Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Aktiv- und Passivlegitimation

Rz. 1071 Anspruchsberechtigt ist derjenige, gegen den der Eingriff gerichtet ist und der Inhaber der eigentumsrechtlich geschützten Position ist.[3227] Eine nur mittelbare nachteilige Folge eines gegen einen Dritten gerichteten Eingriffs ist in der Regel nicht anspruchsbegründend.[3228] Nach spezialgesetzlichen Entschädigungsregelungen können aber auch Mietern und Pächtern A...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / r) Wandern und Bergsteigen

Rz. 489 Für die freie Landschaft und den Wald gibt es grds. keine Verkehrssicherungspflicht (vgl. §§ 60 BNatSchG, 14 BWaldG). Gleichwohl kann auch in der freien Landschaft ein Verkehr eröffnet werden, der Sicherungsmaßnahmen erfordert. Beispielsweise wird durch das Errichten von Brücken, Stegen oder Geländern an Wanderwegen die berechtigte Erwartung begründet, dass sie der g...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / c) Schuldrechtliche Verbindung

Rz. 76 Zu den auch seit der Schuldrechtsmodernisierung weiter geltenden (vgl. oben Rdn 68), zur Haftung aus positiver Forderungsverletzung entwickelten Grundsätzen zählt, dass zwischen den Beteiligten eine schuldrechtliche Verbindung bestehen muss, wobei es sich zumeist um einen ein Vertrag handelt. Ob es sich um einen Austauschvertrag oder um ein Dauerschuldverhältnis hande...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / III. Kauf

Rz. 116 § 433 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Allgemeines

Rz. 72 Ebenso wie für das Eigentum ist auch für die sonstigen Rechte des § 823 Abs. 1 BGB charakteristisch, dass sie gegenüber jedermann Gültigkeit und Schutz beanspruchen im Gegensatz zu den "relativen Rechten" (Forderungen), die nur gegenüber bestimmten Personen wirken. Zu den sonstigen Rechten zählen die beschränkten dinglichen Rechte wie Pfandrechte, Grundpfandrechte, Er...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / a) Pflichtverletzung und Beweislast

Rz. 72 Der Tatbestand der Pflichtverletzung ist der zentrale Ausgangspunkt für die Schadensersatzverpflichtung. Das jeweilige "Pflichtenprogramm" ergibt sich aus den für das jeweilige Schuldverhältnis maßgebenden Normen. Von Bedeutung sind Leistungspflichten, Nebenleistungspflichten und Verhaltenspflichten. Nach der Art der Leistungsstörung werden drei Typen von Pflichtverle...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Verkehrssicherungspflicht des Architekten

Rz. 333 Den Architekten trifft in der Regel keine Verkehrssicherungspflicht, wenn ihm nur die Planbearbeitung und die Oberleitung übertragen wurden. Ein Architekt ist jedoch dann verkehrssicherungspflichtig, wenn von seiner Planung erkennbar Gefahren ausgehen können; diesen muss er vorbeugen und sie abwehren. Der Architekt ist gegenüber dem Bauherrn nicht nur vertraglich ver...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Haftung des Unterhaltungspflichtigen gemäß § 838 BGB

Rz. 831 § 838 BGB statuiert neben der Haftung des Grundstücksbesitzers (Gesamtschuldner gemäß § 840 Abs. 1 BGB)[2569] eine Haftung desjenigen, der die Unterhaltung eines Gebäudes oder eines mit einem Grundstück verbundenen Werks für den Besitzer übernimmt oder das Gebäude oder das Werk im Rahmen seines Nutzungsrechtes zu unterhalten hat. Diese Haftung betrifft also insbesond...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Autowaschanlagen

Rz. 505 Die Sicherungsmaßnahmen des Betreibers einer Waschanlage müssen zum Schutz des Eigentums des Benutzers so umfassend sein, dass bei ordnungsgemäßer Benutzung der Anlage das Fahrzeug nicht beschädigt wird. Der Schutz der Rechtsgüter der Benutzer erfordert es, dass von dem Betreiber einer Waschstraße nicht nur die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / IV. Haftpflichtiger

Rz. 68 Für Schäden nach § 89 Abs. 1 WHG (Verhaltenshaftung) haftet der Handelnde, das heißt derjenige, der auf ein Gewässer durch Einleitung oder Einbringung von Stoffen oder in sonstiger Weise nachteilig eingewirkt hat, oder der Unterlassende, der eine nach den Umständen des Einzelfalles zur Abwehr eines Schadens durch Einleiten oder Einbringen von Stoffen mögliche und gebo...mehr

