Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Norwegen / 8. Financial Assistance

Rz. 93 Im Einzelfall mag sich die Frage nach der Financial Assistance durch die AS stellen. Im früheren Recht war die Financial Assistance grundsätzlich unzulässig, so dass die AS im Zusammenhang mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen an der AS weder finanzielle Mittel zur Verfügung stellen noch ein Darlehen gewähren oder Sicherheiten stellen konnte. Aufgrund einer Ermächtigun...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 2. Eigene Anteile

Rz. 48 Der Erwerb eigener Anteile durch die Gesellschaft ist nach den Gesellschaftsrechten von Delaware, Kalifornien und New York zulässig. Die Entscheidung zum Rückkauf trifft grundsätzlich auch hier das board of directors (§ 141(a) DGCL, § 300(a) CalCC, § 513(a) NYBCL). Rz. 49 § 160(a) DGCL erlaubt einer Gesellschaft, eigene Anteile zu erwerben, einzuziehen, sie zu besitzen...mehr

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Bulgarien / I. Kapitalaufbringung

Rz. 25 Das Mindeststammkapital einer bulgarischen OOD beträgt 2 BGN (ca. 1 EUR) (Art. 117 TZ). Die Summe der Stammeinlagen, die verschieden hoch sein können, muss das Stammkapital ergeben. Zur Eintragung der OOD muss das gesetzlich vorgesehene Mindeststammkapital eingezahlt sein. Wenn jedoch das Stammkapital höher als der gesetzliche Mindestbetrag ist, sind bei der Gründung ...mehr

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Singapur / VI. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 110 Grundsätzlich ist es möglich, eine Private Limited Company in eine Public Limited Company und vice versa umzuwandeln. Rz. 111 Eine Private Limited Company kann ferner in eine Limited Liability Partnership umgewandelt werden (Schedule 3, Limited Liability Partnerships Act 2005). Voraussetzung ist, dass das Vermögen der Gesellschaft unbelastet ist und sämtliche Gesellsc...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / 2. Verheiratete Personen als Gründer und Gesellschafter; Nichtverheiratete als Gründer und Gesellschafter ("De-facto-Relationships")

Rz. 71 Seit 2004 kann das Familiengericht verbindliche Anordnungen in Bezug auf Dritte – etwa Gesellschaften, Trusts, Partnerships oder other business entities der sich trennenden Ehepartner – erlassen. Diese Erweiterung der Kompetenzen kann Dritte, etwa Geschäftspartner oder Kreditoren, berühren. Deshalb ist es für Geschäftspartner wichtig, die Auswirkungen des Scheiterns e...mehr

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Österreich / c) Sacheinlagen

Rz. 65 Sacheinlage ist jede Einlage auf das Stammkapital, die nicht in barem Geld zu leisten ist. Sie ist im Gesellschaftsvertrag zu vereinbaren. Hierbei sind die Person des Sacheinlegers, der Gegenstand der Sacheinlage und deren Geldwert[36] im Einzelnen und vollständig festzulegen (§ 6 Abs. 4 GmbHG). Bei der gründungsprivilegierten GmbH ist keine Sacheinlage zulässig. Rz. ...mehr

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Estland / II. Gesellschafter

Rz. 16 Die OÜ muss mindestens einen Gesellschafter haben. Für die Ein-Mann-OÜ bestimmt § 138 Abs. 5 HGB, dass der Gründungsvertrag durch einen notariell beglaubigten Gründungsbeschluss ersetzt wird. Die Zahl der Gesellschafter kann beliebig hoch sein. § 137 Abs. 1 HGB spricht lediglich von einem oder mehreren Gesellschaftern und gibt somit keine Höchstgrenze an. Rz. 17 Gesell...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / V. Ausländische Gesellschaften

