergang zumindest des wirtschaftlichen Eigentums i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO an der Vermögensbeteiligung auf einen...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.9.2 Eigentümerangaben

Letztlich müssen die Eigentümerdaten für jeden (Mit-)Eigentümer eingetragen werden. Der Anredeschlüssel wird vorgegeben und es kann zwischen folgenden Angaben ausgewählt werden: keine Anrede, Herrn/Frau, Firma, Erbengemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft, Grundstücksgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Sozietät, Praxisgemeinschaft, Betriebsgemeinschaft, Wohnungseigentümergemeinsc...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 2.2 Wer muss eine Feststellungserklärung abgeben?

Zur Abgabe einer Feststellungserklärung sind im Regelfall die Eigentümer eines Grundstücks und/oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft verpflichtet. Die Finanzämter haben in der Vergangenheit bei der Einheitsbewertung für jede wirtschaftliche Einheit ein Aktenzeichen oder eine Steuernummer (je nach Bundesland) erteilt. Für jede dieser wirtschaftlichen Einheiten ist ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.3.4 Zusätzliche Angaben bei Erbbaurecht und Gebäude auf fremdem Grund und Boden [Zeilen 37 bis 44]

Erbbaurecht Unter einem Erbbaurecht versteht man das Recht einer Person (Erbbauberechtigter), auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks einer anderen Person (Erbbauverpflichteter) ein Bauwerk zur haben. Das Erbbaurecht ist veräußerlich und vererblich. Für Zwecke der Grundsteuer werden im neuen Recht das Erbbaurecht und das durch das Erbbaurecht belastete Grundstück – ab...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.9.1 Angaben zu Gemeinschaften [Zeilen 33 bis 40]

Bei den Eigentümerangaben ist zwischen Alleineigentum und Eigentum von Ehegatten/Lebenspartnern und Gemeinschaften mit geschäftsüblichem Namen (z. B. KG oder OHG) einerseits und Eigentum von Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen und Erbengemeinschaften und Bruchteilsgemeinschaften andererseits zu unterscheiden. Sollte das Grundstück einer Erbengemeinschaft, Bruchteilsg...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.2 Angaben zum Grund und Boden [Zeilen 4 bis 6]

Flächenangaben Zunächst ist die Fläche des Flurstücks bzw. der Flurstücke, das/die zur wirtschaftlichen Einheit gehört/gehören, im qm einzutragen. Es ist auch möglich, dass das Flurstück nur anteilig zur wirtschaftlichen Einheit gehört (z. B. der Miteigentumsanteil bei Wohnungs- oder Teileigentum); dann ist nur der entsprechende Flächenanteil einzutragen. Die Fläche ist geme...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 3.1 Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung besteht. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.[1] Sachlic...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.5 Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(en) des Grundvermögens [Zeilen 5 bis 21]

Weiterhin sind für jedes Flurstück, das zur wirtschaftlichen Einheit gehört, die folgenden Angaben erforderlich: der Name der Gemarkung, in der das Flurstück liegt, die Grundbuchblattnummer (in Erbbaurechtsfällen ist hier die Nummer des Grundbuchblattes der oder des Erbbauberechtigten anzugeben), die Flurnummer (nur falls vorhanden) und die Flurstücksnummer (Zähler und Nenner) ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.9 Eigentumsverhältnisse [Zeile 32]

Unter "Eigentumsverhältnisse" ist die Rechtsform des Eigentümers des zu erklärenden Grundbesitzes anzugeben. Die Eigentumsverhältnisse sind entsprechend der folgenden vorgegebenen Auswahl zu erklären: Alleineigentum einer natürlichen Person, Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts wie z. B. Geb...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.1 Allgemeines zu den Eintragungen

Für jede wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist eine Anlage Land- und Forstwirtschaft abzugeben. Die Angaben sind erforderlich, um über die erklärten Merkmale den zutreffenden Grundsteuerwert für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu ermitteln. Abweichend von der bisherigen Einheitsbewertung wird auf das sog. vergleichende Verfahren ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.4 Lage des Grundstücks oder Betriebs der Land- und Forstwirtschaft [Zeilen 5 bis 8]

Für die zu deklarierende wirtschaftliche Einheit müssen die Adressdaten zur Lage oder die Lagebezeichnung angegeben werden. Außerdem ist eine entsprechende Angabe zu machen, wenn sich das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft über das Gebiet mehrerer hebeberechtigter Gemeinden erstreckt. In diesem Fall erfolgt eine Zerlegung des Steuermessbetrags auf die ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 5.2 Grundsteuervergünstigung § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG [Zeilen 13 bis 22]

Liegen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung für den gesamten Grundbesitz vor, ist [in der Zeile 13] die entsprechende Nummer der Vergünstigung einzutragen. Es wird dann ein prozentualer Abschlag von der Steuermesszahl vorgenommen. Steuervergünstigungen nach § 15 Abs. 2 bis 4 GrStG kommen für bebaute Grundstücke, die der Wohnraumförderung unterliegen bei ausgewähl...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 53, 54, 55 und Zeilen 61, 62, 63)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Hinsichtlich der Hinzurechnung von Nebenkosten bei Leasingverträgen ist auf die gesetzestypische Lastenverteilung abzustellen.[2] Dageg...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.1 Angaben zur Grundstücksart [Zeile 3]

Zunächst ist die Wahl der richtigen Grundstücksart zu treffen. Die Grundstücksart ist ausschlaggebend für das anzuwendende Bewertungsverfahren (Ertragswertverfahren bei Wohngrundstücken[1] oder Sachwertverfahren bei Nichtwohngrundstücken[2]) und für den Ansatz der unterschiedlichen Bewertungsparameter (z. B. Nettokaltmiete, Bewirtschaftungskosten) innerhalb der Bewertungsver...mehr