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§ 26 Klagearten / 1. Rechtsverhältnis

Rz. 73 Unter einem Rechtsverhältnis ist eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder zu einer Sache zu verstehen.[178] Die Feststellungsklage muss sich nicht notwendigerweise auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann auch einzelne Beziehungen – wie das (Nicht-)Vorliegen einzelner Anspruchsgrundlagen – und Folgen daraus –...mehr

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§ 33 Haftung der Ehegatten ... / B. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkungen

Rz. 6 Eine dem Grunde nach infrage kommende Haftung des einen Ehepartners gegenüber dem anderen wegen der Folgen eines Unfallereignisses kann in verschiedenen Richtungen eingeschränkt oder auch ausgeschlossen sein. Rz. 7 Allgemein ist der Haftungsmaßstab für das Verhältnis der Ehegatten untereinander durch die gesetzliche Regelung des § 1359 BGB gegenüber anderen Haftungsbezi...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / a) Verletzung des Integritätsinteresses

Rz. 98 Die Verletzung von Schutzpflichten, die dem Integritätsinteresse der anderen Partei dienen. Schon während der Vertragsverhandlungen besteht die Pflicht, sich so zu verhalten, dass Körper, Leben, Eigentum und sonstige Rechtsgüter des anderen Teils nicht verletzt werden. Eine schuldhafte Verletzung dieser Rechtsgüter begründet neben konkurrierenden deliktischen Ansprüch...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Aufopferung

Rz. 1083 Der öffentliche-rechtliche Aufopferungsanspruch hat sich gewohnheitsrechtlich gemäß dem in § 75 EinlALR (1794) enthaltenen Rechtsgrundsatz entwickelt, wonach der Staat gehalten ist, denjenigen zu entschädigen, der seine besonderen Rechte und Vorteile dem Wohl des Gemeinwesens aufzuopfern genötigt wird. Der Grundsatz, der in dieser Vorschrift seinen gesetzlichen Ausd...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / bb) Inhalt der Verkehrssicherungspflichten

Rz. 476 Sowohl auf Pisten als auch auf Skirouten und erst recht im freien Gelände verantwortet in erster Linie der Wintersportler selbst, welche Gefahren er bei der Abfahrt eingehen will und entsprechend seinen Fähigkeiten eingehen kann. Deshalb scheiden für die Pistensicherungspflicht nicht nur Gefahren aus, die dem Skisport typischerweise eigen sind (vgl. Rdn 445 f.), die ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / bb) Putativnotwehr

Rz. 114 Wenn ein schädigendes Verhalten nicht durch Notwehr gerechtfertigt ist, ist zu prüfen, ob Putativnotwehr vorlag, der Handelnde also irrig von den tatsächlichen Voraussetzungen einer Notwehrsituation ausgegangen ist (§ 16 StGB), ob ein Verbotsirrtum vorlag (§ 17 StGB) oder ob ein Verschulden wegen eines Notwehrexzesses (§ 33 StGB) ausgeschlossen ist. Rz. 115 Der Irrtum...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / B. Allgemeines

Rz. 2 Der Schaden im natürlichen Sinn umfasst alle Einbußen, die eine Person an ihren Gütern (Leben, Gesundheit, Ehre, Eigentum, Vermögen) erleidet. Die allgemeinen schadensrechtlichen Regeln der §§ 249 ff. BGB gehen hiervon aus und erfassen ausweislich nicht nur des umfassenden Wortlauts von § 249 Abs. 1 BGB, sondern namentlich auch der Bestimmung des § 253 BGB demgemäß an ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Struktur und Voraussetzungen der Haftung nach § 836 BGB

Rz. 810 § 836 BGB ergänzt die Haftung für Verkehrspflichtverletzungen, die sich allgemein auf § 823 Abs. 1 BGB stützt. Er ist keine eigenständige Rechtsgrundlage, sondern setzt eine schuldhafte Verkehrspflichtverletzung voraus und kehrt für die dort genannten Sonderfälle lediglich die Beweislast um.[2452] Für Personen- und Sachschäden, die offensichtlich von Bauwerken ausgeg...mehr

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§ 14 Sachschaden / II. Naturalrestitution und Geldersatz, § 249 Abs. 1, 2 BGB

Rz. 2 Hinsichtlich der grundlegenden Voraussetzungen der die Haftungsausfüllung regelnden §§ 249 ff. BGB wird zunächst auf § 12 Rdn 9 ff. verwiesen. Ergänzend ist Folgendes auszuführen. Rz. 3 Terminologisch ist Folgendes zu beachten: Naturalrestitution ist eigentlich nur die Herstellung in Natur, während der Geldersatzanspruch "statt" der Herstellung besteht. Gleichwohl finde...mehr