Rz. 35 Ausländische Gesellschaften sind Gesellschaften, die außerhalb Australiens oder außerhalb des australischen Hoheitsgebiets gegründet werden. Nimmt eine ausländische Gesellschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit in Australien auf (beispielsweise durch Errichtung einer Zweigniederlassung (branch) in Australien, vgl. Rdn 115 ff.), muss sich die Gesellschaft bei der ASIC al...mehr

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Slowakei / I. Kapitalaufbringung

Rz. 33 Das Stammkapital ist am Anfang die primäre eigene Finanzierungsquelle der Gesellschaft und stellt die Summe der Einlagen aller Gesellschafter dar. Gemäß § 58 HGB ist das Stammkapital der Gesellschaft monetärer Ausdruck der Summe von Geldeinlagen und Sacheinlagen aller Gesellschafter in die Gesellschaft. Die Höhe des Stammkapitals wird ins Handelsregister eingetragen. ...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 74 Die materiellen Aktien oder Aktienzertifikate werden durch einen entsprechenden Vermerk (Indossament) auf der Aktie oder dem Aktienzertifikat zu Eigentum übertragen. Das Indossament beinhaltet die genauen Personaldaten der erwerbenden Person, es bestätigt den Übergang des Eigentumsrechts der Aktie. Als Hauptinformation hat es zu enthalten: den Vornamen, den Namen, die...mehr

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Norwegen / 3. Zustimmung

Rz. 76 Grundsätzlich bedarf der Erwerb von Geschäftsanteilen der Zustimmung der AS, soweit der Gesellschaftsvertrag nicht festlegt, dass der Erwerb von Geschäftsanteilen nicht einer solchen Zustimmung bedarf.[173] Dies gilt auch in allen anderen Fällen einer Übertragung von Geschäftsanteilen und gleichermaßen dann, wenn die Geschäftsanteile im norwegischen Wertpapierregister...mehr

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Singapur / I. Grundlagen

Rz. 65 Das Handelsregister, die Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA), ist am 1.4.2004 aus der Zusammenlegung des Registry of Companies and Businesses (RCB) und des Public Accounting Board (PAB) entstanden. Sein Aufgabenbereich umfasst die Gründung und Registrierung von Unternehmen, die Registrierung von Wirtschaftsprüfern und die Regulierung deren Tätigkeiten...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 294 Steuerpflichtig für die Einkommensteuer (Inkomstenbelasting) sind natürliche Personen, die Einwohner der Niederlande sind (inländische Steuerpflichtige), und natürliche Personen, die nicht in den Niederlanden wohnen und – bestimmte – niederländische Einkünfte erzielen. Der Veranlagungszeitraum für die Einkommensteuer von natürlichen Personen entspricht dem Kalenderja...mehr

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Bulgarien / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 69 Geschäftsanteile können rechtsgeschäftlich übertragen werden. Die Übertragung eines Geschäftsanteils von einem Gesellschafter auf einen anderen kann frei erfolgen. Die Übertragung von Geschäftsanteilen an Nichtgesellschafter kann nur unter Einhaltung der Voraussetzungen für die Aufnahme neuer Gesellschafter erfolgen (Art. 129 TZ), und zwar:mehr

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Norwegen / I. Kapitalaufbringung

Rz. 17 Das Mindeststammkapital der AS beträgt 30.000 NOK.[48] Die Einlagen auf die Geschäftsanteile können als Bareinlagen oder als Sacheinlagen geleistet werden. Rz. 18 Im Falle der Gründung sind die Bareinlagen nach Unterzeichnung des Gründungsdokuments auf ein im Namen der AS zu eröffnendes Konto einzuzahlen. Im Falle einer Stammkapitalerhöhung sollen die Bareinlagen aller...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 69 Aktien einer Aktengesellschaft können materiell oder immateriell ausgegeben werden. Das AGG regelt, dass bei materiellen Aktien die Gesellschafter in einem Gesellschafterregistrierungsbuch eingetragen sein müssen. Materielle Aktien sind Wertpapiere. Bei immateriellen, also nicht verbrieften Aktien, sind deren Inhaber in den persönlichen Wertpapierdepots der Gesellscha...mehr

