Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 1261 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.114: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag der Firma _________________________ GmbH & Co. KG § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH & Co. KG. (2) Die Gesellschaft ist auch dann zur Fortführung der Firma berechtigt, wenn einer oder mehrere...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / VIII. Muster

Rz. 205 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Gesellschaftsvertrag einer typischen stillen Gesellschaft ( Anm. : Hier ist ggf. eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags notwendig.) Gesellschaftsvertrag einer typischen stillen Gesellschaft zwischen _________________________ – nachfolgend der "Inhaber" – und _________________________ – nachfolgend der...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 4. Zuwendung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 196 Aus zivilrechtlicher Sicht sind eventuelle Vinkulierungsklauseln (§ 15 Abs. 5 GmbHG) zu überwinden. Zur Vorbereitung der Übertragung bietet es sich an, Geschäftsanteile ggf. zu teilen, bevorzugt in Anteile zu 1,00 EUR (§ 5 Abs. 2 GmbHG), die Teilung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss (§ 46 Nr. 4 GmbHG) und es ist eine geänderte Gesellschafterliste zum Handelsregis...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Veräußerungs- und Belastungsbeschränkung nach § 5 ErbbauRG

Rz. 180 Die Veräußerung oder die Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten und Reallasten kann von der Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers abhängig gemacht werden. Anders als bei der Veräußerungsbeschränkung des § 12 WEG kann die Zustimmungspflicht auch für die Belastung des Erbbaurechts vereinbart werden, sie kann aber nicht von der Zustimmung eines Drit...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Share Deal

Rz. 90 Da beim Share Deal nicht die einzelnen Aktiva und Passiva des Unternehmens übertragen werden, sondern die Beteiligung des Verkäufers am Rechtsträger selbst, kann der Kaufgegenstand wesentlich kürzer gefasst werden als beim Asset Deal. Der Verkauf von Gesellschaftsanteilen oder Mitgliedschaftsrechten ist i.Ü. ein Rechtskauf i.S.v. § 453 BGB.mehr

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FF 01/2024, Widerruf eines ... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 20.9.2023 befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein in einem Unterhaltsverfahren abgegebenes Anerkenntnis widerrufen werden kann. Weitere Entscheidungspunkte sind die Bemessung des Kindesunterhalts bei überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Barunterhaltpflichtigen und die Abgrenzung von Regelb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Aushändigung und Rückgabe der Bewilligungsurkunde

Rz. 130 Die in einer öffentlichen Urkunde enthaltene Bewilligung kann nicht nur gegenüber dem GBA abgegeben werden, sondern außerhalb des Eintragungsverfahrens auch gegenüber dem durch die Eintragung Begünstigten oder einem Dritten, indem der Bewilligende dem Begünstigten oder dem Dritten den unmittelbaren Besitz an der Urkunde überträgt (§ 854 BGB).[310] Die Bewilligung ver...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Vorliegen einer Insiderinformation, die den Emittenten unmittelbar betrifft

Rz. 74 Nicht jede Insiderinformation ist vom Emittenten zu veröffentlichen, sondern nach Art. 17 Abs. 1 Unterabs. 1 MMVO nur eine solche, die diesen Emittenten unmittelbar betrifft. Durch das Tatbestandsmerkmal der unmittelbaren Betroffenheit sollen allgemeine Marktinformationen aus der Ad-hoc-Pflicht herausgenommen werden werden.[164] Rz. 75 Eine Definition der unmittelbaren...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Betroffenes Recht

Rz. 13 1. Recht. Gemeint sind Eigentum,[17] Rechte an einem Grundstück und Rechte an Grundstücksrechten. Sie können auch nur berichtigenden oder vorläufigen Charakter haben, wie Verfügungsbeschränkungen, Vormerkungen und Widersprüche.[18] Auch zwischen mehreren Auflassungen sind nach § 17 GBO aufzulösende Kollisionen denkbar: Wird ein Grundstück mehrfach hintereinander aufgel...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Personelle Zurechnung von Vermögensgegenständen