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§ 9 Produkthaftung / II. Pflichten weiterer produkthaftpflichtiger Personen

Rz. 45 Die deliktische Produkthaftung trifft in erster Linie den Warenhersteller. Es können aber auch Ersatzansprüche gegen andere Unternehmer, die an der Produktion oder am Warenabsatz beteiligt sind, eröffnet sein, etwa gegen Vertriebshändler, Importeure oder Zulieferer. Das ist insbesondere dann von erheblichem Interesse, wenn der Hersteller zahlungsunfähig ist oder reali...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Grundlagen

Rz. 837 Da es an einer Kodifikation des Staatshaftungsrechts nach wie vor fehlt,[2580] ist und bleibt die Amtshaftung gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG die Domäne des Staatshaftungsrechts, in dem es im Kern darum geht, die Eigenverantwortung des Bürgers für die Entfaltung und Gestaltung seiner privaten und beruflichen Sphäre von der Verantwortung des Staates und seiner Gliederunge...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / III. Anlage zur Leitung oder Abgabe

Rz. 71 Die Haftung nach § 2 Abs. 1 HaftpflG betrifft nur Wirkungen, die von einer Anlage, nämlich einermehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Tierhaltereigenschaft

Rz. 764 Die Haftung nach § 833 BGB trifft den Tierhalter. Das ist derjenige, in dessen Gesamtinteresse das Tier gehalten wird und dessen Betrieb oder Haushalt es dient. Dafür ist maßgeblich darauf abzustellen, wem die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht, wer aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und das wirtschaftliche Risiko seines Verlustes trägt, wer...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Schulkinder

Rz. 735 Bei Kindern im Schulalter müssen die Anforderungen an die Aufsichtspflicht mit zunehmendem Alter immer weiter gelockert werden. Es ist unausweichlich, dass die Situationen zunehmen, in denen sich die Kinder alleine bzw. in Begleitung anderer Kinder ohne die Aufsicht Erwachsener bewegen müssen und auch dürfen. Schon ab dem ersten Schultag müssen Schulkinder alleine zu...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Grundlagen

Rz. 332 Die Berufsgenossenschaften erlassen als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften (UVV) nach Maßgabe des § 15 SGB VII. Unfallverhütungsvorschriften sind als der von der zuständigen Behörde kraft öffentlicher Gewalt festgesetzte Niederschlag der gemachten Betriebserfahrungen für den Unternehmer bindend.[413] Rz. 333 Der Zweck einer Unfallverhütungsvorschrift liegt n...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Widerrechtlichkeit

Rz. 696 Weitere Voraussetzung für einen Ersatzanspruch aus § 831 BGB ist, dass der Verrichtungsgehilfe den Schaden objektiv widerrechtlich zufügt. Die Widerrechtlichkeit bedeutet, dass die Hilfsperson objektiv einen der in den §§ 823 ff. BGB normierten Tatbestände verwirklicht haben muss, also jemandes anderen Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges ...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / C. Gesetzliche Sonderregelungen

Rz. 97 § 254 BGB trifft – wie gesehen – Treu und Glauben und damit eine für die gesamte Rechtsordnung Geltung erheischende Grundsatzregelung. Dies schließt eine spezielle, abrundende bzw. auch in Nuancen abweichende Kodifikation in Spezialgesetzen nicht aus, wie sie etwa das StVG [284] enthält. Aufgrund des allgemeiner juristischer Methodik entsprechenden Vorrangs des speziel...mehr

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§ 14 Sachschaden / III. Beschädigung von Bäumen und Gehölzen

Rz. 240 Bei der Beschädigung von Bäumen und Gehölzen ist zunächst zu beachten, dass es sich hier gem. §§ 93, 94 BGB in der Regel um wesentliche Bestandteile des Grundstücks handelt, sodass rechtlich eine (Teil-)Verletzung des Eigentums am Grundstück vorliegt.[506] In diesen Fällen sind – insbesondere bei älteren und größeren Bäumen – die Wiederherstellungskosten in der Regel...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Berechtigte Sicherungserwartungen des Verkehrs

Rz. 285 Die Verkehrssicherungspflicht richtet sich nach den berechtigten Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrskreises.[644] Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ist genügt, wenn im Ergebnis derjenige Sicherheitsgrad erreicht ist, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält.[645] Es gilt daher ein objektivierter Maßsta...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Sonderopfer