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Slowakei / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 84 Die Regelung des slowakischen HGB ermöglicht allgemein die Vererbung des Gesellschaftsanteils. Der Gesellschaftsvertrag kann bestimmen, dass die Vererbung des Geschäftsanteils nicht möglich ist. Ein solcher Ausschluss ist gem. § 116 HGB bei einer Ein-Mann-Gesellschaft jedoch unzulässig. Ein Erbe, der nicht alleiniger Gesellschafter ist, kann beim Gericht die Aufhebung...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 5 Die Gründung einer geschlossenen Aktiengesellschaft (uždaroji akcinė bendrovė – UAB) ist im ZGB und im AGG geregelt. Das Gründungsverfahren selbst ist nicht kompliziert, in der Praxis sind formelle Vorschriften genau zu beachten und alle Gründungsdokumente sorgfältig vorzubereiten. Die Gründungsdokumente sind folgende:mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 78 Die Gesellschafter der GmbH werden im Handelsregister entsprechend der Identifikation in der "escritura" oder in dem privatschriftlichen Dokument registriert, und zwar bei natürlichen Personen mit Vor- und Nachnamen und Anschrift, Steuernummer, Angaben zum Ehe- und Güterstand sowie dem kompletten Namen des Ehegatten. Ist der Ehegatte nicht Miteigentümer eines Anteils,...mehr

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Ungarn / I. Kapitalaufbringung

Rz. 58 Das Mindeststammkapital beträgt 3 Mio. HUF.[3] Das Stammkapital besteht aus der Gesamtheit der Stammeinlagen der Gesellschafter. Eine Stammeinlage muss mindestens 100.000 HUF betragen. Möglich ist auch ein Stammkapital in Euro oder einer anderen Devise (vgl. Rdn 40). Rz. 59 Die Gesellschafter sind gem. § 3:162 Ptk. verpflichtet, die Geldeinlagen einzuzahlen und die Sac...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Eigenaufwand des Unternehmer-Ehegatten auf das Eigentum des Nichtunternehmer-Ehegatten, wenn beide Miteigentümer des Grundstücks sind

Rn. 48 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Ehegatten sind Miteigentümer eines Grundstücks, E1 ist der Unternehmer-Ehegatte, E2 der Nichtunternehmer-Ehegatte. Auf dem Grundstück errichten sie ein (ausschließlich von E1 genutztes) betriebliches Gebäude, deren AK/HK trägt ausschließlich E1. Daraus folgt (BFH BStBl II 2016, 697; BMF v 16.12.2016, BStBl I 2016, 1431 mw Einzelheiten, so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fe) Vorbehaltsnießbrauch

Rn. 64 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Beim Vorbehaltsnießbrauch führt der Nießbrauchsberechtigte seine bisherige AfA, die er zuvor als Eigentümer iF VuV geltend machte, weiter (BFH BStBl II 1982, 380; 1986, 12; 1992, 67; 1995, 821; BMF v 30.09.2013, BStBl I 2013, 1184 Tz 42). Dh: Sofern und soweit der Vorbehaltsnießbraucher vor der Grundstücksübertragung AK/HK getragen hatte und...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Vermögensmasse und Zweckvermögen

Rz. 261 [Autor/Stand] § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ErbStG verlangt, dass der Erblasser eine "Vermögensmasse" (dazu auch Rz. 54 ff.) gebildet hat. Auch wenn es sich um eine Vermögensmasse ausländischen Rechts handeln muss, so ist doch der gesetzlich normierte Begriff der "Vermögensmasse" nach deutschem Recht zu verstehen. Eine Vermögensmasse liegt vor, wenn ein oder mehrere Vermöge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Kapitalwert des Erbbauzinses