Rz. 108 Der Jahresabschluss hat gem. § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB sämtliche Vermögensgegenstände zu enthalten. In engem systematischen Zusammenhang steht damit die personelle Zurechnung von Vermögensgegenständen. Es ist selbstverständlich, dass im Jahresabschluss nur diejenigen Vermögensgegenstände erscheinen dürfen, die auch dem Vermögen des Kaufmanns zugeordnet werden können. J...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 4. Ergänzungsbilanzen

Rz. 246 Schließlich kennt das Ertragsteuerrecht im Zusammenhang mit der Besteuerung von Mitunternehmerschaften noch sog. Ergänzungsbilanzen, die von den Sonderbilanzen der Gesellschafter zu unterscheiden sind. Ergänzungsbilanzen werden erforderlich, soweit handelsrechtlich eine Übernahme der "neuen" steuerlichen Werte in der Handelsbilanz der Gesellschaft nach GoB nicht zulä...mehr

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FF 01/2024, Widerruf eines ... / 1 Gründe:

A. [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt. [2] Die am 21.6.2011 geborene Antragstellerin ist die Tochter des Antragsgegners und dessen geschiedener Ehefrau. Die im Jahr 2010 geschlossene Ehe des Antragsgegners mit der Kindesmutter wurde im Februar 2014 rechtskräftig geschieden. Die Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt. Die Antragstellerin ist Schülerin und lebt in d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Technische Möglichkeiten im Grundbuchamt

Rz. 16 Nr. 3 knüpft die Zulassung an das Vorhandensein entsprechender technischer Möglichkeiten im Grundbuchamt, was selbstverständlich erscheint, wodurch jedoch klargestellt wird, dass eine Verpflichtung zur Schaffung solcher Abrufmöglichkeiten nicht besteht. Die zuständigen Stellen können hierüber vielmehr im Rahmen ihres Organisationsermessens bei der Dimensionierung, Ans...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 2.6 Schulbücher

Aufwendungen, die Schüler aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder aufgrund schulischen Vorgaben zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften haben, werden zusätzlich als Mehrbedarf anerkannt.mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (2) Sinngemäße Anwendung der Betriebsaufspaltungsgrundsätze bei der Nutzungsüberlassung ab BgA

Rz. 212 Wesentliche Betriebsgrundlagen können auch von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (Trägerkörperschaft) an einen Eigen- oder Regiebetrieb zur Nutzung überlassen werden, der als rechtlich unselbstständiger Betrieb gewerblicher Art (BgA) nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 4 KStG besteuert wird.[420] Problematisch ist in dieser Konstellation jedoch, dass nur e...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Abschreibungen

Rz. 302 Abnutzbare Wirtschaftsgüter sind handelsrechtlich abzuschreiben (§ 253 Abs. 2 HGB). Steuerrechtlich sind sie mit den Anschaffungs-(Herstellungs-)kosten abzgl. der Absetzungen u.a. für Abnutzungen zu bewerten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG). aa) Abschreibungsarten Rz. 303 Im Steuerrecht wird zwischen verschiedenen Abschreibungsmethoden unterschieden. So erfolgt die lineare Absc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2.7 Schüler

Der Mehrbedarf wird für Schüler anerkannt, die aufgrund schulrechtlicher Bestimmungen oder schulischer Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften (mit ISBN-Nummer) haben. Die Höhe entspricht den Aufwendungen für die Schulbücher oder gleichstehenden Arbeitsheften.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Gründung einer GmbH unter Beteiligung einer GbR als Gesellschafterin

Rz. 310 Unproblematisch ist GmbH-Gründung unter Beteiligung einer bereits im Gesellschaftsregister eingetragenen GbR. Diese kann in die Gesellschafterliste übernommen und die aktualisierte Liste beim Handelsregister eingereicht werden. Rz. 311 Finden die Gründung der nicht voreingetragene GbR und die Gründung der GmbH vor demselben Notar in einem Termin statt, besteht für den...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Geschäftsführung