Rz. 1080 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt ein Anspruch aus enteignendem Eingriff voraus, dass eine an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahme bei einem Betroffenen unmittelbar zu Nachteilen führt, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muss, die aber die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren übersteigen.[3244] Da das Sonderopfer ...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 2. Der persönliche Haftungsmaßstab (§ 277 BGB)

Rz. 21 § 277 BGB: Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten Wer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit. Rz. 22 Die Vorschrift des § 277 BGB ist im Kontext zu § 276 BGB zu sehen. Nach § 276 BGB hat der Schuldner grundsätzlich Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertre...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Aufsichtspflicht

Rz. 715 § 832 Abs. 1 S. 1 BGB ist als Sondertatbestand einer Verkehrspflichtverletzung zu charakterisieren,[2146] enthält aber keine Gefährdungshaftung.[2147] Ratio legis der Norm ist einerseits die Erkenntnis, dass die aufsichtsbedürftige Person eine Gefahrenquelle darstellt und andererseits die Wertungsentscheidung, dass der Aufsichtspflichtige für deren weitgehende Beherr...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Unterlassen

Rz. 20 Ein Unterlassen wird schadensrechtlich erst dann bedeutsam, wenn eine spezielle Rechtspflicht zum Handeln besteht. Dies ist insbesondere im Bereich der Verkehrssicherungspflichten der Fall (vgl. dazu Rdn 267 ff.).[27] Eine allgemeine Pflicht, Dritte vor Schäden an Leib und Leben, Eigentum oder Ähnlichem zu bewahren, gibt es nicht. Rz. 21 Die spezielle Rechtspflicht zum...mehr

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§ 19 Vorteilsausgleichung / VIII. Ersparte Aufwendungen/Sowieso-Kosten/Nutzungen/Abzug neu für alt

Rz. 27 Ersparte Aufwendungen sind regelmäßig auf die sachlich kongruenten Forderungspositionen anzurechnen, wenn die Ersparnis nicht Folge eines überobligationsmäßigen Verzichtes des Geschädigten ist: Auf den Verdienstausfallschaden eines Verkehrsunfallopfers ist im Wege des Vorteilsausgleichs dessen Ersparnis von berufsbedingten Aufwendungen anzurechnen.[58] Rz. 28 Regelmäßi...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Unternehmensschutz (Eingriff in den Gewerbebetrieb)

Rz. 80 Auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist als "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 BGB anerkannt.[137] Nach der Rechtsprechung des BGH wird der Schutz des § 823 Abs. 1 BGB gegen jede Beeinträchtigung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gewährt, wenn sie einen unmittelbaren Eingriff in den gewerblichen Tätigkeitskreis dar...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Allgemeines

Rz. 188 Der Geschädigte, der nach einem Unfall Schadensersatzansprüche aus der Verschuldenshaftung gemäß § 823 BGB geltend macht, trägt die Behauptungs- und Beweislast für die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Anspruchs. Er muss zunächst den haftungsbegründenden Tatbestand beweisen, also ein vom Willen des Schädigers gesteuertes Verhalten, die Verletzung eines d...mehr

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.5.2 Sonderbetriebsvermögen beim Formwechsel

Eine besondere Steuerfalle kann sich beim Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft ergeben, wenn ein Mitunternehmer über wesentliche Betriebsgrundlagen in seinem Sonderbetriebsvermögen verfügt. Nach der Rechtsgrundverweisung in § 25 UmwStG sind auf den Formwechsel die Vorschriften der §§ 20 – 23 UmwStG entsprechend anzuwenden. Da der Formwechsel jed...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 5 Nachweiserfordernisse

In § 22 Abs. 3 UmwStG sind für die Praxis wichtige Nachweiserfordernisse vorgesehen. Hiernach hat der Einbringende in den auf den steuerlichen Übertragungsstichtag folgenden sieben Jahren jährlich spätestens bis zum 31. Mai eines jeden Jahres den Nachweis darüber zu erbringen, wem mit Ablauf des Tages, der dem maßgebenden Einbringungszeitpunkt (= steuerlicher Übertragungssti...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.11.3 Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG

In Betriebsprüfungen werden zunehmend Fälle aufgegriffen, in denen im eingebrachten Betrieb außerhalb der Bilanz Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG gebildet wurden, aber bis zum Einbringungsstichtag noch nicht durch Übertragung auf begünstigte Investitionen oder in anderer Weise aufgelöst worden sind. Werden solche Investitionsabzugsbeträge im Zuge der Einbringung von ...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / Zusammenfassung