Rz. 75 [Autor/Stand] Nach der früheren Rechtslage – Rspr. – war das Recht auf den Erbbauzins beim Eigentümer des Grund und Bodens voll mit seinem nach § 13 BewG zu ermittelnden Kapitalwert angesetzt worden.[2] Dementsprechend wurde auch die Verpflichtung des Erbbauberechtigten zur Zahlung des Erbbauzinses mit dem vollen Kapitalwert zum Abzug zugelassen. Der Ansatz des Anspru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Überschusseinkünfte

Rn. 106 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Überschusseinkünfte kennen kein BV und kein AV ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 72). AfA-fähig sind aber auch hier nur die WG, die der Erzielung von Einkünften dienen. Sie müssen also zum "Einkunftserzielungsvermögen" (= Teilbereich des PV) gehören. Dies folgt aus der WK-Definition in § 9 Abs 1 S 1 EStG ("Aufwendungen zur Erw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 13 bis... / IV. Nießbrauch

Rz. 21 [Autor/Stand] Der Nießbrauch, das Recht die Nutzungen einer Sache oder eines Rechts zu ziehen (§§ 1030, 1068 BGB), ist ein typisches Recht auf wiederkehrende Nutzungen i.S. der §§ 13 ff. BewG.[2] Der Umstand, dass der Eigentümer einer Sache oder der Inhaber eines Rechts durch Bestellung eines Nießbrauchs sein Herrschaftsrecht aushöhlt und dass der Kapitalwert des Nieß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 41 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Jeder StPfl kann nur die ihm zuzurechnenden WG abschreiben. Dies bestimmt § 7 EStG zwar nicht ausdrücklich (§ 7 Abs 1 S 1 EStG: "deren Verwendung oder Nutzung durch den StPfl"). Für den Bereich des BV-Vergleichs ist es aber selbstverständlich, da das BV nur die dem Betriebsinhaber zuzurechnenden WG erfasst. Dasselbe muss für das PV gelten. D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Überblick

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Grundsätzliche Ausführungen zur AfA-Berechtigung des Nießbrauchers

Rn. 56 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der Nießbraucher hat nicht die Absetzungen auf das Eigentumsrecht (BFH BStBl III 1957, 393; 1966, 584; 1967, 311), sondern nur auf die ihm durch den Nießbrauch vermittelte Rechtsmacht. Der Zuwendungsnießbraucher ist nicht Rechtsnachfolger des Eigentümers iSd § 11d Abs 1 EStDV (BFH BStBl II 1990, 888). Rn. 57 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der Nie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 58 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für die Frage, wer beim Zuwendungsnießbrauch auf welche WG Abschreibungen vornehmen kann, s nachfolgende Übersicht. Dabei ist zu beachten, dass AfA-Objekt das Gebäude und das Nießbrauchsrecht sein können:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff (Abs. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] § 240 Abs. 1 BewG beinhaltet keine eigenständige Definition des Kleingartenlandes bzw. des Dauerkleingartenlandes. Die Vorschrift verweist lediglich auf die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes [2]. Danach ist ein Kleingarten ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Garte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Abschreibung

Rn. 70 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die AfA ist auch einheitlich zu ermitteln, dh, Teile von WG dürfen nicht nach unterschiedlichen AfA-Sätzen abgeschrieben werden, auch wenn sie sich unterschiedlich abnutzen. Dies betrifft zBmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Vermögensmasse ausländischen Rechts

Rz. 269 [Autor/Stand] Mit dem unbestimmten Begriff der "Vermögensmasse ausländischen Rechts" wollte der Gesetzgeber vor allem typische und in den anglo-amerikanischen Staaten gebräuchliche Formen des sog. common law trust erfassen.[2] Es muss eine Vermögensmasse bestehen, die ihre Entstehung ausländischem Recht verdankt, so dass eine Vermögensmasse nach inländischem Recht ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die AfS-Zuständigkeit