Rz. 259 Die Pflicht zur Geschäftsführung beginnt mit der Wirksamkeit der Bestellung zum Geschäftsführer. Die Geschäftsführungsbefugnis eines Geschäftsführers umfasst allgemein alle zur Verfolgung des Gesellschaftszwecks erforderlichen gewöhnlichen Maßnahmen. Sie umfasst nicht mehr die Maßnahmen, die wegen ihrer Wichtigkeit nur durch die Gesellschafter entschieden werden könn...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck

Rz. 1 Die Norm erklärt sich aus Regelungen des SachenRBerG: Dem aktuellen Gebäudeeigentümer (Nutzer) stehen gegen den Grundstückseigentümer grundsätzlich die Ansprüche aus § 15 SachenRBerG zu. Diesen Ansprüchen kann der Eigentümer gem. § 29 SachenRBerG bestimmte Einreden entgegenhalten, die persönlicher Art und an die Person des ursprünglichen Gebäudeeigentümers geknüpft sin...mehr

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§ 26 Kartellrecht / bb) Gemeinsame Kontrolle

Rz. 212 Nach § 37 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist auch der Erwerb der Kontrolle "durch mehrere Unternehmen" ein Zusammenschluss. Der Begriff der gemeinsamen Kontrolle i.S.v. § 37 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit der entsprechenden Regelung in der EU-Fusionskontrolle in Art. 3 Abs. 1 Buchst. b) FKVO (s.o. Rdn 123 ff.). Ebenso wie in der EU-Fusionskontrolle kann auc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundstücksverkehrsgesetz

Rz. 173 Die rechtsgeschäftliche Veräußerung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke und der zugrunde liegende schuldrechtliche Vertrag sind gem. § 2 GrstVG genehmigungspflichtig,[426] dies mit der Folge, dass die entsprechenden Rechtsgeschäfte bis zur Erteilung der Genehmigung schwebend unwirksam und mit bestandskräftiger Versagung der Genehmigung endgültig nichtig sind...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Insolvenzplan und Einbezug der Anteilsinhaber, Distressed M&A

Rz. 810 Für die Sanierungs- und Transaktionspraxis von besonderer Bedeutung dürften die Regelungen über die Einbeziehung der Anteilsinhaber in das Insolvenzplanverfahren über das Vermögen der Gesellschaft im Wege gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen, etwa Zwangsabtretungen, Kapitalveränderungen (z.B. Kapitalschnitt, Debt-Equity-Swap), oder sonstige gesellschaftsrechtlich zuläs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung i... / 1 Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung

Nach dem Hochschulrahmengesetz soll die Hochschule für jeden Studiengang eine Studien- und Prüfungsordnung aufstellen. Auf der Grundlage der Prüfungsordnung wird darin Inhalt und Aufbau des Studiums geregelt und ggf. eine in den Studiengang eingeordnete berufspraktische Tätigkeit vorgeschrieben. Am Lernort "Hochschule" wird in erster Linie Theorie vermittelt. Auch wenn immer ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Rechtsverhältnis der Miteigentümer untereinander

Rz. 11 Das Innenverhältnis richtet sich nach §§ 741 ff. BGB, die in beschränktem Umfang abweichende oder ergänzende Regelungen teils durch Vertrag, teils durch Mehrheitsbeschluss (§§ 745, 749 Abs. 2 BGB) und nach § 1010 BGB Vereinbarungen mit verdinglichten Wirkungen gestatten (siehe Rdn 22 ff.) und wie nach §§ 10 ff. WEG eine Art Statut bilden (siehe § 3 Einl. Rdn 96 ff.). ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Veränderungen im Bestand der beteiligten GbR

Rz. 316 Finden Änderungen im Gesellschafterbestand einer an einer GmbH beteiligten GbR statt, sind diese nach § 12 Abs. 2 EGGmbHG nur noch im Gesellschaftsregister und nicht mehr in der Gesellschafterliste nachzuvollziehen. Somit muss sich die GbR vor Einreichung einer neuen Gesellschafterliste mit den aktuellen Gesellschaftern im Gesellschaftsregister eintragen lassen. Frag...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Anfechtung (Abs. 4)