Überblick Neben der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen gem. § 20 UmwStG können auch Anteile an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im Wege des Anteilstausches nach § 21 UmwStG in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft eingebracht werden. Liegen die Voraussetzungen nach § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG für einen sog. qualifizierten Antei...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 4 Nachweispflichten

Sowohl in den Fällen der Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG als auch beim qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG besteht nach § 22 Abs. 3 UmwStG eine Nachweispflicht. Danach hat der Einbringende nach einem qualifizierten Anteilstausch innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist auf den Tag, der dem steuerlichen Einbringungszeitpunkt entspricht, jewei...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 2.1 Einfacher und qualifizierter Anteilstausch nach § 21 UmwStG

Von § 21 UmwStG wird nach Rdnr. 22.01 UmwSt-Erlass der Vorgang erfasst, bei dem isoliert Anteile an Kapitalgesellschaften getauscht werden. Der Anteilstausch kann sowohl als eigenständiger Anteilstausch als auch im Rahmen einer Betriebseinbringung gem. § 20 Abs. 1 UmwStG erfolgen. Werden Anteile an Kapitalgesellschaften, die zum Betriebsvermögen eines Betriebs, Teilbetriebs ...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 6 Steuerklauseln beim Anteilstausch i. S. v. § 21 UmwStG

Um unübersehbare und ungewollte steuerliche Folgen bei einem Ansatz der eingebrachten Anteile zum Buchwert bzw. zu den Anschaffungskosten oder bei einem Zwischenwertansatz zu vermeiden, sind Steuerklauseln im Einbringungsvertrag empfehlenswert.[1] Geregelt werden sollte dabei z. B.: Der Wertansatz bei der übernehmenden Gesellschaft, wobei sicherzustellen ist, dass die überneh...mehr

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Steuerliche Behandlung von "Cum/Cum-Transaktionen"

Kommentar Das BMF hat sich mit der steuerlichen Behandlung von "Cum/Cum-Transaktionen" befasst. Neu sind gegenüber dem Vorgängerschreiben aus 2017 insbesondere die Aussagen zur Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums. Wie bereits berichtet hat der BMF mit Schreiben vom 9.7.2021 auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur sogenannten Wertpapierleihe reagiert, nach der das ...mehr

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Wirtschaftliche Zurechnung bei Wertpapiergeschäften

Kommentar Das BMF hat dargestellt, welche Grundsätze bei der wirtschaftlichen Zurechnung von Wertpapieren im Fall der sogenannten Wertpapierleihe gelten. Wirtschaftliches Eigentum an Aktien bei Wertpapierleihen Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur sogenannten Wertpapierleihe kann das wirtschaftliche Eigentum bei zivilrechtlich an den Entleiher übereigneten Aktien au...mehr

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zfs 07/2021, Wiederauffinde... / Leitsatz

1. Eine Klausel in der Fahrzeugkaskoversicherung, die für den Fall des Wiederauffindens des entwendeten Fahrzeugs vorsieht, dass der Versicherer dessen Eigentümer wird, geht bei der Versicherung eines geleasten Fahrzeugs grundsätzlich ins Leere. Denn der Versicherungsnehmer kann die versicherte Sache, die nicht in seinem Eigentum steht, dem Versicherer nicht übereignen und d...mehr

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zfs 07/2021, Wiederauffinde... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Die Kl. kann von der Bekl. aus der Teilkaskoversicherung gem. § 1 Abs. 1 VVG eine Neupreisentschädigung von lediglich 11.300,86 EUR verlangen." a) Der maßgebliche Neupreis i.S.v. A.2.6.16 AKB beträgt nur 27.526,49 EUR. aa) Dabei begegnet die Bemessung des Betrags, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs am Tag des Schadensere...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Unterstützen des Betreibers der elektronischen Schnittstelle i. S. d. S. 1 und 2 UStG

Rz. 46 Die Bereitstellung einer elektronischen Schnittstelle an sich genügt nicht, um die Rechtsfolgen von § 3 Abs. 3a UStG auszulösen. Denn der Anwendungsbereich dieser Vorschrift wird durch die Definition des Unterstützens eingeschränkt, die in Art. 5b der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2019/2026, enthalten ist.[1] Die...mehr

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zfs 07/2021, Keine Pflicht ... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Im Ergebnis zu Recht legt das BG seiner Entscheidung unausgesprochen die Annahme zugrunde, dass der Kl. keine Schadensersatz- oder Minderungsansprüche nach §§ 437 ff. BGB wegen eines Sachmangels zustehen. (wird ausgeführt)" 2. Die Bekl. haften der Kl. auch nicht auf Schadensersatz gem. § 280 Abs. 1 BGB wegen der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht. a) Zutreffend...mehr