Rn. 495 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 AfS-zuständig ist: der Eigentümer des Bodenschatzes aber auch zB der Nutzungsberechtigte, dem im Rahmen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ein Abbaurecht eingeräumt worden ist (BFH BStBl II 1979, 38). Rn. 496 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 AfS stehen dabei den Unternehmern mit den in § 7 Abs 6 EStG genannten Betrieben zu: Bergbauunterneh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Die Entscheidungen GrS BFH BStBl II 1999, 778; 1999, 782; 1999, 787 ("Arbeitszimmer-Entscheidungen")

Rn. 49 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Im Einzelnen sind folgende Fälle entschieden worden (übernommen in H 9.14 LStH 2021 2021; G. Söffing, BB 2000, 381; Gröpl, DStZ 2001, 65; Kowanda, DStR 2017, 961):mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Rechtsfähigkeit bedeutet, die Fähigkeit zu besitzen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Durch die Rechtsfähigkeit, die ein Idealverein durch die Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht erlangt (s. § 21 BGB, Anhang 12a) und einem wirtschaftlichen Verein durch staatliche Verleihung gewährt wird (s. § 22 BGB, Anhang...mehr

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zfs 11/2021, Schaden aufgru... / Sachverhalt

Die Kl. macht aus übergegangenem Recht Ansprüche aus einer Vollkaskoversicherung geltend. Der Zedent, J. W., war Leasingnehmer eines Grillhähnchen-Verkaufswagens der Marke F. Leasinggeber und Eigentümer des Fahrzeugs war die C GmbH. Der Zedent hatte mit der Bekl. für das Fahrzeug eine Kraftfahrtversicherung abgeschlossen, der eine Vollkasko-Versicherung einschloss. Versichert...mehr

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FoVo 11/2021, Teilnahme am ... / II. Der Handlungsspielraum ist vorhanden

Die Anforderungen an die Vermögensauskunft Der Schuldner hat nach § 802c ZPO Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu erteilen. Erheblich ist, ob es sich um grundsätzlich pfändbares Vermögen handelt. Ob im konkreten Fall Pfändungsschutz in Anspruch genommen werden könnte, ist nicht erheblich. Diese Frage ist erst im Zeitpunkt des Zugriffs zu prüfen. Parteien des Vollstreckungsv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Wirtschaftsüberlassungsvertrag

Rn. 54 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Bei einem sog Wirtschaftsüberlassungsvertrag ist der Eigentümer des luf Betriebs nach wie vor AfA-befugt, der Nutzungsberechtigte ist lediglich einem Pächter gleichzustellen (BFH BStBl II 1993, 327; H 7.1 EStH 2020 "Wirtschaftsüberlassungsvertrag"; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 94; ferner FG BdW EFG 1991, 191 rkr).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Kapitalwert

Rz. 40 [Autor/Stand] Immerwährende Nutzungen oder Leistungen sind mit dem 18,6-fachen des Jahreswerts zu bewerten (§ 13 Abs. 2 Halbs. 1 BewG).[2] Die Zugrundelegung des 18,6-fachen Jahreswerts beruht nicht darauf, dass von einer Mindestdauer der Nutzung oder Leistung von 18,6 Jahren ausgegangen wird. Vielmehr liegt der Vorschrift der Gedanke zugrunde, dass der Inhaber einer ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Erbschaftsteuerliche Konsequenzen

Rz. 280 [Autor/Stand] Es ist danach zu unterscheiden, ob es sich bei der "ausländischen Vermögensmasse" um ein transparentes oder intransparentes Gebilde handelt. Ist die Vermögensmasse ausnahmsweise als transparent anzusehen, liegt kein erbschaftsteuerbarer Erwerb i.S. des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ErbStG vor, da die Begünstigten (des Trusts) in diesem Fall unmittelbar das übe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der Beginn der Absetzungsperiode