Rz. 20 Gegen die Eintragung in das Grundbuch wäre an sich die Beschwerde nach §§ 71 ff. GBO statthaft, gleichgültig, wer die Eintragung vorgenommen hat. Abs. 4 schaltet bei Entscheidungen des UdG hier ein Abhilfeverfahren vor.[44] Die Entscheidungen des Urkundsbeamten sind mit der Erinnerung anfechtbar, über diese entscheidet der Rechtspfleger wegen dessen genereller Zuständ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Aufgrund Bewilligung eingetragene Vormerkung

Rz. 81 Fehlt die nach § 885 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB erforderliche Bewilligung des Berechtigten oder entfällt sie (insbesondere rückwirkend infolge Anfechtung), so entsteht nach heute kaum noch bestrittener Auffassung keine Vormerkung.[198] Nach einer verbreiteten Ansicht soll auf die Bestellung einer Vormerkung § 1850 Nr. 1 BGB Anwendung finden,[199] so dass eine ohne Genehmi...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (2) Einkommensteuer

Rz. 101 Die einkommensteuerliche Betrachtung folgt streng der zivilrechtlichen Sonderzuordnung: Mitunternehmer wird allein der qualifizierte Nachfolger. Ungeachtet des Umstandes, dass die wirtschaftliche Wirkung einer qualifizierten Nachfolgeklausel – nicht anders als bei einer einfachen Nachfolgeklausel – die einer dinglich wirkenden (Teil-)Erbauseinandersetzung ist, was je...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Belastung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 991 Ähnliche Überlegungen wie für die Übertragung von Anteilen gelten auch für deren Belastung (z.B. die Verpfändung oder die Bestellung von Nießbrauchrechten). Auch insoweit sollte grds. in beiden Gesellschaftsverträgen eine parallele Regelung enthalten sein, damit die Anteile an beiden Gesellschaften gleichmäßig belastet oder lastenfrei sind. Ferner sollte auch im Hinbl...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Minderjährige, Geschäftsunfähige

Rz. 401 Geschäftsunfähige bzw. beschränkt Geschäftsfähige bedürfen beim Abschluss eines Treuhandvertrages der Mitwirkung ihres gesetzlichen Vertreters (§§ 105 ff. BGB). Ist der gesetzliche Vertreter gleichzeitig auf der anderen Seite des Treuhandvertrages als Vertragspartner oder dessen Vertreter beteiligt, greift § 181 BGB. Wegen §§ 1629 Abs. 2, 1795 BGB ist dann zusätzlich...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Handwerksordnung (HwO)

Rz. 189 Handwerkskammern bedürfen nur noch zur Belastung von Grundstücken einer Genehmigung der obersten Landesbehörde (§ 106 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 HwO). Landes- und Bundesinnungsverbände bedürfen weder für die Veräußerung noch den Erwerb oder die Belastung von Grundstücken einer Genehmigung (§§ 83 Abs. 1 Nr. 2, 85 Abs. 2 HwO). Handwerksinnungen und Handwerkerschaften bedürfe...mehr

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§ 5 Weiterbenutzung/Mitbenu... / B. Weiterbenutzung der gemeinsamen Wohnung nach dem Tod des Partners

Rz. 2 Soll er nach dem Tod des Allein-Eigentümers die Wohnung alleine weiter bewohnen können, bietet sich ein aufschiebend auf den Tod des Eigentümers befristetes Wohnrecht an, welches schon zu Lebzeiten durch Eintragung im Grundbuch nach § 1093 BGB abgesichert wird, wenn nicht schon eine Erb- oder Vermächtniseinsetzung erfolgt. Rz. 3 Erwerben die Partner eine Immobilie in Br...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / D. Nacherbentestamentsvollstreckung

Rz. 118 Nach § 2222 BGB kann ein Testamentsvollstrecker auch zu dem Zwecke ernannt werden, dass dieser bis zu dem Eintritt einer angeordneten Nacherbfolge die Rechte des Nacherben ausübt und dessen Pflichten erfüllt. Grundsätzlich dient § 2222 BGB dem Schutz des Nacherben. Die Anordnung einer Nacherbentestamentsvollstreckung ist in all den Fällen sinnvoll und geboten, in den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Die aus einer öffentlichen Kasse gezahlten Zuschüsse