Rn. 212 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Absetzungsperiode für die AfA (inkl AfaA) beginnt mit der Anschaffung/Herstellung des betreffenden WG (BFH BStBl II 2011, 929; R 7.4 Abs 1 S 1 EStR 2012; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 293). Dies bedeutet (§ 9a EStDV): "Jahr der Anschaffung" = Jahr der Lieferung (§ 9a Hs 1 EStG). "Angeschafft" ist ein WG, sobald der Erwerber ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Bewertung des Vermögens

Tz. 53 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Vermögenswerte, die im Rahmen des Geschäftsbetriebes eines Altersversorgungsplans genutzt werden (zB Betriebs- und Geschäftsausstattung), sind nach den einschlägigen IFRS zu bewerten (IAS 26.33). Dies bedeutet, dass zB Grundstücke, Gebäude oder bewegliche Vermögenswerte des Sachanlagevermögens, die ein Altersversorgungsplan im Rahmen seiner V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Vorschriften der §§ 13 bis 16 BewG stellen sachlich eine Einheit dar. Sie regeln die Bewertung der verschiedenartigen Nutzungen und Leistungen und bestimmen den Ansatz der einzelnen Faktoren für diese Bewertung. Rz. 8 [Autor/Stand] § 13 BewG regelt, welcher Wert als Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen anzusetzen ist, die auf besti...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Begriff der Stiftung Rz. 240 [Autor/Stand] Der Begriff Stiftung ist mehrdeutig. Denn eine Stiftung kann rechtlich selbständig sein, also juristische Person, oder rechtlich unselbständig, also Zweckvermögen. Im BGB ist ausdrücklich nur die rechtsfähige Stiftung geregelt (§§ 80 ff. BGB), in den Landesstiftungsgesetzen zumeist auch. Im Folgenden werden nicht alle Stiftungen, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Vorweggenommene Erbfolge/Erbauseinandersetzung

Rn. 125 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Frage der AfA-Bemessungsgrundlage wird auch beim Themenkomplex "vorweggenommene Erbfolge" bzw "Erbauseinandersetzung" relevant. Kurz zusammengefasst gilt Folgendes: Rn. 126 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Erbauseinandersetzung: Erbfall und Erbauseinandersetzung sind getrennte Vorgänge (GrS BFH BStBl II 1990, 837; BMF v 14.03.2006, BStBl I 200...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.9 Insolvenzverfahren, Zwangsverwaltung

Rz. 121 Adressat der Verwaltungsakte, die während des Insolvenz-(Konkurs-)verfahrens erlassen werden (z. B. Steuerbescheide über Ansprüche gegen die Masse), ist der Insolvenzverwalter.[1] Es ist klarzustellen, dass der Verwaltungsakt dem Adressaten in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter für einen bestimmten Schuldner bekannt gegeben wird. Die Bezeichnung "zu Händen" oh...mehr

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zfs 11/2021, Innenausgleich... / 2 Aus den Gründen:

[11] 2. Die Revision hat auch keine Aussicht auf Erfolg. Im Ergebnis zu Recht hält das BG die Bekl. für verpflichtet, der Kl. hälftigen Regress zu leisten. [12 D] er von der Kl. erhobene Ausgleichsanspruch unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. [13] aa) Die Rom ll-VO und die Rom l-VO sind auch im Streitfall von den deutschen Gerichten anzuwenden, obwohl Dänemark ...mehr

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zfs 11/2021, Schadenshöhe b... / Sachverhalt

I. Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten Ansprüche aus einem Unfallereignis geltend, welches sich am 1.8.2019 in Schermbeck ereignet hat. Bei dem Unfall, den der Fahrer eines bei der Beklagten versicherten Pkws allein verschuldet hat und für dessen Folgen die Beklagte dem Grunde nach unstreitig haftet, wurde ein Linienbus der Klägerin erheblich beschädigt. Die Schäden li...mehr