Rn. 2598 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 ME hatte man den Begriff der "öffentlichen Kasse" entsprechend zu § 3 Nr 12 S 1 EStG auszulegen (s Rn 440ff). Nach Tz 7 der RL 2014 (s Rn 2597c) war für den Erwerbszuschuss das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in Eschborn die zuständige Behörde, somit die "öffentliche Kasse" iSd § 3 Nr 71 EStG aF. Rn. 2598a Stand: EL 170...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / c) Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen oder Aktien

Rz. 84 Soweit die Gesellschaft ein "Erwerbsgeschäft" betreibt (s. dazu Rdn 16 f.), bedarf die Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen ebenso wie der Erwerb gem. § 1852 Nr. 1 lit. b) BGB – anders als unter der bis zum 31.12.2022 geltenden Rechtslage[190] – stets der gerichtlichen Genehmigung. Da der Erwerb von Aktien nicht unter § 1852 Nr. 1 lit. b) BGB fallen soll (s. Rdn 59),...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / cc) Verwirklichung des tatbestandlichen Vorgangs

Rz. 179 Der tatbestandliche Vorgang, der die Mitteilungspflicht auslöst, ist mit "Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise" sehr weit gefasst. Durch das Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz kommt es auf die Stimmrechte aus dem Meldepflichtigen gehörenden Aktien an. Unter Gehören ist gem. § 33 Abs. 3 WpHG in Bezug auf die Meldepflichten bereits das Be...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Erwerbstreuhand

Rz. 412 Die Erwerbstreuhand findet v.a. bei der Strohmann-Gründung bzw. dem Strohmann-Erwerb von Gesellschaftsanteilen Anwendung. Der Treuhänder erwirbt hier den Gesellschaftsanteil zwar in eigenem Namen, wirtschaftlich aber für Rechnung des Treugebers. Dieser Rechtserwerb bedarf der allgemein für Verfügungen über den jeweiligen Gesellschaftsanteil bzw. Begründung der Gesell...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Zwei-Jahresfrist

Rz. 2050 Die SE-VO sieht vor, dass Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen mindestens seit 2 Jahren bestehen müssen. Diese Voraussetzung soll Umgehungen der Gründungsanforderungen verhindern.[5189] Die Frist beginnt mit dem Errichtungszeitpunkt der Zweigniederlassung. Dafür ist lediglich notwendig, dass ein neuer Geschäftsbetrieb eingerichtet oder ein solcher erworbe...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Besteuerung der Ausschüttungen

Rz. 438 Kern der Unternehmensteuerreform 2001 war die Neuordnung der deutschen Kapitalgesellschaftsbesteuerung, d.h. der Ersatz des seit 1977 geltenden Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens durch ein modifiziertes klassisches Körperschaftsteuersystem mit Anteilseignerentlastung, das sog. Halbeinkünfteverfahren bei natürlichen Personen und eine technische vollständige Freis...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Gemeinschaftsverhältnis

Rz. 74 Auf Veräußerer- oder Erwerberseite können mehrere Personen an der Auflassung beteiligt sein. Das GBA hat zu prüfen, ob das zur Eintragung beantragte Gemeinschaftsverhältnis generell möglich und im konkreten Eintragungsverfahren das richtige ist.[164] Die beantragte Eintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer darf das GBA aber nicht schon bei bloßen Zweifeln, sonde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aktienoptionen / 13 Werbungskostenabzug

Werden die Optionsrechte nicht ausgeübt, sind die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für den Erwerb von Optionsrechten als vergebliche Werbungskosten abziehbar. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das Jahr, in dem die Optionsrechte wegen Nichtausübung der Option verfallen. Praxis-Beispiel Werbungskosten bei Verfall der Optionsrechte Der Arbeitnehmer hat im Januar 01 von seinem Arbeitgebe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Materielle Rechtslage

Rz. 5 § 12 GBBerG gilt nur für das Grundbuchverfahren. Die Bescheinigung begründet für sich keinen Eigentumsübergang und keinen öffentlichen Glauben. Auch die Vermutung des § 12 Abs. 2 GBBerG ist widerleglich, sie ist als solche notwendige Grundlage der Möglichkeit, die Rechtsnachfolge bescheinigen zu können.[4] Es kann daher sein, dass eine Gesellschaft als Berechtigte in d...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 2. Begriffsbestimmung

Rz. 334 Übernahmeangebote sind gem. § 29 Abs. 1 WpÜG Angebote, die auf den Erwerb der Kontrolle an der Zielgesellschaft gerichtet sind. Der Begriff "Kontrolle" wird in § 29 Abs. 2 WpÜG definiert als das Halten von mindestens 30 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Rz. 335 Ein Übernahmeangebot muss auf den Erwerb der Kontrolle gerichtet sein. Aufstockungsangebote, mit de...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / bb) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 62 Gem. § 1852 Nr. 1 lit. b) i.V.m. § 1643 Abs. 1 BGB ist der Erwerb eines Anteils an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, die ein "Erwerbsgeschäft" (zum Begriff s. Rdn 16 f.) betreibt, genehmigungsbedürftig, und zwar unabhängig davon, ob der Erwerb entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.[136] Von der Genehmigungsbedürftigkeit umfasst sind sowohl das Verpflichtungs-...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Gutgläubigkeit

Rz. 306 Der Erwerber muss im guten Glauben sein, den der Gesetzgeber schon dann ausschließt, wenn dem Erwerber infolge grober Fahrlässigkeit die mangelnde Berechtigung des Veräußerers unbekannt geblieben ist. Damit wird gegenüber § 892 BGB die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs eingeschränkt, da i.R.d. § 892 BGB nur positive Kenntnis der Gutgläubigkeit entgegensteht. Welch...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Vermögenserwerb

Rz. 203 Der Begriff des "Vermögens" ist umfassend zu verstehen. Er umfasst alle geldwerten Güter eines Unternehmens ohne Rücksicht auf Art, Verwendung oder Verwertbarkeit. Zum Vermögen gehören auch tatsächliche Werte wie Kundenkreis, Goodwill, Betriebsgeheimnisse, Rezepturen oder Absatzorganisation, soweit sie als Gegenstand des Geschäftsverkehrs in Betracht kommen und für s...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / E. Alternativen?

Rz. 14 Der Erwerb in "starrer" Bruchteilsgemeinschaft ohne schuldrechtlichen Ausgleichsmechanismus für Zuvielleistungen ist von den Beteiligten häufig zu Recht nicht gewollt. Doppelverdiener-Paare ohne Kinder bestehen erfahrungsgemäß häufig darauf, dass sich unterschiedlich hohe Finanzierungsbeiträge auch in entsprechend unterschiedlich hohen Beteiligungsquoten widerspiegeln...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / 1. Guter Glaube an die Verfügungsbefugnis

Rz. 72 Erste Voraussetzung für die Anwendung des § 366 HGB ist, dass es sich bei dem Veräußerer um einen Kaufmann handelt. Abgelehnt wird dagegen von der herrschenden Meinung die Anwendung des § 366 HGB beim Erwerb vom sog. Scheinkaufmann analog § 5 HGB, § 242 BGB. Begründet wird dies damit, dass der von dem Scheinkaufmann veranlasste Rechtsschein nicht in die Rechtsposition...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Übertragung des Sondernutzungsrechts

Rz. 117 Die "isolierte Übertragung eines Sondernutzungsrechts" auf den Eigentümer eines anderen WE-Rechts derselben WE-Gemeinschaft bedarf einer Vereinbarung zwischen dem bisher und dem neu benutzungsberechtigten Wohnungseigentümer, aber nach dem Gesetz keiner Zustimmung der anderen WEer oder des Verwalters, sofern ihre Wirksamkeit nicht nach § 12 WEG davon abhängig gemacht ...mehr